Am Donnerstag, 6. Juli, standen die Beratungen zur Mittelfristigen Finanzplanung und zum 2. Nachtragshaushalt 2017 und verschiedene Berichte und Beschlüsse aus dem Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit im Mittelpunkt.
Der Freitag, 7. Juli, stand ganz unter dem Schwerpunkttag „Um Gottes Willen – Barmherzigkeit. Zur Aktualität der Rechtfertigungslehre". Dr. Christoph Schwöbel, Prof. für Systematische Theologie an der Evangelische-theologischen Fakultät der Universität Tübingen, hat ein Referat zum Thema "Rechtfertigung heute" gehalten, dem sich verschiedene Workshops angeschlossen haben. Am Nachmittag hat Dr. Simone Sinn, Studienleiterin für öffentliche Theologie und interreligiöse Beziehungen beim Lutherischen Weltbund, eine Bibelarbeit zu einem biblischen Grundtext der Reformation gehalten. Anschließend hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann einen Vortrag zum Thema „Zur Aktualität der Rechtfertigungslehre für unsere Gesellschaft“ gehalten. Im Anschluss an den Schwerpunkttag hat im Matthäus-Alber-Haus ein Abend der Begegnung mit den Kirchenbezirken Reutlingen und Bad-Urach Münsingen stattgefunden
Am Samstag, 8. Juli, wählte die Landessynode den 2. Stellvertretenden Präsidenten, da Winfried Braun nach der Sommertagung niedergelegt hat. Der Schwerpunkt des Tages lag auf Rechtsfragen. Weitere Themen waren die 12. Vollversammlung des Lutherischen Weltbungs in Windhukl/Namibia sowie die Aktuelle Stunde. Ebenso wurden am letzten Sitzungstag die Förmlichen Anfragen und Anträgen aus der Synode behandelt.
Mehr als 300 Delegierte lutherischer Kirchen aus der ganzen Welt trafen sich vom 10. bis 16. Mai in Windhuk zur Vollversammlung des Lutherischen Weltbunds (LWB), darunter sechs Delegierte aus Württemberg, wie Pfarrerin Dr. Viola Schrenk sowie die Jugenddelegierten Isabel Sixt und Sebastian Bugs berichteten.
Unter dem Motto „Befreit durch Gottes Gnade“ beschäftigten sich die Delegierten in Bibelarbeiten, Vorträgen, festen Gesprächsgruppen und Workshops mit den Unterthemen „Erlösung – für Geld nicht zu haben“, „Menschen – für Geld nicht zu haben“, „Schöpfung - für Geld nicht zu haben“. Diese flossen in die Schlussbotschaft ein, die die Vollversammlung als Richtschnur für die Arbeit des LWB in den kommenden Jahren am Ende der Tagung verabschiedete.
Außerdem wählte die Vollversammlung einen neuen Rat, dem erneut Landesbischof Dr h. c. Frank Otfried July angehört. Die 48 Rats-Mitglieder setzen sich aus 40 % Männern, 40 % Frauen sowie 20 % Jugendlichen zusammen. Zum neuen Präsidenten des LWB wählte die Vollversammlung Pfarrer Dr. Musa Panti Filibus, der Erzbischof der Lutherischen Kirche Christi in Nigeria (LCCN) und der zweite afrikanische Präsident seit der Gründung es LWB 1947. In seiner Antrittsrede hielt er auch mit Blick auf das Wachstum der Kirchen im globalen Süden und auf den Rückgang der Kirchenmitglieder im globalen Norden fest: „Wir sind verpflichtet, aufeinander zu hören und uns in unseren Anstrengungen gegenseitig zu unterstützen. Keine Kirche sollte sich alleingelassen fühlen.“
Der große Gottesdienst zum Reformationsjubiläum wurde am 14. Mai im Sam-Nujoma-Stadium mit rund 10 000 Teilnehmenden gefeiert. Er vermittelte, so Schrenk, die Lebendigkeit des Glaubens und verdeutlichte, dass das reformatorische Erbe ein weltweit verbindendes Element ist.
In der Woche vor der eigentlichen Vollversammlung fanden vorbereitende Konsultationen der Jugend und der Frauen statt, die die Themen der Vollversammlung aus ihrer Perspektive bearbeiteten und ihre Impulse in die Vollversammlung einbrachten.
Wilfried Braun legt sein Amt als 2. Stellvertretender Präsident mit Ablauf der Sommersynode 2017 nieder.
Pfarrer Johannes Eißler vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche hat sich zur Wahl gestellt und wurde mit 64 Ja-Stimmen und keinen Gegenstimmen zum 2. Stellvertretenden Präsidenten gewählt.
Mit dem Ausscheiden von Amelie Ellinger war außerdem noch die 2. Stellvertretung in der EKD-Synode zu klären. Vom Gesprächskreis Offene Kirche wurde die Synodale Dr. Carola Hoffmann-Richter vorgeschlagen. Sie wurde mit einer Enthaltung, ihrer eigenen, gewählt.
Oberkirchenrat Dr. Frisch stellte Gesetzesentwürfe vor, die vor allem den Pfarrdienst betreffen. In Zukunft soll es Auswirkungen auf die versorgungsrechtlichen Ansprüche haben, wenn nicht das volle Deputat Religionsunterricht erteilt wird. Die weiteren Änderungsvorschläge sollen die Attraktivität des Pfarrberufs erhöhen. Pfarrehepaare, die in einer gemeinsamen Dienstwohnung leben, sollen die Dienstwohnungspauschale auf 100 Prozent beschränkt bekommen. Bislang war es so, dass wenn ein Pfarrehepaar eine Dienstwohnung bezog, bei beiden der volle Dienstwohnungsausgleich abgezogen wurde, erläuterte Prof. Dr. Christian Heckel, Vorsitzender des Rechtsausschusses, in diesem Zusammenhang.
Weiter soll die Gewährung eines 100-prozentigen Anspruchs auf Beihilfe für die Mitglieder der Krankheitshilfe und deren Angehörige oder die Überführung der Mitglieder der Krankheitshilfe und deren Angehörigen in eine private Krankenversicherung ergebnisoffen geprüft werden. Weitere Veränderungen betreffen die Besoldung. So soll die Gewährung einer Zulage vor Erreichen der stellenentsprechenden Besoldung auch für Inhaber von nach Pfarrbesoldungsgruppe 2 eingestuften Pfarrstellen und Aufträgen ermöglicht werden. Die vollständige Abschaffung der abgesenkten Eingangsbesoldung durch das Land Baden-Württemberg wird im Gesetzentwurf durch Streichung der darauf bezogenen Sonderregelungen im Bereich des Pfarrdienstes übernommen. Dies ließe sich die Landeskirche jährlich rund eine Million Euro kosten. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Bearbeitung in den Rechtsausschuss verwiesen.
Bei der Übertragung der Kirchensteuerpflicht geht es darum, dass nach einer Ummeldung von Kirchengemeindemitgliedern in eine andere Kirchengemeinde diese letztlich auch die Kirchensteuern für dieses Mitglied erhalten soll. "Dieses Anliegen ist auf der landeskirchlichen Ebene beim falschen Adressaten und muss deshalb eigentlich weder im Rechtsausschuss noch im Plenum inhaltlich diskutiert und entschieden werden", so Prof. Dr. Christian Heckel in seinem Bericht vor der Synode.
In der gesamten württembergischen Landeskirche gibt es 13.400 umgemeldete Gemeindeglieder. Auf die Mitgliederzahl der Landeskirche insgesamt gesehen handelt es sich dabei um weniger als ein Prozent. Bei den meisten Kirchengemeinden seien es nur wenige Fälle, weniger als ein Dutzend, und diese rechneten sich oft gegenseitig auf. Außer in Stuttgart gingen die meisten Ummeldungen auch nicht über Kirchenbezirksgrenzen hinweg. Um diese wenigen Fälle gesondert zu erfassen, müsse ein riesiger Verwaltungsaufwand betrieben werden, von dem fraglich sei, ob er sich lohnt, so Heckel weiter.
Entscheidend sei, dass die Verteilung der Kirchensteuermittel auf Kirchenbezirksebene vorgenommen wird. Für die Verteilung der Steuermittel des Kirchenbezirks an die einzelnen Kirchengemeinden ist der Kirchenbezirksausschuss zuständig. Die Bezirkssynode kann für die Verteilung durch den Kirchenbezirksausschuss allgemeine Satzungsregelungen erlassen, die auch Ummeldungen berücksichtigen und an die sich der Kirchenbezirksausschuss halten muss. "Im Rechtsausschuss bestand daher eine seltene Einmütigkeit, dass dieses Anliegen an die Bezirkssynoden zu richten ist", so Heckel.
Nach kurzer Diskussion der Synodalen wurde der Antrag jedoch zur weiteren Beratung zuück in den Strukturausschuss verwiesen.
Das kirchliche Verwaltungsgerichtsgesetz in Württemberg orientiert sich an dem staatlichen Verwaltungsgerichtsgesetz. Die EKD ordnet dies dagegen nach dem Verwaltungsgerichtsverfahren. Dabei kommt es zu Unklarheiten, die nun durch eine Änderung des kirchlichen Verwaltungsgerichtsgesetzes erfolgen solle. Der Gesetzentwurf dafür ist in den Rechtsausschuss verwiesen worden.
Das Strukturerprobungsgesetz wurde erlassen, um neue Möglichkeiten der Gestaltung kirchlicher Arbeit, der Zusammenarbeit der Gemeinden und Bezirke und insbesondere auch die Schaffung neuer Verwaltungsstrukturen zu erproben. So geht beispielsweise die Schaffung von Co-Dekantsstellen auf dieses Gesetz zurück. Zum dritten Mal liegt das Gesetz nun vor, das die Geltungsdauer des Gesetzes zur Erprobung neuer Zusammenarbeitsformen in Kirchengemeinden und Kirchenbezirken verlängern soll. Das Gesetz in der geltenden Fassung ermöglicht bis zum 31. Dezember 2017 den Erlass von Verordnungen, durch die von geltendem kirchlichem Recht befristet Abweichungen zugelassen werden können. Die Abweichungen, die bis zum 31. Dezember 2017 beschlossen werden, können bis längstens 31. Dezember 2025 in Kraft bleiben.
Das Gesetz wurde in den Rechtsausschuss verwiesen.
Der Oberkirchenrat lehnt ab, das Rechnungsprüfamt in Rechnungsprüfungsamt umzubenennen, da dies zu kostenintensiv sei, so Prof. Christian Heckel vom Rechtsausschuss. Da die entsprechenden Behörden auch in der öffentlichen Verwaltung Rechnungsprüfungsämter und nicht Rechnungsprüfämter heißen, wäre dies ein Angleichen gewesen. Auch lehnte der Oberkirchenrat ab, dass nebenberufliche Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger verpflichtet werden, eine Vollständigkeitserklärung abzugeben. „Diese Vollständigkeitserklärung soll sich auf die Buchführung und die Jahresabschlüsse beziehen und dadurch den Mitarbeitenden des Rechnungsprüfamtes enorm die Arbeit erleichtern“, so Heckel. Der Oberkirchenrat möchte in diesem Punkt ungern von den Standards im staatlichen Bereich des Landes abweichen, wo eine solche Vollständigkeitserklärung nicht rechtlich verankert ist. Die Prüfenden sollen eine Art Checkliste über die notwendigen Prüfungsunterlagen als Hilfestellung erhalten. Damit sei der Auskunftspflicht genüge getan, so die Haltung des Oberkirchenrats. Dies wurde mehrheitlich beschlossen.
Die Synode hat mit großer Mehrheit die bisherige Haushaltsordnung etwas verändert, bevor die neue Haushaltsordnung zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt und die kaufmännische Buchführung das bisherige System der Kameralistik ablöst. Es gehe darum, in der Übergangsphase Ungleichbehandlungen beim Vermögensgrundstock zu vermeiden, betonte der Vorsitzende des Rechtsausschusses Professor Dr. Christian Heckel. Deshalb müsste ein Teil der künftigen Regelungen schon beim Haushalt 2018 angewendet und dazu ins bisherige Haushaltsrecht übernommen werden.
Neben redaktionellen Änderungen wurden damit auch zwei inhaltliche Regelungen aus der künftigen Haushaltsordnung in die bisherige mit übernommen, führte der Rechtsdezernent Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch aus. So wurden die Wertgrenzen zum Vermögensgrundstock erheblich angehoben. Darüber hinaus kann der Oberkirchenrat Ausnahmen zulassen, wenn es um Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen geht. Kirchliche Belange müssten dann nicht mehr zwingend angemessen im Aufsichtsrat oder einem entsprechenden Überwachungsorgan vertreten sein.
Folgende "Selbständige Anträge" wurden gestellt und in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
In der Aktuellen Stunde zu Partnerschaften mit Afrika zeigte sich Synoden-Vizepräsident Werner Stepanek, erschüttert: „Es scheint nicht mehr selbstverständlich möglich zu sein, gegensätzliche Positionen verbal auszutauschen, wie die Szenen purer Gewalt in Hamburg zeigen. Das ist nicht der Umgang, den wir pflegen, dagegen wollen wir als Kirche mit unserer Diskussionskultur ein deutliches ein Zeichen setzen.“
Die württembergische Landeskirche unterstütze Projekte in Afrika, hauptsächlich im Bildungsbereich, aber auch zur Unterstützung von Kirchen mit rund 1,2 Millionen Euro im Jahr, wie Kirchenrat Klaus Rieth berichtete, dazu kämen zahlreiche Partnerschaften und Projekte der Gemeinden und Kirchenbezirke mit Gemeinden in Afrika. Neben Besuchen in Partnergemeinden sei es möglich, Delegationen der Partner hier mit Politik und Hochschulen in Verbindung zu bringen, so dass weiteres Verständnis und auch weitere Projekte daraus erwachsen, wie Dekan Werner Trick aus der Praxis berichtete. Auch die politischen Rahmenbedingungen seien zu verändern, beispielsweise die Handelsbedingungen mit der EU seien fair zu gestalten, zum Beispiel im Blick auf EU-Exporte von Geflügel nach Afrika.
Unterstützung, um Perspektiven auch für junge Menschen zu schaffen, die mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausmachten, sollten auch durch kirchliche Partnerschaften weiter vorangetrieben werden, so der Tenor der Diskussion.
In seinem Schlusswort verurteilte Landesbischof Frank Otfried July die Gewalt beim G20-Gipfel in Hamburg: „Ohne wenn und aber verurteilen wir die Gewaltexzesse beim G20-Gipfel in Hamburg. Es ist schlimm, dass nicht friedlicher Protest und kritische Nachdenklichkeit über Fehlentwicklungen in den G20 das Bild bestimmen, sondern die Gewaltorgien marodierender schwarzer Banden, die plündern und brennen.“
Vom 10. bis 12. März fand in Bern die 3. Synodaltagung der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) statt. Über 100 Synodale aus 48 Mitgliedskirchen und 17 Ländern nahmen an dieser Tagung teil. In fünf Workshops setzten sich die Teilnehmenden mit dem Thema „Evangelisch im Haus der Religion“ auseinander, berichtete Beate Keller Dabei ging es unter anderem um Themen wie Kirchengemeinschaft und die Rolle der GEKE, die Pluralität der Religionen, die Theologie der Diaspora, Migration und Kirchengemeinschaft sowie Reproduktionsmedizin. Die Teilnehmenden seien sich darin einig, so Keller, dass die GEKE mit ihren Zielen und Voraussetzungen sichtbarer werden muss. Sie habe eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, welche verstärkt ins Blickfeld aller Kirchen rücken müsse. In der Diskussion um die Pluralität der Religionen sprachen sich die Workshop-Teilnehmer u.a. dafür aus, dass die Eigenschaften der Religionen im Dialog erhalten bleiben müssten. Das Recht auf Anderssein und Meinungsfreiheit sei unantastbar. Im Workshop „Theologie der Diaspora“ kamen die Teilnehmenden überein, dass Betroffene die Diaspora eher als sinnstiftende Chance denn als Defizit sehen und sie dadurch ganz anders bewerten würden als Theologen. Das Thema „Migration und Kirchengemeinschaft“ sei eine zentrale Herausforderung der Kirche, ein Balanceakt zwischen Bewahrung der eigenen Tradition und der Öffnung für Migranten. Im Bereich der Reproduktionsmedizin sei man sich einig, so Keller, dass europäische Regelungen gefunden werden müssen, u.a. um Medizin-Tourismus zu vermeiden.
Als Einsicht aus dem Hauptvortrag von Prof. Dr. Reinhold Bernhardt (Universität Bern) und dem Besuch der „Haus der Religionen“ hob Werner Stepanek hervor „[…] dass eine Religion, die sich öffentlich bekennt auch erkannt und anerkannt wird.“ Stepanek appellierte an die Evangelische Landeskirche Württemberg als wortmächtige und finanzstarke Kirche die vielen kleinen Kirchen zu unterstützen. Schon der Umstand, dass der Anfangsimpuls dieser europäischen Treffen aus Württemberg kam, zeige, wie einflussreich die Württembergische Landeskirche sei, so Stepanek: „Die Erkenntnis aus der Tagung in Bern ist, dass die Evangelische Kirche in Württemberg dem Protestantismus in Europa eine vernehmbare Stimme geben könnte und auch muss.“
Der Ausschuss für Diakonie lehnt eine Aufstockung der Mittel, die für die psychologische Beratung von Flüchtlingen eingesetzt werden sollten, ab. In Antrag 68/16 wurde der Oberkirchenrat gebeten, für die Jahre 2017 bis 2021 zusätzliche Gelder für diesen Zweck bereit zu stellen. „Es ist ein zusätzlicher Stellenanteil von 25% pro Beratungsstelle notwendig“, hieß es in dem Antrag. Dieser Forderung konnte der Ausschuss für Diakonie nicht mehrheitlich zustimmen, berichtete Markus Mörike, Vorsitzender des Ausschusses. Er begründete die Entscheidung damit, dass die Landeskirche in den vorherigen Flüchtlingspakten bereits insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Die Kirchenbezirke wurden darum gebeten, dieses Geld für die Koordinationsstellen vor Ort, für psychologische Betreuung und zur Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge einzusetzen. Laut einer Umfrage des Diakonischen Werks Württemberg wurden die Gelder vor Ort überwiegend gemäß den Empfehlungen eingesetzt, so Mörike weiter. Die Kirchenbezirke hätten den Aspekt der psychologischen Beratung sehr verantwortlich berücksichtigt. Ebenso sei der Flüchtlingsfond, in dem kurzfristig Gelder für die Flüchtlingsarbeit abgerufen werden könnten, noch nicht vollständig ausgeschöpft, woraus sich bei Bedarf die Möglichkeit für weitere Zuschüsse ergäbe. Zudem gibt Mörike zu bedenken: „Wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt, mitten in der Laufzeit des Flüchtlingspaketes 3 an dieser Stelle nachjustieren, wird es Anfragen und Wünsche auch an anderer Stelle geben.“. Eine Anschlussfinanzierung über 2020 hinaus sieht Mörike als selbstverständlich an, denn die Haupt- und Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe verdienten auch darüber hinaus finanzielle Unterstützung.
In seinem Referat „Rechtfertigung heute“ sah der Tübinger Theologe Professor Dr. Christoph Schwöbel Parallelen zwischen Luthers Zeit und der Gegenwart. Wie im Spätmittelalter stünden die Menschen heute unter einem permanenten „Rechtfertigungsdruck“. Anders als damals fühle man sich aber nicht mehr Gott gegenüber verantwortlich. Die Menschen heute stünden unter einer Vielzahl anderer „Tribunale“. Diese fragten beispielsweise „Gehen Sie ins Fitnessstudio?“, „Fahren Sie einen Diesel?“ oder „Wo kaufen Sie Ihre Kleidung?“, so der Theologe. Die Menschen verstünden sich als „Mängelwesen, die in der Lage sind, ihren Mangel durch eigene Anstrengung zu beheben“, sagte Schwöbel.
Dem gegenüber betone Martin Luther, es gebe „nichts auf Seiten des Menschen, durch das er sich rechtfertigen könnte“, so der Theologe. Das „Nicht aus-sich-selbst-Können“ des Menschen sei „viel zu fundamental, als dass es durch unsere Anstrengung behoben werden könnte“. Der Mensch sei darauf angewiesen, dass Gott ihm seine Gerechtigkeit schenkt. Luther habe entdeckt, dass Gottes Gerechtigkeit eine „kommunikative Gerechtigkeit“ sei, die Gott dem Menschen mitteilt und an der er ihn teilhaben lässt.
Im Gegensatz zu den „Götzen unserer Zeit“, zu denen Schwöbel etwa den „Markt“ und „die mediale Aufmerksamkeit“ zählte, könne Gott sein Versprechen halten, wenn er den Menschen seine Gerechtigkeit zuspricht. „Gottes Versprechen gilt, weil Gott seine eigene Zukunft ist“, sagt der Professor. Und Gott wolle seine Zukunft nicht ohne den Menschen haben. Das werde besonders am Grab eines Menschen relevant. „Das ist die Radikalität der Rechtfertigungslehre“, betonte Schwöbel.
Der Begriff Barmherzigkeit sei ein Grundwort der Bibel, sagte Dr. Simone Sinn in ihrer Bibelarbeit über den Lobgesang der Maria. Im ersten Kapitel des Lukasevangeliums wird berichtet wie Maria Gott lobt, nachdem ihr bewusst wird, dass sie Gottes Sohn zur Welt bringen wird. „Barmherzigkeit-Schenken ist nicht nur ein wichtiger Teil von Gottes Handlungsrepertoire, sondern Barmherzigkeit ist Gottes Wesen“, so die Studienleiterin für öffentliche Theologie und interreligiöse Beziehungen beim Lutherischen Weltbund in Genf. Die Erfahrung der Barmherzigkeit Gottes sei für Maria ein „theologisches Aha-Erlebnis“ gewesen, das vom Heiligen Geist gewirkt worden sei. „Gottes Barmherzigkeit ist die konkrete Zuwendung zu den Niedrigen“, erklärte die Theologin. Wer sich an Gottes Barmherzigkeit orientiere, müsse das Thema „Niedrigkeit“ in den Mittelpunkt stellen, forderte Simone Sinn. Die Kirche solle deshalb ihre „Aufmerksamkeit auf die richten, die nichts gelten, und die zu sehen, deren Lebensperspektiven prekär sind“, betonte die Theologin. „Dies bedeutet, diakonisch präsent zu sein: in konkreter Fürsorge, wie in anwaltschaftlichem Eintreten für gerechte Strukturen und Rechtsstaatlichkeit“, so Sinn. Sie empfahl, den Lobgesang der Maria täglich zu beten und zu singen. Dies könne ein „Anstoß sein, sich in die Theologie und Spiritualität des Magnifikat zu vertiefen, und sich von Gottes Barmherzigkeit ‚Kenntnis und überschwängliche Freude‘ schenken zu lassen“.
„Wenn ich als Politiker scheitere, scheitere ich noch lange nicht als Mensch“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Vortrag „Zur Aktualität der Rechtfertigungslehre für unsere Gesellschaft“. Als Christ dürfe er hoffen, dass er - auch wenn er bei den Wählern scheitere - noch lange nicht bei Gott scheitere. Vor Gott komme es gerade nicht auf das Ergebnis und die Leistung an. „Das hat für mich persönlich etwas sehr Befreiendes und Entlastendes“, bekannte Kretschmann.
Auch im Blick auf das eigene politische Wirken helfe ihm der Glaube an Gott, sagte der Ministerpräsident. „Wir sollten nicht in den Wahn verfallen, dass wir alles richten könnten oder müssten“, so Kretschmann. Auch ein Ministerpräsident könne die Welt nicht retten. „Es wird immer ein fragmentarisches Wirken sein, Gott aber wird es dann zu einem Ganzen zusammenfügen“.
Man solle deshalb das Gute, auch wenn es wenig erscheint, nicht bloß als Tropfen auf den heißen Stein betrachten. „Jeder Tropfen macht Sinn. Es ist der Sinn, den wir im Glauben an Gott finden“, war sich Kretschmann sicher.
Die Rechtfertigungslehre könne man aber nicht eins zu eins auf das politische System zu übertragen, meint Kretschmann. So sah der Ministerpräsident zwar Parallelen zwischen der Rechtfertigungslehre und der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens, zeigte sich aber skeptisch im Blick auf die Umsetzung. Eine theologische Vision sei nicht einfach in die Niederungen der gesellschaftlichen Realität übertragbar. „Ich kann nicht von der ganzen Gesellschaft eine gottähnliche Großherzigkeit erwarten“, so Kretschmann.
Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel vergleicht den Ideenwettbewerb mit einer Reise in kirchliche Entwicklungsgebiete und kirchliches Neuland. Einiges wurde einiges ausprobiert, was in den nächsten Jahren wichtig wird. Etwa der verstärkte Einsatz von Bewegtbild. Analoge und digitale Kommunikationswege wurden zusammen genutzt, um wesentliche Inhalte der Reformation ins Hier und Jetzt zu übersetzen und zur Beteiligung möglichst vieler einzuladen. 168 Ideen stellten sich dem Webvoting, 48 davon landeten vor der Jury. Diese wiederum kürte 19 Gewinnerideen. Obwohl noch nicht alle prämierten Ideen umgesetzt sind, zeigen sich schon bemerkenswerte Quereffekte. An anderen Orten werden die Ideen aufgegriffen.
Ein weiteres jetzt schon sichtbares Plus: Die im Wettbewerb eingesetzten Themenanstöße, Motive und Materialien werden für die Gemeindearbeit abgerufen, die durch die Gewinner neu erstellten Medien werden nachgefragt. Heckels Fazit: Der Ideenwettbewerb trägt ¬ nicht zuletzt durch die breite Streuung ¬ zur stetigen Erneuerung unserer Kirche bei. „Kirche macht was. Aus deiner Idee.“ hat zum ersten Mal das tiefe Eintauchen in digitale Welten und dialogische Kommunikationsstränge ermöglicht.
Folgende "Förmliche Anfragen" wurden eingebracht und vom Oberkirchenrat beantwortet.
Mit einem Gottesdienst in der Reutlinger Marienkirche hat am 6. Juli die Tagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode in Reutlingen begonnen. Der Reutlinger Prälat Christian Rose gestaltete den Gottesdienst gemeinsam mit Reutlinger Dekan Marcus Keinath sowie den Synodalen Johannes Eißler, Kai Münzing, Dr. Martin Plümicke und Maike Sachs.
In seiner Predigt erzählte der Prälat die Geschichte der Reutlinger Reformation. In der freien Reichsstadt predigte Matthias Alber bereits 1521 evangelisch – 13 Jahre früher als Ambrosius Blarer im benachbarten Tübingen. Reutlingen war neben Nürnberg die einzige Reichsstadt die 1530 in der Person von Jos Weiß das für die Lutheraner so wichtige Augsburger Bekenntnis – die Confessio Augustana – unterzeichnete. Der Blick auf die Reformation gebe Mut für die heutigen Aufgaben, zog Prälat Rose eine Linie in die Gegenwart: „Die Reutlinger Reformation kann uns bestärken, mutig und zuversichtlich für unsere Überzeugungen einzutreten“. Wie die Reformatoren damals könne die Kirche auch heute aus der Biblischen Botschaft Trost, Ermutigung und Zuversicht schöpfen.
Ensembles und Studierende der Hochschule für Kirchenmusik in Tübingen sorgten unter der Leitung ihres Rektors Christian Fischer für ein abwechslungsreiches musikalisches Programm.
Wilfried Braun legt sein Amt als 2. Stellvertretender Präsident mit Ablauf der Sommersynode 2017 nieder.
Pfarrer Johannes Eißler vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche stellt sich zur Wahl für das Amt des 2. Stellvertretenden Präsidenten.
Mit dem Ausscheiden von Amelie Ellinger ist noch die 2. Stellvertretung in der EKD-Synode zu klären. Vom Gesprächskreis Offene Kirche wird vorgeschlagen, dass die Synodale Dr. Carola Hoffmann-Richter diese Stellvertretung übernimmt.
Die Wahlen finden am Samstag, 8. Juli, statt.
Der Ausschuss für Diakonie rät dazu, den Notlagenfonds für werdende Eltern und deren Familien von 80.000 € auf 150.000 € jährlich aufzustocken. Schwangere und junge Familien erhalten, zusätzlich zu staatlichen Leistungen, durch diesen Fond finanzielle Unterstützung. Die Beratungsangebote der diakonischen Bezirksstellen und anderer kirchlicher Dienste seien ein wichtiger und nachgefragter Dienst, berichtete Markus Mörike, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie. Und in vielen Beratungsfällen ginge es um existenzielle Nöte der Frauen, so Mörike weiter.
„Weil die Landeskirche für den Schutz des ungeborenen Lebens eintritt, müssen gute Bedingungen für das geborene Leben herrschen, damit schwangere Frauen sich zuversichtlich für ein Leben mit ihrem Kind entscheiden können“, sagte Mörike in seinem Bericht.
Der Ausschuss für Diakonie und der Finanzausschuss hatten sich einstimmig für die Aufstockung dieses Fonds ausgesprochen. Die endgültige Entscheidung soll die Landessynode bei der Abstimmung über den Haushalt 2018 bei der Herbsttagung treffen.
Die Projektstelle „Neue Aufbrüche“ wird verlängert und ist in den Nachtrag 2017 sowie die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen worden. Der Theologische Ausschuss befürworte die Verlängerung, allerdings solle die Stelle künftig den Titel „Innovatives Handeln und Neue Aufbrüche“ tragen, berichtete Dr. Karl Hardecker, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses.
Mit dieser Änderung geht auch eine Erweiterung der Aufgaben einher. In Zukunft sollen nicht nur neu gegründete Projekte von der Beratung profitieren, sondern auch Kirchengemeinden, die zwar traditionelle Strukturen, aber innovative Ideen haben.
Vom ursprünglichen Antrag, diese Stelle in eine unbefristete Pfarrstelle umzuwandeln, riet der Theologische Ausschuss ab. Für ihn ist die Verlängerung von 1. September 2017 bis 31. August 2022 zunächst ausreichend.
Beschließt die Landessynode am Nachmittag den 2. Nachtragshaushalt 2017, ist der Antrag zum Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“ umgesetzt. Wie Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Strukturausschusses, in seinem Bericht betont hat, soll das Projekt die Landeskirche für die Veränderungsprozesse bis 2030 und die notwendige strukturelle Weiterentwicklung von Verwaltungs- und Kirchenstrukturen vorbereiten. Offen ist nach Plümicke noch eine detaillierte Projektskizze des Oberkirchenrates. Dies liege vor allem daran, dass der neue Direktor des Oberkirchenrates, Stefan Werner, erst seit Monatsbeginn im Amt sei. Der Oberkirchenrat legt die Skizze dem Strukturausschuss in einer Sitzung am 24. Juli 2017 vor.
„Die vorliegende Personalstrukturplanung macht deutlich, dass wir als württembergische Landeskirche gute und verlässliche Perspektiven für den Pfarrberuf haben und junge Menschen einladen und ermutigen können, Theologie zu studieren und diesen schönen, vielfältigen, sinnvollen und Sinn stiftenden Beruf zu ergreifen“, hat Oberkirchenrat Wolfgang Traub seinen Bericht zur Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst 2017 beschlossen. Es würden alle Personen, die auf der Liste der Württembergischen Theologiestudierenden geführt werden und für den Pfarrdienst geeignet sind, für eine Aufnahme in die praktische Berufsausbildung eingeplant. Die Beiträge für die Evangelische Ruhegehaltskasse werden vom Jahr 2017 auf das Jahr 2018 zwar um 8,7% auf 26.088 Euro je Person steigen und auch für die kommenden Jahre ist mit weiteren Erhöhungen zu rechnen. Die Finanzierung der Pfarrstellen ist aber absehbar gesichert.
Daher sollen bis zum Jahr 2030 jährlich weiterhin 46 Vikarinnen und Vikare ihre praktische Ausbildung beginnen. Daneben sollen über die Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarramt bis 2025 je Jahrgang 10 Personen aufgenommen werden, über alternative Zugänge wie Masterabschlüsse von 2020 bis 2025 insgesamt 15 Personen. Ab 2019 sollen zudem 15 Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand beauftragt werden können. Dadurch werden im Jahr 2030 voraussichtlich 1.804 Gemeindeglieder von einer vollbeschäftigten Person betreut. Diese sogenannte Pastoriationsdichte wird damit ihren Höchststand erreichen. 2016 befanden sich 2.045 Pfarrerinnen und Pfarrer mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsumfang von 89,8% im Dienst der Landeskirche. 158 Personen waren beurlaubt oder freigestellt.
Karl Hardecker bezeichnete die Personalstrukturplanung für den Theologischen Ausschuss als nach wie vor „gutes und geeignetes Steuerungsinstrument“. Allerdings sei weiterhin für das Theologiestudium zu werben. Auch werde die geplante Zahl von 46 Aufnahmen in den Vorbereitungsdienst je Jahr nicht immer erreicht. Die Prognose und tatsächlichen Zahlen sollten daher tabellarisch festgehalten werden. Auch Michael Fritz, Vorsitzender des Finanzausschusses, griff diesen Punkt auf und zitierte aus einem Sitzungsprotokoll: „Die große Herausforderung ist jedoch, dass die entsprechenden Zahlen mit Leben erfüllt werden können.“ Zudem sei es wünschenswert, den benötigten Finanzbedarf mit der prognostizierten Finanzkraft ins Verhältnis zu setzen.
In der anschließenden Aussprache wies Jürgen Kampmann, Vertreter der theologischen Fakultät der Universität Tübingen in der Landessynode, darauf hin, dass es sich auf die theologischen Fakultäten in Baden-Württemberg auswirken werde, sollten sich die Studierendenzahlen auf kirchlichen Abschluss, wie in der Personalstrukturplanung gewünscht, um 40 Prozent reduzieren. Abschließend widersprach Oberkirchenrat Traub der Aussage, es gebe ein Delta zwischen den geplanten Aufnahmezahlen in den Pfarrdienst und den tatsächlichen Aufnahmen. Dies läge unter anderem daran, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Landeskirchen in den Dienst der württembergischen Landeskirche aufgenommen würden.
In der mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2021 finden sich 55 neue Projekte und 16 neue Dauerfinanzierungen. Erstere schlagen mit rund 69 Millionen Euro, letztere mit 1,5 Millionen Euro zu Buche, erklärte Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup.
Die Ausgleichsrücklage der Landeskirche hat seinen Worten nach ein „Rekordniveau“ von rund 309 Millionen Euro erreicht. In der Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden seien 50 Millionen Euro Sonderrücklagen reserviert, um vor Ort Strukturreformen wie den Pfarrplan zu erleichtern. 30 Millionen sind in dieser Rücklage „für steuerliche Finanzkrisen der kommenden Jahre“ vorgesehen. Neben der Verteilbetragserhöhung sollen im kommenden Jahr 20 Millionen Euro ohne engere Zweckbindung an die Kirchengemeinden ausgeschüttet werden, betonte der Finanzdezernent.
Im Rahmen des Flexibilisierungs- und Entlastungspakets ist die Zentralanstellung und –steuerung von 30 Diakonen für zehn Jahre vorgesehen. Sie schlägt mit mehr als 34 Millionen Euro zu Buche.
Für Familien will die Landeskirche in den kommenden fünf Jahren mehr als fünf Millionen Euro ausgeben. Hinzu kommen Immobilienprojekte wie den Ausbau der Mutter-Kind-Kurklinik in Scheidegg. 500.000 Euro kommen der Lieder-App für Investitionskosten sowie 35.000 Euro für laufende Betriebskosten zu gute. Fast eine Million Euro sollen bis 2023 in eine zentrale E-Learning-Plattform für den laufenden Aufwand eingesetzt werden. Bis 2019 sind zunächst Investitionskosten von 135.000 Euro eingeplant.
Ein großes Bauprojekt wird in den nächsten Jahren der Umbau des Oberkirchenrats in der Stuttgarter Gänsheidestraße sein.
Die Mittelfristige Finanzplanung soll durch eine Personalstrukturplanung ergänzt werden. Dies fordert der Finanzausschuss. Er wird den Haushaltsplanungen für 2018 nur zustimmen, wenn die Zahl der Stellen nicht höher ist als 2016, sagte dessen Vorsitzender Michael Fritz in seiner Rede zur mittelfristigen Finanzplanung.
Auch das bisherige Modell der Pfarrerfürsorge über den Pfarrverein ist nach seinen Worten der demografischen Entwicklung nicht mehr gewachsen. Die Landeskirche dürfe nicht „vorschnell auf die Rolle des Zahlers“ festgelegt werde. Darüber hinaus geht Fritz davon aus, dass die Renovierung des Oberkirchenrats in der Stuttgarter Gänsheidestraße mehr als die bisher vorgesehenen 30 Millionen Euro kosten wird. Es seien die Rücklagen aufzustocken und Alternativen zu prüfen. Handlungsbedarf sieht sein Ausschuss auch in der Kindergartengartenfinanzierung, da die kommunalen Zuweisungen langsamer wachsen als die Kostensteigerungen.
Erhebliche Fortschritte seien dagegen in der Konzeption des Tagungsstättenmanagements erzielt worden. Erfreulich seien die Berücksichtigung der Schwerpunkte „Familien stärken“ und „Digitalisierung“. Die Kirchengemeinden könnten mit der jährlichen dreiprozentigen Erhöhung und mit Sonderzuweisungen rechnen. Der Strukturfonds werde um 20 Millionen auf 50 Millionen Euro aufgestockt.
Als „alarmierend“ bezeichnete Rudolf Heß vom Gesprächskreis Lebendige Gemeinde die Mitgliederentwicklung der Landeskirche. Jedes Jahr verlöre die Kirche 30.000 Mitglieder. „Wenn wir diesem Trend nicht Einhalt gebieten, schaffen wir uns selber ab!“, betonte Heß. Dazu komme die demographische Entwicklung, die eine Ära großer Finanzprobleme einläuten könnte. Dem gegenzusteuern sei „die Herausforderung der Zukunft schlechthin“. Heß regte deshalb eine höhere Zuteilung von Geldern an die Kirchengemeinden an. „Eine lebendige Gemeinde braucht eine solide finanzielle Grundausstattung und weniger Bürokratie.“ Zudem vermisse er ausreichende Mittel für neue Aufbrüche, Strukturveränderungen und Digitalisierung. Hintergrund sei „immer wieder, wie bringe ich den Menschen das Evangelium nahe? Alle Aktivitäten in dieser Richtung sind nie zu teuer!“
„Lassen Sie uns eine Kehrtwende einleiten. Lassen Sie uns wegkommen von einer Kirche, deren heimliche, eigentliche Strategie die finanzielle Sicherheit ist. Lassen Sie uns hinkommen zu einer Kirche, die verantwortbar kirchliche Arbeit finanziert und bei Prognosen nicht immer den schlechtesten aller denkbaren Fälle annimmt. Und lassen Sie uns auch auf die Kraft die Heiligen Geistes vertrauen“, forderte Prof. Dr. Martin Plümicke für den Gesprächskreis „Offene Kirche“. Die Landeskirche habe inflationsbereinigt wieder das Kirchensteuerniveau von 1993 erreicht, das zweithöchste Kirchensteueraufkommen überhaupt. Die Rücklagen der Landeskirche seine etwa doppelt so hoch wie gesetzlich vorgeschrieben. Das Nachhaltigkeitsniveau, das die Höhe der Dauerbelastungen festlegt, gebe immer weniger die Leistungsfähigkeit der Kirche wieder. „Absolut sinnlos“ sei auch das Dogma, dass für jede neue Dauerstelle in einem inhaltlichen Bereich eine andere Dauerstelle gekürzt werden muss. Plümicke schlug vor, drei neue Stellen zu schaffen: beim Weltanschauungsbeauftragten, eine Professur bei der Kirchenmusikhochschule und ein Stelle für den interreligiösen Dialog. Gleichzeitig forderte er, die inhaltliche Arbeit der Kirchengemeinden nicht über Geldverteilungen steuern zu wollen, die Ausgleichsrücklage für die Kirchengemeinden auf das Mindestmaß zu senken und den Kirchengemeinden zurückzugeben.
„Wie erfolgt eine inhaltliche und finanzielle Kontrolle von Projekten“, fragte Eberhard Daferner in seinem Votum für den Gesprächskreis Evangelium und Kirche. „Ich habe den Eindruck, dass wir den Überblick zu verlieren beginnen.“ Zudem vermisse er Klarheit und Transparenz in der Landeskirche, was die Neuausrichtung der gesamten Öffentlichkeitsarbeit angeht, die sich durch personelle Veränderungen im Evangelischen Medienhaus ergeben. Angesichts der guten Kirchensteuereinnahmen schlug Daferner vor den festgelegten Verteilbetrag an die Kirchengemeinden von derzeit drei Prozent auf vier bis fünf Prozent zu erhöhen.
In den kommenden 25 Jahren werden rund 750.000 Mitglieder in den Ruhestand gehen und als Kirchensteuerzahler ausfallen, sagte Kai Münzing. Im Namen des Gesprächskreises „Kirche für morgen“ betonte er: „Wir glauben nicht daran, dass diese Einnahmeeinbrüche lediglich durch Sparmaßnahmen, Pfarrpläne und Deckelungen ohne große Einschnitte ausgeglichen werden können.“ Die „Kirche für morgen“ fordere einen Gemeindeentwicklungsprozess und habe das Bild einer „aufbrechenden Kirche“ vor Augen, die auch Menschen im Blick habe, die bisher nicht erreicht werden. Die Zahl der kirchlichen Gebäude und die Aufwendungen dafür würden zurückgehende Mitgliederzahlen nicht aufhalten. Sein Gesprächskreis werde deshalb auch die geplante Renovierung des Oberkirchenrats kritisch begleiten und hinterfragen. Münzing kritisierte eine „in Teilen vorreformatorische Pfarrzentriertheit“ sowie einen „Projekt-Aktivismus“ und sagte: „Ein Modell, das seit Jahrhunderten innerhalb unserer Kirche Anwendung findet und das höchstens zehn Prozent unserer Mitglieder erreicht, kann nicht weiter vorgeben, was zukünftig bei geringer vorhandener Ressourcen noch möglich sein wird.“
„Mit über zehn Millionen Euro hat der 2. Nachtragshaushalt 2017 ein sehr ordentliches Volumen. Es werden im laufenden Jahr aber nur gut 2,4 Millionen davon benötigt“, sagte der Finanzdezernent Dr. Martin Kastrup bei der Einbringung des Nachtragshaushalts. Der „Rest“ der Gelder entfällt auf mehrjährige Projekte, die 2017 beginnen und deren Kosten in den Folgejahren mit im Nachtrag eingerechnet wurden.
So schlagen im Nachtrag etwa die Asylpfarrstelle mit 25.500 Euro und ein Budgetzuschlag zum Bibelmuseum mit 175.000 Euro zu Buche. Knapp 700.000 Euro sind für die Verlängerung der Projektstelle „Neue Aufbrüche“ bis zum Jahr 2022 vorgesehen. 250.000 Euro fallen für ein Projekt der Ausländerseelsorge bis 2021 an. In die Flüchtlingsarbeit der Gemeinden anderer Sprache und Herkunft sollen einschließlich des nächsten Jahres 200.000 Euro fließen. Zur Stärkung des Zentralen Gebäudemanagements und der Immobilienberatung in den Kirchengemeinden werden befristete Stellen geschaffen oder verlängert und die Mittelbereitstellung zur Anerkennung des erlittenen Leids für Opfer sexualisierter Gewalt (300.000 Euro) bis 2019 verlängert. Das Projekt „Kirche trotzt Armut und Ausgrenzung“ wird bis zum Jahr 2020 vermutlich 990.000 Euro kosten. 500.000 Euro fallen an, weil der Fruchtkasten im Kloster Denkendorf nicht verkauft werden soll, wie das ursprünglich geplant war, und jetzt der Verkaufserlös für das Umbaukonzept fehlt. Ferner werden für eine Planungs- und erste Baurate für die Renovierung des Oberkirchenrats in der Stuttgarter Gänsheidestraße 175.000 Euro bis einschließlich 2018 sowie die Mittel für ein Interimsquartier drei Millionen Euro bis 2019 fällig. Vier Millionen Euro davon sind jedoch mit einem Sperrvermerk belegt.
Die Landessynode nahm den Nachtragshausehalt nach zwei Lesungen einstimmig an.
„Die mit dem Nachtrag verbundenen Mehrausgaben sind gut finanzierbar“, erklärte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Michael Fritz. Allerdings habe sein Ausschuss zwei Sperrvermerkte verhängt: Zum einen für die Maßnahme „Lernplattform“, weil deren Dringlichkeit nicht zweifelsfrei geklärt sei. Zum zweiten über einen Großteil der Gelder, die für eine eventuell notwenige Interimsunterbringung im Rahmen der Renovierung des Oberkirchenrats vorgesehen seien. Schließlich müssten zuerst die inhaltliche Konzeption und die Alternativprüfung abgeschlossen sein, bevor es ans Geldausgeben gehe.
Der Theologische Ausschuss möchte, dass der Oberkirchenrat Glaubenskurse mit anderen Angeboten vernetzt. Einen entsprechenden Antrag hat der Ausschussvorsitzende Karl Hardecker für den Ausschuss eingebracht. Der Theologische Ausschuss nimmt dabei Überlegungen des Ausschusses für Bildung und Jugend auf. Das zu erarbeitende Konzept des Oberkirchenrates soll darauf zielen, die Zusammenarbeit mit anderen Bildungsträgern wie Volkshochschulen und Familienzentren zu suchen. Auch Bereiche wie Kirchenpädagogik oder Friedhofsbegehungen, die Themen der Glaubenskurse praktisch erfahrbar machen, sollen erschlossen werden. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
„Land in Sicht!“ lautete das Thema des Schwerpunkttages bei der Frühjahrssynode im März 2017. In acht Arbeitsgruppen diskutierten die Synodalen, wie Kirche in ländlichen Räumen zukünftig aussehen kann. Synodale Andrea Bleher berichtete über die Ergebnisse des Schwerpunkttages und der Arbeitsgruppen, die insgesamt fünf Anträge erarbeitet haben:
„In vielen Gemeinden wird es künftig nicht mehr möglich sein, sonntags regelmäßig einen Gottesdienst mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin anzubieten“, sagte Andrea Bleher. Deshalb sollten künftig Ehrenamtliche für die Feier von Gottesdiensten geschult werden (Antrag 22/17). Generell sollte eine Förderstruktur für Ehrenamtliche aufgebaut werden - ein „Zentrum für Ehrenamt“, um diese über Gemeindegrenzen hinweg zu schulen und zu begleiten (Antrag 23/17).
Eine Zusammenarbeit zwischen Pfarrern unterschiedlicher Gemeinden sowie von Gemeinden generell werde immer wichtiger, berichtete Bleher. Als konkrete Arbeitsfelder nannte sie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, Gottesdienstformate, gemeinsame Mitarbeiterwochenenden oder Gemeindefreizeiten. Eine weitere Arbeitsgruppe diskutierte über den Einsatz von multiprofessionellen Teams bestehend aus Haupt- und Ehrenamtlichen in den Gemeinden. Dem sollten Sozialraumanalysen vorausgehen, so Bleher. So solle verdeutlicht werden, an welchen Arbeitsfeldern vor Ort gearbeitet werden soll. Veränderungen in den Gemeinden haben oft auf Veränderungen in der Immobilienkonzeption zur Folge. Damit werde sich der Ausgleichstock weiter beschäftigen, erklärte Bleher.
Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Frage, wie Kirche am Gemeinwesen aktiver und gestaltender mitwirken kann. Daraus entstand Antrag 24/17, ein Konzept für ein Veranstaltungsformat zu entwickeln, das zur Pflege von Beziehungen zu Vereinen, Einrichtungen und lokalen Entscheidungsträgern genutzt werden kann. Antrag 25/17 geht das Anliegen von Landwirten voraus, stärker ihrer Arbeit ernst genommen zu werden. Informationen zu ihrem Engagement sowie zur Lebenswirklichkeit anderer Akteure im ländlichen Raum wie Handwerker oder Unternehmen sollten in der Vikarsausbildung und im den ersten Amtsjahren berücksichtigt werden. Zur Stärkung der diakonischen Arbeit für alte Menschen auf dem Land soll nach Antrag 26/17 eine Vernetzungsstelle für Diakoniestationen und andere in der ambulanten Pflege Tätige geschaffen werden. Diese soll beim Diakonischen Werk Württemberg angesiedelt sein. So könne die seelsorgerliche Begleitung der Pflegekräfte und der Betreuten gestärkt werden.
Die Anträge wurden in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Braucht die Landeskirche zusätzliche Stellen für ihr Energiemanagement und den Klimaschutz? Ja, sagt der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeitsarbeit (KGÖ). Es sei dringend an der Zeit, die Klimaschutzbeschlüsse der Landeskirche umzusetzen, sagte Franziska Stocker-Schwarz, die Vorsitzende des KGÖ. „Derzeit haben wir nur Papier – aber niemanden, der weiterentwickelt oder gar umsetzt.“ Deshalb habe das Kollegium des Oberkirchenrats bereits eine auf fünf Jahre befristete Projektstelle für Klimaschutzentwicklung vorgesehen. Diese solle sich vor allem den Bereichen „Mobilität“ und „Beschaffung“ widmen.
Stocker-Schwarz wies zudem auf die Erfolge des Energiemanagements hin. Durch die Erhebung und Kontrolle der Verbrauchsdaten von Strom, Heizkosten und Wasser ließen sich erhebliche finanzielle Einsparungen erzielen. Allerdings zeige die Erfahrung, dass das Engagement der Kirchengemeinden in diesem Bereich nachlasse, wenn sie nicht kontinuierlich begleitet würden. Deshalb solle zusätzlich zu der Projektstelle Klimaschutzentwicklung eine unbefristete Stelle für das Energiemanagement inklusive entsprechender Sachmittel eingerichtet werden, so der Antrag des KGÖ.
Der Antrag ist in den Finanzausschuss verwiesen worden.
Die Landeskirche soll sich für ein Sexkaufverbot nach schwedischem Vorbild einsetzen. Einen entsprechenden Antrag hat Franziska Stocker-Schwarz für den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit eingebracht.
In ihrem Bericht bezog sie sich auf die Gesetzgebung in Schweden. Dort werde Sexualität nicht als Ware angesehen. „Wer sie dennoch so behandelt, wird bestraft.“ Bestraft werden jedoch die Freier, die die Nachfrage schafften, führte Stocker-Schwarz aus. Es ginge in Schweden darum, die Nachfrage auszudörren, letztlich Prostitution abzuschaffen. Auch andere Länder wie Norwegen, Island, Nordirland und Frankreich gingen diesen Weg. In Deutschland herrscht eine liberalere Gesetzgebung zur Prostitution. Durch das „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostitution“ sei Sexualität seit dem 1. Januar 2002 „ein Stückweit Ware, sonst könnte sie nicht verkauft werden“, kontrastierte Stocker-Schwarz. Die gute Absicht des Gesetzes bleibe unbenommen, die Wirkung sei jedoch eine andere. Auch das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz helfe nicht. So betone das Diakonische Werk: „In weiten Teilen hilft es den Menschen in der Prostitution nicht.“ Es dränge Prostituierte wegen der eingeführten Anmeldepflicht eher zur Arbeit im Verborgenen.
Für die Ausschussarbeit waren folgende Fragen leitend: „Darf der menschliche Körper verkauft werden? Und können solche ‚Dienstleistungen’ Verkaufsleistungen sein wie alle anderen auch?“ Der Ausschuss beschäftigte sich dafür nicht nur mit den verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Auch ein Studienabend mit Referierenden aus der Polizei, der Sozialarbeit und dem Diakonischen Werk führte zum Antrag.
In der Aussprache nach der Einbringung unterstützten Synodale aus allen Gesprächskreisen den Antrag, der mit großer Mehrheit angenommen wurde. Die Bedeutung des Themas für die Synode unterstrich der Applaus nach der Abstimmung. Ein konkretisierender Antrag forderte die umfangreichere finanzielle Unterstützung von Einrichtungen im kirchlichen Bereich, die sich bereits für Prostituierte engagieren. Er wurde mit ebenfalls großer Mehrheit in Ausschüsse verwiesen.
„Die Zukunft der Notfallseelsorgen liegt im Ehrenamt“, betonte die Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit, Franziska Stocker-Schwarz, und wies auf die zurückgehende Zahl der Pfarrstellen hin. Allerdings gebe es durch die Veränderungen in der Arbeitswelt nur noch wenige Mitarbeitende, die Bereitschaften unter der Woche wahrnehmen können oder wollen. Deshalb brauche das Ehrenamt „in verstärktem qualitativem wie quantitativem Maße das Hauptamt“, so Stocker-Schwarz weiter. Die Landeskirche stehe in der Pflicht, die Finanzierung der Notfallseelsorgeangebote der vier Kirchen in Baden-Württemberg mitzutragen. Die Synode solle deshalb den Oberkirchenrat bitten, die Leitung der Notfallseelsorge in den Kirchenbezirken mit 600.000 Euro zu unterstützen. Damit könnten dann u.a. Honorarkräfte finanziert werden.
Der Antrag wurde an den Finanzausschuss verwiesen.