Bild: Gottfried Stoppel

Eröffnungsgottesdienst

Pfarrer Oliver Römisch predigte im Eröffnungsgottesdienst über Jeremia 1,4-10. Er predigte darüber, „wie Gott uns in den Umbrüchen und Veränderungen in unserer Landeskirche auf den Weg ruft und begleitet, wie seine Kraft gerade in unserem Schwachsein mächtig ist.“

Als Jeremia von Gott berufen wird, will er eigentlich gar nicht.

Er will nicht Prophet sein.  Er will nicht von Gott auf diesen Weg geschickt werden. Es gibt auch keinen Grund, sich über diese Berufung zu freuen. Denn alles, was nach dieser Berufung folgt, scheint ein einziger schwerer Weg für Jeremia zu werden. Ein Weg, der ihn schon zu Beginn seiner Berufung überfordert. Voller unbequemer Wahrheiten, die er anderen vermitteln muss. Und voller Herausforderungen. Am Beginn noch völlig unklar, was am Ende dabei herauskommen wird.

In manchen Teilen hat mich das an die Situation in unserer Landeskirche erinnert.  Als Landessynode haben wir zusammen mit dem Oberkirchenrat in letzter Zeit viele große Veränderungen angestoßen. Zum Beispiel durch unsere Beschlüsse zum Klimaschutzgesetz, zur Verwaltungsreform und zum Pfarrplan 2030.

All das und noch mehr kommt gerade geballt überall in unserer Landeskirche an. Und viele arbeiten, grübeln und leiden auch daran, wie das alles umgesetzt werden kann. Und einige fühlen sich auf einen Weg gerufen, denn sie so eigentlich gar nicht gehen wollten.

Unsere Beschlüsse enthalten die unbequeme Wahrheit, dass es ein „Weiter so wie bisher“ in unserer Kirche nicht mehr geben kann. Sie enthalten die unbequeme Wahrheit, dass wir neue Wege beschreiten müssen. Diese unbequeme Wahrheit müssen wir als Synode und als Oberkirchenrat leider aussprechen und klar kommunizieren.

Denn wie sollte es auch anders sein,

  • wenn bis 2030 im Durchschnitt 25% der Pfarrstellen wegfallen,
  • wenn bis 2040 etwa 30 bis 50% der Gebäude nicht mehr bezuschusst werden und die anderen Gebäude energetisch saniert werden müssen,
  • wenn die Verwaltung gerade aus Sicht der Kirchengemeinden grundlegend umgestaltet wird und gleichzeitig so mancher noch ratlos und verwirrt ist, was denn da tatsächlich kommt,
  • wenn es bis 2030 und darüber hinaus unglaublich viele Ruhestände und Vakaturen geben wird und neue Mitarbeitende sich erst auf den Weg machen,
  • wenn die Zahl unserer Gemeindeglieder jedes Jahr weiter sinkt …
  • … wenn das und mehr gerade alles läuft und geballt auf uns zukommt …

… dann kann es einfach kein „weiter so wie bisher“ geben.

Wo das aber ausgesprochen wird, da führt es dann natürlich auch zu einem Gefühl der Überforderung. Da ist es normal, dass man sich wünscht:

Könnte das nicht jemand anders machen? Wie sollte es auch anders sein, wenn man wirklich begreift, was da geballt auf uns zukommt?

Diese Überforderung und Unsicherheit, die höre ich auch aus den Worten des Propheten Jeremia heraus. Nur noch viel heftiger. Denn Gott nimmt mit seiner Berufung sein ganzes Leben in Beschlag. Jeremia begreift das sofort und antwortet gewissermaßen: Ach könntest du dir nicht jemand anderen suchen? Vielleicht einen der fähiger und erfahrener und älter ist als ich? Oder in den Worten des Jeremia: „Ich aber sprach: Ach, Herr! HERR, ich tauge nicht zu predigen; denn ich bin zu jung“.

Wer begreift, auf welchen Weg er von Gott geschickt wird, der begreift auch, dass dieser Weg keiner leichter sein wird.

Begreifen wir auf welchen Weg uns Gott als Landeskirche geschickt hat? Begreifen wir, wo wir mit Gott neu aufbrechen müssen? Wo Gott auch uns auf einen leidvollen Weg schickt?

Der Jeremia hat es begriffen und weiß genau wie schwer das ist, was da auf ihn zukommt. Er weiß von Anfang an, dass ihn das überfordern und an seinen Kräften zerren wird.

Doch ich denke: Gerade deshalb beruft Gott diesen Jeremia! Gerade deshalb!

Weil Jeremia um seine eigene Schwäche auf diesem Weg weiß. Weil er weiß, wie leidvoll, wie herausfordernd und wie unmöglich dieser Weg für ihn ist. Weil er sich überfordert fühlt …

Bei Gott ist es nicht nur okay, auch mal überfordert zu sein oder sich für zu unfähig oder zu schwach für eine Aufgabe zu fühlen. Gott kann damit was anfangen!

Gott kann damit was anfangen, weil er uns in diesen Momenten auffangen kann. Weil wir uns dann besonders stark öffnen für sein Wort, für seinen Zuspruch, für seine Nähe.

Wer losgeht und schon beim ersten Schritt denkt: „Ich weiß gar nicht wie ich das allein alles schaffen soll“, der geht seinen Weg in Demut vor Gott und mit Gott. Der geht auch ganz anders mit seinen Mitmenschen um, wenn die überfordert sind und auch nicht weiterwissen.

Der Apostel Paulus erzählt im 2. Korintherbrief in Kapitel 12, dass Gott ihm - als er selbst schwach war - gesagt hat: „Lass dir an meiner Gnade genügend; denn meine Kraft ist in den Schwachen mächtig“ (2. Korinther 12,9) und darum macht sich Paulus selbst immer wieder Mut, wenn er schwach ist und sagt: (2. Korinther 12,10): „Darum bin ich guten Mutes in Nöten, in Verfolgungen und Ängsten um Christi willen; denn wenn ich schwach bin, so bin ich stark“.

Wir können es in der Bibel lesen und in der Geschichte Gottes mit seiner Welt sehen: Gott beruft so oft die Schwachen, die Überforderten, die Zweifler, die Zauderer, die Leidenden, die Jungen, die Unfähigen.  

  • Fischer beruft er zu öffentlichen Wortverkündigung.
  • Verleugner werden zum Felsen, auf dem die Kirche steht.
  • Christenverfolger werden zu Aposteln
  • Und den jungen Jeremia macht er zum Propheten.

Denken wir daran, wenn wir uns in den Veränderungen unserer Kirche überfordert fühlen. Wenn wir selbst schwach sind, zweifeln und daran leiden. Und machen wir anderen damit in den Veränderungen Mut. Lassen wir uns so von Gott annehmen und nehmen wir einander so an.

Das alles ist nicht ein Teil, den wir überwinden und schnell hinter uns lassen müssen, um dann eine tolle und erfolgreiche Kirche zu sein. Das alles ist ein Teil, den wir beständig leben und als Teil unseres Christseins und unseres Kirche-Seins verstehen müssen.

Wenn Gottes Kraft in den Schwachen mächtig ist – in dem Sinne wie Paulus es sagt und in der Art wie Jeremia es lebt –  dann dürfen wir, um Kirche Jesu Christi zu sein, unser eigenes Schwachsein weder verschweigen noch verleugnen.

Denn gerade darin haben wir mit dem Gekreuzigten und mit den Schwachen in der Welt Gemeinschaft.

Gerade dadurch entsteht immer wieder neu eine zuwendende und liebenden Gemeinschaft zur Welt und zu den Mitmenschen.

Aus diesem Grund lässt Gott bei der Berufung des Propheten Jeremia dessen Einwand nicht gelten, dass er zu jung sei. Jeremia wird losgeschickt, um überall Gottes Wort zu predigen. Und damit wird er von Gott auch ins Leiden geschickt.

  • Jeremia leidet später daran, dass er hilflos zusehen muss, wie die Menschen nicht auf Gottes Wort hören, sondern sich ins Unheil stürzen.
  • Er leidet daran, dass er wegen der Worte gehasst, verfolgt und verhaftet wird.
  • Und das geht so weit, dass er sich einmal sogar wünscht, gar nicht erst geboren worden zu sein.

Dennoch bleibt Jeremia auf dem Weg seiner Berufung. Und dass liegt an den Worten, die Gott an dieser Stelle zu ihm spricht. In diesen Worten zeigt sich die Beziehung, die Gott zu Jeremia hat.

Alles Wirken und Handeln des Propheten Jeremia, die Kraft das Leiden in den Jahrzehnten seines Wirkens zu ertragen, die Anfeindungen, die Enttäuschungen, all das nimmt Jeremia nur deshalb auf sich: Weil Gott mit ihm verbunden ist!

„Fürchte dich nicht vor ihnen; denn ich bin bei dir und will dich erretten, spricht der HERR“. Durch diese sichere und feste Beziehung, die Gott ihm schenkt, bekommt Jeremia an jedem Tag neu die Kraft den Weg zu gehen und auszuhalten. 

Weil er täglich neu erlebt, dass Gott mit ihm unterwegs ist, ihm treu und gütig zur Seite steht, kann er seinen schweren Weg gehen.

Genau diese Beziehung brauchen auch wir. Genau diese Beziehung brauchen wir in all den Veränderungen unserer Kirche. Wo wir in unserer Schwäche erleben, dass Gott uns annimmt. Wo wir mit unserer Überforderung von ihm gebraucht werden. Wo wir im Leiden und im Zweifel von Gott gehalten und begleitet werden.

Da wächst der Glaube in uns. Da wächst das Evangelium in unser Leben hinein. Da wächst unsere Kirche. So gibt uns Gott immer wieder neue Kraft. So gibt er uns den Mut, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen. So verändert er uns durch seine Annahme, so dass wir selbst mehr und mehr unsere Mitmenschen annehmen.

Das ist es, was wir in allen den Veränderungen neben den unbequemen Zahlen und Fakten in unserer Landeskirche immer mitkommunizieren müssen. Mit ausrichten. Mit selbst leben:

  • Es sind nicht die Zahlen und Fakten, die unsere Kirche bauen, sondern Gott selbst.
  • Es kommt nicht auf die Anzahl unserer Gebäude an, sondern auf die Liebe, die Gott in unser Herz legt und die wir weitertragen.
  • Es ist nicht die Finanzkraft unserer Gemeindeglieder, welche unsere Kirche erbaut, sondern es ist ihr gelebter und geschenkter Glaube. Überall dort, wo der Glaube von jedem Einzelnen weitergesagt und weitergetragen wird, da wird Kirche gebaut.
  • Es ist nicht unsere Stärke, unsere Weisheit oder unsere Kraft, die Gott veranlasst uns zu berufen. Oft beruft er uns gerade, weil wir schwach sind, zweifeln und überfordert sind. Gerade deshalb!

Denn dort wo wir schwach sind und uns an Gott halten, da geben wir ihm Raum zum Wirken.

Im Buch des Propheten Jeremia können wir nachlesen, was das bewirkt.

Jeremia geht den Weg seiner Berufung von einer schweren Zeit zur nächsten und spricht immer wieder aus, was Gott ihm aufträgt. Er leidet und bekommt neue Kraft. Er will nicht und wird neu motiviert. Er zweifelt und wird wieder aufgerichtet. Er kann nicht; er geht doch. Er ist schwach und gerade darin stark.

Er geht den Weg des Glaubens.

Und das ist es was zählt!

Amen.

Hermann Lorenz (Präsident der Landessynode der Ev. Kirche der Pfalz) Bild: Gottfried Stoppel

Hermann Lorenz (Präsident der Landessynode der Ev. Kirche der Pfalz) 

Hermann Lorenz stellte in seinem Grußwort die Evangelische Kirche der Pfalz vor, die etwa 456.000 Mitglieder in 15 Kirchenbezirken habe. Sie sei eine unierte Kirche, entstanden aus einem freiwilligen Zusammenschluss von Lutheranern und Reformierten. An der Spitze der Kirche stehe Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst. Die Verfassung gebe dem Amt der Kirchenpräsidentin außer dem Recht der Geschäftsverteilung innerhalb des von der Landessynode gewählten Oberkirchenrats keine besonderen Rechte. Ein Bischofsamt habe die Kirche der Pfalz nicht. Die Landessynode beschäftige zurzeit stark der Klimaschutz. Sie habe ein Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und der Biodiversität verabschiedet, das Klimaneutralität bis 2040 zum Ziel habe. Dazu sollten bis 2035 rund 30% der Gebäudelasten eingespart werden. Ausgehend von Mitgliederschwund und zurückgehenden Kirchensteuereinnahmen habe die Synode beschlossen, einen Priorisierungsprozess einzuleiten, in dem unter Beteiligung eines Beirats von Kirchenmitgliedern, die sich bislang nicht in der Kirche engagierten, ausgelotet werden solle, welche Arbeitsfelder wir aufgeben müssen. 

Synodalpräsidentin Sabine Foth brachte den Wahlvorschlag ein.Bild: Gottfried Stoppel

Zuwahl in die Landessynode

Um der zunehmenden Bedeutung der Internationalen Gemeinden innerhalb der Landeskirche gerecht zu werden, wählen die Synodalen zwei Vertreter des Internationalen Konvents christlicher Gemeinden in Württemberg als beratende Mitglieder zur Synode hinzu.

Am ersten Tag der Tagung brachte Synodalpräsidentin Sabine Foth folgenden Wahlvorschlag ein:

1. Herr Jonas Elias wird gemäß § 4 Abs. 5 Kirchenverfassungsgesetz in die Landessynode zugewählt.

2. Herr Kwon Ho Rhee wird gemäß § 4 Abs. 5 Kirchenverfassungsgesetz in die Landessynode zugewählt.

3. Herr Jonas Elias wird in den Finanzausschuss gewählt.

4. Herr Kwon Ho Rhee wird in den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung gewählt.

Jonas Elias gehört der Eritreisch-Lutherischen Gemeinde in Stuttgart an und ist Mitglied der württembergischen Landeskirche und des Vorstands des Internationalen Konvents christlicher Gemeinden in Württemberg (IKcGW).

Kwon Ho Rhee ist Pfarrer in der Koreanischen Nambugemeinde in Stuttgart und Mitglied der württembergischen Landeskirche. Er arbeitet beim Dienst für Mission, Ökumene und Entwicklung (DiMOE) mit sowie bei der Evangelischen Mission in Solidarität (EMS).

Wahlergebnis

Herr Jonas Elias wurde einstimmig zur Landessynode zugewählt und in den Finanzausschuss gewählt.

Herr Kwon Ho Rhee wurde einstimmig zur Landessynode zugewählt in den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung gewählt.

Sommertagung 2023 der 16. Landessynode
Kwon Ho Rhee ist Pfarrer in der Koreanischen Nambugemeinde in Stuttgart und Mitglied der württembergischen Landeskirche. Er arbeitet beim Dienst für Mission, Ökumene und Entwicklung (DiMOE) mit sowie bei der Evangelischen Mission in Solidarität (EMS).Bild: Gottfried Stoppel
Jonas Elias gehört der Eritreisch-Lutherischen Gemeinde in Stuttgart an und ist Mitglied der württembergischen Landeskirche und des Vorstands des Internationalen Konvents christlicher Gemeinden in Württemberg (IKcGW)Bild: Gottfried Stoppel
TOP 01 - Wahlen und Wechsel in der Mitgliedschaft der Landessynode und in Ausschüssen – Wahlvorschlag des Ältestenrates
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07.07.2023

TOP 01 - Wahlen und Wechsel in der Mitgliedschaft der Landessynode und in Ausschüssen – Wahlvorschlag des Ältestenrates

Wahlvorschlag für den Vergabeausschuss Hoffnung für Osteuropa 

Die Vergaberichtlinien des Ausschusses Hoffnung für Osteuropa sehen vor, dass in diesem Ausschuss die Landessynode vertreten ist. Der Ältestenrat hat hierzu einen Vorschlag eingebracht.  

Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, die Synodale Dorothee Knappenberger in den Württembergischen Vergabeausschuss Hoffnung für Osteuropa beim Diakonischen Werk zu wählen.  

Wahlergebnis

Die Synode hat Dorothee Knappenberger in den Württembergischen Vergabeausschuss Hoffnung für Osteuropa beim Diakonischen Werk gewählt.

TOP 02 - Wahlen in den Württembergischen Vergabeausschuss Hoffnung für Osteuropa - Wahlvorschlag des Ältestenrats
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03.07.2023

TOP 02 - Wahlen in den Württembergischen Vergabeausschuss Hoffnung für Osteuropa - Wahlvorschlag des Ältestenrats

Sommertagung 2023 der 16. Landessynode
Dr. Martin Plümicke.

Gesetze künftig elektronisch verkünden 

Kirchliche Gesetze sollen in Zukunft auch in einem elektronischen Gesetzblatt verkündet werden. Der Rechtsausschuss, verteten durch seinen stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Martin Plümicke, empfahl der Landessynode, das entsprechende Gesetz anzunehmen.  

Schon in der Herbstsynode 2022 war der Vorschlag einer Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes eingebracht worden (Beilage 34), wonach kirchliche Gesetze künftig auch in elektronischer Form verkündet werden können. Einzelheiten soll eine Verordnung des Oberkirchenrats regeln. Damals wurde der Entwurf an den Rechtsausschuss verwiesen. Dieser hat im März 2023 darüber beraten und dem Gesetzesentwurf einstimmig zugestimmt. Jetzt empfiehlt der Ausschuss der Synode, das Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes anzunehmen.  

Das Gesetz wurde in erster Lesung einstimmig verabschiedet. Auch in zweiter Lesung am Samstag wurde das Gesetz verabschiedet.

TOP 03 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 34) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Martin Plümicke
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05.07.2023

TOP 03 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 34) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Martin Plümicke

TOP 03 - Beilage 56 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes
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08.05.2024

TOP 03 - Beilage 56 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes

Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und der Kirchlichen Wahlordnung  

Verschiedene Regelungen im Kirchenverfassungsgesetz und andere Regelungen sollen geändert werden, um sie an veränderte Strukturen in der Landeskirche - weniger Gemeindemitglieder - anzupassen und Erfahrungen aus der Kirchenwahl 2019 umzusetzen. Geändert werden sollen unter anderem die Zahl der Wahlkreise und die Anzahl der Synodalen. Hierzu brachte der Oberkirchenrat einen Gesetzesvorschlag ein. 

Anpassung an Kirchenmitgliederzahlen: Weniger Synodale in der Synode, Wahlkreise reduziert 

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch erläuterte die vorgesehenen Änderungen. Die Kirchliche Wahlordnung soll unter anderem dahin geändert werden, dass Mitglieder des Ortswahlausschusses auch Mitarbeitende der Kirchengemeinde sein können, die in einer anderen Kirchengemeinde wahlberechtigt sind. Die Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes hat eine geringere Anzahl der Wahlkreise sowie der Synodalen der Landessynode zum Ziel.  

Details in Wahlordnung angepasst 

Die Änderungen im Gesetzesvorschlag betreffen das Kirchenverfassungsgesetz, die Kirchliche Wahlordnung und die Kirchengemeindeordnung.  

Mit den vorgeschlagenen Änderungen der Wahlordnung und der Kirchengemeindeordnung sollen die Erfahrungen aus der Kirchenwahl 2019 umgesetzt werden. Die Vorschläge betreffen verschiedene Details, wie  

  • die Zusammensetzung des Ortswahlausschusses,  

  • die Bezeichnung des örtlichen Wahlausschusses.  

  • die Dauer der Auslegung des Wählerverzeichnisses,  

  • das Einsichtsrecht in die Wählerliste,  

  • die Termine für deren Abschluss und die Einreichung von Vorschlägen,  

  • die Frist für das Wahlrecht bei Ummeldungen.  

Kirchenverfassungsgesetz ändern: Weniger Synodale 

Dr. Frisch wies darauf hin, dass die Zahl der Kirchenmitglieder seit Jahren zurückgeht, daher müssten die Strukturen der Landeskirche auf allen Ebenen angepasst werden. Sowohl die Zahl der Wahlkreise für die Wahl zur Landessynode als auch die Zahl der Mitglieder der Landessynode, des Geschäftsführenden Ausschusses und des Landeskirchenausschusses müssten angepasst werden. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgeschlagen:  

  • 15 statt 24 Wahlkreise 

  • 60 statt 90 Synodale, davon 20 Ordinierte (Theologinnen und Theologen) und 40 Nichtordinierte (Laien) 

  • Sechs statt acht zugewählte Mitglieder der Synode mit Stimmrecht 

  • Vier statt sechs zugewählte Mitglieder ohne Stimmrecht 

  • Zehn statt 15 Mitglieder der Synode im Geschäftsführenden Ausschuss 

  • Fünf statt acht Mitglieder der Synode im Landeskirchenausschuss 

Das Gesetz soll teilweise vor der nächsten Kirchenwahl in Kraft treten, zum Teil erst die 18. Landessynode betreffen.  

Kirchenverfassungsgesetz:  

Die Zahl der gewählten Mitglieder der Landessynode wird von 90 auf 60 reduziert, um der Entwicklung der Gemeindegliederzahlen in Württemberg Rechnung zu tragen. Das Verhältnis von Nichtordinierten zu Ordinierten im Verhältnis von zwei zu eins bleibt erhalten. 

Dr. Frisch regt die Verweisung an den Rechtsausschuss an.  

Prof. Dr. Martin Plümicke sprach sich im Namen der Gesprächskreisleitungen dafür aus, die geplanten Änderungen zur Reduzierung der Anzahl der Synodalen für die 18. Synode nicht in dieser, sondern in der 17. Synode zu beschließen. Es brauche eine ausführliche Diskussion, da sich die Arbeit der Synodalen stark verändern werde. Was die Änderungen hinsichtlich Wahlordnung und Wahlkreisen betreffe, sei eine frühere Änderung als im Entwurf des Oberkirchenrats vorgesehen wünschenswert.  

Aussprache:

Mehrere Synodale sprachen sich dafür aus, die Entscheidung die Anzahl der Synodalen zu reduzieren in der 17. Landessynode zu treffen. Ferner regten sie an, die Neuregelung der Wahlkreise noch einmal zu überprüfen, und diese an die Fusion von Kirchenbezirken und regionale Verwaltung anzupassen. Die Vergrößerung der Wahlkreise werde es künftig weiter erschweren, sowohl Kandidaten und Kandidatinnen zu finden als auch eine gute Wahlbeteiligung zu erreichen. Mehrfach betonten Synodale die Bedeutung der ehrenamtlichen Arbeit in der Synode.  

Es wurde ein neuer Gesetzesentwurf als Beilage 59/23 aus der Mitte der Synode eingebracht. Dieser enthält wie Beilage 51 Vorschläge zur Änderung der Kirchlichen Wahlordnung und der Kirchengemeindeordnung, die aber im Gegensatz zu Beilage 51 nicht am 1. Januar 2027, sondern bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten und damit zur nächsten Kirchenwahl gelten sollen. Die Beilage 59 enthält keine Änderungen des Kirchenverfassungsgesetzes und damit keine Änderungen zur Anzahl der Synodalen und zur Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen. 

Über den ursprünglich eingebrachten Gesetzesentwurf, Beilage 51, wurde abgestimmt; er erreichte nicht die erforderliche Mehrheit. Damit findet keine 2. Lesung statt.  

Über den Gesetzesentwurf in Beilage 59/23, wurde abgestimmt. Er wurde mit der erforderlichen Mehrheit an den Rechtsausschuss und an den Ältestenrat zu verwiesen. 

 

TOP 04 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen (Beilage 51) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch
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05.07.2023

TOP 04 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen (Beilage 51) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch

TOP 04 - Beilage 51 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen
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08.05.2024

TOP 04 - Beilage 51 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen

TOP 04 - Beilage 51 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen - Anlage 1
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05.07.2023

TOP 04 - Beilage 51 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen - Anlage 1

TOP 04 - Beilage 51 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen - Anlage 2
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05.07.2023

TOP 04 - Beilage 51 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen - Anlage 2

TOP 04 - Beilage 59 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen
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08.05.2024

TOP 04 - Beilage 59 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen

Dr. Michael Frisch, Leiter des RechtsdezernatsBild: Gottfried Stoppel

Maßnahme zur Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit von Synodenmitgliedern

Durch eine Änderung im Kirchenverfassungsgesetz soll der Weg der finanziellen Entschädigung im Ehrenamt der Synodenmitglieder vereinfacht werden. 

Der Oberkirchenrat legte einen Entwurf für die Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes vor. Die Änderung bezieht sich auf eine Anpassung des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes in Hinblick auf die ehrenamtliche Ausübung der Kirchengemeinderäte. 

Diese verwalten ihr Amt nach §34 der Kirchlichen Wahlordnung ehrenamtlich. Der Oberkirchenrat sieht hier ein Problem bei der Erstattung von dienstlichen Ausgaben, die zur Ausübung des Ehrenamtes notwendig seien, wie z.B. der Abrechnung von Reisekosten. Das führe nach aktueller Rechtslage der Landesnebentätigkeitsverordnung, kurz: LNTVO, zu der Beurteilung des kirchlichen Ehrenamtes als Nebentätigkeit und somit zu Problemen mit Arbeitgebern, bis hin zur Untersagung des Ehrenamtes durch den Arbeitgeber selbst. 

Der Oberkirchenrat machte daher den Vorschlag, im Gesetzestext der Kirchlichen Wahlordnung unter §34 Absatz 5, die Formulierung „verwalten ihr Amt ehrenamtlich“ durch die Wörter „üben ein öffentliches Ehrenamt aus“ zu ersetzen. 

Hintergrund ist, dass öffentliche Ehrenämter nach § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Landesbeamtengesetz nicht als Nebentätigkeiten gelten und somit bei der Gewährung einer Entschädigung für die Mitglieder der Landessynode von der oben genannten Problematik damit ausgenommen sind. 

Verweisung: Der Gesetzesentwurf wird an den Rechtsausschuss verwiesen. 

 

 

TOP 38 - Kirchl. Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 50) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch
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05.07.2023

TOP 38 - Kirchl. Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 50) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch

TOP 38 - Beilage 50 - Kirchl. Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes - Kirchl. Gesetz über die Gewährung einer Entschädigung
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08.05.2024

TOP 38 - Beilage 50 - Kirchl. Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes - Kirchl. Gesetz über die Gewährung einer Entschädigung

Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden sollen zusammenwachsen 

Aus den Kirchenbezirken Crailsheim und Blaufelden soll künftig ein Kirchenbezirk werden. Der Oberkirchenrat hat dafür einen Gesetzentwurf eingebracht, der an den Rechtsausschuss verwiesen wurde. 

Kirchenbezirke sollen zusammengelegt werden 

Laut einem Gesetzentwurf des Oberkirchenrats soll aus zwei Kirchenbezirken zum 1. Januar 2024 ein einziger hervorgehen. Das in die Synode eingebrachte Gesetz sieht vor, dass Crailsheim Sitz des Kirchenbezirks werden soll. 

Die Zahl der Kirchenmitglieder gehe seit Jahrzehnten zurück, sagte Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, der den Gesetzentwurf in der Synode eingebracht hat. Deshalb müssten die Strukturen der Landeskirche an die geringeren Gemeindegliederzahlen angeglichen werden.  

Der Oberkirchenrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die beiden Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden zum Beginn des kommenden Jahres zusammengelegt werden sollen. 

Das Dekanatamt soll, so der Gesetzentwurf, mit der Pfarrstelle „Johanneskirche Nord“ verknüpft werden. Schon bisher sind die Tätigkeit des Dekans und die Pfarrstelle im Kirchenbezirk Crailsheim miteinander verbunden. 

Der Oberkirchenrat hat vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu verweisen. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Damit berät der Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf. 

TOP 05 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden (Beilage 48) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch
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05.07.2023

TOP 05 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden (Beilage 48) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch

TOP 05 - Beilage 48 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden
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08.05.2024

TOP 05 - Beilage 48 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden

Oberkirchenrat Stefan Merle, Referent für Sozial- und Gesellschaftspolitik beim Kirchenamt der EKDBild: Gottfried Stoppel

Oberkirchenrat Stefan Merle, Referent für Sozial- und Gesellschaftspolitik beim Kirchenamt der EKD 

Stefan Merle legte in seinem Grußwort einen Schwerpunkt auf das kirchliche Engagement für Familien. Die Synode werde von Prof. Dr. Johanna Possinger Ergebnisse aus der Familienstudie hören, und es sei "wichtig, dass wir uns als Kirche hier sozialpolitisch engagieren. Aber auch kirchenpolitisch und kirchentheoretisch: was wäre wichtiger für die Zukunft der Kirche als die Arbeit mit und für Familien? Wir haben uns lange genug damit aufgehalten und daran abgearbeitet, was Familie ist oder sein solle! Das bestimmen Familien heute schon selbst."

Zur Frage, wie in familialen Strukturen Beziehungen gelebt werden, habe die "Kirche der Reformation Entscheidendes beizutragen: Beziehungen gelingen und gelingen bisweilen nicht. Sie leben immer von Vergebung. Immer von der Bereitschaft, Schuld einzugestehen und einen Neuanfang zu suchen. In der Mitte unserer reformatorischen Theologie steht dieser Gedanke im Lichte der Rechtfertigungstheologie." Und weiter sagte Merle: "Menschsein heißt: 'in Beziehung' zu sein. Das gilt genau genommen schon vom Moment der Zeugung und reicht bis ins Ewige Leben hinein. Zu Gott - auch über den Tod hinaus - in Beziehung zu sein, heißt zu 'leben'. Selbst wenn man stirbt. Eine 'Kultur des Lebens' heißt demzufolge: Niemals allein sein."

Merle dankte Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl "für die deutlichen Worte zum assistierten Suizid" (darin hatte Gohl eine "Kultur des Lebens" gefordert, Anm. der Redaktion). Merle weiter: "Eine Kultur des Lebens würde ich gerne so übersetzen: in Beziehung sein und bis zum Letzten bleiben - und Beziehungen aus dem Gedanken des Scheiterns und Neuanfangs heraus leben. Einander nicht lassen, nicht allein lassen. Gelebt wird das in vielen diversen Konstellationen von Familie und Verantwortung.  Aber letztlich lässtGott uns nicht allein. Darauf dürfen wir vertrauen. Das kann und wird uns tragen – und das ist ein Segen."

Axel Wermke, Präsident der badischen Landessynode Bild: Gottfried Stoppel

Axel Wermke, Präsident der badischen Landessynode 

Axel Wermke betonte in seinem Grußwort die gute Zusammenarbeit und den angenehmen Austausch zwischen den Präsidien beider Synoden. Beide Synoden stellten sich „den Herausforderungen der Zeit“ wie geringere Finanzmittel, zurückgehende Mitgliederzahlen und Personalmangel“ und hätten dabei auch Wege der Kooperation gesucht. Das sei „nicht einfach, in wenigen Bereichen aber auf dem Weg des Vollzugs, und weitere Arbeitsgebiete würden daraufhin untersucht, ob eine solche Kooperation möglich und sinnvoll sei.“

Weiter sagte Wermke: „Wenn nächste Woche die neue Beauftragte der beiden Landeskirchen bei Landtag und Landesregierung eingeführt werden wird, wird damit eine lange Tradition der Kooperation fortgeführt, die sich immer bewährt hat und beispielhaft für weitere Zusammenarbeit stehen mag. Sie alle, wie wir in Baden auch, suchen nach Möglichkeiten, wie wir als Kirche unseres Herrn […] frohgemut in die Zukunft schauen können, wohl wissend, dass eben nicht alles beim Alten bleiben kann.“ Doch Herausforderungen hätten den langen Weg der Kirche immer wieder bestimmt und auf neue Wege geführt und „so wollen wir immer wieder unserem Herrn Lob und neue Lieder singen, denn er tut Wunder, wie der Hallelujahvers des letzten Sonntages uns auffordert“. 

Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses.Bild: Gottfried Stoppel

Mitarbeitendenvertretung: Soll die ACK-Klausel wegfallen?  

Schon länger wird nicht nur in der Landeskirche diskutiert, ob ein Amt in einer Mitarbeitendenvertretung eine besondere Voraussetzung haben darf: Die eigene Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) gehört. Der Rechtsausschuss legte hierzu einen Kompromissvorschlag vor. Der Oberkirchenrat regte eine differenzierte Regelung an.  

Kompromissvorschlag: Streichen der Klausel, aber Loyalitätsverpflichtung 

Für den Rechtsausschuss erklärte Prof. Dr. Martin Plümicke den Inhalt des vorgelegten Gesetzesentwurfs (Beilage 53), nach der die Beschränkung des passiven Wahlrechts für die Mitarbeitendenvertretung und der Jugendvertretung auf Mitglieder von ACK-Kirchen entfallen soll. Er berichtete, dass der Ausschuss in seinen Beratungen unter anderem diskutiert habe, inwieweit eine Lockerung zu einem Verlust des kirchlichen Profils der diakonischen Einrichtungen führen könne. Mit dem Entwurf schlage der Ausschuss einen Kompromiss vor: Als Ergänzung zur Streichung der ACK-Klausel sollen die Kandidierenden zur Mitarbeitendenvertretung und zur Jugendvertretung nochmals auf ihre Loyalität gegenüber Kirche und Diakonie hingewiesen werden. Diese seien sie bereits mit ihrem Arbeitsvertrag eingegangen.  

Plümicke zitierte hierzu beispielhaft aus den Arbeitsvertragsrichtlinien für Einrichtungen in Württemberg (AVR-Württemberg).  

Der Rechtsausschuss empfiehlt der Synode, die jetzt vorliegende Beilage (53) anzunehmen.  

Stimmiges Konzept erforderlich: Bericht des Oberkirchenrats 

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch erinnerte in seinem Bericht daran, dass sich die Landessynode bereits 2013 und 2019 mit dem Thema der Wählbarkeit zu den Mitarbeitendenvertretungen befasste, und bezeichnete die Frage als das umstrittenste Problem im Mitarbeitervertretungsrecht.   

Frisch gab einen Überblick über die aktuelle Rechtslage in der Evangelischen Kirche Deutschlands, den Gliedkirchen und der württembergischen Landeskirche. Neben den expliziten Regelungen – dem Wegfall der ACK-Klausel als Voraussetzung für die Wählbarkeit in die genannten Organe – wies er auf die impliziten Regelungen hin, die davon betroffen wären, wie die zur Wahl der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeitenden, die Gesamtmitarbeitervertretungen, die LaKiMav und die AGMAV. Weitere Zusammenhänge bestünden zu Gremien wie der Arbeitsrechtlichen Kommission und des Kirchengerichts, ebenso wie für leitende und aufsichtführende Organe diakonischer Einrichtungen.  

Frisch erklärte, der Gesetzesentwurf beseitige nicht die Ungleichheit von privatrechtlich Beschäftigten aufgrund von Konfession oder Religion, sondern verschiebe die Grenzen zwischen den Ämtern, für die die Kirchenmitgliedschaft eine oder eben keine Wahlvoraussetzung sei.  

Es sei ein stimmiges Gesamtkonzept erforderlich, das Wertungswidersprüche vermeide. Akuter Handlungsbedarf bestehe nicht. Bei einer Neuregelung seien die Kompetenzen der jeweiligen kirchlichen Ämter zu berücksichtigen. Frisch betonte abschließend, dass der vorliegende Gesetzesentwurf danach zu beurteilen sei, inwieweit er zu einem Gesamtkonzept mit plausiblen Kriterien für Tätigkeiten und Ämter beitrage.  

Aussprache

Für Prof. Dr. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) ist „die Diakonie die Schokoseite der Kirche“. Hörnig dankte den Mitarbeitenden der Diakonie und Mitarbeitervertretung, die mit hohem Engagement arbeiten würden. Schon immer habe man versucht, Menschen für das Amt der Diakonisse zu gewinnen. Unter Adenauer sei die Diakonie durch Bezuschussung gewachsen. Schon ab 1961 spreche die Diakonie von einer Krise, die es laut Hörnig nicht gebe. Das einzige Problem sei, „dass wir diskriminieren!“. Viele Mitarbeitenden würden unter schweren Bedingungen arbeiten müssen. In der Diakonie würden Einrichtungen geschlossen und ausgehöhlt. Mitarbeitende der Diakonie seien ein Schatz und mit Herz und Seele dabei. Hörnig plädierte daher für die Aufhebung der ACK- Klausel.  

Auch Ulrike Sämann (Plochingen) hält die Streichung der ACK-Klausel „für dringend geboten“. Für Seemann müsse eine angestellte Person auch die Möglichkeit haben, in die MAV gewählt zu werden – unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft. Sämann spricht von einem aktuellen „Zweiklassenmodell, das kaum tragbar ist“ und zu Un- und Missmut bei den Mitarbeitenden beitrage. Kirche habe auch hier die Aufgabe, in die Gesellschaft hineinzuwirken und neue Mitarbeitende zu gewinnen. Kirche lebe von der Vielfalt der Mitarbeitenden. Die Diakonie könne beim aktuellen Fachkräftemangel nicht auf Angestellte verzichten, die sich durch eine ungleiche Behandlung eventuell benachteiligt fühlen. Sämann stimme deshalb ausdrücklich dem Änderungsentwurf zu.  

Siegfried Jahn (Blaufelden) sagte, er sei froh, dass erneute Beratungen zum Antrag stattgefunden hätten sowie für verabschiedete Ergänzungen, was ihm die Zustimmung zum Antrag nun leichter mache. Jahn betonte, dass er jedoch eine einfache Streichung der Klausel für „etwas zu einfach gegriffen“ halte. So müsse nach der Streichung der Klausel dieser Bereich des Mitarbeitergesetzes ständig neu besprochen und weiter begleitet und überarbeitet werden, „damit wir in einer guten Dienstgemeinschaft unterwegs sein können". 

Reiner Klotz (Steinheim) führte an, dass nun „endlich mal etwas für die Mitarbeiterinnen gemacht werden muss!“. Es sei höchste Zeit, an das MVG und die ACK-Klausel ranzugehen. So müssten Menschen, die sich in der MVG engagieren wollten, auch den Impuls geboten bekommen, sich engagieren zu können – unabhängig einer Kirchenmitgliedschaft. Klotz stellte der Synode die Frage: „Vor was haben wir Angst, dass sich Mitarbeitende der Diakonie auch engagieren können, auch wenn sie nicht in der Kirche Mitglied sind?!“ Es gehe doch und vor allem um die Loyalität der Mitarbeitenden. Menschen, die sich in der Kirche bewerben, würden genauso wissen, welche Werte Kirche vertrete. Kirche müsse hier weitergehen, sagte Klotz und unterstützt damit den Gesetzes-Antrag zur Streichung der ACK-Klausel.  

Anette Rösch (Wannweil) sagte, als Vorsitzende einer Diakoniestation sei sie dankbar, dass alle Mitarbeitenden der Diakonie, sich bewusst entschieden hätten, in einer kirchlichen Einrichtung zu arbeiten. Außerdem merkte Rösch die Notwendigkeit des Kompromisses an, dass bei Streichung der Klausel jeder Mitarbeiter, der nicht Mitglied in der Kirche sei, zu seiner Loyalität abfragt würde. Dies finde Rösch hier wichtig und sprach einen herzlichen Dank und Anerkennung an die Mitarbeitenden der Diakonie aus und stimmte dem Antrag zu.  

Andrea Bleher (Untermünkheim) sieht dringenden Handlungsbedarf bezüglich der Regelung der MAV. Alle Mitarbeitenden müssten dieselben Rechte und Pflichten haben, müssten sich aber auch bei Nicht-Mitgliedschaft in der Ev. Kirche zum kirchlichen Auftrag der Diakonie bekennen.  

Auch Peter Reif (Stuttgart) bedankte sich bei der Diakonie und den diakonischen Mitarbeitenden „die ihren Dienst in der Landeskirche in großer Weise tun“ und stimmt für die Abschaffung der ACK-Klausel.   

Auch Martin Wurster (Schömberg-Langenbrand) ist dankbar, dass das Thema beim Oberkirchenrat diskutiert wird. Allerdings sieht er die neue Regelung mit der Abschaffung der ACK-Klausel zu früh. Er sei für eine Abschaffung der ACK-Klausel. Doch zunächst müssten die Anstellungs-Ordnungen geregelt sein, bevor das Mitarbeitergesetzt geändert würde. Der Zeitpunkt für die Abschaffung der ACK-Klausel sei demnach zu früh und so stimme er deswegen gegen den Antrag.  

„Ich finde, das ist alles eine Frage der Glaubwürdigkeit, endlich die ACK-Klausel zu streichen“, sagt Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Waiblingen). Es gehe um eine glaubwürdige Ausgestaltung des Diakonischen Anstellungsrechts. Es dürfe hier keine Zweiklassengesellschaft geben, bei der Menschen unter verschiedenen Bedingungen arbeiten. Es würde zu wenig für jene getan, die als Mitarbeitende der Diakonie nicht unter das Kirchenrecht fielen.  

Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) war „erstaunt von der Debatte“ und vom „Zungenschlag“, wie „in diesem Kontext“ über Kirchenmitgliedschaft gesprochen würde und stellte die Frage an die Synode: „Wie gehen wir, als Ev. Kirche in Württemberg, mit der Kirchenmitgliedschaft um?“ Er könne sich vorstellen, dem Antrag zuzustimmen. Doch müsse dann, seiner Ansicht nach, werbender über Kirche gesprochen werden: „MAV-Mitglieder (ohne Kirchenmitgliedschaft) sollten angesprochen und eingeladen werden, in die „Solidargemeinschaft Kirche“ einzutreten. Er dankt den diakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit.  

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) dankte in seiner Rede zunächst allen Mitarbeitern und drückte seinen Respekt für ihre Arbeit aus. Kirche würde erwarten, dass Menschen bei Einstellung, in die Kirche eintreten müssten. Doch gehe es viel mehr darum, „dass die Menschen, die bei uns Arbeiten, was mit uns anfangen können und gerne bei uns arbeiten.“ Dies seien eben auch Menschen, die nicht in der Kirche seien. Eine Abschaffung der ACK-Klausel sei vor allem in Hinblick auf Austrittszahlen und Wirken in die Gesellschaft hinein ein wichtiges und richtiges Zeichen bezüglich einer einheitlichen Dienstgemeinschaft in der Diakonie. Kirche brauche bezüglich der MAV und der Möglichkeit des Eintritts Augenhöhe. Es sei vor allem die Vermittlung des Gefühls wichtig, „dass man so richtig dazugehört.“  Deswegen stimme auch er für eine Auflösung der ACK-Klausel.  

Das Gesetz wurde in erster und zweiter Lesung verabschiedet.  

TOP 08 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 53) - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch
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07.07.2023

TOP 08 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 53) - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch

TOP 08 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 53) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Martin Plümicke
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07.07.2023

TOP 08 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 53) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Martin Plümicke

TOP 08 - Beilage 53 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes
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08.05.2024

TOP 08 - Beilage 53 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes

Ursula Kress, Leiterin der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter GewaltBild: Gottfried Stoppel

Umgang mit sexualisierter Gewalt 

Ursula Kress, Leiterin der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt, berichtete von weiteren Schritten in der Präventionsarbeit, vom Stand der Aufarbeitung und von der Aufgabe zur Weiterentwicklung. Reinhard Winter, Diplompädagoge und Leiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts Tübingen, ergänzte den Bericht um Erfahrungen aus der Betroffenenarbeit. 

Bericht der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt: Fortschritte in Prävention und Aufarbeitung 

Seit den ersten Meldungen von Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Jahr 2010 befindet sich die Kirche auf dem Weg der Aufarbeitung und zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Dazu berichtete die Leiterin der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt, Ursula Kress, von den Fortschritten in den Bereichen Prävention und Intervention sowie der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und zeigte mögliche Chancen zur Weiterentwicklung auf.  

Inzwischen gibt es in der Kirchlichen Anstellungsordnung eine Gesetzesänderung, die dazu verpflichte, bei bestimmen Berufsgruppen das Führungszeugnis vor Einstellung einzusehen. Bei Neuanstellungen müssen außerdem eine Selbstauskunft und eine Selbstverpflichtungserklärung mit abgegeben werden. Bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen werden diese ebenfalls sukzessive eingeholt.  

Ein weiterer Baustein in der Präventionsarbeit sei ein Trainingstool zur Sensibilisierung für sexualisierte Gewalt. Die Fachstelle entwickle derzeit ein webbasiertes Trainingsprogramm für alle Mitarbeitende, mit dem innerhalb einer Stunde grundlegende Informationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt erlernt werden könnten. Schon jetzt setze man auf das Multiplikatorentraining „Hinschauen-Helfen-Handeln“, das bisher über 100 Personen absolviert haben. Mit Hilfe des Programms stünden bereits in der Hälfte der Kirchenbezirke Multiplikatoren bereit, die vor Ort Hilfe anbieten könnten. Neben den Multiplikatorentrainings seien außerdem Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Ehrenamtliche in Schulungen für das Thema sensibilisiert worden.  

Diese Maßnahmen würden ergänzt durch eine regelmäßige Abfrage zur Umsetzung der Schutzkonzeptentwicklung auf Gemeindeebene sowie durch die Verankerung des Themas in Fort- und Ausbildungen und dem Angebot einer Fachtagung im Oktober dieses Jahres.  

Präsentation der Abschlussberichte zweier Studien  

Im Bereich der Aufarbeitung verwies die Fachstellenleiterin auf zwei Studien, die derzeit zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt durchgeführt werden. Für den Herbst erwarte man Ergebnisse der „ForuM“-Studie, die sexualisierte Gewalt und andere Missbrauchsformen in der EKD und der Diakonie in Deutschland untersuchte. Bei dieser Studie stehe die Häufigkeit von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Fokus, so Ursula Kress.  Dagegen nehme die Studie des „Auf!“-Projekts vom Universitätsklinik Ulm Tiefenbohrungen vor und untersuche konkrete Fälle innerhalb der Württembergischen Landeskirche. Dafür seien 54 Menschen als Betroffene oder Zeugen von sexualisierter Gewalt befragt worden. Die Studie sei abgeschlossen und man erwarte gespannt den Abschlussbericht im Oktober dieses Jahres.  

Unterstützungsarbeit rege nachgefragt 

Ursula Kress berichtete davon, dass die Fachstelle regelmäßig und häufig um Unterstützung gebeten würde. Dabei handle es sich neben Unterstützung in finanziellen Notlagen, die durch die verschiedenen Krisen im letzten Jahr zugenommen haben, auch um Unterstützung bei Therapiekosten und Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen. Zusammen mit dem Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission erfolgen Beratungen und man sei ansprechbar in persönlichen Notlagen.  

Bundeseinheitliche Aufarbeitung notwendig 

Kress kündigte an, dass nach Präsentation der genannten Studien weitere Arbeitsaufträge auf die Kirchen zukommen würden. Gleichzeitig griff sie den Impuls des religionspolitischen Sprechers der SPD vom Kirchentag in Nürnberg auf, der dazu aufforderte regionale Aufarbeitungskommissionen zu initiieren, da nicht nur Kirchen von sexualisierter Gewalt betroffen seien. In Folge des Arbeitstages zu sexualisierter Gewalt (siehe TOP 10) haben sich fünf Arbeitsgruppen ergeben, in denen zum Thema weitergearbeitet würde.  

Reinhard Winter, Leiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts TübingenBild: Gottfried Stoppel

Betroffene fordern klares Bekenntnis der Kirche zur Aufarbeitung 

Der Diplompädagoge und Leiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts Tübingen, Reinhard Winter, ergänzte den Bericht von Ursula Kress um einen Einblick in die Betroffenenarbeit. Er moderiert zusammen mit der systemischen Beraterin Anja Wilser einen Dialog mit 15-20 Betroffenen, um Möglichkeiten einer guten Betroffenenbeteiligung auszuloten. Ziel sei es, Interessen, Bedürfnisse und Bedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Betroffenen und Landeskirche und Diakonie in Württemberg zu ermitteln.  

Aus den Gesprächen sei hervorgegangen, dass ein Großteil der Befragten finanziell bedürftig sei – eine direkte Folge der erlebten sexualisierten Gewalt in der Jugend und Kindheit, da viele große Schwierigkeiten hatten, beruflich Fuß zu fassen. Die in der Kindheit erlebten traumatischen Erfahrungen wirkten sich bis heute aus. Die Bedürfnisse, die aus den erfahrenen Übergriffen entstünden, seien aber höchst unterschiedlich und hingen davon ab, welche Bewältigungsmöglichkeiten es im Leben gegeben habe. Die Aufarbeitung durch die Landeskirche und die Diakonie erlebten viele Betroffenen als zögerlich und unentschlossen. Einige Betroffenen hätten die Vermutung geäußert, dass Entschädigungszahlungen mit Absicht verzögert würden, um zu warten, bis Betroffene versterben. Gleichzeitig wurde von Betroffenen auch die gute Arbeit der Fachstelle für sexualisierte Gewalt der Landeskirche gelobt.  

Für eine gelingende Zusammenarbeit mit Kirche und Diakonie erwarteten sich die Betroffenen eine klare Positionierung der Kirche, gelingende Präventionskonzepte und eine gute Aufarbeitung der Missbrauchsgeschichte. Die Betroffenen erwarteten von dem Aufarbeitungsprozess eine Plattform, auf dem Austausch und Gespräche unter Betroffenen stattfinden, Hilfeleistungen angeboten werden und der Zusammenhalt der Betroffenen gestärkt wird. Gleichzeitig sei in den Gesprächen klar geworden, dass ohne finanzielle Unterstützung der Betroffenen zum Beispiel durch eine monatliche Entschädigungszahlung der Kirche eine zufriedenstellende Zusammenarbeit kaum vorstellbar sei. Von Seiten der Kirche müsse ein klares Zeichen komme, dass eine Aufarbeitung gewollt sei. 

Nach dieser Schilderung der Ergebnisse der Befragung von Betroffenen appellierte Winter an die Verantwortlichen der Landeskirche, die Betroffenen ernst zu nehmen und als Zeichen der Verantwortungsübernahme zügig weitere Zahlungen zu beschließen. Die Kirche stehe in Gefahr, ihr Vertrauen zu verspielen. Zudem wiederhole sich für die Betroffenen die traumatische Erfahrung von Ohnmacht, wenn die Kirche sie hinhalte: Ihre berechtigen Bedürfnisse, Erwartungen und Rechte stießen auf wenig Resonanz. Mit einer guten Aufarbeitung habe die Kirche die Chance, Vertrauen bei den Betroffenen, aber auch in der Öffentlichkeit zurückzugewinnen.  

Im Anschluss an den Bericht von Reinhard Winter wurde ein Audiobeitrag von Rundfunkpfarrerin Ulrike Greim, aus der Ev. Kirche in Mitteldeutschland, eingespielt, die über den schwierigen Rückgewinnungsprozess einer Betroffenen von sexualisierter Gewalt berichtet. Der Beitrag benennt, dass der Betroffenen Musik und die klare Benennung des Unrechts von anderen geholfen habe sich Stück für Stück auch geistliche Traditionen zurückzugewinnen.  

Die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt fand gemeinsam mit TOP 10 statt.  

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05.07.2023

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05.07.2023

TOP 09 - Bericht der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt - Dr. Reinhard Winter - Power-Point-Präsentation

Hellger Koepff, Vorsitzender des theologischen Ausschusses der Landessynode.Bild: Gottfried Stoppel

Toxische Traditionen 

Der Fachtag „Sexualisierte Gewalt und Theologie“ beschäftigte sich mit problematischen theologischen und gesellschaftlichen Traditionen, die sexualisierte Gewalt begünstigen.  

Gute Resonanz  

Im Anschluss an den Fachtag „Sexualisierte Gewalt und Theologie – toxische Traditionen in evangelischer Theologie und Kirche“ soll im kommenden Jahr in fünf Arbeitskreisen theologisch zur sexualisierten Gewalt gearbeitet werden. Das berichtete Hellger Koepff, der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses.  

Der von der Synode beschlossene Fachtag wurde von Prälatin Gabriele Wulz, Dr. Jörg Schneider aus dem theologischen Dezernat des Oberkirchenrats, Dr. Jan Peter Grevel aus dem Bischofsbüro, sowie Hellger Koepff vorbereitet. Über 100 Personen aus kirchlichen Einrichtungen, Kirchenbezirken und dem Oberkirchenrat nahmen am 27. April 2023 daran teil.  

Koepff berichtete von einer guten und interessierten Gesprächsatmosphäre, zu der die hochkarätigen Referierenden beitrugen. Dazu gehörten Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst, Prof. Dr. Jörg Fegert, Prof. Dr. Thomas Großbölting, Prof. Dr. Reiner Anselm, Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl und moderierend die SWR Jornalistin Silke Arning. Hilfreich war auch die Außenperspektive der meisten Vortragenden. Inhaltlich könne der Studientag in fünf thematische Linien gegliedert werden, so der Ausschussvorsitzende.  

Schatten des Freiheitsgewinns der 1968-er 

Der Freiheitsgewinn durch die Liberalisierung habe in der evangelischen Kirche viele Verlierer hervorgebracht. Sowohl in der Gesellschaft als auch in der evangelischen Kirche gab es in Folge der neuen Freiheit zudem „ein sexualmoralisches Vakuum“. Das führe neben anderem dazu, dass sich auch Freiräume für Pädophilie eröffnen. Aufgabe der evangelischen Theologie sei es, zur Verständigung über eine neue zivilgesellschaftliche Sexualmoral beizutragen. Die Aussprache zu diesem Thema habe gleichzeitig ergeben, dass es zu kurz gegriffen sei, problematische Entwicklungen nur der sexuellen Befreiungsbewegung der 68-er zuzuschreiben. Auch in pietistischen-autoritären Milieus sei sexualisierte Gewalt vorzufinden.  

Antiklerikale Leitungspersonen und Gemeinschaftsideologie 

Zweitens sei das evangelische Selbstverständnis auf dem Studientag, so Koepff, als achtsame Gemeinschaft umrissen worden. Dieses Selbstverständnis sei zwar einerseits positiv-konnotiert, gleichzeitig aber eine toxische Leitvorstellung. Sie verunmögliche durch den Gemeinschaftswillen und den Verzicht auf Streit die Widerstandskraft einzelner und verschleiere Machtverhältnisse im „Gewölk von Vertrauen und Gemeinschaft". Opfer, die sich zu Wort meldeten, wurden als Störenfriede der Gemeinschaft angesehen und so wurden Schutzräume für Opfer zu Schutzräumen von Tätern.  

Rechtfertigungstheologie und das Diktat der Versöhnung 

Drittens habe sich die Kirche lange unter dem „Wir sind alle Sünder“ versteckt. Ein oberflächliches Verständnis der Rechtfertigungslehre habe lange die schnelle Rehabilitierung der Täter fokussiert und von Opfern verlangt, die angeblich von Gott gewährte Vergebung und Versöhnung nachzuvollziehen. Dieses Diktat der Versöhnung sei eine „Schuldumkehr im kostbaren Kern evangelischer Theologie“. Diese Problemlage könne auch sprachlich nachvollzogen werden, wenn die Kirche zwischen sich und den Opfern unterscheide. Tatsächlich seien aber die Opfer auch Teil der Kirche. Die Rechtfertigungslehre müsse vor diesem Hintergrund sorgsam auf ihren Gebrauch reflektiert werden.  

Pastoralmacht, Seelenführung und seelsorgliche Nähe 

Wie schon bei der problematischen Gemeinschaftsideologie betont, führe viertens die Betonung der Gleichheit und einer ideologischer Gemeinschaft auch auf pastoraler Ebene zu einer Verschleierung von Macht. Die Hirtenmetapher kennzeichne die Schwierigkeiten. Die Hirten seien klar von der Herde unterschieden. Werde aber „im Zwischenmenschlichen übermäßige Nähe gesucht und gleichzeitig verschleiert, dass der gute Hirte allein Gott oder Jesus ist“, öffne sich „inmitten des uns Kostbaren ein Einfallstor für Gewalt“. Um dieser Gefährdung lebenslang zu begegnen, müssten Schutzkonzepte in Schutzprozesse verwandelt werden, die kirchliche Arbeit permanent begleiten. 

Suche nach angemessener Haltung und angemessenem Handeln 

Eine auf dem Fachtag immer wieder ausgesprochene Forderung sei es, fünftens, gewesen, Betroffene beim Einbringen ihrer Interessen zu unterstützen. Das könne beispielsweise durch das Bereitstellen von entsprechenden Sekretariatsleistungen oder der Finanzierung juristischer Beratung geschehen. Die in den vier vorhergehenden Absätzen behandelten Themen müssten darüberhinaus in der alltäglichen gemeindlichen Arbeit in Gottesdienst, Seelsorge und Unterricht, sowie der Begleitung von Mitarbeitenden präsent sein und dürften nicht als ein weiteres Projekt betrachtet werden.  

Theologische Arbeit wird fortgesetzt 

Als Ergebnis des Studientags sollen darum fünf Arbeitsgruppen Fragen des Amtsverständnisses, Themen der Liturgie und des Gottesdienstes, Fragen der Seelsorge und das Problem des Diktats der Versöhnung, Seelenführung und geistlicher Missbrauch sowie pädagogische Felder kirchlicher Arbeit weiterbearbeiten. In diesem Prozess sollen Betroffene gehört und zur Mitarbeit eingeladen werden. Abschließend versprach Koepff, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in gut einem Jahr präsentiert werden. 

Gemeinsame Aussprache zu den TOPs 9 und 10

Sensibilisierung für die Aufarbeitung und Prävention von Fällen sexualisierter Gewalt sind den Synodalen ebenso wichtig wie eine Kultur des Vertrauens und Hinsehens, das wurde in der Aussprache deutlich.  

Sensibilisierung und Personen des Vertrauens 

Maike Sachs, St. Johann-Gächingen; Anette Sawade, Schwäbisch Hall und weitere Synodale unterstrichen, wie wichtig es sei, innerhalb der Landeskirche für das Thema Prävention und Aufklärung sexualisierter Gewalt zu sensibilisieren.  

Der Synodale Karl Wilhelm Röhm (Gomadingen-Steingebronn) betonte, dass es Personen des Vertrauens geben müsse, an die sich Betroffene wenden könnten, es gelte, solche Positionen zu schaffen, denn „jede und jeder von uns kann theoretisch Täter sein.“  

Kultur des Hinsehens etablieren 

Für eine Kultur des Hinsehens sprach sich die Synodale Marion Blessing (Holzgerlingen) aus; der Opferschutz müsse immer Vorrang vor dem Täterschutz haben.  

Die Synodale Christiane Mörk (Brackenheim) berichtete von der Arbeit der Arbeitsgruppe Gottesdienst, die davon ausgehe, dass sich in jedem Gottesdienst auch Menschen mit Gewalterfahrung befänden.   

Finanzielle Hilfe und Seelsorgeangebote nötig 

Bezüglich des Hilfefonds der Landekirche und anderer notwendiger Ressourcen äußerten einige Synodale gegenüber dem Oberkirchenrat die Bitte um Unterstützung, um schnell und gegebenenfalls unkonventionell helfen zu können. Es brauche zudem mehr Seelsorgeangebote.  

Der Fachtag (siehe TOP 10) habe gezeigt, dass es an einer gemeinsamen evangelischen Sexualethik fehle, mahnte die Synodale Dr. Gabriele Schöll (Aalen) an, sie sehe hierin auch einen Auftrag an Landessynode und Oberkirchenrat.  

Dank für bisherige Arbeit  

Angelika Klingel, Heimsheim, Kai Münzing, Dettingen an der Ems und weitere Synodale bedankten sich in ihren Wortmeldungen bei der “Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt” und allen anderen beteiligten Stellen für ihre Arbeit und ihre Berichte.  

Am Ende der Aussprache erläuterte die Beauftragte für Chancengleichheit im Oberkirchenrat, Ursula Kress, auf Nachfrage der Synodalen Beate Keller (Süßen), wie Betroffene praktisch und in der persönlichen Beratung dabei unterstützt würden, das bisherige mit den Tätern gemeinsame Umfeld zu verlassen. 

TOP 10 - Bericht vom Fachtag Sexualisierte Gewalt und Theologie - toxische Tradition in ev. Theologie und Kirche - Bericht des Theologischen Ausschusses - Vorsitzender Hellger Koepff
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05.07.2023

TOP 10 - Bericht vom Fachtag Sexualisierte Gewalt und Theologie - toxische Tradition in ev. Theologie und Kirche - Bericht des Theologischen Ausschusses - Vorsitzender Hellger Koepff

TOP 10 - Beilage 57 - Bericht der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt
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16.05.2024

TOP 10 - Beilage 57 - Bericht der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt

TOP 10 - Beilage 58 - Bericht der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt
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16.05.2024

TOP 10 - Beilage 58 - Bericht der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt

Was die Landeskirche mit dem Projekt „Partnerschaft, Ehen und Familien stärken“ erreicht hat 

Ein großes Projekt ist am Ende angelangt. Was hat die Landeskirche in den vergangenen fünf Jahren angestoßen, um Familien, aber auch Partnerschaften und Ehen zu stärken?  

Oberkirchenrätin Carmen RivuzumwamiBild: Gottfried Stoppel

Am Anfang standen viele Synodalanträge rund um das Thema Familie, Partnerschaft und Ehe. Sie wurden im Projekt „Partnerschaft, Ehen und Familien stärken“ gebündelt, das 2018 begonnen hat und nun abgeschlossen ist. In den vergangenen Jahren haben Landeskirche und Diakonie in den Blick genommen, was sich Familien wünschen und wie sie diese besser erreichen können. 

Was erreicht wurde

  • Der Bereich „Familie“ wurde „ins Bewusstsein gerufen“, erklärte Oberkirchenrätin und  Bildungsdezernentin Carmen Rivuzumwami im Abschlussbericht zum Projekt. 
  • Außerdem wurde ein Netzwerk zwischen Akteuren, die in der Familienarbeit tätig sind, aufgebaut. 
  • Gemeindebezogene Familienarbeit hat sich zu einem eigenen Arbeitsfeld entwickelt. Dafür sollen nun im Rahmen der Neuausrichtung von „Werke und Dienste Erwachsene“ Strukturen und Ressourcen geschaffen werden. Die politische Vertretung des Bereichs „Familie“ wurde auf Landeskirchen-Ebene bereits gebündelt, Kirchenrat Hans-Joachim Janus ist dafür zuständig. 
  • Ein Angebot gemeindlicher Arbeit, mit dem sich die Kirche an den Bedürfnissen von Familien orientieren will, ist besonders erfolgreich: Die „Kirche Kunterbunt“. Das Format wurde während der Projektlaufzeit in rund 60 Gemeinden begonnen. Während die Koordination bisher bei der Landeskirche gelegen hat, geht die Betreuung jetzt an das EJW über. 
  • Um die Arbeit für Familien weiter zu stärken, hat die Landeskirche für Gemeinden die Möglichkeit ins Leben gerufen, sich von der „Innovations-Werkstatt“ beraten lassen.  
  • Um vor Ort für Familien da zu sein und sie zu unterstützen, wurde das Potenzial von Familienzentren erkannt. Deshalb wurden Familienzentren gefördert. Seit fünf Jahren machen sich nun immer mehr Einrichtungen auf den Weg, Familienzentrum zu werden. In ihnen liege ein „großes Potenzial kirchlicher Familien- und Gemeindearbeit im Quartier vor Ort“, sagte Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami. 
  • Auch religiöse Bildung wurde als ein wichtiger Bereich der kirchlichen Arbeit mit Familien weiterentwickelt. Deshalb wurde das Angebot „Konfi 3“ weiterentwickelt. Es kann genauso in der Schule oder als Angebot für Familien veranstaltet werden. 
  • Auch eine ökumenische Zusammenarbeit im Bereich „Familie“ wurde im Rahmen des Projekts aufgebaut. So wurden etwa Eheseminare entwickelt. 
  • Sichtbar wurde, dass es für eine christliche Sozialisierung im familiären Umfeld „Kontaktflächen“ im Bereich des kirchlichen Handelns „Kontaktflächen“ mit Familien benötigt. 
  • Mit der digitalen Familienwoche im Oktober 2021 hat das Projekt die Aufmerksamkeit vieler Akteure aus Kirche und Diakonie auf das Thema „Familie und Kirche“ gelenkt. 

Was das Projekt deutlich gemacht hat 

  • Durch Familienarbeit können Familien bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt werden. Außerdem können dort deren Interessen wahrgenommen werden. Familienglieder können in ihrer Entwicklung gestärkt und fürsorgliche Beziehungen in der Familie gefördert werden. Die Familienarbeit soll beides – Orte der Entschleunigung und Entlastung und Räume für Austausch und gegenseitige Unterstützung – ermöglichen. 
  • Familienarbeit leistet einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, indem sie dabei hilft, gelingende menschliche Beziehungen zu führen. Außerdem bietet sie Familien die Orientierung an christlichen Werten an und leistet damit einen wichtigen Beitrag, um Werte in den Familien, aber auch in der Gesellschaft zu fördern. 
  • Wichtig für die Familienarbeit ist es, Familien in ihrer Vielfalt anzunehmen und wertzuschätzen. 

Rund 12 Millionen Euro standen insgesamt für das Projekt zur Verfügung. „Die im Projekt benannten Aufgaben in den Handlungsfeldern Familie sind mit dem Projektende nicht abgeschlossen“, betonte Oberkirchenrätin Rivuzumwami. Familienarbeit in kirchlichem und diakonischem Handeln bleibe von großer Bedeutung. Das Projekt habe gezeigt, wie wichtig das Arbeitsfeld „Familie“ sei und „Weichen für die weitere Arbeit mit und für Familien gestellt“, so die Oberkirchenrätin. In Kirchengemeinden und verschiedenen anderen Gruppen habe das Thema große Resonanz erzeugt. 

Prof. Dr. Johanna PossingerBild: Gottfried Stoppel

Familienstudie der EH Ludwigsburg 

Prof. Dr. Johanna Possinger hat mit einem Team im Rahmen des Projekts „Familien stärken“ eine Studie zu den Wünschen von Familien an Kirche durchgeführt und vor der Synode die Ergebnisse vorgestellt. 

Befragt wurden einzeln oder als Paar 36 Mütter und 20 Väter, die unterschiedlich kirchennah sind und in verschiedenen Familienformen leben, erklärte Prof. Dr. Johanna Possinger, als sie die Ergebnisse der Studie bei der Sommertagung der Landessynode vorgestellt hat. Außerdem haben die Wissenschaftler Haupt- und Ehrenamtliche aus der Familienarbeit aus 15 Gemeinden mit einer guten Familienarbeit befragt. 

Die Ergebnisse 
Der Alltag der Familien ist durchgetaktet. Aufgrund von finanziellen Sorgen, dem Spagat zwischen Beruf und Familie und einem Mangel an Erholungszeiten sind viele Familien Belastungen ausgesetzt. Für ihren Alltag wünschen sie sich mehr Zeit, eine gute Ganztagsbetreuung, eine bessere wirtschaftliche Absicherung und Angebote im Sozialraum, um praktische Unterstützung im Alltag zu erhalten und um Orte zum Austausch und zur Selbsthilfe aufsuchen zu können. 
Von der Kirche wünschen sich die Familien lebensdienliche Angebote mit praktischem Nutzen, ein größeres Interesse an Familien, keine Missionierung, Begegnungsmöglichkeiten und Weltoffenheit. 

Was Gemeinden mit einer starken Ausrichtung ihrer Angebote an den Bedürfnissen von Familien richtig machen 
Die stark an den Bedürfnissen von Familien orientierten Gemeinden sind sich über den großen Wert der Familienarbeit bewusst und legen einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf Beziehungsarbeit zu den Familien. Sie orientieren sich an veränderten Familienrealitäten und legen den Fokus auf beide Elternteile. Außerdem leben sie eine Willkommenskultur und machen Gemeindearbeit im Sozialraum. Sie bieten etwa offene Begegnungsmöglichkeiten, wie Gemeindecafés und Eltern-Kind-Gruppen, Paarangebote, armutssensible Angebote und Angebote mit Geh-Strukturen an, zum Beispiel ein Coffeebike am Spielplatz. Auch die Gottesdienste unterscheiden sich in den Gemeinden mit einer guten Familienarbeit, zum Beispiel durch andere Uhrzeiten und Rhythmen, und durch Begegnungsmöglichkeiten etwa bei Mahlzeiten im Anschluss. 

Was Johanna Possinger Gemeinden empfiehlt 
Studienautorin Possinger empfiehlt Gemeinden deshalb, ihre Familienarbeit an den Bedürfnissen von Familien auszurichten und sie inklusiv, armutssensibel und offen für plurale Familien zu gestalten. Außerdem solle die Beziehungsarbeit mit Familien in den Fokus gerückt werden. Kirchengemeinden sollten außerdem Angebote der Begegnung schaffen und die Familien im Alltag entlasten. 

 

Siegfried Jahn, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend Bild: Gottfried Stoppel

Familien müssen stärker in den Blick genommen werden 

Im Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend dankt der Vorsitzende Siegfried Jahn den Beteiligten für ihre wichtige Arbeit. 

„Die Familie muss als Grundstein religiöser Sozialisation betrachtet werden“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Siegfried Jahn. Deutlich werde in der Studie aber, dass Familien sich stark ausdifferenziert hätten. Außerdem stünden sie immer stärker unter Druck – genauso im Inneren durch die Familienangehörigen als auch durch Belastungen von außen, etwa die Vereinbarkeit von Schule, Arbeit und Zeit für die Familie. „Und dann soll unter diesem Druck auch noch Glaube und Kirche einen Platz finden!“, so Jahn.  

Der Ausschuss will nun die Ergebnisse der Studie auswerten und mit der Jugendstudie 2, die im kommenden Jahr erscheint, und der Kirchenmitgliedschaftsstudie vergleichen. Es zeichne sich aber bereits ab, dass Beziehungsarbeit mit Familien in Kirchengemeinden besonders wichtig sei. Die bereits eingeschlagenen Wege im Bereich der Familienarbeit müssten fortgesetzt werde und die Familienarbeit als eine „profilierte Aufgabe“ betrachtet werden. Das abgeschlossene Projekt zeige, dass Familien an ihre Bedürfnisse angepassten Angebote auch annehmen würden. Außerdem seien in dem Bereich viele Netzwerke in der Landeskirche und darüber hinaus geknüpft worden. „Wir brauchen eine starke Familienarbeit“, betonte Jahn. 

Aussprache

 

Neue Ideen entwickeln 

„Wie kommt man gegen das Bild der angestaubten Kirche an?“, fragte in einer an die Berichte anschließenden Aussprache der Synodale Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) und erklärte, dass es bereits einige Angebote für Familien gebe. 

Mehrere Synodale erzählten, dass sie bereits erfahren hätten, dass ihre Kinder nicht in Gottesdiensten willkommen gewesen seien und Gottesdienstbesucher sich bei ihnen beklagt hätten, ihre Kinder seien zu laut. Auch Anja Faißt (Ludwigsburg) hat so eine Ausgrenzungserfahrung gemacht. Sie appellierte: „Ich hoffe sehr, dass sich auch über den Projektzeitraum hinaus in unserer Landeskirche etwas im Bereich Familienarbeit tut.“ Die Synodale geht mit ihrer Tochter in eine Minikirche, die sich an Kinder im Kindergartenalter richtet. „Auch ich und mein Mann nehmen als Eltern viel mit“, sagte sie. Sie wünsche sich, dass kirchliche Angebote weiterentwickelt würden, etwa, indem ein Indoorspielplatz angeboten werde. „Es wäre schön, wenn wir es schaffen, das mit Haupt- und Ehrenamtlichen umzusetzen“, sagte Anja Faißt. 

In der Gemeinde von Christoph Schweizer (Esslingen) gibt es eine 70-Prozent-Diakoninnenstelle mit dem Schwerpunkt „Familien-, Kinder und Jugendarbeit“. Darüber ist der Synodale dankbar. Zu 50 Prozent finanziere der Kirchenbezirk die Stelle, zu 20 Prozent die Gemeinde selbst. Angebote wie „Konfi 3“ und die „Kirche Kunterbunt“ würden das Gemeindeleben „bunter und schöner“ machen. Von der Landeskirche gebe es sehr gute Materialien. 

 „Das Interesse von Familien an Glauben und Spiritualität ist besonders in der Gründungsphase groß“, sagte Matthias Böhler (Besigheim). Aber Eltern wollten Glaubenserfahrungen nicht unbedingt in der Kirche machen. Er frage sich deshalb, was das Profil evangelischer Familienarbeit sei: „Ist Kirche nur ein Dienstleister unter vielen oder ist da mehr dahinter?“ Matthias Böhler ermutigte dazu, Eltern bei der religiösen Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. 

„Über die Familienarbeit können wir unser Gemeindeleben in den Gemeinden wieder erfolgreich gestalten“, sagte Peter Reif (Stuttgart). Für ihn sei die kirchliche Arbeit im Sozialraum besonders wichtig. „Warum machen wir nicht Gottesdienst auf dem Spielplatz?“, fragte er. 

Familien da unterstützen, wo sie unter Druck stehen 

Andrea Bleher (Untermünkheim) sagte, wichtig sei, Familien da zu unterstützen, wo sie unter Druck stehen. Für diese Situationen müssten Hilfsangebote gemacht werden, etwa in Form einer Betreuung in Ferienzeiten, auch wenn das für die Gemeinden ebenfalls ein anstrengender Weg sei. 

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) betonte, es sei nicht neu, dass Beziehungen und die Arbeit im Quartier bei der Arbeit mit Familien im Mittelpunkt stehen müssen. Da es aber keine finanziellen Spielräume gebe, um neue Stellen zu schaffen, müsse das bestehende Personal in der Familienarbeit eingesetzt werden. „Dafür muss es umlernen und Fortbildungen müssen angeboten werden.“ „Wir müssen in den Ausschüssen noch einmal genauer hinschauen, welche Möglichkeiten es gibt“, ergänzte Torsten Volz (Sulz). „Vielleicht gibt es auch eine Idee, welcher Topf nicht so viel abgerufen wird und wo wir mehr hineinstecken können.“ 

Zum Schluss empfahl Johanna Possinger, dass sich Gemeinden überlegen sollten, wie sie ihre Öffentlichkeitsarbeit verbessern könnten, um Angebote bekannter zu machen, beispielsweise auf der Gemeinde-Website und in den Sozialen Medien. Was Ressourcen für die Arbeit mit Familien in Gemeinden angehe, sagte sie: „Es ist gesamtgesellschaftlich falsch, an Kindern und Familien, also unserer Zukunft, zu sparen – und das gilt auch für Kirche.“ Um ein Angebot in einer Gemeinde ins Leben zu rufen, würden schon wenige Menschen, die etwas bewegen wollen würden, reichen. 

TOP 11 - Abschlussbericht Projekt Partnerschaft, Ehen und Familien stärken (2018-2023) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami
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05.07.2023

TOP 11 - Abschlussbericht Projekt Partnerschaft, Ehen und Familien stärken (2018-2023) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami

TOP 11 - Abschlussbericht Projekt Partnerschaft, Ehen und Familien stärken (2018-2023) - Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend - Vorsitzender Siegfried Jahn
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05.07.2023

TOP 11 - Abschlussbericht Projekt Partnerschaft, Ehen und Familien stärken (2018-2023) - Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend - Vorsitzender Siegfried Jahn

TOP 11 - Abschlussbericht Projekt Partnerschaft, Ehen und Familien stärken (2018-2023) - Bericht Prof. Dr. Johanna Possinger
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08.05.2024

TOP 11 - Abschlussbericht Projekt Partnerschaft, Ehen und Familien stärken (2018-2023) - Bericht Prof. Dr. Johanna Possinger

Tobias Geiger, Vorsitzender des FinanzausschussesBild: Gottfried Stoppel

Deckelung der gemeinsamen Ausgleichsrücklage 

Die gemeinsame Ausgleichsrücklage ist – so Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses – so etwas wie das gemeinsame Sparbuch der Kirchengemeinden. In diese Rücklage fließen Kirchensteuerüberschüsse. Diese Rücklage soll nun nicht weiter beliebig anwachsen, sondern gedeckelt werden, damit Überschüsse, die darüber hinausgehen, zusätzlich zu den geplanten Geldern an die Kirchengemeinden ausgeschüttet werden können. 

Deckelung mit Inflationsanpassung 

Die Idee einer Deckelung der gemeinsamen Ausgleichsrücklage geht auf den Antrag 21/23 (Eckwerte Verteilbetrag an die Kirchengemeinden) zurück, der in der Frühjahrstagung 2023 eingebracht worden ist und seither im Finanzausschuss beraten wurde. Der Finanzausschuss hat nun der Landessynode vorgeschlagen, diesen Antrag nicht weiterzuverfolgen, und stattdessen den erweiterten Folgeantrag 32/23 eingebracht. 

Tobias Geiger, der Vorsitzende des Finanzausschusses, berichtete, der Finanzausschuss habe den Antrag intensiv beraten. In den vergangenen Jahren seien die Kirchensteuereinnahmen und damit die Rücklage erfreulich angewachsen. Schon in der Eckwerteplanung 2022 habe man deshalb die Einführung eines Sonderbeitrags Verteilbetrag beschlossen, um die Kirchengemeinden an diesen Kirchensteuermehreinnahmen zu beteiligen.  

Der ursprüngliche Antrag 21/23 hatte eine Deckelung der gemeinsamen Ausgleichrücklage bei 325 Millionen Euro vorgesehen. Alles darüber hinaus sollte durch eine Erhöhung des ordentlichen Verteilbetrags direkt an die Kirchengemeinden ausgezahlt werden. 

Geiger sagte, der Finanzausschuss schließe sich dem Anliegen an, schlage aber im Folgeantrag 32/23 vor, den Oberkirchenrat zu bitten, die Deckelung einzuführen. Dabei solle aber ein Inflationsausgleich eingebaut werden, um einen Wertverlust der Rücklage zu vermeiden. Die Obergrenze der Rücklage solle (ausgehend von 325 Millionen Euro) jährlich durch einen Inflationsausgleich in Höhe des in der Eckwerteplanung ausgewiesenen Kaufkraftverlusts für das vergangene Haushaltsjahr erhöht werden. Der über die Obergrenze hinaus als Einnahmen veranschlagte Betrag solle dann im Folgejahr an die Kirchengemeinden ausbezahlt werden, wenn der tatsächliche Kirchensteuereingang für das betreffende Haushaltsjahr feststehe. Diese Regelung solle vom Finanzausschuss jährlich im Rahmen der Eckwerteplanung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden können. 

In der Aussprache sagte Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen), Antragsteller des Ursprungsantrags, er sei, wie die meisten Synodalen sich denken könnten, nicht zufrieden, da die Obergrenze von 325 Mio. Euro zu hoch gewählt sei. Der rechtlich festgeschriebene Minimalbetrag liege schließlich deutlich unter 200 Mio. Euro. 

Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.

TOP 12 - Eckwerte Verteilbetrag an die Kirchengemeinden - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger
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05.07.2023

TOP 12 - Eckwerte Verteilbetrag an die Kirchengemeinden - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger

TOP 12 - Antrag Nr. 32-23 (Verteilbetrag Eckwerte Folgeantrag) - Eckwerte Verteilbetrag an die Kirchengemeinden
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03.07.2023

TOP 12 - Antrag Nr. 32-23 (Verteilbetrag Eckwerte Folgeantrag) - Eckwerte Verteilbetrag an die Kirchengemeinden

Dr. Jörg Antoine, kommissarischer Leiter des FinanzdezernatsBild: Gottfried Stoppel

Maßnahmenplanung 2023 bis 2027 

Neben den dauerhaft und langfristig geplanten Ausgaben stehen im landeskirchlichen Haushalt auch Mittel für zusätzliche, befristete Maßnahmen zur Verfügung, die Landessynode und Oberkirchenrat miteinander planen. Um diese Ausgaben geht es in der Maßnahmenplanung. Ausnahme ist die sogenannte „synodale Million“, über deren Verwendung die Synodalen in einem gesonderten Verfahren entscheiden. Die Entscheidung über die Maßnahmenplanung erfolgt nicht bei dieser Tagung, sondern in der Herbstsynode im Zuge der Beratungen über den Nachtragshaushalt 2023.  

Bericht des Oberkirchenrats 

Zunächst gab Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine, Kommissarischer Leiter des Finanzdezernats 
in seinem Bericht einen kurzen Einblick in die wirtschaftliche Lage der Landeskirche, die von rückläufigen Kirchensteuereinnahmen gekennzeichnet ist. 

Auf Basis der vorangegangenen Jahre sei man davon ausgegangen, dass die Kirchensteuereinnahmen 2023 auf 820,0 Mio. Euro und 2024 auf 835 Mio. Euro ansteigen würden, so Antoine. Tatsächlich seien die Einnahmen aktuell aber gegenüber 2022 um 4 bis 5 Prozent rückläufig. Das würde auf das Jahr hochgerechnet eine Planunterschreitung von ca. 50 Mio. Euro bedeuten. Hinzu kämen in diesem Jahr 21,9 Mio. Euro und 15 Mio. Euro in 2024 (inkl. der über den Nachtrag aufzunehmenden Maßnahmenplanung), die im Nachtragshaushalt aus Rücklagen entnommen werden müssten, um einen ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten.  

Abweichend von der schriftlichen Tagungsunterlage sprach Antoine in seinem mündlichen Vortrag davon, der aktuelle Stand des Rückgangs gegenüber 2022 liege aktuell eher bei 3 Prozent und die notwendige Rücklagenentnahme dann bei 45 Mio. Euro. 

Ein zweites großes Problem sei die Deckungslücke bei der Versorgung (Pensionen) und Beihilfe der Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeamtinnen und -beamten. Von Verpflichtungen in Höhe von 3,96 Mrd. Euro seien nur 2,21 Mrd. Euro finanziert. Mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge wachse der Anteil, der aus Kirchensteuermitteln finanziert werden müsse.  

Für beide Problemfelder sollen in der Herbstsynode 2023 Lösungskonzepte vorgestellt werden, so Antoine. 

Kirchensteuermittel für Maßnahmen 

Von den jährlich für die Maßnahmen geplanten Kirchensteuermitteln in Höhe von 8 Mio. Euro stehen 2023 bis 2027 jährlich knapp 5 Mio. Euro zur Verfügung. Der Grund: 2 Mio. Euro sind bereits für die Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern verplant und für 1 Mio. Euro („synodale Million“) erfolgt die Beratung und Entwicklung von Vorschlägen in den synodalen Ausschüssen. Es stehen also 4,92 Mio. Euro für folgende Maßnahmen zur Verfügung: 

  • Kirchenwahl 2025 (1,9 Mio. Euro) 
  • Innenausstattung des landeskirchlichen Archivs (1,0 Mio. Euro) 
  • Bildungsgesamtplanung auf regionaler und kommunaler Ebene (442.600 Euro) 
  • Neugründung eines Gymnasiums in Reutlingen (400.000 Euro)  
  • Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit (250.000 Euro).  
  • 50.000 Euro werden an den Fonds „neue Aufbrüche“ weitergeleitet, so dass zusammen mit den Mitteln aus der synodalen Million dafür insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung stehen.  
  • Der Ev. Akademie werden 200.000 Euro für den Auftrag „Neue Aufbrüche und Innovatives Handeln“ zur Verfügung gestellt. 

Antoine ergänzte zusätzlich Informationen zur Gründung eines Gymnasiums in Reutlingen durch die landeskirchliche Schulstiftung. Die Landeskirche unterstütze dies auch über Kreditbürgschaften. Weil die Darlehen über die laufende öffentliche Schulförderung refinanziert seien, erreiche die Schulstiftung damit in besonderer Weise, was mit den jährlichen Kirchensteuermitteln der Maßnahmenplanung erreicht werden soll: die nachhaltige Förderung einer kirchlichen Arbeit, die sich mit einer begrenzten Unterstützungshilfe in den Aufbaujahren wirtschaftlich selbst trage. 

Restrukturierungsmittel 

In der Eckwerteplanung 2022 stünden für Restrukturierungsmaßnahmen (Umbau der Landeskirche) 40 Mio. Euro zur Verfügung, so Antoine. Diese Mittel werden nach Beschluss der Eckwerteplanung 2023 um 10 Mio. Euro erhöht. Bislang sind daraus 19 Mio. Euro für die digitale Infrastruktur, 9,9 Mio. Euro für die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und 1,1 Mio. Euro für die Ausgründung des Müttergenesungswerks verplant. 

Der Vorschlag für die Verwendung der verbliebenen 20,02 Mio. Euro sieht laut Antoine so aus: 

  • Erprobung multiprofessioneller Teams (6,42 Mio. Euro) 
  • Projekt Zukunft Finanzwesen (7,51 Mio. Euro). Dies enthält auch die Umstellung des Rechnungswesens in den Kirchenbezirken auf das kommunale bzw. doppische System und die nötige Software in den Jahren 2024 bis 2026.  
  • Optimierung des Prozessmanagements im Oberkirchenrat und die weitere Digitalisierung angeschlossener Einrichtungen (3 Mio. Euro) 
  • Unterstützung und Modernisierung der Regionalverwaltungen bei der Verwaltungsmodernisierung (3 Mio. Euro) 

Erübrigungen und Restmittel 

Weitere Maßnahmen sind aus Restmitteln finanzierbar, die aus auslaufenden Maßnahmen zur Verfügung stehen: 

  • Hard- und Software im Projekt Zukunft Finanzwesen (406.600 Euro).  
  • Diverse Kosten des Interimsquartiers des Oberkirchenrats, die bei der Planung nicht absehbar waren (knapp 2 Mio. Euro). Dieses Geld soll mit den unter Plan liegenden Kosten des Neubaus verrechnet werden.  
  • Weitere Restmittel werden für die Sprachförderung/Ukraine-Hilfe, die Beta Zertifizierung im Bildung-Zuwendungsfonds, Familienzentren, Ferien zum Ankommen, für eine Datenbank für die CO² Bilanzierung und für die Innenausstattung der Archiverweiterung in Möhringen (aus dem Investitionshaushalt 1,0 Mio. Euro) eingesetzt. 
  • Sanierung eines Dienstwohnungsgebäudes aus Mitteln der Rücklage für Immobilienunterhalt (1,215 Mio. Euro) 

Neue Dauerfinanzierungen 

Weitere 660.000 Euro seien für Dauermaßnahmen notwendig, so Antoine, die entweder zu Lasten aller Budgets gingen oder über Vorwegabzüge bei den Kirchengemeinden finanziert würden: 

  • Fachstelle sexualisierte Gewalt im Oberkirchenrat und die Ansprechstelle im Diakonischen Werk Württemberg (457.000 Euro) 
  • Support im Bereich des Dokumentenmanagementsystems vor Allem für die Regionalverwaltungen (knapp 100.000 Euro) 
  • Ausbildung von Gemeindeberaterinnen und -beratern sowie Organisationsentwicklerinnen und -entwicklern (60.000 Euro p.a. Sachkosten) 
  • Externe Beratung (knapp 40.000 Euro) bzgl. des neuen § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG). Die punktuelle externe Beratung sei wirtschaftlicher als das Vorhalten eigener Ressourcen. Da dies auch Beratungen für die Fläche umfasse, würden 37.500 Euro aus dem Vorwegabzug finanziert.  
  • Die Arbeit des Umweltbeauftragten (23.400 Euro aus dem Vorwegabzug) 

Dr. Jörg Antoine machte in seinem Bericht zudem auf die Umstrukturierung hin zu Regionalverwaltungen aufmerksam, die im landeskirchlichen Haushalt aber ergebnisneutral sei. Dabei würden bis 2030 sukzessive Aufgaben von Kirchengemeinden und -bezirken auf die Regionalverwaltungen und damit die Landeskirche übertragen. Ab 2031 soll die Anstellungsträgerschaft aller in den Regionalverwaltungen Beschäftigten bei der Landeskirche liegen und die Finanzierung über den Vorwegabzug aus dem Kirchensteueranteil der Kirchengemeinden erfolgen. 

Antoine macht deutlich, man müsse nun „einsteigen in grundlegende Überlegungen zur Konsolidierung unserer Haushalterschaft, um wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt (ohne Rücklagenentnahme) und zur Schließung der Versorgungsdeckungslücke zu kommen. Rücklagen können nicht auf Dauer und nur in einer Übergangssituation entnommen werden.“

Tobias Geiger, Vorsitzender des FinanzausschussesBild: Gottfried Stoppel

Bericht des Finanzausschusses 

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, sagte in seinem Bericht zur Maßnahmenplanung, die „nicht verplante Million“ ermögliche es den Fachausschüssen der Landessynode, im Zusammenspiel mit den Maßnahmen des Oberkirchenrats eigene Schwerpunkte und Akzente zu setzen. Das sei ein starkes Zeichen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.  

Der Finanzausschuss schlage nun folgende Verteilung der „nicht verplanten Million“ vor: 

  • Weiterführung des Antrags „Erprobungsräume Popularmusik“ (468.300 Euro). Geiger berichtete, die ersten Popkantoren nähmen im Herbst ihre Arbeit auf. Für 2025 und 2026 seien Folgeanträge in ähnlicher Größenordnung geplant, um die Stellen auf fünf Jahre zu verlängern. 
  • Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für internationale Gemeinden um 190.000 € auf 330.000 Euro. 
  • Weiterführung der Rechtsberatung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Maßnahme 6179 „Geflüchtete/Engagierte Flüchtlingsarbeit stärken“ in der Flüchtlingsarbeit (108.000 Euro). 
  • Erhöhung der Zuführung zum Fonds Neue Aufbrüche von 50.000 Euro auf 150.000 Euro. In diesem Zusammenhang empfehlen der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung und der Finanzausschuss laut Geiger, den Antrag 37/21 „Konkrete Unterstützung für gemeindebildende Initiativen mit jungen Erwachsenen“ nicht weiterzuverfolgen. Durch die Erhöhung seien ausreichend Mittel für diese Initiativen vorhanden. Wenn die Erstunterzeichnerin des Antrags 37/21 keine Abstimmung im Plenum beantrage, werde der Antrag nicht weiterverfolgt. 
  • Anrechnung des Sachkostenanteils von 50.000 Euro der Maßnahme 6165-1 „Ehrenamt stärken in der Jugendarbeit“ auf die „nicht verplante Million“. 

Zur Maßnahmenplanung des Oberkirchenrats sagte Geiger, die Landeskirche brauche eine moderne und leistungsfähige Verwaltung und die Digitalisierung müsse weitergeführt werden. Genauso wichtig sei eine konsequente Aufgabenkritik. Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat, habe unlängst vom Zielbild einer „verwaltungsarmen Kirche“ gesprochen. Geiger appellierte an den Oberkirchenrat, Bürokratie abzubauen und Verwaltungsvorgänge zu verschlanken. „Wir reden oft von der ‚dienenden Funktion‘ der Verwaltung und des kirchlichen Rechts, aber das ist noch nicht überall unsere gängige Praxis.“ 

Geiger betonte, die verplanten 50 Millionen Euro für die Restrukturierung der Landeskirche seien „das Ende der Fahnenstange“. Die Herausforderungen der kommenden Jahre würden es nicht zulassen, weitere Mittel bereitzustellen. In der Erhöhung der Restrukturierungsmittel um 10 Mio. Euro steckten auch 6,42 Mio. Euro für die Erprobung multiprofessioneller Teams. Es sei gut, mit den Restrukturierungsmitteln auch die inhaltliche Weiterentwicklung von Pfarrdienst und Gemeindearbeit in den Blick zu nehmen. 

Geiger sagte mit Blick auf sinkende Kirchensteuereinnahmen und die Deckungslücke bei Versorgung und Beihilfe, der Finanzausschuss begrüße die Absicht des Kollegiums, bis zur Herbstsynode eine Strategie für eine nachhaltige Haushaltsbewirtschaftung vorzulegen. 

Die Maßnahmenplanung des Oberkirchenrats nahm die Landessynode zur Kenntnis. 

Der Antrag 31/23 zur unverplanten Million wurde angenommen. 

TOP 13 - Maßnahmenplanung 2023-2027 inkl. Maßnahmen außerhalb Maßnahmenplanung - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine
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05.07.2023

TOP 13 - Maßnahmenplanung 2023-2027 inkl. Maßnahmen außerhalb Maßnahmenplanung - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine

TOP 13 - Maßnahmenplanung 2023-2027 inkl. Maßnahmen außerhalb Maßnahmenplanung - Bericht Dr. Jörg Antoine - Power-Point-Präsentation
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TOP 13 - Maßnahmenplanung 2023-2027 inkl. Maßnahmen außerhalb Maßnahmenplanung - Bericht Dr. Jörg Antoine - Power-Point-Präsentation

TOP 13  - Maßnahmenplanung 2023-2027 inkl. Maßnahmen außerhalb Maßnahmenplanung - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger
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07.07.2023

TOP 13 - Maßnahmenplanung 2023-2027 inkl. Maßnahmen außerhalb Maßnahmenplanung - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger

TOP 13 - Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplan 2022-2026 - Maßnahmenplanung
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03.07.2023

TOP 13 - Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplan 2022-2026 - Maßnahmenplanung

TOP 13 - Antrag Nr. 31-23 - Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplan 2022-2026 - Maßnahmenplanung
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03.07.2023

TOP 13 - Antrag Nr. 31-23 - Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplan 2022-2026 - Maßnahmenplanung