Der Ältestenrat der Landessynode hat folgenden Vorschlag zur Besetzung des Nominierungsausschusses zur Bischofswahl im Jahr 2022 eingebracht, über den am zweiten Sitzungstag, 3. Juli, abgestimmt werden wird:
Zur Bischofswahl: Nachdem sich der Nominierungsausschuss konstituiert hat, macht er sich auf die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Maximal drei Personen kann er der Landesynode vorschlagen. Die Wahl ist für die Frühjahrssynode 2022 vorgesehen, am 24. Juli 2022 soll in einem Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche der Bischofswechsel vollzogen werden.
Der Beauftragte bei Landtag und Landesregierung, Volker Steinbrecher, beschrieb in seinem Bericht das Evangelische Büro in Landtag als „Drehscheibe für die Abstimmung von Gesetzesvorhaben zwischen dem Land und den evangelischen Landeskirchen in Baden und in Württemberg“, ebenso als Treffpunkt für kirchlich-politische Gespräche. Es organisiere Jahresempfänge, Gottesdienste und unterschiedlichste Begegnungen mit politisch Verantwortlichen. Außerdem seien Einschätzungen und Informationen Steinbrechers gefragte – sowohl von politischer als auch von kirchlicher Seite, etwa zu kirchlichen Schulen, der Diakonie, den Seelsorgediensten und der Denkmalpflege. Für eine gute Übersicht der zwischen Land und Kirche zu erörternden Themen verwies er auf den Staats-Kirchenvertrag von 2007. Seine Hauptaufgabe sieht Steinbrecher in der Seelsorge und in der Begleitung und Unterstützung der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen sowie der zugeordneten Mitarbeitenden – bis hin zu ökumenischen Andachten und Gottesdiensten im Landtagsgebäude.
Steinbrecher forderte die Synode auf, sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Schutz der Parlamente und das Vertrauen in gesellschaftliche Institutionen einzusetzen. In diesem Zusammenhang verwies Steinbrecher auch auf die gemeinsame Erklärung der Landeskirchen gegenüber der AfD vom April 2018. Er ermutigte, sich den wichtigen Zukunftsthemen zu stellen. Eine wichtige kirchliche Aufgabe sieht Steinbrecher darin, in „gesellschaftliche Friktionen“, die gerade in der Coronazeit entstanden seien, „Motor für versöhnendes Handeln zu sein, und „Zusammenleben und Beieinanderbleiben“ zu „befördern“. Gleichzeitig beobachte er, dass die Differenz zwischen Staat und Kirche größer werde, auch wenn derzeit die Kirchen durch den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) viel Aufmerksamkeit erführen. An die Landessynode appelierte Steinbrecher: „Seien sie politisch wachsam. Christlicher Glaube speist sich aus dem Vertrauen in Gottes Liebe für alle Menschen auf dieser Welt und äußert sich – auch im Rahmen politischer Entscheidungen – letztlich immer in Nächstenliebe und Leidenschaft für das Leben. Dabei grenzen wir uns als Christinnen und Christen nicht von anderen Kulturen ab, sondern erleben Vielfalt als Reichtum unserer Gesellschaft.“
Aussprache:
Annette Sawade (Schwäbisch Hall, Gaildorf), pflichtete Volker Steinbrecher bei, dass sich die Kirche einmischen müsse; besonders für Rechtstaatlichkeit und Klimaschutz. Sie bat ihn, sich für eine gute strukturelle Finanzierung der Notfallseelsorge (NFS) einzusetzen.
Johannes Söhner (Böblingen, Herrenberg) thematisierte eine Lobbyfunktion des Evangelischen Büros. Direktor Stefan Werner wies darauf hin, dass EKD und Landeskirchen nicht im Lobbyregister aufgeführt würden, da sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts keinen kommerziellen Lobbyismus betrieben. Wesentliche Teile der Kommunikation zwischen Landeskirche und Landesregierung geschehe auf ministerialer Ebene. Steffen Kern (Tübingen) erinnerte daran, dass in den Verfassungen der Einsatz der Kirchen für das Gemeinwohl festgeschrieben sei und verwies auf die Veröffentlichungen der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD wie "Konsens und Konflikt".
Dr. Antje Fetzer (Waiblingen) brachte die nachlassende Bindung von Kommunalpolitikern und Kommunalpolitikern zur Kirche ins Gespräch. Steinbrecher bestätigte, dass in einer säkularer werdenden Welt Berührungspunkte und Erfahrungswerte mit Kirche der Politiker und Politikerinnen weniger würden.
Auch das kooperativ-konfessionelle Modell des Religionsunterricht kam zur Sprache. Bildungsdezernentin OKRin Carmen Rivuzumwami betonte, dass andere Religionen im Religionsunterricht nicht ausgegrenzt würden und sich der Religionsunterricht im Südwesten nicht nur mit der eigenen Konfession befasse. Einen „Religionskunde-Unterricht“ lehnte sie ab. Deshalb solle der konfessionellen Unterricht als Basis bewahren. Schuldekan Harry Jungbauer bekräftigte, dass im Religionsunterricht Brücken zu anderen Kulturen gebaut würden.
Bis zum 1. August gilt die vom Geschäftsführenden Ausschuss beschlossene Regelung, die den geschäftsführenden Ausschüssen der Landessynode audiovisuelles Tagen anstelle von Präsenzsitzungen ermöglicht. Der Rechtsausschuss habe nun zu klären gehabt, ob dies auch künftig der Fall sein solle, so der Vorsitzende Christoph Müller. Eine dauerhafte Verankerung dieser Möglichkeit in der Geschäftsordnung der Landessynode sei dem Rechtsausschuss sinnvoll erschienen. Gerade für Synodale mit längeren Anfahrtswegen könne eine audiovisuelle Teilnahme von Zeit zu Zeit entlastend sein. Grundsätzlich sei persönliche Anwesenheit zu bevorzugen. Über die Sitzungsform sollen die Ausschussvorsitzenden entscheiden. Dabei solle eine Beschlussfassung auf schriftlichem oder elektronischem Weg möglich sein - es sei denn, es handle sich um geheime Abstimmungen oder geheime Wahlen. Der Rechtsausschuss habe sich einstimmig für diese Regelung ausgesprochen und legt die entsprechend formulierte Änderung der Geschäftsordnung der Synode vor. Diese bedarf einer Zweidrittelmehrheit.
Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Im Auftrag der Synodalpräsidentin hat sich der Rechtsausschuss mit der Frage beschäftigt, ob neben den Geschäftsausschüssen auch das Plenum der Landessynode, der Landeskirchenausschuss sowie der Geschäftsführende Ausschuss audiovisuell und hybride Sitzungsformate stetig nutzen kann. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, berichtete, dass dies für den Landeskirchenausschuss eine Verordnung des Oberkirchenrats regeln solle. Die Diskussion über Plenumssitzungen sei noch nicht abgeschlossen - und für den Geschäftsführenden Ausschuss solle eine Änderung der Kirchenverfassung beschlossen werden. Das dazu eingebrachte "kirchliche Gesetz zur Änderung der Kirchenverfassung" fügt einen Satz in die Kirchenverfassung ein, demzufolge Sitzungen ausnahmsweise ohne persönliche Anwesenheit aller durchgeführt werden können, "sofern Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertagung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist.". Diese Verfassungsänderung benötige, so Müller eine Zweidrittelmehrheit und sei in erster und zweiter Lesung an verschiedenen Tagen zu beschließen.
Beschluss: Das Gesetz wurde in erster Lesung ohne Änderungen angenommen.
Zur globalen ungerechten Verteilung von Impfstoffen
Yasna Crüsemann (Geislingen) betonte, dass die Pandemie erst zu Ende sei, wenn alle Länder Zugang zu Impfstoffen hätten. Steigende Infektionszahlen, Schulschließungen, Ausgangssperren träfen gerade die Ärmsten besonders hart.Dass die reichen Länder Impfstoffe für sich behielten, sei unmenschlich und unvernünftig. Durch die globalen Märkte verbreiteten sich Virusvarianten in jede Region der Welt; die wirtschaftlichen und sozialen Folgen seien unabsehbar, unter anderem sei mit neuen Fluchtbewegungen zu rechnen.Spenden reichten nicht aus, es brauche auch Technologietransfer. Sie appellierte an die Kirchenleitung, die Regierungen von Bund und Ländern zu unterstützen, die örtlichen Gesundheitssysteme zu stärken.
Christiane Mörk (Brackenheim) erklärte, dass es in vielen Ländern des globalen Südens an grundsätzlicher Ausstattung wie Seife und Desinfektionsmitteln fehle, während in den reichen Ländern der beste Impfstoff diskutiert würde. Durch die Pandemie könnten andere Krankheiten nicht behandelt werden. Impfwohltätigkeit müsse zu Impfgerechtigkeit werden.
Hans-Ulrich Probst (Tübingen) nannte die bestehende Ungerechtigkeit eine Folge des Neo-Kolonialismus, der auf Rassismus beruhe und das Leben missachte. Die Evangelische Landeskirche stehe in der Verantwortung, derartige Strukturen zu unterhöhlen.
Die Frage der Aussetzung von Patenten für Impfstoffe als Voraussetzung für mehr Impfgerechtigkeit wurde kontrovers diskutiert. Mehrere Synodale betonten übereinstimmend, die Länder des globalen Südens müssten unterstützt werden, selbst zu produzieren, auch um einer Impfskepsis zu begegnen – so auch Dr. Gabriele Schöll (Aalen), die appellierte, ärmeren Ländern auf Augenhöhe zu begegnen, indem man sie zur Eigenherstellung von Impfstoffen befähige.
Angelika Klingel (Heimsheim) wies darauf hin. dass es um Gerechtigkeit gehe: Jetzt sei es der Impfstoff, sonst Wasser, saubere Luft, Nahrungsmittel, der Umweltschutz. Sie forderte dazu auf, als Kirche Mahnerin zu sein und Demokratie und Teilhabe zu stärken.
Anette Rösch (Wannweil) berichtete zur Kritik am Egoismus, der zunächst die eigenen Versorgung sicherstelle, von ihren Erfahrungen aus der Arbeit in einem Impfzentrum: Der Wunsch, möglichst schnell und mit dem besten Impfstoff geimpft zu werden, der sich hier zeige, verstärke die Verteilungsprobleme insgesamt. Kritik an einzelnen Impfstoffen sei nicht berechtigt.
Götz Kanzleiter (Ostelsheim) lenkte den Blick auf das hiesige Gesundheitssystem, das die Impfstoffe ebenfalls nicht gerecht verteile; auch hier seien Menschen – je nach Status – unterschiedlich gut versorgt. Die Landeskirche solle sich auch hier für ein solidarisches System einsetzen, und dann in den globalen Süden schauen.
Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July wies darauf hin, dass die Krise die ungerechte Verteilung von Ressourcen besonders deutlich zeige. An der Antwort auf diese Grundfrage müsse man weiterarbeiten. Er forderte dazu auf, jetzt schnell zu helfen und dabei auch an die Hersteller von Impfstoffen zu appellieren, diese zum Selbstkostenpreis zur Verfügung zu stellen. „Behalten wir den globalen Blick und handeln, wo wir handeln können“, sagte er.
Synodalpräsidentin Sabine Foth sagte zur Einführung ins Thema: „In den vergangenen Tagen ist durch die Delta-Variante in Europa auch über die Verteilung von Impfstoffen diskutiert worden. Auf die ungleiche Verteilung von Impfstoffen zwischen Industrienationen und dem globalen Süden verwies auch der Impfbeauftragte der Afrikanischen Union am 1. Juli, dass aus Europa trotz anders lautender Zusagen, bisher keine einzige Impfdosis an Afrika geliefert wurde. Während in den USA oder der Europäischen Union mittlerweile über 50 Prozent der Bevölkerung Erstimpfungen erhalten haben, liegt die Impfquote im globalen Süden bei durchschnittlich 0,5%. Diese Ungleichheit führt dazu, dass in zahlreichen Ländern weiter die Pandemie grassiert. Sie führt jedoch auch zu der Situation, dass weiter Corona-Mutanten entstehen, die auch in der westlichen Welt wieder auftreten. Gesellschaftlich wird aktuell diskutiert, wie diese Ungerechtigkeit der Impfverteilung behoben werden kann. Welche kirchliche Position wird dazu erhoben? Wie kann das globale Leben miteinander mit Blick auf neue Egoismen zukünftig gelingen?“
Dieses kirchliche Gesetz sehe die Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung von Pfarrstellen vor, so Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, in seinem Bericht. Ziel sei die Förderung von Stellenteilungen insgesamt.
Dazu werden etwa die beiden Fälle der Stellenteilung durch verheiratete und unverheiratete Stellenpartner aneinander angeglichen, indem in verschiedenen Gesetzen und Regelungen Ehe-spezifische Wörter wie „Ehegatte“ durch neutrale Wörter wie „Stellenpartner und Stellenpartnerin“ oder auch „Pfarrer und Pfarrerin“ ersetzt werden.
Weitere Änderungen sind auf der Sachebene vorgesehen: Die Beauftragung einer der beiden Pfarrpersonen solle nicht mehr automatisch enden, wenn sich ein Stellenpartner wegbewerbe oder längerfristig beurlauben lasse oder ein Ehegatte aus dem Dienst ausscheide.
Weiter erfolgt die Klarstellung, dass jeder der Stellenteiler möglichst einen eigenen Parochialbezirks erhalten solle und dieser wiederum Voraussetzung für den Vorsitz im Kirchengemeinderat sei. Falls ein eigener Parochialbezirk ausnahmsweise nicht möglich sei, müsse trotzdem der Dienstauftrag die „wesentlichen Elemente der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung, der Seelsorge und der Lehre“ umfassen, so der Bericht des Rechtsausschusses.
Von den Änderungen sind folgende Gesetze betroffen: Württembergisches Pfarrergesetz, Kirchengemeindeordnung, Kirchenbezirksordnung, Pfarrstellenbesetzungsgesetz, Einführungsordnung. Die Änderungen im Detail finden Sie in den Dokumenten zu diesem Tagesordnungspunkt.
Beschluss: Alle Artikel zu diesem TOP wurden in erster Lesung festgestellt, alle Anträge angenommen. Die zweite Lesung erfolgt am zweiten Sitzungstag, 3. Juli 2021.
Ohne Diskussion habe der Rechtsausschuss dem Votum des Finanzausschusses zugestimmt, das Änderungsgesetz zu beschließen, so der Rechtsausschussvorsitzende Christoph Müller. Es würden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen, die im Zusammenhang des neuen Systems der doppischen Haushaltsführung stehen, etwa die Veränderung von 'Kostenstelle' zu 'Haushaltsstelle' oder von 'Sachbuch' zu Hauptbuch'.
Beschluss: Das Gesetz wurde in 1. und 2. Lesung angenommen.
Für das Kirchliche Verwaltungsgericht müssen im Herbst diejenigen Mitglieder für eine neue Amtszeit gewählt werden, deren Wahl durch die Landessynode geschieht. Das sind drei der fünf Mitglieder des für Angelegenheiten der kirchlichen Verwaltung zuständigen Gerichts: Der oder die Vorsitzende, ein ordiniertes und ein nichtordiniertes Mitglied sowie jeweils Stellvertretungen. Die weiteren Mitglieder, eines davon mit Befähigung zum Richteramt und ein ordiniertes, beruft der Landesbischof.
Im Unterschied zu Kirchengesetzen anderer Landeskirchen sei ein Teil dieser Mitglieder "aus der Mitte der Landessynode" zu wählen, zitierte Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch das entsprechende Gesetz. Nun sei es zwar gesetzlich nicht zwingend erforderlich, habe sich aber in der Praxis bewährt, dass das nichtordinierte Mitglied die Befähigung zum Richteramt habe, so Frisch.
Da die 16. Landessynode im Unterschied zu vorigen Landessynoden keine Personen in die Landessynode zugewählt habe, verfüge sie nur noch über wenige Mitglieder mit Befähigung zum Richteramt. Diese seien durch ihre leitenden Funktionen in der Landessynode zudem stark beansprucht, erläuterte Frisch den Änderungsbedarf, den der Oberkirchenrat nun in Form eines Gesetzes einbringt. Damit solle künftig nur noch für das ordinierte von der Synode gewählte Mitglied im kirchlichen Verwaltungsgericht gelten, dass es Mitglied der Landessynode sein müsse. Das nichtordinierte Mitglied - und dessen Stellvertretung - müsse diese Bedingung nicht mehr erfüllen. Das erweitere die Möglichkeit, Personen mit der Befähigung zum Richteramt für das Kirchliche Verwaltungsgericht zu gewinnen.
Aussprache: Nachdem Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) darauf hingewiesen hatte, dass das vorgesehene Datums des Inkrafttretens des Gesetzes (1. November 2021) mit einer Behandlung im Rechtsausschuss nicht vereinbar sei, antwortet Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, das Datum sei mit Bedacht gewählt. So könne das neue Gesetz auch rückwirkend bereits bei den Wahlen in der Herbsttagung 2021 der Landessynode zur Anwendung kommen.
Beschluss: Der Antrag wurde in den Rechtsausschuss verwiesen.
Der Oberkirchenrat legte den Entwurf eines Kirchlichen Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und zu weiteren Änderungen der Kirchengemeindeordnung und Kirchenbezirksordnung (Gewaltschutzgesetz – GSG) vor.
Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch erläuterte in seinem Bericht die unterschiedlichen Regelungsgegenstände des Gesetzesentwurfs: Zum einen den Schutz vor sexualisierter Gewalt, zum anderen weitere Änderungen der Kirchengemeindeordnung und der Kirchenbezirksordnung.
Schutz vor sexualisierter Gewalt:
Dr. Michael Frisch nahm auf die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Gewaltschutzrichtlinie) Bezug, die am 18. Oktober 2019 beschlossen wurde. Darin seien grundsätzliche Anforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, Maßnahmen zu ihrer Vermeidung und Hilfen genannt. Neben Regelungen zu Zweck und Geltungsbereich enthalte die Richtlinie unter anderem Begriffsbestimmungen, Einstellungs- und Tätigkeitsverbote sowie die Regelung einer Melde- und Ansprechstelle. Für ihren Bereich entschieden die Gliedkirchen, soweit zuständig, über die Übernahme und nähere Ausgestaltung der Gewaltschutzrichtlinie.
Mit Wirkung auch für die Evangelische Landeskirche in Württemberg habe die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) durch das Dienstrechtsänderungsgesetz 2020 verschiedene Gesetze der EKD geändert. Der vorgelegte Gesetzesentwurf knüpfe daran an, und sehe entsprechend der Gewaltschutzrichtlinie Änderungen des Württembergischen Pfarrergesetzes und des Ausführungsgesetzes zum Kirchenbeamtengesetz der EKD vor.
Darüber hinaus sollten Gewaltschutzbestimmungen dort in die Rechtsregelungen der Landeskirche eingefügt werden, wo sie tagtäglich beachtet und angewandt werden müssten. Oberkirchenrat Dr. Frisch verwies hierzu auf die vorgelegten Änderungen, die auf allgemeine Gewaltschutzbestimmungen und Grundregeln der Gewaltschutzrichtlinie sowie auf Regelungen für Ehrenamtliche verweisen sollten.
Nach näherer Prüfung seien, außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Landessynode, eventuell entsprechende Regelungen durch das Diakonische Werk der evangelischen Kirche in Württemberg in seiner Satzung erforderlich. Ferner seien Regelungen durch die Arbeitsrechtliche Kommission zu treffen. Die Ausgestaltung der landeskirchlichen Melde- und Ansprechstelle erfolge im Verordungswege.
Änderungen der Kirchengemeindeordnung und Kirchenbezirksordnung:
Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch erklärte, dass unabhängig vom Gewaltschutz Regelungen zur Prozessstandschaft (= Befugnis, ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend zu machen, Anm. d. Red.) aufgenommen und eine Anpassung der Bestimmungen zum Kirchenbezirksrechner vorgenommen werden sollten.
Zum Gesetzesentwurf liegen Stellungnahmen der Arbeitsrechtlichen Kommission, der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung, der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg, der Kirchenbeamtenvertretung und der Pfarrervertretung sowie des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Württemberg, der Gleichstellungsbeauftragten und des Kirchengemeindetages vor.
Der Oberkirchenrat regte die Verweisung an den Rechtsausschuss an.
Beschluss: Der Gesetzesentwurf wurde in den Rechtsausschuss verwiesen.
Regelungen in anderen Landeskirchen:
Gesetze zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gibt es bereits in anderen evangelischen Landeskirchen (beispielhafte Aufzählung):
Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland: Am 1. Juni 2018 trat das Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie (Präventionsgesetz – PrävG) in Kraft.
Evangelische Kirche der Pfalz: Am 1. Januar 2020 trat das Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kraft.
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: Am 1. Dezember 2020 trat das Kirchengesetz zur Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Präventionsgesetz – PrävG)“ in Kraft.
Evangelische Kirche im Rheinland: Am 1. Januar 2021 trat das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kraft.
Evangelischen Kirche von Westfalen: Am 1. März 2021 trat das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kraft.
Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, erläuterte in seinem Bericht, bei der Sommertagung 2020 habe die Landessynode beschlossen, den Oberkirchenrat um einen Vorschlag zur Änderung der Haushaltsordnung zu bitten. Die solle sicherstellen, dass die strategische Planung des Oberkirchenrats, die Beratungen zur Mittelfristigen Finanzplanung, die Beschlussfassung der Eckwerte im Finanzausschuss sowie die synodale Beschlussfassung des Haushalts unter Berücksichtigung synodaler Beteiligung zeitlich und inhaltlich optimal zusammenspiele. (vgl. Antrag 39/20).
Hintergrund dieses Antrags seien die absehbar zurückgehenden Kirchensteuereinnahmen und die notwendige „Verlässlichkeit im Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen“, die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke brauchten, sowie das Anliegen der Synode, sich bei der Finanzplanung intensiver einzubringen. „Diese Diskussion zwischen Kollegium und Synode soll und muss ermöglicht werden, aber wir müssen dabei verlässlich und arbeitsfähig bleiben“, so Geiger in seinem Bericht. Dazu sei nun im Finanzausschuss unter Einbeziehung des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte der Folgeantrag 27/21 einstimmig beschlossen worden, der dem Oberkirchenrat einen Verfahrensvorschlag zur Finanzplanung nahelege und ihn bitte, die Haushaltsordnung entsprechend zu ändern.
Der vorgeschlagene zeitliche Ablauf der Verfahrensschritte im Wortlaut:
"Aufstellung der Mittelfristigen Finanzplanung und der Eckwerteplanung durch den Oberkirchenrat, Beratung der Eckwerteplanung im Finanzausschuss bis zur Frühjahrstagung
Beschluss der Eckwerteplanung durch die Landessynode jeweils im Rahmen der Frühjahrstagung
In enger Abstimmung Beratung der Maßnahmenplanung der Mittelfristigen Finanzplanung in den Geschäftsausschüssen: Kenntnisnahme und ggf. Beschlussfassung durch die Landessynode im Rahmen der Sommertagung
Beratung der Strategischen Planung durch die Landessynode jeweils im Rahmen der Herbsttagung, Kenntnisnahme (die Strategischen Ziele finden Niederschlag in der Mittelfristigen Finanzplanung des darauffolgenden Jahres)
Beschluss des Haushaltes durch die Landessynode jeweils im Rahmen der Herbsttagung"
In der Aussprache begrüßte Eckart Schulz-Berg (Stuttgart) den Antrag besonders im Hinblick auf die größere Klarheit und Transparenz, die die Synode damit über die Finanzzahlen bekomme. Dies sei wichtig für die Arbeit in den Gemeinden. Auch Kai Münzing (Dettingen an der Erms) sagte, er unterstütze diese Rhythmisierung. Zugleich regte er an, klarzustellen, an welcher Stelle des vorgeschlagenen Verfahrens die Kriterien für die inhaltlichen Schwerpunkte einflössen, die der entsprechende Sonderausschuss entwickelt habe.
Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup kündigte als Reaktion auf den Antrag für die Herbsttagung der Synode einen entsprechenden Vorschlag des Oberkirchenrats an. Er betonte, der Oberkirchenrat begrüße den Vorschlag der Synode in weiten Teilen. Seiner Meinung nach sei dafür aber nicht unbedingt eine Änderung der Haushaltsordnung nötig, und es sei auch nicht unbedingt sinnvoll, dass die Synode die Eckwerteplanung beschließe, die ja auf fünf Jahre hin angelegt sei.
Bericht des Finanzausschusses zu Antrag Nr. 08/21, Aussprache, ggf. Beschluss
Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, erinnerte in seinem Bericht an die Ereignisse des Jahres 2015, an die große Anzahl von Geflüchteten und das große bürgerschaftliche Engagement, das vielerorts durch die örtlichen Kirchengemeinden unterstützt wurde. Die 15. Landessynode hatte 16 Millionen Euro unter anderem zur Finanzierung von Koordinierungsstellen/Kontaktstellen für die Arbeit mit Geflüchteten für die Jahre 2016-2023 beschlossen. Diese Aufgaben bestünden über das Jahr 2023 hinaus. Geflüchtete brauchten nicht nur Willkommenskultur, sondern auch weitere Unterstützung zur Integration, so Geiger. In der Frühjahrssynode wurde der Antrag 08/21 eingebracht, den Kirchengemeinden für die Jahre 2024-2027 für die Fortführung der Koordinationsstellen über den Verteilbetrag weitere 6,5 Millionen Euro Sondermittel zuzuweisen. Das solle Planungssicherheit vor Ort schaffen und ein Signal setzen, dass für die Fortführung der Koordinationsstellen eigene Finanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden. Der Antrag wurde unter Beteiligung des Diakonieausschusses beraten und verändert:
Die bestehende Zielgruppe soll um marginalisierte und vulnerable Gruppen erweitert werden.
Die Maßnahmen sollen mit weiteren Aktionen verknüpft werden.
Zur fachlichen Begleitung soll eine Referentenstelle im Diakonischen Werk mit eigenen Mitteln finanziert werden.
Das Kollegium begrüßte das Konzept und befürwortet ein Finanzvolumen von 5,5 Mio. EUR für eine Laufzeit von drei Jahren. Der Diakonieausschuss spricht sich für eine Laufzeit von vier Jahren aus. „Wir setzen ein Zeichen, dass sich unsere Landeskirche auch in finanziell schwierigen Zeiten ihrer Verantwortung stellt, gleichzeitig nehmen wir die veränderten Rahmenbedingungen ernst und versuchen einen Kompromiss zu finden“, so Geiger in seinem Bericht.
Aussprache:
Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) bat um Informationen an die Verwaltungsstellen und Kirchengemeinde, dass sie die Arbeit weiterführen können. Siegfried Jahn (Blaufelden) erinnerte an das hohe Engagement in der Flüchtlingsarbeit, das aufrechterhalten werden solle. Marion Scheffler-Duncker (Backnang) äußerte als Flüchtlingsbeauftragte ihre Sorge über den Begriff „Postmigrantische Situation“ und bat darum, die Arbeit nicht auslaufen zu lassen. Tobias Geiger (Filderstadt) korrigierte, gemeint sei „postpandemisch“. OKRin Prof. Dr. Anette Noller wies darauf hin, dass nach der Migration die Integration folge. Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) appellierte an die Diakonischen Verbände, auch nach Auslaufen der Gelder die Flüchtlingsarbeit fortzusetzen.
Bericht des Finanzausschusses zu Antrag Nr. 09/21, Aussprache, Beschluss
Im Bericht zum TOP 12 nahm Tobias Geiger, der Vorsitzende des Finanzausschusses einen Blickwechsel zum vorigen Tagesordnungspunkt vor und schaute auf die Herkunfts-, bzw. Transitländer, von denen aus sich Menschen auf den Weg nach Europa machen. In der Frühjahrssynode wurde der Antrag 09/21 eingebracht, für die Ursachenbekämpfung von Fluchtgründen und zur Hilfe für die Transitländer einen Betrag von 3 Millionen Euro vorzusehen. Der Antrag wurde im Finanzausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung beraten.
Kirchenrat Rieth habe in der Sitzung des MÖE eine Konzeption für die Verteilung der Mittel an die Partner vor Ort vorgestellt. Er nannte konkrete Projekte in verschiedenen Ländern, wie Nordirak, Syrien, Libanon und Afrika und stellte fest, dass die Württembergische Landeskirche auf solide arbeitende Hilfswerke, wie Gustav Adolf Werk, Lutherischer Weltbund u. a. zurückgreifen könne, die eine verlässliche Verwendung der Mittel gewährleisteten.
Der Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung habe sich einstimmig für den Antrag 09/21 ausgesprochen, so Geiger. Der Oberkirchenrat teilt in einer Stellungnahme mit, den Antrag auf Grund fehlender Gegenfinanzierung nicht zu befürworten. "Unsere Aufgabe besteht darin, einen guten Kompromiss zwischen unserem unbegrenzten Auftrag als Kirche und unseren begrenzten Möglichkeiten als real existierende Landeskirche zu finden", so Geiger und trug einen konkretisierten Antrag vor. Darin wird der Oberkirchenrat gebeten, den Betrag von zwei Millionen Euro zur Fluchtursachenbekämpfung in den Herkunftsländern und zur Hilfe für Geflüchtete in den Transitländern in den Haushalt einzustellen und bittet um Zustimmung.
In der Aussprache betonte Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel, dass es sich bei der Stellungnahme des Oberkirchenrats nicht um inhaltliche, sondern um eine finanzielle Entscheidung handle. Yasna Crüsemann (Geislingen) sprach über die Verschlimmerung der Situation durch Corona und an den steigenden Bedarf an Hilfe und Finanzen vor Ort. Anselm Kreh (Hermaringen) fand die Reduzierung der beantragten Summe unverständlich, dankte dem Finanzausschuss für den Kompromissvorschlag. Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) betonte, die Kirche sei reich und die Kassen nicht leer. Dorothee Knappenberger (Mühlacker) bat darum, in Bezug auf die Aktuelle Stunde zur Globalen Gerechtigkeit die eigene Verantwortung ernst zu nehmen. Tobias Geiger (Filderstadt) wies darauf hin, dass jederzeit neue Anträge gestellt werden dürften. Sigfried Jahn (Blaufelden) trat dafür ein, nicht dort zu sparen, wo die Not so groß sei. Matthias Böhler (Besigheim) wies darauf hin, dass dies kein Sparen sei, sondern eine Ausgabe. Laut Dr. Martin Kastrup fehle die Klarheit in der Synode, an welcher Stellen das Geld dafür eingespart werden könne - sonst würde den Nachfolgenden Gestaltungsspielraum genommen.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung, Annette Sawade, hob die deutlich gestiegene Inanspruchnahme der Telefonseelsorge in der Corona-Pandemie hervor. „Die Telefonseelsorge war eine der kirchlichen Einrichtungen, die auch im Lockdown uneingeschränkt für die Menschen da war.“ Damit verbinde sich das Signal, dass Kirche auch und gerade in Krisensituationen für die Menschen da ist, so Sawade. Die Telefonseelsorge stehe vor enormen Aufgaben, etwa der Erhaltung des Rund-um-die Uhr-Angebots, des Ausbaus der Chat- und Mailseelsorge sowie die Anschlussfähigkeit an die jüngere Generation zu gewährleisten. In dem nach den Ausschussberatungen modifizierten Antrag soll die Aufstockung der Haushausmittel 2021 sowie 2022 um je 30.000 Euro und die Bitte an die Landeskirche, bis Mitte 2022 eine langfristige Mitfinanzierungskonzeption zu erarbeiten, beschlossen werden.
Aussprache:
Annette Sawade bedankte sich ausdrücklich bei den Mitarbeitenden der Telefonseelsorge.
Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) unterstrich, dass die Telefonseelsorge aufgrund der Kontaktverbote eine hohe Bedeutung hatte. Er regte an, in Kooperation mit Helmut Liebs (Fundraisingbeauftragter der Landeskirche) ein Fundraisingkonzept zu erstellen. Ähnlich wie bei den positiven Fundraising -Erfahrungen beim Projekt Nethelp4you vermutet er einen guten Zulauf an Spenden – auch weil dieTelefonseelsorge stark in der Bevölkerung wahrgenommen werden.
Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm-Donau, Blaubeuren) bedankte sich in seiner Funktion als Vorsitzender der Ökumenischen Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm, Heidenheim, Aalen, Schwäbisch-Gmünd für den Antrag. Er erläuterte, dass Spenden ein gutes Signal an die Mitarbeitenden seien. In der Chatseelsorge sieht er auch Vorteile für die Mitarbeitenden, die beispielsweise für 2-3 Stunden im Chat tätig sein könnten.
Martina Klärle betonte, dass hier mit vergleichsweise wenig Geld viel erreicht werden könne.
Oberkirchenrat Dr. Ulrich Heckel stellte klar, dass der Oberkirchenrat dankbar für die Arbeit der Telefonseelsorge sie und sie weiterhin kontinuierlich unterstützen werde.
Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung zu Antrag Nr. 67/20, Aussprache, Beschluss
Für die mit dem Antrag 67/20 verfolgte Schaffung eines "Aktionsplans gegen Rassismus und Antisemitismus" habe der Oberkirchenrat eine Konzeption vorgesehen (Maßnahme 6068-2), ohne die synodale Beratung abzuwarten, kritisierte Annette Sawade, Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS). Dieses Konzept des Oberkirchenrats sehe eine auf drei Jahre befristete, neu zu schaffende Stelle vor, die zeitlich an die zum Herbst 2022 auslaufende Stelle des Referenten für Populismus und Rechtsextremismus anschließen und ebenso bei der landeskirchlichen Weltanschauungsarbeit angesiedelt werden solle, so Sawade. Zu den Aufgaben gehöre die Beratung von Pfarrerinnen und Pfarrern, Mitarbeitenden, Kirchengemeinden, Gruppen in Gemeinden sowie landeskirchlichen Einrichtungen. Ziel sei die Sensibilisierung für die Themen Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit. Gleichzeitig solle sie Anlaufstelle für Kirchengemeinden und Einrichtungen bei Angriffen durch fundamentalistische sowie politisch extreme Gruppierungen sein. Auf der Ebene der Bildungsarbeit sollen Fortbildungen und Workshops für Haupt- und Ehrenamtliche durchgeführt werden; Materialien für Religions- und Konfirmandenunterricht sowie für die Erwachsenenbildung erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin seien medienpädagogische Angebote zum Umgang mit Hatespeech und Menschenfeindlichkeit in sozialen Medien vorgesehen. Eine Kooperation mit innerkirchlichen, ökumenischen, zivilgesellschaftlichen und staatlichen Partnern gestärkt werden.
Bei der Diskussion des KGS unter Einbeziehung des Ausschusses für Bildung und Jugend seien starke Einwände gegen dies Konzept deutlich geworden. Der späte Start im September 2022 war ebenso ein Kritikpunkt wie die projektbezogene Herangehensweise. Der Ausschuss für Bildung und Jugend äußerte sich kritisch gegenüber einer neu zu schaffenden, zentrale Stelle und schlug eine Kooperation mit anderen Kirchen sowie dem Land Baden-Württemberg vor, gegebenenfalls auch mit dem Pädagogisch-Theologischem Zentrum der Landeskirche (PTZ). In der Ausschussberatung, so die Vorsitzende, wurden die Anforderungen an einen Aktionsplan geschärft. Demzufolge werde eine Projektstelle abgelehnt, die Einbeziehung des PTZ sowie weitere Kooperationen gefordert. Diese formulierte Sawade in einem neuen Antrag (32/21), der den OKR bittet, einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus in Zusammenarbeit von Theologie-Dezernat (Arbeitsstelle für Weltanschauungsfragen) sowie Bildungs-Dezernat 2 (PTZ) zu erarbeiten, das fachliche Kooperationen über die Landeskirche hinaus prüfen und den KGS einbinden soll. Bis dieser Plan vorliege, solle der Finanzausschuss die Maßnahme "Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus" mit einem Sperrvermerk versehen. Die Landeskirche habe, so Sawade, "einen wichtigen Auftrag im Sinne der christlichen Botschaft zu erfüllen."
Die Ereignisse der Reformation geben für die heutige und künftige Gemeindearbeit ermutigende Impulse, betonte der Vorsitzende des Ausschusses Kirchen- und Gemeindeentwicklung, Kai Münzing, bei seiner Erläuterung des Antrags zum Reformationsjubiläum 2034. Es biete eine Chance zur „Kommunikation des Evangeliums“. Eine Möglichkeit dafür sei die Schaffung von „Erinnerungsorten“ in den Kirchengemeinden.
Der nach den Ausschussberatungen modifizierte Antrag sieht vor, dass die Landeskirche die Gemeinden in kirchengeschichtlichen Fragen berät und unterstützt, einen landeskirchenweiten Ideenpool zur Verfügung stellt und zur Kooperation mit kommunalen und zivilgesellschaftlichen Stellen ermutigt. Die erforderlichen Mittel und Stellen sollen in die Mittelfristplanung aufgenommen werden.
Aussprache:
Hellger Koepff (Biberach) betonte, dass das Reformationsjubiläum sich nicht nur der Vergangenheit widmen, sondern die heutigen Gemeinden ermutigen solle. Es könne die Bedeutung von Glauben und Kirchesein heute aufzeigen. So könne die Frage "Was heißt evangelisch sein" in einer Art "Gemeindekatechismus" geklärt werden.
Holger Stähle (Schwäbisch Hall) beschrieb aus seiner Sicht als "Landpfarrer" die Chance, hier Reformation von unten zu erleben und die innovativen Ansätze neu zu entdecken wie den inklusiven Bildungsansatz von Johannes Brenz.
Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) sagte, es ginge nicht um eine Kirche, die nur noch Jubiliäen feiert, sondern um eine Kirche, die sich "vergegenwärtigt", und dies auf eine anschauliche Weise wie in Weinproben, historischen Aufführungen u.v.m.
Die Erstunterzeichnerin Maike Sachs (St. Johann-Gächingen) sieht die Chance des Jubiläums darin, die Öffentlichkeit anzusprechen und sich an den Fundamenten der Kirche "zu freuen". Sie wies auf den mit dem Jubiläum verbundenen Kongress hin. Die Synode stimmte dem vorliegenden Antrag zu.
Yasna Crüsemann (Geislingen) und Steffen Kern (Walddorfhäslach) berichteten für die neun württembergischen EKD-Synodalen von der ersten Tagung der EKD-Synode vom 6. bis 8. Mai 2021 in digitaler Form. In den Nominierungsausschuss für die Ratswahl wurde Steffen Kern (Walddorfhäslach) gewählt. Dr. Friedemann Kuttler wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt, Maik-Andres Schwarz zum stellvertretenden Vorsitzenden des Zukunftsausschusses, Steffen Kern in den Nominierungsausschuss für die Ratswahl. Yasna Crüsemann wurde in die Mitgliederversammlung der Evangelischen Mission-Weltweit e.V. (EMW) entsandt, Andrea Bleher (Untermünkheim) in die Konferenz Diakonie und Entwicklung. Ein besonderer Höhepunkt der Tagung, so Kern, sei die Wahl der neuen Präses Anna-Nicole Heinrich gewesen. Sie stehe für eine „hoffnungsvolle, integrative und pragmatische Kirche“ und wolle die in der letzten Synode begonnenen Zukunftsprozesse fortsetzen. Crüsemann berichtete, die digitale Form habe zwar abwechslungsreiche Methoden geboten, sich kennen zu lernen, doch es sei vor allem für die Neuen nicht einfach gewesen, in den synodalen Prozess hinein zu kommen.
Die vollständigen Berichte finden Sie als PDF-Downloads unter diesem Text.
Selbständiger Antrag 30/21: Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt unter veränderten Bedingungen
Laut diesem Antrag soll der Oberkirchenrat untersuchen, wie der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) seinen Auftrag und seine vielfältigen Aufgaben weiterhin erfüllen kann, wenn gemäß PfarrPlan 2024 zwei der vier Pfarrstellen des KDA entfallen. Oberkirchenrat und Synode sollen prüfen, ob dafür strukturelle Veränderungen oder auch eine multiprofessionelle Aufstellung sinnvoll sein könnten.
Beschluss: Der Antrag wurde in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.
Selbständiger Antrag 31/21: Dienstgemeinschaft und Einführungs-Agende
Dieser Antrag soll den Oberkirchenrat auffordern, im Sinne des Priestertums aller Gläubigen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Dienstgemeinschaft am Wort Christi zu klären, besonders im Blick auf die Neugestaltung der Einführungs-Agende.
Hintergrund ist die evangelische Überzeugung, in der Kirche seien als Leib Christi alle Menschen eine Dienstgemeinschaft von verschiedenen Professionen und Begabungen, die das Priestertum aller Gläubigen verbinde. Um den Aufgaben der Zukunft gerecht werden zu können, müssten die Profile der unterschiedlichen Ämter und Berufungen in Haupt- und Ehrenamt wahrgenommen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Beauftragung zu kirchlichen Ämtern und der Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern geklärt werden. Die Antworten auf diese Fragen sollen sich dann auch in Einführungstexten und Liturgien in der Einführungsagende niederschlagen.
Beschluss: Der Antrag wurde in den theologischen Ausschuss verwiesen.
Selbständiger Antrag 32/21: Konkrete Unterstützung für gemeindebildende Initiativen mit jungen Erwachsenen
Mit diesem Antrag wird der Oberkirchenrat gebeten, fünf bis zehn gemeindebildende Initiativen, die hauptsächlich junge Erwachsene im Alter von 20 bis 40 Jahren ansprechen und in unserer Landeskirche beheimaten, mit einer Förderung zu unterstützen. Damit sind Initiativen gemeint, die die Form sogenannter „personaler Gemeinden“ nach Paragraph 56c der Kirchengemeindeordnung haben oder einen kirchlichen Haushalt bestellen. Zudem müssten sie an eine Ortsgemeinde, einen Kirchenbezirk oder eine Prälatur angebunden sein und regelmäßig und ausdauernd junge Erwachsene in bedeutender Zahl versammeln und vergemeinschaften. Die Förderung solle als Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des jährlichen Spendenaufkommens (maximal 50.000 Euro) der Initiative ausgestaltet sein und über einen Zeitraum von sieben Jahren gewährt werden. Es gehe dabei nicht um Stellenanteile, sondern um frei verfügbare Sachmittel/Budgets.
Beschluss: Der Antrag wurde in den Finanzausschuss und den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.
Sie finden die ausführlichen Antworten des Oberkirchenrats unter diesem Text in den PDF-Downloads.
Förmliche Anfrage 18/16: Anfrage zu Gottesdiensten anlässlich der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
In dieser Anfrage geht es um den aktuellen Stand der Dinge bei der Einführung der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare.
Aktualisierung: Stand 2. Juli 2021 sind es 56 Gemeinden. Hier zu finden: https://www.elk-wue.de/leben/gemeinde/homosexualitaet
Förmliche Anfrage 19/16: Anfrage zu landeskirchlichen Gottesdienstabkündigungen
Diese Frage zielt auf Abkündigungstexte, die mehrmals im Jahr von der Landeskirche (oft im Zusammenhang mit Gottesdienstopfern) für alle Kirchengemeinden vorgegeben werden. Es wird unter anderem gefragt, wie oft solche Texte vorgegeben würden, wie lang sie seien und wie sich ihr Stil so verändern ließe, dass er besser zu den Sprachgewohnheiten der Gemeindeglieder passe.
Förmliche Anfrage 20/16: Anfrage zur Notfallseelsorge
Diese Frage richtet den Blick auf den Stand zweier Projekte, die die 15. Landessynode 2018 zur Stärkung der Notfallseelsorge beschlossen hatte. Zum einen wird danach gefragt, wie es um die Bewusstmachung der Notfallseelsorge als Bestandteil des Pfarrdienstes bestellt sei, und zum anderen nach dem Stand der Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern.
Förmliche Anfrage 21/16: Anfrage zu den Pfarrstellen „Neue Aufbrüche“
In dieser Anfrage geht es um die beweglichen Pfarrstellen im Rahmen des Projekts „Innovatives Handeln und Neue Aufbrüche“. Der Oberkirchenrat solle Auskunft darüber geben, wie hoch der Bedarf sei, wie viele solcher Stellen besetzt seien, nach welchen Kriterien die Projekte ausgewählt würden, ob die befristeten Stellen auch weitergehend gesichert werden könnten und ob auch Alternativen zu diesem Werkzeug denkbar wären.