„Die Orientierungsdebatte im Bundestag über den Bluttest zu Trisomie 21 hat die gesellschaftliche Verantwortung für Inklusion betont“, loben Landeskirche und Diakonie in Württemberg. Für Kirche und Diakonie gibt es aber auch nach der Bundestagsdebatte kein überzeugendes Argument für eine Kassenzulassung des Bluttests auf Trisomie 21.
„Wir begrüßen es, dass in dieser Debatte auch die mit dem Pränataltest verbundenen ethischen und gesellschaftlichen Konflikte zur Sprache kamen. Wenn der Test von der Krankenkasse bezahlt wird, würde sich der Erwartungsdruck auf die werdenden Eltern erhöhen, den Test auch zu nutzen. Es sei zu befürchten, dass dies die Angst der werdenden Eltern vor einer Behinderung des Kindes noch verstärken werde. Allerdings hätten wir uns eine deutlichere Positionierung gegen die Kassenfinanzierung des Tests erhofft“, sagen Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July und Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Der Test habe keinen medizinischen Nutzen, er könne nichts heilen. „Ein auffälliger Befund kann nur die Entscheidung der Eltern für ihr Kind wieder in Frage stellen.“
„Die beabsichtigte Kassenzulassung „in den engen Grenzen einer Risikoschwangerschaft“ ist nicht realistisch, wie die Erfahrung mit der Fruchtwasseruntersuchung als Kassenleistung zeigt“, sagt Claudia Heinkel, Leiterin der Pua-Fachstelle zu Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin im Diakonischen Werk Württemberg. Der Begriff der Risikoschwangerschaft sei ja nicht abschließend definiert. „Dieser Pränataltest hat ein enormes technisches Potenzial und kann in absehbarer Zeit eine Vielzahl an genetischen Veränderungen sichtbar machen. Wie sollen wir mit einer solchen enormen Last an Wissen umgehen und wie soll dann die einzelne Frau, das einzelne Paar das Recht auf Nichtwissen überhaupt noch umsetzen können?“
Kirche und Diakonie teilen die Einschätzung nicht, dass der Test deshalb Kassenleistung werden muss, weil er die Selbstbestimmung der Frauen erhöhe und für mehr soziale Gerechtigkeit sorge. Maßgeblich für sie sei, dass sich Menschen mit Down-Syndrom durch diesen Test in ihrer Existenz in Frage gestellt fühlten und werdenden Eltern noch mehr die individuelle Verantwortung für ein Kind mit Behinderung aufgebürdet werde. „Für uns gibt es auch nach der heutigen Debatte kein überzeugendes Argument dafür, diesen Test zur Kassenzulassung zu machen“, so July und Kaufmann.
Der landeskirchliche Aktionsplan Inklusion bestärkt und unterstützt Kirchengemeinden, kirchliche Werke und diakonische Einrichtungen darin, die Teilhabe von Menschen mit eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten systematisch zu fördern.