Mit sogenannten förmlichen Anfragen können Gruppen von Synodalen den Oberkirchenrat um offizielle Auskünfte und Erklärungen bitten, die dann in der Synodaltagung vorgetragen und auch zu Protokoll genommen werden.
Förmliche Anfrage Nr. 37/16 zur Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern
In dieser Anfrage geht es darum, dass die Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern fest mit der Übernahme einer Pfarrstelle verbunden ist und umgekehrt nur ordiniert werden kann, wer dann auch sogleich eine Pfarrstelle übernimmt. Dies sei mit modernen Berufsbiografien immer häufiger nicht zu vereinbaren. Die Anfrage an den Oberkirchenrat richtet sich auf die theologische Begründung dieser engen Verknüpfung von Ordination und Pfarrstelle, auf die Praxis in anderen Landeskirchen und darüber hinaus sowie die Möglichkeit der Veränderung.
Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker erklärte die zwingende Verknüpfung von Ordination und konkretem Dienstauftrag damit, die Ordination sei „bestätigender Schlusspunkt des Berufungsweges und Zugang zum lebenslangen, kontinuierlichen und öffentlichen Auftrag der Verkündigung und Sakramentsverwaltung“. Die Kirche berufe Menschen „in einen konkreten Pfarrdienst für bestimmte Aufgaben“. Eine Ordination ohne Aussicht auf zeitnahe Übernahme eines Amts „würde dem Ansinnen einer Beauftragung widersprechen. Es wäre eine Ordination ins Leere und würde eher auf einen allgemeinen Stand zielen. Zitat Martin Luther, WA 38, 238: ‚Ordinieren soll heißen: Berufen und befehlen das Pfarramt.‘ “ Dies werde in allen Gliedkirchen der EKD so gehandhabt und ebenso in den lutherischen Kirchen weltweit, dort jedoch mit spezifischen Ausnahmen wie etwa der Ordination von Theologieprofessoren und -professorinnen. Weltweit wollten die Kirchen „vagabundierende Ordinierte“ vermeiden.
Förmliche Anfrage Nr. 38/16 zu Häusern im Niedrigpreissegment für Kinder- und Jugendgruppen und Familien
Die Anfrage bezieht sich auf Veränderungen bei den Tagungs- und Freizeithäusern der Landeskirche und insbesondere darauf, welche Häuser weiterhin für preisgünstige Veranstaltungen für Kinder- und Jugendgruppen sowie Familien verfügbar bleiben.
Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami antwortete, die vier im engeren Sinne landeskirchlichen Tagungshäuser in Bad Boll, Bad Urach, Birkach und auf dem Bernhäuser Forst seien von ihrer Preisstruktur her für Familien, Kinder- und Jugendgruppen nur mit Zuschüssen geeignet. Der Bernhäuser Forst sei aufgrund seiner äußeren Gegebenheiten jedoch grundsätzlich geeignet, durch Umbau der Zimmerstruktur auch diese Zielgruppen verstärkt anzusprechen. Rivuzumwami verwies im Detail auf eine Reihe weiterer verbandsgeführter Häuser (etwa des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg), die im Raum der württ. Landeskirche für Kinder- und Jugendgruppen sowie Familien zu vertretbaren Kosten nutzbar seien.
Förmliche Anfrage Nr. 39/16 zum aktuellen Stand der Umsetzung der Inklusionsvereinbarung – Umgang mit Schwerbehinderungen
Anfrage 39/16 richtet sich auf verschiedene Aspekte der Inklusion bei Mitarbeitenden der Landeskirche sowie in der Pfarrerschaft. Die Fragesteller möchten wissen, wie viele Inklusionbeauftragte und -vereinbarungen es auf Bezirksebene gibt, was der Oberkirchenrat für die Inklusion nach § 154 SGB IX tut und ob Mitarbeitende, die erstmals eine Schwerbehinderung melden, aktiv über ihre Rechte informiert werden.
Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker erklärte in ihrer Antwort, die Inklusionsvereinbarung für den Pfarrdienst der Württembergischen Landeskirche sei seit April 2022 in Kraft. Seit 1. April 2022 sei zudem Pfarrer Thomas Mann als Inklusionsbeauftragter § 181 SGB IX für den Pfarrdienst mit einer halben Stelle im Amt. Im Raum der EKD sei dies bislang einmalig. Weitere handelnde Personen seien Wolfram Keppler (Inklusionsbeauftragter Diakonisches Werk), Ursula Kress für den Bereich der Angestellten und Kirchenbeamten der Landeskirche sowie Pfarrerin Iris Carina Kettinger als Vertrauensperson für die Pfarrerinnen und Pfarrer mit Behinderung und Pfarrer i. R. Ulrich Pfandler als ihr Stellvertreter.
Die gesetzliche Pflicht, wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen, bestehe für den Pfarrdienst nicht, da Stellen von Geistlichen aufgrund ihres besonderen Charakters nicht als „Arbeitsplatz“ gelten. 2022 habe die Quote der Angestellten mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 100 Prozent im Oberkirchenrat 7,72 Prozent betragen.
In der Pfarrerschaft hätten bislang 161 Pfarrerinnen und Pfarrer ihre Behinderung/Schwerbehinderung nachgewiesen, davon 67 im aktiven Dienst. Damit Pfarrerinnen und Pfarrer mit einer Behinderung ihren Dienst bestmöglich versehen können, hätten sie die Möglichkeit, individuelle Einzelmaßnahmen zur Ausgestaltung ihres Dienstauftrags zu vereinbaren, auch sogenannte „Nachteilsausgleiche“. Bei Bewerbungsverfahren für Pfarrstellen kann die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen werden. Dienstvorgesetzte seien im Umgang mit dem Thema Schwerbehinderung speziell zu schulen, dafür werde zur Zeit ein spezielles Fortbildungsmodul für Dekane und Dekaninnen erarbeitet.
Eine Muster-Inklusionsvereinbarung für den Bereich der Angestellten und Kirchenbeamten der Landeskirche sei in Arbeit und es sei vorgesehen, Inklusionsbeauftragte bei den Regionalverwaltungen zu bestimmen, die dann für mehrere Dienststellen zuständig seien.
Nothacker verwies auf die EKD-Handreichung „Inklusion gestalten – Aktionspläne entwickeln. Ein Orientierungsrahmen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie Deutschland“. Eine übergreifende Arbeitsgruppe, der auch Ursula Kress und Thomas Mann angehören, habe sich des Orientierungsrahmens angenommen, um Inklusion in der Landeskirche weiter voranzubringen. Ein Schwerpunktthema sei derzeit das Thema „Digitalisierung und Barrierefreiheit“.
An der Vorbereitung der Antwort auf diese Anfrage hat neben Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker auch die OKR-Beauftragte für Chancengleichheit, Ursula Kress, mitgearbeitet.
Förmliche Anfrage Nr. 40/16 zum Thema Transidentität und Intersexualität
Diese Anfrage richtet sich darauf, wie die Landeskirche mit Namens- und Personenstandsänderungen bei transidenten und intergeschlechtlichen Menschen im Hinblick auf Tauf- und/oder Konfirmationsurkunden umgeht und ob es für den Fall von Namens- und Personenstandsänderungen liturgische Herangehensweisen für Tauferinnerungsfeiern gebe.
Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel antwortete auf die zweite Frage, es gebe „noch keine liturgischen Bausteine. Die vorhandenen liturgischen Formulare und Agenden sind jedoch gegebenenfalls leicht auf die (individuelle) Situation anzupassen.“
Zum 1. Teil der Anfrage: Heckel stellte klar, dass die Landeskirche bzw. die Pfarrämter Namen und Personenstand dann ändern, wenn standesamtliche Urkunden vorliegen. Die Ausstellung einer neuen Taufurkunde sei bislang nur für den Fall der Adoption vorgesehen, aber diese Regelung sei auch auf diese Fälle übertragbar. Amtliche Konfirmationsurkunden gebe es in der Landeskirche nicht, aber es könne auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung aus dem Konfirmationsverzeichnis ausgestellt werden.
Die Änderung von Namen oder Personenstand könne auch in den Amtshandlungsverzeichnissen der Gemeinden eingetragen werden, aus denen wiederum auf Wunsch auch Bescheinigungen erstellt werden könnten. Heckel erklärte die entsprechenden Verfahren und auch das Thema Auskunftssperren im Detail.
Förmliche Anfrage Nr. 41/16 zur Durchführung von Vikariatskursen und Seelsorgefortbildungen
Die Herbstsynode 2022 hatte beschlossen, im Evangelischen Bildungszentrum Haus Birkach, in dem zum Beispiel mehrtägige Vikariatskurse und Seelsorgefortbildungen stattfinden, den Beherbergungsbetrieb einzustellen (Mehr zu diesem Beschluss). Die Anfrage richtet sich mit einer Vielzahl an Detailfragen auf …
die Kommunikation rund um die Entscheidung
die Frage, wie und wo Kurse und Fortbildungen künftig ohne Qualitätsverlust durchgeführt werden sollen
wie ehren- und nebenamtliche Kursleitende von den organisatorischen Mehraufwänden entlastet werden können, die aus der Trennung von Tagungs- und Beherbergungsort können?
In ihrer Antwort listete Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker im Detail auf, in welchen Gesprächen an welchen Terminen die relevanten Gruppen informiert worden sind (Details siehe im ausführlichen Berichtstext). Die Neukonzeption der Vikariatskurse sei derzeit in Arbeit und werde zu gegebener Zeit der Synode vorgelegt; dabei sei der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses einbezogen. Es gehe auch um die Einbeziehung neuer Lernformen sowie leichter zu organisierender Veranstaltungsformate. Die Auswahl künftiger Tagungsorte werde sich sowohl nach dieser Konzeption richten als auch nach der Notwendigkeit der Einheit von Tagungs- und Übernachtungsort im Fall von Seelsorgefortbildungen.
Die Frage nach der Vermeidung organisatorischer Mehraufwände falle in den Prozess der Überprüfung, Überarbeitung und - wo möglich - Reduktion von Aufgaben und Arbeitsvorgängen, der im Jahr 2023 durchgeführt werde.
An der Beantwortung waren die Oberkirchenrätinnen Kathrin Nothacker und Carmen Rivuzumwami beteiligt sowie Kirchenoberrechtsdirektor Dr. Winfried Klein und Kirchenrat Georg Amann.