Einwilligungsverwaltung

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Technisch Notwendig (kann nicht abgewählt werden)

  • EMH - Einwilligungsverwaltung

    Digitaler Dienst:
    Einwilligungsverwaltung und -dokumentation

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 6 DSG-EKD i.V.m. § 5 Abs. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Matomo

    Digitaler Dienst:
    Statistische Web-Analyse

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Anbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • FundraisingBox

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Twingle

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • ChurchTools

    Digitaler Dienst:
    Digitales Gemeindemanagement

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • User Session Management

    Digitaler Dienst:
    User-Session-Verwaltung

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzuriff); § 6 Nr. 3, 4, 5, 6 DSG-EKD und § 49 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

Weitere Dienste

  • SoundCloud

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit (Audio-Blogging)

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    SoundCloud Global Limited & Co. KG, Deutschland

  • Google Maps

    Digitaler Dienst:
    Geodaten- und Standortverwaltung

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Irland Limited, Irland

  • YouTube

    Digitale Dienste:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Ireland Limited, Irland

  • Facebook

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Meta Platforms Ireland Limited, Irland

  • Vimeo

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Vimeo LLC, USA

  • Südwestrundfunk

    Digitaler Dienst:
    Informations- und Nachrichtenservice des Südwestrundfunks

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    Südwestrundfunk, Deutschland

     

  • Instagram

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Meta Platforms Ireland Limited, Irland

     

  • Bibel Online

    Digitaler Dienst:
    Informationsservice zur Bibel

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Datenübermittlung an Dritte:
    Deutsche Bibelgesellschaft, Deutschland

Sonderpfarramt Christlich-jüdisches Gespräch

Blick zu den Ursprüngen des Christentums

 

Der Stelleninhaber ist landeskirchlicher Beauftragter für die Entwicklung des christlich-jüdischen Gesprächs und pflegt Kontakte zu jüdischen Gesprächspartnern in Israel, Deutschland und Europa. Er betreut und berät die Beauftragten für das christlich-jüdische Gespräch in den Kirchenbezirken, bietet Kurse, Tagungen und Studientage zum Thema an. Zudem unterstützt er die Kirchenleitung beim Verfassen von Stellungnahmen sowie bei aktuellen Fragestellungen.

Im September 2020 hat Pfarrer Jochen Maurer diese Aufgabe übernommen.

Ein wichtiges Gespräch

Judentum als die Wurzel

Jesus Christus, an den alle Christen glauben, war ein Jude. Das Christentum ist aus dem Judentum hervorgegangen.

Dies haben die christlichen Kirchen über Jahrhunderte vergessen und verdrängt, so kam es zu schlimmen Progromen gegen jüdische Nachbarn und Bürger. Erst nach der grausamen Erfahrung des Dritten Reichs, in dem Juden systematisch vernichtet wurden, begann ein organisierter Dialog zwischen Juden und Christen.

Gottes Berufungswort an Abraham begründet die bleibende Verbundenheit der Kirche mit dem jüdischen Volk: "Ich will segnen, die dich segnen ...; und in dir sollen gesegnet werden alle Geschlechter auf Erden" (1.Mose 12,3). Gott hat sein Volk aus allen anderen Völkern in Liebe erwählt (5.Mose 7,7ff.) und mit ihm einen Bund geschlossen, den er nicht aufgehoben hat (Römer 11,29). Gott hat sein Volk Israel nicht verstoßen (Römer 11,2). Auch die Kirche lebt von der Treue Gottes.

Indem wir uns als Kirche durch Jesus Christus in die Geschichte Gottes mit seiner Schöpfung und mit seinem Volk Israel hineingenommen wissen, halten wir gleichzeitig daran fest, dass der Bund Gottes mit seinem Volk Israel weiterbesteht. Christen bekennen den Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs als den Vater Jesu Christi. Durch das Bekenntnis zum Einen Gott der Bibel, dem Schöpfer und Erlöser, "der Treue hält ewiglich", stehen sie in einem besonderen Verhältnis zum jüdischen Volk.

Gepflanzt an Wasserbächen – jüdisches Leben in Württemberg

Der folgende Dokumentarfilm erzählt vom jüdischen Leben in Württemberg und von den Toralernwochen, die seit vielen Jahren Toralehrer und württembergische Pfarrerinnen und Pfarrer zusammenführen.

Gepflanzt an Wasserbächen – jüdisches Leben in Württemberg

Kontakt

Sommertagung 2023 der 16. Landessynode

Pfarrer Jochen Maurer

Evangelisches Pfarramt für das Gespräch zwischen Christen und Juden Arbeitsgruppe "Wege zum Verständnis des Judentums"

Büchsenstraße 33

70174 Stuttgart

0711 229363219

jochen.maurer@elk-wue.de

agwege.de

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Sommertagung 2023 der 16. Landessynode
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