Stuttgart/Berlin. Die Diakonie Württemberg und die württembergische Landeskirche kritisieren, dass vorgeburtliche Bluttests auf das Down-Syndrom künftig unter bestimmten Voraussetzungen von Krankenkassen finanziert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte am Donnerstag, 19. September, grünes Licht für die Aufnahme in den Leistungskatalog gegeben - Kirche und Diakonie sehen ethische Fragen ungeklärt.
„Hoch problematisch“ sei die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kassen und Kliniken (G-BA) vorgeburtliche Bluttests auf Trisomie von Krankenkassen finanzieren zu lassen, kritisiert die Diakonie Württemberg.
Der G-BA will die Kostenübernahme nach Worten seines Vorsitzenden Josef Hecken zwar auf „begründete Einzelfälle“ beschränken und damit sicherstellen, dass die Bluttests nicht als „unvertretbares Screening“ genutzt werden. Diakonie und Landeskirche befürchten dennoch einen wachsenden gesellschaftlichen Druck auf werdende Eltern, nur noch gesunde Kinder auf die Welt zu bringen.
„Dieser Test hat keinerlei medizinischen Nutzen. Er kann nichts heilen", betont Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, zugleich Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Stattdessen könne der Test „eine bereits getroffene Entscheidung für das Kind in Frage stellen und Betroffene in große Nöte bringen“.
Kaufmann hält dem G-BA vor, sein Votum allein auf medizinisch-technischer Basis abgegeben zu haben: „In eine so folgenreiche Entscheidung müssen auch ethische und gesellschaftspolitische Bewertungskriterien einbezogen werden.“
Bereits im Frühjahr hatte Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July nach der im Bundestag geführten sogenannten Orientierungsdebatte über den Trisomie-Bluttest davor gewarnt, dass der Erwartungsdruck auf die werdenden Eltern erhöht werde, den Test zu nutzen - um sich im Falle einer drohenden Behinderung des Kindes für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.
Dieses Argument greift nun auch Claudia Heinkel, Leiterin der Diakonie-Fachstelle für Pränatale Untersuchungen und Aufklärung (PuA), auf: „Eltern mit einem Kind mit Behinderung müssen sich auch heute schon häufig die Frage anhören: ,Habt ihr das nicht vorher gewusst?'" Sie nennt es eine „fatale Folge“ der G-BA-Entscheidung, dass solche Fragen künftig wohl noch häufiger gestellt werden.
Unterdessen fordert Diakonie-Chef Kaufmann verbesserte Beratungsangebote, um das Für und Wider eines Bluttests „in Ruhe abwägen" zu können. Außerdem müssten Eltern behinderter oder chronisch kranker Kinder schnellere und verlässlichere Hilfen „ohne großen bürokratischen Aufwand" erhalten.
Damit unterstützt er eine von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in einem Positionspapier zum Bluttest erhobene Forderung. Im Gegensatz zu den Württembergern begrüßt die EKD hingegen die pränatalen Bluttests, da diese nach Mediziner-Angaben für Schwangere risikoärmer als Fruchtwasser-Untersuchungen sind; diese können schlimmstenfalls zu Fehlgeburten führen.
Das Down-Syndrom ist die bekannteste Folge von Trisomie; es ist die Trisomie 21, die Bezeichnung leitet sich vom Chromosom 21 ab. Es gibt jedoch auch zahlreiche weitere Trisomien: Embryonen mit Trisomie 3 beispielsweise sterben meist bereits in der Schwangerschaft; überleben sie, kommen sie mit schweren organischen Fehlbildungen auf die Welt. Kinder mit Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) sind häufig blind oder sogar taubblind. Außerdem leiden sie häufig an Fehlbildungen der Verdauungs- und Geschlechtsorgane. Insgesamt kennt die Medizin 15 verschiedene Trisomien.
Auch die Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hat sich mit dem Thema Bluttest befasst. Im Juli war es Top 1 der Tagesordnung.