Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und die Diözese Rottenburg-Stuttgart haben in einem gemeinsamen Orientierungspapier zum Umgang mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben Stellung bezogen. Damit unterstützen sie auch Seelsorgerinnen und Seelsorger in ihrer Arbeit.
Im Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig („Sterbehilfe-Urteil“). Das Gericht sah die Entscheidung eines Einzelnen, „seiner eigenen Existenz ein Ende zu setzen", als weder durch Gesetze noch durch die Religion einschränkbar an. Es sei Ausdruck der grundgesetzlich garantierten persönlichen Autonomie, „über das Sterben selbstbestimmt zu entscheiden“.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und die Diözese Rottenburg-Stuttgart haben in einem gemeinsamen Orientierungspapier Stellung zum Umgang mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben bezogen. Damit unterstützen sie auch Seelsorgerinnen und Seelsorger in ihrer Arbeit.
Das Diakonische Werk der evangelischen Kirche in Württemberg hat seine seine Positionen zur Diskussion und Weiterarbeit in seinen Mitgliedseinrichtungen in einer eigenen Orientierungshilfe zusammengestellt.
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt
Sterbehilfe - Assistierter Suizid