11.06.2019

Kampf dem Missbrauch!

Landeskirche legt Leitfaden vor - EKD plant Beratungsstelle

Sexualisierte Gewält und Übergriffe sind auch im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg keine Einzelfälle. Im Gegenteil: Mit der wachsenden Sensibilität in der Gesellschaft steigt auch die Zahl der Meldungen.

Missbrauch ist auch in der evangelischen Kirche ein Problem: Allein im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sind nach Angaben der Gleichstellungsbeauftragten Ursula Kress die Anträge von rund 150 Betroffenen bearbeitet worden (Symbolfoto).

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat einen Interventionsplan zum innerkirchlichen Umgang mit Meldungen über Grenzverletzungen, sexualisierten Übergriffen und Gewalt beziehungsweise „fachlichem Fehlverhalten“ vorgelegt. Auf 60 Seiten entwickelt der Oberkirchenrat dabei eine Art Stufenplan, der je nach Schwere des gemeldeten Vorfalls bis zum Einschalten der Strafverfolgungsbehörden reicht.

Der von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vorgelegte Interventionsplan fasst auf 60 Seiten zusammen, was bei Übergriffen und sexualisierter Gewalt in Einrichtungen und Institutionen der Landeskirche und ihrer Diakonie zu tun ist.

Generell gelte innerhalb der Landeskirche ein Null-Toleranz-Prinzip, heißt es in dem Leitfaden; auf Hinweise müsse die jeweilige Dienststelle oder Einrichtung spätestens nach 24 Stunden reagieren. Gleichzeitig aber warnen die Autoren generell vor Vorverurteilungen. So heißt es in der für Ehren-, neben- und hauptberuflich Beschäftigte: „Ruhig bleiben, nicht vorschnell, aber konsequent und besonnen handeln.“

#MeToo und die Kirche

Als Folge der nicht zuletzt durch die #MeToo-Debatte wachsenden Sensibilität innerhalb der Gesellschaft „steigt auch die Zahl der Meldungen von Taten in der Vergangenheit“, bestätigt Ursula Kress, die Beauftragte des Oberkirchenrats für Chancengleichheit. So habe die  von der Landeskirche eingerichtete Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Übergriffe „inzwischen 150 Anträge bearbeitet und Anerkennungsleistungen zugesprochen“, berichtet Kress.

Prävention gegen sexualisierte Gewalt
Ursula Kress, die Beauftragte des Oberkirchenrats der Evangelischen Landeskirche für Chancengleichheit.

Checklisten angefügt

Den vorgelegten Leitfaden bezeichnet sie als „wichtige Präventions- und Interventionsmaßnahme“. Er solle Führungskräften in der Landeskirche sowie deren Diakonie „dabei unterstützen, einen Vorfall angemessen zu bearbeiten, zu bewältigen und aufzuarbeiten". Deshalb bietet der Leitfaden auch eine ganze Anzahl von verschiedenen Checklisten an - nach dem Motto: „wenn, dann“.

Daraus resiultiere auch der Umfang der 60-seitigen Broschüre: Schließlich seien die „Meldungen und Fälle sehr unterschiedlich“ - deshalb seien „unterschiedliche Handlungsoptionen für eine gute Bearbeitung notwendig", erklärt die Beauftragte für Chancengleichheit.

Die Handlungsoptionen

Je nach Schwere eines Falls haben Landeskirche und Diakonie unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten: Sie reichen vom persönlichen Gespräch mit dem oder der Beschuldigten und dem ausdrücklichen Hinweis auf das Verbot sexueller Belästigung über Versetzung und Abmahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung. Bei ehrenamtlich Tätigen gibt es laut Leitfaden außerdem die Möglichkeit der Aberkennung des Ehrenamtes und dem Verhängen eines Hausverbots.

Kirsten Fehrs, Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck der Nordkirche und Sprecherin des Beauftragtenrates der EKD.

„Pfiffigunde Heilbronn e.V.“ arbeitet für die EKD

Unterdessen hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) am Dienstag, 11. Juni, für den kommenden Monat den Start einer unabhängigen  „Zentralen Anlaufstelle.help“ angekündigt. Auch diese soll zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt beitragen. Dazu hat die EKD einen Vertrag mit der Fachberatungsstelle „Pfiffigunde Heilbronn e. V.“ geschlossen,

„Mit der Errichtung einer zentralen Anlaufstelle setzen wir ein Anliegen um, dessen Dringlichkeit uns Betroffene immer wieder eindrücklich geschildert haben“, sagte Bischöfin Kirsten Fehrs als Sprecherin des Beauftragtenrates der EKD am Rande einer Fachtagung in Hannover. Bislang seien EKD-weit rund 600 Missbrauchsfälle bekannt geworden.

Allerdings plant die EKD keine allgemeine Entschädigungsregelung für die Opfer.  „Das Thema Entschädigungen muss jede Landeskirche selber regeln“, sagte Oberkirchenrat Nikolaus Blum. So habe die bayerische Landeskirche schon mehr als eine halbe Million Euro an Betroffene gezahlt.

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