Zweiter Sitzungstag der Sommertagung 2020

TOP 2 - Wechsel in der Mitgliedschaft im Diakoniefonds

Anette Rösch in den Diakoniefonds gewählt

Anette Rösch (Reutlingen) ist in den Diakoniefonds gewählt worden.

Gesprächskreis Lebendige Gemeinde hat sie als Nachfolgerin für Martin Wurster vorgeschlagen

Die Synodale Anette Rösch (Reutlingen) rückt in den Diakoniefonds nach. Sie folgt auf Martin Wurster (Nagold, Calw, Neuenbürg ), der das Amt niedergelegt hat. Die frührere Wannweiler Bürgermeisterin macht eine Ausbildung zur Predikantin und engagiert sich in vielfältiger Weise ehrenamtlich.

TOP 8 - Selbständige Anträge (Teil 1)

Der Tagesordnungspunkt 8 wurde gestern Abend nicht mehr aufgerufen. Zwei der selbständigen Anträge werden jetzt verhandelt: Zum einen der Antrag 24/20, zum Streaming in Kirchen. Dieser wird zur Bearbeitung in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.

Zum anderen der Antrag 25/20 - Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte. Dieser Antrag kommt aus dem Ältestenrates, wird von der Präsidentin der Landessynode, Sabine Foth, eingebracht und wird sofort abgestimmt und einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP 10 - Bericht zur wissenschaftlichen Auswertung der KGR- und Synodalwahl 2019

Briefwahl muss leichter werden

Oberkirchenrat Christian Schuler

Mehr als die Hälfte der Wählerinnen und Wähler wählt noch an der Urne

Die Überlegung, die Kirchenwahl künftig auch digital zu ermöglichen, sollte im Sinne einer Kosten-/Nutzenrechnung genau überprüft werden, sagt Oberkirchenrat Christian Schuler. Der Grund: Mehr als die Hälfte aller Wählerinnen und Wähler wählt noch an der Urne, so der Wahlleiter der vergangenen Kirchenwahlen. Dies gehe aus der wissenschaftlichen Auswertung der vergangenen Kirchenwahlen 2019 hervor.

Enge Mitgliederbindung

Schuler wies zudem darauf hin, dass von rund 210.000 zurückgesendeten Briefwahlunterlagen 12.000 ungültig waren. Sein Fazit: Die Handhabung muss deutlich verbessert werden. Erstaunlich sei, dass die Anzahl der Kandidierenden für das Amt des Kirchengemeinderats keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Wahlbeteiligung habe. Das lasse auf eine enge Verbundenheit der Gemeindeglieder mit ihrer Kirche schließen.

Insgesamt sei bei den Kirchengemeinderatswahlen das Durchschnittsalter der Kandidierenden gestiegen. Allerdings sei in der Altersgruppe der 18 bis 26jährigen die Zahl der Kandidierenden ebenfalls leicht gestiegen, was zu einem „kleinen, aber spürbaren Generationswechsel in vielen Kirchengemeinderäten“ geführt habe.

Wahlbeteiligung im Trend der Landeskirchen

Professor Dr. Herbert Lindner von der Augustana-Hochschule in Neuendettelsau

Frauenanteil bei „Offener Kirche“ und „Lebendiger Gemeinde“ am höchsten

Professor Dr. Herbert Lindner von der Augustana-Hochschule in Neuendettelsau, der die Studie erstellt hat, wies darauf hin, dass die Zahl der Wahlberechtigten von 2013 auf 2019 um acht Prozent zurückgegangen sei. Dabei hätten Austritte und Todesfälle den größten Anteil am Rückgang. Besonders hohe Verluste gebe es bei den unter 30-Jährigen. In der Altersgruppe ab 65 Jahren sei der Anteil der über 78-Jährigen stark gestiegen. Der leichte Rückgang der Wahlbeteiligung (um 0,5 Prozentpunkte) folge dem Trend fast aller Landeskirchen. Zudem sinke die Wahlbeteiligung mit zunehmender Verstädterung. Am niedrigsten sei sie allerdings nicht im Raum Stuttgart, sondern in den Prälaturstandorten Heilbronn, Reutlingen und Ulm. Die Wahlbetreiligung in Stuttgart gelte im EKD-Vergleich sogar als auffällig hoch.

Durch die Stimmen für die Gesprächskreise ließen sich Erkenntnisse über die innere Zusammensetzung in den Gemeinden gewinnen, so Lindner. Der Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde" finde deutlich mehr Zustimming in rein evangelischen und ländlichen Gebieten, der Gesprächskreis „Offene Kirche" eher in Ballungsräumen mit weniger Evangelischen. Bei den anderen Gesprächskreisen seien die Stimmen eher gleichmäßig verteilt.  Der Anteil der Frauen in den Gesprächskreisen unterscheide sich deutlich. Die höheren Werte bei den Gesprächskreisen „Offene Kirche“ (52 Prozent) und „Lebendige Gemeinde“ (42 Prozent)  beruhten auf dem höheren Anteil bei den Kandidierenden und den höheren Wahlchancen. Bei den anderen beiden Gesprächskreisen liege der Anteil bei etwa je 25 Prozent.

Die Mitglieder in den Kirchengemeinderäten seien 2019 älter als 2013. Das hänge vor allem damit zusammen, dass die Altersgruppe zwischen 35 und 50 unter den Wahlberechtigten erheblich kleiner geworden sei, so Lindner. 

Plurale Strategien gefragt

Plurale Kirchen bräuchten eine plurale Strategie, die Pflege des Vorhandenen und die Offenheit für Neues, betont Lindner. Er spricht sich unter anderem dafür aus, lebenslaufspezifische Angebote zu machen. Das dränge sich geradezu auf.  Darüber hinaus gelte es, Leitungsverantwortung zu fördern, Leitungsstrukturen zu pluralisieren, Partizipationsmöglichkeiten zu schaffen, Konzepte raumsensibel abzustimmen und das Ehrenamt zu fördern. „Sie können Vieles verändern, aber gehen Sie bitte vorsichtig mit dem Schatz um, den Sie haben", so Lindner. Die Urwahl schaffe Identifiaktion und Pluralität und auch eine sich verkleinernde Volkskirche habe eine hohe Prägekraft und erbringe eine große Sozialisationsleistung.

Briefwahl, Urwahl und zu wenig Kandidaten

Synodale diskutieren die Auswertung der Wahlen und schildern eigene Erfahrungen

Sie höre immer wieder von Gemeinden, dass sie für den Kirchengemeinderat nicht mehr Kandidierende aufstellen als gewählt werden müssen. Eine Motivation sei dabei, Kandidierenden, die nicht gewählt würden, Frustrationen zu ersparen, eröffnete Ulrike Sämann (Esslingen/Bernhausen) die Aussprache. Für sie sei das aber keine echte, demokratische Wahl. Es gelte mit Kandierenden vorher zu reden, was es bedeute, nicht gewählt zu werden und ihnen zu verdeutlichen, dass das kein Makel sei. Das sieht auch Professor Dr. J. Thomas Hörnig (Ludwigsburg/Marbach) so.

Kai Münzing (Urach/Münsingen) verweist darauf, dass in seinem Kirchenbezirk mit 52 Gemeinden nur zwei davon mehr Kandidaten für den Kirchengemeinderat aufgestellt hätten, als zu wählen gewesen wären. „Wir suchen die Kandidierenden immer noch unter den fünf Prozent, die in den Gottesdienst kommen, das Opfer zählen und bei Festen Maultaschen kochen. Warum nicht bei den 25 bis 30 Prozent, die beispielsweise in den Kindertagesstätten arbeiten oder sich in der Diakonie engagieren?“, fragte Münzing.

Thorsten Volz (Freudenstadt/Sulz/Neckar) betont, dass sich viele Gemeinden bei der Kandidatensuche sehr viel Mühe gäben, aber durch Überalterung an ihre Grenzen stießen.

Dr. Gabriele Schöll (Aalen/Heidenheim) wirbt für missionarische Angebote. Wenn die Menschen eine persönliche Beziehung zu Gott entwickelten, liege ihnen auch die Gemeinde am Herzen und dann übernähmen sie auch Verantwortung, so die Synodale. Matthias Hanßmann (Vaihingen/Enz / Mühlacker) sagt, die Kirche erreiche mit ihrem Angebot unheimlich viele Menschen, die aber nicht unbedingt Mitglied seien. Er frage sich: „Wie gehen wir damit um, dass viele Menschen bei uns dabei sein wollen, aber keinen Zugang finden zu diesem System?"

„Ist heute die Urwahl noch die richtige Form?“, fragt Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm). Die Frage solle mit offenem Ausgang diskutiert werden. Matthias Böhler (Besigheim/Brackenheim) ist da anderer Ansicht. Für ihn garantiere gerade die Urwahl die Bandbreite in der Synode.

Dass die Briefwahl zu kompliziert sei, betonten viele Synodale. Sie plädieren für einfachere, klarere Wahlunterlagen. Irritiert zeigt sich Marion Blessing (Böblingen/Herrenberg) darüber, dass manche Gemeinden ihren Mitglieder Briefwahlunterlagen zuschicken und andere nicht. Die Briefwahlunterlagen sollten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder bekommen, damit alle die gleichen Voraussetzungen haben, so Blessing.

„Wir haben es in der Hand“, sagt Professor Dr. Martin Plümicke (Reutlingen). Die Synode könne dafür sorgen, dass alle ihre Briefwahlunterlagen erhalten. Sie könne klären, ob eine Wahl gültig sei, wenn es nur so viele Kandidierende wie Plätze gebe. Sie könne ein Nachrückverfahren wie bei den Kommunalwahlen einführen und den Kirchengemeinderäten mehr Kompetenzen geben. „Wir sind der Gesetzgeber“, betont der Synodale.

TOP 11 - Aktuelle Stunde
Kuschelig ist anders: In Zeiten von Corona sind die Synodalen bei ihrer Sommertagung lieber auf Distanz gegangen. Die Sicherheit ging vor.

Die Synode diskutierte als aktuelles Thema die Auswirkungen der derzeitigen aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen auf die Situation von Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen in prekären Lebensverhältnissen, wie z. B. auch die zunehmende Aggression und Gewalt.

Die Synodale Anja Faißt (Ravensburg, Biberach) nannte Beispiele, die zeigen, wie Kinder und Jugendliche und ihre Familien in der Corona-Krise belastet sind: „Menschen, die nicht sprachfähig sind, fallen hinten runter“, mahnte sie; die Kirche müsse diese Menschen ernstnehmen und zeigen, dass sie nicht vergessen sind.

Ebenso betonte Tobias Geiger (Esslingen, Bernhausen) die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Gesellschaft, die man wie durch ein „Vergrößerungsglas“ sehe. Er nannte den Verlust von Arbeitsplätzen, die hohen Wohnkosten, dadurch bedingte enge Wohnverhältnisse und die Abhängigkeit der Bildungschancen von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern.
Die Kirche habe nicht die Mittel, gesellschaftliche Fehlentwicklungen zu reparieren. Aber: Sie sollte die Politik zum Engagement herausfordern und mit ihrer Diakonie exemplarisch tätig werden. Er schlug vor, Räume für Hausaufgabenbetreuung, Indoorspielplätze zu nutzen.

Hans Probst (Tübingen) wies darauf hin, dass sich soziale Ungleichheit und Privilegien in der Krise stärker auswirkten. „Die Gräben verlaufen entlang der sozialen Herkunft.“ Die Pandemie müsse als Weckruf verstanden werden. Kirche müsse gesellschaftlich mitgestalten, und die Teilhabe stärker in den Fokus rücken, nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für ausgegrenzte Kinder und Jugendliche. „Soziale Ungleichheit ist Gift für die Gesellschaft.“

Die Synodale Annette Sawade (Künzelsau, Schwäbisch Hall, Gaildorf) wies auf den Aufruf „Wann, wenn nicht jetzt?“ hin, in dem über 20 bundesweit tätige Organisationen und Verbände Forderungen an die Bundesregierung und Arbeitgeber stellen, und rief die Landeskirche zur Unterstützung des Aufrufs auf.

Peter Reif (Stuttgart) erinnerte angesichts der schwierigen Situation vieler Familien mit niedrigen Einkommen daran, dass Kinder während des Shutdowns auf dringend benötigte Mahlzeiten in der Schule verzichten mussten. In den kommenden Sommerferien fehle dies wieder. Er forderte dazu auf, in den Gemeinden noch Ferienprogramme zu organisieren und verwies auf die neue Verordnung der Landesregierung.

Hellger Koepff (Ravensburg, Biberach) forderte dazu auf, dass die Kirche in dieser Zeit ihr theologisches Potenzial nutze, und „Kindern und Eltern helfe, mit ihrer Seele gut zurechtzukommen“.

Der Synodale Steffen Kern (Tübingen) sprach die „Stuttgarter Krawallnacht“ an und fragte nach Ursachen. Er warnte vor schnellen und populistischen Interpretationen, forderte aber zur Analyse auf und nannte ein „hohes Maß an Frustration“ als Stichwort, ebenso die Perspektivlosigkeit von „Bildungsverlierern“ und „Ausgrenzung in digitale Welten“. Hier könne die aufsuchende Sozialarbeit helfen, „von der Geh- zur Komm-Struktur“.

Karl-Wilhelm Röhm (Urach, Münsingen) will die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen staatlichen und kirchlichen Instanzen in den Vordergrund stellen und forderte dazu auf, in der Notbetreuung der Kinder ausgewogene Entscheidungen zu treffen.

TOP 12 - Strategische Planung

TOP 12 – Strategische Planung

Direktor Stefan Werner spricht über die Strategische Planung.

Direktor Stefan Werner stellte einen Zwischenbericht und Ausblick zur Strategischen Planung des Oberkirchenrates vor.

Künftige Rahmenbedingungen

Stefan Werner betonte, dass die Evangelische Landeskirche in Württemberg auf eine dramatische Abnahme der Zahl der Kirchenmitglieder zugehe. Die erheblichen finanziellen Folgen seien durch die Corona-Pandemie nicht weniger dringend geworden. Es sei weiter notwendig, Rücklagen zu bilden und mit diesen verantwortlich umzugehen. Die haushaltswirtschaftliche Sperre diene der langfristigen Handlungsfähigkeit der Landeskirche.

Erfahrungen und Potenzial aus der Krise

Unter sich verändernden Bedingungen gestalte sich das kirchliche und gemeindliche Leben neu, sagte Stefan Werner. Die letzten Monate seien eine gute Übung gewesen, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden. Als Erkenntnisse aus dieser Zeit nannte Werner:

  • Die Bedeutung, Kranke und Sterbende seelsorgerlich zu begleiten,
  • die Bedeutung von Bildung, gerade angesichts von Verschwörungserzählungen,
  • das Fehlen der Gemeinschaft im Gottesdienst, die Bedeutung von Musik, und  
  • den Stellenwert diakonischer Arbeit.

Weitere Erfahrungen aus der Nutzung der digitalen Formate sind laut Direktor Werner:

  • Zeitersparnis durch Wegfall für Fahrten zu Besprechungen,
  • in der Verkündigung werden Menschen erreicht, die allein über den Gottesdienst nicht erreicht werden,
  • die enorme Zahl innovativer Ideen der Kirchengemeinden, deren positive Aufnahme die ad-hoc-Studie der EKD belegt,
  • die Präsenz der Kirche über die seelsorgerlichen Angebote, die diakonischen Einrichtungen sowie durch landeskirchliche Angebote.

Schließlich sei es dank der Digitalisierungsbemühungen der letzten Jahre möglich gewesen, binnen kürzester Zeit nahezu alle Mitarbeiter des Oberkirchenrats ins Homeoffice gehen zu lassen; es gab weder Quarantänemaßnahmen noch eine Zwangsschließung. Stefan Werner hob die Arbeit der Corona-Taskforce hervor, die erfreulich positives Feedback von außen erhielt.

Empfehlung zur Diskussion

Die Gesellschaft und unsere Kirche werden vermutlich nicht zum Vorkrisenzustand zurückkehren, erklärte Stefan Werner. „Wo ist es, trotz guter Erfahrungen, besser, zur bewährten Praxis zurückzukehren, und wo nicht?“, fragte er. Beispiele hierfür seien: Präsenzsitzungen, Arbeiten im Homeoffice.

Zwei Organisationsziele aktuell im Fokus

Stefan Werner hob die Organisationsziele der Kommunikation (Verbesserung, auch durch neue Formate und frühzeitige Einbeziehung der Landessynode) und die kirchlichen Finanzen (Nachhaltigkeit der Finanzierung und Gewährleistung der Generationengerechtigkeit) mit ihren aktuellen Entwicklungen besonders hervor.  

Ergänzung zum Thema Neubauplanung Bürogebäude Oberkirchenrat

Direktor Stefan Werner berichtete, dass der Oberkirchenrat angesichts der aktuellen Situation nochmals Alternativen zum Neubau geprüft hat. Er wies darauf hin, dass die Ziele, Flächen zu reduzieren und Gebäude zu konzentrieren, durch das Bauvorhaben erfüllt würden. Wegen angestauten Sanierungsbedarfs und grundsätzlicher Brandschutzmängel müsse gehandelt werden. Handlungsspielräume ergäben sich auch für künftige Generationen durch eine Vermietung oder den Verkauf von Teilen der neuen Immobilie an ihrem hochwertigen Standort. „Einsparungen verwirklichen sich vor allem mittel-bis langfristig, also genau dann, wenn wir mutmaßlich mit weniger Geld und vermutlich auch mit weniger Personal auskommen, wohl aber mit flexibleren Arbeitsmodellen und neuen Formen der analogen und digitalen Zusammenarbeit diese künftigen Rahmenbedingungen kirchlicher Arbeit kompensieren müssen“, sagte Stefan Werner.

Das Kollegium habe in dieser Woche beschlossen, die Neubauplanung auf der Grundlage der geltenden synodalen Beschlusslage fortzuführen. In etwa 5 Monaten, nach Abschluss der Planungen, werde mit Blick auf die sich dann abzeichnende Finanzentwicklung abschließend beraten. Stefan Werner kündigte ein begleitendes Kommunikationskonzept an.

TOP 13 - Mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2024

„2020 ist ein Wendepunkt, eine Zäsur“

Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup

Kastrup: Die Zeit des entspannten, konsensualen Verteilens ist vorbei

Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup stellt die Mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2024 vor. Corona habe eine Wirtschafts- und Finanzkrise historischen, aber noch nicht abschätzbaren Ausmaßes ausgelöst, die sich auch auf die Landeskirche auswirke. Die Kirchensteuer sei so deutlich und so schnell eingebrochen wie noch nie seit dem 2. Weltkrieg, sagt er. Hinzu komme eine weitere Verschärfung des Mitgliederrückgangs, der sich auch strukturell verändere. „Während die Landeskirche noch 2006 mehr Mitglieder durch Todesfälle verlor, sind seit 2014 die Austrittsüberschüsse entscheidender für die Mitgliederentwicklung“, so Kastrup. 2019 seien die Austritte im Vergleich zum Vorjahr sogar um 25 Prozent angestiegen.

Jeweils 43 Millionen weniger Kirchensteuer für Landeskirche und Gemeinden

Der Finanzdezernent geht davon aus, dass im laufenden Jahr der Landeskirche und den Kirchengemeinden jeweils 43 Millionen Euro an Kirchensteuereinnahmen fehlen. Zudem greife die Corona-Krise die bisherige Kostendeckung bei Tagungsstätten, Bildungseinrichtungen, selbständigen Werken und Vereinen an, was für die Landeskirche einen geschätzten Mehraufwand von rund sieben Millionen Euro bedeute.

Arbeitsgruppe soll Vor- und Nachrangiges benennen

Nicht außer Acht lassen dürfe man die Versorgungskosten für Pensionäre und Ruheständler, die sich bis zum Jahr 2046 verdoppeln würden. Die Ausgleichsrücklage der Landeskirche sowie die gemeinsame Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden würden in den kommenden Jahren deutlich schrumpfen. Kastrup sprach sich für eine Arbeitsgruppe mit klar getaktetem Zeitplan aus, die Vor- und vor allem Nachrangiges benenne. Das Jahr 2020 markiere einen Wendepunkt, eine Zäsur. Die Zeit des entspannten, konsensualen Verteilens sei vorbei. Jetzt seien Priorisierungen gefragt.

In der Mittelfristplanung 2020 seien vor Covid-19 „on Top“ 15 Millionen Euro an befristeten Maßnahmen geplant gewesen, ein Teil davon sei inzwischen mit Sperrvermerk versehen. Eine Arbeitsgruppe solle nun über den Sommer prüfen, was davon vor- und was nachrangig ist. Zu den größten Positionen zählten bei der Landeskirche unter anderem die Küchensanierung mit Brandschutz im Haus Birkach, der Betreiberzuschuss für das Freizeitheim Kapf, die weitere Digitalisierung der Verwaltung und Strukturmittel für das Diakonische Werk.

Möglicherweise auch Anträge betroffen, die auf Notfälle reagieren

Bei den Kirchengemeinden zähle dazu vor allem das Projekt Zukunft Finanzwesen, aber auch Dauerfinanzierungen wie der Regelbetrieb des digitalen Gemeindemanagements oder die Nachwuchsförderung in den kirchlichen Verwaltungsstellen. Zudem gebe es noch Anträge in Höhe von rund 15 Millionen Euro an befristeten Maßnahmen außerhalb der regulären Planung, die auf Notfälle reagierten. Dazu zählen etwa der Ausbau des Mütterkurheims in Scheidegg sowie der Ausbau der ländlichen Heimvolkshochschule Hohebuch, das Mutmacherprogramm der Diakonie und der Landeskirche sowie das EKD-Aufarbeitungsprojekt „Anerkennung und Hilfe“.

„Offene Kirche“: Was kostet die Haushaltssperre?

Oberkirchenrat will Rücklagen um bis zu 17 Millionen Euro zu entlasten

Schon in der Woche nach der Synode wird das Kollegium des Oberkirchenrats die eingereichten Sparvorschläge diskutieren. Einige Budgets werden voraussichtlich die gewünschte zehnprozentige Einsparung erbringen können, erklärt Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup auf Anfrage des Gesprächskreises „Offene Kirche“, der nach den Kosten der Haushaltssperre fragte. Der Wunsch des Oberkirchenrats sei es, die Rücklagen um bis zu 17 Millionen Euro zu entlasten. „Ohne eine Haushaltssperre müssten wir voraussichtlich die Ausgleichsrücklage der Landeskirche wie die Ausgleichsrücklage der Gesamtheit der Kirchengemeinden in Höhe von jeweils 50 Millionen Euro zur Deckung des Haushalts in Anspruch nehmen“, so Kastrup.

Auf die Frage, wie viel Zeit und Geld benötigt werde, um die Haushaltssperre zu bearbeiten, sagte Kastrup: „Die Kosten der Bewirtschaftenden fallen ohnehin an; es handelt sich also um so genannte Eh-da-Kosten.“ Zum Zeitaufwand der rund 85 Bewirtschaftenden in der Landeskirche gebe es keine Zahlen. Grundsätzlich könnten aber bei jedem der mit der Bewirtschaftung betrauten Mitarbeitenden Zeiten für die Entwicklung von Einsparkonzepten und für die Stellung von Ausnahmeanträgen anfallen. Die Überlegungen zu den Einsparungen gingen in ihrer Wirkung aber deutlich über die Einjahressicht hinaus.

„Ich kann eine Bazooka nur auspacken, wenn ich eine habe“

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, spricht über einen Wumms und kleine Brötchen.

Geiger: „Wir können weder Schulden aufnehmen noch Steuern erhöhen. Wir müssen kleinere Brötchen backen.“

„Die Mittelfristige Finanzplanung 2020 muss den durch die Pandemie verursachten, kurzfristigen Einbruch der Kirchensteuereinnahmen und die langfristigen Folgen sinkender Mitgliederzahlen gleichermaßen in den Blick nehmen“, betont der Vorsitzende des Finanzausschusses Tobias Geiger. Die hohen Entnahmen aus den Ausgleichsrücklagen sollen bis 2024 die sonst notwendigen Kürzungen bei den Budgets im Oberkirchenrat und bei dem Zuweisungsbetrag an die Kirchengemeinden abmildern. Es gelte, sich mit dem Kollegium zeitnah darüber zu verständigen, wie stark in Rücklagen eingegriffen werden solle und welche Restrukturierungsmaßnahmen erforderlich seien.

Die Aufgabe zu sparen, zu priorisieren und Rücklagen abzuschmelzen, sei nicht allein durch die Corona-Pandemie und die daraus erwachsene Wirtschaftskrise entstanden, betont der Vorsitzendes Finanzausschusses. „Aber die damit verbundenen Kirchensteuerrückgänge nehmen uns den Spielraum, mit dem wir für das kommenden Jahrzehnt geplant haben.“

Der „Wumms“ steht der Kirche nicht zur Verfügung

Geiger erwartet eine Diskussion darüber, ob die Kirche in solch einer Situation nicht wie der Staat viel Geld in die Hand nehmen solle. „Aber ich kann eine Bazooka nur auspacken, wenn ich eine habe.“ Der „Wumms“, mit dem die Bundesregierung das Land aus der Krise holen wolle, stehe der Kirche nicht zur Verfügung. „Wir können weder Schulden aufnehmen noch Steuern erhöhen. Wir müssen kleinere Brötchen backen. Doch ich hoffe, dass es uns trotzdem gelingt, das Brot des Lebens weiter zu geben und den Auftrag des Evangeliums zu erfüllen.“

Auch bei schwindenden Mitteln Geld für innovative Projekte reservieren

Der Finanzausschuss hätte gerne mehr Projekte gesehen, die sich mit Zukunftsfragen beschäftigen wie etwa die Erstellung eines Bildungsgesamtplanes für die Landeskirche, sagt Geiger. Er spricht sich dafür aus, auch bei weniger werdenden Mitteln Geld für innovative missionarische und diakonische Projekte zu reservieren. Den geplanten Neubau des Dienstgebäudes des Oberkirchenrats nennt er „keinen Selbstzweck“. Trotzdem erwarte er, dass die Planung noch einmal im Detail auf Einsparmöglichkeiten überprüft und Wünschenswertes von Notwendigem unterschieden werde.

Für Kirchengemeinden und Diakonie

In seinem Alter gebe es kaum einen, der in der Kirche bleibe, weil es ein landeskirchliches Leuchtturmprojekt gebe oder die Verwaltung besonders effektiv sei, sagt Michael Schneider.

Michael Schneider bringt das Votum des Gesprächskreises „Lebendige Gemeinde“ ein

„Was wir auch in Zukunft brauchen sind starke Kirchengemeinden vor Ort und eine handlungsfähige Diakonie“, sagte Michael Schneider im Namen des Gesprächskreises „Lebendige Gemeinde“. Zudem müsse die Kirche in einer individualisierten Welt stärker werbend auftreten.

In seinem Alter gebe es kaum einen, der in der Kirche bleibe, weil es ein landeskirchliches Leuchtturmprojekt gebe, die Verwaltung besonders effektiv sei oder in Birkach eine Küche eingebaut werde. „Sie bleiben, wenn die Kirche in ihrem Leben vorkommt, ein Teil ihres Lebens ist und es ihnen Sinnvoll erscheint, weiter die Steuer zu zahlen.“

Die Mitglieder würden von ihrer Kirche vor allem erwarten, dass sie das Evangelium verkünde und sich um diejenigen kümmere, die am Rande der Gesellschaft stünden. Es gelte, die Diakonie weiter mit genügend Mitteln auszustatten.

Sein Gesprächskreis vermisse Projekte, die Menschen in ihren Lebenssituationen ansprechen, ebenso wie Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamts. Den in der Mittelfristplanung aufgenommenen Bildungsplan nennt er die „einzige wirklich innovative inhaltliche Maßnahme“ und regt einen ähnlichen Plan für eine stärker werbende Kirche an.

Sein Gesprächskreis sei froh darüber, dass die Ausgleichsrücklage gut gefüllt sei und Handlungsspielraum lasse. Das verschaffe Zeit, sich zügig auf die neue Situation einzustellen, sagt Michael Schneider. Er glaube, dass es gelinge, den Veränderungsprozess mutig und innovativ zu gestalten, den Kirchensteuerausfälle und Austritte erzwängen. Es gelte Prioritäten zu setzen. Und wir müssen uns fragen, „ob wir bei einer zunehmenden Digitalisierung mit Webinaren und virtuellen Sitzungen, mit office sharing und homeoffice diese Fülle an Tagungshäuser noch benötigen“. 

Notbremse lockern um Gemeinden zu helfen

Kirche lebt von ihrer Aktivität und Strahlkraft, sagt Angelika Klingel. Nur wenn sie lebe, was sie verkünde, sei sie glaubhaft und könne Mitglieder gewinnen und binden.

Angelika Klingel bringt das Votum des Gesprächskreises „Offene Kirche“ ein

„Uns allen ist der Fortbestand unserer Landeskirche und die Mitgliederbindung wichtig. So wie wir in den vergangenen Jahren umsichtig gespart haben, wünschen wir uns jetzt in der Krise ein umsichtiges Wirtschaften und eine Lockerung der angezogenen Notbremse“, sagt Angelika Klingel im Namen des Gesprächskreises „Offene Kirche“.  

Die Haushaltssperre, der Einstellungstopp und die zehnprozentige Kürzung der Budgets in den Dezernaten und damit auch in den landeskirchlichen Einrichtungen hätten viele Planungen über den Haufen geworfen und Projekte „aus voller Fahrt zum Stillstand gebracht“. Zumal für  Ausnahmegenehmigungen nun das gesamte Kollegium zuständig sei.

Ihr Gesprächskreis wünsche sich, dass die Verantwortung für die Budgets wieder in die Dezernate übergehe und die Notfallverfügung so bald als möglich aufgehoben wird. Und er dränge darauf, dass die Synode gemeinsam mit dem Oberkirchenrat die Zielbestimmung und Ausrichtung der künftigen Schwerpunkte festlege – gerade, weil die Mittel knapper werden.

Antrag zur Entlastung der Kirchengemeinden

Kirche lebe von ihrer Aktivität und Strahlkraft, so Klingel. Nur wenn sie lebe, was sie verkünde, sei sie glaubhaft und könne Mitglieder gewinnen und binden. Gerade in schwierigen und unsicheren Zeiten sei es wichtig, positive Signale zu senden. Deshalb wolle der Gesprächskreis „Offene Kirche“ in der jetzigen Notzeit einen Teil des bisher zurückgelegten Geldes einsetzen und stelle folgenden Antrag:

„Um den Kirchengemeinden über die durch die Coronakrise verursachte Notlage hinwegzuhelfen beantragen wir, den Verteilbetrag für die Kirchengemeinden für den kommenden Haushalt 2021 um zwei Prozent zu erhöhen.“

Viele Kirchengemeinden litten unter den höheren Aufwendungen und wegbrechenden Einnahmen durch die Coronakrise, sagt Angelika Klingel. Zudem sei abzusehen, dass in den kommenden Jahren deutliche Einsparungen im landeskirchlichen Haushalt notwendig werden. Durch die Unterstützung aus Kirchensteuermitteln und die Erhöhung des Verteilbetrages  werde die durch Corona verursachte Notlage der Kirchengemeinden ein Stück abgemildert und der Umbau vor Ort könne besser bewältigt werden.

Für Flüchtlingsarbeit, Diakonie und Bildung

Jörg Schaal bringt das Votum des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche" ein.

Jörg Schaal bringt das Votum des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche“ ein

Es müsse geklärt werden, was der Landeskirche künftig wichtig ist und es müssen Lösungen gefunden werden, wie das zu finanzieren ist, sagt Jörg Schaal, der das Votum des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche“ einbringt.

Die Mitgliederzahlen sollen in den nächsten Jahren noch deutlicher zurückgehen als bisher angenommen und die Zahl der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter sinken, sagt er. Die Zahl der Aufgaben ist seinen Worten nach nahezu gleichgeblieben. „Wir müssen darauf achten, dass keiner überfordert wird“, betont er.

Die Austrittszahlen würden finanziell ihre Wirkung in den nächsten Jahren entfalten, wenn die geburtenstarken Jahrgänge gehen, die häufig gut verdient haben.

Flüchtlingsarbeit und Diakonie seien seinem Gesprächskreis sehr wichtig. „Aber wenn uns diese Arbeit wichtig ist, muss eben etwas anderes reduziert werden oder ganz entfallen.“ Ebenso mache sich der Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“ für alles stark, für alles, was mit Bildung zu tun habe.

Schließlich verwies Schaal noch auf die Tagungs- und Bildungshäuser, die unter der Corona-Pandemie litten und mahnte ein Gesamtkonzept für die Tagungshäuser an.

Zehn Prozent für Innovation

Tobi Wörner bringt das Votum für den Gesprächskreis „Kirche für morgen" ein.

Tobi Wörner bringt das Votum für den Gesprächskreis „Kirche für morgen“ ein

Die Corona-Regeln seien unerlässlich, die Haushalts- sowie die Einstellungssperre eine logische Konsequenz. „Es gibt aus unserer Sicht nur eine Sache, die in der Krise noch attraktiver und inspirierender wäre als Sparen und Stoppen: wirklich gewollte Innovation“, sagt Tobi Wörner, der das Votum für den Gesprächskreis „Kirche für morgen“ einbringt.

Sein Gesprächskreis sieht die Landeskirche als eine besonnene Kirche, die sparend handelt. Aber auch eine ängstliche Kirche, die in erster Linie bewahrend handelt.

Der Gesprächskreis „Kirche für morgen“ möchte dagegen zehn Prozent der Finanzen für Innovation ausgeben. Gerade in Corona-Zeiten. Er möchte zehn Prozent des Personals für Menschen einsetzen, die die Landeskirche bisher noch nicht erreiche. Zudem sollten sich zehn Prozent der Tagesordnungspunkte ausschließlich mit „neuen Ideen für die Zukunft“ beschäftigen.

In der Konsequenz heiße dies: „Wir müssen weglassen. Nicht mehr alle machen alles.“ Es gelte, klassische Gottesdienstangebote in den Städten und Bezirken zusammenzulegen, investitionsbedürftige Gebäude loszuwerden und Gemeinden effizienter zu machen.

Sein Gesprächskreis fordere „ein richtig starkes kirchliches Konjunkturpaket“.  Alternative Gemeindeformen und andere Musikstile sollten gefördert und nicht nur geduldet werden, sagt Wörner.

Synode diskutiert über die Erhöhung des Verteilbetrags

Der Antrag des Gesprächskreises „Offene Kirche“ wird in den Finanzausschuss verwiesen

Die Frage, ob die Gemeinden das Geld tatsächlich brauchen, das der Gesprächskreis „Offenen Kirche“ mit seinem Antrag ihnen zur Verfügung stellen will, ist in der Aussprache umstritten.  Ulrike Sämann (Esslingen/Bernhausen) wies auf die Opferausfälle und die Weiterfinanzierung der Personalkosten bei gleichzeitigen Einnahmeausfällen beispielsweise in den Kindertagestätten hin. Sie fürchte, dass es zu übereilten und nicht mehr rückholbaren Beschlüssen kommen könne, wenn den Kirchengemeinden jetzt nicht geholfen werde. Auch Eckhart Schultz-Berg (Stuttgart) sagte „wir sollen jetzt sehr moderat und Schritt für Schritt vorgehen, und nicht aus Panik heraus“. Die Gemeinden bräuchten Hilfestellung und Beratung, um sich perspektivisch auf die neue Situation einstellen zu können.

Dagegen sagte Siegfried Jahn (Crailsheim / Blaufelden / Weikersheim), er kenne nur ganz wenige Gemeinden, die sich in einer finanziellen Schieflage befänden. Er halte es für angemessen zu sagen, dass diese Gemeinden mit zwei Prozent auch nicht gerettet werden könnten. Er sei der Ansicht, dass in der Krisensituation alle ihren Beitrag leisten müssten. Matthias Hanßmann (Vaihingen/Enz / Mühlacker) erklärte, er sei auch für Investitionen, „aber nicht ins System“. Wenn man in den vergangenen Jahren den Wünschen gefolgt wäre, stünde jetzt nicht das Geld zum Abpuffern der Pandemiefolgen zur Verfügung.

Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup wies darauf hin, dass das Geld, das die Synode über die Erhöhung des Verteilbetrags möglicherweise an die Gemeinden geben wolle, die Steuerungsmöglichkeiten der Synode einschränke.

Der Antrag des Gesprächskreises „Offene Kirche“ wird in den FInanzausschuss verwiesen.

 

Aussprache zur Strategischen Planung:

Götz Kanzleiter (Nagold, Calw, Neuenbürg) kritisierte in der Strategischen Planung des Oberkirchenrates, dass unter den Zukunftsthemen die Unterstützung auf eine Berufsgruppe, auf die Pfarrinnen und Pfarrer reduziert sei. Dies sei nicht sinnvoll, die Kommunikation des Evangeliums brauche eine Einbeziehung aller Hauptamtlichen: Der Religionspädagogen, Diakone, Musiker, der Jugendreferenten, Kirchenpfleger und Mesner. Der Synodale Kanzleiter wies für eine andere Gewichtung darauf hin, dass Ehrenamtliche, oft ein Leben lang, Verantwortung in der Kirche übernehmen, sie spielten eine tragende Rolle. Das dürfe gerade auch die Synode mit ihren vielen Hauptamtlichen nicht vergessen.

Maike Sachs (Urach, Münsingen) sprach die in der Strategischen Planung genannte Schließung von Gemeindehäusern an. Es gehe nicht ohne Gemeindehäuser, trotz der Erfahrungen in der Corona-Pandemie. Vieles, was dort geschehe, gehe kaum in der Kirche, wie die Probe des Chores und Sitzungen des Kirchengemeinderates. Die Synodale regte differenzierte Planungen in Bezug auf die Nutzungen der Gebäude an, sie forderte dazu auf, „in Steine um der Beine willen zu investieren, und nicht auf Kosten der Beine die Steine zu erhalten.“

Antje Fetzer (Waiblingen, Backnang) regte im Hinblick auf die Überprüfung der Notwendigkeit von Präsenzsitzungen an, zu bedenken, dass diese teilweise stark leitungs- und weniger austauschorientiert seien. Zum Neubau des Dienstgebäudes des Oberkirchenrats erklärte sie, dass dieser in der aktuellen Situation auf keinen Fall wie geplant durchgeführt werden könne.

Direktor Stefan Werner betonte in seiner abschließenden Entgegnung die enge Zusammenarbeit mit der Synode bei der Planung des Neubaus und den Entwurf als Ergebnis eines Konsenses. Zur Erwähnung des Pfarrdienstes erläuterte er, dass es darum gehe, die Rahmenbedingungen zu erleichtern, für alle, die vor Ort in der Verkündigung tätig sind.

 

 

TOP 14 - Mutmacher-Fonds – Finanzielle Beteiligung der Landeskirche

Landessynode beschließt eine Million Euro für den Mutmacher-Fonds

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses

Für Menschen, die durch die Corona-Pandemie in prekäre Verhältnisse geraten

Der Vorsitzende des Finanzausschusses Tobias Geiger bringt den Antrag ein, dem Mutmacher-Fonds von Landeskirche und ihrer Diakonie im laufenden Jahr 500.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Zudem solle die Kirche jeden dafür gespendeten Euro verdoppeln. (Update 2022 zur Klarstellung: Die Landeskirche stellt einen festen Zuschuss in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung. Für die Verdopplung der Spenden steht zudem ein Betrag von maximal 500.000 Euro zur Verfügung.)

Beim Mutmacher-Fonds handelt es sich um ein Corona-Soforthilfe-Programm. Es wendet sich besonders an Menschen, die schon vor der Corona-Pandemie in prekären Verhältnissen lebten und von den Auswirkungen des Lockdowns betroffen und oftmals dadurch in existenzbedrohende Sitautionen geraten sind.

Die Diakonie hatte in einem ersten Schritt schon Geld zur Verfügung gestellt

In einem ersten Schritt hatte das Diakonische Werk bereits 150.000 Euro aus dem schon bestehenden Fonds „Diakonie gegen Armut" zur Verfügung gestellt, um schnell und unbürokratisch helfen zu können. Daneben wurde eine Spendenaktion im Internet ins Leben gerufen, über die ein Betrag von 6.000 Euro eingegangen ist. Diese Mittel seien mittlerweile größtenteils ausgegeben, so Geiger.

Ursprünglich war von mehr die Rede

Der ursprüngliche Antrag, dem Mutmacher-Fonds 906.000 Euro aus der Ausgleichsrücklage zur Verfügung zu stellen, brachte es im Finanzausschuss nur auf Stimmengleichheit und fand damit keine Mehrheit. Deshalb hat der Ausschuss der Synode nun diesen Kompromiss vorgeschlagen.

Synode verdoppelt den Betrag

Die Synode nimmt die Diskussion auf und Ernst-Wihelm Gohl beantragt auch im Namen von Matthias Böhler und Prof. Dr. Martin Plümicke, die 500.000 Euro, die der Finanzausschuss für den Mutmachfonds bewilligen will, durch eine Million Euro zu ersetzen.

In der Diskussion zeichnet sich bereits eine Mehrheit für den Änderungsantrag ab. Matthias Hanßmann (Vaihingen/Enz / Mühlacker) sagt: „Ich werde für diesen Antrag stimmen, ich finden dieses Signal sehr wichtig.“ Antje Fetzer (Waiblingen/Backnang) spricht sich für den Änderungsantrag aus, weil die Regierung die Zuschüsse für die Mieten aussetzen wolle. Und Christiane Mörk (Besigheim/Brackenheim) sagt: „Wenn die Kirche Mut machen möchte, muss sie den Mut haben, selbst in Vorleistung zu gehen, bevor sie um Spenden bittet.“

Der Änderungsantrag, dem Mutmachfonds eine Million Euro zur Verfügung zu stellen und jeden gespendeten Euro zu verdoppeln, erhält die überwiegende Mehrheit.

Der Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes Württemberg, Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, dankt der Synode für „dieses deutliche und klare Zeichen, das Sie für Menschen in Armut gesetzt haben“. Ihm sei von Anfang an wichtig gewesen, dass Diakonie und Landeskirche gemeinsam hinter diesem Fonds stehen, damit deutlich werde, „wir tun das aus dem Evangelium heraus“.

TOP 6 - Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe vom 26. Februar 2020

„Fundamentale Bedeutung für kirchliches Handeln“

Jörg Beurer, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie, fasst die Diskussion des Gremium zum Sterbehilfe-Urteil zusammen.

Synodale diskutieren über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe hat einen großen Gesprächsbedarf in der Synode offenbart. „Der Ausschuss ist sich einig, dass dieses Urteil eine fundamentale Bedeutung für das kirchliche Handeln und Selbstverständnis hat“,  fasste Jörg Beurer, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie, die Diskussion in dem Gremium zusammen. 

Das höchste deutsche Gericht hat den § 217 des Strafgesetzbuchs – zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe – für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Richter sehen drin einen Verstoß gegen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, weil die Möglichkeit einer assistierten Selbsttötung faktisch unterbunden wird.

 

Recht gilt in jeder Lebensphase 

Abgeleitet wird das Recht, sich selbst zu töten, aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, und zwar in jeder Lebensphase, unabhängig vom Gesundheitszustand des sterbewilligen Menschen. Der Staat habe aber das Recht und die Pflicht, das Leben besonders vulnerabler Menschen durch Regulierung und Kontrolle zu schützen. Zudem dürfe niemand zur Suizidhilfe verpflichtet werden

„Vor konkreten konzeptionelle Ableitungen (…) braucht es eine Klarheit darüber, wie der Gesetzgeber auf das Urteil reagieren wird, welche möglichen Regularien gelten werden“, sagte Beurer weiter. Bei der inhaltlichen Entwicklung der Neuregelungen und Rahmenbedingungen solle Kirche aktiv und konstruktiv mitwirken. Die Forderung des Landesbischofs, die Hospiz- und Palliativarbeit auszubauen, wird deutlich unterstützt.

Als Möglichkeit formulierte Beurer: „Nicht der gesetzliche Rahmen löst den Widerspruch aus, sondern das Bild davon, in welcher Gesellschaft wir leben.“ Und er warf die Frage auf: „Können wir eigentlich diese grundsätzliche, allgemeine Ebene von der persönlichen trennen?“ Er hege da  Zweifel. „Könnte es so sein: Das Grundsätzliche muss für das Persönliche taugen, sonst taugt es zu nichts?“

 

Reaktionen in der Aussprache

Mehrere Synodale dankten Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July für seine öffentliche Reaktion und Haltung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und sprachen sich für einen Ausbau der Palliativ- und Hospizarbeit aus. Zugleich definierten sie es als eine Aufgabe, die Gestaltung der neuen Gesetze politisch-kritisch im Sinne des christlichen Menschenbilds zu begleiten.

Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) machte deutlich: „Es ist die tiefe Angst vor Leid und vor dem Weg in den Tod, mit der wir heute nicht mehr umgehen können.“

Das Wichtigste sei, so Cornelia Aldinger (Kirchheim/Teck, Nürtingen), „Menschen mit dem lebendigen Gott in Berührung zu bringen, der Leben schenkt - über den Tod hinaus.“

Thomas Burk (Weinsberg, Neuenstadt, Öhringen) sieht eine wichtige Aufgabe darin, zu beobachten, ob der Druck für einzelne Menschen vielleicht erhöht wird. „Da muss Kirche wach sein.“ 

Andrea Bleher (Künzelsau, Schwäbisch Hall, Gaildorf) betonte, es gehe nicht um Schwarz-Weiß-Malerei, sondern um ethische Abwägungen auf Basis des christlichen Menschenbildes.

Hellger Koepff (Ravensburg, Biberach) führte aus: „Diese Frage führt uns an die Grundlagen unserer Theologie und unseres Menschseins“. Er bedauerte, dass es mittlerweile ein „Diktat des gelingenden Sterbens“ gebe. Kirche müsse Diskursräume in der Erwachsenenbildung schaffen, wo Menschen sich in dieser Frage austauschen können. 

Peter Reif (Stuttgart) rief die Angehörigen in Erinnerung, die in der Begleitung nicht alleingelassen werden dürften.

Die Schlussäußerung des Ausschussvorsitzenden Beurer beschäftige ihn seit vielen Jahren, sagte Landesbischof July: „Ich frage mich immer wieder: Ist das Normative jetzt gefragt, und wie geht das dann mit den menschlichen Ausnahmesituationen zusammen?“

Oberkirchenrat Prof. Ulrich Heckel kündigte ein Diskussionspapier zum Paradigmenwechsel hinsichtlich der menschlichen Würde an, das mit der Diözese Rottenburg-Stuttgart abgestimmt sei und in einigen Wochen erscheinen werde. Der Paradigmenwechsel hinter dem Urteil sei kritisch zu hinterfragen. Heckel nannte als ein Beispiel die Gefahr der Ökonomisierung des Sterbens. Es müsse unbedingt vermieden werden, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu einer Unterscheidung zwischen wertem und unwertem Leben führe.

Zum Ende der Debatte machte Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg deutlich, dass Selbstverantwortung immer auch Verantwortung vor Gott sei. Es könne nicht um einen Kriterienkatalog gehen, weil man damit festlegen würde, welche Kriterien einen Suizid rechtfertigen. Dies würde dem Einzelnen nicht gerecht.

Zum gesellschaftlichen Klima müsse Kirche sich bewusst zu Wort melden, so Kaufmann weiter. „Wir diskutieren in der Diakonie jetzt, wie entscheidet ein Pflegeheim, ob es eine Sterbehilfeorganisation ins Haus lässt?“ Sie würden diese Diskussion in tiefer Ernsthaftigkeit und mit großem Respekt führen.

 

TOP 8 - Selbständige Anträge (Teil 2)

Zahlreiche "Selbständige Anträge" haben die Synodalen in die Ausschüsse verwiesen:

Nr. 28/20 - Beitritt der Landeskirche zu "wir kaufen anders.de"

Verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung.

Nr. 29/20 - Beitritt der Landeskirche zum ökumenischen Prozess - Umkehr zum Leben - den Wandel gestalten

Verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung.

Nr. 30/20 - Stärkung Öffentlichkeitsarbeit und Social Media-Kompetenz in der Fläche

Verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung.

Nr. 31/20 - Beitritt der Landeskirche zur Initiative Lieferkettengesetz

Verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung unter Beteiligung des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung.

Nr. 32/20 - Kirche zwischen Missionsbefehl und Säkularisierung

Verwiesen an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses.

Nr. 33/20 - Ausbau und Verstetigung von Konfi 3

Verwiesen an den Ausschuss für Bildung und Jugend.

Nr. 34/20 - Beitrag zur Erhöhung der Artenvielfalt

Verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung.

Nr. 35/20 - Konzepte für christliche Influencerinnen und Influencer

Verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung.

Nr. 36/20 - Starthilfe für Gründungen von Bezirkspersonalgemeinden

Verwiesen an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses.

Nr. 37/20 - Austausch von Hauptamtlichen mit internationalen Partnerkirchen

Verwiesen an den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung.

Nr. 38/20 - Beitrag zu den Klimaschutzzielen durch Photovoltaikanlagen

Verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung.

Nr. 39-20 - Verfahrensvorschlag Zusammenspiel Strategische Planung, Mittelfristige Finanzplanung und Eckwerteplanung des Haushalts

Verwiesen an den Finanzausschuss unter Beteiligung des Ältestenrats.

Nr. 40/20 - Dekade zum Reformationsfest 2034 - 10 mutige Schritte für eine Kirche im Aufbruch

Verwiesen an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses.

Die Anträge im Zusammenhang mit dem Abendmahl werden Samstag unter TOP18 verhandelt.

TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 24-20 - Streaming in Kirchen (PDF) 50 KB TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 25-20 - Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte (PDF) 47 KB TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 28-20 - Beitritt der Landeskirche zu_wir kaufen anders.de (PDF) 55 KB TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 29-20 - Beitritt der Landeskirche zum ökumenischen Prozess_Umkehr zum Leben - den Wandel gestalten (PDF) 55 KB TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 30-20 - Stärkung Öffentlichkeitsarbeit und Social Media-Kompetenz in der Fläche (PDF) 52 KB TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 31-20 - Beitritt der Landeskirche zur Initiative Lieferkettengesetz (PDF) 48 KB TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 32-20 - Kirche zwischen Missionsbefehl und Säkularisierung (PDF) 52 KB TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 33-20 - Ausbau und Verstetigung von Konfi 3 (PDF) 50 KB TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 34-20 - Beitrag zur Erhöhung der Artenvielfalt (PDF) 53 KB TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 35-20 - Konzepte für christliche Influencerinnen und Influencer (PDF) 51 KB TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 36-20 - Starthilfe für Gründungen von Bezirkspersonalgemeinden (PDF) 52 KB TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 37-20 - Austausch von Hauptamtlichen mit internationalen Partnerkirchen (PDF) 52 KB TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 38-20 - Beitrag zu den Klimaschutzzielen durch Photovoltaikanlagen (PDF) 53 KB TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 39-20 - Verfahrensvorschlag Zusammenspiel Strategische Planung, Mittelfristige Finanzplanung und Eckwerteplanung des Haushalts (PDF) 49 KB TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 40-20 - Dekade zum Reformationsfest 2034 - 10 mutige Schritte für eine Kirche im Aufbruch (PDF) 53 KB

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