Zu Beginn der Tagung standen verschiedene Berichte zu neuen Medien aus dem Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit und die Beratungen zur Mittelfristigen Finanzplanung und zum 2. Nachtragshaushalt 2016 im Mittelpunkt.
Am Freitag drehte sich alles rund um das Thema Frieden, Religion und Gerechtigkeit. Thema des Schwerpunkttags: „Reformation – Eine Welt und Gerechter Friede“. Gegen 18:30 Uhr hat in Heilbronn ein Abend der Begegnung mit dem Kirchenbezirk Heilbronn stattgefunden.
Für den letzten Sitzungstag standen eine Aktuelle Stunde zum Thema "Was können wir als Kirchen zu einem guten Miteinander in Europa beitragen?", diverse Beratungen zu Kirchlichen Gesetzen und das Thema Inklusion auf der Tagesordnung.
Die Evangelische Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien (EKLBB) oder „Igreja Evangélica de Confissâo Luterana no Brasil“ (IECLB) ist die Partnerkirche der EKD und des Gustav-Adolf-Werks.
Eine Delegation bestehend aus Mitgliedern des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung sowie des Oberkirchenrats waren im April 2016 für 14 Tage in Brasilien, um sich vor Ort ein Bild des Landes und der Menschen vor Ort zu machen. Dabei wurden mehrere Projekte der Partnerkirche besichtigt.
Thema dieses Mal: "Was können wir als Kirchen zu einem guten Miteinander in Europa beitragen?"
Das Gesetz zur Änderung der Konfirmationsordnung ist mit einer Gegenstimme und drei Enthaltungen verabschiedet worden.
Wenn während der Ausbildungszeit im Vikariat bereits früh klar wird, dass eine Person definitiv nicht für den Pfarrdienst geeignet ist, soll es in Zukunft nun möglich sein, das Dienstverhältnis früher zu beenden. Bislang war es so, dass damit bis zur Prüfung und Schlussbeurteilung gewartet werden musste. „Die neue Regelung entstpricht dem Charakter des Vorbereitungsdienstes als Pfarrdienstverhältnis auf Widerruf“, so Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch. Dies sei auch im Interesse von Vikarinnen und Vikaren, die sich so frühzeitig beruflich neu orientieren können.
Wenn bislang eine Pfarrerin oder ein Pfarrer auf seinen Religionsunterricht verzichtet hat - man bezeichnet dies im internen Jargon als „seinen RU verkaufen“ – verdiente man bislang 120 Euro pro Wochenstunde im Monat weniger. Ab dem Schuljahr 2016/17 soll diese Gehaltseinbuße auf 140 Euro erhöht werden.
Als Begründung nannte Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, dass die Privilegierung derjenigen, die sich auch persönlichen Gründen vom Religionsunterricht befreien lassen, denjenigen gegenüber, die aus anderen Gründen einen eingeschränkten Dienstauftrag wahrnehmen, aufgegeben werden sollen. „Zukünftig soll eine Befreiung vom Religionsunterricht dem Sachverhalt entsprechend bei den Rechtsfolgen als Einschränkung des Dienstauftrags gewertet werden und damit auch Auswirkungen auf die zu erwartenden Versorgungsbezüge haben“, so Frisch.
Der Rechtsausschuss wird sich weiter mit dem Thema beschäftigen.
„Inklusion ist nicht etwas, was wir in der Kirche auch noch machen, sondern was uns ausmacht.“ Mit diesen Worten zitiert der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie Markus Mörike den Landesbischof. Frank Otfried July äußerte sie 2013 als die Synode dieses Thema zum ersten Mal aufgriff. Landesbischof July ist zum Zeichen der Wichtigkeit dieses Anliegens Vorsitzender des Netzwerks Inklusion in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (NIL) und das Thema wurde in vielen Kirchengemeinden fest verankert.
Aus den synodalen Überlegungen von 2013 heraus wurde der Aktionsplan „Inklusion leben“ in Leben gerufen. Oberkirchenrat Dieter Kaufmann stellt ihn vor. Der Aktionsplan soll helfen, Ausgrenzung systematisch zu überwinden und inklusive Ansätze in Kirchengemeinden zu entwickeln und zu fördern. Ziel sei es, Kirchengemeinden, diakonische Einrichtungen und Dienste dabei zu unterstützen, vor Ort eigene Wege zu gehen und Impulse zu setzen für umfassende Inklusion bei Arbeitslosigkeit, Armut, Krankheit, Behinderung und Flucht.
„Kirche beansprucht aufgrund des unmissverständlichen biblischen Auftrags eine vorantreibende Rolle, wenn es darum geht, Ausgrenzung zu überwinden und Teilhabe zu ermöglichen“, so Mörike.