In förmlichen Anfragen können Synodale den Oberkirchenrat um Auskunft zu speziellen Themen bitten. Zur Frühjahrssynode sind drei Anfragen eingegangen, die vom Oberkirchenrat beantwortet wurden.
Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker (Dezernat 3, Theologische Ausbildung und Pfarrdienst) und Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller (Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, DWW) berichteten gemeinsam darüber, wie sich die Zahl der in die diakonischen Einrichtungen entsandten Pfarrpersonen entwickle.
Der Bericht zeigte auf, dass die Kürzungen in Folge des PfarrPlans 2030 nicht nur Gemeinde- und Sonderpfarrämter betreffen, sondern auch die Entsendungen von Pfarrpersonen auf Stellen in der Diakonie. Die Kürzungen im Gemeinde- und Sonderpfarrdienst von 2025 bis Ende 2030 betrügen durchschnittlich 25,4 %. Die Kürzungen im Bereich der Freistellungen und Zuweisungen für Aufgaben in der Diakonie seien leicht geringer als im Schnitt der landeskirchlichen Pfarrstellen. Konkret bedeute dies die Reduktion von 25 Stellen im Jahr 2024 auf 20 Stellen im Jahr 2030.
Diakonie ist sichtbares Wesens- und Lebensäußerung der Kirche
Nothacker und Noller betonten, die Diakonie Württemberg mit ihren 1.400 Einrichtungen und Diensten, 270.000 betreuten Menschen in Beratungsstellen und Einrichtungen, mit 50.000 hauptamtlich und 35.000 ehrenamtlich engagierten Menschen stelle eine in der Gesellschaft deutlich sichtbare und wertgeschätzte Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche dar. Durch alleHandlungsfelder der Diakonie ziehe sich das christliche Menschenbild, das an einer Ethik der Nächstenliebe orientiert sei.
Der Bericht zählt eine Vielzahl von Maßnahmen, Angeboten und Strukturen in der Diakonie auf, die dazu dienen, diese Orientierung zu bewahren, zu vertiefen und weiterzuentwickeln. Die Details dieser Aufzählung können Sie dem Volltext des Berichts entnehmen, den Sie unter auf dieser Seite als PDF-Download finden
Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker (Dezernat 3, Theologische Ausbildung und Pfarrdienst) beantwortete eine Anfrage zur Besetzung von 42 Pfarrstellen, die die Landessynode im Zuge der PfarrPlan-Beratungen über den Vorschlag des Oberkirchenrats hinaus beschlossen hatte und die nicht mit regulären Pfarrpersonen besetzt werden können.
Ruhestandsbeauftragungen
Nothacker berichtete, die Beauftragung von Ruhestands-Pfarrerinnen und -Pfarrern werde bereits gemeinsam mit den Dekaninnen und Dekanen vorbereitet, um für 35 Gemeinde-Pfarrstellen und sieben Sonderpfarrstellen Ruheständler zu finden, die für diese Aufgabe ansprechbar seien. Denkbar seien Beauftragungen im Umfang von 25, 50 und 75 Prozent. Um die Attraktivität zu verbessern, arbeite man auch an einer Erhöhung der Vergütungssätze. Umsetzbar seien diese Beauftragungen aber erst, wenn die Synode in der Haushaltsplanung 2025/2026 dafür ca. 800.000 Euro pro Jahr freigebe.
Absolventinnen und Absolventen staatlich anerkannter Hochschulen
Nothacker berichtete, Absolventen und Absolventinnen freier Hochschulen könnten nicht direkt ins Vikariat aufgenommen werden, wohl aber ins Diakonat oder die Diakonenausbildung. Nach einer beruflichen Tätigkeit im Diakonat könnten sie dann über die berufsbegleitende Ausbildung zum Pfarrdienst (BAiP) auch in den Pfarrberuf gelangen. Ebenso seien Studierende und Absolventinnen und Absolventen freier Hochschulen im Studiengang Magister Theologiae/Evangelische Theologie-Kirchlicher Abschluss willkommen.
Berufsbegleitende Ausbildung zum Pfarrdienst (BAiP)
Die BAiP sei sehr flexibel gestaltet, so Nothacker. Sie wende sich nicht nur an hauptberufliche kirchliche Mitarbeitende, sondern an „aufgrund ihrer Ausbildung nach dem Ermessen des Oberkirchenrats geeignete Personen“ wie etwa Religionslehrkräfte, Pfarrpersonen anderer Kirchen, Diakone und Diakoninnen und theologisch vorgebildete Personen aus der weltweiten Ökumene. Auch der Tübinger Studiengang „Evangelische Theologie für Berufsqualifizierte mit kirchlichem Abschluss“ ermögliche den Quereinstieg in den Pfarrberuf – ebenso wie das neu entwickelte bayerische Modell des berufsbegleitenden „Pfarrverwalterstudiengangs“ an der Augustana Hochschule Neuendettelsau.
Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker (Dezernat 3, Theologische Ausbildung und Pfarrdienst) berichtete über die Entwicklung des Pfarrnachwuchses. Zahlen beziehen sich im Folgenden immer auf den Zeitraum von 2013 bis 2023. Die detaillierten Statistiken finden Sie im Volltext von Kathrin Nothackers Bericht als PDF-Download unterhalb dieses Textes.
Oberkirchenrätin Nothacker berichtete, dass es sowohl bei den Neuzugängen auf der Liste der Theologiestudierenden mit Ziel Pfarrberuf als auch bei den Aufnahmen ins Vikariat in den letzten zehn Jahren leichte Spitzen gegeben habe, die Zahlen aber wie in anderen Landeskirchen insgesamt leicht sinken. Dies spiegele den Rückgang von Abiturientinnen und Abiturienten mit evangelischer Prägung wider. Sie appellierte deshalb an die Synodalen, die Nachwuchswerbung vor Ort im Blick behalten: „Wir dürfen in der Nachwuchsgewinnung nicht nachlassen, sondern diese vielmehr aufrechterhalten und stärken.“
Nothacker wies darauf hin, dass die Zahlen von Listenaufnahmen und Aufnahmen ins Vikariat nicht direkt aufeinander bezogen werden können, da die Studiendauer aufgrund verschiedener Faktoren stark differiere. Auch im Übergang zum Vikariat seien höchst individualisierte Lebensentwürfe zu beobachten (Auslandsaufenthalt, Zweitstudium, Promotion). Elternzeiten verursachten zum Teil große zeitliche Abstände zum Eintritt in den unständigen Dienst.
„Alle geeigneten Personen können aufgenommen werden können“
Zwischen 2013 und 2023 seien, so Nothacker, 38 Personen nicht aus dem Vikariat in den Pfarrdienst übernommen worden. Davon hätten 18 Personen aus familiären Gründen zu einer anderen Landeskirche gewechselt. 20 seien aus verschiedensten persönlichen oder beruflichen Gründen ausgeschieden. Auch 54 ausgebildete Pfarrerinnen und Pfarrer seien in diesem Zeitraum – in der Regel aus familiären Gründen – in eine andere Landeskirche gewechselt.
PfarrPlan und Zielstellenplan 2030 korrespondieren mit Prognosen der Personalstrukturplanung
Nothacker betonte, die Zahl der Pfarrstellen, die die Synode für den PfarrPlan und den Zielstellenplan 2030 beschlossen habe, korrespondiere mit den Zahlen von Zu- und Abgängen, mit der die Personalstrukturplanung Pfarrdienst rechne. Für die entgegen der Empfehlung des Oberkirchenrats beschlossenen zusätzlichen 42 Stellen habe der Oberkirchenrat einen Plan vorgelegt, wie diese besetzt werden könnten. Nothacker sagte mit Blick auf den Nachwuchs, dass alle geeigneten Personen in den Pfarrdienst aufgenommen werden können.