28.11.2019

Mit Ausweis oder Führerschein zur Wahl

Christian Schuler, Jurist und Oberkirchenrat

Was tun, wenn die Wahlunterlagen verloren gegangen sind?

Stuttgart. Noch drei Tage bis zur Kirchenwahl - da wird's knapp sowohl für die Briefwahl als auch für den Ersatz von verloren gegangenen Wahlunterlagen. Trotzdem gibt's Möglichkeiten, wie jeder der knapp 1,8 Millionen Wahlberechtigten seine Stimmen für den Kirchengemeinderat und die Landessynode sicher abgeben kann.

Der heutige Donnerstag, 28. November, ist nach Worten von Wahlleiter Christian Schuler wirklich der allerletzte Tag, an dem eine Briefwahl noch möglich ist. „Das Risiko, dass die Unterlagen zu spät ankommen, trägt natürlich der Wähler“, sagt er. Denn wenn die Post mit den ausgefüllten Stimmzetteln erst am Montag ankommen sollte, werden diese Kreuze nicht mehr gezählt.

Im Vorfeld hatte Schuler dazu geraten, von vornherein lieber mit einem dreitägigen Postlauf zu rechnen - und bis spätestens 27. November die Unterlagen in den Postkasten zu werfen. Sein Tipp für alle, die das noch nicht gemacht haben, lautet deshalb: „Dann sollte man die Unterlagen lieber persönlich abgeben oder durch Verwandte, Freunde oder Bekannte abgeben lassen“ - beim geschäftsführenden Pfarramt.

Wahlurne mal anders: Dieses „Kirchenmodell“ ist ein Wahlbriefkasten.

Eine weitere Option sind die zahlreichen Wahlbriefkästen, bei deren Gestaltung sich die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer - insgesamt sind am Sonntag rund 10.000 im Einsatz - teilweise sehr viel Mühe gemacht haben: So sind sogar Briefkästen in Kirchenform aufgestellt.

Personalausweis und Führerschein

Doch was tun, wenn die Wahlunterlagen verlorengegangen sind? Für die Neuausstellung ist die Zeit inzwischen sehr knapp, räumt Wahlleiter Christian Schuler ein.

Trotzdem können Wahlberechtigte von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen - indem sie am Sonntag mit Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ins Wahllokal kommen. "Wichtig ist ein Dokument, aus dem sich ergibt: Man ist die Person, die im Wählerverzeichnis steht", beschreibt Schuler.

Bei der Kirchenwahl in Württemberg geht es nicht nur um 90 Mandate der künftigen Landessynode, sondern auch um die Neubesetzung der rund 10.000 Kirchengemeinderats-Mandate in den am Wahltag bestehenden 1.208 evangelischen Kirchengemeinden; in etlichen größeren Gemeinden gibt es mehrere Abstimmungsbezirke, so dass insgesamt 1.613 Wahlurnen aufgestellt sind. Allerdings findet in vier württembergischen Kirchengemeinden am Sonntag keine Kirchengemeinderatswahl statt - sondern nur die Synodenwahl. Der Grund: Es haben sich weniger Kandidaten gefunden als Plätze zu besetzen sind. Bis zu einer innerhalb von zwei Jahren fälligen Nachwahl wird in diesen zumeist kleineren Gemeinden eine sogenannte ortskirchliche Verwaltung amtieren.

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