TOP 17: Gesamtkonzeption Social Media-Arbeit, Pressearbeit und Öffentlichkeitsarbeit
Annette Sawade, Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung berichtete über eine Reihe von Anträgen, die die Präsenz der Landeskirche im digitalen Raum stärken sollen.

Jeweils drei Anträge aus den Synoden 2020 und 2021 lagen dem Ausschuss vor und wurden in mehreren Sitzungen beraten. (Nr. 24/20, Nr. 30/20, Nr. 35/20, Nr. 23/21, Nr. 11/21, Nr. 10/21)  Nach einer Klausurtagung und Stellungnahme des Kollegiums wurden die Anträge beraten. Es ist sichtbar, dass es in der Fläche der Landeskirche kompetente Pfarrerinnen und Pfarrer gibt, dass an vielen Stellen gestreamt und professionell gearbeitet wird. Die Verantwortlichen in den Gemeinden brauchen umfassende und einfach zugängliche Beratung und Informationen. Öffentlichkeitsarbeit sollte übergreifend gedacht und strukturiert werde, das Fortbildungsangebot soll erweitert werden und langfristig sollen Stellenanteile auf Bezirksebene bereitgestellt werden. Ebenso sollen spezielle Ausbildungsmodule entwickelt werden. Seit September 2021 gibt es zwei neuen 50-Prozent-Projektstellen für „Pfarrdienst in Digitalen Räumen“. Der Antrag Nr. 11/21 wurde gesondert beraten. Eine erste Umsetzung hat bereits stattgefunden und soll mit der Bischofswahl fortgeführt werden. Der Antrag 10/21 wurde vertagt, er soll erst im Rahmen der MFP beraten werden. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf. Der Ausschuss hat die vier beratenen Anträge in einem Folgeantrag Nr. 48/21 zusammengefasst und zur Abstimmung vorgelegt.

Der Folgeantrag Nr. 48/21 wurde angenommen.

TOP 18: Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2020

Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup stellte den Rechnungsabschluss für das Jahr 2020 vor, den die Synode auf Antrag des Finanzausschusses zur Kenntnis nehmen und die Planabweichungen genehmigen solle. Es sei der letzte im kameralistischen System, so Kastrup, und es seien darin aufgrund von Programmierfehlern Beträge falschen Bilanzpositionen zugeordnet worden und aus technischen Gründen die allgemeine Ausgleichsrücklage zu hoch dargestellt. Deren Korrektur hätte auch Veränderungen in den Rechnungsabschlüssen für 2018 und 2019 bedurft.

Aufgrund der Corona-Krise, so Kastrup, lägen die Ist-Daten unter den Plandaten, die Kirchengemeinden hätten auf 14 Millionen Euro aus den Rücklagen zurückgreifen müssen, die Landeskirche auf 2 Millionen.

Die Planabweichungen in Höhe von 45,7 Millionen Euro nannte Kastrup unspektakulär, sie ergäben sich aus den Corona-bedingt höheren Rücklagenentnahmen, überraschend hohen Clearing-Erstattungen sowie Sonderabschreibungen für fertiggestellte, werterhaltende Baumaßnahmen. 

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, wies auf die Lücke zwischen den ursprünglich geplanten und erwarteten Kirchensteuererträgen von 750 Millionen und den tatsächlich eingegangenen knapp 720 Millionen Euro hin. Er erinnerte an die Einbrüche in den Monaten März und April 2020 mit -20 bzw. -26 Prozent geringerem Kirchensteuereingang als im Vorjahr - und daran, dass damals „ganz andere Szenarien im Raum gestanden“ hätten. Mit Respekt betrachte er deshalb, wie schnell die Wirtschaft in Baden-Württemberg nach dem ersten Lockdown wieder Tritt gefasst habe: „Respekt für den Mittelstand und unsere Handwerker. Respekt für alle, die im Homeoffice den Laden am Laufen halten. Respekt für alle, die im Krankenhaus, in der KiTa oder im Einzelhandel jeden Tag acht Stunden mit der Maske im Gesicht arbeiten. Respekt für unsere Mitglieder, die auch in der Pandemie Monat für Monat ihren finanziellen Beitrag leisten. Danke an alle, die unsere kirchliche Arbeit unterstützen und mittragen“.

Im Auftrag des Finanzausschusses beantragte Geiger die Kenntnisnahme des Rechnungsabschlusses 2020 und der Korrekturen in den Abschlüssen für 2018 und 2019 sowie die Genehmigung der Planabweichungen.  Dies beschloss die Synode einstimmig.

 

TOP 19: Haushaltsplan 2022 (mit Haushaltsgesetz)
Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, mahnte in seinem Bericht zu Kostendisziplin.

Der landeskirchliche Haushaltsplan 2022 umfasse ein Volumen von 697,7 Millionen Euro (2021: 727,3 Millionen Euro) und sei weiterhin geprägt durch einen hohen Anteil von Personal- und Fixkosten, so Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, Finanzdezernent der Landeskirche.  

Der bisherige Aufwandsrückgang im Vergleich zu 2021 sei in weiten Teilen auf 24 Mio. Euro weniger Clearing-Vorauszahlungen und 1,7 Mio. Euro weniger EKD-Finanzausgleich zurückzuführen sowie auf 3,5 Mio. Euro globale Minderausgabe, die es im laufenden Betrieb erst noch zu realisieren gelte. 

Für die sogenannte „Maßnahmenplanung“ sind fix acht Millionen Euro vorgesehen, sie werden etwa für den Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus eingesetzt, für Inklusive Quartiersplanung (301.800 Euro), die Erstellung eines Bildungsgesamtplans (277.700 Euro) und die Verbesserung der Kommunikationsstrukturen der Landessynode (173.000 Euro). 

Außerhalb der Mittelfristigen Finanzplanung nannte Kastrup weitere Ausgaben:  

Einen Nachtrag zum Archivneubau, der aus den Rücklagen für Investitionsmittel gegenfinanziert sei, eine Erweiterung des Rahmenstellenplans für die Ev. Müttergenesung, die sich aus Mehrerträgen refinanziere. Aus kirchengemeindlichen Mitteln sei die Übernahme der Anstellungsträgerschaft im Dienstleistungszentrum Reutlingen refinanziert, aus Budgetmitteln das Projekt Kirche elektrisiert. Ebenso die Verlängerung von befristeten Projektstellen in Dezernat 8 (4.467.700 Euro). Eine Nachzahlung zur Stiftung Anerkennung und Hilfe in Höhe von 864.154 Euro sei zum Teil aus Kirchensteuermitteln in Höhe von 302.454 Euro finanziert, der Rest u.a. durch das Diakonische Werk Württemberg. 

Ebenso gebe es Ausgaben für den Gemeinde- und Innovationskongress (563.000 Euro, davon 471.880 Euro aus Kirchensteuermitteln, der Rest aus zusätzlichen Erträgen). Ebenso für die Berechnung des Bewertungsabschlags für Pfarrdienstwohnungen durch eine externe Kanzelei zur steuerlichen Entlastung des Pfarrdienstes (480 000 €, davon 180 000 € in 2021 aus der Deckungsreserve). 

Die Telefonseelsorge werde mit 30.000 Euro aus kirchengemeindlichen Mitteln aufgestockt, außerdem seien 100.000 Euro zur Fortentwicklung des Kommunikationskonzepts im Medienhaus und beim Sprecher der Landeskirche vorgesehen. 

Die neu eingehende Kirchensteuer, die im Verhältnis 50:50 zwischen Landeskirche und den Kirchengemeinden aufgeteilt werde, ist mit 724 Mio. Euro insgesamt 24 Mio. Euro höher als im Vorjahr veranschlagt. Gesunken seien dagegen die sogenannten Vorwegentnahmen - nämlich von 98,2 auf 89,7 Millionen Euro. Das entspanne die Situation bei den Kirchengemeinden 2022 zunächst einmal, so Kastrup. Die geplanten Entnahmen aus der Gemeinsamen Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden habe sich gegenüber dem Vorjahr von geplanten 43 Mio. Euro auf 17 Mio. Euro reduziert. 

Auch für den in den Kirchengemeinden verbleibenden Betrag gibt es im Haushaltsgesetz Vorgaben: 28,2 Mio. Euro gehen an den Ausgleichsstock mit dem Schwerpunkt kirchengemeindliche Bauvorhaben und Energiesanierung, 200.000 Euro gehen an die psychologischen Beratungsstellen und 8 Millionen Euro werden wie im Vorjahr letztmalig allein nach Kopfzahl der Gemeindemitglieder unter den Kirchengemeinden aufgeteilt. 

Der Verteilbetrag von 253,4 Mio. Euro liegt 6,8 Mio. Euro unter Vorjahresniveau, obwohl die Vorwegabzüge gesunken und das Kirchensteueraufkommen gestiegen sind. Ursache sind der Wegfall der im letzten Jahr zusätzlich gewährten Corona-Prämie sowie insbesondere die bewusste Absenkung der Entnahmen aus der Gemeinsamen Rücklage der Kirchengemeinden. Außerdem werden anders als im Vorjahr wieder 5 Mio. Euro in die Vermögensmasse der Gesamtheit der Kirchengemeinden zugestiftet, um bei sinkenden Kapitalzinsen weiterhin das Ziel einer 50%igen Kapitaldeckung der Versorgungs- und Zusatzversorgungsverpflichtungen  nicht aus den Augen zu verlieren. 

Kastrup wies auf die Notwendigkeit hin, zielgerichtet zu sparen, um die Finanzziele bis 2030 erreichen zu können. Die aus „Synodalen und Kollegialmitgliedern zusammengesetzte AG Posterioritäten“ müsse noch einiges leisten. 

Dieser zweite im doppischen System erstelle Haushaltsplan enthielte zwei organisatorische Neuerungen, berichtete Kastrup: Die Geschäftsstellen der Dezernate 1-3 und 5 seien zusammengelegt worden, außerdem hätte die Zentralisierung der Personalverwaltung mit Einführung einer Personalkostenumlage im Oberkirchenrat im Stellensteil erhebliche „Schleifen sowie Neuberechnungen erfordert“. Dazu habe die erstmalige Zuordnung des Personals auf Budgets und Aufgabenbereiche Verzögerungen mit sich gebracht, dafür aber auch mehr Transparenz, welche Personalressourcen für welche Aufgaben eingesetzt würden, so Kastrup. Die Konkretisierung der gemeinsam beschlossenen Einsparungen von 0,9 Prozent hätten in den Budgets Zeit gebraucht und ist noch nicht vollständig umgesetzt. Für die kommenden Haushalte gelte jedoch, dass die wesentlichen Anpassungen erledigt seien und stellte eine rechtzeitige Erstellung des Haushaltsplans in Aussicht, die ausreichend Zeit zur Beratung in Kollegium und Synode gewährleiste.  

Kastrup betonte die Vorzüge eines Doppelhaushalts und warb dafür, künftig darauf umzustellen. Das bedeute nicht einen Verlust der Reaktionsfähigkeit im zweiten Jahr, versicherte der Finanzdezernent.  

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger kritisierte die kurze Zeit zur Beschäftigung mit dem Haushaltsplan 2022. „Wie bereits im vergangenen Jahr stand uns durch die verspätete Fertigstellung des Haushalts nur eine Sitzung zur Beschlussfassung zur Verfügung.“ Zudem sei das 800seitige Zahlenwerk erst vier Tage vorher im Synodalportal veröffentlicht worden.

Inhaltlich wies Geiger darauf hin, dass die geplanten Ausgaben höher seien als die erwarteten Einnahmen: „Wir sind dankbar, dass wir in den vergangenen Jahrzehnten Rücklagen aufbauen konnten. Aber wenn wir mehr als 50 Millionen Euro aus Rücklagen entnehmen müssen, dann ist das ein deutliches Warnzeichen und kann so in den kommenden Jahren nicht weitergeführt werden. Wir haben ein strukturelles Defizit und das müssen wir verkleinern und abbauen.“ 

Im Blick auf die an die Kirchengemeinden gehenden Kirchensteuermittel sagte Geiger: „Die Kirchensteuerzuweisung an die Kirchengemeinden wird im Jahr 2022 um 0,7% gekürzt. Zum Ausgleich der Personal- und Energiekosten wäre eine Steigerung von 3% notwendig, so dass tatsächlich knapp 4% fehlen. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Haushaltsjahren fortsetzen“.  

„Einige Kirchengemeinden können das Minus durch Rücklagenentnahme ausgleichen, andere müssen ihre Aufwendungen reduzieren und zum Beispiel Baumaßnahmen vor sich herschieben oder beim Personal auf Wiederbesetzungen verzichten. Vor derselben Herausforderung stehen die Dezernate im Oberkirchenrat, hier werden die Budgets um 0,9% gekürzt." 

Auch die Lage bei der Versorgung bereite ihm Sorgen, denn einem versicherungsmathematischen Gutachten zufolge erreiche die Landeskirche in diesem Jahr einen Kapitaldeckungsgrad 50,6 Prozent. Die Niedrigzinsen machten einen Strich durch die Rechnung. Nachhaltigkeit sei hier notwendig. 

Die Landessynode habe im vergangenen Jahr einen Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte eingesetzt und Kriterien erarbeitet, um Kürzungsvorschläge bewerten und Entscheidungen sachgerecht treffen zu können. „Doch solche Entscheidungen wirken sich frühestens mittelfristig aus und müssen deshalb zeitnah aufgegleist werden. Die badische evangelische Landeskirche will in den nächsten zehn Jahren 30 Prozent einsparen. Ich befürchte, dass die Herausforderungen in Württemberg nicht kleiner sind.“ 

Das Haushaltsjahr 2022 verschaffe eine Atempause, so Geiger. „Wir haben noch Spielräume, wir können den notwendigen Wandel gestalten. Und wir dürfen uns darauf verlassen, dass Kirche mehr ist, als wir Menschen daraus machen – und wollen auch damit rechnen, dass Gott uns gibt, was wir zur Erfüllung unseres kirchlichen Auftrags brauchen.“ 

Auch Geiger warb für die Vorzüge eines Doppelhaushalts: Der Finanzausschuss hätte diesen bereits vor anderthalb Jahren empfohlen, denn die Aufstellung eines jährlichen Haushalts binde viel Zeit. Eine angemessene Beteiligung der Synode sei gewährleistet.  

In seinem Bericht aus dem Ausschuss für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks, berichtete dessen Vorsitzender Hansjörg Frank über 200 Förderanträgen an den Ausschuss, bei denen die Baupreissteigerungen aufgrund der Pandemiebedingten Rohstoffknappheit bei Holz, Stahl und Beton „besorgniserregendes Ausmaß angenommen“ hätten. In einigen Fällen sei es bereits zur Zurückstellung von Bauvorhaben gekommen.

Im Bereich der Kindergärten habe so Frank, die Förderung deren Träger während der Pandemie dazu beigetragen, ihre Liquidität zu sichern. Die wegfallenden Elternbeiträge und Kostensteigerungen durch pandemiebedingte Hygienemaßnahmen hätten „oft nicht oder nicht vollständig durch Zahlungen der Kommunen ausgeglichen werden“ können, so der Ausschussvorsitzende weiter. Der Ausgleichstock unterstütze hier mit 1,9 Millionen Euro. Weitere Unterstützung solle es für neugeschaffene Kindergartengruppen geben. Beides trage „unmittelbar zum Erhalt der Trägervielfalt und zu Stabilisierung evangelischer Kindergartenarbeit bei.“ 

Im kommenden Jahr würde der Ausschuss sich mit den finanziellen Folgen der nun durch Landesgesetz vorgeschrieben Installation von Photovoltaikanlagen für neue Nichtwohngebäude ab dem 1.1.2022 bzw. für neue Wohngebäude ab dem 1.5.2022 beschäftigen.

Gesprächskreis-Voten

Offene Kirche

Eckart Schultz-Berg legt in seinem Votum für den Gesprächskreis Offene Kirche dar, bei der eventuellen Einführung von Doppelhaushalten müsse man den Gestaltungsspielraum der Synode im Blick behalten. Dasselbe gelte auch für die Gemeinden und diakonischen Aktivitäten, die das Gesicht der Kirche vor Ort bei den Menschen seien. Ihre Handlungsfähigkeit können durch Kürzungen in Kombination mit der Inflation stark belastet werden. Deshalb sei es wichtig, dass der Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte möglichst bald Kriterien bereitstelle. Schultz-Berg fordert, insbesondere für die theologischen und ökumenischen Aufgaben des Oberkirchenrats genug Mittel bereitzustellen, um bei Themen wie popularer Kirchenmusik, KDA oder DiMOE handlungsfähig zu bleiben. Er warnt zudem, der Abbau von Pfarrstellen müsse an anderer Stelle ausgeglichen werden, etwa von Kirchenpflege oder externen Dienstleistern. Schultz-Berg bringt einen Solidarfonds für Kirchengemeinden in Not ins Spiel.  

Lebendige Gemeinde

Der Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“ zeigt sich erleichtert, die Entwicklungen seien „positiv und erfreulich“. Der Haushalt 2022 sei aber trotzdem noch ein Defizithaushalt, der sich an Rücklagen bediene. „Der Haushalt ist nicht nachhaltig und geht auf Kosten zukünftiger Generationen“, Christian Nathan (Tübingen). Für schwerwiegender hält der Gesprächskreis jedoch, dass „immer noch nicht“ ersichtlich sei, dass Einsparungen vorgenommen oder genannt worden seien. Dass das auferlegte Einsparziel von 0,9 Prozent über eine globale Minderausgabe erreicht werden solle, zeige, dass gespart werden solle, ohne zu sagen, wo. Der Gesprächskreis übt zudem Kritik daran, dass Synodale derzeit neue Investitionen planen. An Kürzungen und Sparmaßnahmen führe in der derzeitigen Situation kein Weg vorbei. Bei der Gründung des Sonderausschusses für die inhaltliche Ausrichtung, der 2020 ins Leben gerufen worden sei, sei es genau darum gegangen, Kriterien zu entwickeln, um zu entscheiden, wo gespart werde. Es benötige zusätzlich eine inhaltliche Neuausrichtung der Kirche. „Wie und wo verkünden wir die frohe Botschaft, das Evangelium Jesu Christi in Wort und Tat?“ Mit diesen Fragen müsste sich die Landeskirche vermehrt auseinandersetzen.  

Kirche für morgen

Götz Kanzleiter lobt in seinem Bericht für den Gesprächskreis Kirche für morgen die Bemühungen des Oberkirchenrats, die Komplexität kirchlicher Strukturen zu reduzieren und gerade auch wirtschaftliche Sachverhalte verständlicher darzustellen – ein gutes Beispiel dafür sei die Broschüre „Kirchensteuer wirkt“. Bei aller Sorge um rückläufige Mitgliederzahlen und Ressourcen wolle er aber den Blick auch auf die Stärken der Landeskirche und auf gelingende Aufbrüche lenken und erwähnt beispielhaft die Projekte „Neue Aufbrüche“ und „Aufbruch Quartier“, die in die Öffentlichkeit und über den eigenen Kirchturm hinaus wirkten. Neben Posterioritäten und Einsparungen müsse es immer auch um Transformation und Weiterentwicklung gehen: „Hoffnung schafft Transformation – das Beste kommt noch!“

Evangelium und Kirche

Dr. Harry Jungbauer lobt die solide Haushaltsführung, die auch 2022 möglichst wenig in die finanzielle Substanz eingreifen wolle. Zwar seien 45,4 Millionen Euro Rücklagenentnahme allein für die Landeskirche im engeren Sinn kein „Pappenstiel“, aber sie würde angesichts der pandemischen Verwerfungen erträglich erscheinen. „Wir begrüßen es, dass keine vorschnellen Kürzungen vorgenommen wurden, sondern ein geregeltes Verfahren zur zukünftigen Konsolidierung des Haushalts auf dem Weg ist“, so Jungbauer. Die mit 28,2 Millionen Euro gute Ausstattung des Ausgleichsstocks befürwortet der Gesprächskreis und fordert, in Zukunft müssten noch mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Kirchengemeinden sollten zudem die nötige Förderung bekommen, um notwendige Investitionen etwa für die vielen denkmalgeschützten Kirchen gerade in ländlichen Bereichen oder im Bereich Klimaschutz stemmen zu können. Das solle im Klimaschutzgesetz verankert werden. Es sei gut, dass der württembergische Beitrag  im Bereich des Finanzausgleichs leicht gesenkt werden konnte und weniger Rückstellungen für die Pensionen nötig seien. Jungbauer lobt die Bezuschussung der Chat-Seelsorge, den Aktionsplan für Rassismus und Antisemitismus und den Bildungsgesamtplan. Die konkreten Einsparungen blieben jedoch bisher im Unklaren.

Aussprache

„Wir reden permanent unsere Einnahmen schlecht und schätzen sie zu niedrig ein“, beklagte Professor Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) in der Aussprache. Von einem strukturellen Defizit zu sprechen, lehne er ab. Wenn Gelder von der Rücklage in den Evangelischen Versorgungsfonds verschoben würden, handle es sich nicht um ein strukturelles Defizit. Zudem sei der Mitgliederrückgang nicht zu stoppen, wenn weiter gekürzt werde. Er übte Kritik daran, dass bei den Kirchengemeinden gekürzt werden solle.

Professor Dr. Martina Klärle (Weikersheim) lobte, dass die Haushaltsplanung nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip, sondern nach Priorisierungen umgesetzt werden soll. "Wir können uns einiges leisten, besonders für die Zukunft", appellierte sie.

Siegfried Jahn (Blaufelden) betonte, dass Generationengerechtigkeit bei der Haushaltsplanung Ziel sein müsse. „Was wir heute nicht sparen, lasten wir der jungen Generation auf.“

Dr. Markus Ehrmann (Rot am See) erklärte, dass der Klimaschutz bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden müsse. Kirchengemeinden müssten etwa unterstützt werden, in Fotovoltaik-Anlagen auf ihren Dächern zu investieren. Dr. Martin Kastrup betonte, mit den Photovoltaikanlagen, an denen die Landeskirche beteiligt ist, könne bereits der Strombedarf von Tübingen, Reutlingen und Rottenburg abgedeckt werden. „Die Frage ist, ob es besser sei, Fotovoltaikanlagen auf Gemeindedächern zu fördern oder nicht doch Anlagen in Photovoltaik-Parks?" Ehrmann machte sich auch dafür stark, dass es angesichts einer AG Posterioritäten, bei der das Sparen im Mittelpunkt stehe, einer AG Prioritäten bedürfe für Überlegungen, an welchen stellen die Kirche stärker werden wolle.

Mehrere Synodale lehnten einen Doppelhaushalt ab. Tobias Geiger (Nagold), Sprecher des Finanzausschusses, sprach sich für einen Doppelhaushalt aus. Die Synode benötige aber auch unterjährig finanzielle Einflussmöglichkeiten.

Das Haushaltsgesetz wurde in erster und zweiter Lesung verabschiedet.

Nach dem Dank der Synodalpräsidentin Sabine Foth unter anderem an Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker und den Sprecher der Landeskirche, Oliver Hoesch, die beide zum letzten Mal in Ihren jeweiligen Funktionen an einer Tagung der Landessynode teilnahmen, vertagte Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July die Synode. Sie kommt am 17. März 2022 wieder zusammen - und wird dann eine Landesbischöfin oder einen Landesbischof wählen.

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