TOP 9: „Kirche in guter Verfassung?“ Schwerpunkthalbtag Kirchenverfassung
Prof. Dr. Jürgen Kampmann

Die Synode widmete sich am Samstagvormittag der Kirchenverfassung. Dieses zuallererst trocken klingende Thema ist gleichzeitig unbestreitbar elementar für die Arbeit der Synode und der Landeskirche als solcher. Die Kirchenverfassung definiert, wer welche Entscheidungen trifft, wo die Macht in der Landeskirche liegt. Sie regelt, welche Gruppen und Personen in der Leitung der Landeskirche wie zusammenarbeiten. Die württembergische Kirchenverfassung blickt auf eine über 100-jährige Geschichte zurück. Sie entstand 1918 nach der Abdankung des württembergischen Königs als Kirchenoberhaupt. Damit wird gleichzeitig deutlich, warum immer wieder die Notwendigkeit besteht, sich mit der Kirchenverfassung zu beschäftigen: Auch wenn es das Anliegen einer Verfassung ist, eine möglichst zeitlose Gesetzesgrundlage zu bilden, so spiegeln sich darin doch zwangsweise Gegebenheiten und Denkweisen der Entstehungszeit wider. Es liegt deshalb nahe, diese immer wieder in zwei Richtungen zu überprüfen: Gibt es faktische Entwicklungen, die in der Kirchenverfassung nicht widergespiegelt sind? Hier stellt sich schon länger die Frage, ob es notwendig ist, die bestehende Struktur der Gesprächskreise in die Kirchenverfassung zu integrieren. Und zweitens: Ist die Art und Weise, wie die Synodalen und Kirchenmitglieder heute Kirche verstehen, noch mit der Kirchenverfassung kongruent? 

Dr. Karin Oehlmann

In zwei Vorträgen und einer anschließenden Diskussion widmete sich die Synode dieser Frage. Prof. Dr. Jürgen Kampmann, Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenordnung in Tübingen, begann mit dem Vortrag “Theologisch Grundlegendes – rechtlich Etabliertes – blinde Flecken?”  Daran schloss Pfarrerin Dr. Karin Oehlmann an. Sie ist Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kirchengeschichte in Köln. Der Titel Ihres Vortrags hieß “Verstehst Du auch, was du bist? - Wie Verfassungs-Text, Verfassungs-Praxis und Kirchenbild korrelieren und welche Erkenntnisse daraus für die Zukunft gewonnen werden können.”

V.l.n.r. Direktor Stephan Werner, Prof. Dr. Martin Plümicke, Dr. Michael Frisch (Rechtsdezernent) und Dr. Jörg Antoine (Kommissarischer Leiter des Dezernats Finanzmanagement und Informationstechnologie), Synodalpräsidentin Sabine Foth.

Gesprächsrunde

In einer Gesprächsrunde diskutierten Prof. Dr. Martin Plümicke, Dr. Michael Frisch (Rechtsdezernent) und Dr. Jörg Antoine (Kommissarischer Leiter des Dezernats Finanzmanagement und Informationstechnologie) über die Kirchenverfassung. Moderation: Direktor Stephan Werner und Synodalpräsidentin Sabine Foth.

Prof. Dr. Martin Plümicke

Landeskirche als gutes Beispiel für „Einheit in Vielfalt“

Prof. Dr. Martin Plümicke legt in seinen Beiträgen großen Wert auf das gleichberechtigte Miteinander der drei Verfassungorgane (Landessynode, Landesbischof, Oberkirchenrat) und sieht dies in der aktuellen Form der Verfassung nicht voll gegeben. Dies zeige sich in der herausgehobenen Stellung des Landesbischofs, der zum Beispiel die Landessynode einberufe und sie auch auflösen könne. Die herausgehobene Stellung des Landesbischofs entspreche nicht dem Trennungsprinzip, das die Barmer Erklärung vorgebe. Dem würde eher das Prinzip der Gewaltenteilung entsprechen.  

Das Ungleichgewicht zeige sich auch darin, welche Kraftakte für ein gemeinsames Ergebnis nötig seien, sobald die Synode einmal etwas anderes wolle als der Oberkirchenrat. Bei den Diskussionen zum PfarrPlan 2030 sei dies aber gelungen.  

Plümicke betonte, die Landeskirche sei ein gutes Beispiel für „Einheit in Vielfalt“, die sich beispielhaft im Urwahl-Prinzip (Landessynode wird von den Kirchenmitgliedern gewählt) ausdrücke. Die Landessynode sei entsprechend sehr gut legitimiert. Für den Oberkirchenrat sehe er das kritischer. Ihm begegnete im Bezug auf den Oberkirchenrat oft große Skepsis in den Gemeinden. Der Oberkirchenrat wäre weit besser legitimiert, wenn die Besetzung der Dezernatsleitungen zwar vom Oberkirchenrat vorgeschlagen würde, aber von der Landessynode bestätigt werden müsste. Das würde die Akzeptanz des Oberkirchenrats in den Gemeinden deutlich verbessern. 

Plümicke erinnerte daran, Macht sei nicht um ihrer selbst willen erstrebenswert. Macht bedeute, sich dafür einsetzen zu können, dass sie sich Organisation, die Kirche im Interesse der Menschen gut entwickle.  

Dr. Michael Frisch

Synodale Rechte in der Geschichte der Kirchenverfassung gestärkt

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch wies darauf hin, dass die Kirchenverfassung, seit es sie gibt, über dreißig Verfassungsveränderungen und „Durchbrechungen“ erhalten habe. Die Wichtigsten davon seien die deutliche Zunahme der Mitglieder der Landessynode und mehr Ausschüsse. Auch die gemeinsame Wahl des Landesbischofs wurde zur Wahl nur durch die Synode. Dazu kamen die Amtszeitbegrenzung beim Landesbischof und den Oberkirchenräten oder die Schaffung eines separaten Kirchlichen Verwaltungsgerichts. Zusammengefasst seien die synodalen Rechte gestärkt worden zulasten des episkopalen Elements. Es gebe zwar vereinzelt Vorrangsverhältnisse, aber im Grundsatz seien alle Organe gleichberechtigt. Die Verfassung wolle keine Dominanz durch eines der Organe, sondern fördere den Konsens.

Auf die Frage von Synodalpräsidentin Sabine Foth, ob das Ringen um die Wahrheit in der Synode nicht beispielhaft auch für andere Teile der Gesellschaft sein könne, antwortete Dr. Frisch: „Das Ringen um Konsens und die sachorientierte Auseinandersetzung, wenn sie gelingt, kann beispielhaft sein. Ob die Gesprächskreise in dieser Hinsicht sine qua non sind, kann man in Frage stellen.“

In Bezug auf Verfassungsänderung erinnerte Dr. Frisch: „Die Landessynode ist ein konstituiertes Organ nach der Kirchenverfassung. Sie kann Verfassung ändern, aber sie hat nicht das Recht der Verfassungsgebung.“ Wenn die Gleichberechtigung der Organe im Grundsatz in Frage gestellt würde, wäre das nicht durch die Synode möglich. 

Dr. Jörg Antoine

„Vielleicht erwartet man manchmal zu viel von der Kirchenverfassung“ 

Laut Dr. Jörg Antoine, Finanzdezernent des Oberkirchenrats, präge die Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, dass keines der Verfassungsorgane die anderen beherrschen könne. Allerdings gebe es andere Bezugspunkte als im Parlamentarismus. So gehe nicht alle Gewalt vom Kirchenvolk aus, da sich beispielsweise der Oberkirchenrat nicht direkt aus der Synode ableite, sondern dieser „ganz stark in einer dienenden Funktion, aber auch in einer Unabhängigkeit in der Qualitätssicherung“ sei.

Weiterhin sei die württembergische Kirchenverfassung auch keine als solche, sondern ein Organisationsstatut der Landeskirche, so Dr. Antoine. Für eine Kirchenverfassung fehle das „überparochiale Element“. Es schwinge die Frage im Raum, ob die württembergische Landeskirche bei einem Organisationsstatut bleiben wolle oder eine Verfassung sei, die auch das Gemeindeorgan abbilde. Der Weg zu einer Kirchenverfassung sei ein sehr aufwändiger Prozess, bei dem alle Organe und die gesamte Kirche mitgenommen werden müssten. „Daher sollte man sich klarmachen, was mit so einem aufwändigen Prozess erreicht werden soll.“ Dr. Antoine verwies auf die Landeskirche Hannovers, die ein solches Verfahren bereits durchlaufen habe. 

Anders als das Grundgesetz sei die Grundlage der Kirche die Heilige Schrift und dann die jeweiligen Bekenntnisschriften. Er verwies darauf, dass eine Kirchenverfassung mit vielen Detailregelungen auch zu einem lähmenden Element werden könne. „Vielleicht erwartet man da manchmal zu viel von der Kirchenverfassung.“ 

Aussprache

In der anschließenden Aussprache bedankten sich mehrere Synodale für die von den beiden Vorträgen gelieferten Inspirationen - darunter die von Oehlmann selbst so genannten drei alternativen „steilen Ideen“ für „ein wirklich großes Wagnis“ der synodalen Reflektion zum weiteren Umgang mit der württembergischen Kirchenverfassung unter der Überschrift „Lebst du auch, was du bist?“. Sie hätten auch die „Schwächen“ (Bernd Wetzel) der württembergischen Kirchenverfassung aufgezeigt. 

Eckart Schultz-Berg (Bad Cannstatt) fügte zur Analyse einer stark monarchischen Prägung der Landeskirche durch Oehlmann hinzu, dass Württemberg auch von der oberdeutschen reformierten Tradition der Schweiz als Basiskirche geprägt sei. 

Bernd Wetzel (Brackenheim) hob die verschiedenen Herangehensweisen hervor, die nun möglich seien: von der Änderung einzelner Punkte bis hin zu einem großen Neuentwurf für die Verfassung. Er lud ein zum Einem Online-Vortrag im Rechtsausschuss am 29. September zur neu geschaffenen Verfassung in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers 2020, erfolgt in einem interaktiven Beteiligungsprozess mit den Gemeindegliedern. 

Die württembergische Urwahl im Gegensatz zur „Siebwahl“ wurde in der Diskussion kontrovers beurteilt. Matthias Hanßmann (Horb) beschrieb sie als „Segen“ – denn dadurch würde deutlich: Die Synode vertritt das Ganze der Kirche. Seinem Eindruck nach würde die Synode gut wahrgenommen. Mehrere Synodale wiesen darauf hin, dass die Wahl nach Gesprächskreisen zu Phänomenen von Wahlkampf, „Hauen und Stechen“, Hervortreten „persönlicher Macht und Gesinnungsmacht“ (Amrei Steinfort, Hechingen) führe. Dies führe nicht zuletzt zu Irritationen an der Basis und könne auch zum Hemmnis werden, für die Synode zu kandidieren, so Steinfort. Mehrfach wurde angesprochen, inwieweit die von Oehlmann hervorgehobenen historischen Arbeitsgruppen, die Synodalpräsident Klumpp einst empfohlen hatte, von der Praxis der Ausschüsse eingelöst ist. Matthias Hanßmann wies darauf hin, dass es ohne Meinungsbildung nicht gehe und dass immer Gespräche gesucht werden müssten. Die Fraktionierung bezeichnete er als regelrechte Gefahr für die Gesprächskreise. Der Schutz davor solle in der Kirchenverfassung aufgenommen werden.  

Mehrere Synodale schilderten, dass die Gesprächskreise ihnen geistliche Heimat und eine wichtige Unterstützung für die synodale Arbeit bieten, ja „Schutzraum“ in der „Kampfzone Landessynode“ (Michael Klein, Tübingen). Allerdings hoben mehrere Synodale die Bereitschaft zu Gespräch, konstruktivem Streit und gesprächskreisübergreifenden Lösungen hervor. Als positives Beispiel wurde die Diskussion der 15. Landessynode um die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare genannt.  

Mehrfach wurde in den Voten die Anregung von Oehlmann reflektiert, in der Kirchenverfassung künftig auch ausdrücklich die Gemeinden und Kirchenbezirke zu verankern und ebenso das Zusammenspiel aller Gremien zu überprüfen. Hier verwies Eckart Schultz-Berg (Bad Cannstatt) auf die Nordkirche. Ebenso wurde von mehreren Synodalen betont, dass das Auslassen der Gemeinden in der Verfassung für sie Gestaltungsraum und Freiheit bedeute. Andrea Bleher (Untermünkheim) erinnerte in ihrem Votum daran, dass Kirchengemeinden Körperschaften des öffentlichen Rechts seien; dies bedeute, dass der Oberkirchenrat keine Durchgriffsmöglichkeit habe. In der Diskussion wurde angeregt, dass die Landessynode dem Oberkirchenrat Weisung erteilen können solle. Prof. Kampmann empfahl, insgesamt eine größere Verzahnung der Handlungsebenen, zum Beispiel die Möglichkeit, aus den Bezirkssynoden Anträge an die Landessynode stellen zu können. Schließlich warnte Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim), durch die alleinige Verbindung zwischen Gemeindegliedern und Landeskirche aufgrund der üblichen Wahlbeteiligungen - zuletzt lag diese bei etwa 25% - wäre die kirchliche Demokratie leicht von außen manipulierbar und damit angreifbar. 

Bei der Frage der Gemeinden wurde Ohlmanns Impuls bestärkend aufgegriffen „Gemeinde“ „zukunftsfähig“ zu denken – nämlich anstelle des Kirchturm- und Wohnortprinzips hin zu Gemeindeformen, die durch Milieus und Glaubensformen gebildet werden.  

Die besonders herausgehobene Position des württembergischen Landesbischofs diskutierten die Synodalen kontrovers. Einerseits wurde dies als nachteilig empfunden. So hob Jörg Beurer hervor, das Gesicht der Kirche seien viele Gesichter, nicht nur eines. Mehrere Synodale betonten aber auch, dass der Landesbischof eine Identifikationsfigur sei, die, so Thomas Burk (Bönnigheim) „mit klarer Stimme für die Kirche spreche und hinstehe.“  

Es wurde kritisch angefragt, inwieweit nun auch eine Reform der Kirchenverfassung neben den anderen großen Reformen, der Verwaltungsreform und dem Klimaschutz erfolgen könne. Dr. Martina Klärle (Weikersheim) betonte, dass eine Reform wichtig sei. Es brauche für solche Überlegungen einen konkreten Anfangszeitpunkt, wie jetzt zu Amtszeitbeginn des Landesbischofs und ein „Zugpferd“.  

Michael Klein (Tübingen) hob die Bedeutung von § 1 der Kirchenverfassung hervor; dieser biete ein „unerschöpfliches Potential von Bildern und Leitlinien“. Er wollte den Vortrag von Karin Oehlmann als „Bußpredigt“ verstanden wissen – als Anregung zur Umkehr zurück zur eigentlichen Bestimmung.  

Die 3. Barmer These erinnere daran, dass man sich „in der Wahrheit einigen“ solle.  

Mehere Rednerinnen und Redner den geistlichen Charakter der Synode hervor. Mehrere Synodale betonten die Bedeutung von Demokratie als „zeitgemäße Beteiligungsform“ und Vertretung der Basis (Dr. Antje Fetzer-Kapolnek, Waiblingen). Yasna Görner-Crüsemann (Geislingen) sagte, dass Kirche in einer Zeit, in der Demokratien weltweit bedroht seien, sogar Vorbild in demokratischen Prozessen sein könnte und ermutigte mit dem bekannten Zitat: „Mehr Demokratie wagen!“ Dabei seien Demokratie und Christokratie kein Widerspruch. 

Grundsätzlich plädierte Eckart Schultz-Berg (Bad Cannstatt) dafür, die in der Landeskirche bestehenden Machtverhältnissen offenzulegen und zu besprechen; denn Macht gäbe es in der Kirche wie in anderen Systemen.

TOP 2: Wahlen

Wahlvorschläge für personale Veränderungen in verschiedenen Gremien  

In den folgenden Gremien in und außerhalb der Landessynode wird es personale Veränderungen geben, dafür bringt der Ältestenrat der Landessynode jeweils diese Wahlvorschläge ein: 

a) Aufsichtsrat Ev. Müttergenesung Württemberg gGmbH:  

b) Steuerungsgruppe Innovationsprozess:  

  • Vorschlag: Anja Holland (Altensteig-Spiegelberg), Peter Reif (Stuttgart), Dr. André Bohnet (Stuttgart), Britta Gall (Pfalzgrafenweiler) und der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, Kai Münzing (Dettingen an der Erms)
  • Die Steuerungsgruppe Innovationsprozess gehört zum Team hinter #gemeindebegeistert (https://gemeindebegeistert.de), einem Innovationsprojekt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.  

c) Steuerungsgruppe #miteinander-Fonds:  

d) Steuerungsgruppe „Diakonie und Kirche in Württemberg – Kirchenmitgliedschaft und Kirchenzugehörigkeit in kirchlich-diakonischen Arbeitsfeldern“:  

  • Vorschlag: Dr. André Bohnet (Stuttgart)
  • Diese Steuerungsgruppe befasst sich mit der Frage, ob Menschen, die nicht Mitglied einer der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg(ACK) (Link: https://www.ack-bw.de/) sind, von diesen Kirchen angestellt werden können.  

e) Landesausschuss der LAGES – Ev. Seniorinnen und Senioren in Württemberg: 

  • Vorschlag: Johannes Söhner (Herrenberg)
  • Die LAGES ist das Kompetenznetzwerk der Evangelischen Landeskirche zur Förderung von Bildung und Teilhabe älterer Menschen (https://www.lages-wue.de/lages-home.html).  

f) Ältestenrat:  

  • Vorschlag: Herr Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim), Herr Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) scheidet aus dem Ältestenrat aus
  • Der Ältestenrat der Landessynode (Link: https://www.elk-wue.de/wir/landessynode/ausschuesse#c491) unterstützt den Präsidenten oder die Präsidentin bei der Führung der Amtsgeschäfte. 

g) Geschäftsführender Ausschuss:  

  • Vorschlag: Herr Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim), Herr Prof. Dr. Martin Plümcke (Reutlingen) scheidet aus dem Ältestenrat aus; Annette Sawade (Schwäbisch Hall) als stellvertretendes Mitglied für Amrei  Steinfort (Hechingen).   
  • Der Geschäftsführende Ausschuss (https://www.elk-wue.de/wir/landessynode/ausschuesse#c493) vertritt die Landessynode in dem Zeitraum zwischen ihren Tagungen.  

Die Wahlvorschläge wurden einzeln abgestimmt. Alle Vorschläge wurden einstimmig beschlossen.

TOP 10: Aktuelle Stunde

Die Aktuelle Stunde hat das Thema Klimawandel. Die Formulierung dazu lautet: „Letzte Woche hat der Weltklimarat seinen erschütternden Bericht veröffentlicht und festgestellt dass die Folgen des Klimawandels weitaus gravierender einzuschätzen sind als in den frühen Berichten. Das Thema bewegt uns als Gesellschaft sehr und wir ringen um Lösungen. Wo stehen wir als Kirche“

Die Synodalen tauschten sich vor dem Hintergrund des jüngsten Berichts des Weltklimarates (IPCC) zu der Frage aus: „Wo stehen wir als Kirche?“ Dabei brachten die Synodalen auch Erfahrungen aus ihrem privaten und beruflichen Umfeld ein.  

Dr. Martina Klärle (Weikersheim) erklärte, die Verabschiedung des landeskirchlichen Klimaschutzgesetzes reiche nicht aus. Sie erinnerte an das vom Weltklimaratsbericht prognostizierte Ansteigen des Meeresspiegels; dies bedeute zum Beispiel für die Stadt Jakarta (Indonesien), dass 10 Millionen Menschen umgesiedelt werden müssten. Die Folge des Klimawandels seien Abermillionen von Flüchtlingen, die in höhere Regionen flöhen wie auch nach Deutschland und unseren Schutz bräuchten. Ausdrücklich bat sie, dass Kirche sich hier auch symbolisch engagiere und das Thema in den Predigten aufzunehmen. Weitere Synodale betonten, dass die Auswirkungen der Klimakrise vor Allem im globalen Süden zu sehen seien und nicht in den Staaten, die die Klimakrise in erster Linie verursacht haben.  

Hans-Martin Hauch (Balingen) stellte die Frage in den Zusammenhang des Umgangs mit Menschen, die Verschwörungsmythen anhängen. Diese Menschen seien zunächst nicht für gemeinsame Anstrengungen gegen den Klimawandel zu gewinnen. Hier sollten Synode und Kirche bis hin in den Religionsunterricht aufklärend wirken.  

Zahlreiche Synodale forderten, nach der Verabschiedung des Klimaschutzgesetz ins konkrete Handeln zu kommen, verknüpft mit der christlichen Botschaft. Ruth Bauer (Alfdorf): „Wir machen uns schuldig, wenn wir nicht in allen Lebens- und Wirkungsbereichen mutig und wirksam handeln.”  

Der Synodale Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) formulierte es so „1. Vom Wissen zum Tun, 2. Von der Angst zur Hoffnung“, denn: „Das ist unsere Stärke, als Kirche, Hoffnungsszenarien zu wecken“. Markus Ehrmann (Rot am See) sah in der theologischen Botschaft sogar die Hauptaufgabe der Kirche: „Wir können vor allem zum ‘Warum’ [des Klimaschutzes] etwas sagen“. Das hieß für ihn, keine Angst vor einem Weltuntergang zu schüren, die Welt als Gottes Schöpfung zu sehen und daran zu erinnern, dass Gott die Welt in der Hand habe. Matthias Hanßmann (Horb) las ein Gedicht aus dem 19. Jahrhundert mit einer poetischen Verbindung des Gottesdienstes innerhalb der Kirchenmauern und vor den Kirchenmauern durch den Klang der Schöpfung selbst.  

In anderer theologischer Konnotation sah Christoph Hillebrand (Dettingen am Albuch) die Aufgabe des Menschen im Klimawandel zum einen in einer Ethik der Dankbarkeit für Gottes Schöpfung, zum anderen im Glauben an die Erlösung der leidenden und seufzenden Schöpfung durch Jesus Christus. Dabei stützte er sich auf den Aufsatz von Prof. Ulrich Heckel „Der Kolosserhymnus als Impuls christlicher Schöpfungsethik“ zu Kol 1,3-20. Dabei grenzte er sich von der Formulierung Greta Thunbergs ab: „Ich will, dass ihr in Panik geratet.“ –  Panik und Angst seien ein schlechter Ratgeber. Gott sei Schöpfer, Bewahrer und Erretter der Welt, nicht der Mensch. Hans-Martin Hauch erinnerte in einem Zwischenruf hingegen an die innerbiblische Kritik am zerstörenden Verhalten der Menschheit (vgl. Gen 1,1-2,41) in der Geschichte des Turmbaus zu Babel. In den letzten Jahrzehnten hätten die letzten Generationen sich die Erde untertan gemacht.  

Renate Simpfendörfer mahnte die Vorbildfunktion der älteren Generationen für die Jugendlichen an. Statt die jugendlichen Aktivistinnen und Aktivisten in Lützerath und auf den Straßen zu kriminalisieren, könnte die Landeskirche, vergleichbar zur kirchlichen Beratung von Kriegsdienstverweigerern, diesen Beratung zukommen lassen und sie über biblische Grundlagen zu informieren, damit sie den Vorwürfen etwas entgegensetzen könnten. Ähnlich betonte Peter Reiff (Stuttgart), es sei wichtig, auf die Jugend zuzugehen, ihnen Hoffnung zu geben und sich mit ihnen zusammen auf den Weg zu machen.  

Mehrere Synodale gaben konkrete Impulse für ein weitergehendes Engagement für Klimaschutz. Das Aufgreifen dieser Themen könne den Nerv der Zeit treffen, sagte Michael Schradi (Schwäbisch Hall) und rief dazu auf, über den Tellerrand zu schauen und mit NGO’s zusammenzuarbeiten. Ebenso regte er an, Initiativen wie den Grünen Gockel in der Kirche zu unterstützen, ebenso klimagerechte Ernährung, klimagerechte Freizeiten und faire Gemeinden. Er berichtete von einem „Klimalabor“ in Haslachmühle mit Jugendlichen. Christiane Mörk (Brackenheim) regte an, ein Tempolimit auf Autobahnen zu unterstützen. Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Waiblingen) bat, die Bemühungen der Gemeinden für den Klimaschutz dahingehend zu unterstützen, dass Bauen im Bestand als ressourcenschonend anerkennt werde und auch der Vermögensgrundstock für Klimamaßnahmen angegriffen werden könne. Dr. Gabriele Schöll (Aalen) sagte, zwar sei es nicht möglich, das Weltklima zu retten. Aber es wäre möglich, Maßnahmen ergreifen, um mit den Folgen der Klimakrise umzugehen. Als Beispiele nannte sie die Beratung von älteren Menschen beim Umgang mit Hitzewellen, die Entwicklung anderer Bewässerungssysteme in der Landwirtschaft und die Weiterentwicklung in der Süßwassergewinnung.  

Viele Synodale griffen auf, dass Klimaschutz in enger Verbindung mit dem eigenen Verzicht stünde, wie schon Landesbischof Gohl in seinem Bericht gesagt hatte. Holger Stähle (Schwäbisch Hall) rief auf, dem allgemeinen Dogma des Wachstums zu widersprechen, Christiane Mörk (Brackenheim) dazu, den Konsum zurückzustellen und nicht weiter eine Wohlstandvermehrung anzustreben.  

TOP 11: Zuwahl von Vertreter:innen des internationalen Konvents christlicher Gemeinden in Württemberg (IKCGW) in die Landessynode
Yasna Crüsemann

Zuwahl in die Landessynode 

Durch die zunehmende Globalisierung und Migration ist unsere Gesellschaft vielfältig zusammengesetzt aus Menschen verschiedener Herkunft und unterschiedlicher Sprache. Sie bringen eine kulturelle Vielfalt und eine neue Perspektive mit, die sich in der bisherigen Zusammensetzung der Landessynode nicht wiederfindet. Der Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung (MOE) hat in seinem Antrag 54/22 die Zuwahl von sechs Personen aus dem Internationalen Konvent christlicher Gemeinden in Württemberg mit Sitz- und Rederecht ohne Stimmrecht vorgeschlagen. Damit soll die Vielfalt der Kirche und Gesellschaft auch auf der repräsentativen Ebene der Landeskirche abgebildet und verstetigt und die interkulturelle Öffnung gewährleistet werden.  

Der Internationale Konvent Christlicher Gemeinden in Württemberg ist ein Konvent auf Initiative der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Mitglieder sind Geistliche oder andere Personen in leitender Funktion, die eine Gemeinde oder Kirche anderer Sprache und Herkunft im Bereich der Landeskirche Württemberg betreuen und die in der Mitgliederliste verzeichnet sind. Mehr als 30 Gemeinden aus aller Welt sind Konventsmitglieder. Gemeinden anderer Sprache und Herkunft 

Nach einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ältestenrat folgte der Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung (MOE) deren Empfehlung und stellte einen Folgeantrag Nr. 7/23 zum Antrag Nr. 54/22, die maximale Anzahl der zuzuwählenden Personen auf zwei zu begrenzen. Der Internationale Konvent soll innerhalb dieses Rahmens über die Anzahl selbst entscheiden und Personen aus ihrer Mitte vorschlagen. 

In der Aussprache gab es keine Wortmeldungen.

Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

TOP 12: Besetzung von Leitungsstellen im OKR
Prof. Dr. Martin Plümicke

Besetzungsverfahren von Leitungsstellen im Oberkirchenrat wurde überprüft 

Auf Wunsch der Synode wurde die Besetzungspraxis von Leitungsstellen im Oberkirchenrat überprüft. Braucht es mehr synodale Mitwirkung? 

Bei der Herbsttagung 2020 wurde in der Landessynode beantragt, das Zustandekommen von Personalentscheidungen für den Pfarrdienst und bei der Besetzung von Leitungsstellen im Oberkirchenrat unabhängig überprüfen zu lassen, darunter die Abläufe, Kriterien und Fragen der Chancengleichheit. Der Antrag wurde damals an den Rechtsausschuss verwiesen. Dieser wiederum hat den Oberkirchenrat gebeten, eine unabhängige Person mit der Untersuchung zu beauftragen. Daraufhin hat Prof. Dr. Uwe Kai Jacobs (Universität Mainz) für den Oberkirchenrat ein Gutachten erarbeitet. 

Mitwirkung der Synode an Stellenbesetzungen  

Vertreterinnen und Vertreter der Landessynode können über Stellenbesetzungen mitentscheiden, wenn § 8 des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes greift, wonach der Landeskirchenausschuss beteiligt wird. Auch an der Besetzung weiterer, besonderer Stellen darf der Landeskirchenausschuss mitwirken. Außerdem können Synodale an Stellenbesetzungen mitwirken, wenn sie Beiräten oder Kuratorien angehören.  

§ 8 des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes bezieht sich aber nur auf Stellen, die von Theologen besetzt werden. Und es gibt keine vergleichbare Regelung für Stellen, die von anderen Berufsgruppen besetzt werden. Reichen die Regelungen für die synodale Mitwirkung aus? 

Die Landessynode wird bei vielen Besetzungen beteiligt 

Der Status quo sieht so aus: In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gibt es 14 Kategorien von Ämtern. Bei 20 Positionen wird die Landessynode beteiligt – ein im Vergleich mit anderen Landeskirchen guter Wert, besagt das Gutachten. 

Synodale Beteiligung auf zweiter Ebene ist in vergleichbaren Behörden nicht üblich 

Das Gutachten hat auch ergeben: Das Stellenbesetzungsverfahren für die Leitungsebene des Kollegiums ist klar geregelt. Was die zweite Ebene betrifft, ist in den meisten Landeskirchen nicht eindeutig festgelegt, welche Stellen dazu gehören. Insofern sich die zweite Ebene bestimmen lässt, ist eine synodale Mitwirkung aber nicht üblich. Denn es handle sich im Vergleich zur ersten stärker um eine operative Arbeitsebene mit geringerer politischer Wirkung, so steht es im Gutachten. 

Eine weitere Möglichkeit einer synodalen Beteiligung im Vorfeld ist weder in anderen Landeskirchen noch bei staatlichen Verwaltungen üblich. Der Überprüfung zufolge ist die Landeskirche demnach gut aufgestellt, was die synodale Mitwirkung bei Besetzungsverfahren angeht. 

Der Rechtsausschuss hat nun den Oberkirchenrat gebeten, das Gutachten dem Landeskirchenausschuss vorzulegen. Außerdem hat er den Oberkirchenrat damit beauftragt, die Zusammensetzung und das Verfahren der Stellenkommission zu überprüfen. Weil der Oberkirchenrat beides getan hat, hat der Rechtsausschuss empfohlen, den Antrag nicht weiterzuverfolgen. 

TOP 13: Digitales Abstimmungstool für die Landessynode
Johannes Eißler

Die Landessynode hat den Antrag, ein digitales Abstimmungstool für die Synode zu entwickeln, beschlossen. Der Ältestenrat, der den Antrag nach der Ersteinbringung bei der Herbstsynode 2022 beraten hatte, empfahl der Synode die Bewilligung des Antrags. Bedenken wegen der Entwicklungskosten von 68.000 Euro standen die erhebliche Arbeitserleichterung des synodalen Arbeitens entgegen. Die Entwicklung des digitalen Abstimmungstools sei ein Baustein der allgemeinen landeskirchlichen Digitalisierungsstrategie, so der stellvertretende Präsident Johannes Eißler. Mit der Begleitung der Umsetzung des digitalen Abstimmungstools wurde die „Arbeitsgruppe Synodalportal“ in Zusammenarbeit mit Vertretern aus der Geschäftsstelle der Synode und dem Oberkirchenrat beauftragt.  

Mehrere Synodale stimmten in der Aussprache dem grundsätzlichen Anliegen zu, digitale Abstimmungen zu ermöglichen, äußerten aber Bedenken, ob es dazu einer eigenen Entwicklung bedürfe. Thorsten Volz (Freudenstadt) gab zu bedenken, dass neben den Entwicklungskosten auch weitere Kosten anfallen könnten.  Tobias Wörner (Stuttgart) wies auf deutliche günstigere auf dem Markt erhältliche Abstimmungstools hin. Karl-Wilhelm Röhm (Urach) stellte grundsätzlicher in Frage, ob es auch ein digitales Abstimmungstool brauche, da bei einer überwiegenden Zahl der Abstimmungen die Mehrheiten klar sichtbar seien.  

Der Synodale Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) äußerte Verständnis für die Kritik an den hohen Entwicklungskosten, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass bereits verfügbare Tools nicht mit der Geschäftsordnung der Synode vereinbar seien. Andrea Bleher (Künzelsau) berichtete von guten Erfahrungen mit digitalen Abstimmungen und bat um eine gute Einbindung des Tools in die bereits vorhandene technische Ausstattung.  

Durch die Verabschiedung des Antrags durch eine überwiegende Mehrheit wurde die „Arbeitsgruppe Synodalportal“ in Zusammenarbeit mit Vertretern aus der Geschäftsstelle der Synode und dem Oberkirchenrat mit der Begleitung der Umsetzung des digitalen Abstimmungstools beauftragt. 

TOP 14: Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses
Johannes Eißler.

Der stellvertretende Synodenpräsident Johannes Eißler berichtete in aller Kürze aus dem Geschäftsführenden Ausschuss (GA). Der GA hatte am 10. Februar getagt, über die Zusammenarbeit mit dem Oberkirchenrat gesprochen und sich mit dem Thema: “Wer nimmt an den Beratungen mit dem Kollegium des OKR teil” beschäftigt. Nach § 39 der Kirchenverfassung sind gemeinsame Beratungen von GA und Kollegium des OKR möglich und vorgesehen. Es wurde festgestellt, dass sich das Kollegium auf die Synode zubewegt habe, so werden in den gemeinsamen Beratungen inzwischen auch Themen besprochen, zu denen im Kollegium keine abschließende Meinungsbildung stattgefunden habe. Eine Erweiterung des Gremiums um weitere Vorsitzende der Ausschüsse wurde abgelehnt. Gemeinsame Beratungen sollen wie bisher stattfinden.  

In der Aussprache gab es keine Wortmeldungen.

TOP 15: Selbständige Anträge
  • Antrag Nr. 02/23: Auflösung Theophil-Wurm-Stiftung: Der Antrag wurde verwiesen an den Finanzausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend.
  • Antrag Nr. 03/23: Öffnung der berufsbegleitenden Ausbildung im Pfarramt: Der Antrag wurde verwiesen an den Theologischen Ausschuss unter Beteiligung des Rechtsausschusses.
  • Antrag Nr. 04/23: Unterstützung von Jobsuche für Partnerinnen und Partnern von Pfarrpersonen: Der Antrag wurde verwiesen an den Ausschuss für Kirche und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Finanzausschusses.
  • Antrag Nr. 05/23: Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche: Der Antrag wurde verwiesen an den Theologischen Ausschuss unter Beteiligung des Rechtsausschusses.

  • Antrag Nr. 06/23: Unterstützung im Pfarramt durch emeritierte Pfarrerinnen und Pfarrer: Der Antrag wurde verwiesen an den Theologischen Ausschuss.
  • Antrag Nr. 08/23: Weitere Flexibilisierung von Teilzeitregelungen und der Residenzpflicht: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche und Gemeindeentwicklung.
  • Antrag Nr. 09/23: Flexibilisierung des RU-Deputats im Pfarrerdienstrecht: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses.
  • Antrag Nr. 10/23: Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes der Schulstiftung der Ev. Landeskirche in Württemberg: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend.
  • Antrag Nr. 11/23: Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes der Ev. Seminarstiftung: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend.
  • Antrag Nr. 12/23: Änderung der Ordnung Evangelische Akademie (OEA): Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend.
  • Antrag Nr. 13/23: ACK-Regelung nach § 1d KAO: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie.
  • Antrag Nr. 14/23: Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindung: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses.
  • Antrag Nr. 15/23: Erprobung einer „Ehrenamtskirche“ im Rahmen des PfarrPlans 2030: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschuss für Kirche und Gemeindeentwicklung.
TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 02-23 (Auflösung Theophil-Wurm-Stiftung) (PDF) 43 KB TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 03-23 (Öffnung der berufsbegleitenden Ausbildung ins Pfarramt) (PDF) 52 KB TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 04-23 (Unterstützung von Jobsuche für Partnerinnen und Partnern von Pfarrpersonen) (PDF) 52 KB TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 05-23 (Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche) (PDF) 52 KB TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 06-23 (Unterstützung im Pfarramt durch emeritierte Pfarrerinnen und Pfarrer) (PDF) 54 KB TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 08-23 (Weitere Flexibilisierung von Teilzeitregelungen und der Residenzpflicht) (PDF) 53 KB TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 09-23 (Flexibilisierung des RU-Deputates im Pfarrerdienstrecht) (PDF) 51 KB TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 10-23 (Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes der Schulstiftung der Ev. Landeskirche) (PDF) 54 KB TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 11-23 (Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes der Ev. Seminarstiftung) (PDF) 54 KB TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 12-23 (Änderung der Ordnung Evangelische Akademie (OEA)) (PDF) 53 KB TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 13-23 (ACK-Regelung nach § 1d KAO) (PDF) 52 KB TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 14-23 (Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindung) (PDF) 49 KB TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 15-23 (Erprobung einer Ehrenamtskirche im Rahmen des PfarrPlans 2030) (PDF) 51 KB
TOP 16: Förmliche Anfragen
Kathrin Nothacker

Förmliche Anfragen an den Oberkirchenrat 

Mit sogenannten förmlichen Anfragen können Gruppen von Synodalen den Oberkirchenrat um offizielle Auskünfte und Erklärungen bitten, die dann in der Synodaltagung vorgetragen und auch zu Protokoll genommen werden. 

Förmliche Anfrage Nr. 37/16 zur Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern 

In dieser Anfrage geht es darum, dass die Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern fest mit der Übernahme einer Pfarrstelle verbunden ist und umgekehrt nur ordiniert werden kann, wer dann auch sogleich eine Pfarrstelle übernimmt. Dies sei mit modernen Berufsbiografien immer häufiger nicht zu vereinbaren. Die Anfrage an den Oberkirchenrat richtet sich auf die theologische Begründung dieser engen Verknüpfung von Ordination und Pfarrstelle, auf die Praxis in anderen Landeskirchen und darüber hinaus sowie die Möglichkeit der Veränderung. 

Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker erklärte die zwingende Verknüpfung von Ordination und konkretem Dienstauftrag damit, die Ordination sei „bestätigender Schlusspunkt des Berufungsweges und Zugang zum lebenslangen, kontinuierlichen und öffentlichen Auftrag der Verkündigung und Sakramentsverwaltung“. Die Kirche berufe Menschen „in einen konkreten Pfarrdienst für bestimmte Aufgaben“. Eine Ordination ohne Aussicht auf zeitnahe Übernahme eines Amts „würde dem Ansinnen einer Beauftragung widersprechen. Es wäre eine Ordination ins Leere und würde eher auf einen allgemeinen Stand zielen. Zitat Martin Luther, WA 38, 238: ‚Ordinieren soll heißen: Berufen und befehlen das Pfarramt.‘ “ Dies werde in allen Gliedkirchen der EKD so gehandhabt und ebenso in den lutherischen Kirchen weltweit, dort jedoch mit spezifischen Ausnahmen wie etwa der Ordination von Theologieprofessoren und -professorinnen. Weltweit wollten die Kirchen „vagabundierende Ordinierte“ vermeiden.

 

Carmen Rivuzumwami

Förmliche Anfrage Nr. 38/16 zu Häusern im Niedrigpreissegment für Kinder- und Jugendgruppen und Familien

Die Anfrage bezieht sich auf Veränderungen bei den Tagungs- und Freizeithäusern der Landeskirche und insbesondere darauf, welche Häuser weiterhin für preisgünstige Veranstaltungen für Kinder- und Jugendgruppen sowie Familien verfügbar bleiben.

Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami antwortete, die vier im engeren Sinne landeskirchlichen Tagungshäuser in Bad Boll, Bad Urach, Birkach und auf dem Bernhäuser Forst seien von ihrer Preisstruktur her für Familien, Kinder- und Jugendgruppen nur mit Zuschüssen geeignet. Der Bernhäuser Forst sei aufgrund seiner äußeren Gegebenheiten jedoch grundsätzlich geeignet, durch Umbau der Zimmerstruktur auch diese Zielgruppen verstärkt anzusprechen. Rivuzumwami verwies im Detail auf eine Reihe weiterer verbandsgeführter Häuser (etwa des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg), die im Raum der württ. Landeskirche für Kinder- und Jugendgruppen sowie Familien zu vertretbaren Kosten nutzbar seien.

 

Kathrin Nothacker

Förmliche Anfrage Nr. 39/16 zum aktuellen Stand der Umsetzung der Inklusionsvereinbarung – Umgang mit Schwerbehinderungen

Anfrage 39/16 richtet sich auf verschiedene Aspekte der Inklusion bei Mitarbeitenden der Landeskirche sowie in der Pfarrerschaft. Die Fragesteller möchten wissen, wie viele Inklusionbeauftragte und -vereinbarungen es auf Bezirksebene gibt, was der Oberkirchenrat für die Inklusion nach § 154 SGB IX tut und ob Mitarbeitende, die erstmals eine Schwerbehinderung melden, aktiv über ihre Rechte informiert werden.

Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker erklärte in ihrer Antwort, die Inklusionsvereinbarung für den Pfarrdienst der Württembergischen Landeskirche sei seit April 2022 in Kraft. Seit 1. April 2022 sei zudem Pfarrer Thomas Mann als Inklusionsbeauftragter § 181 SGB IX für den Pfarrdienst mit einer halben Stelle im Amt. Im Raum der EKD sei dies bislang einmalig. Weitere handelnde Personen seien Wolfram Keppler (Inklusionsbeauftragter Diakonisches Werk), Ursula Kress für den Bereich der Angestellten und Kirchenbeamten der Landeskirche sowie Pfarrerin Iris Carina Kettinger als Vertrauensperson für die Pfarrerinnen und Pfarrer mit Behinderung und Pfarrer i. R. Ulrich Pfandler als ihr Stellvertreter. 

Die gesetzliche Pflicht, wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen, bestehe für den Pfarrdienst nicht, da Stellen von Geistlichen aufgrund ihres besonderen Charakters nicht als „Arbeitsplatz“ gelten. 2022 habe die Quote der Angestellten mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 100 Prozent im Oberkirchenrat 7,72 Prozent betragen. 

In der Pfarrerschaft hätten bislang 161 Pfarrerinnen und Pfarrer ihre Behinderung/Schwerbehinderung nachgewiesen, davon 67 im aktiven Dienst. Damit Pfarrerinnen und Pfarrer mit einer Behinderung ihren Dienst bestmöglich versehen können, hätten sie die Möglichkeit, individuelle Einzelmaßnahmen zur Ausgestaltung ihres Dienstauftrags zu vereinbaren, auch sogenannte „Nachteilsausgleiche“. Bei Bewerbungsverfahren für Pfarrstellen kann die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen werden. Dienstvorgesetzte seien im Umgang mit dem Thema Schwerbehinderung speziell zu schulen, dafür werde zur Zeit ein spezielles Fortbildungsmodul für Dekane und Dekaninnen erarbeitet. 

Eine Muster-Inklusionsvereinbarung für den Bereich der Angestellten und Kirchenbeamten der Landeskirche sei in Arbeit und es sei vorgesehen, Inklusionsbeauftragte bei den Regionalverwaltungen zu bestimmen, die dann für mehrere Dienststellen zuständig seien.

Nothacker verwies auf die EKD-Handreichung „Inklusion gestalten – Aktionspläne entwickeln. Ein Orientierungsrahmen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie Deutschland“. Eine übergreifende Arbeitsgruppe, der auch Ursula Kress und Thomas Mann angehören, habe sich des Orientierungsrahmens angenommen, um Inklusion in der Landeskirche weiter voranzubringen. Ein Schwerpunktthema sei derzeit das Thema „Digitalisierung und Barrierefreiheit“.

An der Vorbereitung der Antwort auf diese Anfrage hat neben Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker auch die OKR-Beauftragte für Chancengleichheit, Ursula Kress, mitgearbeitet.

 

Prof. Dr. Ulrich Heckel

Förmliche Anfrage Nr. 40/16 zum Thema Transidentität und Intersexualität 

Diese Anfrage richtet sich darauf, wie die Landeskirche mit Namens- und Personenstandsänderungen bei transidenten und intergeschlechtlichen Menschen im Hinblick auf Tauf- und/oder Konfirmationsurkunden umgeht und ob es für den Fall von Namens- und Personenstandsänderungen liturgische Herangehensweisen für Tauferinnerungsfeiern gebe. 

Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel antwortete auf die zweite Frage, es gebe „noch keine liturgischen Bausteine. Die vorhandenen liturgischen Formulare und Agenden sind jedoch gegebenenfalls leicht auf die (individuelle) Situation anzupassen.“   

Zum 1. Teil der Anfrage: Heckel stellte klar, dass die Landeskirche bzw. die Pfarrämter Namen und Personenstand dann ändern, wenn standesamtliche Urkunden vorliegen. Die Ausstellung einer neuen Taufurkunde sei bislang nur für den Fall der Adoption vorgesehen, aber diese Regelung sei auch auf diese Fälle übertragbar. Amtliche Konfirmationsurkunden gebe es in der Landeskirche nicht, aber es könne auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung aus dem Konfirmationsverzeichnis ausgestellt werden. 

Die Änderung von Namen oder Personenstand könne auch in den Amtshandlungsverzeichnissen der Gemeinden eingetragen werden, aus denen wiederum auf Wunsch auch Bescheinigungen erstellt werden könnten. Heckel erklärte die entsprechenden Verfahren und auch das Thema Auskunftssperren im Detail. 

 

Kathrin Nothacker

Förmliche Anfrage Nr. 41/16 zur Durchführung von Vikariatskursen und Seelsorgefortbildungen

Die Herbstsynode 2022 hatte beschlossen, im Evangelischen Bildungszentrum Haus Birkach, in dem zum Beispiel mehrtägige Vikariatskurse und Seelsorgefortbildungen stattfinden, den Beherbergungsbetrieb einzustellen (Mehr zu diesem Beschluss). Die Anfrage richtet sich mit einer Vielzahl an Detailfragen auf … 

  • die Kommunikation rund um die Entscheidung

  • die Frage, wie und wo Kurse und Fortbildungen künftig ohne Qualitätsverlust durchgeführt werden sollen 

  • wie ehren- und nebenamtliche Kursleitende von den organisatorischen Mehraufwänden entlastet werden können, die aus der Trennung von Tagungs- und Beherbergungsort können? 

In ihrer Antwort listete Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker im Detail auf, in welchen Gesprächen an welchen Terminen die relevanten Gruppen informiert worden sind (Details siehe im ausführlichen Berichtstext). Die Neukonzeption der Vikariatskurse sei derzeit in Arbeit und werde zu gegebener Zeit der Synode vorgelegt; dabei sei der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses einbezogen. Es gehe auch um die Einbeziehung neuer Lernformen sowie leichter zu organisierender Veranstaltungsformate. Die Auswahl künftiger Tagungsorte werde sich sowohl nach dieser Konzeption richten als auch nach der Notwendigkeit der Einheit von Tagungs- und Übernachtungsort im Fall von Seelsorgefortbildungen. 

Die Frage nach der Vermeidung organisatorischer Mehraufwände falle in den Prozess der Überprüfung, Überarbeitung und - wo möglich - Reduktion von Aufgaben und Arbeitsvorgängen, der im Jahr 2023 durchgeführt werde.

An der Beantwortung waren die Oberkirchenrätinnen Kathrin Nothacker und Carmen Rivuzumwami beteiligt sowie Kirchenoberrechtsdirektor Dr. Winfried Klein und Kirchenrat Georg Amann.

 

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