Angenommene Anträge

TOP 03 Eckwerte zur mittelfristigen Finanzplanung 2024-2028 (Antrag Nr. 09/24)

Der Antrag des Oberkirchenrats zu den Eckwerten der mittelfristigen Finanzplanung für die Bereiche der Landeskirche und die Kirchengemeinden wurde mit großer Mehrheit beschlossen.

TOP 06 Haus Birkach (Antrag Nr. 02/24)

Mit dem Antrag des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunktsetzung wird der Oberkirchenrat gebeten, alle notwendigen Vorbereitungen für eine Schließung der Tagungsstätte Haus Birkach zum 31.12.2025 sowie für eine alternative örtliche Ansiedlung der im Haus bislang untergebrachten Einrichtungen, Werke und Dienste zu treffen.

Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Beschlossene Gesetzesentwürfe

TOP 11 Zweiter Nachtragshaushaltsplan 2024 (mit Haushaltsgesetz)

In erster und zweiter Lesung beschlossen.

Verwiesene Gesetzesentwürfe

TOP 15 Kirchliches Gesetz zu den Landeskirchlichen Gemeinschaften (Beilage 76)

Der Gesetzesentwurf des Oberkirchenrats sieht die Zustimmung der Landessynode zu der am 1. Februar 2024 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und Landeskirchlichen Gemeinschaftsverbänden sowie Schwestern- und Bruderschaften und eine damit zusammenhängende Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes vor. Dadurch sollen die bestehenden Vereinbarungen und Regelungen gebündelt und modernisiert werden.

Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.

TOP 16 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 73)

Der Gesetzesentwurf des Oberkirchenrats sieht zukünftig die Besetzung aller Pfarrstellen in einem einheitlichen Verfahren vor, welches dem bisherigen Wahlverfahren angeglichen ist. Das sogenannte Benennungsverfahren soll abgeschafft werden. Auch soll die Möglichkeit eröffnet werden, auf eine Ausschreibung einer Pfarrstelle zu verzichten, wenn diese mit einer Person besetzt werden soll, die die Stelle bisher versehen oder befristet innehatte.

Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.

TOP 17 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 77)

Ziel dieses Gesetzentwurfs des Oberkirchenrats ist es, die elektronische Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten angemessen zu ermöglichen.

Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

TOP 18 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)

Mit diesem Gesetzesentwurf des Oberkirchenrats soll der Anspruch auf freie Dienstwohnung für Vikarinnen und Vikare sowie für Pfarrpersonen, die mit Vertretungsdiensten im Kirchenbezirk beauftragt sind, entfallen. Gleichzeitig soll für diese Gruppe die Residenzpflicht sowie für die betroffenen Kirchengemeinden und -bezirke die Wohnlast entfallen.

Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.

TOP 19 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)

Mit dieser Änderung soll ermöglicht werden, dass zukünftig das Wahlergebnis der Pfarrervertretung im kirchlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht werden kann.

Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

Verwiesene Anträge

TOP 20 Selbständiger Antrag: Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus (Antrag Nr. 01/24):
In diesem Antrag wird der Oberkirchenrat gebeten, die juristische Möglichkeit einer Unvereinbarkeitsklausel zu prüfen, die Funktionsträger gesichert rechtsextremistischer Parteien von kirchlichen Leitungsämtern ausschließt. Zudem soll die Unterwanderung von Gremien verhindert und eine klare Positionierung gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sichergestellt werden.

Der Antrag wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.

TOP 20 Selbständiger Antrag: Alternative Qualifizierungsmodelle für den Religionsunterricht (Antrag Nr. 03/24):
Zielsetzung dieses Antrags ist die Entwicklung von alternativen Modellen für die Qualifizierung evangelischer Religionslehrkräfte.

Der Antrag wurde an den Ausschuss für Bildung und Jugend verwiesen.

TOP 20 Selbständiger Antrag: Perspektiven und Maßnahmen der Strategischen Planung zur

Kinder-, Jugend- und Familienarbeit (Antrag Nr. 04/24):
Die Studie Jugend zählt 2 aufnehmend soll diesem Antrag zufolge in der Strategischen Planung der Landeskirche die nachhaltige Stärkung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit verankert werden.

Der Antrag wurde an den Ausschuss für Bildung und Jugend unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.

TOP 20 Selbständiger Antrag: Ausweisung nichtgeschäftsführender Dekanatsstellen im Rahmen des Dekanatsplans (Antrag Nr. 05/24):
Im Zuge der zahlreichen Fusionen von Kirchenbezirken soll mit diesem Antrag die Möglichkeit geschaffen werden, auch nichtgeschäftsführende Dekanatsstellen auszuweisen, die beschränkte Aufgaben innerhalb des Kirchenbezirks und in der Repräsentation nach außen übernehmen können.

Der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Rechtsausschusses verwiesen.

TOP 20 Selbständiger Antrag: Erweiterung des Dekanatsplans zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landkreisen (Antrag Nr. 06/24):
Mit diesem Antrag soll die Möglichkeit geschaffen werden, innerhalb eines Kirchenbezirks mit einer Größenordnung eines Landkreises neben der geschäftsführenden Dekanatsstelle weitere nichtgeschäftsführende Stellen auszuweisen.

Der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.

TOP 20 Selbständiger Antrag: Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats (Antrag Nr. 07/24)
Zur Förderung der theologischen Auseinandersetzung zur kirchlichen Unterstützung einer demokratischen und liberalen Gesellschaft soll gemäß diesem Antrag das Thema Demokratie als Arbeitsfeld im Dezernat 1 verankert werden.

Der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.

TOP 20 Selbständiger Antrag: Ausgleichsbetrag für Strukturanpassungsmaßnahmen bei Fusionen (Antrag Nr. 08/24)
Dieser Antrag regt an, den an einer Fusion beteiligten Kirchenbezirken zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, um begleitende Maßnahmen für den Prozess der Zusammenführung zu finanzieren.

Der Antrag wurde an den Finanzausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.

Nicht weiterverfolgte Anträge

TOP 07 Ausbau und Verstetigung von Konfi 3 (Antrag Nr. 33/20)

Der Ausschuss für Bildung und Jugend sieht wenig Möglichkeiten, das streckenweise sehr erfolgreiche Modell von Konfi 3 gemäß dem Antrag flächendeckend zu befördern und entsprechend auszubauen. Bestehende Angebote sollen weiter gestärkt und mit der lokalen Kinder-, Jugend- und Familienarbeit vernetzt werden.

Der Antrag wird nicht weiterverfolgt.

TOP 08 Unterstützung bei der Jobsuche von Partnerinnen und Partnern von Pfarrpersonen (Antrag Nr. 04/23)
Ziel des Antrags war es, Partnerinnen und Partner von Pfarrpersonen aktiv vonseiten des Oberkirchenrats bei der eigenen Arbeitsplatzsuche zu unterstützen, um die Besetzung von Pfarrstellen zu vereinfachen. Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung hat sich von den bereits jetzt im Dezernat 3 breit entfalteten Aktivitäten berichten lassen und sieht daher keinen weiteren Handlungsbedarf.

Der Antrag wird nicht weiterverfolgt.

TOP 09 Öffnung der berufsbegleitenden Ausbildung im Pfarramt (Antrag Nr. 03/23)

Der Antrag bittet den Oberkirchenrat zu prüfen, inwieweit die bisherige berufsbegleitende Ausbildung ins Pfarramt (BAiP) über den bisherigen Personenkreis hinaus erweitert werden kann und ob das bayerische Modell der Pfarrverwalterin / des Pfarrverwalters von Württemberg übernommen werden kann. Angesichts der breiten Initiativen des Oberkirchenrats, bestehende Zugangswege möglichst flexibel für verschiedene Zielgruppe zu eröffnen, sieht der Theologische Ausschuss die Intention des Antrags als erfüllt an.

Der Antrag wird nicht weiterverfolgt.