In vier "Förmlichen Anfragen" hat die Synode den Oberkirchenrat um Antwort gebeten: Zum Corona-bedingten Ausschreibungs- und Besetzungsmoratorium und den ergriffenen Maßnahmen anlässlich der Corona-Krise. Außerdem zur haushaltswirtschaflichen Sperre für den Haushalt der Landeskirche im engeren Sinne sowie zu Fragen der Klimaneutralität.
Förmliche Anfrage Nr. 01-16 - Corona-bedingter Einstellungsstopp
Zur Frage nach den Stellen, die vom Ausschreibungs- und Besetzungsmoratorium erfasst worden sind, berichtet Direktor Stefan Werner, dass bis zur Abklärung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie zunächst bis zum 31.12.2020 Bewerbungsverfahren ausgesetzt seien. Eine vom Kollegium einberufene Arbeitsgruppe prüft, ob es Ausnahmen geben kann, etwa in sytemrelevanten Bereichen. Von dieser Aussetzung betroffen sind sämtliche landeskirchlichen Angestellten- und Beamtenstellen, Ausnahmen gebe es im Bereich Medien, ausgenommen sind das Evangelischen Jugendwerk und der Pfarrdienst.
Förmliche Anfrage Nr. 02-16 - Maßnahmen während der Corona-Krise
Die Frage nach der Haltung des Oberkirchenrats zu den von der Landesregierung in der Corona-Verordnung verfügte Veranstaltungsverbot auch in Kirchen im Blick auf die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen beantwortete Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch: "Mit dem Bundesverfassungsgericht ist der Oberkirchenrat der Ansicht, dass der Staat in die individuelle und die kollektive Glaubensfreiheit zum Zwecke der Seuchenbekämpfung eingreifen darf." Das Gericht hielt in seiner Eilentscheidung vom 10. April 2020 das Verbot für einen überaus schwerwiegenden Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, zumal in der Passions- und Osterzeit. Die Abwägung zwischen diesen Rechten und der Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, "der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtung bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen bei einer Aussetzung des Verbots erheblich erhöhen würde. Diese Gefahren blieben nicht auf jene Personen beschränkt, die freiwillig an den Gottesdiensten teilgenommen haben, sondern würden sich durch mögliche Folgeinfektionen und die Belegung von Behandlungskapazitäten auf einen erheblich größeren Personenkreis erstrecken. Gegenüber diesen Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verpflichtet ist, müsse das grundrechtlich geschützte Recht", so Frisch. Die Entscheidung müsse allerdings befristet sund und regelmäßig überprüft werden. Der Oberkirchenrat war in vielerlei Weise in Gesprächen mit der Landesregierung, dadurch konnte etwa verhindert werden, dass die Zahl der Teilnehmer an Bestattungen auf unter zehn Personen gesenkt wurde; auf die Intervention der Landesbischöfe zur vorgesehenen Ladenöffnung an Karfreitag und Ostern hat die Landesregierung diese rasch zurückgenommen. Zur Frage der oberkirchlichen Richtlinie zur SChließung der Gemeindehäuser sagte Frisch, sie sei" eine Folge der landesrechtlichen Vorgaben zu Versammlungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen und diente deren Umsetzung." Die Verunsicherung, ob Veranstaltungen einzelner Gruppen oder KReise zulässig sind, habe eine einheitliche Regelung erforderlich gemacht.
Förmliche Anfrage Nr. 03-16 - Ziel der landeskirchlichen Klimaneutralität bis 2050
Auf die Anfrage, welche konkreten Ergebnisse die Landeskirche entwickelt hat und wie diese der Landessynode vorgestellt werden, antwortet Oberkirichenrat Prof. Ulrich Heckel. Um das Ziel der Klimaneutralität 2050 zu erreichen, hat der Oberkirchenrat eine Steuerungsgruppe eingesetzt und den Umweltbeauftragten gebeten eine Klimaschutzkonzeption zu entwickeln. Diese umfasst die drei Bereiche Immobilien, Mobilität und Beschaffung. Zu diesen drei Themen sowie einem vierten Schwerpunkt Kommunikation und Bildung hat das Umweltbüro im Frühjahr zu „Expertentischen“ eingeladen, die Vorschläge für das Klimaschutzkonzept erarbeiten sollten, zum dann aktuellen Stand bietet Heckel einen Bericht bei der Herbsttagung der Synode an. Weiter verweist er auf den Beschluß der Landessynode, ab dem Haushaltsjahr 2019 jährlich 3.000 Euro zum Ausgleich für durch die Landessynode verursachte Treibhausgasemissionen an entsprechende Projekte zu zahlen; 2019 und 2020 geht der Betrag an das "Star Mountain Rehabilitation Center - Moravian Church in Ramallah/Palästina. Weiter wies Heckel darauf hin, dass im Zeitraum von 2005-2016 rund 70 Millionen Euro Energiekosten vermieden werden konnten..