Contentelemente

Liebe Leserin, lieber Leser,

Finanzdezernent Oberkirchenrat Martin Kastrup ist der Hüter der Zahlen in der württembergischen Landeskirche.

Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei! Sie zu verkündigen, ist unser Auftrag und der Grund, warum es Kirche gibt. Wenn ich dann gefragt werde: „Was macht die Kirche eigentlich mit meiner Kirchensteuer? Und benötigt die Kirche sie wirklich?“, dann greife ich gerne zu einem Vergleich: Natürlich zählt das Licht. Aber damit die Kerze leuchten kann, braucht es das Wachs. So sehe ich auch die Kirchensteuer.

Von der Taufe bis zum letzten Trost, von den Angeboten für benachteiligte und hilfsbedürftige Menschen über Kindertagesstätten und Jugendgruppen bis hin zum Orgelkonzert wäre das Allermeiste ohne Kirchensteuer nicht denkbar.

Auif dieser Seite zeigen wir Ihnen, wofür die Evangelische Landeskirche in Württemberg Ihr Steuergeld verwendet, und geben viele weitere Informationen rund um die Kirchensteuer.

Drei Kernfragen zur Kirchensteuer

WARUM GIBT ES DIE KIRCHE?

Weil Gott mitten im Leben ist. Er lädt ein, sein Wirken in der Welt mitzugestalten. Kirche macht das sichtbar. Sie ist die Gemeinschaft derer, die an Gott glauben. Sie trägt die Botschaft von Jesus Christus in die Welt. Deshalb gibt es die Kirche: um gemeinsam zu glauben, zu hoffen und zu lieben.

WIE WIRKT DIE KIRCHE?

Mitten ins Leben hinein. Die Kirche schaut präzise hin und fragt: Wo braucht es Familienzentren, Beratungsstellen oder Streetworker? Wann Vesperkirchen, Gottesdienste, Seelsorge? Wie viele Kindergärten, Schulen sowie Tagungs- und Bildungsstätten? Welche Chöre, Kunst, Kirchengebäude und Gemeindehäuser? So wirkt die Kirche: Sie begleitet die Menschen ein Leben lang – von der Taufe bis zum letzten Trost.

WOZU BRAUCHT ES DIE KIRCHENSTEUER?

Um verlässlich wirken zu können. Die regelmäßige Kirchensteuer schafft eine stabile Finanzierung. Sie kommt Menschen in den Gemeinden und in der Gesellschaft flächendeckend und dauerhaft zugute. Kirchliche Mittel werden vielfach für gesamtgesellschaftliche Aufgaben verwendet, die oft zusätzlich von Staat oder Privatpersonen unterstützt werden. So wirkt die Kirchensteuer wie ein Hebel und erzeugt Synergien. Deswegen braucht es die Kirchensteuer: damit Kirche mitten im Leben ist.

Meine Kirchensteuer für …

Kirche lädt ein, die Welt besser zu machen. Gemeinschaft kann mehr bewirken als Einzelne – und macht mehr Freude. Kirche ist aktiv im Vertrauen auf Gott und die Menschen.

Die folgende Grafik zeigt, wieviel Euro von 100 Euro Kirchensteuer welchem Zweck zugute kommen:

  • Lebensbegleitung vor Ort und Gottesdienste: Gemeindepfarrdienst, Gottesdienste, Taufen, Trauungen, Beerdigungen, Konfirmationen und Seelsorge Kinder, Jugend und Familie Kindertageseinrichtungen, Jungscharen, Jugendkreise, Waldheime, Freizeiten, Familienangebote
  • Diakonie und gesellschaftlicher Zusammenhalt: Hilfe für Menschen in Not durch Beratung in Lebenskrisen, Diakoniestationen, Sozialkaufhäuser, Vesperkirchen, Flüchtlingsarbeit und Dialog mit Arbeitswelt; Umweltschutz, Erwachsenen-, Frauen-, Männer- und Öffentlichkeitsarbeit, Evangelischer Kirchentag. Die Kirchensteuer ist oft die Basisfinanzierung, ohne die es keine Zusatzfinanzierung gäbe.
  • Kirche in Deutschland und weltweites Engagement: Unterstützung finanzschwächerer evangelischer Kirchen und der EKD, Zusammenarbeit mit anderen christlichen Kirchen weltweit und vor Ort, Entwicklungshilfe, Missionswerke
  • Lebensbegleitung für besondere Situationen und Berufe: Krankenhaus-, Polizei-, Notfall-, Gefängnis-, Alten- und Pflegeheim-, Telefon- und Flughafenseelsorge
  • Bildung und Erziehung: Religionsunterricht, Erwachsenenbildung, kirchliche Schulen, Fach- und Hochschulen, Büchereien, Fort- und Weiterbildung, Akademie Bad Boll Kirchenmusik, Kultur und Veranstaltungen Chöre, Orchester, Konzerte, Theater, Ausstellungen
  • Leitung und Verwaltung: Kirchenleitende Aufgaben und Organisationsaufgaben wie Personalverwaltung, Controlling, Versicherungen, Rechnungsprüfung in den Gemeinden vor Ort und im Oberkirchenrat. Ermöglichung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements
  • Kirchensteuererhebung: Entgelt an die staatliche Finanzverwaltung für den Kirchensteuereinzug
  • Gebäudeunterhalt: Kirchen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser; viele davon ortsbildprägend und denkmalgeschützt

Wie die Gesellschaft ohne Kirche und Kirchensteuer aussähe ...

„Die Konfirmation ist ein Segen für die Lebensreise“, erklärt Landesjugendpfarrer Bernd Wildermuth.
Konfirmation und Konfi3
„Die Konfirmation ist ein Segen für die Lebensreise“, erklärt Landesjugendpfarrer Bernd Wildermuth.

20.000 junge Menschen auf ihrem Weg des Glaubens begleiten: 16.500 Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie 3.500 Konfi3-Kinder pro Jahr

Jugendarbeit

555.000 mal Freundschaft und Freude teilen: 210.000 Kinder und Jugendliche in Gruppen sowie 345.000 Teilnehmende bei Freizeiten, Kinderbibelwochen, Jugendgottesdiensten und mehr

9.000 Menschen pro Jahr, die „Ja “zu einander sagen: 4500 Trauungen

42.000 Kindern Starthilfe geben:

in 945 evangelischen Kindertagesstätten mit 8.300 Erzieherinnen

und Erziehern

100.000-fach Seelsorge für alle, die Zuspruch und Hilfe suchen:

Mehr als 2.000 Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen

und Diakone in der Jugendarbeit sowie in der Gemeind eund

Altenseelsorge, mehr als 70 Klinikseelsorgerinnen

und -seelsorger, 750 Notfallseelsorgende in allen Kirchenbezirken,

dazu mehrere Hundert Ehrenamtliche, die spezifisch

für die Seelsorge qualifiziert sind

220.000 Mal mehr von Gott erfahren: 220.000 Schülerinnen und Schüler im

evangelischen Religionsunterricht;

darunter viele, die nicht in der Kirche

sind

76.000 verlässliche Verbindungen für Traurige und Verzweifelte: Rund um die Uhr führen in der Telefonseelsorge 550 ehrenamtliche Mitarbeitende 76.000 Gespräche im Jahr

90.000 Menschen im Gottesdienst. Woche für Woche: An Sonn- und Feiertagen werden inder württembergischen Landeskirche pro Jahr 84.000 Gottesdienste mit 4,7 Millionen Menschen gefeiert; allein an Heiligabend nehmen 720.000 Menschen teil

2.050 Freiwillige, die sozial engagiert sind: Mehr als 2.000 junge Menschen im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr, Bundesfreiwilligendienst und weltweiten Entsendungsdienst

37.000 verlässlich versorgte Menschen: 13.000 Schwestern und Pfleger von 230 Diakonie-Sozialstationen kümmern sich um ambulante Pflege und häusliche Versorgung von 37.000 Menschen

145.000 ehrenamtliche Mitarbeitende: engagieren sich regelmäßig unentgeltlich im kirchlichen oder diakonischen Bereich

4.400-fach durch Wissen und Werte auf die Zukunft vorbereitet: 500 Lehrkräfte und Mitarbeitende in 13 Schulen und Seminaren in evangelischer Trägerschaft für 4.400 Schülerinnen und Schüler

13.000 mal Motivation für Menschen, die es schwerer haben: Rund 13.000 Mitarbeitende sind für 18.500 Menschen mit Behinderungen und psychischen Krankheiten da

Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July im Gespräch mit Martina Rudolph-Zeller über die Arbeit der Telefonseelsorge, bei der sich in der Weihnachtszeit besonders viele Menschen melden.
Telefonseelsorge
Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July im Gespräch mit Martina Rudolph-Zeller über die Arbeit der Telefonseelsorge, bei der sich in der Weihnachtszeit besonders viele Menschen melden.

76.000 verlässliche Verbindungen für Traurige und Verzweifelte: Rund um die Uhr führen in der Telefonseelsorge 550 ehrenamtliche Mitarbeitende 76.000 Gespräche im Jahr

Gottesdienste

90.000 Menschen im Gottesdienst. Woche für Woche: An Sonn- und Feiertagen werden inder württembergischen Landeskirche

pro Jahr 84.000 Gottesdienste mit 4,7 Millionen Menschen gefeiert; allein an Heiligabend nehmen 720.000 Menschen teil

Freiwilliges Engagement

2.050 Freiwillige, die sozial engagiert sind: Mehr als 2.000 junge Menschen im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr, Bundesfreiwilligendienst und weltweiten Entsendungsdienst

 

Konfirmationen

20.000 junge Menschen auf ihrem Weg des Glaubens begleiten: 16.500 Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie 3.500 Konfi3-Kinder pro Jahr

Jugendarbeit

210.000 Kinder und Jugendliche in Gruppen sowie 345.000 Teilnehmende bei Freizeiten, Kinderbibelwochen, Jugendgottesdiensten und mehr

Trauungen

9.000 Menschen pro Jahr. die „Ja “zu einander sagen

20.000

junge Menschen auf ihrem Weg des Glaubens begleiten: 16.500 Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie 3.500 Konfi3-Kinder pro Jahr

 

555.000

mal Freundschaft und Freude teilen: 210.000 Kinder und Jugendliche in Gruppen sowie 345.000 Teilnehmende bei Freizeiten, Kinderbibelwochen, Jugendgottesdiensten und mehr

 

Kindertagesstäten

42.000 Kindern Starthilfe geben, in 945 evangelischen Kindertagesstätten mit 8.300 Erzieherinnen und Erziehern

100.000-fach Seelsorge

Mehr als 2.000 Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen und Diakone in der Jugendarbeit sowie in der Gemeindeund Altenseelsorge, mehr als 70 Klinikseelsorgerinnen und -seelsorger, 750 Notfallseelsorgende in allen Kirchenbezirken, dazu mehrere Hundert Ehrenamtliche, die spezifisch für die Seelsorge qualifiziert sind

Religionsunterricht

220.000 Schülerinnen und Schüler im evangelischen Religionsunterricht; darunter viele, die nicht in der Kirche sind

Die wichtigsten Fakten zur Kirchensteuer

DIE KIRCHENSTEUER BETRÄGT DURCHSCHNITTLICH KNAPP 1 PROZENT DES EINKOMMENS.

Die Kirchensteuer wird als Anteil der staatlichen Lohn-, Einkommenoder Kapitalertragsteuer berechnet und verringert als Sonderausgabe die Einkommensteuer. Damit reduziert sich die tatsächliche Kirchensteuerbelastung deutlich und macht so ca. ein Prozent eines durchschnittlichen Einkommens aus. Bei hohen Einkommen kann die Kirchensteuer auf Antrag verringert werden (sog. Kappung der Progression).

KNAPP DIE HÄLFTE DER KIRCHENMITGLIEDER ZAHLT KIRCHENSTEUER.

Nur wer Lohn-, Einkommen- oder Kapitalertragsteuer entrichtet, zahlt auch Kirchensteuer. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Arbeitslose, Geringverdiener und Rentnerinnen und Rentner mit keinem oder nur geringem zu versteuernden Einkommen zahlen keine Kirchensteuer.

DIE KIRCHE ENTLASTET DIE GESELLSCHAFT.

Der Staat möchte, muss und kann nicht alles machen: In Deutschland werden daher öffentliche Aufgaben oft von freien Trägern übernommen, die durch öffentliche Zuschüsse nur teilweise refinanziert werden. Deswegen verwendet die Kirche zur Finanzierung auch Kirchensteuermittel.

DAS BESONDERE KIRCHGELD SORGT FÜR AUSGLEICH.

Wenn ein/e (Ehe-)Partner/-in keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, wird die Kirchensteuer nur auf das Einkommen des Kirchenmitglieds erhoben. Hat dieses kein eigenes oder ein verhältnismäßig geringeres Einkommen, bildet dieses den Lebensführungsaufwand des Kirchenmitglieds unzureichend ab. Deshalb wird für die gestaffelte und nach oben begrenzte Kirchensteuer in Form des „besonderen Kirchgelds“ circa ein Drittel des gemeinsamen Einkommens als Bemessungsgrundlage herangezogen.

DIE FINANZÄMTER MACHEN ES BILLIGER.

Den Kirchensteuereinzug selbst zu organisieren, wäre deutlich teurer als der Kirchensteuereinzug durch den Staat. Für diesen Service zahlt die Kirche dem Staat eine Gebühr von drei Prozent der Kirchensteuereinnahmen.

VERTRAUEN IST GUT. KONTROLLE IST BESSER.

Über die Verwendung kirchlicher Finanzmittel wird in demokratisch gewählten Gremien öffentlich beraten und entschieden. Jede jeder kann Einblick nehmen und genau sehen, wie viel Geld wofür ausgegeben wird. Unabhängige Prüfungseinrichtungen kontrollieren regelmäßig die Verwendung der Ressourcen.

Wer ist bei Fragen für mich da?

Zu Spenden, Stiftungen und Vermächtnissen:

Pfarrer Helmut Liebs, Telefon: 0711 22276 – 46, helmut.liebs@elk-wue.de,

Zu weiteren Fragen:

Evangelischer Oberkirchenrat, Postfach 10 13 42, 70012 Stuttgart, Telefon: 0711 2149 – 0, kontakt@elk-wue.de

Kostenlose Info-Telefonnummer

0800 / 7137137

Gerne geben die Steuerexperten des Oberkirchenrats montags bis freitags von 9 bis 11:30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr Auskunft. Oder Sie schicken uns eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an kirchensteuer@elk-wue.de.

Gesellschaft ohne Kirche

Gesellschaft mit Kirche

Die Rechtsgrundlagen der Kirchensteuer

Grundgesetzlich verankert

In Artikel 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung wurde das Recht zur Kirchensteuererhebung garantiert. Die Weimarer Kirchenartikel wurden durch Artikel 140 Grundgesetz unverändert in das Grundgesetz übernommen. Dadurch ist für die Kirchen, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, das Steuererhebungsrecht verfassungsrechtlich gesichert. Ein Wegfall der Weimarer Kirchenartikel aus dem Grundgesetz ist nur durch ein verfassungsänderndes Gesetz möglich. Es bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats.

Die Bundesländer haben die alleinige Gesetzgebungskompetenz für die Kirchensteuergesetze. In Baden-Württemberg gilt das Kirchensteuergesetz i. d. F. vom 15.06.1978 (GesBl. Baden-Württemberg 1978 S. 370), zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 14.10.2008 (GesBl. Baden-Württemberg S.335).

Die Kirchensteuergesetze der Länder sind Rahmengesetze, die von den Kirchen durch Kirchensteuerordnungen und Kirchensteuerbeschlüsse ausgefüllt werden. In den staatlichen Kirchensteuergesetzen werden den Kirchen mehrere Arten von Kirchensteuern zur Auswahl gestellt und die Kirchen können auch die Höhe der Kirchensteuer festsetzen. Die jährlichen Kirchensteuerbeschlüsse legen den Besteuerungsmaßstab und die anzuwendenden Hebesätze fest (8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern; 9 Prozent in den übrigen Bundesländern), welche auf die Lohn- bzw. Einkommen- oder Kapitalertragsteuer angewandt werden. Die Kirchensteuerbeschlüsse werden von den Synoden gefasst und nach der staatlichen Genehmigung im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

Kirchensteuerarten

Kirchenlohnsteuer und Besonderes Kirchgeld

Das baden-württembergische Kirchensteuergesetz stellt den Kirchen in §5 Kirchensteuergesetz (KiStG) fünf verschiedene Arten von Kirchensteuer zur Erhebung zur Auswahl. Derzeit werden von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Kirchensteuer, als Zuschlag zur Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer, und das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen erhoben.

Die Kirchenlohn- oder Kircheneinkommensteuer ist eine Zuschlagsteuer zur Lohn- bzw. Einkommensteuer. Die Höhe des Zuschlags mit derzeit acht Prozent wird jährlich im Steuerbeschluss von der Landessynode bestimmt. Kirchenlohn- oder Kircheneinkommensteuer fällt immer an, wenn Lohn- oder Einkommensteuer zu entrichten ist.

Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer, die gemäß § 51 a Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) festzusetzen ist. Hierbei werden für die Kirchensteuer in allen Fällen die Kinderfreibeträge und die Freibeträge für den Kinderbetreuungsbedarf berücksichtigt. Sozial Schwache (z. B. Arbeitslose) und nicht steuerpflichtige Familienangehörige zahlen keine eigene Kirchensteuer.

Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe kann vom Kirchenmitglied erhoben werden, wenn der andere Ehepartner keiner steuererhebenden Kirche angehört.

Um eine "glaubensverschiedene Ehe" im steuerrechtlichen Sinne handelt es sich, wenn nur ein Ehegatte einer steuererhebenden Kirche angehört. Hat dieser Ehegatte kein oder im Verhältnis zum Ehepartner nur ein geringes eigenes Einkommen, so berücksichtigt die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gar nicht oder nur unzureichend. Diese Besserstellung von glaubensverschiedenen Ehen gegenüber konfessionsgleichen oder konfessionsverschiedenen Ehen soll durch die Erhebung des besonderen Kirchgelds ausgeglichen werden.

Das besondere Kirchgeld knüpft an den Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten an. Als Hilfsmaßstab wird hierfür das gemeinsam zu versteuernde Einkommen der Ehegatten unter sinngemäßer Anwendung des § 51 a Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelt und darauf die nachstehende Kirchgeldtabelle angewandt.

Auf das Kirchgeld wird die vom kirchenangehörigen Ehegatten gezahlte Kirchensteuer in voller Höhe angerechnet. Ist die gezahlte Kirchensteuer gleich hoch oder höher als das Kirchgeld, so kommt es zu keiner Kirchgeldfestsetzung. Die Festsetzung erfolgt nur für das Kirchenmitglied.

Gesetzliche Grundlage für das besondere Kirchgeld ist in Baden-Württemberg § 5 Absatz 1 Nr. 5 Kirchensteuergesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 15. Juni 1978 (BStBl 1978 I S. 403), zuletzt geändert am 14.10.2008 (GBI Baden-Württemberg, S. 335).

Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen ist verfassungsrechtlich abgesichert und im Hinblick auf eine dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit Rechnung tragende Erhebung von Kirchensteuer auch sachgerecht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Dezember 1965 (1 BvR 606/60, BStBl 1966 I S. 196) ausdrücklich den Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten in einer glaubensverschiedenen Ehe als geeignetes Besteuerungsmerkmal anerkannt, sofern bei der Bemessung des besonderen Kirchgelds ein angemessenes Verhältnis zu dem tatsächlichen Lebenszuschnitt des steuerpflichtigen Ehegatten gewahrt bleibt. Durch die Anwendung der Kirchgeldtabelle ist der Lebensführungsaufwand angemessen berücksichtigt. Das besondere Kirchgeld wurde durch vier Entscheidungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26. 05. 2000 (AZ 9 K 131/00, 9 K 436/99, 9 K 318/99) und vom 15.12.2000 (AZ 9 K 258/00) und durch Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22.01.2002 (AZ I B 18/01) ausdrücklich bestätigt.

Das Kirchgeld ist als Kirchensteuer unbeschränkt als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer abzugsfähig. Dadurch werden je nach persönlichen Grenzsteuersatz zwischen 15 und 45 Prozent des Kirchgelds auf die staatliche Einkommensteuer abgewälzt, so dass tatsächlich nur der verbleibende Betrag aus eigenen Mitteln aufzubringen ist. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist das besondere Kirchgeld nicht untragbar hoch.

Freiwilliger Gemeindebeitrag

Zugunsten der örtlichen Kirchengemeinde

Zur Finanzierung eigener Gemeindeaktivitäten können die Mitglieder der Kirchengemeinden um einen Freiwilligen Gemeindebeitrag gebeten werden. Der Gemeindebeitrag kommt in voller Höhe der örtlichen Kirchengemeinde zugute. 

Beim Freiwilligen Gemeindebeitrag handelt es sich um eine Spende, die selbstverständlich steuerlich absetzbar ist. Je nach Gemeinde trägt diese Spendenbitte auch die Bezeichnung „Gemeindegabe“ oder "Jahresspende" oder "Ortsname + Beitrag". Der Freiwillige Gemeindebeitrag ermöglicht, in den Kirchengemeinden Vorhaben zu verwirklichen, die mit dem regulären Budget nicht finanzierbar sind. Der Gemeindebeitrag wird üblicherweise einmal im Jahr mittels eines Prospekts oder Briefes erbeten.

Allen Menschen, die einen Gemeindebeitrag geben, wird sehr herzlich gedankt. Insbesondere denjenigen, die Kirchensteuer zahlen, ehrenamtlich Aufgaben in ihrer Gemeinde wahrnehmen und zusätzlich auch den Gemeindebeitrag zu ihrer Sache machen. Sie dürfen gewiss sein, dass diese Spende im wahrsten Sinne des Wortes gut ankommt.

Kirchensteuerkappung

Zu beantragen beim Oberkirchenrat

Jeder, dessen Kirchensteuer mehr als 2,75 Prozent seines zu versteuernden Einkommens beträgt, kann eine Kappung der Kirchensteuer beantragen.

Bei der Kappung wird die Kirchensteuer in der württembergischen Landeskirche auf Antrag auf 2,75 Prozent (bis einschließlich 2002: 3,5 Prozent; 2003 und 2004: 3,0 Prozent) des zu versteuernden Einkommens unter Berücksichtigung von § 51 a Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) begrenzt. Die Kirchensteuerkappung ist eine Billigkeitsmaßnahme, die nach dem Kirchensteuergesetz ermöglicht wird.

Sie ist jedoch keine Ermäßigung des Kirchensteuerhebesatzes von 8 Prozent auf 2,75 Prozent, sondern eine besondere Kirchensteuerberechnung auf der Grundlage des zu versteuernden Einkommens unter Berücksichtigung von § 51 a Abs. 2 EStG. Dadurch wird die für die Einkommensteuer geltende Progression nicht voll auf die Kirchensteuer übertragen.

Ein Antrag kann innerhalb eines Jahres nach Ergehen des Steuerbescheids formlos schriftlich beim Evangelischen Oberkirchenrat gestellt werden.

Teilerlass bei Arbeitslosigkeit

Bei Abfindungen wegen Arbeitsplatzverlust

In vielen Familien entstehen durch den Verlust des Arbeitsplatzes hohe Unsicherheiten und Ratlosigkeit. Wird dabei eine Abfindung gewährt, kommt dazu noch eine hohe Steuerbelastung.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es in diesen Fällen die Möglichkeit eines Teilerlasses der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer gibt. Nähere Auskünfte erhalten Sie dazu von den Steuerexperten des Evangelischen Oberkirchenrats über das Kirchensteuer-Servicetelefon unter der kostenfreien Nummer 0800 7137137. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit der Beratung.

Abgeltungsteuer

Keine neue Steuer, sondern neues Erhebungsverfahren

Steuerpflicht von Kapitalerträgen

Kapitalerträge unterlagen auch schon vor Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer) der Einkommensteuer und der Kirchensteuer. Durch die Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge hat sich an der Steuerpflicht nichts geändert. Es handelt sich nicht um eine neue oder zusätzliche Steuer, sondern nur um ein neues Erhebungsverfahren. Abgeltungsteuer und Kirchensteuer fallen nur an, soweit die Kapitalerträge den so genannten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (bei Alleinstehenden bzw. Einzelveranlagung) bzw. 1.602 Euro (bei Verheirateten und Zusammenveranlagung) überschreiten. Liegen die Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag, fällt wie bisher keine Kirchensteuer an. Auch wenn eine sogenannte NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) des Finanzamts bei der Bank vorgelegt wird, fällt keine Abgeltungsteuer an.

Bisherige Regelung

Seit 2009 war es notwendig, dass Kirchenmitglieder einen Antrag auf Einbehaltung der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer bei ihrer Bank stellten. Nur dann konnte die Bank die Kirchensteuer einbehalten und abführen. Wenn kein Antrag auf Einbehaltung gestellt wurde, mussten die Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung erklärt werden und die Abgeltungsteuer wurde vom Finanzamt nacherhoben.

Neues Verfahren seit Januar 2015 – Vereinfachung für alle Beteiligten

Ab 2015 wird dieses Verfahren nun wesentlich vereinfacht. Dann ist kein besonderer Antrag mehr bei der Bank erforderlich, damit die Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer einbehalten werden kann. Der Kirchensteuerabzug erfolgt künftig in einem automatisierten Verfahren. Die Banken erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das für die Erhebung notwendige Religionsmerkmal aus einer Datenbank. Das Religionsmerkmal wird der Bank verschlüsselt auf elektronischem Wege unter Beachtung der hohen Anforderungen des Datenschutzes nur als sechsstellige Kennziffer übermittelt. Für die Bankmitarbeiter ist die Religionszugehörigkeit nicht einsehbar. Auch in den Kundenstammdaten wird sie nicht ausgewiesen. Die Weiterverarbeitung dieser Ziffer erfolgt in einer gesicherten Umgebung.

Widerspruch gegen Datenübermittlung

Der Bankkunde kann der Weitergabe des Religionsmerkmals an die Bank ausdrücklich widersprechen und beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk setzen lassen. Dafür stellt das BZSt ein amtliches Formular unter www.bzst.de zur Verfügung. Wenn ein Sperrvermerk gesetzt wurde, sind die Kapitalerträge im Rahmen der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Das zuständige Finanzamt erhält daher vom BZSt eine Mitteilung über den Sperrvermerk.

Textabsatz mit Bild - H1 nur einmal pro Seite/URL

Dr. Markus Horneber, u.a. Vorstandsvorsitzender der AGAPLESION gAG

Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext

Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext

Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext

Ne Bildergalerie gibt's auch - das hier ist eine H3

Nun ein zweispaltiges Layout. In den beiden Spalten kann separat alles mögliche platziert werden

Thomas Lehnardt

Referent bei der Prälatin

Eugenstraße 18

72072 Tübingen

07071 8882784

0173 8438350

thomas.lehnardt@elkw.de

Der Sportbeauftragte der Landeskirche Philipp Geißler

Philipp Geißler

Sportbeauftragter

Evangelische Landeskirche in Württemberg

Talweg 2

89150 Laichingen

073338018404

philipp.geissler@elkw.de

elk-wue.de

Pamela Barke

Pfarrerin Pressestelle/Wiedereintritt

0800 8138138

Eintritt@elk-wue.de

Textmedia

Das sind wir – Die Ev. Landeskirche in Württemberg

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut lLorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut lLorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut lLorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut lLorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut lLorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut l

Thomas Lehnardt

Referent bei der Prälatin

Eugenstraße 18

72072 Tübingen

07071 8882784

0173 8438350

thomas.lehnardt@elkw.de

Der Sportbeauftragte der Landeskirche Philipp Geißler

Philipp Geißler

Sportbeauftragter

Evangelische Landeskirche in Württemberg

Talweg 2

89150 Laichingen

073338018404

philipp.geissler@elkw.de

elk-wue.de

Pamela Barke

Pfarrerin Pressestelle/Wiedereintritt

0800 8138138

Eintritt@elk-wue.de

Teaserelemente

Hier nur die News aus der Digitalisierungskategorie

Katgeorie-News

Landeskirchliches Sinnfluencer-Pro-Netzwerk gestartet

Zwölf Social-Media-Projekte bilden das neu gegründete Sinnfluencer-Pro-Netzwerk der Landeskirche. Es besteht aus dreizehn Haupt- und Ehrenamtlichen der Landeskirche. Sie stärken die Glaubenskommunikation im Digitalen Raum, indem sie ihr Wirken in der Kirche und ihren Glauben teilen.

Weiterlesen

12. Forum Digitalisierung in der Landeskirche

Am 11. November 2024 fand das 12. Forum Digitalisierung in der Landeskirche mit dem Thema "Social Media mit Botschaft" im Haus der Begegnung in Ulm statt. Auf die Teilnehmenden wartete ein buntes Programm mit der Aufzeichnung eines Podcasts, Projektvorstellungen und Workshops.

Weiterlesen

Landeskirchliche Webseite in neuer Gestalt

Die Webseite der württembergischen Landeskirche hat eine umfassende Neugestaltung erfahren. Ziel dieses Relaunchs ist es, Sie noch besser und komfortabler über das kirchliche Leben zu informieren. Die Seite ist jetzt Teil des Gemeindebaukastens des Evangelischen Medienhauses in Stuttgart.

Weiterlesen

Podcasts in der Landeskirche

In der Landeskirche gibt es viele christliche Podcasts, die Glaubensthemen auf moderne Weise zugänglich machen. Sie geben geistliche Impulse oder behandeln vielfältige gesellschaftliche Fragen aus christlicher Perspektive. Hier finden Sie eine Auswahl.

Weiterlesen

Einsatz von KI in der Gemeinde

Bei diesem digitalen Teams-Talk geht es darum, wie Künstliche Intelligenz sinnvoll in Kirchengemeinden eingesetzt werden kann. Welche Erfahrungen wurden schon gemacht? Wo liegen die Herausforderungen? Kommen Sie mit anderen ins Gespräch und diskutieren Sie mit.

Weiterlesen

Fortbildung für Digitalisierungs-Coaches geht in die nächste Runde

Im Herbst 2024 startet die nächste Weiterbildung zu Digitalisierungs-Coaches. Die Fortbildung hat schon viele Haupt- und Ehrenamtliche befähigt, die Digitalisierung vor Ort zu begleiten. Eine digitale Info-Veranstaltung gibt's am 18. September.

Weiterlesen

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut lLorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut lLorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut lLorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut lLorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut lLorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut l

Spendenkonto:

Kontoinhaber:

Evangelische Kirchengemeinde Weikersheim

 

Sparkasse Tauberfranken

IBAN:

DE40 6735 2565 0000 4004 73

 

Volksbank Vorbach-Tauber

IBAN:

DE82 6239 1420 0070 2640 07

 

Verwendungszweck:

Renovierung Stadtkirche

 

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt () + J
Ohne Bilder: Alt () + K
Fokus: Alt () + G
Tasten­kombinationen: Alt () + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt () + V
Alles zurücksetzen: Alt () + Y