Auf unserer Webseite kommen verschiedene Technologien und Dienste zum Einsatz. Einige dieser Einbindungen sind nach TDDDG und/oder nach DSG-EKD einwilligungspflichtig. Wir bitten Sie daher um Ihre Einwilligung zu nachfolgenden Diensten, die Sie jederzeit in unseren Consent-Management-Einstellungen mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen können. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.
Digitaler Dienst:
Einwilligungsverwaltung und -dokumentation
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 6 DSG-EKD i.V.m. § 5 Abs. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Statistische Web-Analyse
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Anbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Spendendienst
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Spendendienst
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Digitales Gemeindemanagement
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
User-Session-Verwaltung
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzuriff); § 6 Nr. 3, 4, 5, 6 DSG-EKD und § 49 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit (Audio-Blogging)
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers
Drittanbieter:
SoundCloud Global Limited & Co. KG, Deutschland
Digitaler Dienst:
Geodaten- und Standortverwaltung
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
Google Irland Limited, Irland
Digitale Dienste:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
Google Ireland Limited, Irland
Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Datenübermittlung an Dritte:
Meta Platforms Ireland Limited, Irland
Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Datenübermittlung an Dritte:
Vimeo LLC, USA
Digitaler Dienst:
Informations- und Nachrichtenservice des Südwestrundfunks
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers
Drittanbieter:
Südwestrundfunk, Deutschland
Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
Meta Platforms Ireland Limited, Irland
Digitaler Dienst:
Informationsservice zur Bibel
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers
Datenübermittlung an Dritte:
Deutsche Bibelgesellschaft, Deutschland
Wer sich der christlichen Gewissheit öffnen mag, dass er vieles in seinem Leben nicht sich selbst zu verdanken hat, der kann auch danke sagen - weit über Lebensmittel hinaus. Diesem Dank gibt das Erntedankfest eine Form.
Äpfel und Birnen, Kürbisse und Kartoffeln, Brot und Getreide - das und vieles mehr liegt am Erntedanksonntag um und auf dem Altar. Teile der Jahresernte werden hier symbolisch vor Gott gebracht. So soll deutlich werden, dass wir den Ertrag unserer Arbeit und auch den Erfolg unseres Lebens zu großen Teilen nicht uns selbst zu verdanken haben. Wir können zwar säen und ernten, rackern und arbeiten. Aber fürs Wachstum der Früchte und das Gelingen unserer Vorhaben bleiben wir auf Kräfte und Rahmenbedingungen angewiesen, die wir nicht machen können.
Große Teile der weltweiten Christenheit feiern das Erntedankfest. Aber in unserer Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft scheint für viele Menschen das Fest mit seinem landwirtschaftlichen Hintergrund weit weg zu sein. Gemüse und Milch beziehen die meisten nicht direkt von Feld und Stall, sondern künstlich abgepackt aus stets gut gefüllten Supermarktregalen. Wer aber den Kontakt zur Landwirtschaft noch hat, der weiß, dass Acker und Vieh nicht selbstverständlich das hergeben, was wir zum Leben brauchen. Wer den Kontakt zur Natur noch hält, der spürt auch, dass wir nicht beliebig eingreifen dürfen in die genetisch festgelegten Gesetze der Weitergabe des Lebens. Gelebte Spiritualität und der Ruf nach gentechnisch "optimierten" Lebensmitteln passen nicht zusammen.
Aber auch über die Lebensmittel hinaus kann das Erntedankfest neu zum Nachdenken anregen. Auf unser ganzes Menschsein bezogen kann mit dem Apostel Paulus gefragt werden: "Was hast du, das du nicht empfangen hast? Wenn du es aber empfangen hast, was rühmst du dich dann, als hättest du es nicht empfangen?"
Erntefeste existierten schon in der Antike. Das Judentum feierte das Wochenfest an Pfingsten und das Laubhüttenfest im Herbst. Auch in vorchristlich-römischen Bräuchen sind Erntefeste belegt.
In der christlichen Kirche werden sie seit dem 3. Jahrhundert gefeiert. Aber lange Zeit gab es keinen einheitlichen Festtermin, und das hing mit den unterschiedlichen Erntezeitpunkten in unterschiedlichen Klimaregionen zusammen.
Dementsprechend gab es nach der Reformation auch in den evangelischen Kirchen Entedankfeiern zu verschiedenen Terminen. Als fester Zeitpunkt bildete sich aber bald der Michaelistag (29. September) oder einer der benachbarten Sonntage heraus. 1773 wurde das Entedankfest in Preußen offiziell eingeführt und sein Termin auf den Sonntag nach Michaelis festlegt.
Bis heute begeht die Evangelische Kirche in Deutschland an diesem Sonntag das Erntedankfest, wenn auch einzelne Gemeinden um eine Woche nach vorne oder nach hinten abweichen. Katholische Gemeinden feiern in Deutschland zumeist am ersten Sonntag im Oktober.
Ganz anders sieht es in den USA aus: Hier hat sich seit dem 19. Jahrhundert der letzte Donnerstag im November als nationaler Feiertag herausgebildet: Thanksgiving.
Stefan Wittig
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart