Am Samstag, 19. März wurde Ernst-Wilhelm Gohl zum neuen Landesbischof gewählt. Alle Informationen finden Sie im Bericht zu TOP 2 am ersten Sitzungstag.
Die Synodalen beraten in diesem TOP eine Änderung der Geschäftsordnung, die die persönliche Anwesenheit der Synodalen bei einer Synode betrifft. (§ 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Württembergischen Evangelischen Landessynode vom 29. November 1984)
Dem § 5 soll ein Absatz 2 a hinzugefügt werden. So soll es zukünftig möglich sein, dass der Präsident oder die Präsidentin Synodalen genehmigen kann, aus wichtigem Grund ausnahmsweise an einer Synode teilzunehmen, ohne vor Ort anwesend zu sein, wenn die Synodalen eine Woche vor Beginn der Synode einen schriftlichen Antrag beim Präsidenten oder der Präsidentin stellen.
Die Beschlussfähigkeit in der Synode müsse jedoch gewährleistet werden. Das heißt, genügend Synodale müssen persönlich anwesend sein. Außerdem dürfe der Synodale im gleichen Jahr nicht ein weiteres Mal nicht persönlich an einer Synode teilgenommen haben, so lautet die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Sind Personen jedoch länger als drei Monate krank, so gelte die Regelung für diese nicht.
Zu den wichtigen Gründen zählt es, wenn ein Synodaler aufgrund seiner hauptberuflichen Tätigkeit oder aufgrund von Betreuungspflichten nicht zu einer Synode anreisen könne. Ein wichtiger Grund ist es auch, wenn die persönliche Anwesenheit für den Synodalen ein Gesundheitsrisiko bedeuten würde.
Präsident oder Präsidentin, dessen Stellvertreter oder Stellvertreterinnen und der Schriftführer sollen diese Möglichkeit nicht wahrnehmen können.
Professor Dr. Martin Plümicke, der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, betont im Bericht des Ausschusses, dieser wolle eine audiovisuelle Teilnahme an der Synode nur eingeschränkt ermöglichen. Die Mitglieder des Ausschusses befürworteten zwar die Änderung. Sie schlagen jedoch vor, eine Befristung auf zwei Jahre vorzunehmen, da nicht gewiss sei, ob das Instrument wirklich für die Plenumssitzungen der Synode hilfreich sei.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Siegfried Jahn, berichtete von dem in der 15. Landessynode beschlossenen Beratungs- und Mitmach-Projekt „Perspektive entwickeln. Für die Kinder- und Jugendarbeit“, das es seit inzwischen 6 Jahren gibt. Dabei bezog er immer wieder Rückmeldung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Projekts ein.
Sein Resümee: das Projekt habe sich als "vielversprechendes Befähigungsformat" etabliert. „Da ist ein „Funke übergesprungen“, zitierte er eine Teilnehmerin. In dieser Zeit sei es zu „zahlreichen Impulsen und Veränderungen“ in der Landeskirche gekommen.
26 Personen seien zu „Perspektiventwicklerinnen und Perspektiventwicklern“ ausgebildet worden. In zehn sogenannten "Lernenden Gemeinschaften" aus insgesamt 60 verschiedenen Organisationen und Arbeitsbereichen wurden Themen wie die „Zukunftsfähigkeit der Jugendarbeit“ bearbeitet, die „Familienarbeit“ bis hin zur „inhaltlichen Neuausrichtungen einer Gemeinde“, die durch den PfarrPlan-Prozess notwendig geworden sei, so Jahn.
Als Faktoren für das Gelingen benannte Jahn:
Für die Zukunft wünschte sich Jahn eine „abgestimmte und zukunftsfähige Bündelung der Beratungsangebote“ der Landeskirche. Er betonte, dass „Beratung immer auch ein Beziehungsgeschehen [ist]: "Wir möchten in die Kirchengemeinden und -bezirke nicht Papier, sondern Menschen schicken.“
Der Ausschuss für Bildung und Jugend plädierte dafür, „Perspektive entwickeln“ über den Projektzeitraum Dezember 2022 hinaus erhalten zu wollen. Es gehe nicht um eine "Verdoppelung von Vorhandenem", sondern um ein persönlich begleitendes, komplementäres Beratungs- und Befähigungsformat.
Siegfried Jahn brachte folgenden nichtselbständigen Antrag Nr. 03/2022 ein: „Der Oberkirchenrat wird gebeten, das Beratungs- und Komplementärformat „Perspektive entwickeln“ mit seinem integrierten Weiterbildungsangebot für die Moderation und Gestaltung von Veränderungsprozessen im Portfolio der Beratungsangebote der Ev. Landeskirche Württemberg zu etablieren. Die entsprechenden Personal- und Sachkosten sind im Haushaltsplan 2023ff aufzunehmen.“
Aus der Aussprache:
Synodenpräsidentin Sabine Foth brachte zunächst den Antrag ein, zu beschließen, den Antrag 03/2022 in den Finanzausschuss zu verweisen. Dieser Antrag müsse vorausgehen, da er weitergehend sein. Es folgte eine Phase der Diskussion und Klärung, welche Regularien hier greifen.
Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch erläuterte, Anträge würden in der Regel in Ausschüsse verwiesen, ansonsten bedürfe es eines Beschlusses der Landessynode.
Der Synodale Karl-Wilhelm Röhm (Gomadingen-Steingebronn) betonte, der weitergehende Antrag sei der Antrag des Ausschusses. Ausschussmitglied Matthias Böhler (Kirche für morgen) stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortigen Beschluss. Auch Gerhard Keitel (Maulbronn) setzte sich dafür ein; er wies darauf hin, dass der Antrag im Ausschuss in seltener Einhelligkeit beschlossen worden sei und dass das nun avisierte Verfahren unbekannt gewesen sei. Ute Mayer (Renningen) hob von "Perspektiven entwickeln" als „d e n Baustein künftiger Gemeindearbeit“ im Allgemeinen hervor, dessen geistliche Dimension und die Tatsache, dass Ehrenamtliche dafür bereitwillig Urlaub einreichen würden. Marion Blessing (Holzgerlingen) stellte heraus, dass es sich nicht allein um ein Projekt des EJW handele, sondern der Landeskirche als ganzer. In verschiedenen Voten betonten die Ausschussmitglieder, dass mit Blick auf die im Dezember auslaufende Finanzierung Planungssicherheit wichtig sei. Die stellvertretene Ausschussvorsitzende Amrei Steinfort (Hechingen) beschrieb ihr Dilemma, einerseits das Projekt sicherzustellen und andererseits kollegial den Regularien der Synode zu folgen.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, betonte, dass dieses "gute" Projekt weitergeführt werden solle, jedoch solle ein geordnetes Verfahren eingehalten werden. Dieses sei nun neu strukturiert – es habe offensichtlich Missverständnisse gegeben: in der Frühjahrssynode würde über Eckwerte beraten, in der Sommersynode könnten im Rahmen dessen Anträge gestellt werden, in der Herbstsynode würden Finanzierungsbeschlüsse gefasst. Der Finanzausschuss arbeite in Abstimmung mit den anderen Ausschüssen. Zudem sei die notwendige Debatte in der Kürze der heutigen Synodensitzung nicht führbar. Er bat den Ausschuss darum, "diesen Weg mitzugehen“. Er erläuterte, dass ein Finanzierungsbeschluss in der Herbstsynode gut möglich sei, so dass in der Sommersynode der Antrag zur Verlängerung des Projekts „Perspektiven entwickeln“ gestellt werden könne.
Beschlüsse:
Nach einer kurzen Klärungspause im Präsidium erfolgte zunächst die Abstimmung darüber, ob dem Antrag zur Geschäftsordnung gefolgt werden solle und demnach sofort über den inhaltlichen Antrag abgestimmt werden solle. Mit 32 Nein-Stimmen, 28 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen wurde dieser Antrag abgelehnt.
Dem Antrag, den Antrag 03/2022 in die Ausschüsse zu verweisen, stimmte die Mehrheit der Synodalen zu.
In der „Aktuellen Stunde“ berichteten Vertreterinnen und Vertreter aus Minderheitenkirchen von ihrer Hilfe für die Ukraine, anschließend kam die Synode zu einem Friedensgebet zusammen.
Zu Beginn berichtete Matthias Lasi, Pfarrer der Württembergischen Landeskirche und EKD-Auslandspfarrer der Deutschen Evangelisch-Lutherischen Gemeinde St. Katharina in Kiew, von seinen Erfahrungen.
Kurz vor Kriegsbeginn musste er mit einem der letzten Flüge ausreisen. Seine Familie begann von da an, in Deutschland geflüchteten Menschen zu helfen.
Er berichtete, dass Gemeindeglieder, die in Kiew geblieben seien, sich in einer sehr gefährlichen Situation befänden. „Mit der zunehmenden Bombardierung in Kiew wächst auch bei mir die Angst um die Gemeinde“, sagte Lasi.
Viele Menschen machten sich Sorgen um ihre Familien. Denn nicht wenige Familien lebten zerstreut auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, auch in Russland.
Pfarrer Matthias Lasi erzählt auch davon, dass Geflüchtete, die schon 2014 vor dem Krieg in der Ostukraine flüchten mussten, schon zum zweiten Mal alles verlören.
Er halte es in dieser Situation für wichtig, längerfristig Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen, damit die Flüchtlinge zur Ruhe kommen könnten. Sie bräuchten Unterkünfte, in denen sie mehrere Monate oder unbegrenzt bleiben könnten.
Wanda Falk ist die Generaldirektorin der Diakonie der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen. Sie berichtete über die Aufnahme Geflüchteter in Polen. Ein großer Teil der Ukrainerinnen und Ukrainer fliehe in das Land und benötige nun Hilfe.
Die Diakonie helfe, Wohnraum für die Flüchtlinge bereitzustellen, Integrationsprogramme aufzubauen, Sprachkurse zu organisieren oder psychologische Hilfe bereitzustellen, und bereite sich darauf vor, dass das Engagement der polnischen Regierung noch nachlassen könne.
Die Corona-Pandemie bleibe als Herausforderung erhalten. Auch die Krise an der belarussischen Grenze halte an. „Die Hilfe für Flüchtlinge, die nicht Ukrainer oder Polen sind, ist unvollständig.“ Geflüchtete Frauen und Kinder seien von Menschenhandel bedroht.
Auch Dr. Stefan Cosoroaba, Pfarrer der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Rumänien und Referent für Kirchenentwicklung bei der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE), wendete sich an die Synode. Auch in diesem Nachbarland seien sehr viele Geflüchtete aus der Ukraine angekommen.
Die meisten wollten zwar weiterreisen. „Nichtsdestotrotz bringt uns das an die Zerreißgrenze“, so der Pfarrer. Zunächst sammelte die rumänische evangelische Kirche Spenden, dann leistete sie jedoch doch in vielen Gemeinden direkte Flüchtlingshilfe. In den Kirchenheimen fänden viele Flüchtlinge Schutz.
Cosoroaba sagte: „Es handelt sich um einen Einsatz mit Open-end. Wir wissen nicht, was morgen sein wird und wir wissen nicht, ob wir die Kapazität haben, diese Hilfe gut zu Ende zu führen.“
Peter Mihoc, Distriktbischof der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in der Slowakei aus Prešov, einer Stadt, die nur 80 km von der ukrainischen Grenze entfernt ist, berichtete, dass bereits in den ersten Tagen der russischen Invasion in die Ukraine tausende Flüchtlinge über die Grenze kamen, vor allem Frauen und Kinder. Sie hätten lange Stunden des gefährlichen Reisens durch die Ukraine hinter sich legen müssen. „Als Kirche konnten wir nicht gleichgültig bleiben“, sagte auch Peter Miho?. Die Kirche helfe am Grenzübergang, bei der Beschaffung von Unterkünften und Dokumenten, und arbeite Tag und Nacht an der Aufnahme der Menschen. Die Situation in der Ukraine sei unerwartet und schrecklich. „Wir bemühen uns, sie zu bestehen.“
Den Berichten schloss sich ein gemeinsames Friedensgebet an.
„In der Summe legt das Kollegium der Synode eine durchaus zuversichtliche, mittelfristige Eckwerteplanung vor“ – so fasste Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, der Finanzdezernent des Oberkirchenrats, die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 zusammen, die die wichtigsten Finanzkennzahlen der Landeskirche prognostiziert. Kastrup betonte jedoch, diese Prognosen seien vor Ausbruch des Ukraine-Krieges erstellt worden und dessen mögliche ökonomische Folgen seien darin noch nicht berücksichtigt.
Für die Mitgliederentwicklung der kommenden Jahre – ein wichtiger Faktor für die Kirchensteuereinnahmen – gehe die Prognose davon aus, dass sich der Rückgang der Mitgliederzahlen verlangsame, weil es gelingen werde, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Austritte, Taufen und Eintritte positiv zu beeinflussen. Ein weiterer positiver Faktor für die Entwicklung der Kirchensteuer sei die sehr schnelle Erholung der Wirtschaft während der Corona-Pandemie. Allerdings gelte es zu berücksichtigen, dass ein Teil der prognostizierten nominell wachsenden Kirchensteuereinnahmen inflationsbedingt sei; die Kaufkraft der Kirchensteuereinnahmen gehe jedoch real zurück.
Ein Teil der landeskirchlichen Einkünfte stamme auch aus Geldanlagen mit entsprechenden Risiken, bemerkte Kastrup. Die Zinserträge seien niedrig und der Aktienmarkt volatil. Deshalb habe sich die Landeskirche verstärkt Investitionen in Immobilien und erneuerbare Energien zugewandt.
Kastrup berichtete, für 2023 erwarte man insgesamt ordentliche Erträge. Die Inflation fresse jedoch höhere Erträge wieder auf, so dass trotz nominell steigender Erträge kein Mehr an kirchlicher Arbeit möglich sein werde. Die Ergebnisrücklage werde man – anders als noch letztes Jahr prognostiziert – stabil halten können.
Die strategische Zielvorgabe von Einsparungen in Höhe von nominal 0,9 und real 2,6 Prozent pro Jahr bis 2030 bleibe erhalten, auch wenn die Zahlen anders aussähen, erklärte Kastrup. Dieser Effekt ergebe sich aus der gestiegenen Inflation. Es brauche dazu in der Planung einen Inflationszuschlag in Höhe von 2,2 Prozent. Auch an der geplanten Reduktion der Angestellten- und Beamtenstellen werde festgehalten.
Weiter berichtete Kastrup, im Zuge der Umstellung vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen würden rund 500 kamerale Rücklagen aufgelöst, die zum Teil seit vielen Jahren angewachsen und nicht angerührt worden seien. Aus diesen Rückstellungen können rund 140 Millionen Euro in die Ergebnisrücklage überführt werden. Dies soll in Kürze dem Finanzausschuss vorgestellt werden. Davon sollen 40 Mio. Euro einen Restrukturierungsfond bilden, der bis 2030 genutzt werden solle, um die Zukunftsfähigkeit kirchlicher Strukturen in der Fläche sicherzustellen und die Gemeinden und Bezirke bei den dafür nötigen Aufwendungen zu entlasten. 100 Mio. Euro sollen der Stiftung Versorgungsfonds zugeführt werden, um die Absicherung der Altersvorsorge des Pfarrdienstes zu verbessern.
Gute Nachrichten für die Gemeinden: Der Verteilbetrag kann in dieser Prognose in 2023 um 1,5 Prozent und in 2024 um 1,2 Prozent erhöht werden, um die höhere Inflationsrate auszugleichen. Darüber hinaus solle der Verteilbetrag um einen Sonderbeitrag erhöht werden: 5 Mio. Euro in 2023 und 7 Mio. Euro in 2024. In den folgenden Jahren werde der Sonderbeitrag voraussichtlich wieder fallen.
Aus den Mehrerträgen aus der Kirchensteuer sollen in den kommenden beiden Jahren 24 Mio. Euro in den Ausgleichsstock für Klimaschutzmaßnahmen fließen. Sollten die aktuellen Prognosen eintreffen, könne zudem die gemeinsame Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden weiter aufgebaut werden.
Auf dieser Basis empfehle der Oberkirchenrat, für die Jahre 2023 und 2024 einen Doppelhaushalt anzugehen, sagte Dr. Martin Kastrup.
Tobias Geiger, der Vorsitzende des Finanzausschusses, begrüßte in seinem Bericht ausdrücklich die Einführung des neuen Formats der Eckwerteplanung für die Mittelfristige Finanzplanung, beklagte aber auch die Diskrepanz, die darin liege, dass man einen nominal höheren Kirchensteuereingang als im Rekordjahr 2019 erwarte, aber trotzdem nicht aus dem Vollen schöpfen könne.
Geiger regte eine „konzertierte Aktion“ an, um nach Möglichkeiten zu suchen, sich neu der Kommunikation des Evangeliums zu vergewissern. Die Synode befasse sich ja intensiv mit dem Verständnis von Mission. Dies sei nötig, um der Bedrohung der Volkskirche in ihrem Bestand entgegenzuwirken.
Geiger ging dann vor Allem auf die Auswirkungen von Austritten, Taufzurückhaltung und Traditionsabbruch ein. Die meisten Austritte fänden in der Altersgruppe von 25 bis 45 Jahren statt – genau diese Gruppe erreiche aber in 10 Jahren das Lebensalter, das für die Kirchensteuereinnahmen besonders wichtig sei, da die Menschen in diesem Alter das höchste Einkommensniveau ihrer Laufbahn erreichten.
Auch der Traditionsabbruch in den Familien und die daraus resultierende Zurückhaltung bei den Taufen mache zu schaffen. Dies lasse den Mitgliederbestand von unten her abschmelzen.
Die aktuell robuste wirtschaftliche Entwicklung und die resultierenden Kirchensteuermehreinnahmen könnten diese Effekte in Zukunft nur zum Teil ausgleichen. Betrachte man die realen Kirchensteuereinnahmen, würden im Jahr 2026 bereits 50 Mio. Euro fehlen, die aus Rücklagen oder durch Kürzungen ausgeglichen werden müssten.
Geiger begrüßte die Zuführung von 100 Mio. Euro aus der Auflösung kameraler Rücklagen an die Stiftung Versorgungsfonds, um im Sinne der Generationengerechtigkeit nachhaltig Vorsorge zu leisten. Damit sichere man die inhaltliche Arbeit der Zukunft ab.
Der Finanzausschuss habe die Eckwerteplanung im Februar beraten und empfehle der Synode, sie mit Antrag 04/22 zu beschließen.
Offene Kirche
Eckart Schulz-Berg begrüßte in seinem Votum für den Gesprächskreis Offene Kirche die Erhöhung des Verteilbetrags für die Gemeinden, auch wenn trotzdem in Gemeinden und Bezirken für eine Senkung der Kosten geworben werden müsse, da die Inflation die Erhöhung auffressen werde. Diese Einsparungen müsse man aber so gestalten, dass die Kirche in der Fläche gut vernetzt bleibe und über die Kerngemeinde hinaus reiche.
Beim Thema Mitgliederverlust müsse man sich vor Allem für die Taufe einsetzen, da sich diese Lücken in die Zukunft fortsetzen.
Schulz-Berg bezog sich auch auf die 4-prozentige Erhöhung der Mittel für Dauerfinanzierungen und stellte den Bezug zur Frage der Wiederbesetzung des Friedenpfarramtes her, denn „wir brauchen hier für das Friedensthema erneut eine theologische und praktische Vergewisserung“, so Schulz-Berg.
Er begrüßte das neue Instrument der Eckwerteplanung: „Nun haben wir die Eckwerteplanung im Frühjahr, die Mittelfristplanung im Sommer und den Haushalt auf der Herbstsynode. Das scheint mir ein vernünftiger Dreiklang zu sein. Ich hoffe sehr, dass wir bei den vielen Sparvorschlägen, unsere theologischen Kernkompetenzen nicht vergessen.“
Lebendige Gemeinde
In ihrem Votum für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde zeigte sich Anette Rösch einerseits dankbar für die – trotz Corona – guten ökonomischen Entwicklungen, andererseits aber skeptisch, ob die Eckwerteplanung angesichts der weltweiten wirtschaftlichen und damit auch sozialen Folgen des Ukrainekrieges Bestand haben könne.
Ein wichtiges Kapital der Kirche seien die Ehrenamtlichen, die es nun wieder an die Gruppen und Kreise heranzuführen gelte, auch indem man in neue Erprobungsräume investiere: „Denn wo wird unsere Kirche sichtbar und erlebbar? Dort wo sich Christen engagieren und zu Christus unserem Heiland bekennen.“
Rösch begrüßte die Sonderzuweisung in Höhe von 45 Mio. Euro, die den Gemeinden zur Finanzierung der Aufgaben aus dem Klimaschutzkonzept dienten.
Rösch forderte abschließend: „Lassen Sie uns den Zeitenwandel nutzen, um mutig und konsequent und sicher leider oft auch schmerzhaft unsere Kirche zu verschlanken, unseren Gebäudebestand zu reduzieren und dennoch unermüdlich nach Wegen näher zu den Menschen suchen.“
Evangelium und Kirche
Jörg Schaal betonte in seinem Votum für den Gesprächskreis Evangelium und Kirche die Bedeutung der inhaltlichen Debatten auf allen Ebenen, gerade angesichts der Unsicherheiten bei Finanzen und Mitgliederzahlen. Der Missionsgedanke müsse gestärkt werden, „nicht ‚nur‘ für die ganze Welt, sondern auch vor der eigenen Haustür. Und es gibt ‚noch‘ sehr viele Menschen, die sich sehr um dieses Thema bemühen.“ Auch der Pfarrberuf müsse wieder attraktiver werden, und in der Bildung von Kindern bis zu Erwachsenen steckten noch Chancen.
Kirche für morgen
Matthias Vosseler schilderte in seinem Votum für den Gesprächskreis Kirche für morgen seine Erfahrungen beim Sammeln von Hilfsgütern für aus der Ukraine geflüchtete Menschen. Die seien nicht nur von hochverbundenen Gemeindegliedern gekommen sondern auch aus einem über Jahre entstandenen Netzwerk von Menschen. „Mitgliederbindung geschieht dort, wo Menschen sich persönlich begegnen; war die Kirche vor zwei Jahren in den ersten Corona-Monaten kaum mit Wort und Tat präsent, ist dies nun ganz anders“, sagte Vosseler und betonte die Notwendigkeit für Kirche, sichtbar vor Ort bei den Menschen zu sein.
Vosseler ging besonders auf das Thema Mitgliederrückgang ein und fragte insbesondere nach den bereits Ausgetretenen: „Wo sind wir Kirche für Ausgetretene? Wo erreichen wir die in der Gesellschaft, die es noch gibt, die dauerhaft Getauften, das ist gerade unserem Gesprächskreis wichtig“.
Zuletzt betonte Vosseler die Bedeutung des Gebets: „Das Gebet ist nicht die letzte Option, wenn alles andere nicht mehr hilft, sondern immer die erste.
Wenn wir beten, dann deshalb, um uns zu vergewissern und es anderen zuzusagen, dass wir nicht alles in der Hand haben und nicht alles in der Hand haben müssen, sondern aus der Gnade und dem Segen Gottes leben.“
In der Aussprache konzentrierten sich die Synodalen vor Allem auf die Mittel für die popularmusikalische Arbeit einerseits und auf die Frage der Wiederbesetzung des Friedenspfarramtes andererseits.
Holger Stähle (Schwäbisch Hall) formulierte erstens einen selbständigen Antrag, der Oberkirchenrat möge das vakante Friedenspfarramt unverzüglich besetzen, und zweitens einen Antrag zur Geschäftsordnung, über diesen Antrag sofort abzustimmen. Er sagte: „Die Situation schreit nach sofortiger Besetzung.“ Nach der Aussprache zog Stähle beide Anträge aus formal-juristischen Gründen zurück, warb aber weiter für sein das Anliegen.
Dr. Antje Fetzer (Waiblingen), sagte, wenn man an der Schwelle zum dritten Weltkriegs stehe und Krieg als ultima ratio diskutiert werde, bekomme das Friedenspfarramt eine neue Priorität. Und Michael Schradi (Blaubeuren) brachte vor, das Friedenspfarramt mache nach außen sichtbar, wie sich Kirche kompetent einbringen könne. Auch Gerhard Keitel (Maulbronn) setzte sich für eine schnelle Besetzung ein mit dem Argument, es braucht jetzt eine konkrete Ansprechperson. Burkhard Frauer (Ditzingen) betonte die besondere Aufgabe eines Friedenpfarramtes, für die Vernetzung mit Gesellschaft und Politik zu sorgen und das Thema Frieden theologisch zu durchdenken.
Harry Jungbauer (Heidenheim) regte an, den laufenden Prozess zur Definition von Prioritäten und Posterioritäten abzuwarten. Amrei Steinfort (Hechingen) verwies darauf, dass erst kürzlich die Stelle für Friedenspädagogik am Pädagogisch-theologischen Zentrum sehr gut besetzt worden sei. Frieden sei keine extra Pfarrstelle – alle Pfarrerinnen und Pfarrer seien Fachleute für den Frieden. Matthias Böhler (Besigheim) wies darauf hin, dass es in der Eckwerteplanung nicht um konkrete Maßnahmen gehe sondern um den Rahmen. Er wolle über die Frage sprechen, wie man vom Rahmen zu konkreten Maßnahmen komme und wie gesichert werden könne, dass die Synode dabei ausreichend eingebunden werde.
Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel schließlich sicherte zu, die Frage des Friedenspfarramtes im Kollegium des Oberkirchenrats und in der AG „Prioritäten und Posterioritäten“ in die Diskussion einzubringen.
Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) betonte die Bedeutung moderner Kirchenmusik und einer vielfältigen musikalischen Kultur für die kirchliche Beheimatung und kritisierte, dass vom Landesmusikplan nur mehr 300.000 Euro in der Planung übriggeblieben seien. Auch Christiane Mörk (Brackenheim) sagte, viele Menschen kämen nur über die Musik mit Kirche in Kontakt, Kirchenmusik sei „die Herzkammer der Kirche“. Die popularmusikalischen Stellen aus dem Landesmusikplan seien aber bis 2025 befristet und könnten nicht mehr besetzt werden. Dies treffe vor allem die Jüngeren. Matthias Hanßmann (Horb a. N.) sagte, es sei nicht zu vermitteln, dass 40 Mio. Euro für Restrukturierungsmaßnahmen zurückgelegt würden und nur 300.000 Euro für den Landesmusikplan zur Verfügung stünden.
Martin Plümicke kritisierte, in den letzten Jahren habe man panikartig Kürzungen angestoßen. Nun liege das Geld in Rücklagen statt der Arbeit der Gemeinden zur Verfügung zu stehen. Es müsse aber jetzt investiert werden in Mitgliedergewinnung und Inhalte, um die Vielfalt der Volkskirche zu erhalten.
Dr. Gabriele Schöll (Aalen) erinnerte daran, dass die weltweite Kirche keineswegs schrumpfe sondern wachse und stark missionarisch und diakonisch wirke. Auch bei uns müsse Kirche eine Wende zum missionarischen Leben machen: „Kirche muss missionarische Kirche werden.“
Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup betonte in der Diskussion, konkrete Maßnahmen wie Friedenspfarramt und Kirchenmusik könnten in der Sommersynode diskutiert werden. Die Eckwerte bildeten lediglich den finanziellen Rahmen. Er lege Wert darauf, dass der Oberkirchenrat in den letzten Jahren keineswegs panikartig reagiert habe sondern den Haushalt geordnet führe. Man habe Rücklagen aufgebaut, auch um Versäumnisse aus früheren Jahrzehnten auszugleichen.
Antrag 04/22 wurde mit wenigen Enthaltungen angenommen.
Der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Hellger Koepff, berichtete von den Beratungen über den Antrag Nr. 62/20: die Bitte an den Oberkirchenrat, „eine Konzeption zu einer kontinuierlichen Begleitung von Theologiestudierenden durch die Landeskirche zu erstellen und darin die Rolle des Aufnahmegesprächs vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst ins Pfarramt zu klären.“ Grundlage war ein Bericht von Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker, in dem sie detailliert die landeskirchliche Begleitung schilderte: vor und nach dem Grundstudium sowie beim Aufnahmegespräch in den Vorbereitungsdienst.
Bei allen Stufen sei die „Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit“ der Bewerber und Bewerberinnen zentral. Die Landeskirche biete Anregungen zur Selbstreflexion und Hilfestellungen, gegebenenfalls als Empfehlung, aber immer „in Freiheit“. Das Aufnahmegespräch diene auch der Eignungsklärung für den Pfarrdienst; wo Zweifel bestünden, gäbe es ein geordnetes Verfahren, um diese auszuräumen.
Der Ausschuss gelangte, so Koepff, mit der Erstunterzeichnerin Maike Sachs zu der „Überzeugung, dass der Antrag nicht weiterverfolgt werden soll“.