Dritter Sitzungstag der Sommertagung 2020

Dritter Sitzungstag startet mit Andacht, Grußwort sowie Beratung und Beschluss zu TOP 4

Bischof Leon Novak, Evangelische Kirche AB Slowenien

Der Bischof der Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Slowenien, Leon Novak beschreibt in seinem Grußwort die Folgen der Corona-Pandemie in Slowenien, und erinnert daran, Gott gegenüber dankbar zu sein. "Überall wo wir Gott Dank sagen, vertrauen wir uns dem an,  der alle Fäden in der Hand hält." 

 

Der Geschäftsführende Ausschuss hat gestern Abend getagt und einen Antrag zum weiteren Umgang mit der Geschäftsordnung (TOP 4) erarbeitet. Deshalb bringt Matthias Hanßmann einen Antrag zur Änderung der Tagesordnung ein. Demnach wird vor dem TOP 15 der Antrag 55/20 beraten und abgestimmt.

Dieser Antrag heilt die durch den am Donnerstag entstanden Situation, dass die audiovisuelle Zusammenkunft und Beschlußmöglichkeit für Ausschüsse nicht mehr möglich sind. Der Antrag wird angenommen.

TOP 15 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes und des Pfarrbesoldungsgesetzes

TOP 15 – Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes und des Pfarrbesoldungsgesetzes

Rechtsdezernent Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch

Bei diesem Gesetzentwurf gehe es um zwei verschiedene Regelungsbereiche, erklärte Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch in seinem Bericht bei der Einbringung des Gesetzentwurfs.

Zum einen sollen Nachteile bei der Rückkehr in den Pfarrdienst vermieden werden, wenn der Verlust der Pfarrstelle durch Eltern- oder Pflegezeit bedingt war. Das könne durch Besitzstandregelungen erreicht werden, erklärte Frisch und entspricht Europarecht und dem Recht der EKD. Das könnte z.B. mit einem sogenannten Übergangsgeld erreicht werden. Verliert eine Pfarrerin oder ein Pfarrer die Pfarrstelle aufgrund von Pflege- oder Elternzeit, dann soll ein Übergangsgeld in Höhe des Grundgehalts der bisherigen Besoldungsstufe gezahlt werden.

Der zweite Regelungsbereich beziehe sich auf die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage gegen statusverändernde Verwaltungsakte, so Frisch weiter. Damit werde das Württembergische Pfarrgesetz an das Recht der EKD angepasst. Wenn z. B. eine Pfarrerin oder ein Pfarrer aus dem Probedienstverhältnis entlassen werden soll. Dann hat ein Widerspruch oder eine Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Das gelte auch für Kirchenbeamte im Widerrufsdienstverhältnis und für Pfarrerinnen und Pfarrer im Lebenszeitdienstverhältnis.

Präzisierungsvorschläge der Pfarrervertretung wurden in den Entwurf mit eingearbeitet. Die Synode hat den Entwurf in den Rechtsausschuss verwiesen.

TOP 16 - Langfristige Projektion der Kirchenmitglieder und des Kirchensteueraufkommens in Württemberg

Synodale diskutieren über Mitgliederprojektion - Austritt hat oft finanzielle Gründe

Dr. Fabian Peters

Synodale diskutieren über Mitgliederprojektion - Austritt hat oft finanzielle Gründe

Diskussionsbedarf sieht die 16. Synode angesichts der Ergebnisse der Freiburger Studie zur Entwicklung von Mitgliedszahlen und Kirchensteueraufkommen in den kommenden Jahrzehnten. Dr. Fabian Peters (Referat 7.1) überbrachte die wenig hoffnungsfrohe Botschaft, dass sich die Mitgliederzahl der Evangelischen Landeskirche in Württemberg Hochrechnungen zufolge bis zum Jahr 2060 auf knapp eine Million reduziert. Das entspricht mehr als einer Halbierung seit 2017. Auch die Kirchensteuerkraft reduziere sich um gut die Hälfte.

Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl der Kirchenmitglieder der Württembergischen Landeskirche bis 2060 um 27 Prozentpunkte abnehmen. Weitere 24 Prozentpunkte des Mitgliederrückgangs sind auf kirchenspezifische Faktoren zurückzuführen, etwa weniger Taufen und mehr Austritte.

Während die Jahrgangsstärken vom 15. bis zum 21. Lebensjahr quasi unverändert großbleiben, ändert sich das ab dem 22. Lebensjahr: Rein rechnerisch treten danach bis zum 31. Lebensjahr 30 Prozent der evangelisch getauften Männer und 23 Prozent der evangelisch getauften Frauen aus der Kirche aus. Danach fallen die Austrittsverluste geringer aus.

Mehr als 90 Prozent der Kirchenaustritte erfolgen während des Arbeitslebens, wenn die finanziellen Anreize für einen Austritt am höchsten sind. Besonders deutlich wird dies in der Phase der höchsten Austrittswahrscheinlichkeit zwischen 20 und 35 Jahren. Diese fällt in der Regel mit dem Eintritt in das Berufsleben und damit der ersten Kirchensteuerzahlung zusammen.

 

Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung

Lebhafte Diskussion im Anschluss

Der große Gesprächsbedarf der Synodalen zu den Zahlen zeigte sich in einer sehr langen Rednerliste. Neben grundsätzlichen Beiträgen zur Sinnhaftigkeit solcher weit in die Zukunft reichenden Projektionen überwog bei den Synodalen die Fragen nach den Ursachen und Konzepten. Viele Redner brachten auch persönliche Erfahrungen ein.

Für die Gruppe der häufig Austretenden sprach etwa Priska Steeb (Tübingen): „Natürlich muss ich mich fragen: Was nutzt es mir, in dieser Kirche zu sein – wo ich so vieles nicht verstehe.“ Sie sei in den vergangenen sieben Jahre vier Mal umgezogen. „Ein einziges Mal habe ich überhaupt einen Brief von der Kirchengemeinde bekommen.“ Was die Meisten allerdings bekämen, sei ein Kirchensteuerbescheid - „und das ist viel zu wenig“.

Schwierige Erfahrung einer 21-Jährigen schilderte Marion Blessing (Böblingen, Herrenberg): Die junge Frau habe sich nach Jungschar, Konfi und Jugendkreis zum Austritt entschieden. Auf die Frage des Pfarrers, ob sie sich diesen Austritt gut überlegt habe, habe sie einen zwei Seiten langen Brief geschrieben - ihm erklärt, dass sie ihren Platz in der Kirchengemeinde nicht mehr finde, die Kirche ihr wie ein einziges Regelwerk vorkomme, sie mit der Liturgie nicht zurechtkomme.  „Die Antwort des Pfarrers fehlt bis heute.“

„Ein Weg, den wir weitergehen müssen"

Von einer besonderen Begegnung berichtet Holger Stähle (Künzelsau, Schwäbisch Hall, Gaildorf): „Ich habe vor der Synode einen 30-Jährigen zum Geburtstag besucht. Er stand zunächst so fassungslos über den Besuch vor mir, wie ich nicht wusste, was ich ihm sagen sollte.“ Doch es sei dann ein sehr schönes Gespräch geworden: „Ich habe gemerkt, das ist ein Weg, den wir weitergehen müssen.“

Tobi Wörner (Stuttgart) schilderte seine Erfahrungen mit dem Jesustreff: „Das Zauberwort war Gemeinschaft oder Freundschaft.“ Der Weg fühle über das gemeinsame Erleben von Spiritualität. 

Mit einer These trat Thorsten Volz (Freudenstadt, Sulz/Neckar) an: „Wir reden von der Zukunft 2060 und kennen doch unsere Gegenwart nicht: Wer weiß, welche Bedürfnisse Jugendliche heute haben?“ Und er fragte weiter: „Wo sind wir bei der Arbeit, wo die Menschen die meiste Zeit sind? Wo haben wir Anknüpfungspunkte für Singles?“

Taufe nicht gleich Kirchenmitgliedschaft

Matthias Hanßmann (Vaihingen/Enz, Mühlacker) griff das Bild des Landeskirchen-Ballons auf, das Finanzdezernent Kastrup am Vortag in seiner Rede zur Mittelfristigen Finanzplanung verwendet hatte: „Ich bin überzeugt, dass im Ballonkorb drei Millionen Menschen sitzen.“ Er machte deutlich, dass Mitgliedschaft und Taufe nicht das Gleiche ist. „Sie können aus der Kirche austreten, aber nicht aus der Taufe.“ Man müsse diese Menschen fragen: „Ist es nicht ein toller Ballon?“ Und sie ermutigen, in der Mannschaft mitzumachen. 

Ute Mayer (Leonberg, Ditzingen) lenkte den Blick auf die Menschen: „Wir haben die Kontakte, wir treffen die Menschen im realen Leben. Gebe ich das weiter, dass ich eine Hoffnung über den Tod hinaus habe?“

Auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung blickte Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm): „Wir leben in einer Welt der Singularität.“ Zeitungen und Parteien erlebten heute Ähnliches wie die Kirche.

Mut für die kleinen Schritte

Vor der ewigen Suche nach Patentrezepten warnte Sabine Foth (Stuttgart), Präsidentin der Landessynode: „Aus meiner Sicht gibt es diese nicht. Ich möchte uns aber auch Mut machen für die kleinen Schritte, die wir oft aus den Augen verlieren.“

Der Vorsitzender des Ausschusses für Kirche und Gemeindeentwicklung, Kai Münzing (Urach, Münsingen), sicherte zu: „Wir werden uns mit dem Thema auseinandersetzen.“ Dabei würde der Ausschuss sowohl die Gruppe der 20- bis 35-Jährigen als auch die Gruppe der 54- bis 60-Jährigen in den Fokus nehmen. Doch: „Einfache Antworten wird es nicht geben.“

TOP 17 - Überarbeitung der Einführungsagende

TOP 17 – Überarbeitung der Einführungsagende

Den Antrag zur Überarbeitung der Einführungsagende habe es schon zu Beginn der 15. Landessynode gegeben, erklärte Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses in seinem Bericht. Die Bearbeitung sei aber zeitlich bis Ende 2019 nicht zu schaffen gewesen. Deshalb habe der Theologische Ausschuss den gleich lautenden Antrag 11/20 beraten und sei sich schnell einig gewesen, dass auch diese Agende dringend überarbeitet werden müsse, erläuterte Koepff.

Die Einführungsagende liege in der Ausgabe von 1985 vor. Damit seien wir mittlerweile eine Generation weiter. Dieser Text könne den immensen Wandel in der Gesellschaft nicht im Blick haben, heißt es dazu in dem Antrag.

Auch Abschiede sind wichtig

Das sieht auch der Theologische Ausschuss so und befürwortet die Überarbeitung der Einführungsagende. Die UEK (Union Evangelischer Kirchen in der EKD) und die VELKD (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands) hätten da schon vorgearbeitet, erklärte Koepff weiter. „Diese Agenden wurden betitelt „Berufung-Einführung-Verabschiedung“. Damit würde auch das Thema Verabschiedung oder ‚Entpflichtung‘ aufgenommen. Das gebe es schon in der Landeskirche ,und es sei dem Theologischen Ausschuss ein Anliegen, dass auch ein Abschied liturgisch und geistlich begangen werden könne, so Koepff.

Deshalb schlägt der Theologische Ausschuss vor, den Erarbeitungsprozess gemeinsam zu beginnen. Oberkirchenrat, Theologischer Ausschuss und Liturgische Kommission könnten so die Erwartungen und Überlegungen zusammentragen und in den Entstehungsprozess einspeisen.

Die Synode hat dem Antrag 11/20 zugestimmt. Die Einführungsagende soll überarbeitet werden.

TOP 18 - Theologische Bewertung von Abendmahlsfeiern in medialer Form

TOP 18 – Theologische Bewertung von Abendmahlsfeiern in medialer Form

Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, spricht zum Abendmahl in medialer Form.

TOP 18 – Theologische Bewertung von Abendmahlsfeiern in medialer Form

„[…] wir konnten die Frage weder wirklich bearbeiten und können erst recht keine „Lösungen“ präsentieren.“ Das musste Hellger Koepff, der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses am Anfang seines Berichtes zugeben. Die erste Sitzung des Theologischen Ausschusses zu diesem Thema habe gezeigt, wie facettenreich dieses Thema sei, erklärte er. Es reiche von den großen theologischen Grundsatzfragen, bis hin zu Fragen der Digitalisierung und wie sich Gemeinde und Gemeinschaft dabei verändere. Die neueste midi-Studie zeige, dass rund 20% der württembergischen Gemeinden digitale Abendmahlsfeiern angeboten hätten. Diese Zahl liege aber vermutlich noch höher führte Koepff weiter aus.

Drei Impulse als Grundlage

Der Theologische Ausschuss befasste sich in seiner Sitzung mit drei Impulsen: Von Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel, von Prof. Dr. Jürgen Kampmann und von Steffen Kern.

Biblische Grundlagen und reformatorische Bekenntnisse

Heckel frage nach den biblischen Grundlagen, den Zeugnissen der reformatorischen Bekenntnisse und den spezifisch württembergischen Traditionslinien, fasste Koepff zusammen. Auch dürfe man die ökumenische Dimension nicht außer Acht lassen. „Ziel sei eine gestärkte Abendmahlskultur, eine Profilierung des Verständnisses und die Klärung der Frage einer Feier in der digitalisierten Welt.“

Einsetzungsworte und Elemente sind nicht trennbar

Kampmann betone, dass die Einsetzungsworte und Elemente des Abendmahls unlöslich zusammengehören. Bei medialen Abendmahlsfeiern fehle ein wesentliches Merkmal des Abendmahlsgeschehens: die Anteilhabe an dem einen Brot und Leib und dem einen Kelch und Blut. Es gebe keine Weisung in der Bibel, die das Abendmahl auf die nicht Anwesenden ausdehne, erklärte Koepff. Noch komplexer werde das Thema, wenn man Zeitunterschiede mit einbeziehe. So könnte man Abendmahl feiern mit Menschen, die schon verstorben sind.

Gottes Wort und Geist sind grenzenlos

Kern dagegen gehe davon aus, dass die Gemeindeerfahrung bei Videogottesdiensten zwar von anderer Art sind, als herkömmliche Gottesdienste. Dass sie dem Wesen nach aber gleich und damit „echte Gottesdienste“ seien. Virtuelle Gottesdiensträume seien mittlerweile etabliert und müssen mit bedacht werden, fasste Koepff zusammen. Wenn hier das Abendmahl im Glauben empfangen werde, dann empfange man Christus selbst. Dem Wirken von Wort und Geist seien keine Grenzen gesetzt durch Raum oder Zeit. Kern sehe drei Möglichkeiten des Feierns. Passiv, die Unterbrechung der Aufzeichnung, um in der Hausgemeinschaft zu feiern oder die Gottesdienstbesucher empfangen die Einsetzungsworte, haben aber Brot und Wein selber bereitgestellt.

Noch mehr Fragen

Aus diesen drei Impulsen ergebe sich die Komplexität der Fragestellungen, resümierte Koepff. Darunter z. B.:

  • Wie ist das Verhältnis der Materialität zwischen den Elementen, den Worten und den Empfangenden?
  • Gilt das ‚hoc est‘ von ‚dies ist mein Leib/Blut‘ auch für Brot und Wein an einem anderen Ort und zu einer anderen Zeit?
  • Wird die neue Gemeinschaft des Leibes Christi auch über audiovisuelle Kommunikation konstituiert?
  • Ist auch ein „Abendmahl on demand“ vorstellbar?
  • Wie können wir auch ökumenisch anschlussfähig bleiben?

Dazu komme noch, was Digitalisierung überhaupt für Kirche bedeute. Es sei aber auch eine Chance an diesem Thema zu arbeiten – auch auf kirchenleitender Ebene, um Bewegungen ‚von der Basis‘ ernst zu nehmen. Deshalb bringe Steffen Kern einen selbstständigen Antrag ein, um genau dieses Dranbleiben zu ermöglichen.

Wie geht es weiter?

Neben dem angesprochenen Antrag Nr. 42/20 gibt es noch zwei weitere Anträge, die sich mit diesem komplexen Thema befassen, die Anträge 41/20 und 43/20. Alle drei Anträge sehen die Notwendigkeit der Klärung des Themas unter den schon genannten Aspekten. Der Bedarf und die Nachfrage während des Corona-Lockdowns waren sehr groß. Unsere Gesellschaft hat sich aber auch insgesamt verändert, so dass die Fragen nach Gemeinde, Gemeinschaft und eben nach der Feier des Abendmahls geklärt werden müssen.

Auch in der auf den Bericht folgenden Aussprache wurde deutlich, wie komplex das Thema ist. Alle Aspekte der Gemeindearbeit und der Theologie spielen in dieses Thema mit hinein. Und es wurde deutlich, dass es um eine Regelung in Ausnahmesituationen gehe.

Matthias Böhler (Besigheim, Brackenheim) betonte, dass er sich in der besonderen Corona-Situation gewünscht hätte, dass der Oberkirchenrat eine pragmatische Lösung findet. Und sich gerade in der Passionszeit nicht hinter dem Gesetzestext versteckte. Denn viele Kirchenmitglieder hätten nicht verstanden, warum das so ein Problem ist.

Rainer Köpf (Schorndorf, Schwäbisch Gmünd) gab zu: „Ich gehöre zu den 20 %, die in den Ostertagen das Abendmahl medial gefeiert haben.“ Für ihn gehörten drei Dinge zum Abendmahl: Ein Wort von außen – das gebe es. Die Realität der Gaben – die gebe es auch. Und der Glaube. Er habe um der Liebe willen aus seelsorgerlichen Gründen Abendmahl gefeiert.

Landesbischof Frank Otfried July zeigte sich über die heftigen Reaktionen überrascht: „Mich hat überrascht, dass der Oberkirchenrat so behandelt worden ist, als ob die Situation die wäre, dass wir in Württemberg das Online-Abendmahl längst eingeführt hätten.“ Er freue sich aber über dieses Interesse. Jetzt sei der Zeitpunkt dafür, diese Fragen zu klären.

Philip Jägle (Ravensburg, Biberach) betonte, dass höchste Vorsicht geboten sei. Das Verwalten der Sakramente dürfe man auch nicht nur als 'Begrenzen' anschauen. Beim Abendmahl vermischten sich verschiedene Themen. In der Medienwelt vermischen sich auch das Digitale und das Reale, vor allem bei jüngeren Menschen. Deshalb verstverstünden sie das Problem nicht.

Dr. Antje Fetzer (Waiblingen, Backnang) machte noch auf ein weiteres Problem aufmerksam: Sie habe den Zugang zum Abendmahl im Studium in der Ökumene gefunden. Sie habe sich als Single gefragt, warum am Karfreitag die einzige Möglichkeit, das Abendmahl legal zu feiern, die Hausgemeinschaft gewesen ist. Das habe ihr sehr gefehlt.

Susanne Jäckle-Weckert (Weinsberg, Neuenstadt, Öhringen) wies darauf hin, dass das Abendmahl den ganzen Menschen auf ganz unterschiedlichen Ebenen anspreche. Dafür könne das medial gefeierte Abendmahl eine Anleitung sein, vor allem für die Menschen, die sich das allein nicht trauten.

Es kam auch die Frage auf, ob die Frage des Abendmahl via Medien überhaupt gerelt werden müsse, weil diese Form der Abendmahlfeier nicht zum 'öffentlichen Handeln' der Kirche gehöre, die durch Agenden geregelt seien. Ebenso votierten viele Diskutanten dafür,  bald wieder in den Gottesdiensten Abendmahlsfeiern zu ermöglichen. Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel erklärte, dass eine AG Abendmahl zusammen mit der badischen Landeskirche eingesetzt sei und sich mit diesen Fragen befasse. 

Hellger Koepff brachte auch einen Studientag für die ganze Synode mit ins Spiel. Ein Studientag, bei dem der Austausch im Vordergrund stehen soll.

Alle drei Anträge zur Abendmahlsfrage verwiesen die Synodalen an den theologischen Ausschuss.

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