Beschlüsse der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg in ihrer Sommertagung vom 27. bis 29. Juni 2024

Sommertagung der Württembergischen evangelischen Landessynode im Hospitalhof.
Die Sommertagung der Landessynode fand vom 27. bis 29. Juni 2024 im Stuttgarter Hospitalhof stattBild: Gottfried Stoppel

Angenommene Anträge

TOP 20 Maßnahmenplanung 2024-2024, Maßnahmen aus nicht verplanten Mitteln (Antrag Nr. 21/24)
Der Antrag des Finanzausschusses sieht die Verwendung von Mitteln, die von der Landessynode verplant werden, für das Projekt „Perspektive Entwickeln“ und die Quartiersarbeit vor.
Der Antrag Nr. 21/24 wurde einstimmig beschlossen. 

TOP 23 Asylpfarrstellen im Zielstellenplan 2030 (Neuantrag Nr. 28/24)
Mit diesem Antrag wird der Oberkirchenrat gebeten, für das Thema Asyl in der Zielstellenplanung 2030 zwei Pfarrstellen vorzusehen. 
Dem Antrag 28/24 wurde zugestimmt.

TOP 25 Missionsverständnis der Ev. Landeskirche in Württemberg (Antrag Nr. 20/24)
Dieser Antrag des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung zielt auf die Annahme des in einem langen Arbeitsprozess erarbeiteten Papiers zum Missionsverständnis durch die Landessynode. 
Der Antrag Nr. 20/24 wurde mit einer Enthaltung angenommen.

TOP 26 Schöpfungsleitlinien der Ev. Landeskirche in Württemberg (Antrag Nr. 12/24)
Dieser Antrag des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung fordert die Landessynode auf, sich die neu erarbeiteten Schöpfungsleitlinien der Landeskirche zu eigen zu machen. 
Dem Antrag 12/24 wurde zugestimmt.

TOP 28 Ausgleichsbetrag für Strukturanpassungsmaßnahmen bei Fusionen (Antrag Nr. 11/24)
Der Antrag des Finanzausschusses sieht vor, 500.000 € im Haushalt bereitzustellen, um auch künftig Fusionsprozesse von Kirchenbezirken finanziell zu unterstützen. Eine Verteilung der Mittel soll über den Ausgleichsstock erfolgen.
Der Antrag 11/24 wurde angenommen.
 


Beschlossene Gesetzesentwürfe

TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes zur Einführung eines neuen Finanzmanagements in der Ev. Landeskirche in Württemberg 
Der Gesetzesentwurf des Oberkirchenrats sieht eine Verlängerung der Einführungsphase des neuen Finanzwesens der Landeskirche um zwei Jahre bis 2026 vor. 
In erster und zweiter Lesung beschlossen.

TOP 07 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Schwäbisch Hall und Gaildorf (Beilage 94)
Dieses Gesetz schafft die formale Grundlage für die Fusion der Kirchenbezirke Schwäbisch Hall und Gaildorf. 
In erster und zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

TOP 29 Kirchliches Gesetz zu den Landeskirchlichen Gemeinschaften (Beilage 76)
Mit diesem Gesetzesentwurf des Oberkirchenrats wird die Landessynode um eine Zustimmung zu einer neuen Vereinbarung zum Verhältnis der Landeskirche mit den Landeskirchlichen Gemeinschaften gebeten. 
In erster und zweiter Lesung mit überwiegender Mehrheit beschlossen.
 


Verwiesene Gesetzesentwürfe

TOP 03 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württ. Pfarrergesetztes und anderer Regelungen (Beilage 84)
Dieser Gesetzesentwurf wurde vom Oberkirchenrat eingebracht. Hier soll die Altersgrenze für die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses im Pfarrdienst auf das vollendete 40. Lebensjahr abgesenkt werden. 
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

TOP 04 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
Mit dieser Gesetzesinitiative schlägt der Oberkirchenrat eine Verstetigung der bis 30.09.2024 geltenden Regelung vor, die eine Durchführung digitaler Abendmahlsfeiern erlaubt. 
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.

TOP 24 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 92)
Der Gesetzesentwurf wurde vom Oberkirchenrat eingebracht. Inhaltlich soll hier eine Anpassung der bilanziellen Ausweisung von Mitteln für die Versorgung von Pfarrerinnen und Pfarrern vorgenommen werden.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.

TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 91)
In diesem Entwurf wird das Ziel verfolgt, die bestehenden Strukturen des Ev. Kirchenkreises Stuttgart mit derzeit vier Dekanatsbezirken zu verschlanken. Dies soll in sechs Stufen erfolgen.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

TOP 31-35 Kirchliche Gesetze über den Zusammenschluss von Kirchenbezirken (Beilagen 86-90)
Mit diesen Gesetzesentwürfen soll die formale Grundlage für den jeweiligen Zusammenschluss der folgenden Kirchenbezirke geschaffen werden: Geislingen und Göppingen, Künzelsau mit Öhringen und Weikersheim, Brackenheim und Heilbronn, Sulz und Tuttlingen sowie Blaubeuren und Ulm. 
Alle Gesetzesentwürfe wurden an den Rechtsausschuss verwiesen.

TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 93)
Mit dieser Gesetzesvorlage des Oberkirchenrats soll die bisherige Einstufung in die Pfarrbesoldungsgruppe 3 in die Pfarrbesoldungsgruppe 2 mit einer nicht ruhegehaltsfähigen Zulage umgewandelt werden. 
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.
 


Verwiesene Anträge

TOP 18 Selbstständiger Antrag: Entwicklung neuer Konzepte für eine wirtschaftliche Immobiliennutzung (Antrag Nr. 10/24): 
Mit diesem Antrag wird der Oberkirchenrat gebeten, Konzepte und Angebote für Kirchengemeinden zu entwickeln, wie diese nicht mehr für kirchengemeindliche Aufgaben benötigte Immobilien wirtschaftlich betreiben können. 
Der Antrag wurde in den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.

TOP 18 Selbstständiger Antrag: Stärkung des Dienstes von Prädikantinnen und Prädikanten (Antrag Nr. 13/24): 
Dieser Antrag fordert die Stärkung und langfristige Sicherstellung von Qualität und Umfang der gottesdienstlichen Arbeit von Prädikantinnen und Prädikanten, u.a. durch Sicherung von Aus- und Weiterbildung sowie der Anpassung von Regelungen zu Kostenersatz etc.
Der Antrag wurde in den Theologischen Ausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.

TOP 18 Selbstständiger Antrag: Konfirmation bei Nichtteilnahme am Religionsunterricht (Antrag Nr. 14/24): 
In diesem Antrag wird vorgeschlagen, die Konfirmationsordnung dahingehend zu ändern, dass in begründeten Fällen auch Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, den Konfirmationsunterricht besuchen und auch konfirmiert werden können.
Der Antrag wurde in den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend sowie des Theologischen Ausschusses verwiesen.

TOP 18 Selbstständige Anträge zur Neuregelung der Bischofswahl (Anträge Nr. 15/24 - 18/24): 
Dieses Bündel an Anträgen schlägt Änderungen an den einschlägigen Gesetzesregelungen zur Wahl der Landesbischöfin / des Landesbischofs vor. Im Einzelnen geht es um Änderung des Nominierungsgremiums, einer Anpassung der möglichen Wahlvorschläge, einer Änderung der notwendigen Mehrheiten in einzelnen Wahlgängen sowie weiterer Einzelregelungen.
Alle Anträge wurden in den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ältestenrates verwiesen.

TOP 21 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie der Landeskirche (Anträge Nr. 22/24 und 23/24)
Beide Anträge des Finanzausschusses fordern Anpassungen in der Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie der Landeskirche. Während in Antrag Nr. 22/24 eine auf 5 Jahre begrenzte Anpassung des Bemessungssatzes für Besoldung und Versorgung von Pfarrpersonen vorgeschlagen wird, regt Antrag Nr.23/24 eine Streckung des Zeitraums zur Schließung der Versorgungsdeckungslücke im landeskirchlichen Haushalt von 9 auf 12 Jahre vor.
Beide Anträge wurden an den Finanzausschuss unter Beteiligung des Sonderausschusses für inhaltliche Schwerpunkte verwiesen.