Die Mitglieder des Nominierungsausschuss wurden wie vorgeschlagen gewählt. Damit setzt sich der Nominierungsausschuss wie folgt zusammen:

  • Sabine Foth (Synodalpräsidentin, Mitglied Kraft Amtes) 
  • Andrea Bleher (stellvertretende Synodalpräsidentin, Mitglied Kraft Amtes) 
  • Johannes Eißler (stellvertretender Synodalpräsident, Mitglied Kraft Amtes) 
  • Ines Göbbel (Möglingen) 
  • Hellger Koepff (Biberach) 
  • Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) 
  • Matthias Hanßmann (Vaihingen an der Enz) 
  • Steffen Kern (Walddorfhäslach) 
  • Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) 
  • Simon Blümcke (Ravensburg) 
  • Matthias Böhler (Besigheim)

Der Oberkirchenrat entsendet drei Mitglieder in den Ausschuss: Direktor Stefan Werner, Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker und die Prälatin von Ulm, Gabriele Wulz.

Zur Bischofswahl: Nachdem sich der Nominierungsausschuss konstituiert hat, macht er sich auf die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Maximal drei Personen kann er der Landesynode vorschlagen. Die Wahl ist für die Frühjahrssynode 2022 vorgesehen, am 24. Juli 2022 soll in einem Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche der Bischofswechsel vollzogen werden.


TOP 01 - Nominierungsausschuss zur Bischofswahl im Jahr 2022 - Wahlvorschlag des Ältestenrates
download

Info: 87 KB | PDF
30.06.2021

TOP 01 - Nominierungsausschuss zur Bischofswahl im Jahr 2022 - Wahlvorschlag des Ältestenrates

Beschluss: Das Gesetz ist in 2. Lesung beschlossen worden. Mehr dazu finden Sie unter dem entsprechenden TOP des ersten Sitzungstages.


TOP 04 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 17) - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller
download

Info: 135 KB | PDF
01.07.2021

TOP 04 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 17) - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller

TOP 04 - Beilage 17 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes
download

Info: 66 KB | PDF
30.06.2021

TOP 04 - Beilage 17 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes

Beschluss: Das Gesetz ist in 2. Lesung beschlossen worden. Mehr dazu finden Sie unter dem entsprechenden TOP des ersten Sitzungstages.


TOP 06 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller
download

Info: 131 KB | PDF
01.07.2021

TOP 06 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller

TOP 06 - Änderungsantrag Nr. 29-21 - Beilage 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle
download

Info: 186 KB | PDF
30.06.2021

TOP 06 - Änderungsantrag Nr. 29-21 - Beilage 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle

TOP 06 - Beilage 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle
download

Info: 96 KB | PDF
30.06.2021

TOP 06 - Beilage 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle


Johannes Eißler, stellvertretender Synodalpräsident.elk-wue.de / Gottfried Stoppel

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) zur Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung der Landeskirche im Jahr 2018 stand im Mittelpunkt der Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses am 17. Mai 2021. Wie Johannes Eißler, stellvertretender Präsident der Landessynode, berichtete, habe das Rechnungsprüfamt etwa 275 einzelne Prüfungen im landeskirchlichen Bereich durchgeführt - trotz der Corona- und damit Homeoffice-Bedingunen. 

Für die synodale Prüfergruppe, bestehend aus Ulrike Bauer, Jörg Schaal und Eckart Schultz-Berg, berichtete deren Vorsitzender Reiner Klotz, dass es noch zu klärende Punkte gäbe, etwa die zeitnahe Weiterleitung von Kirchenopfern.  

Nachdem verfahrensgemäß der Finanzausschuss zuvor einstimmig Entlastung empfohlen hatte, erteilte der Geschäftsführende Ausschuss nach kurzer Aussprache ebenfalls Entlastung. Das RPA prüft die Finanzen im Bereich der Landeskirche unabhängig im Auftrag der Landessynode. Die Dienstaufsicht über den Leiter des RPA hat die Präsidentin der Landessynode. 

TOP 19 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Zweiter Stellv. Präsident Eißler
download

Info: 107 KB | PDF
01.07.2021

TOP 19 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Zweiter Stellv. Präsident Eißler

Den Bericht des Sonderausschusses trug die stellvertretende Ausschusvorsitzende Maike Sachs vor.elk-wue.de / Gottfried Stoppel

Maike Sachs, stellvertretende Vorsitzende des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte berichtete über vielfältige Rückmeldungen aus der Synode, auf die Debatte im Rahmen der Frühjahrssynode 2021 zu Antrag 01/21 sowie auf Anregungen von außen und aus den Ausschüssen der Synode, die in den vorliegenden Antrag eingeflossen seien. Auch nannte sie verschiedene frühere Anträge, die aus Sicht des Sonderausschusses mit dem vorliegenden Antrag berücksichtigt seien. Details dazu finden Sie in Sachs‘ Bericht als PDF-Download unter diesem Text.  

Sachs betonte weiter, es gelte vor Allem, „die Stimmen der jungen Generation zu hören“ und „mit ihnen und für sie Kirche zu gestalten“. Dafür müsse die Kirchenleitung „strukturell Freiräume eröffnen, in denen erprobt und innovativ gestaltet werden“, um das „Gestaltungspotential, das in Veränderungen schlummert“, zu nutzen. Sachs stellte heraus, Kirche müsse „nicht einfach weniger werden, sondern kleiner, fokussierter, vernetzter und damit stärker“. 

Mit dem vorliegenden Antrag 34/21 möge die Landessynode beschließen, den Oberkirchenrat zu bitten, „bei anstehenden Entscheidungen und Abwägungen folgende Kriterien anzuwenden“, die Sie im Folgenden im Wortlaut finden: 

Die Kriterien im Wortlaut

„Auftrag: Kirche gibt weiter, was sie empfängt: Sie versteht sich nach der Verheißung von Jesus Christus als Licht und Salz der Erde. Christus sendet sie in die Welt.  

Deshalb möchte sie Menschen für Gott gewinnen und mit ihm in Verbindung bringen.  

Maßstab der kirchlichen Arbeit sind die Heilige Schrift und die Bekenntnisse der Reformation (§1 Kirchenverfassungsgesetz).  

Gemäß ihrem Auftrag orientiert sich die württembergische Landeskirche im Zuge der inhaltlichen Schwerpunktsetzung an folgenden Kriterien:  

Die Kirche nimmt ihren Auftrag in lokalen, globalen und digitalen Kontexten wahr.  

Die Kirche wirkt sichtbar und erfahrbar in einer pluralen Gesellschaft.  

Sie nimmt ihre Verantwortung als Teil der weltweiten Kirche wahr und bleibt im Gespräch mit anderen Konfessionen und Religionen.  

Die kirchliche Arbeit gewinnt Menschen für das Evangelium, wendet sich den Nächsten zu und entfaltet eine große Bindungskraft.  

Die Ehrenamtlichen werden gestärkt.  

Es werden Kooperationen gestärkt und Synergien geschaffen, Ineffizienzen und Doppelstrukturen abgebaut und vermieden.“ 

Sachs dankte dem Direktor des Oberkirchenrats, Stefan Werner, für sein Engagement in diesem Thema und dem gesamten Kollegium des Oberkirchenrats für seine inhaltlichen Anregungen. So habe der Oberkirchenrat zum Beispiel die Installation einer paritätisch aus Synode und Oberkirchenrat besetzen Arbeitsgruppe angeregt, die erste Einsparvorschläge diskutieren solle. Folgende Synodale habe der Sonderausschuss für diese Arbeitsgruppe benannt: Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen), Matthias Hanßmann (Vaihingen an der Enz), Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm), Matthias Böhler (Besigheim), Jörg Beurer (Heilbronn), Siegfried Jahn (Blaufelden), Ruth Bauer (Alfdorf), Tobias Geiger (Bernhausen), Sabine Foth (Stuttgart). 

Die Voten der Gesprächskreise

„Kein Grund, depressiv zu werden“

Für die Offene Kirche warb Prof. Dr. Martin Plümicke für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, die vom Oberkirchenrat geplanten Einsparungen von 0,9 Prozent pro Jahr seien nicht notwendig. Zwar sei die Kirchensteuer im leichten Sinkflug, und durch den Mitgliederrückgang stecke die Kirche in einer Krise. Gleichzeitig schenke Gott aber Rahmenbedingungen, von denen jeder Sanierer nur träumen würde. Dem Oberkirchenrat sei es gelungen, eine depressive Stimmung in der Landeskirche zu verbreiten, so dass der Eindruck entstehe, es bleibe nur eine kontrollierte Abwicklung. Jedoch habe Gott nicht den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit gegeben. Durch Sparen dagegen verlöre Kirche „immer weiter an Relevanz und Akzeptant in unserer Gesellschaft“ und beschleunige den Abwärtstrend. Für die OK erklärte er die Bereitschaft, über strukturelle Veränderungen zu diskutieren, die den geringeren Mitgliederzahlen gerecht würden. Kürzungen im inhaltlichen Bereich lehne die OK dagegen ab. Für Angebote, die sich überlebt hätten, sollte die Frage lauten: „Wie können wir uns neu aufstellen, was müssen wir stattdessen machen?“. Mit Bezug auf das biblische Gleichnis von den anvertrauten Talenten sagte Plümicke: „Talente in Form von Kirchensteuer haben wir unglaublich viel anvertraut bekommen.“ Er warb dafür, sich Ziele zu setzen, zum Beispiel den Mitgliederrückgang in den nächsten zehn Jahren zu bremsen und Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Dazu gehörten jedoch Mut und Gottvertrauen. Das sei ein Risiko, denn womöglich gerate Kirche noch mehr in die Krise, „aber es könnte auch sein, dass unsere Kirche in zehn Jahren wieder eine Strahlkraft hätte, die unserem Evangelium angemessen wäre, dass wir kaum mehr Austritte hätten.“ Er schloss mit der Feststellung: „Wenn Sie nun sagen, das ist nichts für mich, so mutig bin ich nicht, so nehmen Sie bitte mit: Ja, wir verlieren Mitglieder, aber es gibt keinen Grund, depressiv zu werden. Wir haben Geld, wie in den letzten 25 Jahren auch. Es besteht kein Grund, panikartig zu kürzen.“

Kirche muss erkennbar sein

Für die lebendige Gemeinde lobte Siegfried Jahn die Arbeit des Sonderausschusses als einen wichtigen Schritt. Es gelte, Ressourcen an Geld und Möglichkeiten so einzusetzen, dass sie „gezielt und deshalb wirksam, dass sie schonend und deshalb nachhaltig, und dass sie spezifisch kirchlich und nicht allerweltsmäßig zur Entfaltung kommen.“ Kirche müsse erkennbar sein auf einem pluralen Markt sinnstiftender Angebote, dabei sei die Verkündigung des Evangeliums „entscheidendes und unterscheidendes Merkmal“. Das gelte für das gesprochene Wort wie für verschiedene Formen der Musik. Bei diesem Auftrag könne Kirche nicht von anderen gesellschaftlichen Kräften vertreten werden. „Wenn wir als Kirche nicht mehr davon reden, was den Menschen über den Tod hinaus rettet, dann verkennen wir die Mission Jesu an dieser Welt, dann kann unsere missionarische Arbeit heute auch nicht gelingen.“ Mission sei nicht nur ein Auftrag in fernen Ländern, sondern Auftrag in unserem Land und Herzschlag einer erkennbaren Kirche. Weiter stehe die LG für die Bereitschaft zur Kooperation mit freien Werken und Diensten, die es auszubauen gelte. Die Landeskirche müsse nicht alles selber anbieten. Vernetzung biete auch personelle Entlastung und eine Stärkung des Wir-Gefühls. Außerdem warb Jahn dafür, die Arbeit der Ehrenamtlichen zu stärken und die Erkennbarkeit in der Gesellschaft durch gut unterstützte Ehrenamtliche zu erhöhen. Hauptamtliche sollten Verantwortung abgeben und Ehrenamtliche für den Dienst an den Menschen befähigen. Deshalb habe die LG mit anderen Synodalen einen Innovationskongress angeregt. „Jede finanzielle Investition zur Stärkung unserer Ehrenamtlichen wird das Gesicht der Kirche vielfältiger und interessanter machen.“, so Jahn.

Vielfalt und Vernetzung

Für Evangelium und Kirche hob Christoph Schweizer positiv hervor, dass die Kriterien eine Landeskirche darstellen, die auf ihre „Wirksamkeit in die Gesellschaft hinein Acht gibt und im Gespräch mit anderen Konfessionen und Religionen, aber auch mit der Gesellschaft ist“. Dem Gesprächskreis liege aber auch „die Vielfalt und Pluralität nicht nur um uns herum, sondern auch innerhalb unserer Landeskirche am Herzen“. Diese müsse bei der weiteren Arbeit mit den Kriterien im Blick bleiben. Die Landeskirche sei keine Einheitskirche. Das Votum betonte, wie wichtig es sei, in der Gesellschaft sichtbar zu sein. Es müsse den Menschen klar werden, wo überall Kirche wirke. Dafür forderte der GK den Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und Medienkompetenz in der Fläche der Landeskirche in einer vernetzten Form: „Das Denken in Säulen, die nebeneinanderstehen, ist von gestern.“ Das Votum mahnte an, beim Abbau von Doppelstrukturen und der Schaffung von Synergien „Hierarchien auf den Prüfstand zu stellen und Entscheidungswege zu verkürzen“ sowie Kooperationsmöglichkeiten auch außerhalb der Kirche zu suchen, zum Beispiel in den Kommunen. Für den Gesprächskreis lobte er, dass die Kriterien den kirchlichen Auftrag explizit auch im digitalen Raum beschreiben und begrüßte die Idee einer „Prälatur für den digitalen Raum“. Kritisch sah das Votum, dass das Thema Bildung in den Kriterien nicht eigens genannt wird. Bildung sei ein „Querschnitts- und Grundlagenthema“. „Wir müssen uns immer wieder neu darüber verständigen, was hier und heute dran ist von der Botschaft der Hoffnung, die uns aufgetragen ist. Und dieses Verständigen – das ist nichts anderes als Bildung.“ Schweizer begrüßte die Schaffung von Erprobungs-Freiräumen. Dafür sollten aber keine zusätzlichen Strukturen und Finanzierungswege aufgebaut werden.

„In die Menschen investieren“

Für den Gesprächskreis Kirche für morgen mahnte Marion Blessing einen sorgsamen Umgang mit den Ehrenamtlichen an, die „zur DNA unserer Kirche gehören und damit ein hohes Gut darstellen.“ Wenn es zu Veränderung bei ihnen komme, müssten sie schon im Vorfeld in die entsprechenden Prozesse einbezogen werden. Es brauche mehr Möglichkeiten, sich auch projektbezogen und auf Zeit zu engagieren, mehr Partizipation und Mitgestaltung sowie profilierte Fortbildungsangebote für die Ehrenamtlichen. Kritisch sieht Blessing, dass in den synodalen Gremien Vertreter aus Wirtschaft und Handwerk fehlten. Einen weiteren Schwerpunkt legte sie auf die Förderung von Erprobungsräumen für junge Menschen. Der Gottesdienst müsse „im Blick auf die Erwartungen junger Menschen“ weiterentwickelt werden. Auch sollten im Sinne des „Priestertums aller Glaubenden auch andere Personen im Gottesdienst die Verkündigung übernehmen können“. Weiter ermutigte Kirche für morgen die Kirche, die Arbeit zu stärken, bei der sie Menschen unterschiedlicher Milieus begegnen könne wie Religionsunterricht, Kindertagesstätten, diakonische Einrichtungen, Eltern/Kind-Kuren. Blessing fasste zusammen: „Wir wünschen uns eine kommunikative, missionarische, diakonische, mutige, beherzte, flexible, innovative Kirche, die in die Schöpfung, in die Menschen und das Evangelium investiert und die Ehrenamtlichen als DNA unserer Kirche ernst- und wahrnimmt.“

Aussprache

In der Aussprache betonten viele Synodale die Bedeutung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Ausstrahlung der Kirche in die Gesellschaft entscheidend seien. Dr. Gabriele Schöll (Aalen) etwa forderte, die Kirchenleitung müsse Ehrenamtliche ernst nehmen und bei Umbaumaßnahmen auf transparente Entscheidungen und gute Kommunikation schon im Vorfeld achten; dann würden Betroffene auch mithelfen, mutig nach Lösungen zu suchen. Auf die negativen Folgen der Corona-Krise für viele gemeindliche Gruppen verwies neben anderen auch Johannes Söhner (Herrenberg). In vielen Gemeinden sei die Stimmung negativ. Er plädierte für Mut zu Investitionen. Auch Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) wies auf eine Stimmung der Mutlosigkeit hin. Man habe schon verinnerlicht, dass gekürzt werden müsse, und traue sich schon gar nicht mehr, nach vorne zu denken. Dabei gebe es viele Aufgaben, bei denen einfach nicht gekürzt werden könne. Manche Synodale wie etwa Matthias Hanßmann (Herrenberg) würdigten das Engagement der Gemeinden, den Wandel aktiv und konstruktiv zu gestalten, und er betonte, die Kriterien hätten einen durchweg positiven und gestaltenden Grundton.

Der Direktor des Oberkirchenrats, Stefan Werner, betonte, die Schwerpunkt-Kriterien hätten eine große Schnittmenge mit den strategischen Zielen des Oberkirchenrats. Es gehe bei den notwendigen Einsparungen nicht einfach ums Streichen sondern darum, Gestaltungsspielräume zu erhalten. Zunächst müssten die Kriterien weiter konkretisiert werden, um in konkrete Planungen einfließen zu können. Auch Michael Klein (Tübingen) verwies darauf, jetzt sparen und Rücklagen zu bilden, sei eine Investition in die Gemeindearbeit kommender Jahrzehnte. Und Tobias Geiger (Filderstadt) verwies auf rückläufige Kirchensteuereinnahmen, Mitgliederrückgang und geringere Taufzahlen, und forderte die Synodalen auf, sich auch einmal anzusehen, wie die EKD und andere Gliedkirchen damit umgingen.

Angelika Klingel (Heimsheim) betonte wie viele andere Synodale die Bedeutung der inhaltlichen Arbeit der Gemeinden, aus der heraus Strahlkraft entstehe; Kirche werde nur wahrgenommen, wenn sie den Menschen in ihren jeweiligen Lebenslagen begegne und helfe – dies müsse der Schwerpunkt der Arbeit sein. Prof. Dr. Martina Klärle (Weikersheim) verlangte, festgefahrene Hierarchien aufzuweichen. Sie vermisse eine Agilität wie in der Wirtschaft.

Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) legte einen Schwerpunkt auf die Kirchenmusik; viele Menschen bekämen über die Musik Zugang zur Kirche, nicht zuletzt über die Popularmusik, die immer wichtiger werde. Dies gelte es massiv zu fördern, aber die Landeskirche gebe im Vergleich zu vielen anderen Kirchen dafür zu wenig Geld aus.

Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm) appellierte an die Synodalen, in der Diskussion nüchtern die verschiedenen Sichtweisen zusammenzuführen, und ermutigte zu Vertrauen. Die Kirche sei immer in der Krise gewesen, gerade im 20. Jahrhundert sei sie durch viele Reformbewegungen gegangen. Dieses Wissen könne gelassener machen. Die Kirche werde nicht untergehen. Und er ermutigte, sich auch auf die Sammlung nach innen zu besinnen, um dann umso besser nach außen wirken zu können. Auch Hellger Koepff (Biberach) betonte, die Kirche könne Gott für die Zukunft vertrauen, sie müsse nicht alles selber machen. Die Kirche gestalte die Welt nach ihrem Vermögen, so gut es gehe, könne dabei aber immer in eschatologischer Perspektive auf Gott vertrauen.

Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.


TOP 20 - Inhaltliche Schwerpunkte der Württembergischen Landeskirche - Kriterien - Bericht des Sonderausschusses - Stellv. Vorsitzende Sachs
download

Info: 143 KB | PDF
01.07.2021

TOP 20 - Inhaltliche Schwerpunkte der Württembergischen Landeskirche - Kriterien - Bericht des Sonderausschusses - Stellv. Vorsitzende Sachs

TOP 20 - Antrag Nr. 34-21 - Inhaltliche Schwerpunkte der Württembergischen Landeskirche - Kriterien
download

Info: 103 KB | PDF
30.06.2021

TOP 20 - Antrag Nr. 34-21 - Inhaltliche Schwerpunkte der Württembergischen Landeskirche - Kriterien

Bericht des Oberkirchenrats, Bericht des Finanzausschusses, u. a. zu den Anträgen Nr. 18/21, Nr. 06/21, Änderungsantrag Nr. 70/20.

Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, Finanzdezernent im Oberkirchenrat.EMH/Gottfried Stoppel

Bericht des Oberkirchenrats

Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup skizzierte die Ausgangslage für die Finanzplanung der Landeskirche in seinem Bericht. Auf der Einnnahmenseite rechne er aufgrund der stetigen Austrittszahlen künftig mit geringeren Kirchensteuereinnahmen. Besser als erwartet scheine dagegen die wirtschaftliche Erholung nach dem Corona-Jahr 2020 zu laufen, wenngleich die Inflation steige und möglicherweise ein nominal stärkeres Wachstum davon weitgehend aufgezehrt würde, so Kastrup.

Während bei der Landeskirche künftig stärker die Personalkosten bzw. Rücklagen für Pensionen zu Buche schlügen, seien die Gemeinden stärker durch den Immobilienbestand belastet. Das Kollegium habe sich deshalb auf jährliche Einsparungen von 0,9 Prozent verständigt und eine erste Liste mögliche Einsparungen vorgelegt, so Kastrup. „Konsequente Kostensenkung schafft Gestaltungsspielräume für zukünftige Generationen von Kirchenverantwortlichen.“

Um auf Veränderungen reagieren und Ideen verwirklichen zu können, werde in der Württembergischen Landeskirche zusätzlich ein jährliches Mindestbudget von acht Millionen Euro an Investitionsmitteln freigehalten, so Kastrup, die wie folgt verwendet werden sollen:

  • Gut 20 Mio. Euro für die vernetzte Beratung in der Fläche (Projekt SPI und 2024plus gehen in dieser Projektfortentwicklung auf)
  • 1,8 Mio. Euro für den Unterhalt des Klosters Blaubeuren über 10 Jahre zur Umsetzung der Vereinbarung mit dem Land
  • Knapp 1 Mio. Euro für Strukturfragen und Projektcontrolling in der Landeskirche, ihren Einrichtungen und in den Diensten und Einrichtungen sowie für das Neues Arbeiten in einem neuen Dienstgebäude
  • Knapp 400.000 Euro für den Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus
  • 300.000 Euro für inklusive Quartiersplanung, ein Teilprojekt des PTZ
  • 277.000 Euro zur Erstellung eines Bildungsgesamtplans für die Evangelische Landeskirche
  • 173.000 Euro für Kommunikationsstrukturen der Landessynode (Migration von SharePoint in die Cloud sowie ein digitales Abstimmungstool)

Kastrup wies darauf hin, dass von den rund 24 Millionen Euro in der Mittelfristplanung 16 Millionen für das Projekt „Vernetzte Beratung“ aus Mitteln der Kirchengemeinden stammten; die im Strukturfonds Kirchengemeinden bereits zurückgelegten Mittel sollten ab 2023 einsetzbar sein. Der landeskirchliche Anteil könne aus verbliebenen Mitteln des Projekts SPI bestritten werden.

  • Außerdem fänden im Investitionsbudget noch folgende Maßnahmen Platz:
  • Knapp 4,5 Mio. Euro für die Verlängerung von Projektstellen in Dezernat 8, die die vom Projekt „Vernetzte Beratung“ initiierten Baumaßnahmen bis 2030 umsetzen sollen
  • 864.000 Euro als Württembergische Umlage an die EKD für die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Hier haben die ursprünglich vorgesehenen Mittel nicht gereicht und die EKD hat sehr kurzfristig den Zusatzbedarf nachgeschoben.
  • 560.000 Euro sollen für den Gemeindekongress eingesetzt werden, dessen Vorbereitungsschritte bereits beginnen sollen.
  • 30.000 Euro für die Telefonseelsorge kommen zudem 2022 aus dem Kirchensteueranteil der Kirchengemeinden, bis die dauerhafte Finanzierung geklärt ist.

Als neue Dauerfinanzierung nannte Kastrup den Ausbau des Büros des Umweltbeauftragten mit einer Stelle für das Klimaschutzmanagement und gut 140.000 Euro sowie 42.600 Euro für eine Freistellung von 50 % für die Mitarbeit in der Gesamtmitarbeitervertretung. Die benötigten Mittel würden gleichmäßig aus allen Budgets gegenfinanziert.

Aus der Rücklage für Investitionsmaßnahmen würden zwei weitere Bauprojekte finanziert:

  • 743.000 Euro aufgrund von Kostensteigerungen durch Umplanungen beim Neubau beim Archiv in Möhringen
  • 95.000 Euro für Sonnenschutzmaßnahmen an der Fachschule für Sozialpädagogik in Reutlingen

Kastrup berichtete, dass sich in dieser Woche zum ersten Mal eine von Synoden- und Kollegialmitgliedern besetzte „AG Posterioritäten“ getroffen habe, die sich in einem ersten Schritt auf eine Vorgehensweise geeinigt und in der der Oberkirchenrat seine Einsparvorschläge vorstellt habe. Von der Geschwindigkeit der Umsetzung hänge ab, „wie stark wir unsere Rücklagen abschmelzen bzw. in welchem Umgang wir Budgets mit dem Rasenmäher kürzen müssen. Beides ist vermeidbar, wenn wir zum Wohle der Kirche konstruktiv zusammenarbeiten“, schloss Kastrup.

 

Tobias Geiger, der Vorsitzende des Finanzausschusses der Landessynode.elk-wue.de / Gottfried Stoppel

Bericht des Finanzausschusses

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, berichtete über die Maßnahmenanträge der Mittelfristigen Finanzplanung 2021-2025 und zeigte sich erfreut über den richtigen Kurs des Kollegiums. Unter der Überschrift Vernetzung, Verbesserung, Veränderung griff er eine Reihe von Maßnahmenanträgen heraus, auf die er genauer einging.

Gemeinde- und Innovationskongress

Im Vergleich zu den Kongressen aus den Jahren 2003 (Notwendiger Wandel) und 2008 (Wachsende Kirche) habe das Kollegium bei der Konzeption für den Gemeinde- und Innovationskongress nachgebessert, vieles verschlankt, digitale Formate eingebunden und die Kosten halbiert. Geiger dankte Prof. Dr. Ulrich Heckel und seinem Team für neue Impulse. Er hoffe auf Umsetzung durch die Gemeinden.

Erstellung eines Bildungsplans

Die sich verändernde Bildungslandschaft sei in den Blick genommen worden. Parallelstrukturen und Doppelbefassungen sollen identifiziert und sinnvolle Kooperationen innerhalb der Kirche, aber auch darüber hinaus (ökumenisch, staatlich, badisch), installiert werden. Er dankte den Verantwortlichen im Dezernat 2 für die Umsetzung von Vernetzung, Verbesserung und Veränderung.

Quartiersentwicklung inklusiv

Das Diakonische Werk setzt sich gemeinsam mit der Landeskirchlichen Arbeitsgemeinschaft für Senioren und dem PTZ für eine nachhaltige und inklusive Quartiersentwicklung im Gemeinwesen ein.

Optimierung des Arbeitens im OKR, Strukturfragen und Projektcontrolling in den Diensten, Werken und Einrichtungen

Geiger zeigte sich hoffnungsvoll, dass diese beiden Projekte Fahrt aufnehmen und schlummernde Potenziale wecken und wünschte dem Team um Direktor Werner, dass sie ihre ambitionierten Ziele erreichen.

Vernetzte Beratung

Dieser Maßnahmenantrag sei die Hauptinvestition in der Mittelfristigen Finanzplanung. Dieser bündelt das Projekt KirchlicheStrukturen 2024Plus und die integrierte Beratung SPI und soll komplexe Veränderungsprozesse der Landeskirche weiter verlässlich und kompetent begleiten. Diese Arbeit sei an der Basis anerkannt. Geiger weist darauf hin, dass dieser Maßnahmenantrag auf Grund der hohen Investition zum Erfolg verpflichtet sei. "Die Maßnahmenanträge lassen den deutlichen Willen zu Vernetzung, Verbesserung und Veränderung erkennen", lobte Geiger.

Geiger berichtete, der Antrag 70/20 (Verlängerung der Projektstelle für Friedensbildung) sei nicht in die Mittelfristplanung aufgenommen worden; Friedenspädagogik solle künftig in die Arbeit aller Dozentinnen und Dozenten am PTZ überführt werden.

Der Finanzausschuss habe die Eckwerteplanung beraten und trotz unterschiedlicher Einschätzungen der Synodalen mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Bis 2025 sei mit einem Minus von deutlich über zehn Prozent zu rechnen. Trotz Einsparungen würde die Ergebnisrücklage voraussichtlich auf etwas mehr als die Hälfte absinken. Angesichts dieser Zahlen zeige sich die Arbeit des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung als notwendig. Konkrete Zahlen und Ziele seien ebenso notwendig, um auch in fünf Jahren handlungsfähig zu sein. „Trotz aller Herausforderungen wollen wir die Dankbarkeit nicht vergessen für alle Finanzmittel, die uns von unseren Mitgliedern anvertraut werden“, sagte Geiger am Schluss und erinnerte daran, dass „wir nach wie vor eine Kirche mit vielen Möglichkeiten sind“.

Zwei Anträge, die im Finanzausschuss beraten wurden, empfahl dieser der Synode nicht zur Beschlussfassung: 

Antrag 06/21 Ausfallfinanzierung kirchlicher Tagungshäuser in Trägerschaft von Kirchenbezirken

Das Kollegium hat entschieden, keine Unterstützung zu gewähren. Es ließe sich aus der eingeschränkten Zahlungsbereitschaft des Versicherers keine landeskirchliche Zahlungsverpflichtung ableiten. Zudem wurde eine einmalige Sonderzuweisung als Corona-Soforthilfe ausgeschüttet. Unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung sei außerdem mit Folgeanträgen zu rechnen, denen entsprochen werden müsste. Der Finanzausschuss schließt sich dieser Entscheidung an.

Antrag 18/21 Verteilbetrag an die Kirchengemeinden im Haushaltsjahr 2022

Aus Sicht des Kollegiums bestehe kein Spielraum, um die in Eckwerten 2021-2025 vorgesehene Kürzung des Verteilsbetrags in Höhe von 0,7% abzumildern. Die Ausgleichsrücklage reduziere sich bis 2025 trotz Gegenmaßnahmen um mehr als die Hälfte. Die Kirchensteuerentwicklung bestätige die angenommene Seitwärtsbewegung. Weiterhin sei mit einem deutlichen Kirchenmitgliederrückgang zu rechnen. In der Geldvermittlungsstelle seien die Einlagen der Kirchengemeinden gestiegen, das deute darauf hin, dass die Kirchengemeinden über nicht erhebliche Reserven verfügen. Ein Verzicht auf Kürzungen täusche eine nicht vorhandene Stabilität vor und bremse kirchengemeindliche Reformprozesse.

Der Vorsitzende ergänzt um zwei Argumente aus dem Ausschuss: Viele Gemeinden haben bereits mit den Transformationsprozessen begonnen. Die Zweckbindung zahlreicher Rücklagen bremse jedoch weitere Schritte. Ein Verzicht auf die Kürzung beim Verteilbetrag könnte diese Prozesse ankurbeln.

Auch im Jahr 2022 erhalten die Gemeinden Sondermittel aus dem Strukturfond. Diese Mittel seit 2018 müssten für notwendige Veränderungen ausreichend sein. Beschluss: Dieser Antrag wird abgelehnt.

Gesprächskreisvoten:

Birgit Auth-Hofmann, Offene Kirche

„Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“, so könne man die vergangenen Jahre zusammenfassen. Im Votum der Offenen Kirche ging Birgit Auth-Hofmann auf die vielen Herausforderungen der Corona-Krise in der Gemeindearbeit ein. Erhöhte Kosten durch Schutzmaßnahmen und diakonische Aufgaben, nicht vorhandene Einnahmen durch ausgefallene Opfer und andere Aktionen in den Gemeinden seien die Folge gewesen. Es sei wichtig genau hinzuschauen, wo und wie gespart werden muss, um nicht am Profil zu verlieren.

Eine um 0,7 Prozent geringere Zuweisung an die Kirchengemeinden sei aus Sicht der Offenen Kirche nicht darstellbar, zumal die Inflation von gegenwärtig zwei Prozent  zu berücksichtigen sei. Statt zu sparen zum Beispiel in bezahlbaren Wohnraum zu investieren wäre ein Zeichen an die Gesellschaft, so Auth-Hofmann.

Prognosen seien immer unsicher und die Mittelfristplanung zeichne ein düsteres Bild, das nur Kürzungen zu Folge habe. Auf der anderen Seiten würden neue Stellen geschaffen für Aufgaben in der Verwaltung wie  „Umstellung des Rechnungswesens und Umsatzsteuerpflicht“, die zu ganz normalen Führungssaufgaben gehören.

"Die demografische Entwicklung können wir nicht beeinflussen, wohl aber das Austrittsverhalten der Mitglieder." Es genüge nicht, den Blick auf das zu richten, was wir tun, sondern wir müssen darauf schauen, was wir noch nicht tun, um dem Trend entgegen zu wirken. Dafür brauche es Ideen und auch Geld.

Thomas Stuhrmann, Lebendige Gemeinde

Im Votum der Lebendigen Gemeinde betonte Thomas Stuhrmann, keine Krise dieser Welt könne Gott in Verlegenheit bringen. Wohl aber die Kirche. Die Freiburger Studie zeige die bevorstehende Krise an. Deshalb sei es geboten, klug zu reagieren, ohne in Aktionismus zu verfallen. Drei Themen griff er in seinem Votum aus den Berichten von Dr. Kastrup und Tobias Geiger auf: Die Absenkung des Verteilbetrags an die Gemeinden um 0,7 Prozent für die nächsten 5 Jahre gefalle niemandem. Dennoch müsse sich Kirche der Realität stellen und reagieren. In den vergangenen Jahren hätten die Gemeinden Strukturgelder zugewiesen bekommen, um Rahmenbedingungen für die Zukunft zu schaffen und sie würden  dabei durch Beratung seitens der Landeskirche unterstützt. Außerdem brauche es Puffer, um auch in Zukunft zahlungs- und handlungsfähig zu sein. Erfreut zeigte sich Stuhrmann über die Maßnahme des Gemeinde- und Innovationsskongresses, bei dem gemeinsam mit Haupt- und Ehrenamtlichen die Gemeindenarbeit und Ideen für Mitgliedergewinnung neu gedacht werden könnten. Neben Visionen und Verständnis für Gemeinden bedürfe es auch eines Bildungsplans, um die Botschaft in allen Alters- und Bildungsschichten verbreiten zu können.

Jörg Schaal, Evangelium und Kirche

Im Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche verglich Jörg Schaal die die aktuellen Veränderungen des Klimas mit den Veränderungen in der Kirche. Um für die Zukunft planen zu können, brauche es sowohl beim Klima als auch bei den Finanzen Fachleute, die sich auskennen und vorausschauend planen können. Die Zahlen seinen zwar nicht so schlimm, wie befürchtet, aber die Veränderungen ließen sich nicht aufhalten. Da sei die Aufgabe der Synode und anderer Gremien, diese Verantwortung zu tragen und auf die Veränderungen hinzuweisen. Das sei nicht immer angenehm.  Auch bei den Fragen der Bildung sei es ein ständiger Prozess, der nie zu Ende gehe, so Schaal. Da heiße es, wachsam zu bleiben, um im Boot zu bleiben.

Beim Thema Tagungshäuser liege die Vermutung nahe, dass nicht alle Häuser auf Dauer gehalten werden können. Das Angebot und die Qualität müsse jedoch nicht darunter leiden.

Reiner Klotz, Kirche für morgen

Reiner Klotz zeigte sich im Votum der Kirche für morgen erfreut über zahlreiche Projekte, die in den Mittelfristigen Finanzplan Einzug gehalten haben. Er ging auf die kaufmännisch vorsichtig geplanten und konservativ geschätzten Zahlen ein. Diese seien Ausdruck von einer ängstlichen und bewahrenden Kirche. Das würde den Herausforderungen der Kirche nicht gerecht werden. Er vergleich Kirche mit einem Museum, das viele wunderbare alte Dinge in seinen Ausstellungen zeigte, verwies jedoch, dass neues notwendig sei. Neben einer Priorisierung der Aufgaben, gehe es um neue Wege bei der Ausbildung der Verkündigenden, Modernisierung, Digitalisierung, Förderung neuer Gemeindeformen und Innovation in der Personalpolitik. Kritisch sah er die hohen Rücklagen für die Altersvorsorge.

Die aktuelle Planung lasse keinen Spielraum, weder für die Landeskirche noch für die Gemeinden vor Ort. Es brauche ein strategisches Budget, um auf aktuelle Entwicklungen mit innovativen Projekten zu reagieren, Transformationsprozesse in Gang zu bringen. Das Gebäudemanagement müsse genauer angeschaut werden, welcher Gebäude notwendig sind, welche  umgenutzt oder innovativ verändert werden können. Er plädiert damit für „Bewährtes erhalten und Neues gestalten.

Einen Antrag, der die Kürzung um 0,7 Prozent bei den Zuweisungen an die Gemeinden eliminieren sollte, wurde abgelehnt.


TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025 - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Kastrup
download

Info: 186 KB | PDF
02.07.2021

TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025 - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Kastrup

TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025 - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Kastrup - Präsentation
download

Info: 373 KB | PDF
02.07.2021

TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025 - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Kastrup - Präsentation

TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025 - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Geiger
download

Info: 143 KB | PDF
03.07.2021

TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025 - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Geiger

TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025
download

Info: 2 MB | PDF
30.06.2021

TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025

TOP 4 - Beilage 17 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes
download

Info: 242 KB | PDF
02.11.2021

TOP 4 - Beilage 17 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes