Einwilligungsverwaltung

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Technisch Notwendig (kann nicht abgewählt werden)

  • EMH - Einwilligungsverwaltung

    Digitaler Dienst:
    Einwilligungsverwaltung und -dokumentation

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 6 DSG-EKD i.V.m. § 5 Abs. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • FundraisingBox

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Twingle

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • ChurchTools

    Digitaler Dienst:
    Digitales Gemeindemanagement

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Matomo

    Digitaler Dienst:
    Statistische Web-Analyse

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Anbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • User Session Management

    Digitaler Dienst:
    User-Session-Verwaltung

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzuriff); § 6 Nr. 3, 4, 5, 6 DSG-EKD und § 49 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

Weitere Dienste

  • SoundCloud

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit (Audio-Blogging)

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    SoundCloud Global Limited & Co. KG, Deutschland

  • Google Maps

    Digitaler Dienst:
    Geodaten- und Standortverwaltung

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Irland Limited, Irland

  • YouTube

    Digitale Dienste:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Ireland Limited, Irland

  • Facebook

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Meta Platforms Ireland Limited, Irland

  • Vimeo

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Vimeo LLC, USA

  • Südwestrundfunk

    Digitaler Dienst:
    Informations- und Nachrichtenservice des Südwestrundfunks

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    Südwestrundfunk, Deutschland

     

  • Instagram

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Meta Platforms Ireland Limited, Irland

     

  • Bibel Online

    Digitaler Dienst:
    Informationsservice zur Bibel

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Datenübermittlung an Dritte:
    Deutsche Bibelgesellschaft, Deutschland

26.11.2023

Am Ende wird alles gut

Ein geistlicher Impuls zum Ewigkeitssonntag

Am Ewigkeitssonntag - dem letzten Sonntag des Kirchenjahres - gedenken evangelische Christen der Verstorbenen. Aber der Tag schaut nicht nur zurück, sondern auch nach vorne, auf die Erlösung und das ewige Leben bei Gott, an die Christen glauben. Davon erzählt Pfarrer Felix Weise in seinem geistlichen Impuls, der am Ewigkeitssonntag auch auf SWR1 gesendet wird. 

In vielen Kirchen werden am Ewigkeitssonntag Kerzen für die Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres entzündet, während ihre Namen im Gottesdienst verlesen werden.

Wird am Ende doch nicht alles gut? Als ich bei der alten Dame am Sterbebett stehe, kommen ihr noch einmal Zweifel. Während ihres langen Lebens war das selten. Ihr Glaube war immer tief in ihr verwurzelt gewesen. Als sie jetzt merkt, dass ihre Kräfte schwächer werden, kommt sie doch noch einmal ins Zweifeln: Was kommt jetzt? Und trägt das, woran sie ihr Leben lang geglaubt hat?

Wird am Ende doch nicht alles gut? Ähnliche Sorgen machen sich die Menschen, an die in der Bibel der zweite Petrusbrief gerichtet ist, denn scheinbar spricht alles dagegen. Die Menschen in biblischer Zeit hatten von Jesus gehört, sie hatten angefangen, an seine Auferstehung von den Toten zu glauben. Und sie hatte fest damit gerechnet, dass Jesus, ihr Herr, noch zu ihren Lebzeiten wiederkommt würde, dass mit ihm eine ganz neue Zeit anbrechen würde und dass er Ungerechtigkeit und Gewalt endgültig beenden würde. Eben, dass bald alles auf der Welt gut werden würde.  Aber ein Tag vergeht nach dem anderen. Jesus ist immer noch nicht da und die Welt immer noch ungerecht.

Zweifel treiben die Menschen damals also um. Und an sie richtet sich der zweite Petrusbrief, aus dem heute in vielen evangelischen Gottesdiensten vorgelesen wird. Der Brief ist ein Ringen um Antworten und dem zuerst ernüchternden Ergebnis: Der Tag des Herrn kommt wie ein Dieb. Wann und wie Jesus also wiederkommen wird, weiß keiner. Und gleichzeitig, die Hoffnung: „Wir erwarten einen neuen Himmel und eine neue Erde, wie Gott sie uns versprochen hat. Dort wird Gerechtigkeit herrschen.“

Am Ende wird alles gut. Diese Hoffnung spricht aus diesen Zeilen an die zweifelnde Gemeinde. Auch wenn ungewiss ist wann und wie genau. Die vielen Lichter, die heute an vielen Orten für die Verstorbenen in den Kirchen angezündet werden, sind kleine Erinnerungen an diese Hoffnung. Keiner wird vergessen.

Am Bett der alten Dame schimmert diese Hoffnung schließlich auch durch. Mitten in ihren Zweifeln erzählt sie mir, wie sie es sich den Himmel vorstellt. Ganz schlicht. Wie eine blühende Frühlingswiese.

Vielleicht ist das so mit der Hoffnung: Dass sie flackernd scheint, wie die Kerzen, die wir für unsere Verstorbenen anzünden. Dass sie schlicht und zart ist, wie das Bild einer blühenden Frühlingswiese. Schön ist sie, diese Hoffnung. Es wird Gerechtigkeit herrschen. 

Pfarrer Felix Weise, Kirche im SWR

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden.

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