Das Landeskirchliche Archiv ist zuständig für das Archivgut von Landessynode und Oberkirchenrat sowie aller landeskirchlicher Stellen und aller kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Nach der Trennung von Kirche und Staat aufgrund der Weimarer Reichsverfassung gingen die Akten des bis 31. März 1924 bestehenden Konsistoriums in die Verwaltung des Oberkirchenrats über. Zahlreiche Unterlagen über die Leitung und Verwaltung der evangelischen Kirche des Herzogtums und des Königreichs Württemberg werden daher nach wie vor im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrt. Archivalien über kirchliche Angelegenheiten der 1803ff. an Württemberg gekommenen evangelischen Territorien (v. a. Grafschaft Hohenlohe, Grafschaft Limpurg, Reichsstädte, Reichsritterschaft) sind in der Regel in den heute dafür zuständigen staatlichen, kommunalen oder privaten Archiven zu suchen. Das Landeskirchliche Archiv führt die Archivpflege in den Dekanat- und Pfarrämtern der Landeskirche durch. Die Übernahme solcher Archive als Deposita ins Landeskirchliche Archiv ist möglich.
Die Kirchenbücher (Tauf-, Ehe-, Totenbücher, Familienregister usw.) aus dem Bereich der Landeskirche sind bis einschließlich 1875 verfilmt. Kopien dieser Filme können als Benutzerfilme im Landeskirchlichen Archiv und durch Ausleihe außer Haus eingesehen werden. Für die Benutzung im Haus ist telefonische Anmeldung erforderlich.
Hier können Sie das Merkblatt des Landeskirchlichen Archivs zur Familienforschung herunterladen: deutsch english
Öffnungszeiten:
Das Landeskirchliche Archiv ist geöffnet Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr. Eine Anmeldung ist bei der Benutzung der Kirchenbuchmikrofilme unbedingt erforderlich.
Anfahrt:
Das Landeskirchliche Archiv ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:
vom Hauptbahnhof aus mit der Stadtbahn Linie U5 oder U6 bis Möhringen-Bahnhof, von dort ca. 3 Gehminuten zum Landeskirchlichen Archiv (beim Bibelhaus).