Am Samstag, 7. Juli, ist die Sommertagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode in Ulm zu Ende gegangen. Seit Donnerstag, 5. Juli, hatten die rund 90 anwesenden Landessynodalen im Maritim Hotel unter anderem über den zweiten Nachtragshaushalt 2018, die Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 sowie diverse Kirchengesetze beraten. Am Freitag wurde zu einem Schwerpunkttag zum Thema „Geistlich leiten – vom Geist geleitet“ eingeladen. In einer Aktuellen Stunde am Samstag diskutierte die Landessynode über die gegenwärtige Asyldebatte, die Bestrebungen, Menschen an der Flucht nach Europa zu hindern und die aktuellen Pläne zu Transitlagern.
Unten finden Sie alles rund um das Geschehen im Maritim Hotel Ulm bei der Sommertagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode.
Die Tagung hat mit einem Gottesdienst im Ulmer Münster begonnen. Für die Gestaltung war dieses Mal der Gesprächskreis Evangelium und Kirche verantwortlich. Die Predigt wurde von Prälatin Gabriele Wulz gehalten.
Iris Carina Kettinger hat ihr Amt im Beirat der Landesstelle für Psychologische Beratungsstellen in der Ev. Landeskirche niedergelegt. Als Nachfolge wurde Marina Walz-Hildenbrand vorgeschlagen.
Dr. Karl Hardecker hat zum 1. April 2018 sein Amt als Direktor des Ev. Pfarrseminars angetreten. Bislang hat er als Vorsitzender des Theologischen Ausschusses dem Kuratorium des Ev. Pfarrseminars angehört. Da er als Direktor von Amts wegen dem Kuratorium angehört, wurde als Nachfolge Dr. Viola Schrenk vorgeschlagen.
Die Wahlen selbst werden am Samstag erfolgen.
Inklusion bedeute mehr als Barrierefreiheit, betonte Oberkirchenrat Dieter Kaufmann in seinem Bericht zum landeskirchlichen Aktionsplan „Inklusion leben“. Es gehe darum, „armen, arbeitslosen, oder geflüchteten Menschen genauso wie Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen Teilnahme am kirchlichen Leben ermöglichen“, so der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg.
Am Aktionsplan, der bis zum Jahr 2020 umgesetzt sein soll, seien Kirchengemeinden, Kirchenbezirke, landeskirchliche und diakonische Dienste, Werke und Einrichtungen beteiligt, berichtete Kaufmann.
Deren Schritte zur Inklusion unterstütze die Landeskirche mit einem Fonds in Höhe von 1,5 Millionen Euro, von denen bereits 1,2 Millionen ausgeschüttet seien. Laut Kaufmann fördere man in den vier Prälaturen der Landeskirche bislang 93 Projekte.
Kirchengemeinden sollten ihre bereits bestehenden Angebote für am Rand stehende Menschen öffnen, schlug der Oberkirchenrat vor und nannte als Beispiel die Teilnahme von behinderten Kindern am Konfirmandenunterricht. Dies unterstütze die Landeskirche durch Beratung der Eltern und Pfarrer sowie durch die Finanzierung von Begleitpersonen.
Kaufmann wies die Synodalen auf den Markplatz Inklusion am 4. Oktober im Stuttgarter Hospitalhof hin. Dort lasse „sich spüren und erleben, wie Vielfalt in unserer Kirche gelebt wird und wie Kirchengemeinden und diakonische Dienste auf dem Weg sind, Inklusion zu leben“, so der Oberkirchenrat.
Zum 1. Advent 2018 soll eine neue Ordnung der Predigttexte in Kraft treten. Diese Neuordnung wurde auf Ebene der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erarbeitet und soll in allen Gliedkirchen eingeführt werden. In der sogenannten Perikopenordnung sind für alle vom Kirchenjahr gegebenen Gottesdienste bestimmte Predigttexte vorgesehen. Es gibt sechs Textreihen, jeweils mit dem Beginn des neuen Kirchenjahres am 1. Advent wechselt die Reihe. Aktuell liegen den Predigten die Texte der Reihe IV zugrunde.
Leitend für die Revision der Textreihen waren unter anderem folgende Prinzipien: Die Neuordnung sollte moderat sein. Es sollte zum Beispiel bei sechs Textreihen bleiben. Der Anteil alttestamentlicher Texte sollte verdoppelt werden, von einem Sechstel zu einem Drittel der Predigttexte. Die Reihen I und II, die bisher nur aus Texten der Evangelien beziehungsweise der neutestamentlichen Briefe bestanden, sollten durchmischt werden.
„Die bis heute gültige Perikopenordnung trat am 1. Advent 1977 EKD-weit in Kraft und hat sich mit kleineren Änderungen bis heute, also über 40 Jahre hinweg, bewährt“, wie Thomas Wingert, stellvertretender Vorsitzende des Rechtsausschusses, berichtete. Eine Besonderheit ist jedoch die „Württembergische Marginalreihe“, die die sechs EKD-weiten Predigtreihen ergänzt. Diese enthält Predigttexte zu Themen, die der damaligen Kirchenleitung in den EKD-weiten Textreihen zu kurz kamen, beispielsweise zu Gericht und Zorn Gottes. Predigerinnen und Prediger können Texte der sechs EKD-weiten Reihen durch die Texte der Marginalreihe ersetzen.
Nun stellt sich die Frage, ob die neu geordneten Perikopenreihen erneut mit einer Württembergischen Marginalreihe ergänzt werden sollten. Der Theologische Ausschuss der Landessynode konnte dies noch nicht klären. Da jedoch die neue Perikopenordnung EKD-weit zum 1. Advent eingeführt werden soll, unterstützen daher sowohl der Rechts- wie auch der Theologische Ausschuss einen Vorschlag des Oberkirchenrates. Dieser sieht vor, die neugeordnete Perikopenreihe I für das Kirchenjahr 2018/19 festzulegen. Zugleich soll die Württembergische Reihe probeweise unverändert weitergeführt werden. Während dieses Probejahres klären die entsprechenden Gremien, inwieweit es für die Landeskirche in Württemberg Anpassungen bedarf. Bei Annahme dieses Vorschlags würde der Antrag Nr. 16/18 hinfällig, der vorsah, die neuen Perikopenreihen in Württemberg erst zum 1. Advent 2019 einzuführen.
Das „Kirchliche Gesetz zur Änderung des Perikopengesetzes“ mit dem beschriebenen Vorschlag wurde in erster Lesung einstimmig angenommen. Die zweite Lesung und Verabschiedung erfolgt am Samstag.
Die Landessynode hat beschlossen, die Notfallseelsorge zu stärken. Zu diesem Zweck soll beim Pfarramt für Polizei und Notfallseelsorge ab dem 1. Oktober 2018 für drei Jahre eine Projekt-Pfarrstelle geschaffen werden. Die Synode bewilligte dafür Sachmittel in Höhe von 100.000 Euro. Ziel sei es, „die Wahrnehmung und die Bewusstseinsbildung für die Notfallseelsorge als Teil des Pfarrdienstes“ und „die Koordinationsstrukturen der Notfallseelsorge auf Landkreisebene“ zu stärken, erklärte der Vorsitzende des Finanzausschusses Michael Fritz. Um dies zu erreichen, werden ab dem kommenden Haushaltsplan 600.000 Euro pro Jahr bereitgestellt.
Eine befristete Stelle im Büro für Weltanschauungsfragen endet am 30. September 2018. Die Synode hat sich dafür ausgesprochen, diese Arbeit fortzuführen und eine unbefristete Stelle zu schaffen sowie entsprechende Sachmittel zur Verfügung zu stellen. „Die Welt – gerade auch die religiöse – ist unübersichtlicher geworden und unsere Gemeinden und kirchlichen Mitarbeitenden brauchen mehr als zuvor Orientierung“, begründete der Vorsitzende des Finanzausschusses Michael Fritz den Entschluss.
Die Evangelischen Landeskirche in Württemberg bekommt ihr neues Finanzmanagement ein Jahr später als ursprünglich geplant. Die Erprobungsphase beginnt im Januar 2020 und nicht wie vorgesehen bereits 2019. Darüber informierte Oberkirchenrat Martin Kastrup die Synodalen. Kein Anbieter der umfangreichen Rechnungswesen-Software sei in der Lage gewesen, zum gewünschten Termin ein vollständiges und aussagekräftiges Angebot abzugeben, begründete der landeskirchliche Finanzchef die Verzögerung. Zudem seien die Verhandlungen mit dem erfolgreichen Anbieter anfangs „zäh und schwierig“ verlaufen. Verschoben wird die Einführung laut Kastrup auch, weil „wir die Diözese Rottenburg-Stuttgart mit an Bord nehmen konnten“. Die evangelische und die katholische Kirche in Württemberg nutzen also in Zukunft die gleiche Finanzsoftware. Die durch diese Kooperation erreichten Einsparungen wögen die durch die Verzögerung verursachten Mehrkosten von 1,9 Millionen Euro in etwa auf, so Kastrup.
Die Landessynode hat sich dafür ausgesprochen, die kirchliche Kindergartenarbeit langfristig zu fördern und zu sichern. „Es soll verhindert werden, dass sich immer mehr Gemeinden aus der Kindergartenarbeit zurückziehen“, betonte der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Siegfried Jahn.
Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker stellte den Synodalen konkrete Fördermaßnahmen vor. So sollen Pfarrerinnen und Pfarrer Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang der Kindergartenarbeit an kirchliche Verwaltungsstellen abgeben können. Zu diesem Zweck sollen 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die rund 2000 Gruppen in den Kindertagestätten der Landeskirche eingestellt werden. Zudem soll die Qualität der Kindergartenarbeit durch eine Zertifizierung nach den Kriterien der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) gesichert werden. Dazu sollen 500.000 Euro nachträglich in den Haushalt 2018 eingestellt werden. Der Finanzausschuss wird sich mit Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend weiter mit dem Thema beschäftigen.
Als „vorsichtig-stabil“ hat Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup die mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 bezeichnet. Der Stand der Kirchensteuereinnahmen sei immer noch recht stabil. Die weltpolitische Lage gebe jedoch Anlass, „mit Einschlägen in der Wirtschaft und fallenden Kirchensteuereinnahmen zu rechnen“. Die vorgestellte Planung enthält 50 neue Projekte und Investitionen, zwölf Baumaßnahmen sowie zwölf neue Dauerfinanzierungen mit einem finanziellen Volumen von insgesamt 55,6 Millionen Euro. 48,2 Millionen entfallen auf den Haushalt der Landeskirche im engeren Sinne, 6,2 Millionen auf den Haushalt der Kirchengemeinden. Dazu kommen 1,3 Millionen, die dem Haushaltsbereich Kirchensteuern zugeordnet sind und im gemeinsamen Interesse finanziert werden.
Die landeskirchliche Ausgleichsrücklage sei mit 355 Millionen Euro gut gefüllt, erklärte Kastrup. Ein Teil davon sei in den kommenden Jahren für Versorgungsabsicherung des Pfarrdienstes reserviert, um hier die Kapitaldeckung zu erhöhen. Außerdem müsse die Krankheitsfürsorge für Pfarrerinnen und Pfarrer umgestellt werden, da das bisherige Verfahren rechtlich nicht mehr zulässig ist. Die Landeskirche favorisiert eine Überführung des bisherigen Systems über den Pfarrverein „in ein sicheres Modell der privaten Krankenversicherung“. Kastrup appellierte an den Pfarrverein, dieses Angebot, das die Landeskirche einen hohen zweistelligen Millionenbetrag kosten würde, jetzt anzunehmen – „in Zeiten ausreichender Rücklagen, in Zeiten, in denen ein Übertritt in ein neues System noch bezahlbar ist“.
Ein strategischer Schwerpunkt der Planung ist die Digitalisierung, die als Querschnittsthema verschiedene Dezernate und Arbeitsbereiche betrifft. 1,8 Millionen Euro sind in diesem Zusammenhang für ein Büro für Digitalisierungsmanagement vorgesehen, das mit Stellen und Boardmitteln ausgestattet werden muss. 4,1 Millionen Euro sind für die Informationssicherheit vorgesehen, die unter anderem in der EU-Datenschutzgrundverordnung geregelt ist. „Ihre Einhaltung ist zwingend“, betonte Kastrup. Alle landeskirchlichen Einrichtungen bis hin zu den Kirchengemeinden würden bei ihrer Umsetzung unterstützt. Softwareprojekte, wie etwa die Einführung einer Hotelmanagementsoftware für die Tagungsstätten und ein Dokumentenmanagementsystem sowie ein „Digitales Gemeindemanagement“ kosten 4,25 Millionen Euro. Zudem schlägt die Verlängerung des Projekts Zukunft Finanzwesen um ein Jahr bis 2024 mit Mehrkosten von 1,9 Millionen Euro zu Buche. „Die Digitalisierung bindet enorm viele Mittel“, gab Kastrup zu. Diese würden sich jedoch dann lohnen, wenn Geschäftsprozesse vereinfacht und damit weniger personalintensiv würden sowie Synergien zwischen Landeskirchen hergestellt werden könnten. So arbeite man etwa mit der Rheinischen Landeskirche im Bereich Gemeindemanagement zusammen.
Weitere Einzelmaßnahmen sind der strukturelle Umbau des Evangelischen Medienhauses mit einem Umfang von 750.000 Euro, eine Aufstockung der Mittel für den „Aktionsplan Inklusion“ um 600.000 Euro sowie weitere 750.000 Euro für das Projekt „Fundraising als Beziehungskommunikation“, das auf fünf Jahre angelegt ist. Das größte diakonische Projekt ist die Aufstockung des Diakoniefonds um 5 Millionen Euro, im Rahmen dessen Wohnraum für Menschen in prekären Verhältnissen geschaffen werden soll.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses Michael Fritz mahnte Effizienz in der Verwaltung an – trotz gut gefüllter Kassen. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen sollte die Zahl der unbefristeten Stellen in der Verwaltung nicht erhöht, befristete Projektstellen nur in „verkraftbarem Umfang“ geschaffen werden.
„Renovierungsbedarf“ sieht Fritz vor allem bei den kirchengemeindlichen Finanzen. Zum einen stehe die Kindergartenarbeit in einzelnen Bezirken und Gemeinden auf wenig stabilen Füßen. Zum anderen seien gerade kleine Kirchengemeinden mit dem Erhalt ihrer teilweise historischen Gebäude auf Dauer finanziell überfordert. Fritz forderte eine nachhaltige Stabilisierung in diesen Bereichen. „Niemand will zurück zur Bedarfszuweisung“, betonte er. Dennoch sei das System der Finanzverteilung an die Kirchengemeinden anhand der Biberacher Tabelle stellenweise überholungsbedürftig. Damit werde sich der Finanzausschuss im Herbst auseinandersetzen.
Fritz unterstrich auch das Anliegen des Oberkirchenrates, die Krankheitsfürsorge für Pfarrerinnen und Pfarrer zu einer privaten Krankenversicherung zu überführen. Neben rechtlichen Gründen sei das aktuelle Umlagemodell auch nicht mehr zukunftsfähig, da zu wenige junge zu viele ältere Pfarrerinnen und Pfarrer mitfinanzieren müssten. Der Finanzausschuss unterstütze dieses Anliegen daher einstimmig.
Noch nicht ausreichend umgesetzt sei der Landeskirchenmusikplan, so Fritz. Die Schnittstelle zu Posaunenchören, Popchören und zur schulischen Arbeit sei bisher noch nicht berücksichtigt worden. Fritz beantragte für den Finanzausschuss deshalb, die mittelfristige Finanzplanung dahingegen zu ergänzen und im Haushalt 2019 mit Stellen und Sachkosten auszustatten.
Ralf Albrecht vom Gesprächskreis Lebendige Gemeinde charakterisierte in seinem Gesprächskreisvotum Geld folgendermaßen: „Geld ist nicht alles, aber manches wert. Geld ohne Weisheit ist verlorenes Geld. Geld ist viel wert, aber nicht Leben.“ Daher sei die Lebendige Gemeinde für bestimmte Arbeitsbereiche besonders zu gewinnen. Albrecht nannte alle missionarischen Initiativen, Menschen einzuladen, Christen zu werden und zu bleiben, in Verbundenheit mit der Landeskirche. Er nannte weiter „Musik – gerade in ihrer ganzen Vielfalt in der Kirche“ vom Posaunenchor über Singteam bis Orgel und die Kirchenmusikhochschule. Zuletzt erwähnte er das Gesamtkatechumenat und wünschte, Menschen „von absolut klein auf mit hinein zu nehmen in eine ganze Biografie des Glaubens“.
Angesichts der guten Finanzprognose sah Martin Plümicke vom Gesprächskreis Offene Kirche Nachholbedarf: „Wir haben Geld, die Aufgaben liegen auf der Straße und wir packen sie nicht an“, forderte er die Landeskirche auf, sich den gesellschaftlichen Herausforderungen zu stellen. Dazu gehört für ihn die Digitalisierung mit ihren Auswirkungen. Für die Bereiche Interreligiöser Dialog, Klimaschutz sowie Weltanschauungsfragen forderte er für die Offene Kirche drei unbefristete Stellen. Andernfalls werde man den Haushaltsplan 2019 im Herbst ablehnen. Positiv bewertete Plümicke, dass die Kirchengemeinden mehr Geld bekommen und an der positiven Kirchensteuerentwicklung teilhaben. Er forderte zugleich, die Ausgleichsrücklage, die zwischenzeitlich fast doppelt so hoch sei wie angestrebt, zugunsten der Kirchengemeinden weitgehend aufzulösen.
Für Eberhard Daferner vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche weist die vorgelegte Strategie der Landeskirche in die richtige Richtung. Daferner zeigte allerdings auch Risiken auf, die schwer steuerbar beziehungsweise einzuplanen seien. Dazu gehören etwa die allgemeine Wirtschaftslage und gesellschaftliche Veränderungen wie die Digitalisierung, die das Zusammenleben der Menschen in den Kommunen verändert und stärkere Quartiersarbeit erfordert. „Haben wir das als Landeskirche und Gemeinde schon im Blick?“, fragte Daferner. Er hält es deshalb für wichtig, Vergleichsdaten, sogenannte Benchmarks, als Steuerungselement darzustellen.
Im Votum des Gesprächskreises Kirche für morgen wandte Kai Münzing den Blick auf die Gemeindegliederentwicklung. „Aus Sicht von Kirche für morgen fordern die Prognosen der zurückgehenden Mitgliederzahlen geradezu eine proaktive Denk- und Handlungsweise“, betonte er. Er mahnte, dass der Ruhestandseintritt der heute 45- bis 55-Jährigen voraussichtlich zu einem Steuerrückgang von rund 25-30% führen wird. Zudem kritisierte Münzing, dass die kirchengemeindlichen Haushalte durch Personalkosten mit 50-80% vorbelegt seien. Nach Gebäudeinstandhaltung und Gebäudeunterhaltung blieben nur noch wenige Mittel „für die sogenannten ‚Randständigen’“.
In der anschließenden umfangreichen Aussprache kritisierten die Synodalen Franziska Stocker-Schwarz und Karl Hardecker das Tagungsmanagement bezüglich Haus Birkach. Einige geplante Kurse zum Beispiel des Pädagogisch-theologischen Zentrums könnten wegen der Reduzierung der Gästezimmer nicht mehr im Haus Birkach ausgerichtet werden, berichtete Hardecker. Michael Fritz erwiderte, dass Haus Birkach sich als Tagungsstätte schlicht nicht refinanzieren ließe und appellierte an die Kreativität, um Lösungen zu finden. Die Ankündigung der Offenen Kirche, dem Haushalt 2019 im Herbst nicht zuzustimmen, sollten nicht die drei geforderten Stellen geschaffen werden, kritisierte neben Fritz auch Finanzdezernent Kastrup: „Die Synode hat eine Gesamtverantwortung und sollte nicht errichtete Stellen nicht zur Gretchenfrage erheben.“
Der Antrag 29/18 zum Landeskirchenmusikplan wurde bei einer Gegenstimme angenommen. Antrag 37/18, der eine dezernatsübergreifende Konzeption der Energieberatung und des Energiemanagements fordert, wurde unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit an den Finanzausschuss verwiesen.
„Mit über 30 Millionen Euro Umfang toppt der 2. Nachtrag den aus dem vergangen Jahr deutlich“, hat Martin C. Ritter, Leiter des Referats für Finanzplanung, Haushalt, Steuern, Finanzcontrolling und Statistik im Oberkirchenrat, vor der Synode berichtet. 18,5 Millionen Euro fallen im laufenden Jahr an. Der Rest der Gelder geht in mehrjährige Projekte, die 2018 beginnen und deren Kosten in den Folgejahren mit in den Nachtrag eingerechnet wurden.
Der mit fünf Millionen Euro größte Posten im Nachtragshaushalt ist für den Immobilienfonds der Diakonie, um Wohnraum für Menschen in prekären Verhältnissen zu schaffen. Mit 500.000 Euro soll die Neuaufstellung der Bahnhofsmission unterstützt werden. In die Informations- und Datensicherheit sollen 4,1 Millionen Euro investiert werden. Gut 70.000 Euro dienen dafür, ein stabiles WLAN-Netz im Oberkirchenrat einzurichten. Des Weiteren sind 1,8 Millionen Euro für Stellen und das Büro eines „Chief Digital Officers“ sowie gut eine Million für eine neue Hotelmanagment-Software für die Tagesstätten vorgesehen. Mit 600.000 Euro wird der Aktionsplan Inklusion nochmals aufgestockt.
Ein Schwerpunkt bleibt die Familienarbeit. Für die Verwaltung von Kindertagesstätten sind jährlich über 1,8 Millionen Euro eingeplant, um dadurch die Kindergartenarbeit zu entlasten. Dazu kommen 500.000 Euro für eine Kindergartenzertifizierung.
„Der Finanzausschuss empfiehlt der Synode die Zustimmung zum vorgelegten Nachtrag“, sagte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Michael Fritz, in seinem Bericht. Allerdings müssten die synodalen Beschlüsse zu den Themen Notfallseelsorge und Weltanschauungsfragen hinzugefügt werden. Zudem bezweifle der Finanzausschuss Aufwand und Nutzen einer Zertifizierung evangelischer Kindertageseinrichtungen. Deshalb empfahl er, diesen Posten aus dem Nachtragshaushalt zu streichen.
Der Änderungsantrag 36/18, den Michael Fritz für den Finanzausschuss eingebracht hatte, wurde mit großer Mehrheit abgewiesen. Er sah vor, die Unterstützung der Qualitätsoffensive des Evangelischen Landesverbandes durch eine Zertifizierung evangelischer Kindertageseinrichtungen aus dem Nachtragshaushalt zu streichen.
Vor der Abendandacht wurde der 2. Nachtragshaushalt 2018 in erster und zweiter Lesung angenommen.
Heute findet der Schwerpunkttag der Sommertagung der Landessynode statt. Der Tag wurde eingeleitet durch Präsidentin Inge Schneider. Im Anschluss stellen Christina Aus der Au und Pfarrer Thomas Maier ihre Dialogbibelarbeit zu Psalm 36 vor.
Reiner Knieling und Pfarrerin Isabel Hartmann sprechen über das Thema "Geistlich leiten in Synodalen Gremien."
Ab 14.30 Uhr fand eine Speakers‘ Corner rund um den Münsterplatz statt. Verschiedene Gruppen aus der Landeskirche sprachen hier über ihre Anliegen und Projekte. Teilgenommen haben unter anderem das CVJM Esslingen und Miteinander für Europa, das Lebenszentrum Langenburg, das Seehaus Leonberg Prisma. Interessiete Passanten konnten hier mit den Vertretern der Gruppen ins Gespräch kommen und Fragen stellen. Eröffnet wurde die Speakers' Corner durch den Posaunenchor der Landessynode.
Im Ulmer Münster fand ein besonderer Gottesdienst mit Synodalpräsidentin Inge Schneider und Landesbischof Frank Otfried July statt. Im Anschluss konnten die Gottesdienstbesucherinnen und Besucher verschiedene Stationen durchlaufen. So hatten Sie zum Beispiel die Gelegenheit ein christliches Labyrinth zu erkunden, Kerzen anzuzünden oder an einer Führung in einfacher Sprache mit Pfarrer Peter Schaal-Ahlers teilzunehmen.
Iris Carina Kettinger hat ihr Amt im Beirat der Landesstelle für Psychologische Beratungsstellen in der Ev. Landeskirche niedergelegt. Als Nachfolge wurde Marina Walz-Hildenbrand gewählt.
Dr. Karl Hardecker hat zum 1. April 2018 sein Amt als Direktor des Ev. Pfarrseminars angetreten. Bislang hat er als Vorsitzender des Theologischen Ausschusses dem Kuratorium des Ev. Pfarrseminars angehört. Da er als Direktor von Amts wegen dem Kuratorium angehört, wurde als Nachfolge Dr. Viola Schrenk gewählt.
Das „Kirchliche Gesetz zur Änderung des Perikopengesetzes“ mit dem beschriebenen Vorschlag wurde in erster Lesung einstimmig angenommen. Am Samstag, 7. Juli, wurde das Gesetz einstimmig in zweiter Lesung beschlossen.
Wenn sich ein Kirchengemeindemitglied in eine andere Kirchengemeinde ummeldet, welche Kirchengemeinde bekommt dann die Kirchensteuer für dieses Gemeindeglied? Sollte dann nicht auch die „neue“ Gemeinde die Kirchensteuermittel bekommen? Mit dieser Fragestellung beschäftigten sich verschiedene Ausschüsse der Synode seit der Frühjahrssynode 2017.
Hintergrund ist, dass in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die sogenannte einheitliche Kirchensteuer erhoben wird, erklärte der Vorsitzende des Strukturausschusses, Matthias Hanßmann. Das bedeutet, dass die Kirchensteuer der Kirchengemeinden zusammen mit der Kirchensteuer Landeskirche eingezogen wird – Unabhängig vom Wohnort. Die Landeskirche verteilt die Kirchensteuermittel nach den Maßgaben der Biberacher Tabelle an die Kirchenbezirke, diese wiederum anhand bestimmter Kriterien an die Kirchengemeinden.
In den Beratungen des Strukturausschlusses wurde deutlich, dass die Biberacher Tabelle „behutsam und zielorientiert“ überarbeitet werden müsse, so Hanßmann. Außerdem schlägt der Strukturausschuss der Synode vor, den Kirchengemeinden zu empfehlen, bei der Kirchensteuerverteilung Ummeldungen angemessen zu berücksichtigen. Dem stimmte die Synode mit 24 Gegenstimmen und drei Enthaltungen zu.
Wie können Kosten im Haushalt transparent dargestellt werden? Das Finanzdezernat des Oberkirchenrats hat auf Antrag der Synode mehrere Alternativen erarbeitet, die vom Sturkturausschuss beraten wurden:. ein rein nachrichtlicher Ansatz sowie zwei strukturelle Alternativen. Der nachrichtliche Ansatz dient dazu, den kirchengemeindlichen Gremien die Kosten bewusst zu machen. Die strukturellen Alternativen sehen eine Budgetierung der Mittel für den Pfarrdienst vor, bis dahin, dass Budget und Pfarrpersonal an die Kirchengemeinden übergehen. Das würde Kirchengemeinden einen größeren Handlungsspielraum geben, weil sie Bedarf und Leistung vor Ort entscheiden könnten.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, der Personal- und Risikosteuerung, der bestehenden Ordnung und der Einheit der Kirche, hat sich der Oberkirchenrat gegen sturkturelle Änderungen ausgesprochen. Die nachrichtliche Darstellung kann, so der Vorschlag, in Zukunft über die Umlage für den aktiven Pfarrdienst (UAP) erfolgen. Diese wird jährlich ls Basis für die Haushaltsplanung der Landeskirche ermittelt. Sie repräsentiert den durchschnittlichen Personalaufwand einer Pfarrstelle je Besoldungsgruppe. Das Pfarrhaus ist der Besoldungsanteil der Kirchengemeinde. Der Strukturausschuss empfiehlt der Landessynode dieses Verfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Antrag nicht weiter zu verfolgen.
Wie verstehen wir uns heute missionarisch als Volkskirche in der Postmoderne? Wie sind neue Gemeindeformen inmitten einer parochial angelegten Kirche strukturell umsetzbar? Und wie sind innovative Aufbruchsinitiativen finanziell ausgestattet? Deses Thema beschäftigt die Synode seit Jahren. Der Vorsitzende des Strukturausschusses Matthias Hanßmann berichtete über das Finanzierungspaket für innovatives für innovatives Handeln und Neue Aufbrüche in Höhe von 10 Millionen Euro, über fünf bewegliche Pfarrstellen, über eine landeskirchliche Sonderpfarrstellen sowie Stellenanteile für Diakoninnen und Diakonen in Kirchengemeinden und Kirchenbezirken.
Um diese Maßnahmen adäquat in die Landeskirche einzubinden, schlägt der Strukturausschuss ein Stukturerprobungsgesetz vor, der an den Rechtsausschuss verwiesen. Dort soll er mit Beteiligung des Theologischen Ausschusses und des Strukturausschusses beraten werden.
Die Landesynode stimmt diesem Antrag mit neun Gegenstimmen und vier Enthaltungen zu.
Was bedeutet es heute eine flüchtlingsbereite Kirche zu sein? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Landessynode in ihrer Aktuellen Stunde. Die Synodalen zeigten sich betroffen und empört darüber, wie Flüchtlinge und Helfer in den vergangenen Monaten diffamiert und kriminalisiert wurden. „Stellen Sie sich vor, der barmherzige Samariter hilft jemandem und wird deshalb angezeigt“, sagte der Ulmer Dekan Ernst-Wilhelm Gohl. „Genau das macht die AfD gerade.“ Er rief alle Gemeindeglieder dazu auf, in ihrem Umfeld dagegen Stellung zu beziehen. „Es kann nicht sein, dass wir Menschen sehenden Auges im Meer ertrinken lassen. Das ist der Start in die Barbarei“, so Gohl.
Elke Dangelmaier-Vinçon (Ludwigsburg) sprach von einem „Wettlauf der Schäbigkeit“. Immer offener würden braune Parolen verbreitet. „Das christliche Abendland steht für andere Werte“, betonte sie. Scharfe Kritik übte Markus Mörike (Münsingen) an den Unionsparteien. Ausgerechnet die Parteien, die das C im Namen haben, teilten Menschen in Personen erster und zweiter Klasse ein. Marina Walz-Hildenbrand (Asperg) hält es für wünschenswert, deutsche und europäische Kontingente für Migranten zu schaffen. So könnten Perspektiven für Flüchtlinge aus Konfliktgebieten geschaffen und legale Einwanderung ermöglicht werden.
„Flüchtlinge werden gemacht. Auch durch uns“, erklärte Walter Keppler (Neckarsulm). Er wies auf die wirtschaftlichen Probleme in vielen Ländern der Welt hin, die auch auf das Konsumverhalten hierzulande zurückzuführen sind. Des Weiteren kritisierte er die „ungeheure Militarisierung“ in der Welt. Er rief die Landeskirche dazu auf, „vehementen Einspruch gegen eine Erhöhung des Militäretats in Deutschland zu erheben“.
Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Württemberg, dankte allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich in Kirche und Diakonie in der Flüchtlingsarbeit engagieren. Es sei wichtig, jetzt Kurs zu halten, sich klar zu positionieren und dieses Engagement aufrechtzuerhalten. Der Diakoniechef wies auf die „höchst gefährliche“ Entwicklung hin, Entwicklungszusammenarbeit mit Migrationskontrolle zu koppeln. Dem stehe die wichtige Arbeit der kirchlichen Hilfswerke entgegen, vor Ort Ressourcen zu stärken und Fluchtursachen wirksam zu bekämpfen.
Durch das Finanzierungspaket für innovatives Handeln und neue Aufbrüche in Höhe von zehn Millionen Euro habe die Landeskirche schon viel unternommen, sagte der Vorsitzende des Strukturausschusses Matthias Hanßmann. Und das sei auch richtig so, betonte Andrea Bleher in der Aussprache: „Kirche muss ermöglichen und nicht bremsen“, so Bleher weiter. Die Synodale stellte ferner die Frage, wo die jungen Familien in den Gemeinden seien. Man müsse Strukturen schaffen, damit Menschen unter dem Dach der Kirche eine Heimat finden. „Der Pfarrplan ist sehr einschneidend“, machte Elke Dangelmaier-Vincon deutlich und fragte sich in diesem Zusammenhang, wie man bei all den Kürzungen rechtfertigen könne, dass hier sechs Stellen geschaffen werden. Simon Hensel erinnerte daran, dass es sich bei dem Gesetz um eine Erprobung handelt und nicht um einen festen Entschluss. Dieses Verfahren sei auch in der Industrie üblich. „Ein Entwurf geht auch nie direkt in die Massenproduktion“, so Hensel weiter.
Das Projekt Zukunft Finanzwesen verzögert sich. Aus diesem Grund muss das Inkrafttreten der neuen haushaltsrechtlichen Bestimmungen verschoben werden. Dies soll mit dem vorliegenden Kirchlichen Gesetz erreicht werden, erklärte der Leiter des Rechtsdezernats, Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch. Außerdem sollen Unstimmigkeiten in der bereits verkündeten, aber noch nicht in Kraft getretenen Haushaltsordnung beseitigt werden. Dabei geht es um Anpassungen an das Gemeindehaushaltsrecht und an das Datenschutzrecht. Keine Änderungen sieht der Gesetzentwurf zu den Bestimmungen zum Substanzerhaltungskapital vor; ein Änderungsantrag aus der Mitte der Landessynode verfolgt das Ziel, das Substanzerhaltungskapital abzuschaffen. Die Landessynode verwies den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung.
Kirchenwahlen stellen für Kirchengemeinden eine große organisatorische Herausforderung dar. Um ihre Durchführung zu vereinfachen, schlägt der Oberkirchenrat der Landessynode Änderungen in der Wahlordnung vor. So sollen die Gemeinden die Wählerlisten künftig sieben Tage früher und damit außerhalb der Herbstferien auslegen. Außerdem sollen sie Briefwahlunterlagen künftig grundsätzlich zusammen mit der Wahlbenachrichtigung an alle wahlberechtigten Gemeindeglieder versenden. Damit lasse sich die Briefwahl besser planen, erklärte Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker. Möchte eine Kirchengemeinde die Unterlagen nicht automatisch versenden, braucht es einen entsprechenden Kirchengemeinderatsbeschluss. Des Weiteren wurde die Sitzverteilung in der Landessynode pro Kirchenkreis auf Grundlage aktueller Gemeindegliederzahlen neu berechnet.
Mit dem Gesetzentwurf werden Änderungen im Bereich der Ruhestandsaltersgrenzen für Beamten auf Zeit im Bereich des Landesbeamtenrechts ins kirchliche Recht übernommen. Zudem soll es allen Pfarrerinnen und Pfarrern in Eltern- oder Pflegezeit weiterhin möglich sein, auch 25-prozentige Dienstaufträge wahrzunehmen. Diese Regelung soll auch auf bewegliche Pfarrstellen oder den unständigen Dienst im Pfarramt ausgedehnt werden, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Synode verwies den Gesetzentwurf sowie den zugehörigen Antrag 39/18 an den Rechtsausschuss. Mit dem Antrag fordert die Synode die Landeskirche auf, Voraussetzungen zu schaffen, die einen unterhälftigen Teildienst zur Erteilung von Religionsunterricht ermöglichen, da es gerade in diesem Bereich künftig zu Engpässen kommen wird.
Die evangelischen Kirchenbezirke Neuenstadt und Weinsberg wollen fusionieren. Ziel des Zusammenschlusses sei es, angesichts der demographischen Entwicklung „früh und selbstbestimmt gemeinsame Strukturen der Zukunft zu gestalten“, erklärte Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker in seinem Bericht an die Synode. Der Oberkirchenrat unterstützt den Antrag der Bezirke für eine Zusammenführung mit einem Kirchlichen Gesetz dazu. Es enthält Regelungen zur Aufhebung der beiden alten Kirchenbezirke, zur Rechtsnachfolge sowie über Sitz und Geschäftsführung im Kirchenbezirk.
Franziska Stocker-Schwarz, Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit, präsentierte die neue Handreichung „Kirche – mehr als Gebäude. Verkündigung durch Raum, Bild und Wort.“
Angestoßen durch einen Antrag in der Sommersynode 2015 und einem Thementag unter demselben Titel, wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die diese Handreichung erarbeitet hat. Die Arbeitsgruppe bestand aus dreizehn Mitgliedern, die alle aus ganz unterschiedlichen Arbeitsfeldern kommen: Theologie und Recht, Kunstgeschichte und Architektur, Verwaltung, Finanzen, Synode und Kirchengemeinden.
Das Heft beschreibt in acht Abschnitten die Kriterien verschiedener Dimensionen, in denen eine Kirche wahrgenommen werden kann. Diese sind unter anderen: Theologischer Bedeutungsgehalt, Funktionswert bzw. Gebrauchswert, Ort, Stadt und Raum.
Die Texte seien bewusst kurz gehalten und als Thesen formuliert, so Stocker-Schwarz. Sie sollen zum Weiterdenken animieren und zur Diskussion anregen. Die Texte werden von Fotografien des Stuttgarter Fotokünstlers Josh von Staudach begleitet.
Folgende Selbstständigen Anträge wurden in der Sommersynode eingebracht und in die entsprechenden Ausschüsse verwiesen.
Folgende Förmliche Anfragen wurden in der Sommersynode eingebracht und beantwortet.
Eine Zusammenstellung unserer Pressemitteilungen zur Sommertagung sowie Pressefotos zur freien Verwendung finden Sie in unserem Pressebereich.
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