Bericht des Oberkirchenrats, Bericht des Finanzausschusses, u. a. zu den Anträgen Nr. 18/21, Nr. 06/21, Änderungsantrag Nr. 70/20.
Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup skizzierte die Ausgangslage für die Finanzplanung der Landeskirche in seinem Bericht. Auf der Einnnahmenseite rechne er aufgrund der stetigen Austrittszahlen künftig mit geringeren Kirchensteuereinnahmen. Besser als erwartet scheine dagegen die wirtschaftliche Erholung nach dem Corona-Jahr 2020 zu laufen, wenngleich die Inflation steige und möglicherweise ein nominal stärkeres Wachstum davon weitgehend aufgezehrt würde, so Kastrup.
Während bei der Landeskirche künftig stärker die Personalkosten bzw. Rücklagen für Pensionen zu Buche schlügen, seien die Gemeinden stärker durch den Immobilienbestand belastet. Das Kollegium habe sich deshalb auf jährliche Einsparungen von 0,9 Prozent verständigt und eine erste Liste mögliche Einsparungen vorgelegt, so Kastrup. „Konsequente Kostensenkung schafft Gestaltungsspielräume für zukünftige Generationen von Kirchenverantwortlichen.“
Um auf Veränderungen reagieren und Ideen verwirklichen zu können, werde in der Württembergischen Landeskirche zusätzlich ein jährliches Mindestbudget von acht Millionen Euro an Investitionsmitteln freigehalten, so Kastrup, die wie folgt verwendet werden sollen:
Kastrup wies darauf hin, dass von den rund 24 Millionen Euro in der Mittelfristplanung 16 Millionen für das Projekt „Vernetzte Beratung“ aus Mitteln der Kirchengemeinden stammten; die im Strukturfonds Kirchengemeinden bereits zurückgelegten Mittel sollten ab 2023 einsetzbar sein. Der landeskirchliche Anteil könne aus verbliebenen Mitteln des Projekts SPI bestritten werden.
Als neue Dauerfinanzierung nannte Kastrup den Ausbau des Büros des Umweltbeauftragten mit einer Stelle für das Klimaschutzmanagement und gut 140.000 Euro sowie 42.600 Euro für eine Freistellung von 50 % für die Mitarbeit in der Gesamtmitarbeitervertretung. Die benötigten Mittel würden gleichmäßig aus allen Budgets gegenfinanziert.
Aus der Rücklage für Investitionsmaßnahmen würden zwei weitere Bauprojekte finanziert:
Kastrup berichtete, dass sich in dieser Woche zum ersten Mal eine von Synoden- und Kollegialmitgliedern besetzte „AG Posterioritäten“ getroffen habe, die sich in einem ersten Schritt auf eine Vorgehensweise geeinigt und in der der Oberkirchenrat seine Einsparvorschläge vorstellt habe. Von der Geschwindigkeit der Umsetzung hänge ab, „wie stark wir unsere Rücklagen abschmelzen bzw. in welchem Umgang wir Budgets mit dem Rasenmäher kürzen müssen. Beides ist vermeidbar, wenn wir zum Wohle der Kirche konstruktiv zusammenarbeiten“, schloss Kastrup.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, berichtete über die Maßnahmenanträge der Mittelfristigen Finanzplanung 2021-2025 und zeigte sich erfreut über den richtigen Kurs des Kollegiums. Unter der Überschrift Vernetzung, Verbesserung, Veränderung griff er eine Reihe von Maßnahmenanträgen heraus, auf die er genauer einging.
Gemeinde- und Innovationskongress
Im Vergleich zu den Kongressen aus den Jahren 2003 (Notwendiger Wandel) und 2008 (Wachsende Kirche) habe das Kollegium bei der Konzeption für den Gemeinde- und Innovationskongress nachgebessert, vieles verschlankt, digitale Formate eingebunden und die Kosten halbiert. Geiger dankte Prof. Dr. Ulrich Heckel und seinem Team für neue Impulse. Er hoffe auf Umsetzung durch die Gemeinden.
Erstellung eines Bildungsplans
Die sich verändernde Bildungslandschaft sei in den Blick genommen worden. Parallelstrukturen und Doppelbefassungen sollen identifiziert und sinnvolle Kooperationen innerhalb der Kirche, aber auch darüber hinaus (ökumenisch, staatlich, badisch), installiert werden. Er dankte den Verantwortlichen im Dezernat 2 für die Umsetzung von Vernetzung, Verbesserung und Veränderung.
Quartiersentwicklung inklusiv
Das Diakonische Werk setzt sich gemeinsam mit der Landeskirchlichen Arbeitsgemeinschaft für Senioren und dem PTZ für eine nachhaltige und inklusive Quartiersentwicklung im Gemeinwesen ein.
Optimierung des Arbeitens im OKR, Strukturfragen und Projektcontrolling in den Diensten, Werken und Einrichtungen
Geiger zeigte sich hoffnungsvoll, dass diese beiden Projekte Fahrt aufnehmen und schlummernde Potenziale wecken und wünschte dem Team um Direktor Werner, dass sie ihre ambitionierten Ziele erreichen.
Vernetzte Beratung
Dieser Maßnahmenantrag sei die Hauptinvestition in der Mittelfristigen Finanzplanung. Dieser bündelt das Projekt KirchlicheStrukturen 2024Plus und die integrierte Beratung SPI und soll komplexe Veränderungsprozesse der Landeskirche weiter verlässlich und kompetent begleiten. Diese Arbeit sei an der Basis anerkannt. Geiger weist darauf hin, dass dieser Maßnahmenantrag auf Grund der hohen Investition zum Erfolg verpflichtet sei. "Die Maßnahmenanträge lassen den deutlichen Willen zu Vernetzung, Verbesserung und Veränderung erkennen", lobte Geiger.
Geiger berichtete, der Antrag 70/20 (Verlängerung der Projektstelle für Friedensbildung) sei nicht in die Mittelfristplanung aufgenommen worden; Friedenspädagogik solle künftig in die Arbeit aller Dozentinnen und Dozenten am PTZ überführt werden.
Der Finanzausschuss habe die Eckwerteplanung beraten und trotz unterschiedlicher Einschätzungen der Synodalen mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Bis 2025 sei mit einem Minus von deutlich über zehn Prozent zu rechnen. Trotz Einsparungen würde die Ergebnisrücklage voraussichtlich auf etwas mehr als die Hälfte absinken. Angesichts dieser Zahlen zeige sich die Arbeit des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung als notwendig. Konkrete Zahlen und Ziele seien ebenso notwendig, um auch in fünf Jahren handlungsfähig zu sein. „Trotz aller Herausforderungen wollen wir die Dankbarkeit nicht vergessen für alle Finanzmittel, die uns von unseren Mitgliedern anvertraut werden“, sagte Geiger am Schluss und erinnerte daran, dass „wir nach wie vor eine Kirche mit vielen Möglichkeiten sind“.
Zwei Anträge, die im Finanzausschuss beraten wurden, empfahl dieser der Synode nicht zur Beschlussfassung:
Antrag 06/21 Ausfallfinanzierung kirchlicher Tagungshäuser in Trägerschaft von Kirchenbezirken
Das Kollegium hat entschieden, keine Unterstützung zu gewähren. Es ließe sich aus der eingeschränkten Zahlungsbereitschaft des Versicherers keine landeskirchliche Zahlungsverpflichtung ableiten. Zudem wurde eine einmalige Sonderzuweisung als Corona-Soforthilfe ausgeschüttet. Unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung sei außerdem mit Folgeanträgen zu rechnen, denen entsprochen werden müsste. Der Finanzausschuss schließt sich dieser Entscheidung an.
Antrag 18/21 Verteilbetrag an die Kirchengemeinden im Haushaltsjahr 2022
Aus Sicht des Kollegiums bestehe kein Spielraum, um die in Eckwerten 2021-2025 vorgesehene Kürzung des Verteilsbetrags in Höhe von 0,7% abzumildern. Die Ausgleichsrücklage reduziere sich bis 2025 trotz Gegenmaßnahmen um mehr als die Hälfte. Die Kirchensteuerentwicklung bestätige die angenommene Seitwärtsbewegung. Weiterhin sei mit einem deutlichen Kirchenmitgliederrückgang zu rechnen. In der Geldvermittlungsstelle seien die Einlagen der Kirchengemeinden gestiegen, das deute darauf hin, dass die Kirchengemeinden über nicht erhebliche Reserven verfügen. Ein Verzicht auf Kürzungen täusche eine nicht vorhandene Stabilität vor und bremse kirchengemeindliche Reformprozesse.
Der Vorsitzende ergänzt um zwei Argumente aus dem Ausschuss: Viele Gemeinden haben bereits mit den Transformationsprozessen begonnen. Die Zweckbindung zahlreicher Rücklagen bremse jedoch weitere Schritte. Ein Verzicht auf die Kürzung beim Verteilbetrag könnte diese Prozesse ankurbeln.
Auch im Jahr 2022 erhalten die Gemeinden Sondermittel aus dem Strukturfond. Diese Mittel seit 2018 müssten für notwendige Veränderungen ausreichend sein. Beschluss: Dieser Antrag wird abgelehnt.
Gesprächskreisvoten:
Birgit Auth-Hofmann, Offene Kirche
„Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“, so könne man die vergangenen Jahre zusammenfassen. Im Votum der Offenen Kirche ging Birgit Auth-Hofmann auf die vielen Herausforderungen der Corona-Krise in der Gemeindearbeit ein. Erhöhte Kosten durch Schutzmaßnahmen und diakonische Aufgaben, nicht vorhandene Einnahmen durch ausgefallene Opfer und andere Aktionen in den Gemeinden seien die Folge gewesen. Es sei wichtig genau hinzuschauen, wo und wie gespart werden muss, um nicht am Profil zu verlieren.
Eine um 0,7 Prozent geringere Zuweisung an die Kirchengemeinden sei aus Sicht der Offenen Kirche nicht darstellbar, zumal die Inflation von gegenwärtig zwei Prozent zu berücksichtigen sei. Statt zu sparen zum Beispiel in bezahlbaren Wohnraum zu investieren wäre ein Zeichen an die Gesellschaft, so Auth-Hofmann.
Prognosen seien immer unsicher und die Mittelfristplanung zeichne ein düsteres Bild, das nur Kürzungen zu Folge habe. Auf der anderen Seiten würden neue Stellen geschaffen für Aufgaben in der Verwaltung wie „Umstellung des Rechnungswesens und Umsatzsteuerpflicht“, die zu ganz normalen Führungssaufgaben gehören.
"Die demografische Entwicklung können wir nicht beeinflussen, wohl aber das Austrittsverhalten der Mitglieder." Es genüge nicht, den Blick auf das zu richten, was wir tun, sondern wir müssen darauf schauen, was wir noch nicht tun, um dem Trend entgegen zu wirken. Dafür brauche es Ideen und auch Geld.
Thomas Stuhrmann, Lebendige Gemeinde
Im Votum der Lebendigen Gemeinde betonte Thomas Stuhrmann, keine Krise dieser Welt könne Gott in Verlegenheit bringen. Wohl aber die Kirche. Die Freiburger Studie zeige die bevorstehende Krise an. Deshalb sei es geboten, klug zu reagieren, ohne in Aktionismus zu verfallen. Drei Themen griff er in seinem Votum aus den Berichten von Dr. Kastrup und Tobias Geiger auf: Die Absenkung des Verteilbetrags an die Gemeinden um 0,7 Prozent für die nächsten 5 Jahre gefalle niemandem. Dennoch müsse sich Kirche der Realität stellen und reagieren. In den vergangenen Jahren hätten die Gemeinden Strukturgelder zugewiesen bekommen, um Rahmenbedingungen für die Zukunft zu schaffen und sie würden dabei durch Beratung seitens der Landeskirche unterstützt. Außerdem brauche es Puffer, um auch in Zukunft zahlungs- und handlungsfähig zu sein. Erfreut zeigte sich Stuhrmann über die Maßnahme des Gemeinde- und Innovationsskongresses, bei dem gemeinsam mit Haupt- und Ehrenamtlichen die Gemeindenarbeit und Ideen für Mitgliedergewinnung neu gedacht werden könnten. Neben Visionen und Verständnis für Gemeinden bedürfe es auch eines Bildungsplans, um die Botschaft in allen Alters- und Bildungsschichten verbreiten zu können.
Jörg Schaal, Evangelium und Kirche
Im Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche verglich Jörg Schaal die die aktuellen Veränderungen des Klimas mit den Veränderungen in der Kirche. Um für die Zukunft planen zu können, brauche es sowohl beim Klima als auch bei den Finanzen Fachleute, die sich auskennen und vorausschauend planen können. Die Zahlen seinen zwar nicht so schlimm, wie befürchtet, aber die Veränderungen ließen sich nicht aufhalten. Da sei die Aufgabe der Synode und anderer Gremien, diese Verantwortung zu tragen und auf die Veränderungen hinzuweisen. Das sei nicht immer angenehm. Auch bei den Fragen der Bildung sei es ein ständiger Prozess, der nie zu Ende gehe, so Schaal. Da heiße es, wachsam zu bleiben, um im Boot zu bleiben.
Beim Thema Tagungshäuser liege die Vermutung nahe, dass nicht alle Häuser auf Dauer gehalten werden können. Das Angebot und die Qualität müsse jedoch nicht darunter leiden.
Reiner Klotz, Kirche für morgen
Reiner Klotz zeigte sich im Votum der Kirche für morgen erfreut über zahlreiche Projekte, die in den Mittelfristigen Finanzplan Einzug gehalten haben. Er ging auf die kaufmännisch vorsichtig geplanten und konservativ geschätzten Zahlen ein. Diese seien Ausdruck von einer ängstlichen und bewahrenden Kirche. Das würde den Herausforderungen der Kirche nicht gerecht werden. Er vergleich Kirche mit einem Museum, das viele wunderbare alte Dinge in seinen Ausstellungen zeigte, verwies jedoch, dass neues notwendig sei. Neben einer Priorisierung der Aufgaben, gehe es um neue Wege bei der Ausbildung der Verkündigenden, Modernisierung, Digitalisierung, Förderung neuer Gemeindeformen und Innovation in der Personalpolitik. Kritisch sah er die hohen Rücklagen für die Altersvorsorge.
Die aktuelle Planung lasse keinen Spielraum, weder für die Landeskirche noch für die Gemeinden vor Ort. Es brauche ein strategisches Budget, um auf aktuelle Entwicklungen mit innovativen Projekten zu reagieren, Transformationsprozesse in Gang zu bringen. Das Gebäudemanagement müsse genauer angeschaut werden, welcher Gebäude notwendig sind, welche umgenutzt oder innovativ verändert werden können. Er plädiert damit für „Bewährtes erhalten und Neues gestalten.
Einen Antrag, der die Kürzung um 0,7 Prozent bei den Zuweisungen an die Gemeinden eliminieren sollte, wurde abgelehnt.