Mit großer Betroffenheit hörten die Synodalen den Bericht von Kirchenrat Klaus Rieth über weltweite Verfolgungssituationen.elk-wue.de/Wenke Böhm

In seinem jährlichen Bericht über weltweite Verfolgungssituationen bezeichnete Kirchenrat Klaus Rieth den Fundamentalismus als das derzeit größte Motiv für die weltweit stark zunehmende Verfolgung und Bedrängung religiöser Minderheiten. Insbesondere Christen und Christinnen hätten darunter zu leiden. Daneben stünden komplexe nationalistische, politische, stammesrechtliche, ethnische und wirtschaftliche Motive, bis hin zu Drogenhandel und Nahrungskonflikten. „Einfache Antworten oder Patentrezepte gibt es nicht. Hilfsansätze taugen nur, wenn sie der jeweiligen Gesamtsituation Rechnung tragen“. Die Corona-Krise, so Rieth, verstärke die Unterdrückungssituation.  

Außerdem berichtete Rieth über die Situation in Asien, besonders in Indien und China sowie Afrika. Erstmals auf der Liste erscheint dieses Mal Mosambik. 

Angesichts der individuellen Situationen vor Ort Rieth rief auf, die Expertise der ökumenischen Geschwister in einer Zusammenarbeit zu nutzen und sich zudem mit den Menschen vor Ort abzustimmen. Neben konkreter Hilfe aber brauche es „Räume der Trauer um die getöteten Menschen und vernichteten Existenzen “ sowie „unser Mitdenken und vor allem unser Mitbeten“.  

Rieth betonte, dass derzeit 79, 5 Millionen Menschen auf der Flucht seien – eine Verdoppelung gegenüber 2010 und 9 Millionen Menschen mehr als im Vorjahr. Mit Blick auf die Situation in Griechenland, in der Türkei und Italien appellierte er an die europäische Gemeinschaft: „Ein Kontinent, der sich als christliches Abendland bezeichnet, sollte hier deutlicher seine Aufgabe gegenüber den Notleidenden wahrnehmen, als das derzeit der Fall ist. Ansonsten sind die sogenannten Werte der europäischen Wertegemeinschaft nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.“ 

In der Aussprache  äußerten sich mehrere Synodale tief bewegt zu dem Ausmaß des Leidens, das Menschen weltweit wegen ihres Glaubens erleben. Gerade in der Corona-Krise rücke dies subjektives Erleben zurecht. Ute Mayer (Weil der Stadt) warnte davor, die Unterdrückung des Menschenrechts Religionsfreiheit als Normalität zu akzeptieren und nannte das Gebet als Schlüssel gegen Hilflosigkeit und Unterstützung, den jeder zur Verfügung habe. Sie regte an, dass die Synode mehr für Verfolgte beten solle. Klaus Rieth betonte noch einmal die Bedeutung des Gebets und der öffentlichen Solidarität, um auf Verfolgungssituationen aufmerksam zu machen: dies habe immer wieder zum Erfolg geführt. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) trat für Solidarität auch für den katholischen Erzbischof Tadeusz Kondrusiewicz in Belarus ein, der an der Einreise nach Minsk gehindert werde. Probst warnte zudem vor einer vorschnellen Solidarität mit Armenien im Konflikt um die Region Bergkarabach, da hier nationale Rechte verletzt werden könnten. Anselm Kreh (Hermaringen) schlug vor, verstärkt Vertreter und Vertreterinnen aus Partnerkirchen einzuladen und mit Grußworten in die Württembergische Landessynode einzubeziehen. Er berichtete auch von Erfahrungen im Libanon. Die Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 habe wie so oft die Ärmsten getroffen. Mit Hilfe von Spenden auch aus Württemberg konnte die Evangelische Kirche notdürftig aufgebaut und auch Spenden an die Orthodoxe Kirche weitergegeben werden. 

Am Ende der Aussprache beteten Landesbischof und Synodale für die Betroffenen von Verfolgung in aller Welt.  


    • TOP 21 - Bericht des Oberkirchenrats - Bericht über Verfolgungssituationen im Iran, in Syrien und im Libanon - Kirchenrat Rieth
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      25.11.2020

Der Haushaltsbericht von Finanzdezernent Martin Kastrup war eines der zentralen Themen am dritten Tag der Herbstsynode 2020.elk-wue.de/Wenke Böhm

Einbringung des Haushhalts 2021 durch Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup

Die erste Haushaltsberatung für die neuen Landessynodalen beginnt klassisch mit der Einbringungsrede des Finanzdezernenten, Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup. Und auch die Haushaltssystematik ist neu - schon vor längerem war beschlossen worden, im Jahr 2021 die Umstellung des Rechnungswesens von einem kameralistischen zu einem doppischen System vorzunehmen. Dies habe auch die Fertigstellung des Haushalt verzögert, so Kastrup. Dafür biete er eine bessere Übersicht und klarere Zuordnungen. Nachdem die Kirchensteuereinnahmen im Jahr 2019 mit 790 Millionen Euro einen neuen Höchststand erreicht hatten, seien sie im Jahr 2020 Corona-bedingt bisher um gut zehn Prozent zurückgegangen, im Monat Mai betrug der Rückgang sogar mehr als 25 Prozent. "Die gute Nachricht ist, dass wir den wirtschaftlichen Einbruch in Folge der Corona-Krise in 2020 überschätzt haben.", so Kastrup.  

Der Haushaltsansatz für 2021 liegt bei 727 Millionen Euro. „Fachlich würden die Strategischen Felder ‚Familie‘, ‚Kommunikation‘, ‚Personalmanagement‘ und ‚Digitalisierung‘ fortgeführt. In diesem Jahr bestanden aufgrund der Umstände weder Zeit noch Ressourcen, große neue Schwerpunkte auszubauen, so Kastrup. Stattdessen wurde über eine Haushaltssperre versucht, nicht zwingende Maßnahmen zu verschieben oder gänzlich zu kürzen.“ Die erwarteten Einsparungen hätten bei etwas über 10 Millionen Euro gelegen und seien insbesondere durch Verschiebungen von Projekten, nicht besetzten Stellen sowie wegfallenden Veranstaltungen und Dienstreisen erzielt worden. 

Nach wie vor sind im Bereich der Landeskirche die Personalkosten mit rund 350 Millionen Euro der größte Posten, dazu kommen 114 Millionen Euro für Personen in Ruhestand oder Pension. Weiterhin gibt die Landeskirche für die Arbeit mit Flüchtlingen (Flüchtlingspaket IV) zwei Millionen und für die nachhaltige Sicherung der Hochschule Ludwigsburg 1,2 Millionen Euro aus, verzeichnet ist ebenso die zweite Tranche für den Bau des Verwaltungsgebäudes von 26,5 Millionen sowie 1,1 Millionen Euro für die Modernisierung der evangelischen Mutter-Kind-Kurklinik in Scheidegg. 

Bericht des Finanzausschusses

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, sieht große Aufgaben auf die Landeskirche zukommen. Jetzt könne durch hohe Entnahmen aus den Ausgleichsrücklagen die Situation noch abgemildert werden. Allerdings: "Mit dem Haushalt 2021 beschließen wir weder Kürzungen noch Einsparungen, sondern höhere Ausgaben. Die Folge ist ein negatives Gesamtergebnis, das wir durch höhere Entnahmen aus den Rücklagen ausgleichen müssen - in Summe rund 100 Millionen Euro." Geiger warb für eine Diskussion darüber, welche Schwerpunkte die Landeskirche setzen will. „Die zurückgehenden finanziellen Ressourcen zwingen uns zu einer Priorisierung. Wir müssen uns fragen, welche Arbeitsgebiete wir bei zurückgehenden Mitgliederzahlen in welchem Umfang finanzieren können.“ Die Kirchengemeinden seien der Landeskirche mit den umgesetzten Pfarrplänen, Fusionen und schmerzhaften Immobilienkonzepten vorausgegangen, „um Synergieeffekte zu nutzen und Doppelstrukturen abzubauen. Unsere Aufgabe als Landessynode ist nichts anderes als das, was in unseren Kirchengemeinden und -bezirken seit Jahren geschieht.“ 

In seinem Vortrag brachte Geiger den Antrag (57/20) des Finanzausschusses ein, den Rechnungsabschluss für das Jahr 2019 zur Kenntnis zu nehmen. Dabei werden „nicht abgedeckte Planabweichungen“ in Höhe von 10,3 Millionen Euro genehmigt. Ebenso einen Änderungsantrag (59/20), die Deckungsreserve auf 10 Millionen Euro zu erhöhen.  

Beschlüsse:

Der Antrag 57/20 wird angenommen.

Der Antrag 59/20 wird angenommen.

Bericht des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks

Hansjörg Frank, Vorsitzender des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks, berichtete, dass trotz der Corona-Pandemie die Zahl der Anträge an den Ausgleichstock nicht rückläufig seien. „Mehrere große Bauvorhaben sind in einer intensiven Planungsphase und es ist fraglich, ob sie angesichts der zu erwartenden Einnahmerückgänge bei Opfern, Spenden und freiwilligen Gemeindebeiträgen überhaupt noch realisiert werden können“, so Frank. Für bereits zugesagte Förderungen gelte jedoch, dass sie eingehalten werden, weil entsprechende Summen dafür reserviert wurden. Erstaunt zeigte sich Frank darüber, dass die mehr als 700 eingegangene Anträge auf die von der Landessynode beschlossene Unterstützung der Kindergartenträger ohne personelle Verstärkung in Dezernat 8.1 bearbeitet werden müssten. Auch für das Sonderförderprogramm zur Sanierung denkmalgeschützter Gebäude lägen schon zahlreiche Anträge vor. Mit Jahresbeginn, so Frank, habe der Ausschuss  „zur Verwaltungsvereinfachung und zur Verfahrensbeschleunigung die Antragsgrenzen für förmliche Zuschussanträge von 100 000 € auf 200 000 € und für sogenannte Grundsatzanträge von 500 000 € auf 750 000 € deutlich erhöht.“ Dieser Schritt sei durch die enorm gestiegenen Baupreise der letzten Jahre notwendig geworden.

Votum des Gesprächskreises Offene Kirche:

Für die Offene Kirche kritisierte Dekan Eckart Schultz-Berg, dass der Haushalt für 2020 keine Erhöhung der Verteilbeträge an die Gemeinden enthalte, sondern faktisch über die Sonderzahlung nur um ein Prozent erhöht würde. Handelte es sich um einen Verteilbetrag, wäre er zwar in den kommenden Jahren fortgeschrieben worden, aber über die reguläre Verteilung in die Gemeinden gekommen.  Weiterhin fehle ein Plan, wie die künftig notwendigen Kürzungen durch Schwerpunktsetzungen anders als pauschal vorzunehmen seien. Schultz-Berg warnte - auch vor dem Hintergrund der im Mai erlassenen Haushaltssperre des Oberkirchenrats - davor, "schnell, panisch und heftig zu reagieren". Es sei ungünstig, im Corona-Jahr zeitglich eine drastische Trendwende in den Ausgaben einzuleiten, weil man nun das Ziel 2060 in den Blick nehme. 

Er forderte, bei künftigen Schwerpunktsetzungen nicht nur die aktiven Kernmitglieder in den Blick zu nehmen, sondern auch die Kirchensteuerzahler, "die ihrer Kirche treu sind, auch wenn sie nicht wöchentlich praktizieren." 

Die Offene Kirche wolle keine Kirche, die sich um sich selber drehe, sondern über den Tellerrand hinausblicke und gesellschaftlich wirksam sei. 

Schultz-Berg dankte abschließend dem Finanzdezernat für die gelungene Umstellung auf die doppische Haushaltsführung. Dies sei eine "Herkulesaufgabe" gewesen.  

Votum des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde:

Für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde kritisierte Christian Nathan, dass im Haushalt 2021 nicht ausreichend der Rotstift angesetzt worden sei, denn das Volumen steige um drei Prozent. Auf der positiven Seite schaffe die Entnahmen aus den Rücklagen zeitlichen Spielraum für strategische Überlegungen. Nathan warb dafür, sich auf sinnvolle Kriterien zur Bestimmung von künftigen Prioritäten und Posterioritäten zu verständigen, dabei komme dem Sonderausschuss große Bedeutung zu. Er formulierte drei für die Lebendige Gemeinde wichtige Kriterien: Zum einen Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit - die spiegele sich etwa im künftigen Umweltreferat und im Neubau des OKR-Dienstgebäudes wider, bedeute aber auch, dass der Griff in die Haushalts-Rücklagen eine Ausnahme bleiben müsse. Im Blick auf den Finanzbedarf des Pfarrdienstes sagte er, dieser schränke Handlungsspielräume ein und forderte eine Diskussion über die Verbeamtung von Pfarrpersonen. Als weiteres Kriterium nannte Nathan einen Schwerpunkt auf die gemeindliche Arbeit, in der kirchliche Sozialisation stattfinde sowie Verkündigung, Seelsorge, Bildung und Diakonie. Insofern begrüße er die beschlossene einmalige Sonderzahlung an die Kirchengemeinden. Zum Dritten sei die Frage, wo Glaubensgemeinschaft stattfinde ein Prüfstein für künftige Prioritätensetzungen. Insgesamt gelte für die Lebendige Gemeinde die Leitfrage: "Wie können wir die frohe Botschaft, das Evangelium Jesu Christi in Wort und Tat verkündigen? Wie können wir missionarisch Kirche sein?" 

Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche:

Dr. Harry Jungbauer betonte im Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche, die Synode müsse sich dringend in Gesprächskreisen und Ausschüssen intensiv mit wirksamen Einsparungen befasse. Nur so sei zu verhindern, dass entweder die Kirchenleitung Synodalbeschlüsse „durch eigene Sparmaßnahmen korrigieren“ würde oder die Kirche die Chancen künftiger Generationen verspiele. Die Synode müsse klare Schwerpunkte setzen. Mit dem Haushalt 2021 sei der Gesprächskreis einverstanden, auch wenn er nur durch Rücklagenentnahme zu finanzieren sei. Aber schon 2022 müsse es „zu starken Einschnitten kommen“. Jungbauer betonte, die neue doppische Haushaltssystematik sei hilfreich und sorge für mehr Transparenz, auch wenn es noch Verbesserungspotenziale gebe. 

Votum des Gesprächskreises Kirche für morgen:  

Götz Kanzleiter blickte für Kirche für morgen beunruhigt auf die aktuelle finanzielle Entwicklung in der Landeskirche: „Wir realisieren nach vielen fetten Jahren einen signifikanten Rückgang unserer Einnahmen.“ Dies zwinge zu Posterioritäten und Kürzungen, etwa bei den Personalausgaben und Gebäudeaufwendungen. Denn das Finanzproblem sei nicht allein der Corona Krise geschuldet. „Wir verlieren ständig Mitglieder und haben noch keine klare Strategie, was wir dagegen tun können und was wir in unserer Kirche verändern müssen.“  

Kirche für morgen verwehre sich dagegen, Sparmaßnahmen nach dem Rasenmäher-Prinzip durchzuführen. „Wir brauchen Schwerpunktsetzungen unter dem Primat der Erneuerung“, sagte Kanzleiter. Wichtig seien Beteiligungsprozesse und Gemeindeentwicklungspläne, die haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende auf allen Ebenen mitnähmen. Neue Wege und Formen von Kirche würden benötigt, sonst gehe der Landeskirche irgendwann die Luft aus, betonte er - und bekräftigte die Forderung der Kirche für Morgen nach zehn Prozent Freiraum-Kapital für "Aufbruch und Innovation". „Dies müssen wir in alle Haushaltsbereiche hineinbuchstabieren und auf allen Ebenen unserer Landeskirche einfordern.“ 

Im Anschluss an die Gesprächskreisvoten wurden Anträge eingebracht: 

Die Synodalen Michael Schradi, Ruth Bauer, Renate Simpfendörfer und Dr. Markus Ehrmann beantragten unter der Antragsnummer 70/20,  die Projektstelle Friedensbildung (50% am Pädagogisch-Theologischen Zentrum) solle bis 31. Dezember 2021 weitergeführt und die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2021 bereitgestellt werden. Zudem möge der Oberkirchenrat die Fortführung des Projektes Friedenspädagogik in die Mittelfristige Finanzplanung 2021-2025 aufnehmen. Zur Begründung wies Schradi auf die unvermindert hohe Bedeutung der Friedensarbeit und -pädagogik im politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Raum hin: „Friedenspädagogik und konstruktive Konfliktbearbeitung sind sowohl theologisch wie auch für die Gemeindepraxis elementar" und seien in der Aus- und Weiterbildung zu gewährleisten. „Dazu gehört friedenstheologisches Grundwissen ebenso wie die Einübung von Methoden konstruktiver Konfliktbearbeitung.“ Die ausführliche Begründung finden Sie im Antrags-Download unten auf dieser Seite. 

Die Synodalen Prof. Dr. Martin Plümicke, Hans-Ulrich Probst, Angelika Klingel, Ruth Bauer, Hannelore Jessen und Birgit Auth-Hofmann beantragten, den Haushaltsplan-Entwurf 2021 zu ändern (Antrag 74/20), dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Zuführung zur Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds (Kostenstelle 7900006000, Nr. 13) erfolgt. Die Entnahme aus der Ergebnisrücklage soll um den dementsprechenden Betrag verringert werden. Zur Begründung hieß es, die Zuführung solle ausgesetzt werden, bis der Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte in seiner Dezembersitzung 2020 über die Schließung der Finanzierungslücke in der Versorgung für Pfarrer und Beamte beraten habe. Die ausführliche Begründung finden Sie im Antrags-Download unten auf dieser Seite. 

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, gab nach der Beratung des Finanzausschusses bekannt, dass dieser empfiehlt, die Mittel für die im Antrag 70/20 beschriebene Verlängerung der Projektstelle Friedensbildung (50%) am PTZ bis 31.12.2021 zur Verfügung zu stellen. Sie seien als Restmittel des ursprünglichen Projekts vorhanden. Die Stelle soll vom 31.08. bis 31.12. verlängert werden. Die Frage nach ihrer Aufnahme in die nächste Mittelfristplanung werde dann im kommenden Jahr entschieden.  

Beschluss: Der Antrag 70/20 wird angenommen.

Beim Antrag 76/20 müsse anders verfahren werden, so Geiger, da die Zuweisung bereits in der Eckwerteplanung der 15. Landessynode gestanden habe. Der Finanzausschuss habe deshalb einen Änderungsantrag beschlossen (76/20), demzufolge die Zuführung von 55 Millionen Euro zur Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds mit einem Sperrvermerk versehen werden soll. Damit könne der Sonderausschuss zunächst über die Versorgungsstrategie debattieren und anschließend der Finanzausschuss darüber beschließ, ob der Sperrvermerk aufgehoben werden kann. 

Beschluss: Der Antrag 76/20 wird angenommen.

Den Haushalt 2021 beschloss die Landessynode darauf in den notwendigen zwei Lesungen.

 

    • TOP 22 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2019
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    • TOP 22 - Antrag Nr. 57-20 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2019
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    • TOP 23 - Änderungsantrag Nr. 59-20 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 - Haushaltsplan 2021 - Erhöhung der Deckungsreserve
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      23.11.2020

    • TOP 23 - Bericht des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks - Plan für die kirchliche Arbeit 2021
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    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 (mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan) - Leitfaden für die Beschlussfassung des Haushaltsplans 2021
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      24.11.2020

    • TOP 23 - Bericht des Finanzausschusses - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 (mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan) - Vorsitzender Geiger
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      24.11.2020

    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 (mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan) - Entwurf des Haushaltsplans mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021
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      24.11.2020

    • TOP 23 - Bericht des Oberkirchenrats - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 (mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan) - Oberkirchenrat Dr. Kastrup
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      24.11.2020

    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 (mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan) - Übersicht über die Zuständigkeiten der Geschäftsausschüsse der 16. Landessynode
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      28.11.2020

    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021: 2. Änderungsblatt zum Plan für die kirchliche Arbeit 2021
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    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021: 3. Änderungsblatt zum Plan für die kirchliche Arbeit 2021
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    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit - mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan - Antrag Nr 75_20 Missionssverständnis
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      28.11.2020

  • Protokoll
    • Protokoll der Sitzung vom 28.11.2020
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      19.03.2021