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Digitaler Dienst:
Einwilligungsverwaltung und -dokumentation
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 6 DSG-EKD i.V.m. § 5 Abs. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Spendendienst
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Spendendienst
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Digitales Gemeindemanagement
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Statistische Web-Analyse
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Anbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
User-Session-Verwaltung
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzuriff); § 6 Nr. 3, 4, 5, 6 DSG-EKD und § 49 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit (Audio-Blogging)
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers
Drittanbieter:
SoundCloud Global Limited & Co. KG, Deutschland
Digitaler Dienst:
Geodaten- und Standortverwaltung
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
Google Irland Limited, Irland
Digitale Dienste:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
Google Ireland Limited, Irland
Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Datenübermittlung an Dritte:
Meta Platforms Ireland Limited, Irland
Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Datenübermittlung an Dritte:
Vimeo LLC, USA
Digitaler Dienst:
Informations- und Nachrichtenservice des Südwestrundfunks
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers
Drittanbieter:
Südwestrundfunk, Deutschland
Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
Meta Platforms Ireland Limited, Irland
Digitaler Dienst:
Informationsservice zur Bibel
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers
Datenübermittlung an Dritte:
Deutsche Bibelgesellschaft, Deutschland
Die evangelische Kirche engagiert sich stark im Bereich Schule und Ausbildung. Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Schularten und ihre Träger.
In evangelischen Schulen soll das Wissen mit dem Glauben der Kirche in Verbindung gebracht werden. Bildung ist nicht ein Gegenstand oder eine objektive Sache, sondern dient dazu, sich ein Bild von der Welt, von den Mitmenschen und dem Leben zu machen. Die evangelischen Schulen möchten ihre Schülerinnen und Schüler dazu ermutigen, ein selbstbewusstes Leben in Verantwortung für sich, für die anderen Menschen und in der Verantwortung vor Gott zu führen.
Zum Spektrum der Schulen unter evangelischer Trägerschaft zählen sowohl die Allgemeinbildenden Schulen mit Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien als auch Sonderschulen, Berufliche Schulen, Hauswirtschaftliche Schulen, Krankenpflegeschulen, Schulen für kirchliche Berufe, Sonderberufsschulen und die Evangelische Hochschule in Ludwigsburg.
Evangelische Schulen haben viele verschiedene Träger, meist Vereine und Stiftungen. Zur Förderung ihrer Arbeit dient das Evangelische Schulwerk in Württemberg, in dem sich Träger aus Kirche und Diakonie freiwillig zusammengeschlossen haben. Mitglieder sind 50 Träger von allgemeinbildenden, beruflichen und Sonderschulen mit insgesamt 120 Schulen. Das Schulwerk ist die politische Außen- und Interessenvertretung der Schulträger, berät die Träger in allen Fragen der schulischen Arbeit, bietet Fortbildungen an und sorgt für Informationsaustausch zwischen den Schulen.
In Württemberg gibt es zwei größere Schulstiftungen der Evangelischen Kirche: die Schulstiftung der Landeskirche und die Evangelische Schulstiftung Stuttgart. Beide unterhalten Allgemeinbildende Schulen in Württemberg bzw. im Raum Stuttgart.
Die evangelischen Gymnasien haben in Gestalt der Seminare Maulbronn und Blaubeuren eine lange Tradition. Im Jahr 1556 gründete Herzog Christoph von Württemberg Klosterschulen. Begabte Landeskinder bekamen ein Stipendium und konnten sich so unabhängig von Stand und Geld bilden. Heute sind die beiden Seminare öffentliche altsprachliche Gymnasien mit evangelischem Internat, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen. Neben alten Sprachen stehen Musik, Theologie, Glaube, europäische Kultur und Persönlichkeitsentwicklung im Mittelpunkt der Ausbildung. Zum Konzept der Seminare gehört, unabhängig vom Notendurchschnitt das Potenzial jedes Schülers zu erkennen und seine Begabungen gezielt zu fördern.
An vier Standorten in Württemberg ist die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher in einer evangelischen Fachschule möglich: in Stuttgart, Reutlingen, Schwäbisch Hall und Herbrechtingen. Der Abschluss befähigt zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Träger der vier Fachschulen ist der Verein Evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik e.V. mit Sitz in Stuttgart. Er arbeitet im Auftrag der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und ist Mitglied im Diakonischen Werk Württemberg.
Die Arbeit an den Fachschulen wird von der „Stiftung zur Förderung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an den Evangelischen Fachschulen für Sozialpädagogik in Stuttgart, Herbrechtingen, Reutlingen und Schwäbisch Hall“unterstützt.