Daniel Born, Vizepräsident des Landtags Baden-Württemberg und kirchenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im LandtagBild: Nico Bähr / EMH

Daniel Born, Vizepräsident des Landtags Baden-Württemberg und kirchenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, dankte in einem Grußwort dem Landesbischof für seine langjährige Arbeit. Er habe ein großes Augenmerk darauf gelegt, Kirche so zu gestalten, dass sie nahe an den Menschen sei und als Hoffnungsgemeinschaft auch in die Gesellschaft hineinwirke. Das tue sie etwa in Form des tätigen Beitrags von Kirche und Diakonie.

Die aktuelle Zeit sei herausfordernd, doch die Herausforderungen eröffneten auch die Möglichkeit, durch das eigene Handeln wirksam zu werden. Er hoffe, dass sich die Kirche positiv weiterentwickele.

Born bekräftigte, dass die Zusammenarbeit mit der Kirche für die politischen Vertreterinnen und Vertreter wichtig sei und wünschte der württembergische Landeskirche „offene Augen, Ohren und Herzen auch in Zukunft“.

Oberkirchenrat Dr. Steffen Merle, Referent für Sozial- und Gesellschaftspolitik der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)Bild: Nico Bähr / EMH

Auch Oberkirchenrat Dr. Steffen Merle, Referent für Sozial- und Gesellschaftspolitik der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), wendete sich in einem Grußwort an die Synodalen. Derzeit sei in der Kirche wichtig, zu entscheiden, in welche Richtung es weitergehe. Doch das sei schwierig, wenn Entscheidungen getroffen werden müssten, ohne weit sehen zu können.

Merle betonte, wichtig sei es, Gottes- und Nächstenliebe als zusammengehörend zu betrachten. Gottes Liebe trage uns zu unseren Mitmenschen.

Über die Vielfalt der württembergischen Landeskirche sei er begeistert.

Der Stiftungsrat der Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds besteht aus acht Mitgliedern, die von der Landessynode für sechs Jahre gewählt werden. Mindestens sechs Mitglieder müssen der Landessynode angehören. Zwei Mitglieder müssen Teil einer Gliedkirche der EKD sein. 

Der Ältestenrat schlägt vor, folgende Personen in den Stiftungsrat zu wählen: 

  • Prof. Dr. Martin Plümicke (Synodalmitglied)  
  • Eckart Schultz-Berg (Synodalmitglied) 
  • Walter Bantleon (extern)  
  • Tobias Geiger (Synodalmitglied)  
  • Michael Schneider (Synodalmitglied)  
  • Michael Fritz (extern)  
  • Jörg Schaal (Synodalmitglied)  
  • Götz Kanzleiter (Synodalmitglied)

Der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 03 - Wahlen in den Stiftungsrat der Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds - Wahlvorschlag des Ältestenrates
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11.03.2022

TOP 03 - Wahlen in den Stiftungsrat der Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds - Wahlvorschlag des Ältestenrates

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July bei seinem Bericht an die Synode.Bild: Nico Bähr / EMH

In seinem Bischofsbericht sprach Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July über die Haltung der „Geistesgegenwart“. 

Die Situation nach dem russischen Angriff auf die Ukraine sei eine „politische Zeitenwende“. Auch die Neuausrüstung der Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro, die wirtschaftlichen Sanktionen und die Isolation Russlands seien beispiellos. Die Folgen seien nicht abzuschätzen.  

Die Bitte um den Heiligen Geist, den Geist des Friedens, sei in diesen Tagen eine dramatische Notwendigkeit, so Landesbischof July. Der Krieg habe eine tiefe Erschütterung, Zorn und Protest ausgelöst. Aber auch zahlreiche Friedensgebete seien daraufhin veranstaltet worden. „Im Hören auf das Wort Gottes und im Gebet können wir unserer Sprachlosigkeit Worte geben lassen“, so der Landesbischof.   

Wichtig sei es, Verbundenheit mit den Minderheitenkirchen und Vertretern der russisch-orthodoxen Kirche zu zeigen und ihnen Schutz zu bieten, auch wenn sie politisch unbequeme Fragen stellten.   

Ukraine-Krieg und Friedensethik  

Die Frage nach der Friedensethik fordere evangelische Christinnen und Christen nun stark heraus. Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Evangelische Landeskirche in Württemberg müssten neu über Friedensarbeit und Friedensethik nachdenken, so July. Dass die deutsche Regierung Waffen in ein Kriegsgebiet sendet, werfe neue Fragen auf.   

Eine weitere Aufgabe sei die Stärkung der Menschen, die sich in der russischen Zivilgesellschaft für den Frieden einsetzen, um dem Krieg in Russland die Legitimation zu entziehen. Die Kirche sollte ihre Stimme für Friedenssuche und Friedensrufe stärken und zugleich in Sorgfalt und theologischer Verantwortung ihre Positionen bedenken. Auch zukünftig sei eine aussagefähige Friedensarbeit notwendig.   

Landeskirche und Diakonie seien auf mehreren Ebenen tätig, bei der Unterstützung der Menschen in der Ukraine, der Flüchtlinge an den Grenzen und in den Nachbarstaaten, der Aufnahme geflüchteter Menschen in Deutschland.   

Landesbischof July forderte auch dazu auf, in dieser akuten Krise die Menschen in den übrigen Konfliktherden und Kriegen weltweit nicht zu vergessen, etwa in Eritrea, Afghanistan, und Ostafrika, sowie die Menschen an den Außengrenzen Europas, die Schutz in Europa suchen. 

Zudem sei es wichtig, die Menschen mit russlanddeutschen und russischen Wurzeln in den Gemeinden und in der Gesellschaft nicht allein zu lassen. Sie befürchteten und erführen derzeit Stigmatisierung und Verurteilung.  

„Geistesgegenwart“ sei Bitte und Verheißung der Stunde, so Landesbischof July. Die Bitte um die Gegenwart des Heiligen Geistes komme auch in vielen Friedensliedern zum Ausdruck.   

Herausforderung Klimawandel 

Es sei wichtig, „geistesgegenwärtig den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen“. Der neue Bericht des Weltklimarates sei alarmierend. „Wir sind erschrocken, dass wir als Menschheitsfamilie trotz alles unsren Wissens um die Probleme nicht rechtzeitig und ausreichend ins Handeln gekommen sind“, so der Landesbischof. Die Kirche appelliere daher eindringlich an die Verantwortlichen in der Politik und der Wirtschaft sowie an die Menschen in den Industrienationen, nicht wegzuschauen. Neue Erkenntnisse und Herausforderungen müssten ins Gespräch gebracht werden, unter anderem in der kirchlichen Bildungsarbeit. Am 25. März finde ein Welt-Klima-Aktionstag hin, am 24. März verabschiede die EKD ein Klimaschutz-Gesetz und eine Roadmap.  

Umgang mit sexualisierter Gewalt im Raum von Kirche und Diakonie   

Landesbischof July verwies darauf, dass am 1. Januar 2022 sei das kirchliche Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten und auch das wissenschaftlich begleitete Projekt „Auf!“ zur Aufarbeitung haben 2021 begonnen.   

Die Landeskirche werde, auch in Zusammenarbeit mit anderen Landeskirchen, weitere Schritte tun. Oberkirchenrätin Professor Dr. Annette Noller (Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Wekrs Württemberg) und er selbst hätten in einem Brief an die ihnen bekannten Betroffenen ihre tiefe Scham über die Fälle des sexuellen Missbrauchs in Kirche und Diakonie ausgesprochen. Der Landesbischof kündigte an, beim Betroffenenforum Menschen anzuhören und auch in der Folgezeit für Einzelgespräche zur Verfügung zu stehen.   

Vertrauenskrise der Kirche  

Das öffentliche Verständnis für Regelungen des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche werde verstärkt hinterfragt oder ganz entzogen, sagte July. Vorurteile würden zunehmen, daher sei Transparenz sehr wichtig, etwa was Finanzen und Kirchensteuer, Staatsleistungen und subsidiäre Aufgaben in Diakonie und Bildung angehe.  

Die Kirche halte geistesgegenwärtig Ausschau danach, wo das Evangelium in unserer sich verändernden Gesellschaft neu gehört werden wolle. Er lade deshalb seit Jahren auch die vielfältigen geistlichen Gemeinschaften in der Landeskirche zu einem Begegnungstag ein.   

Die Kirche brauche sowohl den Blick für Veränderungen, aber auch offene Augen, um vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten zu sehen. Beispiele seien die neuen Aufbrüche, Quartiersarbeit, neue Gottesdienstformen und verschiedene Zugangsformen zur Kirche in Jugendarbeit und Diakonie.   

„Ebenso wie der verfassungsrechtlich garantierte schulische Religionsunterricht ist die Ausbildung kirchlicher Verkündigungsämter an theologischen Fakultäten staatlicher Universitäten Ausdruck und nicht Widerspruch des aufgeklärten Zusammenwirkens zwischen Staat und Kirche“, betonte er. Es gebe eine gute Zusammenarbeit der Fakultät mit Oberkirchenrat und Landessynode.  

Geistlich gegenwärtig sein als Kirche in der Gesellschaft  

Die Gesellschaft befinde sich derzeit in einer Krise. Das gesamtgesellschaftliche Gespräch habe erheblich gelitten, so der Landesbischof weiter. Wichtig sei die Kommunikation des Evangeliums, in runden Tischen, in der Begleitung von Kranken und Sterbenden, in Quartiersarbeit und Bildung. Die Kirche müsse für die Gesellschaft da sein angesichts von Corona und gesellschaftlicher Spannungen.  

Ökumenische Verbundenheit in der einen Kirche Jesu Christi  

Die ökumenische Verbundenheit müsse weiterhin vorangebracht werden. Die Kirche muss eine „Kultur des Zusammenwirkens“ und der „Transformation“ pflegen, die andere ermutigen könne. Die ökumenische Sichtweise müsse aber nicht nur in internationalen Versammlungen am anderen Ort, sondern auch in Württemberg verstärkt werden. Landesbischof July forderte die Synode daher auf, Mitgliedern der internationalen Gemeinden Plätze in der Synode einzuräumen. 

Zum Abschluss betonte July das zugleich entlastende wie ermutigende Bild von der Kirche als wanderndem Gottesvolk: „Das Bild vom ‚wandernden Gottesvolk‘ ist mir deshalb besonders eindrucksvoll, weil es uns von statischen (Ideal-)Vorstellungen entlastet. Weder sind in ihm Vollendungs- noch Vollkommenheitsideale enthalten, die uns entweder entmutigen oder ausruhen lassen. Das Bild der Wanderung spricht von Weite und Bewegung: Oasen und Durststrecken, Murren und Freudenrufe, Klagen und Lobgesänge sind darin enthalten.“

Die Voten der Gesprächskreise zum Bischofsbericht

Hygiene ist Pflicht - nach jedem Wortbeitrag am Rednerpult wird sorgfältig desinfiziert.Bild: Nico Bähr / EMH

In seinem Bischofsbericht sprach Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July über „Geistesgegenwart“. 

Die Situation nach dem russischen Angriff auf die Ukraine sei eine „politische Zeitenwende“. Auch die Neuausrüstung der Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro, die wirtschaftlichen Sanktionen und die Isolation Russlands seien beispiellos. Die Folgen seien nicht abzuschätzen.  

Die Bitte um den Heiligen Geist, den Geist des Friedens, sei in diesen Tagen eine dramatische Notwendigkeit, so Landesbischof July. Der Krieg habe eine tiefe Erschütterung, Zorn und Protest ausgelöst. Aber auch zahlreiche Friedensgebete seien daraufhin veranstaltet worden. „Im Hören auf das Wort Gottes und im Gebet können wir unserer Sprachlosigkeit Worte geben lassen“, so der Landesbischof.   

Wichtig sei es, Verbundenheit mit den Minderheitenkirchen und einzelnen Vertretern der russisch-orthodoxen Kirche zu zeigen und ihnen Schutz zu bieten, auch wenn sie politisch unbequeme Fragen stellten.   

Ukraine-Krieg und Friedensethik  

Die Frage nach der Friedensethik fordere evangelische Christinnen und Christen nun stark heraus. Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Evangelische Landeskirche in Württemberg müssten neu über Friedensarbeit und Friedensethik nachdenken, so July. Dass die deutsche Regierung Waffen in ein Kriegsgebiet sendet, werfe neue Fragen auf.   

Eine weitere Aufgabe sei die Stärkung der Menschen, die sich in der russischen Zivilgesellschaft für den Frieden einsetzen, um dem Krieg in Russland die Legitimation zu entziehen. Die Kirche sollte ihre Stimme für Friedenssuche und Friedensrufe stärken und zugleich in Sorgfalt und theologischer Verantwortung ihre Positionen bedenken. Auch zukünftig sei eine aussagefähige Friedensarbeit notwendig.   

Landeskirche und Diakonie seien auf mehreren Ebenen tätig, bei der Unterstützung der Menschen in der Ukraine, der Flüchtlinge an den Grenzen und in den Nachbarstaaten, der Aufnahme geflüchteter Menschen in Deutschland.   

Landesbischof July forderte auch dazu auf, in dieser akuten Krise die Menschen in den übrigen Konfliktherden und Kriegen weltweit nicht zu vergessen, etwa in Eritrea, Afghanistan, und Ostafrika, sowie die Menschen an den Außengrenzen Europas, die Schutz in Europa suchen. 

Zudem sei es wichtig, die Menschen mit russlanddeutschen und russischen Wurzeln in den Gemeinden und in der Gesellschaft nicht allein zu lassen. Sie befürchteten und erführen derzeit Stigmatisierung und Verurteilung.  

„Geistesgegenwart“ sei Bitte und Verheißung der Stunde, so Landesbischof July. Die Bitte um die Gegenwart des Heiligen Geistes komme auch in vielen Friedensliedern zum Ausdruck.   

Herausforderung Klimawandel 

Es sei wichtig, „geistesgegenwärtig den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen“. Der neue Bericht des Weltklimarates sei alarmierend. „Wir sind erschrocken, dass wir als Menschheitsfamilie trotz alles unsren Wissens um die Probleme nicht rechtzeitig und ausreichend ins Handeln gekommen sind“, so der Landesbischof. Die Kirche appelliere daher eindringlich an die Verantwortlichen in der Politik und der Wirtschaft sowie an die Menschen in den Industrienationen, nicht wegzuschauen. Neue Erkenntnisse und Herausforderungen müssten ins Gespräch gebracht werden, unter anderem in der kirchlichen Bildungsarbeit. Am 25. März finde ein Welt-Klima-Aktionstag statt, am 24. März verabschiede die EKD ein Klimaschutz-Gesetz und eine Roadmap.  

Umgang mit sexualisierter Gewalt im Raum von Kirche und Diakonie   

Landesbischof July verwies darauf, dass am 1. Januar 2022 das kirchliche Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten sei  und auch das wissenschaftlich begleitete Projekt „Auf!“ zur Aufarbeitung habe 2021 begonnen.   

Die Landeskirche werde, auch in Zusammenarbeit mit anderen Landeskirchen, weitere Schritte tun. Oberkirchenrätin Professor Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg (DWW) und er selbst hätten in einem Brief an die ihnen bekannten Betroffenen ihre tiefe Scham über die Fälle des sexuellen Missbrauchs in Kirche und Diakonie ausgesprochen. Der Landesbischof kündigte an, beim Betroffenenforum Menschen anzuhören und auch in der Folgezeit für Einzelgespräche zur Verfügung zu stehen.   

Vertrauenskrise der Kirche  

Das öffentliche Verständnis für Regelungen des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche werde verstärkt hinterfragt oder ganz entzogen, sagte July. Vorurteile würden zunehmen, daher sei Transparenz sehr wichtig, etwa was Finanzen und Kirchensteuer, Staatsleistungen und subsidiäre Aufgaben in Diakonie und Bildung angehe.  

Die Kirche halte geistesgegenwärtig Ausschau danach, wo das Evangelium in unserer sich verändernden Gesellschaft neu gehört werden wolle. Er lade deshalb seit Jahren auch die vielfältigen geistlichen Gemeinschaften in der Landeskirche zu einem Begegnungstag ein.   

Die Kirche brauche sowohl den Blick für Veränderungen, aber auch offene Augen, um vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten zu sehen. Beispiele seien die neuen Aufbrüche, Quartiersarbeit, neue Gottesdienstformen und verschiedene Zugangsformen zur Kirche in Jugendarbeit und Diakonie.   

„Ebenso wie der verfassungsrechtlich garantierte schulische Religionsunterricht ist die Ausbildung kirchlicher Verkündigungsämter an theologischen Fakultäten staatlicher Universitäten Ausdruck und nicht Widerspruch des aufgeklärten Zusammenwirkens zwischen Staat und Kirche“, betonte er. Es gebe eine gute Zusammenarbeit der Fakultät mit Oberkirchenrat und Landessynode.  

Geistlich gegenwärtig sein als Kirche in der Gesellschaft  

Die Gesellschaft befinde sich derzeit in einer Krise. Das gesamtgesellschaftliche Gespräch habe erheblich gelitten, so der Landesbischof weiter. Wichtig sei die Kommunikation des Evangeliums, an runden Tischen, in der Begleitung von Kranken und Sterbenden, in Quartiersarbeit und Bildung. Die Kirche müsse für die Gesellschaft da sein angesichts von Corona und gesellschaftlicher Spannungen.  

Ökumenische Verbundenheit in der einen Kirche Jesu Christi  

Die ökumenische Verbundenheit müsse weiterhin vorangebracht werden. Die Kirche muss eine „Kultur des Zusammenwirkens“ und der „Transformation“ pflegen, die andere ermutigen könne. Die ökumenische Sichtweise müsse aber nicht nur in internationalen Versammlungen am anderen Ort, sondern auch in Württemberg verstärkt werden. Landesbischof July forderte die Synode daher auf, Mitgliedern der internationalen Gemeinden Plätze in der Synode einzuräumen. 

Zum Abschluss betonte July das zugleich entlastende wie ermutigende Bild von der Kirche als wanderndem Gottesvolk: „Das Bild vom ‚wandernden Gottesvolk‘ ist mir deshalb besonders eindrucksvoll, weil es uns von statischen (Ideal-)Vorstellungen entlastet. Weder sind in ihm Vollendungs- noch Vollkommenheitsideale enthalten, die uns entweder entmutigen oder ausruhen lassen. Das Bild der Wanderung spricht von Weite und Bewegung: Oasen und Durststrecken, Murren und Freudenrufe, Klagen und Lobgesänge sind darin enthalten.“

Die Voten der Gesprächskreise

Votum des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde

Matthias Hanßmann vom Gesprächskreis "Lebendige Gemeinde" stellte in seinem Votum fest, die Landeskirche werde durch den Krieg in der Ukraine zur Besinnung gerufen. Die Kirche sei „durch den Ukrainekrieg über die nächsten Jahre hinweg enorm herausgefordert. Es gilt dauerhaft anzupacken und abzugeben – und das in Zeiten eigener Rückzugsentwicklungen.“ Das 100-Milliarden-Euro-Rüstungspaket der Bundesregierung fordere die Kirche heraus, „in ökumenischer Geschlossenheit“ dieses Thema zu diskutieren. Die Landeskirche müsse dazu unbedingt in die Friedensarbeit investieren. 

In einem zweiten Gedanken betonte Hanßmann, es gelte den Blick auf die Kirchenmitglieder zu lenken und vermehrt von Jesus Christus als Heiland zu sprechen: „Der Weckruf, sich dem lebendigen Jesus Christus zuzuwenden, ist eine zentrale Botschaft der Christenheit. Er ist der Friede, er ist das Heil dieser Welt. Denn wenn wir uns schon durch unser Helfen und Einmischen ein Stück heile Welt erhoffen, sollten wir noch viel mehr von der Hoffnung angetrieben sein, dass Gott dem teuflischen Treiben, der Sünde der Welt, das Heil entgegensetzt. Das „unvergängliche Wesen“ ist ein besonnener und belastbarer Verkündigungsinhalt gelebter Hoffnung. Lasst uns vom Heiland, vom Heilsbringer reden – von Jesus Christus. Oder nochmals mit Paulus: Lasst Euch versöhnen mit Gott!“

Zuletzt ging Hanßmann auf das Thema Mitgliederrückgang ein und forderte, die Kirche müsse – gerade auch im Hinblick auf die hochverbunden Mitglieder – missionarisch erkennbarer werden: „Tatsächlich … warten Menschen auf eine klare Verkündigung, wo das Heil zu finden sei.“ Hanßmann warb für eine Ermöglichungskultur, die Freiräume für alternative Gemeindeformen biete. Wichtig sei aber auch die Förderung der Musik als „unvergleichbarer, positiver Marke für kirchliche Arbeit … Hier wird Kirche lebendig und zum klangvollen Gebet aller Generationen und aller Frömmigkeitsprägungen.“

Votum des Gesprächskreises Offene Kirche  

Hellger Koepff vom Gesprächskreis "Offene Kirche" dankt all denen, die sich in Form von Friedensgebeten, Mahnwachen und praktischen Hilfen für Frieden in der Ukraine einsetzen. 

Der Gesprächskreis kritisiert jedoch, dass die Ausgaben für Rüstung so stark angehoben worden sind. Die ergriffenen politischen Maßnahmen angesichts des Kriegs in der Ukraine dürfen nicht auf Kosten des Klimaschutzes gehen. Auch in Zukunft müssten Versöhnungsprojekte unterstützt werden. 

Eine starke Friedensarbeit sei weiterhin notwendig. Die Offene Kirche fordert, dass die Stelle des Friedenspfarrers oder der Friedenspfarrerin unverzüglich neu besetzt werde. So könne eine neue Struktur dafür gesucht werden und die Friedensarbeit der württembergischen Landeskirche könne mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten. 

Die Beziehungen der weltweiten Ökumene seien für die Evangelische Landeskirche in Württemberg sehr wichtig. Die internationale Ökumene müsse finanziell gestärkt und ausgebaut werden, die Landeskirche müsse Partnerin sein für Kirchen in Krisenregionen weltweit. 

Zum Abschluss: Der Gesprächskreis „Offene Kirche“ begrüße das neue Gewaltschutzgesetz.

Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche 

Der Umgang mit sexualisierter Gewalt sei ein Themenfeld, bei dem die Kirche nicht nachlassen dürfe, so Amrei Steinfort vom Gesprächskreis "Evangelium und Kirche". Prävention und Aufarbeitung müssen weiter vorangebracht werden. Das Themenfeld müsse dringend in die Struktur der Landeskirche eingebunden werden. Die Einrichtung einer eigenen, weisungsungebunden Fachstelle für das Thema sexualisierte Gewalt sei nötig, um das Thema deutlich in Kirche und Diakonie hervorzuheben und für eine stärkere Verbindlichkeit zu sorgen. 

Das Verhältnis von Kirche und Staat werde die Kirche in Zukunft stärker beschäftigen. Steinfort plädiert dafür, proaktiver zu werden. 

Öffentliche Religion und wissenschaftliche Theologie können vieles zu gesellschaftlichen Debatten beitragen, etwa dem assistierten Suizid. Diakonische Einrichtungen setzen sich für die Gesellschaft ein. 

Auch im Bereich Bildung könnte die evangelische Kirche einen wertvollen Beitrag leisten. 

Themen, die in der Öffentlichkeit kritisch diskutiert würden, müssen offen diskutiert werden, etwa im Bereich kirchliches Arbeitsrecht. Bei der Ablösung der Staatsleistungen plädiere sie dafür, das Thema jetzt anzugehen. Um den Verfassungsauftrag „Ablösung der Staatsleistungen“ umzusetzen, benötige es eine proaktive Arbeitsgruppe aus Expertinnen und Experten. 

Die weltweite Ökumene sei sehr wichtig. Mitglieder internationaler Gemeinden könnten in die Synode aufgenommen werden. Unklar ist dem Gesprächskreis noch, wie man mögliche Synodale auswählen solle. 

Votum des Gesprächskreises Kirche für morgen 

Der Gesprächskreis „Kirche für morgen“ spricht sich dafür aus, Friedensarbeit müsse Friedens- und Entwicklungsprojekte fördern, Zivilgesellschaften stärken und zugleich militärische Friedensmissionen begleiten. 

Die wissenschaftliche theologische Arbeit der Fakultät in Tübingen sei für die Kirche sehr wichtig. Es müssten aber mehr Antworten auf alltägliche Fragen der Zeit gegeben werden. Die Theologische Fakultät müsse auch Antworten finden, die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht verstehen würden. 

Um den Klimaschutz voranzubringen, solle „Klimaschutz vor Denkmalschutz“ gelten. 

Der Gesprächskreis lobt die Aktion der Landeskirche „Kirchensteuer wirkt“.  Das Verhältnis von Kirche und Staat sei gut so, wie es ist. Die Struktur der Kirche müsste jedoch modernisiert werden.

 

Aussprache

Maike Sachs (St. Johann-Gächingen) würdigte in ihrer Stellungnahme den hohen Wert der theologischen Ausbildung an öffentlichen Hochschulen, betonte aber auch, es sei wichtig, dass die Landeskirche sich wiederum in die akademische Ausbildung mit ihren eigenen Anliegen einbringe, wie Kirche wieder anziehend werden könne. Sie bat den Landesbischof, dieses Anliegen in die Gespräche mit der Tübinger Fakultät mitzunehmen.

Reinhold Schuttkowski (Tuttlingen, Balingen) forderte, das Friedenspfarramt müsse wieder besetzt werden. Die Idee eines Lebens ohne Rüstung sei eine respektable Haltung, könne aber einer Gesellschaft nicht verordnet werden. Der Krieg in der Ukraine zeige, dass Waffen auch schützen könnten. Das hätten die letzten Jahrzehnte gezeigt. „Liebe Deine Feinde“, das könne auch bedeuten, selber stark zu sein und so den Feind davor zu bewahren, zum Mörder zu werden.

Thomas Stuhrmann (Abstatt) warb dafür, die alternativen Zugänge zum Pfarramt, insbesondere für berufserfahrene Menschen, weiter auszubauen. 

Yasna Crüsemann (Geislingen) begrüßte den Impuls des Landesbischofs, internationalen Gemeinden Zugang zur Synode zu geben, dies sei überfällig. Sie betonte, es sei unerträglich, dass der russisch-orthodoxe Patriarch Kyrill I. den Krieg rechtfertige, statt sich gegen ihn zu wenden. Sie forderte die Landeskirche auf, sich von Kyrill I. klar zu distanzieren und klarzumachen, dass er die gemeinsame Grundlage verlassen habe.

Dr. Gabriele Schöll (Aalen) brachte die Idee ein, internationalen Gemeinden Raum für Grußworte in Synodentagungen zu geben, um die Wertschätzung ihrer Vielfalt und bereichernden Wirkung zum Ausdruck zu bringen.

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) betonte, wie wichtig es sei, sich als Landeskirche mit der Frage zu befassen, ob man Waffen in die Hand nehmen wolle, um dem Bösen Einhalt zu gebieten. Dabei könne es aber sicher keine einfachen Antworten geben.

Dr. Antje Fetzer (Waiblingen) erzählte von der Erfahrung, dass die Friedensgebete der letzten Wochen den Gemeinden Kraft gegeben haben.

Hellger Koepff (Biberach) befasste sich in seinem Statement mit einer Diskrepanz, die er in der Arbeit der theologischen Fakultät in Tübingen beobachte. Dort befasse man sich einerseits mit den aktuellen gesellschaftlichen Fragen und andererseits mit der Erforschung der biblischen Urtexte – aber die Vermittlung zwischen beiden Aspekten fehle: „Was bedeuten die biblischen Texte für den persönlichen Glauben heute und was für unsere Pfarrerinnen und Pfarrer?“ Die Geistesgegenwart, über die Landesbischof July gesprochen habe, müsse diese Vermittlung ermöglichen.

Kai Münzing (Dettingen an der Erms) fragte, warum es nicht gelinge, austretende Kirchenmitglieder mit der Sprache der Bibel zu erreichen. Darauf müsse viel mehr Energie verwendet werden.

Prof. Dr. Jürgen Kampmann von der Tübinger theologischen Fakultät dankte für die kritischen Impulse, die er gerne in die Fakultät mitnehme. Er wies zudem darauf hin, dass erst kürzlich ein neuer theologischer Studiengang für Menschen mit Berufserfahrung eingerichtet worden sei. Auch um die geforderte hermeneutische Vermittlung von biblischen Themen und gesellschaftlichen Fragen bemühe man sich intensiv in verschiedenen Fächern. 

TOP 04 - Bericht des Landesbischofs - Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July
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18.03.2022

TOP 04 - Bericht des Landesbischofs - Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July

In seinem Bericht zu dieser Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes erklärte Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, dass mit dieser Ergänzung der Kirchenverfassung die Landessynode in die Lage versetzt werde, ihre Geschäftsordnung so zu verändern, dass in eng begrenztem Rahmen die audiovisuelle Teilnahme an Verhandlungen der Landessynode ohne persönliche Anwesenheit möglich werde. Von dieser Möglichkeit sollen jedoch geheime Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen bleiben.  

Der Rechtsausschuss, die Gesprächskreise und der geschäftsführende Ausschuss seien sich einig, dass dies als Ausnahme in bestimmten Fällen möglich sein solle, etwa bei Verhinderung durch Krankheit oder ähnliches. Nach wie vor sei aber vor Allem die präsente Teilnahme gewünscht. Audiovisuelle Teilnahmen müssen vom Präsidenten oder der Präsidentin der Landessynode genehmigt werden.  

Die jetzige Gesetzesänderung schafft die Voraussetzung dafür, dass die Synode in einem weiteren Schritt ihre Geschäftsordnung anpassen kann. Diese Änderung der Geschäftsordnung soll unter TOP 10 verhandelt werden. 

Das notwendige Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes wurde in erster und zweiter Lesung verabschiedet.

TOP 05 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 23) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vors. Dr. M. Plümicke
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16.03.2022

TOP 05 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 23) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vors. Dr. M. Plümicke

TOP 05 - Beilage 23 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes
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11.03.2022

TOP 05 - Beilage 23 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes

Oberkirchenrat Christian Schuler.Bild: Nico Bähr / EMH

Oberkirchenrat Christian Schuler präsentierte das Eckpunktepapier Verwaltungsreform und erläuterte die jeweiligen  Entwicklungsschritte. Nach einer 5jährigen Strategie- und Erprobungsphase soll ein vorläufiger Gesetzesentwurf beschlossen werden.  Mit Fachleuten wurde seit 2017 ein Zielbild 2030 entwickelt, in den Synodenausschüssen beraten und als Eckpunktepapier zur Reform der Verwaltung der Synode vorgelegt. Die Grundlagen und die Trägerschaft, genauso wie der Zuschnitt der Regionalverwaltungen sind in dem Papier beschrieben. Die regionale Unterteilung orientiert sich im Wesentlichen an den heute bestehenden Landkreisen. Die Trägerschaft und somit auch die Personalfragen sollen bei der Landeskirche liegen. Das biete qualifizierte Stellvertretungen und größere Aufstiegs- und Wechselmöglichkeiten. Konkrete Ansprechpersonen sollen den jeweiligen Kirchengemeinden zugeordnet werden. Es soll unterschieden werden zwischen Erledigungsaufgaben für die Kirchengemeinden und landeskirchlichen Aufgaben. Auf der Ebene der Kirchenbezirke und Kirchengemeinden fallen Teilaufgaben und somit auch die damit verbundenen Stellenanteile weg.

Aus den verbleibenden Aufgaben der Kirchenpflege und aus dem Sekretariatsbereich soll das neue Berufsbild „Assistenz der Gemeindeleitung“ etabliert werden. Der Übergang soll gemeinsam mit den beteiligten Personen gestaltet und an die laufenden Prozesse Pfarrplan 24/30, Digitalisierung und Projekt Zukunft Finanzwesen abgestimmt werden. Die Kosten für die Anpassung der Verwaltung betragen etwa 639.000 €/Jahr. Dem gegenüber steht die Einsparung für die Bündelung von Verwaltungsaufgaben, die Zusammenführung der beiden Berufsbilder, der Wegfall von Sachmitteln und einer Stelle im Personalwesen.

Auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt schwer exakt zu beziffern ist, wird deutlich, dass durch die Umstrukturierung deutliche Einsparungen erbracht werden können. Es soll eine besser vernetzte und zukunftsfähigere Verwaltung entstehen,  jede Kirchengemeinde soll durch stabile und rechtssicher agierende Finanz- und Personalverwaltung unterstützt werden. Pfarrerinnen und Pfarrer sollen von den Personalverantwortung entlastet werden.  

TOP 06 - Eckpunktepapier Verwaltungsreform
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11.03.2022

TOP 06 - Eckpunktepapier Verwaltungsreform

TOP 06 - Eckpunktepapier Verwaltungsreform - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat M. Schuler
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16.03.2022

TOP 06 - Eckpunktepapier Verwaltungsreform - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat M. Schuler

TOP 06 - Eckpunktepapier Verwaltungsreform - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat M. Schuler - Präsentation
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16.03.2022

TOP 06 - Eckpunktepapier Verwaltungsreform - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat M. Schuler - Präsentation

Andrea Bleher, die stellvertretende Präsidentin der Landesynode, berichtete aus den beiden Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses seit der Herbsttagung.  

Folgende Beschlüsse wurden in der Sitzung vom 24. Januar gefasst:   

Zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes: Wegen der Pandemie wurden die Anordnungen gem. § 29 Abs. 1 Kirchenverfassungsgesetz verlängert. Bleher wies darauf hin, dass der Rechtsausschuss beauftragt ist, eine entsprechende Regelung für das Plenum zu erarbeiten, die in begründeten Ausnahmefällen eine audiovisuelle Teilnahme für analog einberufene Sitzungen ermöglicht. Der Gesetzesentwurf liegt als Beilage 23 zu TOP 5 der aktuellen Tagung vor; unter TOP 10 kann die Geschäftsordnung entsprechend geändert werden. Verlängert wurden in der Januarsitzung die Regelungen zur Tagung der Landessynode ohne persönliche Anwesenheit sowie zur rechtzeitigen Verkündigung von Gesetzen in elektronischer Form.  

Der Ausschuss beschloss ferner die Verlängerung der Anordnungen hinsichtlich der Kirchengemeindeordnung, wie die vorübergehende Änderung der Gottesdienstordnung oder die Durchführung von Sitzungen in audiovisueller Form.  

Weitere Beschlüsse des Geschäftsführenden Ausschusses betrafen die Ausführungsverordnung zum Pfarrstellengesetz zur Besetzung von Pfarrstellen und die Änderung des Kirchlichen Gesetzes über die Gottesdienstordnung zur Möglichkeit, Gottesdienste in verkürzter Form zu feiern. 

Nach einer beschlossenen Änderung der Konfirmationsordnung kann der Kirchengemeinderat die Konfirmationstage zur Abwendung drohender Gefahren festlegen; die Feiertagsordnung wurde unter derselben Voraussetzung um Möglichkeiten zu Ausnahmen von Feiern von Gottesdiensten und Abendmahl ergänzt.  

Wenn keine Ausnahmeregelung mehr erforderlich ist, können die Änderungen zur Kirchengemeindeordnung und zum Pfarrstellengesetz durch Verordnung des Oberkirchenrates geändert werden.  

Die Änderungen gelten seit 1. Februar 2022 und bis zum 1. Januar 2023. 

Auf seiner Sitzung am 4. Februar 2022 beschloss der Geschäftsführende Ausschuss eine Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes zur Teilnahme mittels Video- oder Telefonkonferenz in Ausnahmefällen. Diese Anordnung gilt seit 1. März 2022 bis 1. Februar 2023.  

  

 

TOP 07 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Stellv. Präsidentin A. Bleher
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16.03.2022

TOP 07 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Stellv. Präsidentin A. Bleher

  • Antrag Nr. 05/22: Umstellung auf einen Doppelhaushalt. Der Antrag wird an den Ältestenrat verwiesen unter Beteiligung des Finanzausschusses.
  • Antrag Nr. 06/22: Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt. Der Antrag wird an den Theologischen Ausschuss verwiesen.
  • Antrag Nr. 07/22: Schaffung einer unbefristeten Stelle für eine Kunstbeauftragte bzw. einen Kunstbeauftragten. Der Antrag wird an den Finanzausschuss verwiesen.
  • Antrag Nr. 08/22: 1000 Dächer Programm. Der Antrag wird an den Finanzausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.
  • Antrag Nr. 09/22: Zuschüsse an Kirchengemeinden bei Bauvorhaben – Aufhebung unterschiedlicher Behandlung von Zuschüssen des Ausgleichstocks und Zuschüssen des Kirchenbezirks bei Veräußerung geförderter Maßnahmen. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 10/22: Hilfe für die Ukraine und die angrenzenden Länder, Aussprache, Beschluss. Antrag wurde einstimmig angenommen.
  • Antrag Nr. 11/22: Ermöglichung von Mitgliedschaften in Vereinen. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss verwiesen.
  • Antrag Nr. 12/22: Landeskirchliche Anstellung für Menschen aus kirchenfremden Berufsfeldern. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.
  • Antrag Nr. 13/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 2 a. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 14/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 5. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 15/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 12. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 16/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 13. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 17/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 14. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 18/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 21. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 19/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 25. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 20/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 31. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 21/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 32. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 22/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 33. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 23/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 40 b. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 24/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 40 c. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 05-22 - Umstellung auf einen Doppelhaushalt
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10.03.2022

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 05-22 - Umstellung auf einen Doppelhaushalt

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 06-22 - Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 06-22 - Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 07-22 - Schaffung einer unbefristeten Stelle für eine Kunstbeauftragte bzw. einen Kunstbeauftragten
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 08-22 - 1000 Dächer-Programm
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 08-22 - 1000 Dächer-Programm

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 09-22 - Zuschüsse an Kirchengemeinden bei Bauvorhaben
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 10-22 - Hilfe für die Ukraine und die angrenzenden Länder
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 10-22 - Hilfe für die Ukraine und die angrenzenden Länder

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 11-22 - Ermöglichung von Mitgliedschaften in Vereinen
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 12-22 - Landeskirchliche Anstellung für Menschen aus kirchenfremden Berufsfeldern
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 14-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 5
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 17-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 14
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 18-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 21
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 20-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 31
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 23-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 40 b
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 24-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 40 c
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10.03.2022

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 24-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 40 c

Nr. 27/16 zum „Mutmacherfonds“

Nr. 28/16 zum Studiengang Evangelische Theologie für Berufsqualifizierte (Kirchlicher Abschluss – Master)

Nr. 29/16 zur Fortschreibung des Landeskirchenmusikplanes

Nr. 30/16 zur Anerkennung von Berufsgruppen für den Dienst des Diakonates und im Pfarrdienst

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10.03.2022

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 27-16 zum Mutmacherfonds

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 27-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin Prof. Dr. A. Noller
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TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 27-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin Prof. Dr. A. Noller

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 28-16 zum Studiengang Evangelische Theologie für Berufsqualifizierte - Kirchlicher Abschluss - Master
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TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 28-16 zum Studiengang Evangelische Theologie für Berufsqualifizierte - Kirchlicher Abschluss - Master

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 28-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin K. Nothacker
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16.03.2022

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 28-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin K. Nothacker

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 29-16 zur Fortschreibung des Landeskirchenmusikplanes
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10.03.2022

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 29-16 zur Fortschreibung des Landeskirchenmusikplanes

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 29-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. U. Heckel
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17.03.2022

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 29-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. U. Heckel

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 30-16 zur Anerkennung von Berufsgruppen für den Dienst des Diakonates und im Pfarrdienst
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TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 30-16 zur Anerkennung von Berufsgruppen für den Dienst des Diakonates und im Pfarrdienst

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 30-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätinnen K. Nothacker und C. Rivuzumwami
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16.03.2022

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