Reinhold Schuttkowski stellte seine Predigt im Auftaktgottesdienst der Tagung unter das Motto „Jesus hat offene Türen“, angelehnt an die Jahreslosung aus Johannes 6,37: „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht hinausstoßen.“. Er wies auf die „Sprengkraft hinter dieser Einladung“ hin. Jesu offene Türen seien nicht harmlos, denn er wende „sich vor allem nach unten“. Jesus „ergreift Partei für alle, die weder vor Gott noch vor den Menschen irgendeine Leistung vorweisen können und provoziert so die Frommen, die sich plötzlich zurückgestuft fühlen.“ Er finde „nicht die Sünde toll, aber er ist ein Freund der Sünder. Er sieht nicht über das Böse weg, aber er möchte zu dem Menschen vordringen, der Böses tut.“ Ihm komme es „auf die Umkehr an. Metanoeite – das meint nicht einfach nur auf die Knie fallen und Buße tun – nein, das zielt ins Zentrum des Menschen – wir sollen umdenken, in eine andere Richtung denken und handeln als bisher.“ Auch die Landeskirche habe viele offene Türen. Schuttkowski verwies etwa auf die Arbeit der Diakonie und der Evangelischen Gesellschaft und auf die Arbeit mit und für Geflüchtete in den Gemeinden.
Grußworte zum Auftakt der Tagung hielten:
Verpflichtung
Ernst-Wilhelm Gohl hat nach seiner Wahl zum neuen Landesbischof sein Mandat niedergelegt. Nicole Kaisner hat ebenfalls ihr Mandat niedergelegt.
Christoph Hillebrand (Dettingen) gehört zum Gesprächskreis Lebendige Gemeinde und übernimmt das Mandat von Ernst-Wilhelm Gohl.
Dr. Thomas Gerold (Bitz) gehört ebenfalls zum Gesprächskreis Lebendige Gemeinde und übernimmt das Mandat von Nicole Kaisner.
Thomas Gerold und Christoph Hillebrand wurden von der Landessynode verpflichtet.
Der Ältestenrat brachte einen Wahlvorschlag ein, der die Mitgliedschaft von Synodalen in den folgenden Ausschüssen und Gremien betraf.
Präsidentin Sabine Foth stellte am 1. Sitzungstag fest, dass die Synode mit einer offenen Wahl einverstanden ist, mit Ausnahme der Wahl in den Landeskirchenausschuss.
Die Wahlen finden am 2. Sitzungstag unter TOP 2 statt.
Die Vorschläge lauten im Einzelnen:
Landeskirchenausschuss:
Ernst-Wilhelm Gohl scheidet aus.
Philip Jägle (Ravensburg) wird in geheimer Wahl in den Ausschuss gewählt.
Geschäftsführender Ausschuss:
Ernst-Wilhelm Gohl scheidet aus.
Amrei Steinfort (Hechingen) wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt einstimmig zu.
Nicole Kaisner scheidet als stellv. Mitglied aus.
Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) wird als stellv. Mitglied gewählt. Er nimmt die persönliche Stellvertretung für Amrei Steinfort wahr. Die Synode stimmt einstimmig zu.
Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) scheidet aus.
Prof. Dr. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt einstimmig zu.
Ältestenrat:
Ernst-Wilhelm Gohl scheidet aus.
Amrei Steinfort wird in den Ältestenrat gewählt. Die Synode stimmt mit Mehrheit zu.
Dr. Hans-Ulrich Probst scheidet aus.
Prof. Dr. Thomas Hörnig wird in den Ältestenrat gewählt. Die Synode stimmt mit Mehrheit zu.
Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte:
Ernst-Wilhelm Gohl scheidet aus.
Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt einstimmig zu.
Theologischer Ausschuss:
Ernst-Wilhelm Gohl scheidet aus.
Dr. Thomas Gerold wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt mit großer Mehrheit zu.
Dr. André Bohnet (Stuttgart) wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt einstimmig zu.
Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung:
Christoph Hillebrand wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt einstimmig zu.
Ausschuss für Diakonie:
Nicole Kaisner scheidet aus.
Rechtsausschuss:
Dr. André Bohnet scheidet aus.
Renate Schweikle wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt einstimmig zu.
Stiftungsrat der Stiftung „Kirche und Kunst“:
Simon Blümcke (Ravensburg) scheidet aus.
Renate Schweikle wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt einstimmig zu.
Der Vorsitzende des Rechtsauschusses, Christoph Müller, stellte das in 1. Lesung zur Aussprache und Beschluss vorliegende Kirchliche Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung vor . Er bat um Zustimmung der Synode und wies darauf hin, dass eine 2/3 Mehrheit für die Verabschiedung notwendig sei.
Er erinnerte an die Ausgangssituation der Überlegungen zu Beginn der Coronapandemie 2020. Der mit der Pandemie einhergehende „positive Digitalisierungsschub“ hatte schnell zu digital übertragenen Gottesdienst-Mitschnitten wie auch Zoom-Gottesdiensten geführt. Besonders für die anstehenden Kar- und Ostertage stellte sich die Frage, ob das Sakrament des Abendmahls digital gefeiert werden könne.
Müller berichtete vom Gang der Beratungen zum Digitalen Abendmahl im Theologischen Ausschuss, dem Studientag der Synode 2021, den Entwurf der Abendmahlsordnung (in der Zuständigkeit des Rechtsausschusses) und der Gottesdienstordnung –(in der Zuständigkeit des Theologischen Ausschusses). Der Rechtsausschuss hatte die Neuerung vorgesehen, ein Abendmahl „in Notlagen“ durchführen zu können. Nach einer intensiven Diskussion im Theologischen Ausschuss über eine von allen Mitgliedern getragene Stellungnahme, wurde der Entwurf gemäß dieser Stellungnahme des Theologischen Ausschusses in Teilen abgeändert.
Artikel 1 Änderung der Abendmahlsordnung: Die Abendmahlsordnung vom 10. März 1995 (Abs. 56 S. 381), die durch Kirchliches Gesetz vom 8. April 2000 (Abl. 59 S. 75) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Dem §4 (der Abendmahlsordnung) wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Die Feier des Abendmahls geschieht in der Regel bei gleichzeitiger Anwesenheit des Leiters und der Teilnehmer der Abendmahlsfeier in einem Raum. Ausnahmsweise kann die Feier des Abendmahls ohne gleichzeitige Anwesenheit des Leiters und aller oder einzelner Teilnehmer der Abendmahlsfeier in einem Raum anhand der vom Oberkirchenrat hierzu festgelegten Gottesdienstordnung erfolgen, wenn der Leiter der Abendmahlsfeier durch zeitgleiche, wechselseitige Kommunikation ermöglichende Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel mit allen Teilnehmern verbunden ist. Eine Aufzeichnung der Feier ist unzulässig.“
Damit, so Müller, sei eine Regelvermutung für das Abendmahl in Präsenz vor Ort verbunden. Die digitale Form des Abendmahls werde „ausnahmsweise zugelassen – immer nach dem Entwurf der Gottesdienstordnung. Auch eine hybride Form sei möglich. Das Anliegen des Theologischen Ausschusses, zu konkretisieren, dass eine Aufzeichnung der Feier zur weiteren liturgischen Verwendung ausgeschlossen, jedoch für Schulungszwecke o.a. ermöglicht werden solle, wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.
Müller erläuterte, im zweiten Teil der Änderungen sei das Anliegen des Antrages 17/21 Änderung des Abendmahls aufgenommen.
Dem §6 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Wird das Abendmahl bei unmittelbarer Lebensgefahr oder in einer vom Oberkirchenrat festgestellten Notlage begehrt und ist ein nach den Absätzen 1 bis 3 oder nach §2 Absatz 5 Einführungsordnung Ermächtigter nicht zu erreichen, so kann jeder erwachsene Christ die Abendmahlsfeier leiten. Dieses Abendmahl ist baldmöglichst dem zuständigen Pfarrer mitzuteilen.“
Damit, so Müller, sei für das Abendmahl wie die Taufe eine Notlagenregelung aufgenommen. Dies kenne auch die Kirchenordnung der EKiR, Art. 74. Die vom Theologischen Ausschuss vorgeschlagene und übernommene Ergänzung „einer vom Oberkirchenrat festgestellten Notlage“ meint die Lebensgefahr oder weitere Ausnahmesituationen.
Eine dritte Änderung, so Müller, betrifft die Ergänzung eines Paragrafen nach 7:
Nach §7 wird folgender §8 eingefügt: „Geschlechtergerechte Sprache, Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Kirchlichen Gesetz sind unabhängig vom Geschlecht der Bezeichneten.“ Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1): Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 1 tritt am 1. Oktober 2024 außer Kraft.
Nach Ablauf der gesetzten Frist , so Müller, werde „die Form des digitalen Abendmahls evaluiert, nicht das "Ob". Der vom Theologischen Ausschuss vorgeschlagenen Befristung auf drei Jahre hätte nicht entsprochen werden können, da die Evaluation noch in dieser Periode der Landessynode schwerer wiege als der Zeitgewinn von einem Jahr. Es gab auch verfassungsrechtliche Bedenken.
Alle Rednerinnen und Redner dankten dem Theologischen Ausschuss und dem Rechtsausschuss für die intensive Beschäftigung mit der Fragestellung, ebenso erging der Dank an Frau Dr. Evelina Volkmann, Herrn Dr. Michael Frisch und Herrn Dr. Jan Peter Grevel.
Ein Teil der Aussprache wurde von der Frage der Zulässigkeit von Aufzeichnungen bestimmt. Thomas Stuhrmann und Tobi Wörner reichten den Änderungsantrag 40/22 ein. In §4, Abs. 5 sei der letzte Satz, "Eine Aufzeichnung der Feier ist unzulässig " zu streichen. Zur Begründung nannte Stuhrmann die seit langem übliche Praxis, Gemeindegliedern eine Aufzeichnung eines Gottesdienstes zukommen zu lassen, sei es als Kassette, DVD, USB-Stick o.ä. Dies zu untersagen bedeute, Gemeindeglieder zu brüskieren und einen seelsorglichen Verlust in der Gemeinde. Der Datenschutz sei durch die bisher geltenden Datenschutzrichtlinien gewährleistet.
Tobi Wörner unterstützte den Antrag und verwies auf folgendes Szenario, wenn der Synodengottesdienst einen Abendmahlstext zum Thema habe und ein Abendmahl gefeiert würde, müsste der Livestream unterbrochen werden.
Nachdem Hellger Köpff klargestellt hatte, dass die bisherige Aufzeichnung von Gottesdiensten nicht berührt sei und die Unzulässigkeit der Aufzeichnung nur eine interaktive, zeitgleiche Kommunion beträfe, bat Thomas Stuhrmann darum, diese Unterscheidung explizit ins Gesetz aufzunehmen.
Dr. Michael Frisch erläuterte, dass die Aufzeichnungen insbesondere dem Datenschutzgesetz der EKD unterliege; er verwies insbesondere auf die §6, 7 und 53. Er betonte, dass per Erlass des OKRs Aufnahmen einzelner Personen bei Amtshandlungen unzulässig seien.
Siegfried Jahn brachte den Änderungsantrag 41/22 ein: Eine Aufzeichnung etwa auf YouTube solle nach zwei Tagen gelöscht werden. Dieser wurde mit 37 Nein-Stimmen, 33 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen abgelehnt.
Strittig war in der Aussprache, inwieweit der Antrag 17/21 zu einem Abendmahl in Notlagen durch nichtordinierte Personen wirklich in die Gesetzesfassung aufgenommen worden sei. So betonte u.a. Marion Blessing, dass es wichtig sei, dass Personen ohne theologische Ausbildung ein Abendmahl in Notzeiten erteilen könnten, und zwar ohne Absprachen und in Freiheit. Dieser Aspekt des Antrags sei nicht umgesetzt worden. Matthias Böhler beklagte in der vorliegenden Fassung eine Überregulierung, mit der sich die Kirche lächerlich mache.
Gegenüber dem Vorwurf einer Engführung betonten andere Stimmen, in der vorliegenden Gesetzesfassung sei es ausdrücklich möglich, dass der OKR auch andere Notsituationen als die Lebensgefahr definieren könne, beispielsweise eine große Krisenlage wie die Coronapandemie.
Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel setzte auch für die Leitung eines Hausabendmahl eine ordinierte Person voraus.
Kontrovers positionierten sich die Rednerinnen und Redner in der Aussprache bei der Frage, in wie weit es angemessen sei, das Pfarramt informieren zu müssen. Matthias Hanßmann argumentierte, dies sei bei einer Taufe einsichtig, aber nicht beim Abendmahl. Heckel wies hier auf das Amtsverständnis aus der Confessio Augustana (CA VII) hin, dass die Pfarrerinnen und Pfarrer das Amt der öffentlichen Verkündigung und der Sakramentenverwaltung innehätten. Deshalb sei es sinnvoll, Pfarrerinnen und Pfarrer über die Abendmahlsfeiern zu informieren.
Diskutiert wurde auch die Begrifflichkeit. Mehrere Rednerinnen und Redner wiesen darauf hin, dass die Situationen eines Notabendmahls und einer Nottaufe nicht vergleichbar seien.
Der Theologische Ausschuss hatte bereits vereinbart, die Diskussion zu dieser Frage fortzusetzen. Christiane Mörk wies darauf hin, dass das Verständnis für die lange Diskussion um das digitale Abendmahl "sich in Grenzen halte."
Landesbischof July erinnerte, dass die Digitalisierungsprozesse in der Gesellschaft "neue digitale Wirklichkeiten" schaffen. Matthias Eisenhart sieht im Digitalen Abendmahl eine Chance für Jugendliche.
Auch an die theologische Aspekte der Frage des digitalen Abendmahls knüpften einige Beiträge in der Aussprache an. Dr. Andres Bohnet betonte, das Abendmahl sei ein Sakrament. Die lutherische Kirche gehe von der Realpräsenz Christi im Abendmahl aus. Ähnlich abwegig sei es, über eine digitale Taufe nachzudenken. Die Sakramente gehörten in eine kohlenstoffliche Welt. Er erinnerte an die Aussage von einer "unmittelbar leiblichen Präsenz", die Dr. Schneller beim Studientag getroffen habe. Ebenso sei Kontinuität zum Ursprungsgeschehen zu halten, was digital unmöglich sei. Dem hielt Hellger Koepff entgegen, es gehe "um die eine Wirklichkeit, die unterschiedlich wahrgenommen wird."
Prof. Kampmann erinnerte an die Empfehlung Martin Luthers in seiner Schrift "Von der Winkelmesse" (1533). Die Gemeinde solle die Einsetzungsworte mitsprechen, um wirklich ein Verständnis des Geschehens zu haben und es präsentisch zu erleben. Ebenso verwies Kampmann darauf, dass eine Entscheidung für das Digitale Abendmahl Schwierigkeiten in der Ökumene auslösen könne.
Thomas Gerold führte dazu aus, dass die Kirchen in der Ämterfrage - nämlich inwieweit das Amt die Person verändere - sowieso weit auseinanderlägen. Landesbischof July erinnerte an die von EKD und Landeskirche unterschriebenen Papiere. Diese Bekundungen sollten nun durch die Aussagen zum Digitalen Abendmahl nicht einfach "abgeräumt" werden.
Aufgrund der Tatsache, dass das Abendmahl ein Sakrament ist, betonte Heckel, sei es wichtig gewesen, grundsätzliche Fragen zu klären und gründlich zu beraten. Das Abendmahl sei eine Gabe Christi, die zugesprochen wird und führe zur Koinonia (Gemeinschaft), also zu Gleichzeitigkeit und Verbundenheit (Konjunktivität). Das müsse auch beim digitalen Abendmahl gewährleistet sein.
Landesbischof July wies abschließend darauf hin, dass Kirchengesetze stets bekenntnisgemäß sein müssten. Dies sei bei diesem Gesetz der Fall.
Der Antrag 40/22 erhielt große Zustimmung. Damit wurde der vorliegende Gesetzestext in erster Lesung beschlossen, unter Streichung des letzten Satzes in §4, Absatz 5.
Der Antrag 40/22 erhielt am Samstag in zweiter Lesung große Zustimmung. Damit wurde der vorliegende Gesetzestext beschlossen, unter Streichung des letzten Satzes in §4, Absatz 5.
Mit Antrag 28/22 hat die Landessynode den Oberkirchenrat gebeten, für 2022 und 2023 im Haushalt jeweils 1,5 Mio. Euro für die Bekämpfung von Fluchtursachen sowie die Hilfe für Geflüchtete einzuplanen. Bei Bedarf sollen die Mittel auch in das darauffolgende Haushaltsjahr übertragen werden können.
Die Dringlichkeit der Bekämpfung der Ursachen von Flucht und der Hilfe für Geflüchtete, etwa in Griechenland, Italien, dem Nahen Osten oder weiteren Ländern habe in den vergangenen Monaten stark zugenommen und werde weiter zunehmen, heißt es im Antrag. Es solle Arbeit unterstützt werden, die Menschen Perspektiven schaffe, für sie selbst und ihre Familien in ihrem Land.
Yasna Crüsemann, Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung, erklärte in ihrem Bericht, dabei handele es sich inhaltlich eigentlich nicht um einen neuen Antrag sondern um den Antrag 39/21, den die Synode schon 2021 beraten und beschlossen habe, der aber bislang vom Oberkirchenrat nicht umgesetzt und in den Haushaltsplan aufgenommen worden sei.
Zwar sei die mediale Aufmerksamkeit derzeit ganz auf die Ukraine fokussiert, aber es gebe „nach wie vor die Brandherde an den Grenzen Europas und in anderen Ländern“. Die Vereinten Nationen etwa hätten im Mai dieses Jahres erstmals mehr als 100 Mio. Menschen gemeldet, die auf der Flucht vor Konflikten, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung seien. Die Coronakrise habe die wirtschaftliche Lage in vielen Ländern und Kirchen verschärft. Und wegen des Ukraine-Kriegs und fehlender Getreidelieferungen drohe eine der schlimmsten Hungerkatastrophen in Ostafrika.
Immer mehr Gelder aus der EU würden in die gewaltsame Abwehr von Flüchtlingen investiert. Dabei hätten Partnerkirchen und -organisationen Ideen, wie man diese Mittel sehr viel sinnvoller in Perspektiven für Geflüchtete wie etwa in Ausbildungen investieren könnte. Crüsemann sagte: „Es steht uns als württembergische Landeskirche gut an, wenn wir mit unseren (begrenzten) Möglichkeiten beispielhaft solche Alternativen unterstützen.“ Und weiter sagte Crüsemann: „Gerade jetzt, wo wir uns als Kirche vornehmlich mit unseren eigenen Strukturen, Finanzen, also uns selbst befassen, ist dieser Antrag auch ein wichtiges und deutliches Signal nach außen: Wir übernehmen als württembergische Landeskirche weiterhin verlässlich und solidarisch Verantwortung für unsere Geschwister in der weltweiten Ökumene. Priorität hat bei uns: wir sind für diejenigen da, die uns brauchen und unterzugehen drohen.“
Aussprache
Zu Beginn der Aussprache stellte der Synodale Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) im Namen des Finanzausschusses den Antrag 39/22, den vorliegenden Antrag 28/22 dahingehend zu ändern, dass die beantragten 3 Mio. Euro nicht auf 2022 und 2023 verteilt sondern als Gesamtsumme für den Haushalt 2023 eingeplant werden sollen. Dadurch werde vermieden, dass für die 2022er Summe zur Herbstsynode ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden muss. In der Aussprache sprachen sich einige Synodale wie etwa Renate Simpfendörfer (Eislingen) und Hannelore Jessen (Neuenstadt) dafür aus, beim ursprünglichen Antrag zu bleiben und die erste Tranche schnellstmöglich verfügbar zu machen. Manche wiesen darauf hin, ein Nachtragshaushalt sei nichts Ungewöhnliches. Andere Synodale wie Kai Münzing (Dettingen an der Erms) und Anselm Kreh (Hermaringen) plädierten dafür, die gesamte Summe im Haushalt 2023 einzuplanen. Dann stünden sie sofort im Januar 2023 in voller Höhe zur Verfügung. Der zeitliche Unterschied betrage nur wenige Wochen. Die Synodale Heidi Hafner (Sindelfingen) forderte die Information ein, ob die 3 Millionen on top kämen oder 2023 auf die 8 Mio. Euro für Maßnahmenanträge angerechnet werde. Oberkirchenrat Ulrich Heckel antwortet darauf, 1 Mio. Euro würden aus Rücklagen genommen, die ursprünglich für die Autobahnkirche Sindelfingen gedacht gewesen seien. 2 Mio. Euro würden aus den 8 Mio. Euro genommen. Stefan Werner (Direktor im Oberkirchenrat) ergänzte, die Priorisierung im Rahmen der 8 Mio. Euro hätte ganz genauso stattgefunden, wenn die Mittel wie ursprünglich geplant schon 2022 im Haushalt eingeplant worden seien.
In der Abstimmung nahm die Synode den Antrag 39/22 an, die 3 Mio. Euro im Haushalt 2023 einzuplanen.
Die Präsidentin der Landessynode und Vorsitzende des Ältestenrates, Sabine Foth, berichtete stellvertretend für den Ältestenrat über die Beratungen zum Antrag Nr. 05/22 "Umstellung auf einen Doppelhaushalt" ab 2023/2024. Der Antrag war bei der Frühjahrssynode 2022 eingebracht und an den Ältestenrat unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen worden.
In ihrem Bericht beleuchtete die Präsidentin die Vor- und Nachteile eines Doppelhaushalts aus Sicht des Ältestenrats: Grundsätzlich würden Vorteile in der Einführung eines Doppelhaushalts gesehen, da die Mitarbeitenden des Dezernat 7 des Evangelischen Oberkirchenrats von der jährlichen Haushaltsaufstellung "entlastet" würden.
Von Nachteil sei, dass die Stellen, die den Haushalt aufstellen würden, sich derzeit noch in der "Einarbeitungsphase" befänden und auf sie eine zusätzliche Belastung zukommen würde. In § 21 der Haushaltsordnung sei außerdem geregelt, dass ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden müsse, wenn ein "erheblicher" Fehlbetrag entstehe - "nach oben wie unten", so die Präsidentin. Diese Regelung warf im Ältestenrat der Synode Fragen auf. Auch die unklare wirtschaftliche Lage, ausgelöst durch die Corona-Pandemie und den russischen Angriffskrieg in der Ukraine, löste Bedenken aus. Weitere Nachteile eines Doppelhaushalts aus Sicht des Ältestenrats beträfen die Möglichkeiten der Landessynode, innerhalb der beschlossenen Jahre Einfluss zu nehmen; und die möglichen Auswirkungen auf die in einem zweijährigen Rhythmus beschlossenen Verteilbeträge an die Gemeinde.
Der Ältestenrat hat mit zwei Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und drei Enthaltungen gegen den Antrag gestimmt. Die Präsidentin betonte, dass zahlreiche Personen den Antrag befürworteten, jedoch nicht zum jetzigen Zeitpunkt.
Aus der Synode erfolgte der Antrag für eine Aussprache. Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, befürwortete einen Doppelhaushalt. "Bürokratieabbau" sei dringend notwendig. Auch wenn im ersten Jahr des Doppelhaushalts der Mehraufwand im Oberkirchenrat zehn Prozent betragen würde, würde der Minderaufwand im Jahr darauf 90 Prozent betragen. Das Kollegium habe bereits vorgeschlagen, dass die Synode immer in der Sommersynode über einen Nachtragshaushalt entscheiden könne, so Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup. Soll der Doppelhaushalt bereits jetzt oder später kommen? Kai Münzing (Dettingen an der Erms) lehnte diesen zum jetzigen Zeitpunkt ab. Die Gemeinden müssten an den Entwicklungen partizipieren, sagte Peter Reif (Stuttgart). Deshalb forderte er, die Landeskirche solle mit der Einführung bis zu einem späteren Zeitpunkt warten. "Wir können es wagen, einen Doppelhaushalt einzuführen", sagte hingegen Annette Sawade (Schwäbisch Hall). Michael Schneider (Heilbronn) forderte, wichtig sei es, dass die Synode selbst entscheide und keine Entscheidung für einen Doppelhaushalt vom Oberkirchenrat vorgelegt bekomme.
Die Synode stimmte anschließend über die Einführung eines Doppelhaushalts ab 2023/2024 ab. Der Antrag wurde mit 40 Ja-Stimmen angenommen. 32 Personen stimmten dagegen, sechs Personen enthielten sich.
Direktor Stefan Werner berichtete von der Maßnahmenplanung. Sie finanziere zusätzliche Projekte und Aufgaben neben der regulären Haushaltsplanung. Trotz bestehender Sparvorgaben habe sich das Kollegium darauf verständigt, weiterhin eine bestimmte Summe, derzeit 8 Mio. Euro, hierfür in den Eckwerten der Mittelfristigen Finanzplanung festzulegen. Werner wies darauf hin, dass sich die aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen der Landeskirche verschlechtern. Gründe hierfür seien neben Mitgliederverlust und allgemeiner wirtschaftlicher Konjunktur unter anderem auch die hohe Inflation. Daher bedürfe es bei der Finanzierung zusätzlicher Aufgaben im Rahmen der Maßnahmenplanung strikter Haushaltssdisziplin.
In einem Exkurs ging Direktor Werner auf weitere Herausforderungen durch die Megatrends der Digitalisierung und der Transformation zur Klimaneutralität ein. Nach Vorschlag des Kollegiums sollen die dafür erforderlichen Mittel aus einem sogenannten Restrukturierungsfonds kommen.
Aus den genannten Gründen sei der in den Eckwerten festgesetzte Rahmen von derzeit 8 Mio. Euro jährlich strikt einzuhalten. Eine konsequente Prioritätensetzung sei erforderlich. Die Maßnahmenanträge berücksichtigten in der Regel die synodalen Anliegen. Im Finanzausschuss sei festgestellt worden, dass der Großteil bedacht worden sei, jedoch mit einzelnen Ausnahmen. Zur Verbesserung des Abstimmungsverfahrens habe das Kollegium beschlossen, bereits im Rahmen des Planungsverfahrens eine aktive Beteiligung der Synode vorzusehen. Daher sollten nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel bereits im ersten Planungsschritt verplant werden.
Das Kollegium habe zudem beschlossen, Ressourcen des Verteilbetrages für weitere Schwerpunkte in einem zweiten Schritt offenzuhalten, also über die bereits bestehende Beteiligung der Synode hinaus.
Diesem Verfahren sollen 1 Mio. Euro oder 1/8 der Mittel (ausgehend von der aktuellen Summe von 8 Mio. Euro) unterworfen werden. Bei geänderter Verteilsumme erfolgt eine entsprechende Anpassung. Eine Liste der nicht berücksichtigten Maßnahmen soll einen Vorschlag der Landessynode zur Priorisierung ermöglichen. Anträge, die das Kollegium nicht befürworte, werden in der Liste angezeigt.
Abschließend wies Werner darauf hin, dass das Kollegium davon ausgehe, dass der abgesprochene Finanzrahmen nicht überschritten werde.
Dr. Martin Kastrup, Leiter des Finanzdezernats des Oberkirchenrats, erläuterte zu Beginn, dass die jährliche Maßnahmenplanung durch das Vorziehen der Eckwerte ab diesem Jahr einen anderen Charakter erhalte. Die Maßnahmenplanung gliedere sich grundsätzlich in die jährliche Haushaltsplanung ein; ihre Diskussion sei auch in der Herbstsynode möglich, in der die Maßnahmen als Teil des Haushaltsplans ohnehin beschlossen würden.
Der aktuelle Bericht in dieser Synode solle die Haushaltsdiskussion in der Herbstsynode entlasten. In diesem Jahr sei neu, dass ein Spielraum belassen werde, für Anträge, die von der Landessynode im Gegensatz zum Oberkirchenrat priorisiert würden. In der aktuellen Sitzung könne daher die Gesamtheit der Anträge nochmals diskutiert werden. Dr. Kastrup appellierte, dass in einer kleiner werdenden Kirche auch Dinge unterlassen werden müssten.
Für befristete Maßnahmen, die ab dem Jahr 2023 beginnen sollen, stünden wie jedes Jahr 8 Mio. Euro zur Verfügung. Die meisten dieser Anträge seien innerhalb der regulären Mittelfristplanung diskutiert worden, einige seien nachgeschoben worden und konnten aufgrund des nicht ausgeschöpften Gesamtbetrags berücksichtigt werden. In wenigen, aber großen Fällen seien unverbrauchte Maßnahmenmittel vergangener Perioden zurückgegeben worden, um andere Maßnahmen oder Maßnahmen anders zu finanzieren. Schließlich würden Maßnahmen auch aus Zuschüssen Dritter oder vorhandenen Budgetrücklagen finanziert.
Als wichtigste Maßnahmen stellte Dr. Kastrup vor:
Martin Kastrup erläuterte, dass neben den Maßnahmenmitteln im engeren Sinne Maßnahmen aus weiteren einmaligen Sondermitteln finanziert würden:
Schließlich führte Dr. Kastrup als Thema, das in den kommenden Haushalt hineinspiele, die neuen Dauermaßnahmen an. Sie belasteten wie in jedem Jahr gleichmäßig alle Budgets oder erhöhten die Vorwegabzüge bei den Kirchengemeinden. Hier nannte er unter anderem die Aufstockung der Mittel für Telefonseelsorge.
Hinzu kämen die Finanzierung digitaler Themen wie die Stelle des Beauftragten für digitalen Wandel, Datenschutz und IT-Sicherheit in den landeskirchlichen Dienststellen und das Notfallmanagement.
Dr. Kastrup fasste abschließend zusammen, dass man sich auf der einen Seite beschränken müsse, auf der anderen Seite aber um Budgetaufstockungen nicht herumkomme: die Landeskirche müsse sich an ihre kleiner werdende Finanzkraft und zugleich an die steigende Komplexität der Umwelt anpassen. Die Posterioritäten-Setzung funktioniere derzeit ebenso wenig wie die Bewältigung der organisatorischen Veränderungen in der Linie; Vorschläge zu ersterer lägen zur Beschlussfassung vor, es sei die Herausforderung der Zukunft, daran weiterzuarbeiten.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses Tobias Geiger wies zunächst darauf hin, dass zwar die Kirchensteuereinnahmen in diesem Jahr mit 6,28 Prozent deutlich über dem Vorjahr lägen, aber im Vergleich zu 2019 (vor der Corona-Krise) nur minimal um 0,84 Prozent gestiegen seien. Rechne man Lohnsteigerungen und Inflation ein, sei zum Ausgleich eigentlich ein Wachstum von rund 10 Prozent statt 0,84 Prozent nötig. Trotzdem bleibe es dabei, dass neben den Dauerfinanzierungen und Verpflichtungen des Haushaltsplanes im Rahmen der Maßnahmenplanung der mittelfristigen Finanzplanung 8 Mio. Euro Spielraum für Investitionen und Innovation zur Verfügung stünden.
Geiger stellte dann einige Themen aus den Beratungen des Haushaltsausschusses vor. Zunächst warnte Geiger davor, Maßnahmen durch Vorwegabzug aus Kirchensteuermitteln zu finanzieren, da dies die in den Gemeinden und Bezirken verfügbaren Mittel reduziere.
Geiger wies dann auf die rund 83 Mio. Euro hin, die in Summe bis 2035 für die Umsetzung des geplanten Klimaschutzgesetzes vorgesehen seien: „Das ist ein großer finanzieller Kraftakt und zeigt, wie ernst die Evangelische Landeskirche ihre Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung nimmt.“
Ein Kraftakt seien auch die fast 27 Mio. Euro für die Umstellungsfinanzierung und den dauerhaften Betrieb der digitalen Infrastruktur 2030 bei Gemeinden, Bezirken und Landeskirche hin zu einheitlicher Software und elektronischem Rechnungssystem.
Intensiv ging Geiger auf die 8 Mio. Euro für die Planung zusätzlicher Einzelmaßnahmen ein. Auf diese Summe würden 15 Maßnahmen angerechnet. Eine Auswahl stellte Tobias Geiger vor:
Kirche entwickeln im Quartier: Nachdem der ursprüngliche Antrag 19/20 (umfassende Bereitstellung von Wohnraum für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen) sich als nicht finanzierbar erwiesen habe, soll nun eine Personalstelle geschaffen werden, um Kirchengemeinden und -bezirke sowie diakonische Träger zu beraten, wie Immobilien nachhaltig neu genutzt werden und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden könne.
Zukunftsgutscheine: Ein Pilotprojekt in Heilbronn habe deutlich gemacht, dass langzeitarbeitslosen Menschen durch die Verzahnung der Angebote von diakonischen Trägern gezielt geholfen werden kann. In Heilbronn wurden Frauen mit minderjährigen Kindern gefördert, dieses Projekt soll nun in acht Regionen Württembergs auch auf andere Personengruppen ausgedehnt werden. Hierzu stellt die Landeskirche 480.000 Euro verteilt auf zwei Jahre zur Verfügung.
Member Journey: Dieses Projekt solle gezielt junge Erwachsene kommunikativ begleiten, da in dieser Gruppe besonders viele Austritte zu verzeichnen seien.
Fortschreibung Kommunikationskonzept Medienhaus: Mit 2,4 Mio. Euro sei dies die größte Maßnahme im Rahmen der 8 Mio. Euro.
Synodale Million: Das Kollegium des Oberkirchenrates habe beschlossen, 1 Mio. Euro speziell für Projekte und Maßnahmen zu reservieren, die von Seiten der Landessynode gewünscht seien. Geiger sagte, die sei „ein starkes Zeichen für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit“. Für diese Million seien bei einem Treffen zwischen Präsidium und Ausschussvorsitzenden vier Maßnahmenanträge identifiziert worden, die zuvor vom Kollegium abgelehnt bzw. abgeändert worden seien:
Diese Maßnahmen seien mit ihrem Volumen von 5,14 Mio. Euro fünffach überzeichnet. Deshalb schlage Nr. 26/22 vor, die Maßnahmen in aufeinander folgende Teilmaßnahmen über die kommenden fünf Jahre aufzuteilen.
Lebendige Gemeinde
Für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde betonte Rainer Köpf die Bedeutung von Innovationskeimen in einer Zeit der Transformation. Viele Ausgaben in der mittelfristigen Finanzplanung seien grundsätzlich wichtig. Er begrüße es, dass verschiedene Rücklagen zu einem Restrukturierungsfonds zusammengefasst würden. Herzstück der Planung sei die Summe von 8 Millionen für befristete Maßnahmen. Er erwähnte besonders die Projekte „Kirche entwickeln im Quartier“, die Zukunftsgutscheine und die Member Journey, sowie die Bedeutung der "synodalen Million". Es seien die richtigen Maßnahmen in die Förderung aufgenommen worden, wie das Projekt "Perspektive entwickeln" und das Landespopkantorat. Er warf aber die Frage auf, ob die Förderung an dieser Stelle reiche.
Offene Kirche
Die Finanzplanung sei angesichts der unsicheren Weltlage "vorläufig", sagte Eckart Schultz-Berg. Man wisse nicht, wie verschiedene Entwicklungen weitergehen würden. Gut sei es, dass die Landeskirche auf Rücklagen zurückgreifen könnte.
Bei der Haushaltsplanung müsse es Zeit für inhaltliche Diskussionen geben. Veränderungsprozesse müssten ermöglicht werden. Insbesondere diakonische und theologische Themen dürften nicht herunterfallen, betonte Schultz-Berg. "Menschen messen uns daran und fordern von der Kirche Glaubwürdigkeit ein." Der Gesprächskreis "Offene Kirche" wünsche sich eine öffentlich sichtbare Kirche, in deren Zentrum die Menschen stünden. Auch Frieden und Gerechtigkeit seien für den Gesprächskreis wichtig. Daher befürworte der Gesprächskreis, dass Gelder für Fluchtursachenbekämpfung sicher bereitstehen. Für das zu erwartende Klimaschutzgesetz seien zwar hohe Summen eingeplant – das sei aber sehr richtig. Auch die Digitalisierung sei nötig, um eine moderne Verwaltung zu errichten. Es müsse dann aber in diesem Bereich auch eingespart werden: Die Verwaltungskosten dürften nicht über 12 Prozent hinausgehen. Kirchlich-theologische Maßnahmen hält der Gesprächskreis für zentral, etwa die Telefonseelsorge. Es müsse klar sein, dass evangelische oder ökumenische Kirche dahinterstünden. Der Gesprächskreis sprach sich für die drei eingeplanten Stellen für populare Kirchenmusik aus: "Man muss Menschen da ansprechen, wo ihnen das Herz aufgeht." Das Fazit des Gesprächskreises: Mit den eingeplanten Posten würden wichtige Innovationen ermöglicht.
Evangelium und Kirche
Für den Gesprächskreis leitete der Synodale Dr. Harry Jungbauer sein Votum damit ein, dass nicht mehr zu lange mit dem Beschluss konkreter Veränderungen gewartet werden solle, damit diese tatsächlich Veränderungen bewirken könnten. Er erklärte, dass es neben Gebäudemanagement und Klimazielen neue gesetzliche Bestimmungen brauche, etwa für Solaranlagen auf einer denkmalgeschützten Kirche. Ferner müsse die Frage beantwortet werden, ob (weitere) kirchliche Gebäude veräußert werden könnten. Ein wichtiger Beitrag für Investitionen sei für den Gesprächskreis schließlich die Fort- und Weiterbildung von Menschen, die im kirchlichen Bereich arbeiteten.
Kirche für morgen
Stellvertretend für den Gesprächskreis "Kirche für morgen" betonte Matthias Böhler, wie wichtig ein "Innovations- und Investitionsbudgets" für die Kirche sei. Der Betrag von acht Millionen Euro verschaffe bei der Haushaltsplanung Freiräume, um "Kirche neu zu denken" und "Veränderungsprozesse zu gestalten". Deshalb zeigt sich der Gesprächskreis froh darüber, dass dieser Betrag nicht halbiert werde. Für besonders wichtig hält der Gesprächskreis "sozial-diakonische Maßnahmen". Auch Geld zur Bekämpfung von Fluchtursachen bereitzustellen, sei notwendig. Zudem müssten Programme für Mitgliederbindung, welche die Beziehungen junger Menschen zu Personen aus der Kirche förderten, im Mittelpunkt stehen. Für hilfreicher als etwa das Projekt "Member Journey", bei dem junge Menschen mit Briefen erreicht werden sollten, hält der Gesprächskreis das Projekt "Perspektive entwickeln". Der Gesprächskreis unterstützt auch, einmalig Sondermittel zur Finanzierung weiterer Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, wie für Restrukturierungsmaßnahmen und Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzgesetzes. Diese dürften nicht zu Lasten eines ohnehin schon kleinen Innovationsfonds gehen. Klimaschutz sei eine "Zukunftsinvestition".
Der Synodale Christoph Hillebrand betonte, dass es beim Projekt der digitalen Infrastruktur nicht darum gehe, Personal einzusparen, sondern um Qualitätssicherung. Pfarrerinnen und Pfarrer müssten entlastet, Stellen im ländlichen Raum geschaffen und erhalten werden.
Christiane Mörk (Brackenheim) begrüßte zwar die Förderung lokaler Musikteams; die geplanten Stellen hätten aber mit einer Förderung in der Fläche nichts zu tun, dies könnte aber etwa eine Verlängerung auf 5 Jahre sein. Sie würdigte die Bemühungen des Finanzausschusses, ein Konzept zu erarbeiten, das Ergebnis sei aber für den theologischen Ausschuss nicht ausreichend. Kirchenmusik müsse ein Schwerpunkt der Landeskirche sein und bleiben.
Thomas Gerold (Bitz) äußerte Unbehagen angesichts der massiven Einsparungen vor Ort, z.B. durch den Pfarrplan und appellierte, den Verwaltungsanteil nicht auszubauen.
Thorsten Volz (Sulz) unterstützte die Notwendigkeit des Sparens, der große, angestoßene Projekte gegenüberstünden. Hierfür seien gute Kommunikationsstrukturen zwischen Synode und Oberkirchenrat erforderlich.
Der Antrag 26/22 wurde mehrheitlich angenommen.
„In keiner Weise erfüllt“
In ihrer konstituierenden Sitzung im Jahr 2020 hatte die 16. Landessynode einen Antrag über eine Gesamtstrategie für das Themenfeld „Kirche der Zukunft – neue Aufbrüche“ in den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen (Antrag 18/20). In diesem wurde der Oberkirchenrat gebeten, eine Gesamtstrategie für das Themenfeld „Kirche der Zukunft – neue Aufbrüche“ zu entwickeln. Als Ziel formulierte der Antrag, mit neuen Formen von Kirche vor allem Distanzierte und Kirchenferne zu erreichen.
Unzufrieden mit der Umsetzung des Antrags zeigte sich der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, Kai Münzing (Dettingen an der Erms). Der Ausschuss sehe den Antrag als „in keiner Weise als erfüllt“ an, betonte er in seinem Fazit. Zwar erkenne man an, dass der Oberkirchenrat das Anliegen aufgenommen, die Intention des Antrags verstanden habe und es auch eine Reihe von Einzelmaßnahmen gebe, aber eine Gesamtstrategie fehle weiterhin, so Münzing. Gerade im Blick auf andere Landeskirchen seien die Bemühungen der württembergischen Landeskirche „unvernetztes Stückwerk“. Der Oberkirchenrat zeige „ein grundsätzliches Verständnis für die Notwendigkeit einer regelmäßigen Erneuerung“, aber es fehle eine Person mit „Vernetzungs- und Begeisterungsfähigkeit“, die das vorantreibt, so der Vorsitzende.
"Willkommenskultur"
Mehrfach mahnte Münzing eine echte „Willkommenskultur“ gegenüber Aufbrüchen, Innovationen und Veränderungsprozessen in Gemeinden an. Im Ausschuss sei deutlich geworden, dass Entwicklungen und Anpassungen zur kirchlichen DNA gehören und ein „dauerhafter Prozess“ seien. Dies werde aber von vielen an der Basis und in der Kirchenleitung bestritten. Geht es aber nach dem Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, wird dieses Thema Synode und Oberkirchenrat weiterhin beschäftigen.
Aussprache
In der Aussprache schloss sich Dr. Markus Ehrmann (Herbertshausen) den Ausführungen von Kai Münzing zu einer Gesamtstrategie an. Diese brauche es und das sei mehr als einer Aufzählung bestimmter Einzelmaßnahmen.
Diskutiert wurde auch über einen Antrag, der die Projekt-stelle für „Innovatives Handeln und Neue Aufbrüche“ in den Blick nahm. Der Antrag des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung setzte sich für eine Verstetigung dieser Stelle ein. Für eine Verstetigung sprach sich auch Matthias Hanßmann (Horb a. N.) aus. Auch wenn die Kirche der Zukunft nicht an dieser einen Stelle hänge, brauche es eine übergeordnete Stelle, „jemand der fördert und zeigt, wie man gießt.“ Wie andere Synodale erinnerte Ralf Walter (Herbrechtingen) an den Gemeinde- und Innovationstag im Jahr 2024. Er freue sich darauf und erhoffe sich daraus Initiativen, die dann Begleitung bräuchten. Bedenken zu dem Antrag hatte unter anderen Thorsten Volz (Sulz). Es stünden noch grundsätzliche Entscheidungen zu Posterioritäten und Prioritäten an. Diesen solle man nicht vorgreifen. Zudem gab es aus dem Oberkirchrat Signale, dass eine Verfestigung der Stelle dienstrechtlich nicht möglich sei, da es sich um eine Projektstelle handle. Der Antrag wurde von den Synodalen angenommen.
Ein weiterer Antrag des Gesprächskreises Evangelium und Kirche zu diesem Themenfeld wurde ebenfalls angenommen. In dem Antrag wurde der Oberkirchenrat gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das Anliegen der „Neuen Aufbrüche“ aufgenommen und durch eine Personalstelle begleitet werden kann.
Die Stellvertretende Präsidentin der Landessynode, Andrea Bleher, berichtete aus der Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses am 30. Mai 2022. Dort stellte der Leiter des Rechnungsprüfamtes (RPA), Kirchenoberverwaltungsdirektor Benjamin Kruck, den Schlussbericht der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Evangelischen Landeskirche zur Prüfung durch den Geschäftsführenden Ausschuss vor. Dieser ist wiederum dazu verpflichtet, an die Synode zu berichten.
Das RPA führte 313 Prüfungen durch, 22 davon im "engeren landeskirchlichen Bereich". Zu den Arbeitsbereichen, die geprüft worden seien, zähle der Haushalt 2019. Auch die "Integrierte Beratung", die Landeskirchenstiftung und das Pfarrseminar seien geprüft worden. Das RPA befürworte einen Doppelhaushalt, damit die Verantwortlichen in Dezernat 7 und die Budgetverantwortlichen ihren Jahresabschluss im auf das Haushaltsjahr folgenden Juni einreichen könnten.
Offene Fragen beträfen die Arbeitnehmerüberlassung, die Überlastung der Sachbearbeitung, die Rechtzeitigkeit des Jahresabschlusses, das Controlling und Ausschreibungsgrundsätze bei Vergaben über 3000 Euro.
Der Vorsitzende der Prüfergruppe des Geschäftsführenden Ausschusses habe die Entlastung des Evangelischen Oberkirchenrats empfohlen. Auch der Finanzausschuss habe dem Geschäftsführenden Ausschuss einstimmig empfohlen, den Oberkirchenrat zu entlasten, wie der Vorsitzende, Tobias Geiger, berichtet habe.
Der Geschäftsführende Ausschuss habe einstimmig beschlossen, den Evangelischen Oberkirchenrat für seine Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2019 zu entlasten.
Antrag Nr. 29/22: Arbeitsrechtliche Gleichstellung von Kolleginnen und Kollegen, die der ACK angehören – Unbefristete Anstellung von ACK-Mitgliedern in leitender Funktion: Verwiesen an den Rechtsausschuss.
Antrag Nr. 30/22: Weitere Mittel für den MutmachFonds: Verwiesen an den Ausschuss für Diakonie.
Antrag Nr. 31/22: Unterstützung der „Resolution zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes“ - verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung
Antrag Nr. 32/22: PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst: verwiesen an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses
Antrag Nr. 33/22: Projekt zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft sozialdiakonischer Initiativen und Werke - verwiesen an den Ausschuss für Diakonie
Antrag Nr. 34/22: Stabstelle für Wandel - verwiesen an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung
Antrag Nr. 35/22: PfarrPlan 2030 und Pfarrhäuser - verwiesen an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung
Antrag Nr. 36/22: Änderung der KGO – Leitungsgremien: verwiesen an den Rechtsausschuss
Antrag Nr. 37/22: Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden - verwiesen an den Ausschuss für Diakonie
Nr. 31/16: Zur Stellensituation der Diakone und Diakoninnen
Nr. 32/16: Zur aktuellen Bürokonzeption im Neubau des Ev. Oberkirchenrates
Nr. 33/16: Zu Überlegungen der Errichtung eines Ev. Gymnasiums in Reutlingen
Nr. 34/16: Zu Überlegungen der Neustrukturierungen der Württembergischen Landeskirche
Anfragen und Antworten des Oberkirchenrats im Wortlaut: