Sexualisierte Gewält und Übergriffe sind auch im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg keine Einzelfälle. Im Gegenteil: Mit der wachsenden Sensibilität in der Gesellschaft steigt auch die Zahl der Meldungen.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat einen Interventionsplan zum innerkirchlichen Umgang mit Meldungen über Grenzverletzungen, sexualisierten Übergriffen und Gewalt beziehungsweise „fachlichem Fehlverhalten“ vorgelegt. Auf 60 Seiten entwickelt der Oberkirchenrat dabei eine Art Stufenplan, der je nach Schwere des gemeldeten Vorfalls bis zum Einschalten der Strafverfolgungsbehörden reicht.
Generell gelte innerhalb der Landeskirche ein Null-Toleranz-Prinzip, heißt es in dem Leitfaden; auf Hinweise müsse die jeweilige Dienststelle oder Einrichtung spätestens nach 24 Stunden reagieren. Gleichzeitig aber warnen die Autoren generell vor Vorverurteilungen. So heißt es in der für Ehren-, neben- und hauptberuflich Beschäftigte: „Ruhig bleiben, nicht vorschnell, aber konsequent und besonnen handeln.“
Als Folge der nicht zuletzt durch die #MeToo-Debatte wachsenden Sensibilität innerhalb der Gesellschaft „steigt auch die Zahl der Meldungen von Taten in der Vergangenheit“, bestätigt Ursula Kress, die Beauftragte des Oberkirchenrats für Chancengleichheit. So habe die von der Landeskirche eingerichtete Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Übergriffe „inzwischen 150 Anträge bearbeitet und Anerkennungsleistungen zugesprochen“, berichtet Kress.
Den vorgelegten Leitfaden bezeichnet sie als „wichtige Präventions- und Interventionsmaßnahme“. Er solle Führungskräften in der Landeskirche sowie deren Diakonie „dabei unterstützen, einen Vorfall angemessen zu bearbeiten, zu bewältigen und aufzuarbeiten". Deshalb bietet der Leitfaden auch eine ganze Anzahl von verschiedenen Checklisten an - nach dem Motto: „wenn, dann“.
Daraus resiultiere auch der Umfang der 60-seitigen Broschüre: Schließlich seien die „Meldungen und Fälle sehr unterschiedlich“ - deshalb seien „unterschiedliche Handlungsoptionen für eine gute Bearbeitung notwendig", erklärt die Beauftragte für Chancengleichheit.
Je nach Schwere eines Falls haben Landeskirche und Diakonie unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten: Sie reichen vom persönlichen Gespräch mit dem oder der Beschuldigten und dem ausdrücklichen Hinweis auf das Verbot sexueller Belästigung über Versetzung und Abmahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung. Bei ehrenamtlich Tätigen gibt es laut Leitfaden außerdem die Möglichkeit der Aberkennung des Ehrenamtes und dem Verhängen eines Hausverbots.
Unterdessen hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) am Dienstag, 11. Juni, für den kommenden Monat den Start einer unabhängigen „Zentralen Anlaufstelle.help“ angekündigt. Auch diese soll zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt beitragen. Dazu hat die EKD einen Vertrag mit der Fachberatungsstelle „Pfiffigunde Heilbronn e. V.“ geschlossen,
„Mit der Errichtung einer zentralen Anlaufstelle setzen wir ein Anliegen um, dessen Dringlichkeit uns Betroffene immer wieder eindrücklich geschildert haben“, sagte Bischöfin Kirsten Fehrs als Sprecherin des Beauftragtenrates der EKD am Rande einer Fachtagung in Hannover. Bislang seien EKD-weit rund 600 Missbrauchsfälle bekannt geworden.
Allerdings plant die EKD keine allgemeine Entschädigungsregelung für die Opfer. „Das Thema Entschädigungen muss jede Landeskirche selber regeln“, sagte Oberkirchenrat Nikolaus Blum. So habe die bayerische Landeskirche schon mehr als eine halbe Million Euro an Betroffene gezahlt.