Einwilligungsverwaltung

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Technisch Notwendig (kann nicht abgewählt werden)

  • EMH - Einwilligungsverwaltung

    Digitaler Dienst:
    Einwilligungsverwaltung und -dokumentation

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 6 DSG-EKD i.V.m. § 5 Abs. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • FundraisingBox

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Twingle

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • ChurchTools

    Digitaler Dienst:
    Digitales Gemeindemanagement

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Matomo

    Digitaler Dienst:
    Statistische Web-Analyse

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Anbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • User Session Management

    Digitaler Dienst:
    User-Session-Verwaltung

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzuriff); § 6 Nr. 3, 4, 5, 6 DSG-EKD und § 49 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

Weitere Dienste

  • SoundCloud

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit (Audio-Blogging)

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    SoundCloud Global Limited & Co. KG, Deutschland

  • Google Maps

    Digitaler Dienst:
    Geodaten- und Standortverwaltung

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Irland Limited, Irland

  • YouTube

    Digitale Dienste:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Ireland Limited, Irland

  • Facebook

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Meta Platforms Ireland Limited, Irland

  • Vimeo

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Vimeo LLC, USA

  • Südwestrundfunk

    Digitaler Dienst:
    Informations- und Nachrichtenservice des Südwestrundfunks

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    Südwestrundfunk, Deutschland

     

  • Instagram

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Meta Platforms Ireland Limited, Irland

     

  • Bibel Online

    Digitaler Dienst:
    Informationsservice zur Bibel

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Datenübermittlung an Dritte:
    Deutsche Bibelgesellschaft, Deutschland

Evangelische Schulen

Wissen mit Glaube verbinden

Die evangelische Kirche engagiert sich stark im Bereich Schule und Ausbildung. Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Schularten und ihre Träger.

In evangelischen Schulen soll das Wissen mit dem Glauben der Kirche in Verbindung gebracht werden. Bildung ist nicht ein Gegenstand oder eine objektive Sache, sondern dient dazu, sich ein Bild von der Welt, von den Mitmenschen und dem Leben zu machen. Die evangelischen Schulen möchten ihre Schülerinnen und Schüler dazu ermutigen, ein selbstbewusstes Leben in Verantwortung für sich, für die anderen Menschen und in der Verantwortung vor Gott zu führen.

Schularten unter evangelischer Trägerschaft

Zum Spektrum der Schulen unter evangelischer Trägerschaft zählen sowohl die Allgemeinbildenden Schulen mit Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien als auch Sonderschulen, Berufliche Schulen, Hauswirtschaftliche Schulen, Krankenpflegeschulen, Schulen für kirchliche Berufe, Sonderberufsschulen und die Evangelische Hochschule in Ludwigsburg.

Trägerschaft

Evangelische Schulen haben viele verschiedene Träger, meist Vereine und Stiftungen. Zur Förderung ihrer Arbeit dient das Evangelische Schulwerk in Württemberg, in dem sich Träger aus Kirche und Diakonie freiwillig zusammengeschlossen haben. Mitglieder sind 50 Träger von allgemeinbildenden, beruflichen und Sonderschulen mit insgesamt 120 Schulen. Das Schulwerk ist die politische Außen- und Interessenvertretung der Schulträger, berät die Träger in allen Fragen der schulischen Arbeit, bietet Fortbildungen an und sorgt für Informationsaustausch zwischen den Schulen.

Schulstiftung

In Württemberg gibt es zwei größere Schulstiftungen der Evangelischen Kirche: die Schulstiftung der Landeskirche und die Evangelische Schulstiftung Stuttgart. Beide unterhalten Allgemeinbildende Schulen in Württemberg bzw. im Raum Stuttgart.

Evangelische Seminare

Die evangelischen Gymnasien haben in Gestalt der Seminare Maulbronn und Blaubeuren eine lange Tradition. Im Jahr 1556 gründete Herzog Christoph von Württemberg Klosterschulen. Begabte Landeskinder bekamen ein Stipendium und konnten sich so unabhängig von Stand und Geld bilden. Heute sind die beiden Seminare öffentliche altsprachliche Gymnasien mit evangelischem Internat, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen. Neben alten Sprachen stehen Musik, Theologie, Glaube, europäische Kultur und Persönlichkeitsentwicklung im Mittelpunkt der Ausbildung. Zum Konzept der Seminare gehört, unabhängig vom Notendurchschnitt das Potenzial jedes Schülers zu erkennen und seine Begabungen gezielt zu fördern.

Evangelische Fachschulen für Sozialpädagogik

An vier Standorten in Württemberg ist die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher in einer evangelischen Fachschule möglich: in Stuttgart, Reutlingen, Schwäbisch Hall und Herbrechtingen. Der Abschluss befähigt zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.

Träger der vier Fachschulen ist der Verein Evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik e.V. mit Sitz in Stuttgart. Er arbeitet im Auftrag der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und ist Mitglied im Diakonischen Werk Württemberg.

Die Arbeit an den Fachschulen wird von der „Stiftung zur Förderung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an den Evangelischen Fachschulen für Sozialpädagogik in Stuttgart, Herbrechtingen, Reutlingen und Schwäbisch Hall“unterstützt.

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