Die Gottesdienste der Evangelischen Landeskirche in Württemberg bleiben für alle Menschen unabhängig von ihrem Corona-Immunisierungsstatus zugänglich. Besucher müssen weder Impfung noch Genesung oder Test nachweisen, um teilnehmen zu können. Damit reagiert die Landeskirche auf die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 15. September.
Weiterhin gelten in den Gottesdiensten Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung. Wer geimpft oder genesen ist und dies freiwillig nachweisen möchte, darf die Mindestabstände unterschreiten. Das gilt im Gottesdienst ebenso für Angehörige eines Haushaltes sowie Gruppen nach Regeln, die sich an den neuen Stufen der Corona-Verordnung orientieren. Die Hygiene-Regeln verschärfen sich gemäß der Stufenregelung der Landes-Verordnung.
Mit dieser Regelung wollen wir den Zugang zum Gottesdienst so offen wie möglich halten, Genesenen und Geimpften aber auch ermöglichen, wieder mehr Normalität zu leben, wenn sie das möchten,“ sagt Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat in Stuttgart.
Bei anderen kirchlichen Veranstaltungen, etwa bei Gemeindegruppen, gelten die staatlichen Regeln.