Erster Sitzungstag der Sommertagung 2020

Gottesdienst zur Eröffnung der Sommersynode 2020

„Gott gab uns Atem, damit wir leben“

Abstand halten auch im Eröffnungsgottesdienst. Die Synode tagt hybrid.

Gottesdienst zum Auftakt der synodalen Sommertagung unter Corona-Bedingungen

„'I can't breathe' (Ich kann nich atmen) - in diesem Aufschrei verdichtet sich die Erfahrung so vieler in den vergangenen Monaten“, sagte die Geislinger Pfarrerin und Synodale Yasna Crüsemann in ihrer Kurzpredikt beim Gottesdienst zum Auftakt der Sommertagung 2020, den diesmal der Gesprächskreis Offene Kirche gestaltet hat. Sie erinnerte an den bei einem Polizeiersatz erstickten George Floyd, an die vielen Covid-19-Erkrankten, sogar an die Erde, mit ihrem brennenden Regenwald. Crüsemann fragte auch, wo die Kirche steht. „Was nimmt uns den Atem?“

Der Atemnot vieler Menschen stehe die Botschaft gegenüber: „Gott gab uns Atem, damit wir leben!“ Gottes Geist inspiriere, lasse Menschen aufatmen, schaffe Raum zum Leben. Gottes Geist heilige Leben mit der Leidenschaft der Schöpfers für seine Geschöpfe, mit ansteckender Liebe statt mit lähmender Furcht.

Um diesen inspirierenden und befreienden Geist bat das Gottesdienst-Team auch für die anstehende Sommersynode.

 

 

Start in die Tagung
Start der Sommertagung: Präsidentin Foth begrüßt die Anwesenden - auch am Bildschirm. Die Tagung findet "hybrid" statt.

Start der Sommertagung: Präsidentin Foth begrüßt die Anwesenden - auch am Bildschirm. Die Tagung findet "hybrid" statt. Ein Grußwort sprach Sabine Kurtz, Vizepräsidentin des Landtags von Baden-Württemberg.

Sabine Kurtz: Gottesdienste haben gefehlt

Landtagsvizepräsidentin Sabine Kurtz spricht ein Grußwort.

Landtagsvizepräsidentin vermisste das gemeinsame Singen und Beten

Die Vizepräsidentin des baden-württembergischen Landtags, Sabine Kurtz (CDU), weist in ihrem Grußwort darauf hin, dass viele Menschen die kirchlichen Gottesdienste zu Corona-Zeiten vermisst haben. "Ich fand es sehr schön, dass viele Menschen festgestellt haben, dass ihnen der Gottesdienst fehlt", sagt die stellvertretende Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK). Vor allem das gemeinsame Beten und Singen habe gefehlt, auch auch das demokratische Miteinander habe sie vermisst.

Es brauche Orte, an denen man debattieren kann über die vielen gesellschaftlichen Fragen, die es derzeit gebe, beispielsweise wie man derzeit Nächstenliebe realisieren kann. Deshalb sei es wichtig, dass kirchliche Gremien sich auch in Corona-Zeiten versammeln dürfen, "dann wenn sie es für angebracht und richtig halten, da darf ihnen die Regierung nicht reinreden".

TOP 1 - Verpflichtungen

Zwei zweitere Synodale verpflichtet

Präsidentin Sabine Foth verpflichtet Christoph Müller (links) und Reinhold Schuttkowski (Mitte)

Christoph Müller - Junger Synodaler an der Spitze des Rechtsauschusses

Da sie bei der konstituierenden Sitzung nicht anwesend sein konnten, sind die Synodalen Christoph Müller (LG - Böblingen, Herrenberg) und Reinhold Schuttkowski (OK - Tuttlingen, Balingen) bei der Sommertagung noch verpflichtet worden. elk-wue.de nutzt die Gelegenheit, um Christoph Müller als Vorsitzenden des Rechtsausschusses mit einem kleinen Porträt vorzustellen:

Gemeinsam statt in verschiedene Richtungen“

„Ich wünsche mir eine Kirche, die mit Jesus Christus mutig und fröhlich voran in die Zukunft geht«, sagt Christoph Müller. Seit zwölf Jahren ist der Jurist mit viel Engagement im Kirchengemeinderat in Kuppingen aktiv und freut sich nun sehr darauf, auch in der Synode »miteinander aufzubrechen und behutsam Neues auszuprobieren.“

Müller, der mit seiner Expertise dazu beizutragen möchte, kirchliche Gesetze zukünftig für alle verständlich und klar zu gestalten, übernimmt in der 16. Synode den Vorsitz des Rechtsausschusses. Als neues und relativ junges Mitglied der Synode habe er erst einmal schlucken müssen, als ihm diese Rolle anvertraut wurde. Trotz der vielen Einblicke, die er inzwischen gewinnen konnte, begegne er der Aufgabe nach wie vor mit großem Respekt. Für die Zusammenarbeit mit den anderen Ausschüssen wünscht sich der 36-Jährige vor allem Ehrlichkeit. Es bedürfe klarer Antworten und stimmiger Argumente, um gute Grundlagen für die Entscheidungen im Rechtsausschuss schaffen zu können.

Obgleich Müller zweifelsohne zum jüngeren Drittel in der Synode gehört und dem Austausch mit den Gleichaltrigen viel abgewinnen kann, ist der Veränderungswille in seinen Augen keinesfalls seiner Generation vorenthalten. Auch bei den älteren Synodalen spüre er eine große Offenheit und eine hohe Bereitschaft, Dinge zu hinterfragen. Konkrete Vorschläge, was man gemeinsam angehen könnte, hat Müller bereits im Gepäck.

„Gottesdienste waren für mein Glaubensleben immer wichtig“, erzählt Müller und ergänzt: Sein Ziel sei es, neue, moderne missionarische Formen von Kirche zu fördern, um wieder mehr Menschen anzusprechen und mitzunehmen. Positive Beispiele gibt es in seinem Umfeld viele, beispielsweise die Zeltkirche in Kuppingen-Nufringen oder ein Gottesdienst mit modernen Liedern und Themenpredigten, der jeden zweiten Monat in seiner Heimatgemeinde stattfindet und mit einem kleinen gemeinsamen Imbiss endet. 

Ausbaupotential sieht der Ausschussvorsitzende aber auch im Hinblick auf die Verwaltung innerhalb der Synode. Hier könne man sicherlich noch einige Prozesse verschlanken und beschleunigen, ohne dabei wichtige Gruppen zu übergehen. „Ich wünsche mir kurze Wege, damit wir bei Nachfragen schnell agieren und schnell zu Entscheidungen kommen können“, sagt Müller und fügt eine weitere große Hoffnung hinzu: Dass die Synodalen im wahrsten Sinne des Wortes einen gemeinsamen Weg finden, auf dem sie in den kommenden Jahren geschlossen gehen.

TOP 2 - Wechsel in der Mitgliedschaft im Diakoniefonds
Anette Rösch soll die Synode beim Diakoniefonds vertreten.

Beim Diakoniefonds gibt es einen Wechsel: Neu in das Gremium soll Anette Rösch (Reutlingen) gewählt werden. Bisher vertrat Martin Wurster (Nagold, Calw, Neuenbürg) die Landessynode dort. Da es keinen Widerspruch gegen den Vorschlag gibt, wird die Wahl am Freitag morgen stattfinden.

TOP 3 - Bericht des Landesbischofs zur aktuellen Situation
Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July und die anderen EKD- Kirchenleitenden haben sich nach dem Brand in Moria an die deutsche Ratspräsidentschaft und den Bundesinnenminister gewandt.

Unter der Überschrift “Suchet der Stadt Bestes (…) und betet für sie.” aus dem Jeremiabuch 29,7a ging Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July in seinem Bericht zur aktuellen Lage auf die Situation der Kirche angesichts der Corona-Pandemie ein. Die Landeskirche habe den Verzicht auf Präsenzgottesdiente und das Aussetzung gemeindlicher Versammlungen mitgetragen und unterstützt - aus christlicher Verantwortung, der Liebe zu den Nächsten, den Vulnerablen. Dies sei aus der Freiheit des Evangeliums geschehen. Die Aussetzung von Gottesdiensten sei ein epochaler Vorgang. Dabei lobte der Landesbischof die zahlreichen digitalen Gottesdienste und Verkündigungsformate, die in dieser Zeit erarbeitet und umgesetzt wurden und laut einer Studie einen regelrechten Boom erfahren haben. Dieser Studie zufolge, die neben Württemberg drei andere Landeskirchen untersucht hatte, haben 81 Prozent der Kirchengemeinden in Württemberg digitale Angebote gemacht, auch die Reichweite sei in vielen Fällen höher gewesen als bei analogen Gottesdiensten zuvor. Auch im Bereich der Seelsorge und der Pflege hätten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche enormes geleistet - oftmals unter sehr schweren Bedingungen. 

 

Alte und Junge größte Verlierer der Pandemie

Als größte Verlierer der Pandemie nannte July die ganz jungen, die ohne Kita, Schule, Sport und Bewegung sowie Gemeinschaft auskommen mussten sowie Seniorinnen und Senioren, die keine Besuche von Verwandten und Angehörigen bekommen konnten, die Zeit ohne Bewegungsfreiheit und soziale Teilhabe überstehen mussten und oftmals lebten "wie weggesperrt." "Kirche und Diakonie erheben die Stimme für diese Gruppen besonders laut", so July. "Ich bin dankbar, dass wir in unserer Landeskirche sowohl in der Seniorenarbeit, in unseren Diakoniestationen und diakonischen Pflegeheimen als auch in der Expertise für die Arbeit mit Kindern und in Kindertagesstätten, mit Jugendlichen und Familien, z. B. in der Jugendhilfe, nachhaltig engagiert und gut aufgestellt sind. Gleichzeitig tragen die, die für diese Gruppen mitsorgen, privat und im Beruf momentan enorme Lasten.

 

Warnung vor übereilten Lockerungen

Der Landeschof sprach sich gegen Ungeduld und eine übereilten Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen in den Kirchen aus. "Wir haben alle gehört, wie einzelne Veranstaltungen zu 'Superspreader-Events' werden können. Das soll in unserer Landeskirche nicht geschehen."

 

Sonntagsöffnung im Handel

Auch wenn die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie immens seien, sprach sich July klar gegen eine Sonntagsöffnung von Geschäften aus: "Wir als Kirche  werden weiterhin mit Festigkeit dafür einstehen: Der arbeitsfreie Sonntag darf nicht Interessen von Handel und Verkauf geopfert werden. Der Sonntag ist der Schöpfung als Ruhetag gegeben und bleibt uns heilig. Er darf keine Verfügungsmasse der Gesellschaft je nach Kassenlage sein. Die Kirchen haben in dieser Krise sehr viel Solidarität und Verantwortung gezeigt, sie werden aber das Sonntagsgebot nicht zur Disposition stellen." 

 

Weiter Hilfe für ökumenische Partner

July plädierte dafür, weiterhin eng mit den ökumenischen Partnern verbunden zu bleiben und sie zu unterstützen - auch wenn die finanzielle Situation der Landeskirche die Folgen der Corona-Pandemie auch erleide.

Dennoch müsse man aufgrund der Katastrophen in einigen Ländern damit rechnen, dass Menschen ihr Heimatland verlassen und das Thema Flucht weiter wichtig bleiben. In diesem Zusammenhang dankte July allen, die kontinuierlich mit Flüchtlingen arbeiten und großartiges leisten. 

 

Zur 'Systemrelevanz' der Kirche

July kritisierte den Begriff der 'Systemrelevanz'. "Kirche ist nicht nur dort bedeutsam, wo sie die Gesellschaft oder die Politik ich diese Bedeutsamkeit bescheinigen. Kirche ist auch nicht nur deshalb bedeutsam, weil die Gesellschaft oder Politik ihre Bedeutsamkeit bescheinigen." Treffender sei der Begriff der 'Existenzrelevanz', da Kirche als lebendigerTeil der Gesellschaft mitgestalten und dass "auch das, was wir nicht wiegen, zählen und in Tabellen abbilden können, für unser Leben wesentlich, eben existenzrelevant ist." 

 

"Corona-Kreise lehrt uns Demut und Bescheidenheit"

Die Corona-Krise, so July, "gibt uns als Kirche, als Glaubenden, als verantwortlich handelnden Bürgerinnen und Bürgern Impulse" und öffne den Blick für existentiell Fragen. Er plädierte für "eine neue Demut Gott, dem Leben und der Schöpfung gegenüber. Eine Bescheidenheit, die sich in unserem Umgang mit anderen Menschen und auch unserem Planeten widerspiegelt. Wir haben eine Ahnung davon bekommen, dass Einschränkungen keinen Verzicht auf bedeutungsvolles Leben sein müssen. Eine Ethik des Genug kann aber dann erst glaubwürdig sein, wenn wir über ein gemeinsames Genug der Menschen in dieser Welt befinden können oder dazu den richtigen Weg eingeschlagen haben."

 

Kirchenaustritte "ungeheure geistliche Herausforderung"

Auch zu den deutlich gestiegenen Kirchenaustritten nahm July Stellung und bezeichnete sie als bitter und eine ungeheure geistliche Herausforderung, bei der monokausale Erklärungen mit schnellen Lösungsvorschlägen nicht helfen. Viele sähen die Verkündigung der Kirche nicht mehr als relevant an. Der Landesbischof kündigte eine Befragung Ausgetretener an, um ihre Gründe und Motive zu erfahren. Unser Auftrag und unser Ziel bleibt, Menschen für den Glauben an Jesus Christus zu gewinnen. "Sie sollen erfahren, dass Kirchengemeinden, dass Kirche ein Ort zum Leben ist. So dass sie sagen: Hier gehöre ich hin!"

 

Projekt "Mutmacher" - Soforthilfe

In der Krise seien Projekte wichtig wie die "Mutmacher-Soforthilfe", die schnelle Nothilfe gibt  July berichtete von einem Besuch in einer Diakonischen Bezirksstelle und der Begegnung mit einer Familie mit fünf Kindern. "Der Vater war von heute auf morgen in Kurzarbeit. Da fehlen 500 Euro im Monat. Die Mutter erzählte, wie froh sie war, als die Mitarbeiterin in der Sozialberatung ihr eine schnelle, unbürokratische finanzielle Hilfe anbieten konnte."  Die Kirche sei durch "unsere diakonischen Dienste auch in der Krise nah bei den Menschen. Es wurde mit großer Hingabe unter all den schwierigen Bedingungen gepflegt. Wohnungslose wurden mit Essen versorgt, trotz Schließung mancher Dienste."

 

United4Rescue unterstützen

Gerade in diesen Zeiten sei es auch ein richtiges Zeichen gewesen, dem Verein United4Rescue beizutreten. Dessen Rettungsschiff Sea-Watch 4 wartet pandemiebedingt derzeit noch auf seinen Einsatz im Mittelmeer. Die Landeskirche hat ihre Kirchengemeinden und Mitglieder dazu aufgerufen, das Bündnis durch Spenden und Opfer verstärkt zu unterstützen. July wies auf eine ARD-Dokumentation hin, die im Juni über das Projekt ausführlich und fair berichtet hat und nach der eine zunehmende Unterstützung und Spendenbereitschaft zu beobachten war.

 

Krawalle in Stuttgart

Anlässlich der Krawalle in Stuttgarts Innenstadt im Juni sagte July, dass seine Verbundenheit den Polizeibeamtinnen und -beamten gelte. Er kritisierte, dass Präventivarbeit mit jungen Erwachsenen, "die für Gewaltausübung offen sind", eingestellt werden mussten, weil die finanzielle Unterstützung endete. Die Evangelische Gesellschaft und die Evangelische Jugend in Stuttgart hätten mit Sozialarbeitern und Streetworkerinnen gemeinsam mit der Polizei an Brennpunkten in der Stadt gearbeitet.

 

Kritik an Broschüre

Auf die Verteilung einer Broschüre des "Netzwerks Bibel und Bekenntnis", die sich gegen den Beschluss der Landessynode wendet, Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen, reagierte July mit deutlicher Kritik und bezeichnete sie als "spalterisch". In der an Kirchengemeinden verteilten Broschüre seien Begrifflichkeiten wie 'Bekenntnisynode' und Anspielungen auf die Zeit des Nationalsozialismus und den "Deutschen Christen" enthalten, dies wies July aufs schärfste zurück und kündigte Gespräche mit denen an, die als Amtsträger Beschlüsse der Landeskirche für 'nichtig' erklärten. "In der Gesamtdebatte", so der Landesbischof, seien "die Landeskirche und ihre kirchenleitenden Organs einfach schon einen Schritt weiter." July verwies auf die 173 Gemeinden, die gerade an der Einführung einer Gottesdienstordnung für Segnungsgottesdienste sind und 25, die ihre örtliche Gottesdienstordnung bereits geändert hätten.

 

Sorge um den Friedensprozess in Nahost

Anlässlich der Ankündigung der israelischen Regierung, Teile des Westjordanlandes annektieren zu wollen, sagte Landesbischof July: "In Verbundenheit mit den Christinnen und Christen im Heiligen Land, unseren Partnerkirchen und -organisationen teilen wir deren Sorge um den Friedensprozess – auch im Blick auf unsere jüdischen Freundinnen und Freunde in Israel, die in eine neue Spannungslage geraten könnten." 

 

Debatte über den Bischofsbericht

In der anschließenden Debatte sprachen Maike Sachs für den Gesprächskreis "Lebendige Gemeinde" (LG), Prof. Dr. Martin Plümicke für die "Offene Kirche" (OK), Dekan Ernst-Wilhelm Gohl für "Evangelium und Kirche" (EuK) sowie Pfarrer Matthias Vosseler für "Kirche für morgen" (Kfm).

Eine starke Gemeinschaft

Maike Sachs spricht für den Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde"

Maike Sachs bringt das Votum des Gesprächskreises „Lebendige Gemeinde“ ein

„Unsere Kirche ist eine starke Gemeinschaft“, betont Maike Sachs. In ihrem Votum für den Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“ erinnert sie an Telefonandachten, Sonder-Gemeindebriefe und Ostergrüße in Briefkästen und sagt: „Ausgerechnet an den Osterfeiertagen, an denen die Trauer groß war, dass es keine Gottesdienste gibt, hat sich das Evangelium von der Auferstehung seinen Weg gebahnt und mehr Menschen erreicht als durch unsere traditionellen Gottesdienste.“ Der Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit sei bei vielen Haupt- und Ehrenamtlichen spürbar gewesen, die mit viel Fantasie neue Wege gesucht hätten.

Im Blick nach vorn mache die Bereitschaft Mut, mit der viele Medien der Kirche Platz eingeräumt hätten. Das Versammlungsverbot habe dazu beigetragen, neue Formen zu entwickeln, um Gottesdienste zu feiern, sich als Jugend- oder Hauskreis zum Gebet oder zum Bibelgespräch zu treffen. Es seien neue Netzwerke und neue Formen der Gemeinschaft entstanden. Diese Vielfalt gelte es zu erhalten. Ehrenamtliche sollten gestärkt und ermutigt werden, ihnen seien Freiräume zu gewähren und mit Wertschätzung zu begegnen. Zudem gelte es, dankbar zu teilen. „Denn wir haben Ressourcen, Rücklagen und Hoffnung auf einen Wiederaufschwung. All das haben andere Länder nicht.“

Der Wandel solle theologisch begleitet werden, forderte Sachs. „Wir werden uns neu orientieren müssen und darin liegt eine Chance.“ Es gelte, mehr auf Umweltschutz und Menschenrechte zu achten und zu erkennen, dass im Verzicht einiges an Gewinn stecke. „Gottes Wort macht Mut, dass nicht wer sammelt reich ist, sondern der, der reichlich teilt.“

 

Höchste Zeit, sich stärker einzumischen

Professor Dr. Martin Plümicke spricht für den Gesprächskreis „Offene Kirche"

Martin Plümicke bringt das Votum des Gesprächskreises „Offene Kirche" ein

Gott wolle sichtbar machen, dass Vieles von dem, was das Virus zu einer humanen und globalen Katastrophe macht, die Handschrift von Menschen trägt, zitiert Professor Dr. Martin Plümicke den Landesbischof. „Dem ist aus Sicht der Offenen Kirche nichts hinzuzufügen“, sagt er und verweist auf ökologischen Raubbau, Wachstumsfetisch, globale Ungerechtigkeiten und das Erstarken des Nationalismus. Wenn die Kirchen wie die Propheten des Alten Testamentes deutlich gemacht hätten, dass es dringend Zeit zur radikalen Umkehr sei, „hätten wir uns die Frage nicht stellen müssen, ob wir systemrelevant oder existenzrelevant sind“.  Es ei höchste Zeit, sich deutlich stärker gesellschaftlich einzumischen, betont der Sprecher des Gesprächskreises „Offene Kirche“.

Die Kirche hätte die richtigen Bortschaften. Allein, es fehle am Selbstbewusstsein, sie aktiv zu vertreten. Auch gegenüber dem Staat. „Warum lassen wir es uns bieten, dass eine Landesregierung uns verbietet Gottesdienste zu feiern, zu einem Zeitpunkt, in der wir sie bereits ausgesetzt hatten? Ist es nicht unsere eigene Verantwortung, Regeln zu definieren, die sicherstellen, dass unsere Gottesdienste nicht zu Superspreader-Events werden?“, fragt Plümicke. Umgekehrt müsse sich die Kirchenleitung aber auch an eigene Theologen wenden. Denn wer glaube, dass blindes Gottvertrauen mehr wiege als die kritische Reflexion wissenschaftlicher Erkenntnisse, handele fahrlässig und begebe sich in die Nähe von Verschwörungsmystikern. 

Mit Verweis auf „unglaubliche Rücklagen“ der Landeskirche kündigt Martin Plümicke Anträge an, die ein höheres finanzielles Engagement für das Bündnis zur Unterstützung der zivilen Seenotrettung United4Rescue und den Mutmacherfonds der Landeskirche und der Diakonie fordern. Beim MutmacherFonds handelt es sich um ein Corona-Soforthilfe-Programm. Es wendet sich an Menschen, die schon vor der Corona-Pandemie in prekären Verhältnissen lebten und von den Auswirkungen des Lockdowns besonders betroffen sind.

Theologische Debatte wichtiger als Untersuchung von Austrittsgründen

Ernst-Wilhelm Gohl spricht für den Gesprächskreis „Evangelium und Kirche"

Ernst-Willhelm Gohl bringt das Votum des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche" ein

„Die Pandemie zwingt uns, unser romantisch-.verkürztes Verständnis von Schöpfung zu überdenken", sagt Dekan Ernst-Wilhelm Gohl, der das Votum des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche" einbringt. Auch ein Virus gehöre zu Schöpfung. Weil es leben wolle, breite es sich rasend aus. Die Bibel sei viel realistischer: „Die Schöpfung ist gut, aber kleineswegs perfekt. Sie ist immer wieder vom Chaos bedroht."

Sein Gesprächskreis begrüße es, dass durch die Krise auch eine theologische Debatte angestoßen werde. Wichtiger als eine erneute Untersuchung zu Austrittsgründen sei die theologische Vergewisserung. Dies leiste der landeskirchliche Prozess „Kirche, Gemeinde, Pfarrdienst neu denken". Ohne diesen Prozess sei jede Strategie zum Scheitern verurteilt.

Die Landeskirche dürfe auch bei weniger Geld nicht in ein „Württemberg first" verfallen, sagt Gohl. Er spricht sich dafür aus, auch über das laufenden Jahr hinaus die flüchtlingsbezogene Arbeit mit zustätzlichen Kirchensteuermitteln auszustatten.

Der Sprecher des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche" warnt davor, sich auf eine Debatte über „Systemrelevanz" oder „Existenzrelevanz" einzulassen. Der Wert der Kirche hänge nicht von ihrer Relevanz ab, sowenig der Wert des Menschen von seiner Relevanz abhänge. „Sie muss ihre Relevanz nicht beweisen. Dieses Wissen bewahrt vor Kränkung und Verkrampfung. Beides tut nicht gut und verstellt den Blick auf den Auftrag der Kirche." 

Wenn etwas Unvorstellbares geschehe, suchten Menschen nach Erklärungen und häufig auch nach Schuld bei anderen. Bildung und Gebet könnten davor schützen, Verschwöringsmythen aufzusitzen, betont Gohl. Ausdrücklich wendet er sich gegen das Netzwerk „Bibel und Bekenntnis", das unterstelle, dass sich Landesbischof, Synode und Kirchenleitung verhielten wie die Deutschen Christen 1933/34. Das sei geschmacklos und infam. Das Netzwerk solle sich den schwäbischen Pietismus zum Vorbild nehmen. Der wolle in der Kirche wirken und nicht gegen sie. „Lassen wir uns diese jahrhundertelange Kultur nicht zerstören", so Gohl. 

 

 

Christen waren von ihrem Ursprung her eher systemkritisch

Matthias Vosseler bringt das Votum des Gesprächskreises „Kirche für morgen" ein

Pfarrer Matthias Vosseler Bringt das Votum des Gesprächskreises „Kirche für morgen" ein

Corona mache vieles möglich, sagt Pfarrer Matthias Vosseler im Namen seines Gesprächskreises „Kirche für morgen". Auf einmal sei die Kirche outdoor mit Singen von den Balkonen und Seelsorge in Gärten. Die Osterbotschaft sei ihm an vielen Stellen mit Kreide auf Straßen, Geh- ud Feldwegen begegnet. Die Kirche sei digital geworden, habe youtube und instagram in einer nie dagewesenen Weise erobert. „Das wird bleiben. Das soll und darf keine Übergangslösung sein", so Vosseler.

Dennoch hapere es an manchen Stellen. „Dass wir immer noch kein Abendmahl feiern, obwohl wir es unter Berücksichtigung aller Regeln zu Hygiene und Abstand längst könnten, das ist für mich ein Skandal", sagt er. Er erinnert an den Tübinger Theologen Professor Dr. Jürgen Kampmann, der die Fakultät in der Synode vertritt, und betont: „Die Entscheidung, die Feier des Abendmahls auszusetzen, muss zurückgenommen werden, weil der Auftrag Christi von der Kirche nicht ausgesetzt werden kann." Gleichzeitig spricht Vosseler sich für das digitale Abendmahl aus. Sein Gesprächskreis werde dazu einen Antrag einbringen.

Die Diskussion um den Begriff „Systemrelevanz" aufgreifend, führt er aus: „Wir sind eine Gemeinschaft, die von ihrem Ursprung, den Worten Jesu her, immer systemkritisch war. Salz der Erde und Licht der Welt, das ist nicht zu vergessen."

Die Krise zeige auch eine Abwendung von Gott und eine Abwendung von Themen, die die Bibel benenne, etwa den Umgang mit der Schöpfung. „Wir brauchen verbindliche Regeln, die die Mitverantwortung entlang der globalen Wertschöpfungsketten festschreiben", so Vosseler. Zudem erinnert er an diejenigen, die von den Auswirkungen der Krise besonders betroffen sind und an die Menschen in den Pflegeberufen. „Wenn wir als Kirche glaubhaft sein wollen, müssen wir diesen Menschen nahe sein und sie müssen ein sichtbares Zeichen von uns erhalten."

 

TOP 4 - Neue Geschäftsordnung der Landessynode

Synode diskutiert über neue Geschäftsordnung

Gesprächskreise und „echte“ Enthaltungen sollen in Geschäftsordnung aufgenommen werden.

Der Rechtsausschuss hat sich mit dem Antrag 44/20 (vormals 20/20 und 26/20) beschäftigt, der eine Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode vorsieht. Im Wesentlichen geht es um drei Änderungen: Gesprächskreise als solche sollen in die Geschäftsordnung aufgenommen werden, Enthaltungen sollen nicht länger als Nein-Stimmen, sondern als „echte“ Enthaltungen gewertet werden und eine neue Synode soll die Geschäftsordnung auch nach der ersten Sitzung mit einfacher Mehrheit ändern können.

Der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Prof. Martin Plümicke, wies darauf hin, dass die Mitwirkung von Gesprächskreisen in der Landessynode seit den 1960er Jahren gängige Praxis sei, deren Vorsitzenden bereits in der Geschäftsordnung erwähnt würden. Bedenken hatte es gegeben, dass damit die Politisierung der Synode verstärkt werden könne. Doch letztlich kam der Rechtsausschuss zu der Auffassung, der neue Paragraf 5a schreibe lediglich den Status Quo fest. So soll es nun auch in der Geschäftsordnung heißen:

„Synodale können sich zu Gesprächskreisen zusammenschließen. Gesprächskreise sind Vereinigungen von mindestens fünf Synodalen. Jeder Gesprächskreis wählt einen Leiter.“

Außerdem entscheiden die Synodalen darüber, dass Enthaltungen nicht länger als Nein-Stimmen, sondern als echte Enthaltungen gewertet werden. Auch sollen Entscheidungen im Umlaufverfahren und in Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit erleichtert werden, wenn es eine Übertragung von Bild und Ton gibt. Dabei entfällt allerdings die geheime Abstimmung - und es ist festgehalten, dass die persönliche Anwesenheit die Regel bleiben soll. Schließlich soll eine neue Synode die Geschäftsordnung künftig mit einfacher statt bisher 2/3-Mehrheit beschließen können.

Debatte

Kritik am Vorschlag des Rechtsausschusses gab es vor allem aus Reihen des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde. Zum einen wurden Befürchtungen geäußert, echte Enthaltungen können zu Lasten klarer Ja-Stimmen gehen und damit einer größtmöglichen Einigkeit der Synode entgegenstehen.

So sagte der Synodale Matthias Hanßmann (Vaihingen/Enz, Mühlacker): „Wir wollen, dass darum geworben wird, dass man Ja sagt.“ Das sei leichter zu erreichen, wenn eine Enthaltung Nein bedeute. Der Finanzausschussvorsitzende Tobias Geiger (Esslingen, Bernhausen) wies darauf hin, dass eine Entscheidung dann schon mit nur 31 Ja-Stimmen gefällt werden kann. 

Ein Änderungsantrag richtete sich gegen den Paragrafen zu den Gesprächskreisen - moniert wurde die geringe Mindestgröße. Die Synodale Angelika Klingel (Leonberg, Ditzingen) beantragte, bei der Formulierung der Geschäftsordnung auf eine geschlechtergerechte Sprache zu achten. Auch zu Sitzungen in hybrider Form gab es Bedenken und Änderungsanträge.

Nach einer ersten Debattenrunde zeigt sich, dass weitere Änderungsanträge gestellt werden, so dass der Rechtsausschuss zu Beratungen zusammenkommt und die Sitzung dafür unterbrochen wird.

Nach den Berataungen des Rechtsausschusses weist dessen stellvertretende Vorsitzende Martin Plümicke (Reutlingen) darauf hin, dass der Rechtsausschuss die Inhalte der meisten Änderungsanträge bereits in verschiedener Form und verschiedenem Umfang vorher diskutiert hatte und rät zur Ablehung.

Die Synodale Klingel zieht den Antrag 49/20 zurück, um ihn gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt als Selbstständigen Antrag wieder einzubringen. 

Änderungsantrag 48/20 mit dem Ziel, den Passus zu den Gesprächskreisen nicht aufzunehmen, wird abgelehnt.

Änderungsantrag 51/20, der vorsieht, das Wort „fernmündlich“ zu streichen, wird in zwei Abstimmungen deutlich abgelehnt.

Änderungsantrag 46/20 zur Enthaltung wird abgelehnt.

Änderungsantrag 47/20 zur hybriden Form von Sitzungen wird abgelehnt

Änderungsantrag 50/20 mit dem Ziel, die 2/3 Mehrheit bei Änderungen der Geschäftsordnung beizubehalten, wird abgelehnt.

Der gesamte Antrag 44/20 erhält eine Mehrheit von 52 Stimmen bei 32 Ablehnungen und zwei Enthaltungen. Damit ist die  erforderlich 2/3-Mehrheit nicht erreicht und die alte Geschäftsordnung gilt weiter. Nun braucht es zeitnah eine Entscheidung des Geschäftsführenden Ausschusses, damit etwa Tagungen von Ausschüssen in Hybrider-Form befristet weiter möglich bleiben.

 

 

 

TOP 5 - Dauerhafte Sicherstellung der PUA-Fachstelle

PUA-Beratung soll feste Einrichtung werden

„Jede und jeder ist einzigartig und kommt mit der Verheißung zur Welt, ein Segen zu sein und zum Segen für andere werden zu können", sagt der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie Jörg Beurer.

Verstetigung der Pränataldiagnostik-Stelle gefordert

Die Fachstelle für Information, Aufklärung und Beratung zur Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin – kurz PUA – soll zu zu einer festen Einrichtung werden. das entschieden die Synodalen mit großer Mehrheit. Die Stelle soll dabei finanziell so ausgestattet werden, dass sie in einzelnen schwierigen Fällen auf verschiedene Weise unterstützen kann.

Diakonie- und Finanzausschuss würden die Zustimmung einstimmig empfehlen, so der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie, Jörg Beurer. „Insofern wurde die Ampel für diesen Antrag in beiden Ausschüssen einmütig auf ‚grün‘ gestellt.“

Großer gesellschaftlicher Beitrag

Durch verschiedene Tests während der Schwangerschaft werde es immer einfacher, am Anfang des Lebens nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Auswahl über das zu treffen, was lebenswert scheint und was nicht, heißt es in der Begründung des Antrags. Hier setzt die PUA an. Mit ihrer Arbeit leiste die Fachstelle einen großen gesellschaftlichen Beitrag in Landeskirche und Diakonie.

Die PUA-Mitarbeiter helfen, wenn junge Familien etwa durch ein Kind mit Behinderung vor scheinbar unlösbare Aufgaben gestellt werden. Sie informieren Eltern über Untersuchungen, begleiten sie bei auffälligen Befunden, vermitteln hilfreiche Kontakte oder stehen Betroffenen nach Abbruch einer Schwangerschaft bei. Das gehe deutlich über das Angebot einer üblichen Schwangerschaftsberatung hinaus.

Im Einklang mit christlichem Menschenbild

„Mit der PUA-Fachstelle erhebt die Württembergische Landeskirche ihre Stimme in den Fragen am Beginn des menschlichen Lebens und vertritt eine fachlich, gesellschaftspolitisch und ethisch begründete Position, die im Einklang mit unserem christlichen Glauben und Menschenbild steht“, machte Beurer deutlich.

Viele erlebten einen stillschweigenden Konsens, dass ein behindertes Kind heute „doch nicht mehr sein müsse“. Hier wollten Christen ein anderes Zeichen setzen: „Jede und jeder ist einzigartig und kommt mit der Verheißung zur Welt, ein Segen zu sein und zum Segen für andere werden zu können. Das gilt für jeden Menschen.“

 

 

TOP 7 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses

Bericht aus dem Geschäftsführenden Ausschuss

Andrea Bleher, stellvertretende Präsidentin der Landessynode, erläutert die Beschlüsse des Geschäftsführenden Ausschusses, die wesentlich für die Arbeitsfähigkeit während der Corona-Krise gewesen sind.

Andrea Bleher, stellvertretende Präsidentin der Landessynode, berichtete in ihrem Beitrag über die Arbeit des Geschäftsführenden Ausschusses. Dessen Beschlüsse ermöglichten z. B.  audiovisuelle Gremiensitzungen mit Beschlussmöglichkeiten. Dazu musste eine ganze Anzahl an Gesetzen durch Anordnungen gemäß § 29 Kirchenverfassungsgesetz geändert werden. Dieser Paragraph sieht vor, dass der Geschäftsführende Ausschuss der Landessynode Anordnungen treffen kann, die eigentlich die Landessynode im Plenum trifft. Diese mit Zustimmung des Landesbischofs getroffenen Anordnungen betreffen Punkte, die nicht bis zum nächsten Zusammentritt der Landessynode aufgeschoben werden können. Die Gültigkeit dieser Anordnungen, die Gesetze ändern, sind maximal ein Jahr gültig. Die Änderung der Konfirmationsordnung etwa sorgte dafür, dass Kirchengemeinden Sonntag für Konfirmationen selbst festlegen können. Ebenso musste nach dem Versammlungsverbot die Ordnung geändert werden, die festlegt, dass an  Sonn- und Feiertagen Gottesdienste stattfinden. Auch an der Geschäftsordnung der Landessynode wurden - befristet - Änderungen vorgenommen - so dass etwa die Geschäftsausschüsse der Landessynode virtuell tagen können.

TOP 9 - Förmliche Anfragen

Förmliche Anfragen

In vier "Förmlichen Anfragen" hat die Synode den Oberkirchenrat um Antwort gebeten: Zum Corona-bedingten Ausschreibungs- und Besetzungsmoratorium und den ergriffenen Maßnahmen anlässlich der Corona-Krise. Außerdem zur haushaltswirtschaflichen Sperre für den Haushalt der Landeskirche im engeren Sinne sowie zu Fragen der Klimaneutralität.

Förmliche Anfrage Nr. 01-16 - Corona-bedingter Einstellungsstopp

Zur Frage nach den Stellen, die vom Ausschreibungs- und Besetzungsmoratorium erfasst worden sind, berichtet Direktor Stefan Werner, dass bis zur Abklärung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie zunächst bis zum 31.12.2020 Bewerbungsverfahren ausgesetzt seien. Eine vom Kollegium einberufene Arbeitsgruppe prüft, ob es Ausnahmen geben kann, etwa in sytemrelevanten Bereichen. Von dieser Aussetzung betroffen sind sämtliche landeskirchlichen Angestellten- und Beamtenstellen, Ausnahmen gebe es im Bereich Medien, ausgenommen sind das Evangelischen Jugendwerk und der Pfarrdienst.

Förmliche Anfrage Nr. 02-16 - Maßnahmen während der Corona-Krise

Die Frage nach der Haltung des Oberkirchenrats zu den von der Landesregierung in der Corona-Verordnung verfügte Veranstaltungsverbot auch in Kirchen im Blick auf die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen beantwortete Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch: "Mit dem Bundesverfassungsgericht ist der Oberkirchenrat der Ansicht, dass der Staat in die individuelle und die kollektive Glaubensfreiheit zum Zwecke der Seuchenbekämpfung eingreifen darf."  Das Gericht hielt in seiner Eilentscheidung vom 10. April 2020 das Verbot für einen überaus schwerwiegenden Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, zumal in der Passions- und Osterzeit. Die Abwägung zwischen diesen Rechten und der Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, "der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtung bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen bei einer Aussetzung des Verbots erheblich erhöhen würde. Diese Gefahren blieben nicht auf jene Personen beschränkt, die freiwillig an den Gottesdiensten teilgenommen haben, sondern würden sich durch mögliche Folgeinfektionen und die Belegung von Behandlungskapazitäten auf einen erheblich größeren Personenkreis erstrecken. Gegenüber diesen Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verpflichtet ist, müsse das grundrechtlich geschützte Recht", so Frisch. Die Entscheidung müsse allerdings befristet sund und regelmäßig überprüft werden. Der Oberkirchenrat war in vielerlei Weise in Gesprächen mit der Landesregierung, dadurch konnte etwa verhindert werden, dass die Zahl der Teilnehmer an Bestattungen auf unter zehn Personen gesenkt wurde; auf die Intervention der Landesbischöfe zur vorgesehenen Ladenöffnung an Karfreitag und Ostern hat die Landesregierung diese rasch zurückgenommen. Zur Frage der oberkirchlichen Richtlinie zur SChließung der Gemeindehäuser sagte Frisch, sie sei" eine Folge der landesrechtlichen Vorgaben zu Versammlungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen und diente deren Umsetzung." Die Verunsicherung, ob Veranstaltungen einzelner Gruppen oder KReise zulässig sind, habe eine einheitliche Regelung erforderlich gemacht.

Förmliche Anfrage Nr. 03-16 - Ziel der landeskirchlichen Klimaneutralität bis 2050

Auf die Anfrage, welche konkreten Ergebnisse die Landeskirche entwickelt hat und wie diese der Landessynode vorgestellt werden, antwortet Oberkirichenrat Prof. Ulrich Heckel. Um das Ziel der Klimaneutralität 2050 zu erreichen, hat der Oberkirchenrat eine Steuerungsgruppe eingesetzt und den Umweltbeauftragten gebeten eine Klimaschutzkonzeption zu entwickeln. Diese umfasst die drei Bereiche Immobilien, Mobilität und Beschaffung. Zu diesen drei Themen sowie einem vierten Schwerpunkt Kommunikation und Bildung hat das Umweltbüro im Frühjahr zu „Expertentischen“ eingeladen, die Vorschläge für das Klimaschutzkonzept erarbeiten sollten, zum dann aktuellen Stand bietet Heckel einen Bericht bei der Herbsttagung der Synode an. Weiter verweist er auf den Beschluß der Landessynode, ab dem Haushaltsjahr 2019 jährlich 3.000 Euro zum Ausgleich für durch die Landessynode verursachte Treibhausgasemissionen an entsprechende Projekte zu zahlen; 2019 und 2020 geht der Betrag an das "Star Mountain Rehabilitation Center - Moravian Church in Ramallah/Palästina. Weiter wies Heckel darauf hin, dass im Zeitraum von 2005-2016 rund 70 Millionen Euro Energiekosten vermieden werden konnten..

 

 

 

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