Dr. Michael Frisch, Rechtsdezernent des Oberkirchenrat.Bild: Mario Steinheil

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch brachte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes ein. Grund dafür sei eine geplante Änderung des Landesbesoldungsrechtes. Diese Änderung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wirke sich auf das Pfarrbesoldungsrecht aus.

Die Durchstufung in die stellenentsprechende Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer, die Pfarrstellen innehätten, die in den Pfarrbesoldungsgruppen 2 bis 5 eingestuft seien, erfolge gemäß Pfarrbesoldungsgesetz in der 7. Stufe. Der höhere Dienst und Pfarrdienst beginne nach der Landesbesoldungsordnung A 13 in Stufe 5. Daher handle es sich bei der Stufe 7 um die dritte Stufe, die die Pfarrerinnen und Pfarrer erreichen könnten.

Die Änderung sieht vor, die Erfahrungsstufen in der Landesbeamtenbesoldung ab 1. Dezember 2022 voraussichtlich von zwölf auf zehn zu verringern. Der Aufstieg in den Stufen solle in Stufe 3 statt 5 beginnen. Die 5. Stufe solle der bisherigen 7. Stufe entsprechen. Aus diesem Grund müsse die Festlegung der Durchstufung geändert werden. Das Gesetz des Landes werde voraussichtlich bis zur Herbsttagung der Landessynode beschlossen. Die Landessynode hat den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss verwiesen. 

TOP 09 - Beilage 27 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Frisch
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16.03.2023

TOP 09 - Beilage 27 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Frisch

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16.03.2023

TOP 09 - Beilage 27 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes

Oberkirchenrat Christian Schuler bei seinem Bericht.Bild: Mario Steinheil

Seit einigen Jahren beschäftigt sich die Landeskirche mit einer Reform ihrer Verwaltung. Es wurden Zielbilder entwickelt und unterschiedliche Modelle pilotiert. Nun brachte Oberkirchrat Dr. Michael Frisch dazu einen Gesetzentwurf ein. 

Ab dem Jahr 2031 sollen Regionalverwaltungen bestimmte Aufgaben für Gemeinde, Kirchenbezirke und kirchliche Verbände erfüllen. Die Reform sei „die größte Veränderung der landeskirchlichen Verwaltungsstruktur seit dem Jahr 1887“, so Frisch. Obwohl damit Verwaltungsaufgaben von der gemeindlichen auf eine regionale Ebene verschoben werden, sieht der Oberkirchrat weiterhin eine Nähe der Verwaltung zur Gemeinde gegeben. Denn es soll zum Beispiel pro Regionalverwaltung mehrere Standorte geben. Frisch erläuterte weitere Punkte der Reform: In den Kirchengemeinden soll das Wahlamt der Kirchenpflegerin oder des Kirchenpflegers spätestens zum 1. Januar 2031 wegfallen. Auch das Amt des Kirchenbezirksrechners oder der Kirchenbezirksrechnerin wird es laut Gesetzentwurf nicht mehr geben. Dafür sollen neue Berufsbilder entstehen – Assistenz der Gemeindeleitung und Assistenz der Leitung des Kirchenbezirks. Hier sollen Aufgaben des Pfarramtssekretariats und der Kirchenpflege zusammengeführt werden.  

In einem „breiten Beteiligungsverfahren“ habe es die Möglichkeit gegeben, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, so Frisch. Stellungnahmen liegen zum Beispiel von der Kirchenbeamtenvertretung und der Pfarrervertretung vor. Die Stellungnahmen zeigten „unterschiedliche Interessen, aber auch grundsätzliche Zustimmung zum Gesetzentwurf, betonte Frisch.  

In der anschließenden Aussprache berichteten viele Synodale bezüglich der Verwaltungsreform von Zweifeln und Frustration in den Kirchengemeinden und Kirchenbezirken. Auch die Kommunikation des Oberkirchenrats wurde kritisiert. So berichtete Hans-Martin Hauch (Balingen), dass es bei ihm vor Ort vielen zu schnell gehe. Gerhard Keitel (Maulbronn) brachte eine zeitliche Streckung der Reform um zum Beispiel fünf Jahre ins Spiel, um die Akzeptanz an der Basis zu erhalten. Unabhängig von der zeitlichen Umsetzung betonten einige Synodale aber auch ihre Zustimmung zur Verwaltungsreform. 

Von Kommunikationsproblemen berichtete unter anderen Thorsten Volz (Ludwigsburg). Bei Informationsveranstaltungen zu Reform sei bei den Verwaltungsmitarbeitern hängen geblieben: „Wir werden abgeschafft“. Matthias Hanßmann (Horb a. N.) merkte an, dass man versprochen habe, dass die Verwaltung gemeindenah bleibe. Deshalb müsse es seitens der Regionalverwaltung einen festen Ansprechpartner für eine Gemeinde geben. Oberkirchenrat Christian Schuler wertete die Rückmeldungen als gutes Zeichen. Die Verwaltungsreform sei nun in der Fläche der Landeskirche angekommen. Klar sei jetzt auf jeden Fall geworden, dass es verlässliche Entscheidungen und keine Unsicherheiten mehr brauche. 

Der Gesetzentwurf und zwei Anträge dazu wurden in den Rechtsausschuss verwiesen.  

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Frisch
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16.03.2023

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Frisch

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche in Württemberg
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16.03.2023

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche in Württemberg

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche - verschiedene Stellungnahmen
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01.07.2022

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche - verschiedene Stellungnahmen

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche in Württemberg - Änderungen verschiedener Gesetze
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01.07.2022

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche in Württemberg - Änderungen verschiedener Gesetze

TOP_10_-_Antrag Nr. 46/22 Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche
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09.07.2022

TOP_10_-_Antrag Nr. 46/22 Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche

TOP 10 - Antrag Nr. 45/22 Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche
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09.07.2022

TOP 10 - Antrag Nr. 45/22 Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche

Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung.Bild: Mario Steinheil

Die Synodalen haben darüber beraten, wie die rund 6000 Gemeindehäuser, Pfarrhäuser und weitere Immobilien in Zukunft gut verwaltet werden können. 

Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung hat sich mit einem Antrag befasst, der den Oberkirchenrat bat, die Möglichkeit einer regionalen Immobilienverwaltung und deren Kosten zu überprüfen. Die Kirchengemeinden seien mit der ehrenamtlichen Betreuung von Immobilien häufig überfordert, außerdem sei Immobilienverwaltung häufig mit einem großen Aufwand für die Pfarrämter verbunden, wurde als Begründung in dem Antrag angeführt. 

Kai Münzing, Vorsitzender für Ausschuss- und Gemeindeentwicklung, erläuterte in seinem Bericht, dass die Landeskirche aktuell über rund 6000 Gemeindehäuser, Pfarrhäuser und weitere Gebäude und Wohnungen verfüge. Diese gelte es zu verwalten. Dafür gebe es drei Kulturen der Liegenschaftsverwaltung: eine eigene Liegenschaftsabteilung im städtischen gesamtkirchengemeindlichen Kontext, Verwaltung durch die hauptamtlichen Kirchenpflegen und Liegenschaftsverwaltung auf in weiten Teilen ehrenamtlicher Basis dort, wo es nebenberufliche Kirchenpflegen gibt. Daneben gibt es Dienstleistung in der Immobilienverwaltung, die zentral erbracht werden. 

Der Oberkirchenrat habe dem Ausschuss dargelegt, dass diese zentral zu erbringenden Dienstleistungen nicht regionalisiert werden könnten, so Münzing, da es dann zu einer Kostenexplosion käme. Der Oberkirchenrat habe einen „modularen Aufbau einer Liegenschaftsverwaltung“ vorgeschlagen. So könnten je nach Verwaltungsstruktur bestimmte Pflicht-Dienstleistungen angeboten werden, andere nur bei Bedarf. Als wichtigste Aufgaben einer Liegenschaftsverwaltung seien Unterstützung rund um das Thema Arbeitssicherheit und eine professionelle Begleitung bei der jährlichen Bauschau identifiziert worden, erläuterte Münzing. Weitere Aufgaben könnten zum Beispiel das Vertragsmanagement (Strom, Wasser, Kommunikation, Wärme etc.), Erstellung von Finanzierungsplänen und Ausgleichsstockanträgen oder die Einleitung und Begleitung von großen Baumaßnahmen sein. Grundsätzlich stehe der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung hinter der Umsetzung einer regionalen Liegenschaftsverwaltung, so der Vorsitzende.  

Münzing nannte zum Schluss seines Berichts im Namen des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung noch einige in den Blick zu nehmende Punkte: Zum Beispiel solle Verwaltungshandeln durch zentralere Strukturen nicht komplexer werden, sondern eine Vereinfachung der Verwaltung weiterhin das Ziel sein. Auch die Wichtigkeit der Unterscheidung zwischen Verwaltungshandeln und Verwaltungsentscheidungen in Bezug auf die Autonomie der Kirchengemeinden betonte Münzing. Ebenso sei noch mal zu überprüfen, welche Dienstleistungen grundsätzlich zentral (auf regionaler Ebene) abgerufen werden und welche zusätzlich modulhaft eingekauft werden könnten.       

Der Ausschuss brachte einen Folgeantrag ein, in dem der Oberkirchrat gebeten wird, einen Leistungskatalog für regionale Immobilienverwaltung zu erstellen.   

Den Antrag wurde angenommen.  

TOP 11 - Kirchliche Strukturen 2024Plus - Regionale Immobilienverwaltung - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Münzing
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06.07.2022

TOP 11 - Kirchliche Strukturen 2024Plus - Regionale Immobilienverwaltung - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Münzing

TOP 11 - Antrag Nr. 27-22 - Kirchliche Strukturen 2024Plus - Regionale Immobilienverwaltung - Erstellung eines Leistungskataloges für regionale Immobilienverwaltung
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30.06.2022

TOP 11 - Antrag Nr. 27-22 - Kirchliche Strukturen 2024Plus - Regionale Immobilienverwaltung - Erstellung eines Leistungskataloges für regionale Immobilienverwaltung

Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July und Synodalpräsidentin Sabine Foth.Bild: Marie-Luise Schächtele

Der Krieg in der Ukraine und unsere Verantwortung als Kirche

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 dominiert dieses Thema und die
weltweiten Folgen (Ernährungskrise, Energiekrise, Waffenlieferungen, …) nahezu alle Diskussionen
in unsere Gesellschaft. Aus christlicher Sicht kann man diesen Themenkomplex sehr unterschiedlich
bewerten. In einer besonderen Aktuelle Stunde wollen wir miteinander darüber ins
Gespräch kommen und in einem liturgischen Abschluss um Frieden beten.

In einem ersten Teil von ca. 45 Minuten wurde das Thema wie in einer gewöhnlichen Aktuellen
Stunde diskutiert werden. In den abschließenden 15 Minuten hielt Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July gemeinsam mit
Synodalen ein Friedensgebet.

Aussprache

Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) erklärte, Wladimir Putin habe den Krieg eindeutig begonnen und es gebe keine Rechtfertigung für diesen Krieg, es gebe aber auch Jesu Gebot der Feindesliebe. Es sei eine Herausforderung, gängige Freund-Feind-Schemata zu überwinden, zugleich aber die Ukraine so gut wie möglich zu unterstützen.

Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) wies darauf hin, es sei wichtig, die Kontakte zu den russisch-orthodoxen Gemeinden bei uns nicht abreißen zu lassen. Dort gebe es viele Menschen, die die von Patriarch Kyrill verfolgte Linie, dem Krieg eine religiöse Dimension zu geben, nicht teilten. Auch für den Ökumenischen Rat der Kirchen und seine Vollversammlung in Karlsruhe sei dies eine enorme Herausforderung.

Ralf Walter (Herbrechtingen) berichtete, viele Geflüchtete aus anderen Ländern fühlten sich allein gelassen. Auch Matthias Vosseler (Stuttgart) mahnte eindringlich, Geflüchtete aus anderen Regionen nicht aus den Augen zu verlieren. Durch ihre Arbeit für Geflüchtete setze Kirche ein wichtiges Zeichen und werde auch als relevant wahrgenommen.

Yasna Crüsemann (Geislingen) zeigte sich beeindruckt von der Arbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen, dank der viele Geflüchtet schon sehr gut in Arbeit und Schule angekommen seien. Dabei helfe aber auch der Asylstatus. Sie betonte aber auch, die Art, wie der Staat nun mit den ukrainischen Geflüchteten umgehe, setze Standards für alle. Für alle Regelungen müsse der Maßstab der Gerechtigkeit gelten. Sie wies auch auf die dramatische Nahrungsmittelknappheit in Ost- und Zentralafrika hin, die der Krieg weiter verschlimmere, und mahnte, Themen wie Klimawandel und soziale Gerechtigkeit dürften nicht aus dem Blick geraten.

„Nicht reden, sondern machen, jeder an seinem Ort“, so Christiane Mörk (Brackenheim). Mörk äußerte die Sorge, unter der Aufstockung der deutschen Millitäretats könnten andere wichtige gesellschaftliche Themen leiden.

Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) thematisierte die Frage des Millitärdienstes für Christen, ermutigte zu einer Kultur des immer wieder neuen Abwägens und warnte vor allzu vollmundigen Bekenntnissen.

Auch Prof. Dr. Martina Klärle (Weikersheim) warf in ihrem Votum das Problem des Pazifismus auf und betonte, die Verantwortung von Kirche sei es, immer mit allen im Dialog zu bleiben und niemand abzuweisen. Und weiter sagte sie: „Unsere Verantwortung ist es, unsere Werte nicht zu opfern“.

Siegfried Jahn (Blaufelden) erklärte, die Aufgabe der Kirche sei es, Gottes Wort und seinen Frieden zu verkünden, die Dinge bei Namen zu nennen (etwa gegenüber Patriarch Kyrill) und: „Beten, beten, beten“. Auch die Politiker bräuchten das Gespräch mit der Kirche. Und sie bräuchten das Gebet der Kirche.

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) legte dar, Kirche sei, wenn sie sich auf Jesus Christus und die Bibel berufe, eine Kirche von Geflüchteten und müsse durch die Schwerpunkte ihrer Arbeit auch als Kirche von Geflüchteten erkennbar sein. Man dürfe keine Unterschiede machen zwischen Geflüchteten unterschiedlicher Herkunft.

Karl-Wilhelm Röhm (Gomadingen-Steingebronn) sagte, es sei falsch, jetzt russische Künstler und Sportler abzustrafen, es sei denn sie stünden klar und eindeutig auf der Seite Wladimir Putins. Denn nur die Menschen in Russland könnten Putin stoppen.

Thomas Burk (Löwenstein) schließlich sagte, Kirche sei dafür da, wahrzunehmen, zu benennen, zu helfen und zu beten. Dabei bleibe aber auch ein schales Gefühl der Hilflosigkeit: „Sind wir nur dazu da, die Scherben zu kitten?“

               

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08.07.2022

TOP 12 - Aktuelle Stunde

Prof. Dr. J. Thomas Hörnig bei der Einbringung des Antrags.Bild: Mario Steinheil

Unter dem Tagesordnungspunkt 13 wurde die sogenannte ACK-Klausel als Wählbarkeitsvoraussetzung für die Wahlen zur Mitarbeitervertretung (MAV) sowie für die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung in diakonischen Einrichtungen behandelt. Die ACK-Klausel legt die Zugehörigkeit von Mitarbeitervertretern in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen in den der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ organisierten Kirchen fest. Der Gesetzesentwurf aus der Mitte der Synode sieht vor, dass die ACK-Klausel aus Artikel 1 des Mitarbeitervertretungsgesetzes gestrichen werden soll.  

„Auf die Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der ACK kann die Diakonie schon lange nicht mehr verzichten. Aufgrund des Personalmangels und der Einstellungspraxis in der Diakonie nimmt diese Problematik bei MAV-Wahlen deutlich zu“, so Synodaler Prof. Dr. J. Thomas Hörnig. Die Anzahl an Mitarbeitenden ohne Mitgliedschaft in einer ACK-Kirche betrage bis zu 40 Prozent, die nach dem derzeitigen  Mitarbeiter-Vertretungsgesetz  Württemberg nicht in die MAV und auch nicht in die Jugend- und Auszubildendenvertretung wählbar seien. Darüber hinaus entstehe ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn Nicht-ACK-Mitglieder in die Dienstgemeinschaft aufgenommen würden, in der Folge aber nicht für die jeweilige Interessenvertretung wählbar seien. Mitarbeitende ohne Kirchenmitgliedschaft seien aber Mitarbeitende mit gleichen Rechten und Pflichten, die in einer Dienstgemeinschaft die evangelischen Grundlagen und Werte der diakonischen Arbeit teilten.  

Zudem sei gegenüber früheren Jahrzehnten die Zahl der Kirchenglieder weiter gesunken und die Zahl der Arbeitsplätze insbesondere in der Diakonie bis hin zum Pflegemangel bzw. -notstand stark angestiegen. Aufgrund der zu prognostizierenden Entwicklung der Kirchenmitgliederzahlen müssten kirchliche und diakonische Dienstgeber in einem größeren Umfang auf Konfessionslose oder Bewerberinnen und Bewerber anderer Konfessionen und Religionen zugehen. Dies sei insbesondere in der Diakonie auch gewollt, da viele Einrichtungen aufgrund der Zuwanderung multikulturelle Kompetenzen erwerben müssten. 

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig mit einer Enthaltung an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie verwiesen. 

TOP 13 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes Beilage 28 Bericht
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08.07.2022

TOP 13 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes Beilage 28 Bericht

Der Synodale Reiner Klotz

Der Vorsitzende der Prüfergruppe, der Synodale Reiner Klotz (Steinheim), erläuterte zunächst die Arbeitsstruktur der Prüfergruppe als "Schnittstelle zwischen Rechnungsprüfamt (RPA), der Präsidentin und dem Finanzausschuss". Die Prüfergruppe sei kein formaler Ausschuss der Synode, sondern eine von der jeweiligen Präsidentin eingesetzte "Arbeitsgruppe". Ihre Aufgabe sei es, den in i.d.R. jährlichen Landeskirchlichen Schlussberichts zur landeskirchlichen Prüfung des RPA, der von der Synode beauftragt wird, "zu prüfen bzw. zu bewerten".  Dazu befasse sich die Prüfergruppe ausgiebig mit allen dort erfassten Punkten, den sogenannten Feststellungen. In einer Sitzung mit dem RPA und der Prüfergruppe nähme der OKR (vertreten durch Dezernat 7) Stellungnahmen vor. Dann entschieden RPA und Prüfergruppe, wie mit den Feststellungen umzugehen sei. Grundsätzlich gäbe es die Verpflichtung, diese zeitnah zu erledigen – d.h. sie abzustellen. Zumindest müsse dafür ein Termin vereinbart werden.  

Neben der Tatsache, dass viele gute Lösungen für Feststellungen gefunden werden konnten, berichtete Reiner Klotz  von einer erheblichen Hürde im Arbeitsablauf: "ein Festhalten an gesetzlichen Regelungen, alten Strukturen und verkrusteten Verwaltungsverfahren." So habe das RPA keinen Zugriff auf das  Digitale Dokumentenmanagementsystem (DMS)  "Doxis" des OKR. Ein ersatzweise eingeführter, zeitlich und inhaltlich eingeschränkter "Prüfclient" habe sich nach mehrjähriger Prüfung und mehreren Anpassungsversuchen als nicht praxistauglich erwiesen: es vergehe viel Zeit  mit dem Erstellen mit Einzelanträgen,  die fehlende Freischaltung inhaltlich relevanter Bereiche,  technische Probleme bei der Darstellung relevanter Bereiche, dem Ablauf von Zugangsfristen, daraus resultierend die Notwendigkeit zu nachträglichen Anträgen. Dies nehme viel Arbeitszeit in Beschlag  und verursache Prüfungsverschiebungen oder sogar Prüfungsausfälle. 

In Gesprächen und Schriftverkehr zwischen OKR, RPA, Prüfergruppe und Präsidium sei der unbeschränkte und zeitlich unbegrenzte Zugang zu den Aktenbereichen des OKR mit Verweis auf die in §3 Abs. 1RPAG formulierte Antragspflicht mehrfach abgelehnt worden, so Klotz. 

Die Notwendigkeit einer Antragsstellung stamme  aus der analogen Zeit der Papieraktenführung in Geschäftsstellen und Sachbearbeitungen. In einer Zeit, in der alle Akten digital vorlägen, sei dies jedoch obsolet. Klotz betonte, dass das Verfahren demnächst  auch die 250 bis 300 Prüfungen in Kirchengemeinden betreffen werde und dass es außer Doxis auch um EDV-Systeme wie PO und das KRZ-Archiv  gehe. Es sei doch, so Klotz abschließend, das erklärte Ziel der Synode, dass sie sich "gerade im Bereich der Verwaltung nicht nur ständig mit sich selbst" beschäftigen wolle. Darum wolle die Prüfergruppe mit dem Kirchlichen Gesetz "eine klare Lösung des Problems" herbeiführen. 

Reiner Klotz brachte im Anschluss an seinen Bericht das entsprechende Kirchliche Gesetz ein. Er erläuterte, dass die Änderungen den Fokus auf  §3 Absatz 1  setze; und bat um Verweisung in den Rechtsausschuss (Beilage 30).

Für die Aussprache gab es keine Wortmeldungen.

Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, das Gesetz in den Rechtsausschuss zu verweisen. 

TOP 19 - Beilage 30 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über das Rechnungsprüfamt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg - Bericht Reiner Klotz
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06.07.2022

TOP 19 - Beilage 30 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über das Rechnungsprüfamt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg - Bericht Reiner Klotz

TOP 19 - Beilage 30 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über das Rechnungsprüfamt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Rechnungsprüfamtsgesetz - RPAG)
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16.03.2023

TOP 19 - Beilage 30 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über das Rechnungsprüfamt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Rechnungsprüfamtsgesetz - RPAG)

Ursula Kress bei ihrem Bericht.BIld: Mario Steinheil

Ursula Kress, die Beauftragte für Chancengleichheit, stellte den Bericht des Büros für Chancengleichheit der Evangelischen Landeskirche vor. 

Chancengleichheit betreffe - entsprechend der Kriterien des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes - sehr unterschiedliche Faktoren wie Geschlecht, sexuelle Identität, Alter, Behinderung, Migration und Religion und sei daher eine "Querschnittsaufgabe". Ein Schwerpunkt liege in der Evangelischen Landeskirche auf der Intervention, Aufarbeitung, den Hilfen und Anerkennungsleistungen. Die Einrichtung einer Meldestelle für sexualisierte Gewalt mit 25 Prozent Auftrag, die auf zwei Jahre  befristet ist, sei für den Sommer geplant. Die Meldestelle müsse bereits innerhalb von 24 Stunden tätig werden, wenn ein Fall gemeldet werde.

Kress ist seit 2000 Frauenbeauftragte und seit 2007 Beauftragte für Chancengleichheit. Seit 2014 ist das Büro für Chancengleichheit auch Anlaufstelle für sexualisierte Gewalt in der Landeskirche und für Intervention, Hilfen und Aufarbeitung zuständig. Im Bereich Prävention und Anlaufstelle gebe es derzeit drei befristete Teilzeitstellen, was für die Kontinuität und Planbarkeit der Arbeit nicht einfach sei und seiner aktuellen Bedeutung nicht entspreche.

Präventionskonzepte auf den unterschiedlichen kirchlichen Ebenen

Das Büro für Chancengleichheit führe Schulungen durch, was Prävention vor sexualisierter Gewalt angehe. Da Prävention in der Kirche auf unterschiedlichen Ebenen vorgeschrieben sei, nehme die Nachfrage danach ständig zu. Alle Dekaninnen und Dekane würden bereits erfolgreich geschult, für neuberufene Dekaninnen und Dekane sei ein jährlicher Schulungstag implementiert worden. Alle Verwaltungsstellenleitenden sollten ebenfalls eine Schulung erhalten. Für Ausbildungen Verantwortliche sollten Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Ausbildungspläne aufnehmen. Für das Schulungskonzept "hinschauen-helfen-handeln" sollten für die Implementierung vor Ort in zwei Kursen im Jahr 2023 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet werden. Gemeinden sollten zudem über das Programm "AHAS" rückmelden, wie dort der Stand der Schutzkonzepte sei.

Alle neuen Mitarbeitenden müssten eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben. Die Broschüre "Bewerbungsverfahren achtsam gestalten" sei überarbeitet worden.

Erstes Betroffenenforum

Am 2. April 2022 habe das erste Betroffenenforum im Hospitalhof stattgefunden. Dort hätten die Leitungen des Diakonischen Werks Württemberg und der Landeskirche Scham und Betroffenheit zum Ausdruck gebracht. Von circa 145 eingeladenen Personen hätten 48 teilgenommen. Der Dialog mit den Betroffenen solle fortgesetzt werden.

Paritätische Zusammensetzung in Leitungspositionen

2013 habe die Synode beschlossen, eine freiwillige Quote einzuführen. Das Büro für Chancengleichheit führe seitdem Statistiken über Frauen in Leitungspositionen. Entscheidungsträger, Wahlgremien und Leitungsgremien sollten, so der Auftrag der Synode, sensibilisiert und geschult werden. Das sei in Teilen gelungen. Ein Vergleich der Zahlen von 2018 und 2022 in Bezug auf den Frauenanteil in den Führungsgremien der Landeskirche habe eine teils beachtliche Steigerung des Frauenanteils in vielen Leitungsgremien ergeben. Insgesamt sei der Frauenanteil gewachsen.

Aussprache

"Der Bericht ist eine ausgezeichnete Grundlage für unsere Arbeit", sagte Annette Sawade (Schwäbisch Hall), Vorsitzende des Beirats für Chancengleichheit. Vieles sei erreicht, aber es gebe auch noch viel zu tun. Für den Umgang mit Betroffenen sexueller Gewalt benötige es Kontinuität bei der Stellenplanung. Auch Präventionsarbeit sei wichtig und eine "Daueraufgabe". Positiv zu vermerken sei, dass der Frauenanteil in der Kirche gestiegen sei. "Leider sank er in der Synode um fast sechs Prozent." Wichtig sei die AG Diversity, die daran arbeite, Chancengleichheit auf alle Bereiche auszudehnen. Die Stabsstelle für Chancengleichheit sei nicht nur für Frauen wichtig, sondern für alle, die diskriminiert und benachteiligt würden.

Es sei gut, dass der Umgang mit sexualisierter Gewalt zunehmend auf den Leitungsebenen implementiert werde, sagte Marion Blessing (Holzgerlingen). Wichtig sei, dass viele Menschen für sexualisierte Gewalt sensibilisiert würden. Prävention und Intervention müssten zum Standard werden. Auf Dauer benötige es jedoch weitere Stellen. Zudem müsse die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung für alle kirchlichen Mitarbeitenden zum Standard werden. "Ich wünsche mir noch mehr Frauen in Leitungsaufgaben in Beruf und Ehrenamt", sagte Blessing. Es brauche neben der freiwilligen Quote gute Rahmenbedingungen für Frauen. Sie sei zwar dankbar, dass sich in der Synode junge Mütter und Väter engagieren würden - doch wie könnte mehr Personen in diesem Alter eine synodale Tätigkeit ermöglicht werden? Auch hier sei Chancengleichheit wichtig.

Anja Faißt (Friedrichshafen) berichtete, dass es zwar eine finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung für Synodale gebe, dass sie ihr Kind aber nicht während einer Ausschusssitzung etwa in eine Kita nach Stuttgart bringen könne. "Ich konnte an keiner Ausschusssitzung teilnehmen, weil mir eine Kinderbetreuung gefehlt hat." Das Ehrenamt sei schwer mit familiären Aufgaben vereinbar.

Christiane Mörk (Brackenheim) zeigte sich froh darüber, dass der Frauenanteil neun Jahre nach Einführung der freiwilligen Quote beachtlich gestiegen sei. "Aber vor allem auf der Leitungsebene geht noch etwas." In die Synode seien zudem zwar viele Frauen gewählt wurden, doch nur wenige hätten kandidiert. Gendergerechte Sprache werde an vielen Stellen zum Standard. Sie erklärte, in der Kirche herrsche ein "typisches Rollenverständnis". Mit den Erkenntnissen und offenen Fragen aus dem Bericht werde sich bald der theologische Ausschuss beschäftigen.

Die Selbstverpflichtung der Synode habe Wirkung gezeigt, sagte auch Andrea Bleher (Untermünkheim). Das freue sie besonders, da sie Gegnerin der Quote gewesen sei.

Wie können Pfarrerinnen Erfahrungen bei der Geschäftsführung von Pfarrstellen sammeln, frage sie sich. Es müsse möglich sein, verschiedene Lebensentwürfe mit Pfarrstellen zu vereinen. Das würde auch für Männer immer mehr zum Thema, da heute die Mehrheit der Frauen berufstätig sei. Frauenförderung sei auch immer Familienförderung, betonte Bleher. Sie unterstütze die beruflichen Förderprogramme für Frauen und Männer sehr. 

Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) betont die Bereiche Homo- und Transfeindlichkeit, bei denen es in der Kirche noch Nachholbedarf gebe: "Wir müssen anerkennen, dass uns das Thema angeht." 

TOP 14 - Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit - Beauftragte für Chancengleichheit Kress
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06.07.2022

TOP 14 - Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit - Beauftragte für Chancengleichheit Kress

TOP 14 - Beilage 31 - Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit - Beauftragte für Chancengleichheit Kress - Power-Point-Präsentation
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16.03.2023

TOP 14 - Beilage 31 - Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit - Beauftragte für Chancengleichheit Kress - Power-Point-Präsentation

TOP 14 - Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit - Beauftragte für Chancengleichheit Kress - Datenteil
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06.07.2022

TOP 14 - Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit - Beauftragte für Chancengleichheit Kress - Datenteil

Bild: Schächtele

Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, berichtete stellvertretend für den Theologischen Ausschuss über die Beratungen des Antrags Nr. 44/21. Demnach solle der Oberkirchenrat weitere Möglichkeiten schaffen, 100-Prozent-Stellen mit zwei 50-Prozent-Dienstaufträgen besetzen zu können, um Pfarrerinnen und Pfarrern in der Familienzeit und im Falle häuslicher Pflege die Arbeit zu erleichtern. Die Umsetzung solle bei Dekanin oder Dekan und Kirchengemeinderat in Absprache mit dem Kirchenbezirksausschuss erfolgen. Die Erweiterung dieser Möglichkeiten solle in die Beratungen zum Pfarrplan 2030 einfließen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf solle gefördert werden. 

Modelle für Stellenteilungen

Verheiratete Pfarrerinnen und Pfarrer könnten sich Pfarrstellen teilen. Auch nicht verheiratete Pfarrpersonen könnten Pfarrstellen gemeinsam übernehmen. Neue rechtliche Regelungen hätten das erleichtert. Wenn einer der Teilenden die Stelle wechsle, verliere der verbleibende Stelleninhaber nicht mehr seinen Stellenanteil. Kirchengemeinden müssten nicht mehr für beide Pfarrpersonen die Wohnlast übernehmen, sondern die Landeskirche bezahle nun den Dienstwohnungsausgleich für den Stellenpartner, der nicht im Pfarrhaus wohne. Das entlaste die Gemeinden finanziell. Außerdem könnten Pfarrerinnen und Pfarrer ihren Dienstauftrag vorübergehend reduzieren.

Der Theologische Ausschuss lobe die gestiegene Flexibilität des Oberkirchenrats, so Hellger Koepff. Wichtig sei, "alle Seiten" im Blick zu behalten – Pfarrpersonen wie auch Kolleginnen und Kollegen auf Bezirksebene und Gemeinden. Dafür sei eine vertrauensvolle Kommunikation wichtig.  

TOP 15 - Stellenteilung für Familienzeiten im Pfarrdienst - Bericht des Theologischen Ausschusses - Vorsitzender Koepff
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06.07.2022

TOP 15 - Stellenteilung für Familienzeiten im Pfarrdienst - Bericht des Theologischen Ausschusses - Vorsitzender Koepff

Yasna Crüsemann, Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung.Bild: Mario Steinheil

Yasna Crüsemann – Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung – berichtete davon, dass der Antrag 47/21 auf Wiederbesetzung des Lehrauftrags für Missionswissenschaft und Ökumenische Theologie/interkulturelle Theologie an der Ev.-theologischen Fakultät in Tübingen inzwischen umgesetzt sei. Nach einer gewissen Zeit der Vakanz gebe es inzwischen wieder Lehrveranstaltungen zu diesen Themen, gehalten von Dr. Julian Zeyer-Quattlender, Dr. Susanne Schenk und Dr. Jonathan Reinert. 

Zugleich spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass Oberkirchenrat und Synodalpräsidium mit der Fakultät bzw. mit der Universität Tübingen im Gespräch bleiben, um das Thema präsent zu halten und zu überlegen, wie die Stellung des Faches Interkulturelle Theologie/Missions- und Ökumenewissenschaft in der theologischen Ausbildung weiter ausgebaut und institutionell gestärkt werden könne. Es sei dem Ausschuss ein Anliegen, dass das Fachgebiet der Interkulturellen Theologie nicht nur als fakultative Übung durch befristete Lehraufträge wahrgenommen werde, sondern dass das Angebot ausgebaut, verstetigt und zu einem prüfungsrelevanten Fach aufgewertet werde. 

TOP 16 - Wiederbesetzung des Lehrauftrags für Missionswissenschaft und Ökumenische Theologie/interkulturelle Theologie - Bericht des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung
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06.07.2022

TOP 16 - Wiederbesetzung des Lehrauftrags für Missionswissenschaft und Ökumenische Theologie/interkulturelle Theologie - Bericht des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung

Landesbischof July bei seinem Rückblick auf 17 Jahre als Landesbischof.Bild: Steinheil

Mit einem Rückblick auf seine 17-jährige Amtszeit verabschiedete sich Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July von der Landessynode. „Siehe ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende“ (Mt 28), dieses Wort soll über dem Gottesdienst zu seinem Abschied und zur Einsetzung des neuen Landesbischofs Ernst-Wilhelm Gohl am 24. Juli stehen, so July.

Dieses Wort habe ihn schon bei seinem Amtsantritt am 25. Juli 2005 begleitet – verbunden mit dem markanten Lutherwort: „Wir sind es doch nicht, die da die Kirche erhalten könnten.

Unsere Vorfahren sind es auch nicht gewesen. Unsere Nachkommen werden´s auch nicht sein: sondern, der ist´s gewesen, ist´s noch und wird´s sein, der da sagt:

´Ich bin bei euch alle Tage bis an das Ende der Welt´ (Mt 28,20)“.  Dieses Wort habe ihn nicht nur begleitet, sondern ihm auch in krisenhaften Situationen Gelassenheit geschenkt, auch in Debatten über Strukturen oder Mitgliederverluste. July betonte: „Wo wir den Anspruch des Evangeliums übersehen, wird unser Handeln hohl und selbstbezogen. Ohne Energie und Leuchtkraft.“

Seinen Bischofsdienst habe er als Amt und Dienst der Einheit verstanden. Es gehe ihm nicht um eine künstliche Harmonisierung, sondern darum „aus dem Geist unserer Beauftragung und Sendung einen gemeinsamen Weg der je Verschiedenen zu finden.“ Das sei keine laue Sache, sondern eine herausfordernde Positionierung.

Seit 2005 habe er mit vier Landessynoden sowie deren Präsidentinnen und Präsidenten Horst Neugart †, Dr.Christel Hausding, Inge Schneider und Sabine Foth zusammengearbeitet, jeder und jede mit hohem Engagement für Weg und Gestaltung der Ev. Landeskirche in Württemberg. Dafür danke er sehr.

July betonte, „Weltweite Kirche“ und Ökumene gehören zur Identität der württembergischen Landeskirche. Kirche Jesu Christi habe immer diesen globalen Bezug. Zum einen hoch konzentriert vor Ort in der Ortsgemeinde, in den Weg-Gemeinschaften mit Menschen, die im Miteinander eines Quartiers, eines Lebensraumes leben, dann auch im Gestaltungsraum einer Landeskirche – aber eben auch in der Partnerschaft mit anderen Christinnen und Christen in der Welt.

July dankte der Synode für das Weg-Geleit und den enormen ehrenamtlichen Einsatz in der Synodalarbeit. Es sei gut, dass sie miteinander kritisch konstruktiv und oft auch in Gottesdiensten und Andachten betend beieinander waren.

Anhand von Ereignissen in seiner Amtszeit knüpfte July weitere grundsätzliche Bemerkungen an.

Den Wortlaut des Berichts finden Sie als Download unter diesem Text.

 

TOP 17  - Rückblick von Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July
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13.07.2022

TOP 17 - Rückblick von Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July