30.10.2019

Warum sich das Kreuz lohnt

Drei Erklärvideos zur Kirchenwahl hat das Evangelische Medienhaus erstellt - kurz, prägnant und in einer bewusst lockeren Form.

Videos über Ablauf und Bedeutung der Kirchenwahl am 1. Dezember

Stuttgart. Der 1. Advent ist Wahltag: Rund 1,75 Millionen Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sind aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben . Videos aus dem Evangelischen Medienhaus sollen auf lockere Art und Weise erklären, wie die Wahlen ablaufen - und warum es sich lohnt, wählen zu gehen.

Immerhin geht es um die Vergabe der rund 10.000 Mandate in den Kirchengemeinderäten vor Ort sowie um die Wahl der 16. Landessynode.

Damit ist die basisdemokratische Kirchenwahl in Württemberg etwas Besonderes. In keiner anderen Landeskirche innerhalb der EKD können alle Kirchenmitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr direkt über die Zusammensetzung der Landessynode als dem „Kirchenparlament“ entscheiden.

„Churchy“ erklärt

Fragen rund um die Kirchenwahl am 1. Advent beantwortet der fiktive Erklärer „Churchy“.  Jener Adventssonntag, der in diesem Jahr auf den 1. Dezember fällt, steht am Beginn des neuen Kirchenjahres.

Was wird bei der Kirchenwahl gewählt?
Was ist die Landessynode?
Was ist der Kirchengemeinderat?

Bei ihren Videos kommt es der für die Produktion verantwortlichen Multimedia-Redaktion des Evangelischen Medienhauses erkennbar darauf an, die Bedeutung der Wahl und die Mitwirkungsmöglichkeit der Gemeindeglieder kurz, prägnant und unterhaltsam darzustellen.

Das Motto der Kirchenwahl am 1. Dezember: Meine Kirche. Eine gute Wahl.

Wer folgt auf Landesbischof July?

Und es wird eine zentrale Aufgabe angesprochen, die auf die am 1. Dezember zu wählende 16. Landessynode zukommt: Sie wird einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July wählen, der der württemergischen Kirchenverfassung nach mit Vollendung des 68. Lebensjahres in den Ruhestand treten wird. Dieses Datum ist im Jahr 2022 erreicht.

Für seine Nachfolgerin oder seinen Nachfolger wird zusätzlich zum verfssungsmäßigen Ruhestandsalter von 68 Jahren auch eine Regelung zur Amtszeitbegrenzung gelten - wie auch für Prälatinnen und Prälaten, Oberkirchenrätinnen, Oberkirchenräte Dekaninnen und Dekane, die nach Inkrafttreten der entsprechenden Regelung ihr Amt antreten bzw. angetreten haben. Diese Amtszeitbegrenzung beträgt in Württemberg zehn Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. In der badischen Landeskirche läufen die Amtszeiten zwölf Jahre. 

 

1.246 Kirchengemeinden

Die 15. Landessynode hatte mit der Herbsttagung vom 16. bis 19. Oktober ihre Arbeit beendet. Für die nächste Synode bewerben sich 120 Männer und 45 Frauen in 24 Wahlkreisen.

Was die Synode im Großen ist, sind die Kirchengemeinderäte auf örtlicher Ebene: In den 1.246 Gemeinden sind insgesamt rund 10.000 Mandate zu vergeben - und die gewählten Kirchengemeinderäte entscheiden gemeinsam mit dem jeweiligen Pfarrer beziehungsweise der Pfarrerin sowie dem oder der Kirchenpfleger(in) über die Geschicke der Gemeinde.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Landeskirche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

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