Am letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem Ewigkeitssonntag, wird der Toten gedacht. Doch woher kommt diese Tradition eigentlich? Was ist der Unterschied zum Volkstrauertag, zu Allerheiligen und Allerseelen? Eine Spurensuche in der deutschen Geschichte, in der die Preußen wie so oft den Ton angaben. Von Andreas Steidel, Evangelisches Gemeindeblatt für Württemberg
ie Trauer um Königin Luise war groß. So jung, schön und natürlich war sie. Mit nur 34 Jahren verstarb die preußische Monarchin am 19. Juli 1810, ihr Verlust ließ ein ganzes Volk leiden. Sie war den Menschen so viel näher als alle anderen Mitglieder des Königshauses, eine Art Prinzessin Diana des frühen 19. Jahrhunderts.
Bis heute ist nicht so ganz klar, warum der protestantische Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. per Verordnung vom 25. November 1815 den Totensonntag einführen ließ. Die anhaltende Trauer um seine allzu früh verstorbene Gattin könnte ein Grund dafür gewesen sein.
Ein anderer war schlicht, dass die evangelische Welt in Deutschland keinen Totengedenktag hatte. Und das, nachdem in den Befreiungskriegen am Ende der napoleonischen Ära so viele Menschen umgekommen waren. Überdies hatte die Romantik den Zeitgeist erfasst und mit ihr schwappte eine Welle der Empfindsamkeit ins Land. Ein intensives Gedenken an die Verstorbenen gehörte zu den Gepflogenheiten dieser gefühlsbetonten Epoche.
Nach und nach übernahmen die anderen Landeskirchen die preußische Verordnung. Jeweils am letzten Tag des Kirchenjahres, dem Sonntag vor dem ersten Advent, wurde der Toten gedacht. Ein Tag im grauen November, der seit dem Mittelalter mit den letzten Dingen verbunden war: das Ende alles Irdischen, die Erwartung des Jüngsten Gerichts, die Hoffnung auf ein ewiges Leben.
Deshalb heißt der Totensonntag in vielen Landeskirchen auch Ewigkeitssonntag. Nicht um den Tod allein soll es gehen, sondern um seine Überwindung in Jesus Christus. Der Toten freilich gedenkt man hier wie dort, zumeist indem in den Gottesdiensten die Namen der im zurückliegenden Kirchenjahr Verstorbenen verlesen werden.
In Württemberg ist das auch so, wobei es jeder Kirchengemeinde freigestellt ist, wie sie ihren Ewigkeitssonntag gestaltet. Ob nun mit Verlesung aller Namen, einer speziellen Feier auf dem Friedhof oder der Entzündung von Kerzen am Ende des Kirchgangs. Manche Gemeinden erinnern an die Toten auch noch in der Silvesternacht.
Das Gedenken auf den Friedhöfen hat vor allem in der katholischen Welt eine besondere Bedeutung. Dort gleichen die Gräberfelder dann einem einzigen roten Lichtermeer. Die Grabkerzen werden dort freilich schon drei Wochen früher entzündet: Das katholische Totengdenken findet nämlich an Allerheiligen und Allerseelen statt.
Deren Termine sind mit dem 1. und 2. November fix. Allerheiligen ist in mehreren Bundesländern sogar ein gesetzlicher Feiertag: in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, dem Saarland sowie auch in Baden-Württemberg.
Traditionell wird an Allerheiligen, wie der Name schon sagt, der Heiligen gedacht. Da die so zahlreich waren, widmete man ihnen einen eigenen Totengedenktag, im Jahre 835 legte Papst Gregor VI. dafür den 1. November fest. Der Abt des Klosters Cluny rief 998 dann das Fest Allerseelen aus: ein Gedenktag für all die, die noch nicht den Zustand der Vollendung erreicht hatten und durchs Fegefeuer mussten.
Die Idee fand Gefallen und breitete sich aus: Nach und nach wurde Allerseelen so zum Gedenktag für alle verstorbenen Christen der römischkatholischen Welt. Man betete für ihre Erlösung und Rettung, damit sie am Ende wie auch die Heiligen in den Himmel kommen.
In nicht wenigen katholischen Gegenden findet heute jedoch das gesamte Totengedenken an Allerheiligen statt. Das hat ganz pragmatische Gründe: Der 1. November ist (zumindest in Süddeutschland) ein gesetzlicher Feiertag, der 2. November nicht. So gibt es vor allem in der Diaspora an Allerseelen kaum noch katholische Gottesdienste. Auch auf die Gräbersegnung auf dem Friedhof wird zuweilen verzichtet und das gesamte Totengdenken in den Gottesdienst am Allerheiligenvormittag verlagert. Als der protestantische Totensonntag eingeführt wurde, ging es natürlich auch darum, sich von Allerseelen und Allerheiligen abzugrenzen. Heilige hatten (und haben) in der evangelischen Welt keinen Platz, ihre Verehrung war Luther und den anderen Reformatoren ein Dorn im Auge. Auch das mit Allerseelen eng verbundene Fegefeuer ist eine sehr katholische Vorstellung: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt“, lautete einer der Aussprüche des Ablasspredigers Johannes Teztel, der zu Luthers größten Widersachern gehörte.
Allen diesen Gedenktagen gemein ist, dass sie im Spätherbst liegen. Das triste Erscheinungsbild der Natur passt zu Tod und Trauer, die Hoffnung auf ein neues Frühjahr freilich auch. Von den genannten Gedenktagen ist nur Allerheiligen (stellenweise) ein gesetzlicher Feiertag. Allerseelen und der Ewigkeitssonntag gelten hingegen als stille Tage, in denen laute Musikveranstaltungen, Messen und Volksfeste in aller Regel verboten sind. Auch viele Weihnachtsmärkte nehmen Rücksicht auf diese Tradition: So beginnen sowohl der Stuttgarter Weihnachtsmarkt als auch der bekannte Nürnberger Christkindlesmarkt erst nach dem Ewigkeitssonntag.
Schließlich gibt es in Deutschland noch einen dritten Totengedenktag, der rein gar nichts mit den christlichen Konfessionen zu tun hat: Der Volkstrauertag, der immer eine Woche vor dem Ewigkeitssonntag stattfindet, ist eine staatliche Einrichtung. Dabei geht es um die Erinnerung an die Gefallenen der Kriege und die Opfer von Terror und Gewalt. Die Geschichte des Volkstrauertags reicht zurück bis in die Weimarer Republik. Angesichts der vielen toten Soldaten im Ersten Weltkrieg regte der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ein einheitliches Gedenken an. Am 1. März wurde der Volkstrauertag erstmals begangen. Doch sein Inhalt und sein Termin blieben ein Zankapfel. Schließlich machten die Nationalsozialisten daraus einen Heldengedenktag, was mit dem ursprünglichen Zweck nicht mehr viel zu tun hatte.
Erst in der Bundesrepublik wurde daraus wieder ein stiller Gedenktag für die Toten. 1952 konnte man sich dann auf den bekannten Zeitpunkt am Ende des Kirchenjahres, kurz vor dem Ewigkeitssonntag, einigen. Es gibt dazu Totenfeiern unter Beteiligung der Bundeswehr sowie eine Gedenkstunde im Bundestag.
Dieser Artikel von Andreas Steidel erschien zuerst im Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg, Ausgabe 48/2023.
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