Gottesdienst
Die Stuttgarter Prälatin Gabriele Arnold hat beim digitalen Eröffnungsgottesdienst die Predigt gehalten.

Die Stuttgarter Prälatin Gabriele Arnold, hat sich im Eröffnungsgottesdienst der Herbstsynode gegen eine Selbstbezogenheit der Kirche gewandt. Kirche dürfe keine „Selbsterhaltungsgesellschaft“ werden, sondern sei für die Menschen da – besonders für die am Rand, so Arnold. Nächstenliebe gehöre zur DNA der Kirche, betonte die Theologin.

Arnold sprach sich dafür aus, beim Engagement für andere die eigenen Bedürfnisse ernstzunehmen. „Niemand hat etwas von Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich zu Tode gearbeitet haben“, sagte sie. Gleichzeitig müsse Nächstenliebe zu einer inneren Haltung von Christen werden. Deshalb dürfe es in kirchlichen Kreisen keine Verächtlichmachung und keinen Zynismus gegenüber anderen geben. Auch sei ein verantwortlicher Umgang mit der Schöpfung und Hilfe für Menschen auf der Flucht Ausdruck von Nächstenliebe, hob die Regionalbischöfin hervor.

Mit epd

Grußworte und Appell des Landesbischofs

Die in der vergangenen Woche frisch gewählte Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp, äußerte in einem Grußwort den Wunsch starker ökumenischer Zusammenarbeit und lud die Synodalen zum 102. Deutschen Katholikentag ein, der vom 25. bis 29. Mai 2022 in Stuttgart stattfindet. Dr. Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe, dankte für das große Engagement aus der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und warb für die am kommenden Sonntag, ersten Advent startende Spendenaktion unter dem Motto „Eine Welt. Ein Klima. Eine Zukunft.“.

Appell von Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July

Anschließend wandte sich Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July an die Synodalen und appellierte angesichts der aktuellen Lage der Corona-Pandemie an Kirche und Gesellschaft, die Impfquote zu erhöhen. Die Zahl der Infizierten sei dramatisch gestiegen, die Zahl der Erkrankten so hoch wie nie, die Hospitalisierungszahl steige in beunruhigender Weise. Er denke an die Patientinnen und Patienten, das Pflegepersonal und die Ärztinnen und Ärzte auf den Intensivstationen sowie die landeskirchlichen Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Viele Menschen litten unter der aktuellen Situation, Ängste nähmen zu.

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July appellierte eindringlich an Kirche und Gesellschaft, die Impfquote müsse erhöht werden.

Immer mehr kirchliche Veranstaltungen in den nächsten Tagen und Wochen müssten abgesagt werden. Für die Landeskirche sei es eine Herausforderung, angemessene Regelungen und Maßnahmen zu treffen, damit das Feiern des Weihnachtsfests möglich sei.

„In unserer Landeskirche gibt es eine breite Auffassung, wie und wo angemessen und richtig zu entscheiden ist, wie und wo und was zu tun und zu sagen ist“, so July. Ihn erreichten E-Mails von Kirchenmitgliedern, die von der Kirchenleitung ein Eintreten für die Impfpflicht verlangen und ebenso solche E-Mails, die das Gegenteil forderten. Beide Standpunkte würden geistlich begründet.

Die Dramatik der vierten Welle zeige, dass es dringend eine höhere Impfquote brauche: Das fordere July daher gemeinsam mit dem badischen Landesbischof Jochen-Cornelius Bundschuh. Es gehe darum, die besonders verletzlichen Gruppen wirksam zu schützen: Menschen mit Vorerkrankungen, Ältere und Kinder, für die es noch keine Impfempfehlung gebe. Solidarität mit den gefährdeten Gruppen sei notwendig. Außerdem müssten die Menschen entlastet werden, die in ihrem Dienst in Kliniken und Heimen an der Grenze ihrer Möglichkeiten und darüber hinaus arbeiten würden, so July. Menschen müssten auch vor Einsamkeit und Depression bewahrt werden.

An die Städte und Kommunen appellierte er, es brauche mehr leicht zugängliche Impfangebote. Er ermutige Gemeinden, ihre Kirchen und Gemeinderäume für Impfaktionen zur Verfügung zu stellen.

„Die Corona-Pandemie bringt Bruchlinien in unserer Gesellschaft zum Vorschein“, so der Landesbischof. Es fehle an Vertrauen in die politisch Entscheidenden, selbstbezogene Informations- und Weltanschauungsblasen nähmen zu, Kommunikationsbrücken brächen ab und es herrsche eine zunehmende Sprachlosigkeit in Debatten. Zudem drohe eine weitere Spaltung der Gesellschaft.

Christinnen und Christen, die jetzt die adventliche Hoffnungsbotschaft empfingen, sollten versuchen, die christliche Hoffnung zu leben. „Wir haben schwere Wochen vor uns –jetzt brauchen wir adventliche Hoffnung und wollen sie bezeugen“.

TOP 1: Kirchliches Gesetz zur Änderung des Verwaltungsgerichtsgesetzes (Beilage 15)
Auch Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, nahm digital an der Herbstsynode Teil.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, berichtete über die Beratungen des Rechtsausschusses: Die Landessynode muss drei Mitglieder für das kirchliche Verwaltungsgericht wählen. Von den Synodalen zu bestimmen sind der oder die Vorsitzende, ein ordiniertes und ein nichtordiniertes Mitglied sowie deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen. Fünf Mitglieder hat das Verwaltungsgericht. Die weiteren Mitglieder beruft der Landesbischof. Eines dieser Mitglieder muss zum Richteramt befähigt, das andere ordiniert sein.  

Die Landessynode hat die Mitglieder, die sie bestimmt, bisher aus der Mitte der Landessynode gewählt, anders als in anderen Landeskirchen üblich. Im Verwaltungsgerichtsgesetz ist geregelt, dass ein Teil dieser Mitglieder „aus der Mitte der Landessynode“ zu wählen ist. Der 16. Landessynode gehören jedoch nur wenige Personen mit Befähigung zum Richteramt an.  

Damit mehr potenzielle Mitglieder für das Verwaltungsgericht zur Verfügung stehen, hat der Oberkirchenrat bei der Sommersynode in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass das nichtordinierte Mitglied, das von der Landessynode gewählt wird, nicht aus der Mitte der Synode gewählt werden müsse. Darüber hat der Rechtsausschuss beraten. 

Das Kirchliche Verwaltungsgericht sehe bei der Ernennung der nichtordinierten Mitglieder zwar nicht zwingend eine Befähigung zum Richteramt vor, es wäre aber „wünschenswert und sinnvoll“. Auch das Mitglied, das zwingend zum Richteramt befähigt sein müsse, werde durch die Änderung der Regelung entlastet. Das Ehrenamt als Richterin oder Richter sei durch eine Arbeitsteilung besser mit dem Hauptberuf vereinbar. Es gebe nicht viele Kandidaten für das ehrenamtliche Richteramt. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2021 der Gesetzesänderung einstimmig zugestimmt. Das Gesetz solle rückwirkend zum 1. November 2021 in Kraft treten.

Der Änderung des Gesetzes wurde einstimmig beschlossen.

Da die Synode digital durchgeführt wird, können die Mitglieder des Verwaltungsgerichts erst in der kommenden Frühjahrssynode gewählt werden.

TOP 2: Änderung der Kirchengemeindeordnung (§ 3 Absatz 1 und § 17)

Der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Dr. Martin Plümicke, berichtete, der Rechtsausschuss habe über den Antrag Nr. 05/21 beraten und anschließend den Oberkirchenrat gebeten, die Kirchengemeindeordnung so zu ändern, dass Gesamt- oder Verbundkirchengemeinden eine höhere Flexibilität in der Gestaltung ihrer Gottesdienstordnungen gewinnen. Die Gesamt- oder Verbundkirchengemeinden sollten nicht mehr unbedingt in jeder Teilgemeinde an jedem Sonntag zu einer festen Uhrzeit einen Gottesdienst anbieten müssen. Dies nämlich sei nicht immer möglich, etwa dort, wo eine Pfarrstelle für mehrere Kirchen oder Predigtstellen zuständig sei. Es sollte ermöglicht werden, in Nebenorten auch mit größeren Abständen Gottesdienst zu feiern. Der Oberkirchenrat verwies darauf,  dass das Modell Verbundkirchengemeinde diesem Anliegen bereits Rechnung trage. Ein entsprechendes Merkblatt zum PfarrPlan 2024 soll verdeutlichend überarbeitet werden. Deshalb empfehle der Rechtsausschuss, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. 

TOP 3: Änderung Pfarrstellenbesetzungsgesetz (§ 3 Absatz 4)

Das Dekanamt ist immer auch mit dem geschäftsführenden Pfarramt in einer Gemeinde des Kirchenbezirks verbunden. Im Besetzungsgremium für Dekanswahlen sind deshalb Kirchenbezirk und Kirchengemeinde vertreten. Antrag 07/21 wollte bewirken, dass im Wahlgremium der Bezirk mit 2/3 der Stimmen vertreten ist, damit die Zusammensetzung dem Schwerpunkt der Aufgaben (Kirchenbezirk) entspricht, berichtete der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Dr. Martin Plümicke. So könnten Kandidierende nicht gegen den Willen der Gesamtheit der Kirchenbezirksvertreter gewählt werden. Der Rechtsausschuss habe Lösungsansätze diskutiert, sei jedoch zu keiner befriedigenden Lösung gekommen und habe deshalb beschlossen, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. Sollte sich im Laufe der Diskussion in der Dekaneschaft in Zukunft eine Lösung abzeichnen, könne man das Anliegen erneut aufgreifen. 

TOP 4: Änderung der Satzung der Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds

Ein großer Teil der landeskirchlichen Finanzen wird in der Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds aufbewahrt. Die Synode solle daher über die Finanzen der Stiftung mitentscheiden, so ein Antrag aus der Frühjahrssynode, der anschließend im Rechtsausschuss behandelt wurde und über den der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Dr. Martin Plümicke, berichtete. Laut Eckwerteplanung und Mittelfristiger Finanzplanung sollen der Stiftung jährlich bis zu 70 Millionen Euro zugeführt werden. Das entspreche rund 25 Prozent des kirchlichen Haushalts ohne Kirchengemeinden und Pfarrdienst. Der Rechtsausschuss hat sich dreimal mit dem Oberkirchenrat beraten, welche Möglichkeiten für mehr Mitbestimmung es gibt. 

Der Änderungsantrag der Landeskirche hatte zunächst zum Ziel, dass der Geschäftsführende Ausschuss der Landessynode berechtigt ist, an den Beratungen des Vorstands mit Stimmrecht seiner Mitglieder teilzunehmen. Dem Geschäftsführenden Ausschuss der Landessynode komme gemäß Kirchenverfassungsgesetz jedoch das Recht zu, die Rechnungen und den Stand des Vermögens des Evangelischen Versorgungsfonds Württemberg zu prüfen. Die Landessynode habe kontrollierende Funktion und könne daher nicht das Vermögen mitverwalten. 

Daher soll ein Stiftungsrat geschaffen werden, der mit Synodalen oder von der Synode beauftragten Personen besetzt ist. Er wird neben dem Vorstand als zusätzliches Organ eingeführt. Er besteht aus acht Mitgliedern, die von der Landessynode für sechs Jahre gewählt werden. Mindestens sechs Mitglieder werden aus der Mitte der Landessynode gewählt. Die beiden weiteren Mitglieder müssen Mitglieder einer evangelischen Landeskirche sein. Der Stiftungsrat hat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Zur Ausschüttung von Erträgen muss der Stiftungsrat zustimmen. 

TOP 5: Änderung der Satzung der Pfarreistiftung der Ev. Landeskirche in Württemberg

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, berichtete über die Beratung des Rechtsausschusses zu Antrag Nr. 41/21: Im Zuge der Neuregelung der Umsatzsteuer wurde vom Oberkirchenrat eine Änderung der Satzung der Pfarreistiftung beschlossen, für die es eine Zustimmung der Landessynode benötigt. In der Satzung heißt es: „Die Kosten der Verwaltung der Stiftung sind dem Oberkirchenrat von der Stiftung zu ersetzen.“

Dieser Kostenersatz solle künftig nicht mehr erhoben werden. Dadurch solle die Frage vermieden werden, ob durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes für diesen Kostenersatz eine Umsatzsteuer bezahlt werden muss.

Auch öffentlich-rechtliche Körperschaften und Stiftungen werden mit der Neuregelung der Umsatzsteuer unterworfen. Um auf den Kostenersatz verzichten zu können, muss die Pflicht zur Erstattung der Kosten aus der Satzung gestrichen werden. Die Erstattung bleibt aber weiterhin möglich. Der Rechtsausschuss empfiehlt der Synode, dem Antrag zuzustimmen. 

Der Antrag wurde ohne Aussprache einstimmig angenommen.

TOP 6: Strukturen und Umgang mit sexualisierter Gewalt im Bereich der Ev. Landeskirche Württemberg
Ursula Kress berichtete über den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Landeskirche.

Ursula Kress, Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat, berichtete über die Strukturen und dem Umgang mit sexualisierter Gewalt im Bereich der Landeskirche. Ihr Bericht umfasst den Zeitraum ab 2014, als die Projektstelle Koordinierung Prävention sexualisierte Gewalt eingerichtet wurde. Sie fasste die Diskussion und Entwicklungen der vergangenen Jahre, auch in der EKD, zusammen, und stellte die vier Themenbereiche vor, die heute unter den Begriff „Umgang mit sexualisierter Gewalt“ in der Landeskirche fallen: Intervention, Prävention, Aufarbeitung, Hilfe & Anerkennung.  

Ursula Kress verwies auf die Standards und die Grundlage, die die Gewaltschutzrichtlinie der EKD von 2019 für die Gliedkirchen gesetzt hat.  

Die Beauftragte für Chancengleichheit berichtet unter dem Thema Intervention von Fällen sexualisierter Gewalt in allen Bereichen, in denen sich Menschen in asymmetrischen Beziehungen befinden – dies gelte sowohl gesamtgesellschaftlich wie auch für die Landeskirche. Seit 2010 seien 167 aktuelle Fälle gemeldet und bearbeitet worden; hinzu seien weitere 174 Personen zu verzeichnen, die in der Vergangenheit sexualisierte Gewalt erlebten, sowie weitere 30 Personen, die sich im Rahmen der Aufarbeitungsstudie „Auf!“ gemeldet hätten. Auf dieser Basis seien Interventionspläne entwickelt worden, der erste Handlungsplan folgte 2019; aktuell werde er für den Pfarrdienst final diskutiert. Weitere Schulungen seien notwendig und würden durch das Gewaltschutzgesetz verbindlich. Es sei entscheidend für die Prävention, wie gut Leitungskräfte ihre Verantwortung wahrnähmen, so Ursula Kress.  

Bei der Intervention sei die größte Herausforderung, dass keine Intervention der anderen gleiche: Das Spektrum reiche von Grenzüberschreitungen bis zu sexuellem Missbrauch von Kindern. Die Zusammenhänge und die Bearbeitung seien komplex, auch bei Vorwürfen im Graubereich, die nicht strafrechtlich relevant, aber nicht duldbar seien.  

Wichtig seien hier eine klare Haltung und das entsprechende Bewusstsein von Leitungspersonen; unterstützt durch obligatorische Schulungen.  

Das landeskirchliche Gewaltschutzgesetz bringe entsprechende Änderungen, z. B. im Dienst- und Arbeitsrecht, etwa durch das Abstinenz- und das Abstandsgebot, den Tätigkeitsausschluss und die Meldepflicht.  

Der Bereich der Prävention sei 2014 mit der Projektstelle eingeführt worden; sie wurde bis 2024 verlängert und aufgestockt. Aufgaben seien zu Beginn gewesen, Präventionsmaßnahmen zu sichten sowie Standards (weiter) zu entwickeln. Die Landeskirche sei maßgeblich an der Entwicklung eines Schulungskonzeptes auf EKD-Ebene beteiligt gewesen und habe als eine der ersten Landeskirchen 2018 mit der Ausbildung von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen begonnen. Weiter habe die Präventionsarbeit die Vernetzung in Arbeitsgruppen, die Erstellung von Material sowie Seminare, Vorträge und Fachtage umfasst. Entwickelte Arbeitshilfen und Materialien würden in dem im Gewaltschutzgesetz erwähnten Rahmenkonzept zusammengeführt. Ursula Kress nannte als weitere Bausteine der Prävention Risikoanalysen sowie die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten.  

Als Herausforderungen in der Prävention nannte die Beauftragte für Chancengleichheit die Erhöhung der Verbindlichkeit. Der Umgang mit sexualisierter Gewalt dürfe nicht weiter personenbezogen bearbeitet, sondern müsse verbindlicher Standard werden. Ferner brauche es verbindliche Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung. Ursula Kress nannte weiter die Haltung in Bezug auf Sexualität sowie sexualpädagogische Konzepte als Teil der Schutzkonzepte für entscheidend; es herrsche oft Unsicherheit mangels einer aktuellen landeskirchlichen Position. Schließlich verwies sie auf die Weiterentwicklung der Organisationskultur als Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung.  

Zur Aufarbeitung stehen laut Ursula Kress aktuell zum einen das Projekt „Auf!“ (2021 -2023) mit dem Schwerpunkt auf Ev. Seminaren, dem Hymnus-Chor und CVJM Esslingen im Fokus; es umfasst die historische Aufarbeitung und der Analyse präventiver Maßnahmen. Zum anderen sei die Landeskirche in die Aufarbeitungsstudie des Forschungsverbunds „ForuM“ eingebunden. Hierzu verwies Ursula Kress auf den aktuellen Aufruf aus einem Teilprojekt und bat darum, diesen in Umlauf zu bringen.  

Herausforderungen bei der Aufarbeitung seien die aufwändigen Recherchen, die Notwendigkeit von Standards sowie EKD-weiter Verfahren zur Beteiligung Betroffener.  

Zum Bereich Hilfe & Anerkennung nannte die Beauftragte für Chancengleichheit den Umfang der Hilfe, der das persönliche Gespräch, die Vermittlung an externe Stellen, die individuelle finanzielle Hilfe, und künftig das Beratungsforum umfasse. Seit 2016 bestehe die unabhängige Kommission zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids. Bisher seien in 174 Fällen bearbeitet worden, die Gesamtsumme der Leistungen belaufe sich auf 2,6 Millionen Euro. Herausforderungen seien hier die Vereinheitlichung der Dokumentation und die Institutionalisierung der Partizipation Betroffener. 

Ursula Kress hob in ihrem Bericht hervor, dass die berichteten Aufgaben in den letzten Jahren wegen der als Teilbereich im Büro für Chancengleichheit erfolgt seien, und stellte die derzeitige Struktur vor. Das Themenfeld könne angesichts der Entwicklung nicht mehr projektiert werden, sondern müsse in die Struktur der Landeskirche überführt werden.  

Der Umgang mit sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie müsse institutionalisiert und als Führungsaufgabe verstanden werden. Eine strategische und sichtbare Verortung sei nötig, ebenso wie die Unterstützung durch eine Fachstelle. Dazu biete das Gewaltschutzgesetz Standards.  

Ursula Kress stellte als Ergebnis einer Arbeitsgruppe ein Konzept für eine Fachstelle vor, unter deren Dach sich die jeweilige Ansprechstelle von Landeskirche und Diakonie, die jeweilige Meldestelle und die Koordinierungsstelle befänden. Sie erläuterte die einzelnen Aufgaben und Vernetzungen. Zusätzlich könne es analog des Modells der Bayerischen Landeskirche befristete Beauftragungen in den Prälaturen geben.  

Antrag Nr. 43/21: Schaffung notwendiger Personalressourcen für die eigenständige und unabhängige Aufarbeitung des Themas sexualisierte Gewalt, eingebrachtvon Marion Blessing (Holzgerlingen)

Es wird beantragt, zu beschließen, den Oberkirchenrat um die Einrichtung einer eigenständigen, weisungsgebundenen Fachstelle mit angemessener Personalausstattung für das Thema zu bitten. Damit sollen ausreichende finanzielle Ressourcen für die Betroffenen sexualisierter Gewalt, insbesondere für Beratung, Begleitung, Aufarbeitung, Sicherstellung der Lebensführung sowie Prävention verfügbar gemacht werden.  

Zur Begründung: Das Gewaltschutzgesetz sei ein deutliches und sichtbares Zeichen der Landeskirche gegen sexualisierte Gewalt. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt sei künftig in allen kirchlichen und diakonischen Arbeitsfeldern zeitnah umzusetzen und transparent aufzuarbeiten. Es brauche präventive Schutzkonzepte und die Evaluation der Strukturen, die Gewalt begünstigten. Eine Erhöhung der Verbindlichkeit sei dringend erforderlich. Das Themenfeld müsse dringend in die Struktur der Landeskirche überführt werden; eine Vernetzung mit Gesellschaft und Politik sei anzustreben.  

1. Es brauche eine angemessene Personalausstattung, um den Aufgaben wie Beratung, Prävention und Aufarbeitung gerecht zu werden; dazu brauche es ein Konzept zur Verstetigung der Stellen.  

2. Neue Themenfelder würden aufgeworfen, wie die Suche nach einem Therapieplatz oder die Kosten einer Traumatherapie. Betroffene brauchten personelle und finanzielle Unterstützung hierbei. Die Zusammenarbeit mit den psychologischen Beratungsstellen sei eine Möglichkeit.  

3. Die Reformation des OEG (Opferentschädigungsgesetz) sei eine dringende Bitte und politische Forderung aus der Gruppe der Betroffenen. Die Kirche solle hier Position beziehen.  

4. Die Landeskirche solle mit Wohnkonzepten und Bereitstellung von vorhandenen Immobilien Betroffene dabei unterstützen, geeigneten Wohnraum zu finden – dies sei besonders schwierig, da die Mehrheit der Betroffenen Grundsicherung beziehe und aufgrund der sexualisierten Gewalt nicht dazu in der Lage sei. 

Aussprache

In der Aussprache betonte die Synodale Renate Schweikle (Kirchheim unter Teck) zum einen die Bedeutung der Aufarbeitung von Missbrauchsgeschehen, zum anderen der Präventionsarbeit. Auf allen Ebenen sei Ausbildung und Sensibilisierung erforderlich. Es müsse Menschen geben, an die man sich wenden könne, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Mitarbeitende dürften nicht die eigene Einrichtung schützen, weil „es nicht sein darf“.  

Nach Vernetzungen, auch über die Landeskirche hinaus, fragte Christiane Mörk (Brackenheim), und nach Konzepten für den Bereich der Kirchenmusik. Ursula Kress berichtete, dass hierzu Schulungen anstünden. Die Vernetzung sei gut, auch mit nicht-kirchlichen Organisationen und EKD-weit.  

Reinhold Schuttkowski (Balingen) warf die Frage nach der Bestrafung der Täter auf – Ursula Kress antwortete, dass die Täter belangt würden, wenn sie noch lebten. Für die Fälle, in denen dies nicht mehr möglich sei, gebe es die Unabhängige Kommission.  

Steffen Kern (Walddorfhäslach) nannte offene theologische Fragen, die sich die Landeskirche im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt stellen müsse, darunter die Frage, ob besondere Dispositionen in evangelischen Einrichtungen bestünden, die Raum gäben für sexualisierte Gewalt. Ferner stellte er die Frage nach einer theologischen Betrachtung von Autorität, nach einer Gemeindekultur der Achtsamkeit, nach Schuld und Verantwortung. Theologisch müssten auch die angemessene Kommunikation, eine angemessene Sprache und der Umgang mit Hilflosigkeit betrachtet werden. Ursula Kress stimmte zu, diese Fragen seien offen und müssten die Befassung mit dem Thema flankieren. 

Angelika Klingel (Heimsheim) betonte, dass man es in keiner Weise dulden könne, dass in einer Gesellschaft der Kultur des Wegschauens Raum gegeben werde. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt sei in der Kirche besonders wichtig. Verbindliche Strukturen seien besonders wichtig, da auch bei Kirchenaustritten oft der Umgang mit Missbrauchsfällen als Grund genannt werde. Hier gelte es, Vertrauen zurückgewinnen.  

Gerhard Keitel (Maulbronn) berichtete davon, als Leiter eines Seminars mit Ermittlungen befasst gewesen zu sein; dabei sei ein großes Duldungs- und Unterstützerumfeld aufgefallen, was ein großes Organisationsversagen zeige. Studien hätten gezeigt, dass Jugendliche bis zu 20mal von einem Missbrauchsgeschehen berichten müssten, bis ihnen ein Erwachsener zuhöre. – Ursula Kress bestätigte, wie wichtig es sei, Zuzuhören und Demut zu zeigen; sie berichtete von Gesprächen mit Betroffenen, die sie geführt habe. Es gehe um eine Haltungsänderung. Die Frage sei: Wie gelingt es uns, glaubwürdig Kirche zu sein? Es gehe um Menschenwürde, die ein Proprium von Kirche sei.  

Marion Blessing (Holzgerlingen) betonte, wie wichtig es sei, das Thema in Leitungsebenen zu implementieren: Je unklarer die Strukturen seien, um so größer die Gefahr von sexualisierter Gewalt. Sie berichtete von jahrelangen Verfahren Betroffener, unsensiblem Umgang mit dem Thema von Seiten der Behörden und der Schwierigkeit, Therapieplätze zu bekommen. Opfer sexualisierter Gewalt bräuchten die Stimme der Kirche.  

 Yasna Crüsemann (Geislingen) warf die Frage auf, ob das Thema als Querschnittsthema geplant sei, etwa für die Arbeit mit Freiwilligen? – Ursula Kress bestätigte dies, und nannte als weitere Beispiele ökumenische Partnerschaften, Reisen, auf denen das Thema platziert werden müsse.  

Susanne Jäckle-Weckert (Forchtenberg) erinnerte an die besondere Situation im ländlichen Raum – hier sei hohe Sensibilität nötig, da es noch mehr Verflechtungen gebe.  

Landesbischof July betonte, dass ihm das Thema sehr am Herzen liege – „wir alle haben zu verantworten, was geschehen ist“, sagte er. Er plane ein persönliches Treffen mit Betroffenen, um deutlich zu machen, wo wir stehen. Man müsse diese Schritte gehen, um vollkommen Ja zu sagen zu dieser Aufgabe. „Wir sind nicht am Ende, sondern bleiben in der Verpflichtung“, sagte er.  

Der Antrag Nr. 43/21 wurde in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen. 

TOP 7: Kirchliches Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und zu weiteren Änderungen der Kirchengemeindeordnung und Kirchenbezirksordnung (Gewaltschutzgesetz – GSG) (Beilage 19)
Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, erläuterte das Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Detail.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, erinnerte in seinem Bericht eingangs daran, dass der Umgang der evangelischen Kirche mit sexualisierter Gewalt im Mittelpunkt der Tagung der EKD-Synode im November stand, und der Schutz davor als Zukunftsaufgabe beschrieben wurde. Er bezog sich auf die EKD-Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, die das vorliegende kirchliche Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt umsetze, und stellte die acht Artikel des  vorliegenden Entwurfs des Gewaltschutzgesetzes vor.  

Artikel 1, das Gesetz über Allgemeine Bestimmungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Allgemeine Gewaltschutzbestimmungen – AGSB) enthalte in § 1 Definitionen, das zugrundeliegende Mitarbeiterverständnis sowie den Geltungsbereich. § 2 beschreibe allgemeine Pflichten von Dienststellenleitungen, wie Präventions- oder Interventionsmaßnahmen sowie Standards zur Orientierung. In § 3 werde die Einrichtung einer Melde- und Ansprechstelle bei Oberkirchenrat und Diakonischem Werk und einer Unabhängigen Kommission behandelt. Die Mitarbeit Ehrenamtlicher sei in § 4 geregelt.  

Artikel 2, 3 und 4 des Gewaltschutzgesetzes beträfen Änderungen des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes, des Württembergischen Pfarrgesetzes und des Kirchenbeamtenausführungsgesetzes. Hier hob Christoph Müller besonders die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung und in regelmäßigen Abständen hervor.  

Artikel 5, 6 und 7 des Gewaltschutzgesetzes enthielten entsprechende Änderungen der Kirchengemeindeordnung, der Kirchenbezirksordnung und des Kirchlichen Verbandsgesetzes in Bezug auf den Schutz vor sexueller Gewalt und verwiesen auf genannte Vorschriften.  

Daneben sei in der Kirchengemeindeordnung eine Ergänzung in § 41 vorgesehen, die es dem Oberkirchenrat auf Antrag oder mit Zustimmung der Kirchengemeinde ermögliche, bestimmte Rechte der Kirchengemeinde im eigenen Namen zu betreiben. Für die Kirchenbezirke sei eine entsprechende Vorschrift im vorliegenden Entwurf enthalten. Die Führung von Präzedenzprozessen sei für die Ortsebene entlastend und im Sinne aller Kirchengemeinden; dies könne etwa Verfahren wegen kommunaler Baulasten betreffen.  

Eine Ergänzung der Kirchenbezirksordnung sehe eine Stellvertreterregelung bei Verhinderung des Kirchenbezirksrechners oder der Kirchenbezirksrechnerin vor. 

Artikel 8 des Gewaltschutzgesetzes betreffe eine Änderung der Kirchlichen Wahlordnung. Danach sei die Wählbarkeit ausgeschlossen, wenn eine Person wegen einer Straftat verurteilt wurde, die zum Ausschluss in der Kinder- und Jugendarbeit führt. 

Artikel 9 des Gewaltschutzgesetzes regele das Inkrafttreten.  

Christoph Müller berichtete, dass im Gesetzgebungsverfahren Stellungnahmen eingeholt worden seien, unter anderem des Diakonischen Werks Württemberg, der AGMAV, der Beauftragten für Chancengleichheit und der Pfarrvertretung, die in die Diskussion eingeflossen seien. Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung habe den Gesetzesentwurf begrüßt.  

Der Rechtsausschuss habe den Entwurf in seinen Sitzungen im Juli, Oktober und November 2021 behandelt. Dabei sei der größere Verwaltungsaufwand für Gemeinden und Einrichtungen angesprochen worden; hier solle es standardisierte Vorlagen und Unterstützungsangebote geben. Das Thema sexualisierte Gewalt sei von großer Bedeutung, betonte Christoph Müller, Kirche habe hier Vorbildfunktion.  

Der Ausschussvorsitzende berichtete, dass der Rechtsausschuss den einzelnen Artikeln und Ziffern des Entwurfs mit großer, teilweise unterschiedlicher Mehrheit zugestimmt habe, und bittet um die Zustimmung der Landessynode.   

In der Aussprache begrüßten die Synodalen das Gesetz. Es wurde einstimmig verabschiedet.  

TOP 8: Bericht über Verfolgungssituationen in Mocambique und im Libanon
  • Bericht des Oberkirchenrats
  • Aussprache
Kirchenrat Klaus Rieth bei seinem Bericht über Menschen in Verfolgungssituationen.

Ein Recht auf Schutz 

Armut, Perspektivlosigkeit, Mangel an Bildung und beruflichen Chancen – so fasst Kirchenrat Klaus Rieth die Situation in weiten Teilen Afrikas in seinem Bericht zusammen.

Die Situation der verfolgten Menschen weltweit habe sich verschlechtert, so Kirchenrat Klaus Rieth in seinem Bericht. Etwa 84 Millionen Menschen seien auf der Flucht, davon 51 Millionen im eigenen Land. Er berichtete über die aktuellen Konflikte in Äthiopien, Sudan, Nigeria. Auffallend sei, wie bei solchen Konflikten Vergewaltigung als Kriegswaffe eingesetzt werde, was aufs Schärfste zu verurteilen sei. Im Nordirak sei die finanzielle Situation der Partnerorganisationen schwierig, Spenden eingebrochen, viele Menschen dort seien arbeitslos auf Grund von Corona und die Lage sei instabil. Viele aus den irakischen Flüchtlingslagern versuchten, über die belarussisch-polnische Grenze nach Europa zu kommen. Rieth appellierte an die Bundesregierung, „Sichere Korridore“ einzurichten. Die Landeskirche leiste in Zusammenarbeit mit der polnischen Diakonie Hilfe für die Betroffenen.  

Libanon durchlebe seit der Explosion in Beirut die schlimmste Krise der Geschichte.  Ohnehin sei das Land durch Bürgerkriege, Wirtschaft-, Staats- und Finanzkrise in seinen Grundfesten erschüttert und leide unter einem Versorgungsmangel. Die sozialen Unterschiede zwischen Stadt und Land sowie der Umgang mit syrischen Flüchtlingen führten zu weiteren Problemen. Ein Land mit sechs Millionen Einwohnern könne unmöglich weitere 2,5 Millionen Flüchtlinge aufnehmen. Trotz allem seien die Partnerorganisationen dort mit Mut und Energie im Einsatz. 

Der Kampf um Bodenschätze und immer häufigerer Terror seien die größten Probleme in der Demokratischen Republik Kongo, so Rieth. Der islamische Staat und dschihadistische Gruppen seien eine große Bedrohung für alle, die sich für den Frieden einsetzen. Es würden schwerwiegende Verbrechen, wie Massenmorde und Massenvergewaltigungen, verübt.  Acht Oberhäupter verschiedenen Religionen  unterschrieben Anfang 2020 eine Charta, um bei Themen von nationalem Interesse gemeinsam die Stimme zu erheben. 

Mosambik, etwa zur Hälfte christlich, zu einem Fünftel muslimisch, gehöre zu den ärmsten Ländern der Welt, so Rieth weiter. Der Einfluss der islamistischen Kräfte wachse. Angriffe auf die Zivilbevölkerung nähmen zu, Kinder würden entführt und zu Soldaten ausgebildet oder als Sexsklavinnen verkauft. Dagegen, so Rieth, setzten interreligiöse Initiativen sich für Frieden ein und böten praktische Hilfe an.  

Dorothee Knappenberger (Vaihingen/Enz) dankt in der Aussprache Klaus Rieth für seinen letzten Bericht. Diese Informationen weite den Blick. Wichtig sei, die Menschen auch mit einem Gebet zu begleiten.  

Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen dankt ebenfalls für den Bericht. Rieth bringe immer einen Strauß von schwierigen Themen und es kann nicht auf alles eingegangen werden. Plümicke dankt für die klare Positionierung zum Thema Geflüchtete an der polnisch-belarussischen Grenze. Da sterben Menschen und das sei unerträglich. Deutschland könnte all die Menschen aufnehmen, die dort verharren. Dafür seien die Strukturen da. Abstrakte Schicksale würden konkret, wenn über einzelne Menschen berichtet würde.  

Jörg Schaal (Waiblingen) dankt für all die Berichte, die immer verständlich und in einfacher Sprache alles gut erklären. Frage: welche Kosten entstehen beim Kirchenasyl und was übernimmt die Kirche. 

Klaus Rieth: in BW gäbe es extrem wenige Kirchenasyle. Unsere Kirchenleitung sei sich mit den staatlichen Stellen einig, dass im Vorfeld alle Mittel ausgeschöpft werden, bevor überhaupt Kirchenasyl in Frage kommt. Es sind die Gemeinden, die die konkreten Kosten tragen. Es sind auch keine langen Kirchenasyle, die staatlichen Stellen arbeiten sehr schnell.  

Nach der Aussprache dankte die stellvertretende Präsidentin der Landessynode, Andrea Bleher, Klaus Rieth - nicht nur für den Bericht, sondern für seine vielseite und umfangreiche Tätigkeit in der Landeskirche, als Pfarrer, als Leiter des ehemaligen "Amts für Information", Pressesprecher und zuletzt als Leiter des Referats Mission, Ökumene, Kirchlicher Entwicklungsdienst.  Für den Ruhestand wünschte sie Rieth alles Gute und Gottes Segen.  

Den Tagesordnungspunkt beschloss Landesbischof July mit einem Gebet, in das er auch die im Bericht genannten Menschen und Länder einschloss.

TOP 9: Projektbericht des Projektes Kirchliche Strukturen 2024Plus

Das Projekt 

Im Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“ wird das in den vergangenen Jahren entwickelte Verwaltungszielbild der Landeskirche, pilotiert und erprobt. Bereits 2017 hatte die 15. Landessynode den Oberkirchenrat gebeten, neue Organisations- und Verwaltungsstrukturen zu entwickeln, die Kirchengemeinden stärken und die Verwaltung entlasten sollen. Nach einem „breit angelegten Beteiligungsprozess“ habe der synodale Projektbeirat und die einberufene Steuerungsgruppe dann Grundsätze eines guten Verwaltungshandelns entwickelt, erklärte Oberkirchenrat Christian Schuler in seinem Bericht. Auf Grundlage dieser Grundsätze sei dann der Landessynode 2019 ein Zielbild vorgelegt worden, so Schuler. Dieses bestehe aus fünf Einzelzielen: Es soll eine starke Verwaltung pro Region geschaffen werden, aus Kirchenpflege und Sekretariat soll ein gemeinsames Berufsbild entwickelt werden, Gemeindebüros sollen miteinander vernetzt sein, außerdem soll es einheitliche digitale Standards geben sowie das ehrenamtliche Engagement in der kirchlichen Verwaltung gefördert werden. Im Verlauf des Projekts wurde deutlich, dass es weitere wichtige Grundsätze guten Verwaltungshandelns geben müsse, erläuterte der Oberkirchenrat, nämlich Nähe der Verwaltung zu den Kirchengemeinden, Reduktion von Komplexität, Beteiligung kirchlicher Gremien bei der Besetzung von Leitungsstellen und Finanzierbarkeit. 

Die Erprobung 

Seit Anfang 2020 wird die Umsetzung des Zielbildes in zwei Modellregionen erprobt. In den Kirchenbezirken Waiblingen, Schorndorf und Backnang wird die landeskirchliche Trägerschaft der Regionalverwaltung getestet und in Ulm und Blaubeuren die Trägerschaft eines Verwaltungsverbandes. In Oberndorf wird eine Distriktkirchenpflege erprobt. Diese entspricht allerdings nicht dem beschlossenen Zielbild. Noch sei die Erprobungsphase nicht abgeschlossen, so Schuler. Es fehle unter andrem noch an notwendigen Werkzeugen und Routine im Neuen. Grund hierfür: vor allem die Coronapandemie. Gerade der erste Lockdown „in der sensiblen Startphase“ habe wichtigen persönlichen Austausch verhindert. Man kenne aber bereits Stärken und Schwächen und könne auch sagen, dass im Moment alle drei Modelle gut funktionieren, so Schuler. Man müsse nun die Frage beantworten: „Wo haben wir die meisten Vor- und die wenigsten Nachteile?“

Nächste Schritte 

In der kommenden Zeit bis Frühjahr 2022 müsse eine gemeinsame Struktur definiert werden, die größtmögliche Überschneidungen mit den erarbeiteten Grundsätzen guten Verwaltungshandelns ermögliche, so Schuler. Man sei nun in der Lage, fundierter zu planen als vor der Pilotierung, zeigte sich der Oberkirchenrat optimistisch. Es bleibe beim Ziel, dass die neue Verwaltungsstruktur 2030 in der ganzen Landeskirche umgesetzt sei. Dazu benötige es einen „eindeutigen Beschluss“ der Landessynode, um einen Umsetzungsplan zu entwickeln. Dies sei insbesondere auch für diejenigen wichtig, die konkret von der Veränderung konkret betroffen seien. Die Phase der Ungewissheit müsse endlich vorbei sein, machte Schuler deutlich. 

Der Ausschuss 

Grundsätzlich würden alle drei pilotierten Modelle als tragfähig angesehen, berichtet Dr. Antje Fetzer (Waiblingen) aus dem Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung. Für eine Mehrheit der Ausschussmitglieder sei Gemeindenähe der zukünftigen Verwaltung das wichtigste Kriterium. Bei einer starken Zentralisierung rutsche das Knowhow weg von der Gemeinde auf eine höhere Ebene. Es müsse ein Korrektiv geben, welches die Ortsperspektive einnehme, so Fetzer. Eine Mehrheit des Ausschusses sehe in der Distriktkirchenpflege die Gemeindenähe am ehesten gegeben. Hier müssten die anderen beiden Piloten noch nachbessern. Als zweites wichtiges Kriterium nannte Fetzer die Finanzierbarkeit. Hier warte man gespannt „auf die konkreten Preisschilder“ der drei Modelle.  

Kritisch setzte sich der Ausschuss mit der Rolle von Pfarrern und Pfarrerinnen auseinander. Die Entlastung von Verwaltungsaufgaben nehme diesen Gestaltungsmacht. Das Berufsbild verändere sich, ohne dass man sich ausdrücklich damit befasst habe, mahnte die stellvertretende Ausschussvorsitzende an. Insgesamt geben es noch viele offene Fragen, so Fetzer, aber dass man diese präzise und konstruktiv formulieren könne, sei nur möglich, weil im Pilotprojekt so gute Arbeit geleistet werde. Es gebe im Ausschuss einen Konsens darüber, dass es bis 2030 ein einheitliches Verwaltungswesen geben soll.

Voten der Gesprächskreise

Der Gesprächskreis Offene Kirche hält angesichts komplexer werdender Verwaltungsthemen eine Bündelung der Aufgaben der Kirchenpflegen auf einer überörtlichen Ebene für erforderlich, sagte Ulrike Sämann (Plochingen) im Votum des Gesprächskreises. Die Pfarrpersonen sollten entlastet werden, aber trotzdem über das Verwaltungsgeschehen auf dem Laufenden sein. Die Kirchengemeinde solle weiterhin die Hoheit über den Haushalt, ihre Personalauswahl, Bauvorhaben, ihre Investitionsplanung und die Gestaltung des Gemeindelebens behalten. Eine hauptamtliche Ansprechperson solle Pfarrperson und Kirchengemeinderat informieren und als Bindeglied zur ausgelagerten Verwaltung fungieren. Sämann befürwortet daher eine Kombination aus Distriktkirchenpflege und regionalem Verwaltungsverband, der von den Gemeinden einer Region gegründet werde. Beide Modelle böten den Vorteil der Gemeindenähe der Verwaltung. Es müsse darauf achtgegeben werden, dass eine Verwaltung in landeskirchlicher Trägerschaft nicht von oben herab handle und die kirchengemeindliche Perspektive aus den Augen verliere.

Thomas Stuhrmann (Abstatt) benannte in seinem Votum für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde drei Themenkreise, die aus Sicht des Gesprächskreises für das Gelingen der Strukturreform 2024plus wesentlich seien. Es sei zwar richtig, Verwaltung zu zentralisieren; dabei dürfe aber keinesfalls Gemeindenähe verloren gehen. Ansprechbarkeit und Erreichbarkeit im Pfarrbüro vor Ort seien wichtig, um das Pfarramt zu entlasten. Dazu müssten 30 bis 40 Prozent des Stellenanteils des Kirchenpflegers in die neue Position des Gemeindeassistenten vor Ort integriert werden. Weiters sei die Förderung und Schulung von Ehrenamtlichen nötig, deren Expertise einen wichtigen Beitrag zur Entlastung leisten könne. Dazu müsse eine zentralisierte Verwaltung die Entscheidungshoheit in den Gemeinden lassen und Tools zur Verfügung stellen, die Transparenz und einfache Kommunikation ermöglichen. Als dritten Erfolgsfaktor nannte Stuhrmann die Finanzierbarkeit der Reform, gerade in Zeiten abnehmender Finanzmittel.

In seinem Votum für den Gesprächskreis Kirche für morgen hob Ralf Walter (Herbrechtingen) hervor, künftige Strukturen der kirchlichen Verwaltung müssten auf geänderte Bedürfnisse optimiert sein und auch in unterschiedlichen Szenarien funktionieren. Es gelte bei der Entwicklung, ein gutes Gleichgewicht zwischen Verwaltungsreform und Pfarrplan zu wahren und im Blick zu behalten, dass Kirche in erster Linie Menschen erreichen wolle: „Die Verwaltungsstruktur unserer Zukunft muss eine menschliche sein. Die niemanden überfordert, überlastet, übergeht.“ Die Verwaltungsstruktur müsse eine Hilfe bei der Verwirklichung des eigentlichen Ziels sein, eine Kirche für Menschen zu sein. Dabei müsse man auch den Mut haben, „teures und liebgewonnenes loszulassen“.

Der Gesprächskreis Evangelium und Kirche begrüße die geplante Verwaltungsreform, so Thorsten Volz (Sulz) in seinem Votum. Er fordere jedoch eine verlässliche Aussage über die zu erwartenden Kosten und deren Verteilung auf die Gemeinden und die Landeskirche. Wichtig für eine erfolgreich arbeitende Verwaltung sei die Vereinheitlichung technischer Vorgänge. Weil sich die Strukturreform auf die Arbeitsplätze vor Ort auswirke, brauche der Prozess außerdem ein transparentes und aktiv gestaltetes Übergangsmanagement sowie eine „achtsame Kommunikation“ in die Gemeinden hinein. Der Gesprächskreis spricht sich für eine landeskirchliche Trägerschaft aus, da diese zukunftsfähiger und weniger komplex erscheine. Zu diskutieren sei, ob in ausgewählten Regionen eine Verbandslösung mit gleichen Organisationsabläufen sinnvoll sei. Gemeinden forderten zurecht kurze Wege und direkte Ansprechpartner. Deshalb sei die vorgesehene Struktur von regionalen Verwaltungen mit zusätzlichen gemeindenahen Standorten zu begrüßen. Dafür benötige es jedoch ein klares Konzept mit Richtlinien zu Kriterien, Kosten und Nutzen bei der Einrichtung von Standorten.

Aussprache

In der Aussprache berichteten viele Synodale von ihren aktuell gut funktionieren Verwaltungen vor Ort und äußerten diesbezüglich die Sorge, dass diese wegen der gewünschten Vereinheitlichung umgestellt werden müssten. So forderte zum Beispiel Eckart Schultz-Berg (Stuttgart), dass funktionierende örtlich gewachsene Strukturen weitergeführt werden sollten. Auch Christoph Schweitzer (Esslingen) sprach sich dafür aus, dass es weiterhin Flexibilität vor Ort geben müsse. Oberkirchenrat Schuler versicherte, dass es genug Zeit gebe, Sonderfälle zu betrachten und eventuell individuelle Lösungen zu finden.  

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Synodalen war die Kommunikation über das Projekt. Egal welche Form der Verwaltung komme, die Personen vor Ort müssten mitgenommen werden. Das gelinge durch gute Kommunikation, betonte zum Beispiel Britta Gall (Wittendorf). Bezüglich der Trägerschaft geht es für Hellger Koepff (Biberach) bei der Umsetzung auch um eine Machtfrage. Es gebe ein Misstrauen darüber, ob der Oberkirchrat die Möglichkeit bekomme, durchzuregieren. Diesbezüglich verwies Tobias Geiger (Nagold) auf die guten Erfahrungen, die man mit kirchlichen Verwaltungsstellen mache. Diese sind ja „Außenstellen“ des Oberkirchrats. Er glaube, dass es eine Trägerschaft von oben geben könne, die dennoch von unten denke. Geiger verwies auch auf die Frage der Finanzierbarkeit. Eine solche Reform gebe es nicht umsonst. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis müsse gefunden werden. Für ein bestimmtes der drei erprobten Modelle sprach sich kaum ein Synodaler aus. Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) erkläre, dass es für eine konkrete Entscheidung noch mehr Informationen darüber brauche, welche Konsequenzen sich für die Verwaltung aus anderen Projekten, zum Beispiel der Umstellung des Finanzwesens, ergäben.  

TOP 10: Bericht von der EKD-Synode

Über die 2. Tagung der 5. Synode der EKD, die vom 7. bis 10. November auf Grund eines Impfdurchbruchs digital stattgefunden hat, berichten die EKD-Synodalen Annette Sawade und Prof. Dr. Thomas Hörnig: 

Bei dieser Tagung stand im Mittelpunkt die Wahl des neuen Rats der EKD und der neuen Ratsvorsitzenden.  

Der scheidende EKD Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm berichtete über die zu Ende gehende Amtszeit. Ökumene und interreligiöse Themen sowie die Konsequenzen aus dem Reformationsjahr 2017 waren seine Schwerpunkte. Er berichtete über die Entstehung der Zukunfts-Leitsätze der EKD, äußerte Kritik an zu geringem Vorankommen beim Thema sexualisierte Gewalt. Er kritisierte die weltweit ungerechte Verteilung der Impfstoffe. In einem gemeinsamen ökumenischen Papier sprachen sich die EKD und die Bischofskonferenz für eine europäische Regelung für die Begleitung von Geflüchteten aus.

Präses Anna-Nicole Heinrich berichtete über die vierwöchige #präsestour durch Deutschland. Sie plädierte dafür, nicht nur Vorhaben zu formulieren und auf die Synode hinzuarbeiten, sondern auch unterjährig aktiv zu sein. Hörnig bescheinigt der neuen Präses bei der Leitung der Synode Professionalität und die Präzision eines Schwarzwälder Uhrwerks.

Im Rahmen der anschließenden Aussprachen wurden diverse Themen und Anträge eingebracht, die an die jeweiligen Ausschüsse verwiesen wurden, wie z.B. Klimaschutz, Menschenrechtslage, Impfgerechtigkeit, Kinderarmut, Schließung der ev. Journalistenschule, assistierter Suizid, Demokratiebildung, Digitalität.

Am Ende des ersten Tages folgte der Ratswahlbericht vom Vorsitzenden der Ratswahlkommission. Es waren 22 Kandidaten und Kandidatinnen, eine hatte im letzten Moment zurückgezogen. Es wurden viele Kriterien für eine ausgewogene Beteiligung berücksichtigt.

Am Montag, 8. November fand die Vollversammlung der UEK statt. Der Kirchenpräsident Dr. Volker Jung berichtete in fünf Punkten über Kooperationsverhandlungen, Recht und Finanzen, Theologie und Liturgie sowie Finanzstrategie. Hörnig kritisiert die innerprotestantischen konfessionellen Bünde als „etwas aus der Zeit gefallen“ und berichtet in diesem Zusammenhang über die Bemühungen der UEK sich der EKD als Konvent einzuverleiben.

Das Hauptthema am Nachmittag war der Bericht des Beauftragtenrates zum Schutz vor sexualisierter Gewalt durch den Sprecher des Beauftragtenrates, Bischof Dr. Christoph Meyns. Im Bericht werden die Defizite und auch seine Wut über die nicht erfolgte Wiedergutmachung, Ernstnehmen der Betroffenen, Versagen des Betroffenenrates sehr deutlich gemacht. Die sehr persönlichen Berichte von Betroffen schreien nach Lösungen. Seitens der Betroffenen gab es gute Vorschläge, vor allem für den Umgang auf Augenhöhe. Die Vergangenheit muss ohne Schutz der eigenen Institution aufgearbeitet werden. Kirsten Fehrs war bewegt von Kritik. Sie übernimmt die Verantwortung für das „Scheitern des Betroffenenrates“ und sagte zu den Betroffenen: "Wir brauchen Sie". 

In der Aussprache ging es um die Fragen: 

·        Wie geht es weiter, wieso wurden die Anregungen der Betroffenen nicht weiter besprochen?  

·        In den Anträgen sind wieder nur Synodale dabei, die dann auch befinden, wo können die 

Betroffenen ihre Anregungen geben oder sogar entscheiden?  

·        Das Thema wird die 13. Synode weiter beschäftigen, man brauche eine eigene synodale 
          Kommission, in der die Betroffenen Mitglied sein sollen, und müsse auch externe Expertise einholen.  

·        Wieso gibt es diese Gewalt in unserer Organisation Kirche? 

 

Es folgte eine Podiumsdiskussion unter Beteiligung von Fachleuten und Mitgliedern des Betroffenenrates. Mayns sagte den Betroffenen wissenschaftliche Begleitung und Einbindung zu.  

Am Abend folgen Bestätigungen und Umbesetzungen in den ständigen Ausschüssen und die Haushaltsberatungen. „Gespart wird gewaltig. 30% bis zum Jahr 2030. Bei der Frauenarbeit oder der Journalistenschule. Dafür wird in Steine investiert. Das EKD Gebäude in Hannover muss saniert werden“, so Hörnig. Der Vorsitzende  des Haushaltsausschusses Christian Weyer berichtet über das Haushaltsgesetz und über die Rücklagen. Später fanden dann die jeweiligen Ausschussitzungen statt.

Am Dienstag, 9. November fanden die Ratswahlen statt. Gewählt wurden in neun Wahlgängen (in alphabetischer Reihenfolge):

Andreas Barner, Mitglied im Gesellschafterausschuss Boehringer Ingelheim, Jahrgang 1953, aus Ingelheim am Rhein, verheiratet, eine Tochter, Mitglied im EKD-Rat seit 2015. Der Mathematiker und Mediziner hat sich im Rat in den vergangenen Jahren vor allem mit Haushaltsfragen befasst. 

Tobias Bilz, Bischof der sächsischen Landeskirche, Jahrgang 1964, aus Dresden, verheiratet, drei Kinder. Bilz steht seit März 2020 an der Spitze der lutherisch geprägten Landeskirche in Sachsen. Zuvor war der gebürtige Sachse Jugendpfarrer und  Dezernent für Gemeindeaufbau, Seelsorge und Medien seiner Landeskirche. 

Michael Diener, Pfarrer und Dekan von Germersheim, Jahrgang 1962, aus Germersheim, verheiratet, zwei Kinder, Mitglied im Rat seit 2015. Diener gilt als Vertreter des Pietismus. Michael Domsgen, Professor für Evangelische Religionspädagogik an der Universität Halle- Wittenberg, Jahrgang 1967, aus Wernigerode, verheiratet, fünf Kinder. Der in Brandenburg geborene und in Sachsen-Anhalt lebende Wissenschaftler will seine Erfahrungen in einer entkirchlichten Region in die Arbeit einbringen. 

Kirsten FehrsBischöfin der Nordkirche für den Sprengel Hamburg, Jahrgang 1961, aus Hamburg, verheiratet, Mitglied im Rat seit 2015, stellvertretende Vorsitze ab 2021. Mit der Erfahrung aus der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Bereich der Nordkirche wurde sie erste Sprecherin des Beauftragtenrats zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der EKD. 

Kerstin Griese, SPD-Bundestagsabgeordnete und bisher Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Jahrgang 1966, aus Ratingen, ledig, Mitglied im Rat seit 2015. Die Pfarrerstochter ist seit 2003 Mitglied der EKD-Synode und eine der Sprecherinnen des Arbeitskreises Christinnen und Christen in der SPD. 

Jacob Joussen, Jura-Professor an der Ruhr-Universität Bochum, Jahrgang 1971, aus Düsseldorf, verheiratet, Mitglied im Rat seit 2015. Seine Expertise im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts ist in der EKD gefragt. 

Volker JungKirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Jahrgang 1960, aus Darmstadt, verheiratet, zwei Kinder, Mitglied im Rat seit 2015. Jung ist sogenannter Medienbischof der EKD und steht dem Aufsichtsrat des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP) vor. Er kündigte an, nur bis zum Ablauf seiner Amtszeit als Kirchenpräsident 2024 Mitglied im Rat zu bleiben. [Dann gibt es Hoffnung für die bisher unberücksichtigte „Südschiene“ der EKD] 

Annette Kurschus, Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Jahrgang 1963, aus Bielefeld, ledig, Mitglied im Rat seit 2015. Sie war von 2016 bis 2021 stellvertretende Ratsvorsitzende und übernimmt nun den Vorsitz. Drei Schwerpunkte nannte sie für ihre Arbeit: den Umgang mit dem Klimawandel, die Unterstützung für Schwache und Verletzte sowie die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche. 

Silke Lechner, bis Ende Oktober stellvertretende Leiterin des Referats Religion und Außenpolitik im Auswärtigen Amt, Jahrgang 1974, aus Berlin, verheiratet, zwei Kinder. Ab Dezember wird die promovierte Politikwissenschaftlerin beim Ökumenischen Rat der Kirchen die Vollversammlung 2022 in Karlsruhe mit vorbereiten. 

Anna von Notz, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Bundesverfassungsgerichts und Mitglied des Redaktionsrats des Verfassungsblogs, Jahrgang 1984, aus Berlin, verheiratet, zwei Kinder. Ihrer Meinung nach müsste die Kirche für Menschen im Spagat zwischen Arbeit, Familie, Freunden und Ehrenamt bessere Angebote machen. 

Thomas Rachel, CDU-Bundestagsabgeordneter und bisher Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbildungsministerium, Jahrgang 1962, aus Düren, verheiratet, ein Kind, Mitglied im Rat seit 2015. Er ist Bundesvorsitzender des Evangelischen  Arbeitskreises der Union. 

Stephanie Springer, Präsidentin des Landeskirchenamts der Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, Jahrgang 1967, aus Hannover, verheiratet, Mitglied im Rat seit 2015. Die Juristin machte zunächst eine Karriere in der niedersächsischen Landesverwaltung und war Richterin, bevor sie 2013 an die Verwaltungsspitze der hannoverschen Landeskirche wechselte. 

Josephine Teske, Pastorin in der Nordkirche, Jahrgang 1986, aus Büdelsdorf, getrennt lebend, zwei Kinder. Teske verbindet ihr Amt als Gemeindepastorin mit der digitalen Kirche. Auf Instagram ist sie als Influencerin unter dem Namen @seligkeitsdinge unterwegs.“ 

Nicht gewählt, sondern qua Amt im Rat: 

Anna-Nicole Heinrich, Philosophie-Studentin, Jahrgang 1996, aus Regensburg, verheiratet. Heinrich war im Mai zur Präses der Synode gewählt worden und gehört dem Rat qua Amt an. Sie steht für eine Gruppe junger Menschen in der evangelischen Kirche, die sich für neue Formen von Verkündigung und insbesondere digitale Kommunikation starkmacht. 

Am Abend folgten Berichte des Direktors des Evangelischen Mission - Weltweit (EMW) Rainer Kiefer und Bericht des Friedensbeauftragten des Rates der EKD Renke Brahms.  

Am Mittwoch, 10. November fanden Wahlen zum Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz im Rat der EKD. Gewählt wurden Annette Kurschus als Vorsitzende und Kirsten Fehr als Stv. Vorsitzende. 

Nach den Berichten von VELK und UEK, Abstimmungen zum Haushalt wurde die Synode mit einem Abschlussgottesdienst beendet.  

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