Am Samstag, 7. Juli, ist die Sommertagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode in Ulm zu Ende gegangen. Seit Donnerstag, 5. Juli, hatten die rund 90 anwesenden Landessynodalen im Maritim Hotel unter anderem über den zweiten Nachtragshaushalt 2018, die Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 sowie diverse Kirchengesetze beraten. Am Freitag wurde zu einem Schwerpunkttag zum Thema „Geistlich leiten – vom Geist geleitet“ eingeladen. In einer Aktuellen Stunde am Samstag diskutierte die Landessynode über die gegenwärtige Asyldebatte, die Bestrebungen, Menschen an der Flucht nach Europa zu hindern und die aktuellen Pläne zu Transitlagern.
Unten finden Sie alles rund um das Geschehen im Maritim Hotel Ulm bei der Sommertagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode.
Iris Carina Kettinger hat ihr Amt im Beirat der Landesstelle für Psychologische Beratungsstellen in der Ev. Landeskirche niedergelegt. Als Nachfolge wurde Marina Walz-Hildenbrand gewählt.
Dr. Karl Hardecker hat zum 1. April 2018 sein Amt als Direktor des Ev. Pfarrseminars angetreten. Bislang hat er als Vorsitzender des Theologischen Ausschusses dem Kuratorium des Ev. Pfarrseminars angehört. Da er als Direktor von Amts wegen dem Kuratorium angehört, wurde als Nachfolge Dr. Viola Schrenk gewählt.
Das „Kirchliche Gesetz zur Änderung des Perikopengesetzes“ mit dem beschriebenen Vorschlag wurde in erster Lesung einstimmig angenommen. Am Samstag, 7. Juli, wurde das Gesetz einstimmig in zweiter Lesung beschlossen.
Wenn sich ein Kirchengemeindemitglied in eine andere Kirchengemeinde ummeldet, welche Kirchengemeinde bekommt dann die Kirchensteuer für dieses Gemeindeglied? Sollte dann nicht auch die „neue“ Gemeinde die Kirchensteuermittel bekommen? Mit dieser Fragestellung beschäftigten sich verschiedene Ausschüsse der Synode seit der Frühjahrssynode 2017.
Hintergrund ist, dass in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die sogenannte einheitliche Kirchensteuer erhoben wird, erklärte der Vorsitzende des Strukturausschusses, Matthias Hanßmann. Das bedeutet, dass die Kirchensteuer der Kirchengemeinden zusammen mit der Kirchensteuer Landeskirche eingezogen wird – Unabhängig vom Wohnort. Die Landeskirche verteilt die Kirchensteuermittel nach den Maßgaben der Biberacher Tabelle an die Kirchenbezirke, diese wiederum anhand bestimmter Kriterien an die Kirchengemeinden.
In den Beratungen des Strukturausschlusses wurde deutlich, dass die Biberacher Tabelle „behutsam und zielorientiert“ überarbeitet werden müsse, so Hanßmann. Außerdem schlägt der Strukturausschuss der Synode vor, den Kirchengemeinden zu empfehlen, bei der Kirchensteuerverteilung Ummeldungen angemessen zu berücksichtigen. Dem stimmte die Synode mit 24 Gegenstimmen und drei Enthaltungen zu.
Wie können Kosten im Haushalt transparent dargestellt werden? Das Finanzdezernat des Oberkirchenrats hat auf Antrag der Synode mehrere Alternativen erarbeitet, die vom Sturkturausschuss beraten wurden:. ein rein nachrichtlicher Ansatz sowie zwei strukturelle Alternativen. Der nachrichtliche Ansatz dient dazu, den kirchengemeindlichen Gremien die Kosten bewusst zu machen. Die strukturellen Alternativen sehen eine Budgetierung der Mittel für den Pfarrdienst vor, bis dahin, dass Budget und Pfarrpersonal an die Kirchengemeinden übergehen. Das würde Kirchengemeinden einen größeren Handlungsspielraum geben, weil sie Bedarf und Leistung vor Ort entscheiden könnten.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, der Personal- und Risikosteuerung, der bestehenden Ordnung und der Einheit der Kirche, hat sich der Oberkirchenrat gegen sturkturelle Änderungen ausgesprochen. Die nachrichtliche Darstellung kann, so der Vorschlag, in Zukunft über die Umlage für den aktiven Pfarrdienst (UAP) erfolgen. Diese wird jährlich ls Basis für die Haushaltsplanung der Landeskirche ermittelt. Sie repräsentiert den durchschnittlichen Personalaufwand einer Pfarrstelle je Besoldungsgruppe. Das Pfarrhaus ist der Besoldungsanteil der Kirchengemeinde. Der Strukturausschuss empfiehlt der Landessynode dieses Verfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Antrag nicht weiter zu verfolgen.
Wie verstehen wir uns heute missionarisch als Volkskirche in der Postmoderne? Wie sind neue Gemeindeformen inmitten einer parochial angelegten Kirche strukturell umsetzbar? Und wie sind innovative Aufbruchsinitiativen finanziell ausgestattet? Deses Thema beschäftigt die Synode seit Jahren. Der Vorsitzende des Strukturausschusses Matthias Hanßmann berichtete über das Finanzierungspaket für innovatives für innovatives Handeln und Neue Aufbrüche in Höhe von 10 Millionen Euro, über fünf bewegliche Pfarrstellen, über eine landeskirchliche Sonderpfarrstellen sowie Stellenanteile für Diakoninnen und Diakonen in Kirchengemeinden und Kirchenbezirken.
Um diese Maßnahmen adäquat in die Landeskirche einzubinden, schlägt der Strukturausschuss ein Stukturerprobungsgesetz vor, der an den Rechtsausschuss verwiesen. Dort soll er mit Beteiligung des Theologischen Ausschusses und des Strukturausschusses beraten werden.
Die Landesynode stimmt diesem Antrag mit neun Gegenstimmen und vier Enthaltungen zu.
Was bedeutet es heute eine flüchtlingsbereite Kirche zu sein? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Landessynode in ihrer Aktuellen Stunde. Die Synodalen zeigten sich betroffen und empört darüber, wie Flüchtlinge und Helfer in den vergangenen Monaten diffamiert und kriminalisiert wurden. „Stellen Sie sich vor, der barmherzige Samariter hilft jemandem und wird deshalb angezeigt“, sagte der Ulmer Dekan Ernst-Wilhelm Gohl. „Genau das macht die AfD gerade.“ Er rief alle Gemeindeglieder dazu auf, in ihrem Umfeld dagegen Stellung zu beziehen. „Es kann nicht sein, dass wir Menschen sehenden Auges im Meer ertrinken lassen. Das ist der Start in die Barbarei“, so Gohl.
Elke Dangelmaier-Vinçon (Ludwigsburg) sprach von einem „Wettlauf der Schäbigkeit“. Immer offener würden braune Parolen verbreitet. „Das christliche Abendland steht für andere Werte“, betonte sie. Scharfe Kritik übte Markus Mörike (Münsingen) an den Unionsparteien. Ausgerechnet die Parteien, die das C im Namen haben, teilten Menschen in Personen erster und zweiter Klasse ein. Marina Walz-Hildenbrand (Asperg) hält es für wünschenswert, deutsche und europäische Kontingente für Migranten zu schaffen. So könnten Perspektiven für Flüchtlinge aus Konfliktgebieten geschaffen und legale Einwanderung ermöglicht werden.
„Flüchtlinge werden gemacht. Auch durch uns“, erklärte Walter Keppler (Neckarsulm). Er wies auf die wirtschaftlichen Probleme in vielen Ländern der Welt hin, die auch auf das Konsumverhalten hierzulande zurückzuführen sind. Des Weiteren kritisierte er die „ungeheure Militarisierung“ in der Welt. Er rief die Landeskirche dazu auf, „vehementen Einspruch gegen eine Erhöhung des Militäretats in Deutschland zu erheben“.
Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Württemberg, dankte allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich in Kirche und Diakonie in der Flüchtlingsarbeit engagieren. Es sei wichtig, jetzt Kurs zu halten, sich klar zu positionieren und dieses Engagement aufrechtzuerhalten. Der Diakoniechef wies auf die „höchst gefährliche“ Entwicklung hin, Entwicklungszusammenarbeit mit Migrationskontrolle zu koppeln. Dem stehe die wichtige Arbeit der kirchlichen Hilfswerke entgegen, vor Ort Ressourcen zu stärken und Fluchtursachen wirksam zu bekämpfen.
Durch das Finanzierungspaket für innovatives Handeln und neue Aufbrüche in Höhe von zehn Millionen Euro habe die Landeskirche schon viel unternommen, sagte der Vorsitzende des Strukturausschusses Matthias Hanßmann. Und das sei auch richtig so, betonte Andrea Bleher in der Aussprache: „Kirche muss ermöglichen und nicht bremsen“, so Bleher weiter. Die Synodale stellte ferner die Frage, wo die jungen Familien in den Gemeinden seien. Man müsse Strukturen schaffen, damit Menschen unter dem Dach der Kirche eine Heimat finden. „Der Pfarrplan ist sehr einschneidend“, machte Elke Dangelmaier-Vincon deutlich und fragte sich in diesem Zusammenhang, wie man bei all den Kürzungen rechtfertigen könne, dass hier sechs Stellen geschaffen werden. Simon Hensel erinnerte daran, dass es sich bei dem Gesetz um eine Erprobung handelt und nicht um einen festen Entschluss. Dieses Verfahren sei auch in der Industrie üblich. „Ein Entwurf geht auch nie direkt in die Massenproduktion“, so Hensel weiter.
Das Projekt Zukunft Finanzwesen verzögert sich. Aus diesem Grund muss das Inkrafttreten der neuen haushaltsrechtlichen Bestimmungen verschoben werden. Dies soll mit dem vorliegenden Kirchlichen Gesetz erreicht werden, erklärte der Leiter des Rechtsdezernats, Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch. Außerdem sollen Unstimmigkeiten in der bereits verkündeten, aber noch nicht in Kraft getretenen Haushaltsordnung beseitigt werden. Dabei geht es um Anpassungen an das Gemeindehaushaltsrecht und an das Datenschutzrecht. Keine Änderungen sieht der Gesetzentwurf zu den Bestimmungen zum Substanzerhaltungskapital vor; ein Änderungsantrag aus der Mitte der Landessynode verfolgt das Ziel, das Substanzerhaltungskapital abzuschaffen. Die Landessynode verwies den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung.
Kirchenwahlen stellen für Kirchengemeinden eine große organisatorische Herausforderung dar. Um ihre Durchführung zu vereinfachen, schlägt der Oberkirchenrat der Landessynode Änderungen in der Wahlordnung vor. So sollen die Gemeinden die Wählerlisten künftig sieben Tage früher und damit außerhalb der Herbstferien auslegen. Außerdem sollen sie Briefwahlunterlagen künftig grundsätzlich zusammen mit der Wahlbenachrichtigung an alle wahlberechtigten Gemeindeglieder versenden. Damit lasse sich die Briefwahl besser planen, erklärte Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker. Möchte eine Kirchengemeinde die Unterlagen nicht automatisch versenden, braucht es einen entsprechenden Kirchengemeinderatsbeschluss. Des Weiteren wurde die Sitzverteilung in der Landessynode pro Kirchenkreis auf Grundlage aktueller Gemeindegliederzahlen neu berechnet.
Mit dem Gesetzentwurf werden Änderungen im Bereich der Ruhestandsaltersgrenzen für Beamten auf Zeit im Bereich des Landesbeamtenrechts ins kirchliche Recht übernommen. Zudem soll es allen Pfarrerinnen und Pfarrern in Eltern- oder Pflegezeit weiterhin möglich sein, auch 25-prozentige Dienstaufträge wahrzunehmen. Diese Regelung soll auch auf bewegliche Pfarrstellen oder den unständigen Dienst im Pfarramt ausgedehnt werden, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Synode verwies den Gesetzentwurf sowie den zugehörigen Antrag 39/18 an den Rechtsausschuss. Mit dem Antrag fordert die Synode die Landeskirche auf, Voraussetzungen zu schaffen, die einen unterhälftigen Teildienst zur Erteilung von Religionsunterricht ermöglichen, da es gerade in diesem Bereich künftig zu Engpässen kommen wird.
Die evangelischen Kirchenbezirke Neuenstadt und Weinsberg wollen fusionieren. Ziel des Zusammenschlusses sei es, angesichts der demographischen Entwicklung „früh und selbstbestimmt gemeinsame Strukturen der Zukunft zu gestalten“, erklärte Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker in seinem Bericht an die Synode. Der Oberkirchenrat unterstützt den Antrag der Bezirke für eine Zusammenführung mit einem Kirchlichen Gesetz dazu. Es enthält Regelungen zur Aufhebung der beiden alten Kirchenbezirke, zur Rechtsnachfolge sowie über Sitz und Geschäftsführung im Kirchenbezirk.
Franziska Stocker-Schwarz, Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit, präsentierte die neue Handreichung „Kirche – mehr als Gebäude. Verkündigung durch Raum, Bild und Wort.“
Angestoßen durch einen Antrag in der Sommersynode 2015 und einem Thementag unter demselben Titel, wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die diese Handreichung erarbeitet hat. Die Arbeitsgruppe bestand aus dreizehn Mitgliedern, die alle aus ganz unterschiedlichen Arbeitsfeldern kommen: Theologie und Recht, Kunstgeschichte und Architektur, Verwaltung, Finanzen, Synode und Kirchengemeinden.
Das Heft beschreibt in acht Abschnitten die Kriterien verschiedener Dimensionen, in denen eine Kirche wahrgenommen werden kann. Diese sind unter anderen: Theologischer Bedeutungsgehalt, Funktionswert bzw. Gebrauchswert, Ort, Stadt und Raum.
Die Texte seien bewusst kurz gehalten und als Thesen formuliert, so Stocker-Schwarz. Sie sollen zum Weiterdenken animieren und zur Diskussion anregen. Die Texte werden von Fotografien des Stuttgarter Fotokünstlers Josh von Staudach begleitet.
Folgende Selbstständigen Anträge wurden in der Sommersynode eingebracht und in die entsprechenden Ausschüsse verwiesen.
Folgende Förmliche Anfragen wurden in der Sommersynode eingebracht und beantwortet.
Eine Zusammenstellung unserer Pressemitteilungen zur Sommertagung sowie Pressefotos zur freien Verwendung finden Sie in unserem Pressebereich.
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