Zu den aus dem Wechsel in der Mitgliedschaft der Landessynode (TOP 1) resultierenden Wechseln in Ausschüssen und im Schriftführeramt macht der Ältestenrat folgenden Wahlvorschlag: André Bohnet soll künftig dem Rechtsausschuss angehören, dafür wechselt Nicole Kaisner vom Rechtsausschuss in den Ausschuss für Diakonie. André Bohnet ersetzt altersbedingt im Schriftführeramt Michael Schneider.
Beschluss: Beide Wahlvorschläge werden angenommen.
Der Ältestenrat hat für die Wahlen in die EKD-Synode folgende Landessynodale vorgeschlagen (in Klammern dahinter die Gliedkirchlichen Zusammenschlüsse, denen sie zugeordnet sind): Andrea Bleher (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, VELKD); Yasna Crüsemann (VELKD), Prof. J. Thomas Hörnig (Union Evangelischer Kirchen in der EKD, UEK); Steffen Kern (UEK), Dr. Friedemann Kuttler (VELKD), David Lehmann (VELKD) Peter Reif (VELKD), Annette Sawade (UEK). Als erste Stellverterinnen und Stellvertreter schlägt der Ältestenrat vor: Beate Keller, Ruth Bauer, Prof. Dr. Martin Plümicke, Christian Nathan, Matthias Vosseler, Christoph Lehmann, Sabine Foth und Renate Schweikle. Als zweite Stellvertreterinnen und Stellvertreter: Rainer Köpf, Tobi Wörner, Reinhold Schuttkowski, Dr. Gabriele Schöll, Prisca Steeb, Ines Göbbel, Ulrike Sämann und Anselm Kreh.
Beschluss: Die Wahlvorschläge werden angenommen.
Die Anträge 17/20 und 66/20 sehen vor, dass der Oberkirchenrat einen Gemeinde- und Innovationskongress in die Mittelfristige Finanzplanung 2021-2025 aufnehmen und umsetzen soll. Das Thema Ehrenamt könne dabei einen Schwerpunkt bilden. Gestützt werden die Anträge durch ein einstimmiges Votum des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, macht dessen Vorsitzender Kai Münzing deutlich.
Der Gemeinde- und Innovationskongress soll laut Antragsbegründung Inspiration und Ermutigung für innovatives Handeln in bestehenden Strukturen und für mutige Aufbrüche hin zu neuen Zielgruppen sein. Zugrunde liegt unter anderem die Frage, wie Menschen aus bisher unerreichten Milieus mit der Botschaft des Evangeliums erreicht werden können und welche Formate für die Gemeindearbeit der Zukunft tragfähig sind.
Neben der landeskirchlichen Binnensicht sollten bewusst auch EKD-weite Impulse und Praxis-Beispiele aus der weltweiten Kirche ("Fresh expressions of church") mit aufgenommen werden.
Der Theologische Dezernent, Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel, hat laut Münzing am 5. Oktober im Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung avisiert, dass Kirchengemeinderäte und Pfarrerschaft sowie weitere interessierte Haupt- und Ehrenamtliche als Zielgruppe in den Blick genommen werden sollten. Zu den möglichen Themen zählen Strategien zur Zukunft der Kirche, Neue Aufbrüche, Impulse aus dem Netzwerk FreshX sowie Modelle aus anderen Landeskirchen.
Ein Kongress könne laut Münzing haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Anregungen für die Entwicklungsprozesse vor Ort bieten, etwa durch Referate, Seminare, Austauschrunden und Best-Practice-Modelle.
In der Diskussion wurde nach Auskunft des Ausschussvorsitzenden deutlich, dass viele Gemeinden durch die Corona-Einschränkungen Quantensprünge gemacht hätten, auch im Hinblick auf digitale Formate. Auch Menschen anderer Milieus seien erreicht worden. „Gerade diese Erkenntnisse gilt es in einem solchen zeitnah durchzuführenden Kongress aufzugreifen und dort die Plattform zu schaffen, Erfahrungen austauschen zu können.“
Notwendig sei vor einem solchen Kongress eine Einschätzung der vorhandenen Vielfalt innerhalb der Landeskirche, im ökumenischen Blick und über die Landeskirche hinaus. Der zeitliche Horizont sei Corona-bedingt derzeit noch unklar.
Beschluss: Der Antrag 66/20 wird angenommen.
Kai Münzing, Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung berichtet über den Antrag 22/20, der fordert, ein Konzept zu entwickeln, um die geplante Streichung der Sonderpfarrstellen (Zielstellenplan) zurückzunehmen und zu prüfen, ob diese 30 Stellen mit anderen Berufsgruppen zu besetzen wären.
Um den Kontext der Personalplanung verständlich zu machen, erläutert Münzing die Gesamtsituation der Personalentwicklung.
Es gebe ein enges Zusammenspiel zwischen Gemeinde- und Sonderpfarrdienst. Dieses müsse ausgewogen bleiben, um die Arbeit in allen Bereichen zu gewährleisten. Für die Umsetzung des PfarrPlans würden unterstützende Begleitmaßnahmen zum Pfarrplan beschlossen. Es handle sich dabei z. B. um die Entlastung für den Pfarrdienst durch die Anstellung von Diakoninnen und Diakonen. Durch die Pandemie verzögere sich leider die Umsetzung. Die Erfahrungen dieser Maßnahmen würden in die weiteren Beratungen des Ausschusses mit einfließen.
Die Anzahl der Pfarrstellen müsse in einem Gleichgewicht bleiben, damit Stellenwechsel möglich ist, aber nicht zu viele Stellen vakant blieben. Die Vakaturen in den Randbereichen der Landeskirche seien schwer zu besetzen. In Sechsjahresschritten werden Veränderungen in drei Bereichen des Pfarrdienstes vollzogen: Gemeindepfarrstellen (PfarrPlan), Sonderpfarrstellen (Zielstellenplan) und sonstige Dienstaufträge (Übergang, Wartestand). Der Prozess zur Festlegung der Gesamtkürzung in der drei Gruppen im Rahmen des Pfarrplans und Zielstellenplans 2024 sei intensiv und lang und um eine Ausgewogenheit bemüht gewesen. In vielen Pfarrplansonderausschüssen und betroffenen Kirchengemeinden sei um die geplanten Kürzungen gerungen worden.
Außerhalb dieser drei Bereiche gebe es keinen Spielraum, die Stellenstreichungen zurück zu nehmen. Eine Verschiebung innerhalb der beiden anderen Bereiche zu Gunsten der Sonderpfarrstellen würde das Gleichgewicht verschieben. Veränderungen innerhalb der beiden anderen Gruppen müssten neu verhandelt werden. Dies dürfte, so die mehrheitliche Erkenntnis des Ausschusses, auf wenig Akzeptanz in den Kirchenbezirken und den betroffenen Kirchengemeinden sowie in den Pfarrplansonderausschüssen vor Ort stoßen. „Es wird kein hinreichender Grund dafür gesehen, die damals gefassten Beschlüsse in Frage zu stellen und sie ohne intensive Betrachtung aller Auswirkungen aufzuheben“, so Münzing.
Der Ausschuss will sich mit dem Paradigmenwechsel im Pfarrdienst weiter auseinandersetzen und den Fragen der Kriterien für das Arbeiten im multiprofessionellen Teams nachgehen. Dabei sollen die aktuellen Studien (Sinus Milieustudie, die Kirchenmitgliedschaftsstudie und die Freiburger Studie) für die Befassung mit dem PfarrPlans30 berücksichtigt werden. Ebenso für die Krankenhausseelsorge soll ein zukunftsfähiges Konzept erarbeitet werden.
Deshalb empfiehlt der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung der Synode, den Antrag Nr.20/22 abzulehnen.
Der Antrag wird nicht weiterverfolgt.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, berichtete, dass die Eckwerteplanung für die Jahre 2021 und 2022 keine Erhöhungen der Zuweisung an die Kirchengemeinden für vorsehe. Im Widerspruch dazu entstand ein Antrag (53/20), den sogenannten Verteilbetrag für das kommende Haushaltsjahr um zwei Prozent zu erhöhen. Der Finanzausschuss hielt bei seinen Beratungen, besonders im Blick auf die Corona-Krise, das Anliegen für berechtigt, allerdings sprächen auch Gründe gegen eine prozentuale Erhöhung. Nach einiger Sondierungen zeichnete sich ab, dass eine Mehrheit für eine Einmalzahlung möglich sei. Deshalb sei der Antrag Nr. 56/20 entstanden, der für 2021 eine einmalige Sonderzuweisung an die Kirchengemeinden in Höhe von 2,5 Millionen Euro als Corona-Soforthilfe vorsieht. Diesem Antrag hat die Synode zugestimmt.
In der Aussprache hatten sich die Synodalen zuvor zumeist positiv über die Idee der einmaligen Sonderzahlung von einem Prozent beziehungsweise 2,5 Millionen Euro geäußert. So sagte Antje Fetzer (Waiblingen), Flexibilität sei gerade in dieser schwierigen Zeit wichtig. „Wenn ich sehe, was durch Corona an Mehrausgaben auf die Gemeinden zukommt, dann wird mir schon ein bisschen Angst.“ Sie mahnte an, dass dem Haushaltsrecht der Synode nicht von anderen Stellen vorgegriffen werden dürfe.
Kai Münzing (Dettingen an der Erms) zeigte sich ebenfalls erfreut: „Ich habe gesagt, wir brauchen eine Alternative für diesen Antrag - um planen zu können für die Gemeinden.“
Eine kritische Stimme gab es von Anselm Kreh (Hermaringen): „Ich bin seit 20 Jahren im Bezirksausschuss und höre seit 20 Jahren: sparen, sparen, sparen! Und jedes Jahr gibt es eine Sonderzuweisung.“ Gleichzeitig sei immer wieder von neuen Stellen die Rede. „Ich frage mich wirklich, wo sparen beginnt.“ Gut gemeint sei nicht unbedingt auch gut gemacht.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie, Jörg Beurer, berichtete über die Beratung zu Antrag 13/20.
Inhalt des Antrags
Mit Antrag 13/20 wurde die Landessynode gebeten, zu beschließen, den Oberkirchenrat um Prüfung zu bitten, wie die Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe langzeitarbeitsloser und benachteiligter Menschen fortgesetzt werden können, unter einer vertieften Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen. Bereits durchgeführte Maßnahmen sollen überprüft und ausgewertet werden.
Bericht des Ausschusses für Diakonie
Der Ausschuss beriet am 29. Mai 2020 unter Beteiligung des Diakonischen Werkes über den Antrag.
Kirche und Diakonie engagierten sich seit den 1970er Jahren in immer neuen Ansätzen für die Rückkehr insbesondere Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt.
Als Aspekte der Wirkung von Maßnahmen nannte Jörg Beurer neben konkreter Hilfe und Begleitung, dem Hinweis auf notwendiges staatliches Handeln, und Signalen an die Öffentlichkeit die diakonischen Gemeindeentwicklung.
Jörg Beurer gab den detaillierten Inhalt des Programms „Kirche trotzt Armut und Ausgrenzung“, das 2013 startete und 2016 verlängert wurde, zu Protokoll, und berichtet, dass die Maßnahmen zielgerichtet ankommen.
Durch die Corona-Pandemie müssten bisherige Konzepte überprüft werden; es gelte, als Kirche einem verstärkt drohenden Bruch in der Gesellschaft entgegenzuwirken.
Es sei wichtig, dass das Diakonische Werk trotz Rückgang des Kirchensteueraufkommens Umsetzungskonzepte vorlege.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie bat in dessen Namen darum, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
In der Aussprache unterstützte Martin Wurster (Schömberg-Langenbrand) das Anliegen und betonte, wie wichtig es sei, sich zu überlegen, wie die Kirche Menschen in dieser prekären Situation zu unterstützen könne.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
In der aktuellen Stunde beschäftigte sich die Synode mit folgenden Fragen:
Verschwörungserzählungen und der Widerstand gegen die Maßnahmen anlässlich von Covid-19: Wie positionieren wir uns als Kirche zum Missbrauch religiöser Symbolik und Begrifflichkeiten? Wie gehen wir als Kirche mit Radikalisierungstendenzen in unseren eigenen Reihen um? Was kann Kirche zum Miteinander und zur Stabilisierung einer verunsicherten Gesellschaft beitragen?
Die Synodale Anja Faißt (Friedrichshafen) mahnte, mit den Menschen, die Verschwörungserzählungen verbreiteten, im Gespräch zu bleiben, sie nicht auszuklammern, als Privatperson, und als Kirche. Es brauche Klarheit. Die Kirche habe viele Antworten, die sie dem Klima des Hasses entgegensetzen könne.
Auch Dr. Martina Klärle (Weikersheim) stellte die Frage, wie sich die Kirche dazu positioniere – sie schlägt vor, die Menschen „weiter zu umarmen“, zurückzuholen, Gespräche zu führen. Sie wies auf die USA hin, als Beispiel, wie die Spaltung eines Landes geschehen kann.
Siegfried Jahn (Blaufelden) erklärte, dass jetzt in der Krise herauskomme, worauf die Menschen bauten. Das Hoffnungspotential sei erschöpft, es führe in die Enge, in die Angst. Die Kirche müsse dazu beitragen, dass Hoffnungspotentiale entstünden, die Menschen einladen in das, was über unsere Welt hinausgeht.
Die Synodale Maike Sachs (St. Johann-Gächingen) erinnerte an das geistliche Fundament der Kirche, das unsichtbar, aber real sei. Es müssten Angebote gemacht werden, zur Resilienz, zur Stille, zum Gebet.
Angelika Klingel (Heimsheim) sprach von einem Angriff auf demokratische Grundwerte, und auf Werte, auf die sich die Kirche geeinigt habe. Sie sorgt sich um die Bildung von Randgruppen, um die Geschlechterfrage, um das Frauenbild.
Der Synodale Hans-Ulrich Probst (Tübingen) warnte davor, Verschwörungserzählungen zu unterschätzen; damit hinge immer auch Gewaltbilligung und -bereitschaft zusammen. Zum anderen müsse sich auch des zugrundeliegenden Strukturmerkmals bewusst sein, der im Dualismus liege. Kirche sei aufgefordert, sich zu fragen, wo ihre Botschaften darin enthalten seien. Schließlich müsse man wahrnehmen: Die Theorien seien billige Seelsorge – wie könne sie bei 40 Prozent der Menschen verfangen? Es gehe darum rote Linien aufzuzeigen, gegen die Neu-Kodierung von Anti-Semitismus und der Ausgrenzung von Minderheiten.
Bernd Wetzel (Brackenheim) betonte, dass eine Minderheit die Stärken der Demokratie nutze, um sie zu schwächen. Die Kirche müsse entschlossen erklären und widersprechen, unter anderem das kritische Denken und die Medienkompetenz fördern. Die Stärkung demokratischer Werte sei selbstverständlich.
Matthias Hanßmann (Vaihingen an der Enz) nannte die Stichworte Dankbarkeit, Demut und Distanz: Er dankte den Verantwortlichen auf allen Ebenen für Führung und Gesetzgebung; auch dafür, dass Gottesdienste und Betreuung möglich seien. Er empfinde Demut gegenüber der Einschränkung von Freiheitsrechten, damit andere Rechte gewährleistet werden können. Von der Verrohung von Sprache distanziere er sich, ebenso von Vergleichen des Handelns der Bundesregierung mit der NS-Machtergreifung und Verwendung von Begriffen der Opfer des Nationalsozialismus.
Der Synodale Steffen Kern (Walddorfhäslach) wies darauf hin, dass eine erhebliche Polarisierung stattfinde, etablierte Institutionen unter Generalverdacht stünden. Pauschale Verdächtigungen kursierten, auch gegenüber dem Pietismus. Er sei Landesbischof July für seine deutlichen Worte hierzu dankbar.
Die Synodale Christiane Mörk (Brackenheim) wandte sich dagegen, den aktuellen Verzicht mit den Schrecken der NS-Zeit zu vergleichen. Die Kirche sei mit Bildungsarbeit und Friedensbildung gefragt.
Matthias Eisenhardt (Schorndorf) forderte mehr Medienkompetenz, eine klare Haltung als Kirche, und das Aufzeigen von Grenzen. Kirche müsse Gemeinschaft und Geborgenheit aufzeigen.
Der Synodale Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) verlangte eine „klare Kante“ aus der biblischen Grundbotschaft heraus, und die Vermittlung von Sicherheit, durch Botschaft und Tradition.
Hellger Koepff (Biberach) erinnerte ebenfalls an den Dualismus aus der kirchengeschichtlichen Tradition. Man müsse sich fragen: Wo sei dieser angelegt? Wo werde er überwunden?
Direktor Stefan Werner stellte den Bericht des Oberkirchenrats zur Strategischen Planung vor. In den letzten Jahren hätten die Berichte vor allem unter dem Programmsatz „Weniger ist mehr“ gestanden. Corona-Krise und Mitgliederschwund zwängen zu einer weiteren Konzentration auf das Wesentliche kirchlichen Handelns. Es gehe nun im Rahmen der strategischen Planung um eine Perspektive bis zum Jahr 2030, dazu brauche es einen breiten Konsens zwischen Oberkirchenrat und Landessynode über die Grundlagen.
Stärkung des Pfarrdienstes
Stärkung bedeute nicht, die Stellenzahl hochzufahren sondern zu priorisieren, und von Verwaltungsarbeit zu entlasten, so Direktor Werner. Er nannte als Kernaufgaben:
Bildungsgesamtplan
Bildung sei eine der kirchlichen Grundaufgaben; beim Bildungsgesamtplan gehe es darum, diese Verantwortung zukunftsfähig zu gestalten. „Die Kirche möchte künftig erkennbarer ihre Stimme erheben.“
Diakonisches Wirken
Stefan Werner hob hervor, wie wichtig es sei, der Öffentlichkeit bewusst zu machen, dass Diakonie und Kirche zusammengehören. Neben einer konstruktiven Zusammenarbeit gebe es auch Unwissenheit und Konkurrenz. Hier gelte es, gegenzusteuern und die gegenseitige Verbundenheit zu stärken, auch in der Außendarstellung. „Die Diakonie hat wesentlichen Anteil an der Akzeptanz der Kirche in Gesellschaft und Politik“, sagte er.
Direktor Stefan Werner nannte folgende Ziele der Entwicklung:
Angesichts wandelnder Bedingungen und begrenzter Ressourcen sei es wichtig, sich auf Ziele zu konzentrieren und Schwerpunkte zu setzen, so Stefan Werner. Die Kirche müsse darin erkennbar sein, dass sie christliche Hoffnung ausstrahle und erlebbar mache. „Übergeordnetes Ziel bleibt die Verkündigung des Evangeliums.“ Die Planung für 2030 solle sukzessive entwickelt werden, und setze „im Vertrauen auf Gottes Führung auch auf die Wirkkraft kleiner Schritte.“
Professor Dr. Martin Plümicke merkte an, dass der Bericht wenig zu den finanziellen Grundlagen enthalte. Ein gemeinsames Vorgehen von Landessynode und OKR werde bejaht, aber auch die Basis müsse gemeinsam erarbeitet werden. Die Offene Kirche stehe hinter allen Zusagen gegenüber den Mitarbeitenden. Die kapitalgedeckte Versorgung werde aber hinterfragt. Die finanzielle Entwicklung sehe der Gesprächskreis nicht so pessimistisch. Den Schwerpunkten und Zielen stimme die Offene Kirche zu. Hier fehle aber die Klimagerechtigkeit als Kernthema und Schwerpunktziel, dies Thema sei eine Überlebensfrage der Menschheit und eine Frage der Glaubwürdigkeit. Beim Schwerpunkt Pfarrerschaft sehe er das Problem der Handlungsfähigkeit der Kirchengemeinden. Schließlich vermisse der Gesprächskreis eine Vision von Kirche. Die Außenwahrnehmung der Kirche müsse analysiert werden, die Kirche müsse dialogfähig für Gottesbilder der Menschen heute werden und neue Angebotsformen entwickeln. Ein Sparkurs werde den Mitgliederrückgang nicht bremsen, sondern beschleunigen.
Matthias Hanßmann betonte, dass eine strategische Planung nicht vergessen dürfe, warum es sie grundsätzlich gebe. "Wir reden selbstverständlich vom Auftrag Jesu, und nicht von dem Konzern Kirche. Für uns eine Selbstverständlichkeit. Aber ob das die Anderen auch gleich so heraushören?" fragte er. Die zurückgehenden Zahlen dürften nicht zu einer defensiven Grundhaltung führen. Kirche sei auch kreativ, nach vorn, zu jeder Zeit – dabei würdigte Matthias Hanßmann die besonnene Vorgehensweise des Oberkirchenrates.
Die Lebendige Gemeinde merkte als wichtige Punkte an: Die Schwerpunktsetzung solle nicht mit dem Pfarrdienst sondern mit den Mitarbeitenden beginnen. Bei Verkündigung und Seelsorge spiele das Pfarrerbild eine wesentliche Rolle, aber eben nicht allein. Neben den Schwerpunkten Diakonie und Bildung brauche es die Mission. Wenn Kirche nicht missioniere, gebe sie sich auf. Ein weiteres wichtiges Ziel wäre, die Haltung eines geistlichen Lebens zurückzugewinnen; dies sollte in die Planung mit aufgenommen werden, dies unterscheide die Planung der Kirche von Unternehmensplänen.
Thorsten Volz würdigte für seinen Gesprächskreis den Bericht zur Strategischen Planung und das Bemühen um einen gemeinsamen Weg von Oberkirchenrat und Synode. Er begrüßte den im Bericht enthaltenen Mut zur Konzentration. Ein vierter Schwerpunkt fehle, sagte er, und fragte, warum die Bewahrung der Schöpfung nicht das erste der vier Kernthemen sein könne. Er begrüße die Einrichtung eines Umweltreferates und hoffe, dass es nicht nur bei einer Kampagne bleibe.
Zur Punkt Stärkung des Pfarrdienstes sagte Volz, dieser sei überfrachtet, Verkündigung, Seelsorge und Unterricht seien Kernaufgabe. Leitung müsse nicht Kernaufgabe sein. Zur Gewinnung von Nachwuchs brauche es gute Vorbilder. Kontraproduktiv sei, dass den beiden letzten kirchlichen Hochschulen das Aus drohe. Bei der Vielfalt der Gottesdienstangebote müsse man angesichts des Rückgangs an Pfarrpersonen auch hier mit Einschränkungen rechnen. Zum Digitalen Gemeindemanagement: Dies widerspreche, da befristet gefördert, dem Willen zur Stärkung des Pfarrdienstes. Beim Bildungsgesamtplan sei es sehr wichtig, Synergieeffekte aufzudecken und einen Strategiewechsel einzuleiten. Weiterhin fordere der Gesprächskreis eine breite mediale Kampagne, um Diakonie der Öffentlichkeit nahezubringen, damit die Kirche mit Staat und Gesellschaft in Diskurs trete.
Matthias Böhler betonte, dass gerade in der Krise die Strategische Planung wichtig sei, es sei kein Automatismus, dass "Weniger" zu "Mehr" führe. Dies hätten die letzten Monate gezeigt. Der Gesprächskreis kritisiere, dass der Ausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunktsetzung in dem Bericht keine Rolle spiele, habe die Synode doch damit den Prozess der Konzentration auf das Wesentliche schon auf den Weg gebracht. Er bitte das Kollegium darum, sich hier einzubringen. Verstehe man Strategie als Verhaltensweisen eines Unternehmens zur Erreichung seiner Ziele, stelle sich die Frage nach dem Zielbild der Kirche 2030. Diese Frage sehe der Gesprächskreis nicht beantwortet. Beim Pfarrdienst werde in bestehenden Strukturen gedacht. Beim Thema Bildung wünsche er sich eine Fokussierung; Matthias Böhler wies auf die Tagungshäuser hin; hier wünsche sich der Gesprächskreis den Grundsatz "Menschen vor Steinen" als leitend. Er dankte dem Kollegium, dem OKR und Herr Direktor Werner abschließend für die offene und vertrauensvolle Kommunikation als gute Grundlage für schwierige Entscheidungen und komplexe Prozesse, an denen sich der Gesprächskreis voller Hoffnung beteilige.
Unter der Nummer 71/20 beantragten die Mitglieder des Gesprächskreises Kirche für morgen, der Sonderausschuss für Inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte solle gebeten werden, im Rahmen seiner Beratungen als Kriterium aufzunehmen, dass mindestens 10% aller Ressourcen (Finanzen, Personal, Zeit, Gebäude) für Innovation und neue Formen von Kirche aufgewendet werden.
Beschluss: Der Antrag Nr. 71/20 wird in den Sonderausschuss für Inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte verwiesen.
Unter der Antragsnummer 72/20 beantragten die Synodalen Thorsten Volz und Kai Münzing, der OKR solle gebeten werden, im Rahmen des Projektes kirchliche Strukturen 24+ eine Prüfung und Realisierung einer regionalen Immobilienverwaltung und -betreuung im Rahmen der neuen Verwaltungsebenen als Dienstleistung für Kirchengemeinden aufzunehmen, um die Gemeinden in diesem Thema zu entlasten.
Beschluss: Der Antrag Nr. 72/20 wird in den Ausschuss Kirche und Gemeindeentwicklung verwiesen.
Unter der Nummer 69/20 beantragte der Synodale Matthias Hanßmann, der OKR solle gebeten werden, bei zukünftigen Umstrukturierungen der kirchlichen Arbeit das Thema des missionarischen Handelns als eigenen Schwerpunkt für die Vorbereitung zur Strategische Planung und deren Umsetzung aufzunehmen.
Beschluss: Der Antrag Nr. 69/20 wird in den Sonderausschuss für Inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte verwiesen.
Aussprache
Nach Ansicht des Synodalen Hellger Koepff (Biberach) sei die Gewichtung der Schwerpunkte nicht gelungen, statt des Fokus' auf den Pfarrdienst hieße es besser: Verkündigung leben, Menschen bilden und diakonisch handeln. Von dort aus könne man sich fragen: Was wollen wir tun? Der Pfarrdienst käme bei dieser Vorgehensweise bei der Verkündigung an erster Stelle. Es fehlten Kunst und Kultur, Spiritualität.
Beate Keller (Süßen) betonte, dass die Kernthemen ohne das Ehrenamt nicht möglich seien, gerade in der Corona-Krise brächten sich Ehrenamtliche stark ein.
Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) sprach von einem atemberaubenden kirchlichen Transformationsprozess; man müsse werben, die Menschen wüssten nicht mehr, was Kirche ist, Es brauche Innovationskeime für die Zukunft.
Der Synodale Matthias Eisenhardt (Schorndorf) erklärte, Bildung hänge mit Vorbild-Sein zusammen, vorbildlich leben sei die glaubwürdigste Form von Mission. Im Bereich Datenschutz dürfe man die Gemeinden nicht allein lassen.
Die Synodale Britta Gall (Pfalzgrafenweiler) wies darauf hin, dass junge Menschen oft keine Heimat in der Kirche fänden, dies sei aber eine wichtige Voraussetzung für Engagement.
Auf die im Bericht genannten Probleme in der Zusammenarbeit im diakonischen Handeln merkte der Synodale Martin Wurster (Schömberg-Langenbrand) an, dass die Kirche die Aufgabe habe, auf die Dienste und Einrichtungen zuzugehen.
Die Synodale Annette Sawade (Schwäbisch Hall) hob das Thema Klimaschutz hervor, es gehöre zu den Schwerpunktthemen.
Der Synodale Reiner Klotz (Steinheim) fragte nach der Unterstützung der Gemeinden bei der Umsetzung der Digitalen Roadmap, auch beim Datenschutz und beim Streaming von Gottesdiensten.
Die Synodale Angelika Klingel (Heimsheim) merkte den Wert der Kommunikation an; beim Thema Auflösung der Sonderhaushalte etwa hätte sie sich Transparenz gewünscht, so sei die Auflösung als Beraubung von Handlungsmöglichkeiten gesehen worden.
Der Synodale Bernd Wetzel (Brackenheim) forderte statt eines neuen, akzeptanzfördernden Gottesbildes ein neues Kirchenbild, und verwies auf den Vorschlag der Kirche als Beziehungsgeschehen.
Der Synodale Anselm Kreh (Hermaringen) mahnte, die muslimischen Mitbürger nicht zu vergessen, sie seien für die Kirche wichtige Gesprächspartner.
Zum Begriff der Mission wies die Synodale Yasna Crüsemann (Geislingen) darauf hin, dass dieser in der Debatte unterschiedlich, als Containerbegriff, benutzt werde. Er müsse mit Inhalt gefüllt werden.
Direktor Stefan Werner entgegnete auf die Aussprache, dass die Planung nicht den Anspruch habe, alle kirchlichen Aufgaben zu erfassen. Kritik und Anregungen, wie zur Gewichtung des Pfarrdienstes, zur Klimagerechtigkeit und zum Datenschutz, aber auch zur Kommunikation, seien aufgenommen zur weiteren Diskussion.
Umwelt- und Klimaschutz sollen noch effektiver und sichtbarer im Handeln der Kirche verankert werden - das ist der Hintergrund des Antrags 21/20, der ein eigenes Dezernat für Klimaschutz im Evangelischen Oberkirchenrat vorsieht. Annette Sawade, Vorsitzende des Ausschusses Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS) berichtete von den Beratungen zum Antrag 21/20, für den es inzwischen eine Folgeantrag gibt (58/20). Dieser sieht vor, zum 1. Januar 2021 im Dezernat 8 des Oberkirchenrats ein Referat für Umwelt- und Klimaschutz einzurichten. Das bisherige Umweltbüro der Landeskirche soll mit seinen Aufgaben in der neue Referat übergehen. Weiterhin soll der Name des Dezernats geändert werden in „Umwelt, Bauwesen, Gemeindeaufsicht, Immobilienwirtschaft“. Das neue Referat soll in die mittelfristige Finanzplanung 2021 – 2025 aufgenommen werden. Nach drei Jahren soll laut Antrag eine Evaluation der Arbeit des neuen Referats stattfinden, die dem Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung vorgelegt werden soll.
Der Änderung in der Umsetzung des Antragsziel seien intensive Beratungen im KGS, im Finanzausschuss sowie mit dem Kollegium vorangegangen, in deren Verlauf zwei Varianten diskutiert und abgewogen worden sind: Die Einrichtung einer Stabsstelle beim Direktor des Oberkirchrats und die Einrichtung eines eigenständigen Dezernats (wie im ursprünglichen Antrag 21/20 vorgesehen).
Angesichts des enormen Gewichts der Klimaschutzes soll dieses Thema in der Arbeit der Landeskirche und insbesondere in der Arbeit des Kollegiums ein größeres Gewicht und mehr Sichtbarkeit erhalten. Außerdem soll die Eingliederung in den Oberkirchenrat zugleich zu einer wirksameren Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Umwelt- und Klimaschutz führen.
In der Aussprache wiesen mehrere Synodale auf die Dringlichkeit des Themas Umwelt- und Klimaschutz hin sowie darauf, dass die Ansiedlung im Dezernat 8 und die Aufnahme des Wortes „Umwelt“ in den Dezernatsnamen gute Zeichen und eine gute Lösung seien. Es sei gut, dass das Thema damit näher an die praktische Umsetzung heranrücke. Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July betonte, die Ansiedlung als Referat in Dezernat 8 sei eine gute Lösung, denn Klimaschutz sei ein echtes Querschnittsthema, das die gesamte Kirche beschäftigen müsse.
Beschluss zu Antrag 58/20: Der Antrag wird angenommen.
Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung hat beantragt, die Landeskirche möge der Initiative Lieferkettengesetz beitreten. Mit diesem Beitritt solle die Kirche dazu beitragen, dass „das längst fällige Gesetz für die Beachtung menschenrechtlicher Standards in den Lieferketten von Unternehmen auf den Weg und endlich zu einer Beschlussfassung gebracht wird“, so die Ausschussvorsitzende Annette Sawade.
Dieser Antrag 31/20 war erstmals bei der Sommersynode 2020 eingebracht und damals an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung unter Beteiligung des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung verwiesen worden.
Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Zusammenschluss zahlreicher Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen. Er will die Bundesregierung dazu bewegen, durch ein Lieferkettengesetz dafür zu sorgen, dass Unternehmen ab einer gewissen Größe auch bei ihren Standorten und Lieferanten weltweit sollen auf Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden. Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, sollen dafür haften müssen.
Im Antrag heißt es, die Landeskirche solle der Initiative für das Gesetz beitreten, weil die Bewahrung der Schöpfung und die Achtung der Menschenrechte urchristliche Anliegen seien und das Eintreten für diese Werte zu den elementaren kirchlichen Aufgaben gehöre. Die Kirche stehe mit Jesus Christus auf der Seite der Schwachen, der Armen und der Ausgebeuteten. Zahlreiche Diözesen und Landeskirchen seien der Initiative bereits beigetreten. „Auch als Zeichen der ökumenischen Verbundenheit sollten wir nicht länger warten“, so der Antrag.
Der Antrag ist im Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung intensiv diskutiert worden. Als kritisch wurde dabei angesehen, dass die Kirche auch selber die geforderten Richtlinien einhalten müsse, wenn sie der Initiative beitrete. Andernfalls würde sie unglaubwürdig. Der Beitritt werde zu erheblichen Kosten führen.
Der mitberatende Ausschuss Mission, Ökumene und Entwicklung hat sich in seiner Sitzung am 21. Oktober 2020 mit dem Antrag beschäftigt und ihn mehrheitlich bestätigt. Auch das Kollegium hat sich laut Antrag mit dem Thema befasst und sich die Frage der Umsetzbarkeit gestellt.
Den detailierten Bericht über die Beratungen und Hintergründe finden Sie unter diesem Text im Antrags-PDF.
In der Aussprache wurde darauf hingewiesen, die Initiative vertrete die schärfste Variante eines Lieferkettengesetzes. Die Kirche könne das Anliegen unterstützen (zum Beispiel durch Beratung der Kirchengemeinden hinsichtlich FairTrade), ohne eine solche spezielle Variante ausdrücklich hervoruzuheben. Die Kirche dürfe sich nicht auf einen derart speziellen politischen Weg festlegen, auch wenn man das Anliegen an sich teile. Bemängelt wurde auch, dass in den Beratungen nicht ausreichend Unternehmervertreter gehört worden seien. Zudem könne Kirche es nicht leisten, die komplexen Verwerfungen zu bewerten, die ein solches Gesetz nach sich ziehen würde. In anderer Richtung wurde argumentiert, man beschließe ja kein Gesetz, sondern unterstütze ein gutes Anliegen, das auch im missionarischen Auftrag der Kirche begründet sei. Ebenso wurde auf den Zusammenhang mit Fluchtursachen in den Ländern des globalen Südens hingewiesen. Es wurde auch angeregt, sich dem entsprechenden EKD-Beschluss anzuschließen statt der Initiative.
Beschluss: Der Antrag 31/20 wird angenommen.
Im Rahmen der Konstituierenden Sitzung der Synode am 15. Februar 2020 wurde der Antrag Nr. 23/20: Beitritt zum Bündnis United4Rescue – Gemeinsam Retten e.V. eingebracht und an den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen. Er fordert den Beitritt der Landeskirche zum Verein "United4Rescue", einem breiten gesellschaftlichen Bündnis, das auf Basis einer EKD-Initiative entstanden ist. Neben dem Beitritt soll die Landeskirche den Verein mit 75.000 Euro unterstützen. Auch solle der Oberkirchenrat die Gemeinden auffordern, das Bündnis durch Beitritt oder Spenden zu unterstützen.
Der Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung hat sich mehrfach intensiv mit dem Antrag befasst, ihn inhaltlich bestätigt und vorgeschlagen, für den finanziellen Part den Ökumenischen Nothilfefond heranzuziehen, so die Ausschussvorsitzende Yasna Crüsemann. Dieses Vorgehen wurde im Juni auch vom Finanzausschuss befürwortet. Im Oktober schließlich hat der Missionsprojekteausschuss diese Zahlung bewilligt.
Bereits Anfang Februar hatte die Landeskirche durch Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July den Beitritt zu United4Rescue erklärt. Inzwischen seien nach einem Aufruf des Oberkirchenrats auch rund 40 Kirchengemeinden dem Bündnis beigetreten und hätten 10.000 Euro an Spenden gesammelt, berichtete Yasna Crüsemann, die Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung.
Weil damit alle Anliegen des Antrags bereits umgesetzt sind, schlägt der Ausschuss der Synode vor, den Antrag Nr. 23/20 nicht weiterzuverfolgen.
In der Sommersynode 2020 hatte der Oberkirchenrat Änderungen des Württembergischen Pfarrergesetzes und des Pfarrbesoldungsgesetztes eingebracht. Diese Änderungen hatte die Synode zur Beratung an den Rechtsausschuss verwiesen.
Der Rechtsausschuss hat laut dem Ausschussvorsitzenden Christoph Müller über die beiden Änderungen beraten, dem Entwurf zugestimmt und bittet nun um Zustimmung der Synode.
§ 28 Absatz 2 des Pfarrergesetzes soll so präzisiert werden, dass Pfarrpersonen, die wegen einer Elternzeit oder einer Beurlaubung aus Pflege-Gründen ihre Pfarrstelle verlieren, im Anschluss ein Übergangsgeld entsprechend dem Grundgehalt der bisherigen Besoldungsgruppe erhalten, bis sie einen neuen Dienstauftrag bekommen. Bislang erhielten diese Personen ein Übergangsgeld in Höhe des Wartegeldes. Entsprechend soll auch § 17 Absatz 2 des Pfarrerbesoldungsgesetzes geändert werden.
An § 42 des Pfarrergesetzes soll ein Absatz 3 angefügt werden, der regelt, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst keine aufschiebende Wirkung haben. Dies sei bislang nicht geregelt gewesen. Die Regelung sei notwendig, um zu verhindern, dass Amtshandlungen „in der Luft hängen“, heißt es im Antrag.
Sämtliche Änderungen sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Den genauen Wortlaut des Änderungsgesetzes, der neuen Regelungen sowie die Erläuterungen von Herr Müller finden Sie im Antrags-PDF unter diesem Text.
Beschlüsse: Die Änderungen wurden in erster Lesung so festgestellt. In zweiter Lesung wurden die Änderungen beschlossen.