Sommertagung 2016

Vom 7. bis 9. Juli 2016 im Konzert- und Kongresszentrum Harmonie in Heilbronn

 

Zu Beginn der Tagung standen verschiedene Berichte zu neuen Medien aus dem Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit und die Beratungen zur Mittelfristigen Finanzplanung und zum 2. Nachtragshaushalt 2016 im Mittelpunkt.

Am Freitag drehte sich alles rund um das Thema Frieden, Religion und Gerechtigkeit. Thema des Schwerpunkttags: „Reformation – Eine Welt und Gerechter Friede“. Gegen 18:30 Uhr hat in Heilbronn ein Abend der Begegnung mit dem Kirchenbezirk Heilbronn stattgefunden. 

Für den letzten Sitzungstag standen eine Aktuelle Stunde zum Thema "Was können wir als Kirchen zu einem guten Miteinander in Europa beitragen?", diverse Beratungen zu Kirchlichen Gesetzen und das Thema Inklusion auf der Tagesordnung.

1. Sitzungstag

Gottesdienst in der Kilianskirche

Hellger Koepff

Gottesdienst in Stiftskirche

Die Tagung hat mit einem Gottesdienst in der Heilbronner Kilianskirche begonnen. Für die Gestaltung war dieses Mal der Gesprächskreis Offene Kirche verantwortlich.

TOP 1 – Bedeutung und Identifikationswert von Kirchen – Einsetzung einer Arbeitsgruppe

Franziska Stocker-Schwarz

Insgesamt drei Mal hat sich der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit seit vergangenem Herbst getroffen, um sich mit der Bedeutung und dem Identifikationswert von Kirchen zu beschäftigen und den Stellenwert der Kirchengebäude und -räume neu herauszuarbeiten. „Es handelt sich hierbei nicht nur um Funktionsräume, sondern auch um Glaubenszeugnisse. Der Raum selbst verkündet schon Evangelium“, sagt Ausschussvorsitzende Franziska Stocker-Schwarz in ihrem Bericht vor der Synode. Daher soll bei Immobilienentscheidungen neben der ökonomischen Dimension auch die theologische miteinbezogen und alle Aspekte auch für die Gemeindemitglieder und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden.

Um dies zu gewährleisten, hat der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit den Antrag Nr. 29/16 „Einsetzung einer Arbeitsgruppe – Erarbeitung von Kriterien im Blick auf den theologischen Bedeutungsgehalt der Gottesdiensträume“ eingebracht, der den ursprünglichen Antrag Nr. 15/15 ablösen soll. Der Antrag sieht den Einsatz einer Arbeitsgruppe vor, die aus Vertreterinnen und Vertretern diverser Arbeitsfelder besteht. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe sei es, eine Handreichung oder einen Katalog zu erstellen, der die Kriterien im Blick auf den theologischen Bedeutungsgehalt der Gottesdiensträume, ihrer Ausstattung als Glaubenszeugnis und Symbol, sowie auf den Identifikationswert, Denkmalwert und die ästhetische Dimension von Kirchengebäuden enthält. Dieser Katalog soll zudem in das „Integrale Gemeindeberatungskonzept“ des Oberkirchenrats als Hilfestellung für die Gemeinden im Umgang mit Kirchen aufgenommen werden.

Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

TOP3 – Öffentlichkeitsarbeit – Verbesserung der Kommunikation über neue Medien

Die Kommunikation des Evangeliums über die neuen Medien schreitet in der Evangelischen Landeskirche Württemberg weiter voran. Der Relaunch der Webseite hat bereits eine große Verbesserung der Kommunikation der Nutzer innerhalb und außerhalb der Landeskirche erbracht. Um den Prozess nun weiter voranzutreiben, hat der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit beantragt eine Digitalisierungskommission einzurichten. Diese solle aus Mitgliedern der Landessynode, des Evangelischen Oberkirchenrats und Fachleuten zum Thema bestehen. Zudem solle eine Stabstelle mit dem Spezialgebiet „Digitalisierung“ durch den Landesbischof eingerichtet werden. Eine solche Arbeitsgruppe könne sich den vielfältigen Aspekten der Kommunikation des Evangeliums und der Wirkungsmöglichkeiten der Landeskirche intensiver widmen, so Ausschussvorsitzende Franziska Stocker-Schwarz. 

Im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Stelle für den Bereich Digitalisierung solle, so ein weiterer Antrag, die Struktur der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit überprüft und neu geordnet werden. Hierbei soll das Miteinander von Medienhaus, Pressesprecher, Referat 1.3 (Publizistik und Gemeinde) und den Prälatur-Pressebeauftragten bedacht werden. Eine externe Beratung soll in Anspruch genommen werden.

Beide Anträge wurden angenommen.

TOP 2 – Entwicklung einer App für die Landeskirche

Franziska Stocker-Schwarz

Nachdem über 50% aller Zugriffe auf das Internet von mobilen Geräten geschieht, hat auch die Landessynode über eine mögliche App beraten. Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit schlägt vor, parallel und zeitnah einzelne Projekte anzugehen. Vorrangig soll ein digitales Gesangbuch entwickelt werden, dessen Umsetzung aufgrund der unübersichtlichen Rechtelage der Lieder nur nach und nach geschehen kann, berichtet  die Vorsitzende des Ausschusses Franziska Stocker-Schwarz. Im digitalen Gesangbuch soll es folgende Funktionen geben:- Grafische Darstellung der Lieder mit Texten und Noten (transponierbar)- Frei wählbare Notenvarianten für z. B. Chor, Band, Klavier, Bläser etc.- Karaoke-Versionen- Möglichkeit, die Lieder anzuhören 

Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit schlägt zudem vor, weitere Punkte aus dem Antrag Nr. 32/15 in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Bildung und Jugend in einer Unterarbeitsgruppe zu beraten, da dort bereits ein ähnlicher Antrag vorliegt: „App und Internetseite ‚Familie evangelisch‘“ (Antrag 13/16). Da im Evangelischen Gemeindeblatt bereits eine Serie „Familie“ erschien, solle es mit seinen Kompetenzen auch die Unterarbeitsgruppe beraten, schlägt Ausschussvorsitzende Franziska Stocker-Schwarz vor. Die konkrete Ausarbeitung der Internetseite, auf der sich Familien über den Umgang  mit religiöser Erziehung und Alltagsfragen informieren können, übernimmt das Evangelische Medienhaus.

Der Antrag 45/16 wurde in den Finanzausschuss verwiesen.

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TOP 4 - Förderung von nachhaltiger Integration der Flüchtlinge

Siegfried Jahn

Dekan Siegfried Jahn, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend, berichtete der Synode über die Förderung nachhaltiger Integration von Flüchtlingen. Dafür werden Mittel aus dem Flüchtlingspaket III verwendet, das 2015 beschlossen wurde und insgesamt 10 Millionen Euro umfasst. Die Hälfte davon geht in Projekte in den Herkunftsländern der Flüchtlinge. Weitere 5 Millionen Euro stehen den Arbeitsbereichen der Landeskirche zur Verfügung.

Das Diakonische Werk Württemberg konnte mit 2,5 Millionen Euro die Flüchtlingsdiakonate, die mobile psychologische Beratung sowie den Ausbau der Rechtsberatung forcieren. 200.000 Euro gingen an das Amt für Missionarische Dienste und Gemeindeaufbauprojekte. Die restlichen 1,3 Millionen Euro gehen in die Unterstützung und Schulung von Ehrenamtlichen sowie in Kinder- und Jugendfreizeiten für Flüchtlinge und einheimische Kinder und Jugendliche. Ehren- und Hauptamtliche in den Bereichen Erwachsenenbildung, Frauen- und Männerarbeit sowie im Bereich der Kindertageseinrichtungen werden im Hinblick auf ihre interkulturelle Bildung und Sprachfähigkeit gefördert. Zudem sollen Flüchtlingskinder evangelische Schulen besuchen können, ohne Gebühren zu entrichten.

TOP 5 - Bericht aus der Flüchtlingsarbeit und über eine Umfrage zur Situation von Christen in den Flüchtlingsunterkünften

„Fluchtursachen bekämpfen“ bzw. „Hilfe in den Herkunftsländern“ gehöre mittlerweile zu einer Erkenntnis aller staatlichen Stellen und sei Standard in der Entwicklungszusammenarbeit, sagte Oberkirchenrat Prof. Dr Ulrich Heckel in seinem Bericht zur Flüchtlingsarbeit vor der Synode. "Dass die Hälfte aller Gelder, die für die Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt werden, von Beginn an für Hilfen in den Herkunftsländern zur Verfügung steht, erlaubt es, dort zu helfen, wo die Menschen ausharren, wo sie weiterhin eine Zukunft in der Region suchen und wo es Chancen gibt, ihre Kinder in Frieden aufzuziehen und auf eine Schule schicken zu können", so Heckel.

Die Vielfalt der von der Landeskirche unterstützten Projekte sei groß und komme einerseits Christinnen und Christen in der Region, aber auch Menschen anderen Glaubens zugute, die Unterstützung brauchen. Hierbei gebe es besondere Schwerpunkte bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, bei der Bildung und Ausbildung und bei der Nothilfe.

Andere Hilfe werde denen zuteil, die fliehen mussten und nun auf das Allernötigste angewiesen sind, so etwa Basis-Gesundheitsprodukte oder Nahrungsmittel für eine ausgewogene Ernährung. Wieder andere Projekte ermöglichten es Kleinbauern in der libanesischen Bekaa-Ebene, Feldfrüchte anzubauen und so sich und ihre Familien zu ernähren. Kindergärten seien für viele Familien dringend notwendig, damit Kinder von der Straße wegkommen und eine regelmäßige Mahlzeit jeden Tag erhalten und erste Bildung möglich ist. Zu den Kleinprojekten gehörten aber auch die Produktion und Verteilung von Büchern und Lehrmitteln oder der Aufbau und die Pflege einer Bibliothek für Studierende. Insgesamt stehe das Thema Bildung an vorderster Stelle.

Dieter Kaufmann

"Systematische Übergriffe auf christliche Flüchtlinge in Unterkünften in Württemberg lassen sich nicht belegen", sagte Oberkirchenrat Dieter Kaufmann in seinem Bericht vor der Synode. Das sei das Ergebnis einer nicht repräsentativen Umfrage des Diakonischen Werks Württemberg. Die in der Abfrage benannten Probleme in Unterkünften seien vorrangig im Kontext der allgemeinen Rahmenbedingungen von Unterkünften wie fehlende Privatsphäre, psychische Belastungen oder nicht ausreichender Stellenschlüssel zu verortet, so Vorstandsvorsitzender Kaufmann. Eine Bezugnahme auf religiöse Diskriminierung dürfe weder individuell für andere Zwecke instrumentalisiert werden noch allgemein zu ideologischen Debatten und Überhöhungen führen, so Kaufmann weiter.

Die beiden Resolutionen „Familiennachzug für Flüchtlinge“ und „Einstellung der Abschiebung von Flüchtlingen aus Griechenland in die Türkei“ wurden zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit  verwiesen. 

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TOP 6 - Kloster Denkendorf

Kann das Kloster Denkendorf längerfristig als Flüchtlingsunterkunft dienen? Diese Frage warf Antrag Nr. 15/16 auf, mit dem sich der Finanzausschuss befasst hat. Aufgrund von Brandschutzvorgaben sowie weiterem Sanierungs- und Umbaubedarf kam dieser zu dem Schluss, dass eine weitere Nutzung der Räumlichkeiten als Flüchtlingsunterkunft über den September 2016 hinaus nicht möglich ist. Zudem habe man sich bereits auf ein neues Nutzungskonzept geeinigt, das ein Alten- und Pflegeheim vorsieht, erklärte der Vorsitzende des Finanzausschuss, Michael Fritz, der Synode. Vorleistungen seien erbracht. Bei einem Planungsstopp wäre deshalb mit Schadenersatzforderungen zu Lasten der Landeskirche zu rechnen. Deshalb empfiehlt der Finanzausschuss, Antrag Nr. 15/16 nicht weiter zu verfolgen.

TOP 7 - Veränderung der Verteilgrundsätze

Thomas Wingert

Die Synode hat mit großer Mehrheit die Grundsätze zur Feststellung und Festlegung des Anteils der Kirchengemeinden am Aufkommen der Kirchensteuer ergänzt. Bisher wurden diese Gelder nach einem einheitlichen, nachvollziehbaren System, der so genannten Biberacher Tabelle verteilt. Um in bestimmten Fällen, eine höhere Flexibilität zu ermöglichen, sind nun drei Ergänzungen möglich, die einzeln oder in Kombination zur Anwendung kommen können:   

  • weitere Möglichkeiten zu Vorwegentnahmen, das heißt bevor die Anteile der Kirchengemeinden und der Landeskirche aufgeteilt werden,
  • globale Zuweisungen bei Sonderbedarf
  • sowie Zuweisungen nach dem Pro-Kopf-Prinzip.

Die Vorlage des Rechtsausschusses verbinde die Absicht von Finanz- und Strukturausschuss nach einer leichteren Förderung notwendiger Projekte, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Thomas Wingert. „Damit ist sichergestellt, dass sich an den bisherigen Verteilprinzipien nichts ändert, die Landessynode zur Bewältigung besonderer Herausforderungen nun aber auch besondere Mittel einsetzen kann“, so Wingert. 

TOP 8 - Mittelfristige Finanzplanung

„Der Langfristtrend sieht gut aus“, erklärt Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup bei der Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung. Seit 1992 gibt es trotz sinkender Mitgliederzahlen ein durchschnittliches Kirchensteuerwachstum von jährlich real 1,9 Prozent. In fast allen Vermögensbereichen entsprechen die Rücklagen den Zielvorstellungen. Doch die Absicherung der Altersversorgung sei die Achillesferse der Landeskirche. „Die Landeskirche muss weiterhin jährlich nennenswerte Summen für die Altersvorsorge zurückstellen.“ Bei der Landeskirche machen 75 Prozent der Aufwände die Personal- und Versorgungskosten aus. Bei den Kirchengemeinden betragen die Personalkosten rund 57 Prozent. 

Michael Fritz

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Michael Fritz, spricht sich im Namen seines Ausschusses für eine stärkere Berücksichtigung des Themas Mitgliedergewinnung und –bindung aus. Zudem weist er darauf hin, dass sich zwischen dem Nachhaltigkeitsniveau und den tatsächlichen Ausgaben bis 2020 ein Spielraum von 100 Millionen Euro ergebe. Dieser sollte für den Ausbau der Versorgungsrücklagen (65 Millionen Euro) sowie für strukturelle Veränderungen (30 Millionen Euro) genutzt werden, so Fritz. Ferner schlug er vor, die Themen Stärkung des Diakonats, Digitalisierung, Autobahnkirchen und Klimaschutz in der Strategischen Planung stärker zu gewichten und mit entsprechenden Anträgen zu unterfüttern.

Votum des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde

Rudolf Heß, Lebendige Gemeinde

Sein Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“ stehe in vollem Umfang hinter dem Antrag des Finanzausschusses, die Versorgungsrücklagen zu verstärken und mehr in Strukturveränderungen zu investieren, erklärte Rudolf Heß. Im Einzelnen nannte er die Themenfelder Diakonat, Kindergarten- und Familienarbeit sowie Mitgliederentwicklung und -bindung, neue Aufbrüche und Digitalisierung. Er forderte einerseits Mehrerträge verstärkt den Gemeinden zur Verfügung zu stellen und andererseits auch zentrale Aufgaben und besondere Herausforderungen finanziell abzudecken. „Wir brauchen nicht nur einen Pfarrplan 2024, sondern auch eine ganzheitliche Gemeindekonzeption“, so Heß.

Votum des Gesprächskreises Offene Kirche

Martin Plümicke, Offene Kirche

Es gelte, mit den Kirchensteuermitteln kirchliche Arbeit finanzieren und sie nicht in Zeiten von Negativzinsen in Rücklagen zu parken, erklärte Prof Dr. Martin Plümicke für den Gesprächskreis „Offene Kirche“. Er plädierte dafür, zentrale Kürzungsbeschlüsse zurückzunehmen, das Nachhaltigkeitsniveau neu zu berechnen und die Personalstrukturplanung anzupassen und um einige Stellen aufzustocken. Ferner sprach er sich dafür aus, in den interreligiösen Dialog zu investieren, ebenso in Diakonie, Kindergärten, Bildungsarbeit und Wohnimmobilien zu investieren und die Kirchengemeinden angemessen an den Kirchensteuermehreinnahmen zu beteiligen. 

Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche

Eberhard Daferner, Evangelium und Kirche

Der Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“ wird der Mittelfristigen Finanzplanung zustimmen, sagte Eberhard Daferner. Er kritisierte, dass trotz konstant rückläufiger Mitgliederentwicklung der laufende Personalaufwand bis 2020 steige und die Dauerfinanzierungen in den nächsten Jahren „massiv hochgefahren“ würden. In der Diakonie müssten Risiken finanziell besser abgedeckt werden, betonte er. Daferner wies darauf hin, dass sich kommunale Träger bei den Kindertagesstätten zunehmend aus der Abmangelfinanzierung verabschiedeten. Daher müsse die Finanzierung neu bedacht werden. Das Diakonat sollte nicht durch ständige Projektförderung finanziert und der Immobilienabbau energischer angepackt werden.

Votum des Gesprächskreises Kirche für morgen

Kai Münzing, Kirche für morgen

„Lasst uns die Mittelfristplanung an zukunftsfähigen Inhalten ausrichten und nicht nur alte Haushaltspläne fortschreiben“, forderte Kai Münzing im Namen des Gesprächskreises „Kirche für morgen“. Es gehe darum, christlichen Werte, Glaube, Nächstenliebe und Hoffnung dort authentisch zu leben, wo Säkularisierung und kirchlicher Substanzverlust wahrnehmbar seien. Sein Gesprächskreis setze auf eine Vielfalt der Ausbildungswege zum Pfarrer, Diakon, Religionspädagogen, Prädikanten, Milieumissionar oder Gemeindegründungspioniere. Die Landeskirche solle auch „mit großem Selbstverständnis und ohne strategisches Kalkül“ dort vorkommen, wo sie bis dato nicht oder nicht mehr erlebbar sei.

Michael Fritz beantragte, in die Haushaltspläne 2017 bis 2020 über die in der Mittelfristigen Finanzplanung aufgezeigten Mittel hinaus zusätzliche 65 Millionen für die Abdeckung von Versorgungsrisiken sowie 30 Millionen Euro für Strukturveränderungsgestaltung im Bereich Gemeindeformen, neue Arbeitsfelder im Diakonat, Kindergarten- und Familienarbeit sowie Mitgliederbindung einzuplanen. Außerdem seien die Themen Klimaschutz, Digitalisierung und Friedensarbeit im Rahmen der nächsten Maßnahmenplanung mit weiteren geeigneten Maßnahmen zu unterlegen. Dieser Antrag wurde in den Finanzausschuss unter Beteiligung der betroffenen Ausschüsse.

Ebenfalls in den Finanzausschuss verwiesen wurde der Antrag von Andrea Bleher: die Finanzierung einer Autobahnkapelle an der Raststätte Sindelfinger Wald.

TOP 9 - Nachtragshaushalt

Finanzdezernent bringt Nachtragshaushalt ein

Der Finanzdezernent, Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, bringt den Zweiten Nachtragshaushalt 2016 ein. Insgesamt machen die Maßnahmen, die 2016 noch begonnen werden, rund 11,5 Millionen Euro ohne Dauerfinanzierungen aus. Der größte Brocken fließt in die Flüchtlingshilfe, davon mehr als vier Millionen Euro für die Hilfe in den Herkunftsländern und für die Bekämpfung der Fluchtursachen.

Zu den größeren Posten im Nachtrag zählen weiter die bis 2021 befristete Einstellung eines Klimaschutzmanagers (rund 750.000 Euro), der Ausbau von Bewegtbildangeboten im Netz sowie der Aufbau einer Online-Plattform für ökumenische Medienangebote (rund 600.000 Euro), rund 800.000 Euro für die erste Phase des Projekts „Kirche als lernende Gemeinschaft des Evangelischen Jugendwerks und rund 385.000 Euro für den Ausbau eines inklusiven Studentenwohnheims bei der Karlshöhe in Ludwigsburg.

Michael Fritz weist auf künftig entstehende Kosten hin 

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Michael Fritz, empfahl Zustimmung. Er betonte, dass es das Ziel des in den Nachtrag aufgenommen „Flüchtlingspakets“ sei, die begonnenen Maßnahmen bis 2020 finanziell abzusichern.

Ferner wies Fritz darauf hin, dass künftig weitere Aufgaben auf das zentrale Gebäudemanagement der Landeskirche zukämen, weil das Land die bautechnische Betreuung des Tübinger Stifts künftig nicht mehr ohne zusätzliche Kostenverrechnung übernehme.

Inklusionsprojekte

Der Sperrvermerk bei den Mitteln für Inklusionsprojekte (1,5 Millionen Euro) soll aufgehoben und den Kirchengemeinden der Zugang dazu ermöglicht werden. Diesem Antrag von Michael Fritz hat die Synode mit großer Mehrheit zugestimmt. Die operative Ausgestaltung ist jetzt Aufgabe des Ausschusses für Diakonie.

Vernetzung der Ehrenamtsförderung geht weiter

Nach einer erfolgreichen Projektphase mit einer 50 Prozentstelle, soll die Vernetzung der Ehrenamtsförderung jetzt mit einer 100-Prozent-Stelle aufgenommen werden. Das hat das Kirchenparlament auf Antrag des Theologischen Ausschusses beschlossen und in den Zweiten Nachtragshaushalt 2016 aufgenommen

Nachtragshaushalt beschlossen

Die Synode hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2016 ohne Gegenstimmen beschlossen.

TOP 10 - Oikocredit

Dem Projekt„Vermarktungszentren für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Ostafrika“ soll in den Jahren 2017 und 2018 je 155.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Das hat das Kirchenparlament auf Antrag des Finanzausschusses mit großer Mehrheit beschlossen. Zudem sollen im kommenden Jahr 100.000 Euro an das Oikocredit-Projekt „Ergebnismessung in der Mikrofinanzierung“ ließen. Die Initiative dazu kam vom Ausschuss für „Mission, Ökumene und Entwicklung“. Nach den Worten des Finanzausschussvorsitzenden, Michael Fritz, gibt es dafür den nötigen Gestaltungsspielraum. 

Oikocredit ist eine Genossenschaft, die mit dem Kapital ihrer Mitglieder Partnerorganisationen in Entwicklungs- und Schwellenländern finanziert.

TOP 11 - Änderung der Konfirmationsordnung

Was hat es damit auf sich?

Sommertagung 2016: Konfirmation auch vor Ostern möglich?

TOP 13 - Förmliche Anfragen

Während der Sommertagung wurden 2 Förmliche Anfragen beantwortet. Hier finden Sie die entsprechenden Dokumente.

TOP 12 - Selbstständige Anträge

Die ersten Selbstständigen Anträge wurden bereits in die entsprechenden Ausschüsse verwiesen. Der Rest folgt am morgigen Sitzungstag.

2. Sitzungstag

TOP 14 - Bibelarbeit „Jesus Christus, Friede der ganzen Welt“

Habib Badr

„Je mehr es an Frieden in dieser Welt fehlt, umso mehr müssen wir um den Frieden Christi beten. Wir im Nahen Osten lernen diese Lektion tagtäglich!“, sagte Reverend Dr. Habib Badr. „Frieden“ war das zentrale Thema der Bibelarbeit des Pfarrers der Nationalen Evangelischen Kirche von Beirut, Libanon vor der Synode im Rahmen des Schwerpunkttag zum Thema „Reformation - Eine Welt und Gerechter Friede“.

Reverend Badr bezog sich in seiner Bibelarbeit zu Johannes 14,27 immer wieder auf die Situation der Christen im Nahen Osten. Er verglich ihre Gemütslage mit der von Jesus, der sich in der Nacht vor seiner Kreuzigung im Garten von Gethsemane vor seinem bevorstehenden Tod fürchtete. „Genauso wie Jesus diese Ereignisse, die vor ihm lagen, mit Ernst und Furcht vorausgesehen hat, so fürchten und sorgen sich die Christen im Nahen Osten um ihre Zukunft in den kommenden Monaten und Jahren,“ erklärte Badr. „Furcht und Angst sind unvermeidbar, wenn wir in Gefahr und Verfolgung stehen.“ Viele Christen seien mittlerweile vor Krieg und Verfolgung aus ihren Dörfern und Städten geflohen. Sie seien willens, jeden Preis zu bezahlen - auch den Verlust ihres Lebens -, nur um aus dem Nahen Osten weg zu kommen.

„Jeden Sonntag beten wir in meiner Kirche in Beirut um Frieden“, berichtet Badr. Trotz der Tatsache, dass sich die Situation im Nahen Osten in den vergangenen 30 Jahren massiv verschlechtert hat, ruft er alle Christen auf, im Gebet um den Frieden nicht nachzulassen. Dabei gehe es nicht nur um den den „Frieden, den uns die Welt gibt“, sondern vor allem auch um den Frieden Gottes, „eine spirituelle und innere Art des Frieden“, die auf der Zuversicht beruht, dass Christus das Böse und den Tod besiegt hat. „Das soll nicht heißen, dass wir untätig herum sitzen und nichts gegen das Leid der Welt unternehmen“, betont Badr. Vielmehr sei es der Geist und die innere Haltung, mit der wir unsere Arbeit verrichten, die tatsächlich den Erfolg ausmachen. „Wir beten für den weltlichen Frieden und den Frieden Christi. Beten und arbeiten - in Frieden, für den Frieden.“

TOP 14 - Referat: Macht - Religion - Frieden

Andreas Hasenclever

Eine Welt ohne Religionen wäre nicht friedlicher als eine Welt mit Religionen, sagte der Professor für Friedensforschung und Internationale Politik Institut für Politikwissenschaft (IfP) der Universität Tübingen, Dr. Andreas Hasenclever. In seinem Referat „Macht – Religion – Frieden“ am Schwerpunkttag „Reformation – Eine Welt und Gerechter Friede“ führte er aus: „Krieg und politische Gewalt folgen einer säkularen Logik. Der Rückgriff auf religiöse Traditionen zur Rechtfertigung von Gewalt und zur Mobilisierung von Unterstützung ist dieser Logik untergeordnet.“ Geschieht das, dann werden die Religionen zu einer Ideologie unter vielen, so Hasenclever. Demgegenüber können Religionen einen Beitrag zur Gewaltprävention und Versöhnung leisten. „Wenn sie Distanz wahren, können sie eine potente Friedenskraft sein und glaubwürdig Heil verheißen“, so Hasenclever. Seinen Worten nach lässt die Vielfalt des Islam keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen religiöser Überzeugung und erhöhter Gewaltbereitschaft erkennen. Die Gewaltbereitschaft von Terrorgruppen im Vorderen Orient und Nordafrika hänge weniger mit Religion sondern vor allem mit patriarchalen Strukturen, politischer Radikalität und Repression durch staatliche Stellen zusammen.

TOP 14 - Referat Klimagerechtigkeit – Gerechter Friede

Agnes Regina Abuom

„Die Herausforderung für unsere Generation ist es, uns zusammen für Klimagerechtigkeit und Gerechten Frieden auf den Weg zu machen und zusammenzuarbeiten“, sagte Dr. Agnes Abuom, die Moderatorin des Ökumenischen Rats der Kirchen, in ihrem Beitrag zum Schwerpunkttag der Landessynode. „Wir dürfen uns nicht zurücklehnen und abwarten“, mahnte Abuom. Denn: „Klimagerechtigkeit ist eine Sache auf Leben und Tod“.

Sie wies auf die Ursachen der Klimaungerechtigkeit in der Welt hin: Wirtschaftswachstum ohne Grenzen, Ungleichheit zwischen Armen und Reichen, kriegerische Konflikte, Rassismus, Unsicherheit und die Auswirkungen des Klimawandels gerade auf die Armen in der Welt. Dies führe zu Fluchtbewegungen. „Ohne Gerechten Frieden und Klimagerechtigkeit als Basis für Stabilität und stabile Lebensverhältnisse reichen Konfliktlösungsmechanismen nicht aus, um die erzwungenen Menschenströme aufzuhalten“; so Abuom. „Die Menschen sind auf der Suche nach Überlebensmöglichkeiten.“

Abuom sieht die Kirchen der ökumenischen Bewegung in einer Vermittlerrolle. „Wir haben die Chance, Plattformen und Räume für unterschiedliche Stimmen zu schaffen, um zu interagieren und uns zu engagieren, mit dem Ziel, Trennungen zu überwinden und ein Haus der Völker aufzubauen – eine Welt für alle Menschen Gottes, wo Gerechtigkeit und Frieden regieren und wo die Erde nicht länger seufzt und stöhnt, sondern uns und kommenden Generationen Lebensunterhalt bietet.“

TOP 14 - Referat Menschenrechte in der Einen Welt

Thomas Schirrmacher

Menschenrechte sind universal, individuell, sozial, egalitär, einklagbar, unteilbar, notstandsfest und vorstaatlich, weil das Menschsein allem anderen vorausgeht, sagt Professor Dr. Dr. Schirrmacher, Präsident International Society for Human Rights. Bei seinem Vortrag am Schwerpunkttag „Reformation – Eine Welt und Gerechter Friede“ führt er in seinem Referat „Menschrechte in der Einen Welt“ aus, dass an der Festlegung und dem Ausbau der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen (UN) von Anfang an alle großen Kultur- und Religionstraditionen beteiligt gewesen sind. Der Prozess sei nicht von Staaten in Gang gesetzt worden, die bereits praktiziert hätten, was sie verkündeten. Vielmehr war es der Versuch, die Reste der Aufklärung vor der Barbarei eines gerade beendeten Weltkriegs zu retten. 

Schirrmacher betont auch die Rolle der Nichtregierungsorganisationen, „ohne die mancher Staat und selbst die UN nicht aktiv geworden wäre“. Er sieht die Menschenrechte und -würde im Wesen des Menschen als Geschöpf Gottes begründet und ist überzeugt davon, dass zentrale Elemente der Menschenrechtsidee aus der jüdisch-christlichen Tradition stammen. Die Antisklavereibewegung, begonnen durch Evangelikale in England, ist nach Schirrmachers Auffassung die erste großangelegte Bewegung für Menschenrechte. Sie diene heute noch weltweit als Muster für erfolgreiche Menschenrechtskampagnen. Dennoch gelte: „Die Menschenrechte müssen auch allen Religionen und Weltanschauungen vorgeordnet sein, sonst funktionieren sie nicht. Deshalb dürfen die christlichen Kirchen die Menschenrechte nicht für sich vereinnahmen.“ Vielmehr sollten die Christen und Kirchen auch kritisch nach der eigenen Menschenrechtsbilanz fragen.

Arbeitsgruppen an Nachmittag

Sommertagung 2016: Arbeitsgruppen für den Frieden

TOP 17 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses

Der Bundesgesetzgeber hat die Umsatzbesteuerung von Körperschaften des öffentlichen Rechts den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des Europäischen Gemeinschaftsrechtes angeglichen. Bei der Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses im Mai 2016 hat Christian Schuler, als Vertreter des Oberkirchenrats, erläutert, dass zur Vermeidung von Umsatzsteuerpflicht im innerkirchlichen Geschäftsverkehr die Landeskirche für die Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und kirchlichen Verbände zentral von der Option nach § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz Gebrauch machen soll.

Dies könnte vermeiden, dass z. B. jede Kirchengemeinde einzeln einen Antrag stellen muss. Stattdessen werde künftig der Oberkirchenrat als Vertreter der Landeskirche für die Gesamtheit aller genannten kirchlichen Körperschaften eine entsprechende Sammelerklärung abgeben. Die Schaffung einer dafür notwendigen gesetzlichen Grundlage erfolgt durch die „Anordnung gemäß § 29 Kirchenverfassungsgesetz“:

Anordnung gemäß § 29 Kirchenverfassungsgesetz über die Zuständigkeit der Landeskirche für die Abgabe von Erklärungen nach § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz vom 30. Mai 2016

§ 1 Zuständigkeit der Landeskirche für die Abgabe von Erklärungen nach

§ 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz 

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist für die ihr zugeordneten Evangelischen Kirchengemeinden, Evangelischen Kirchenbezirke und Kirchlichen Verbände im Sinne des Kirchlichen Verbandsgesetz für die Abgabe von Erklärungen nach § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz gegenüber den jeweils zuständigen Finanzämtern zuständig.

§ 2 Inkraft- und Außerkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft und am 30. Oktober 2016 außer Kraft.

Abend der Begegnung

Synodale im Gespräch mit den Menschen vor Ort.
Zeit für Gespräche beim Abend der Begegnung.
Am Abend des zweiten Sitzungstages der Sommertagung der Landessynode gab es auf dem Kiliansplatz in Heilbronn Zeit für Begegnung.
Musikalisches Element auf beim Begegungsabend auf dem Kiliansplatz.
Kunst beim Abend der Begegnung.

Impressionen vom Abend der Begegnung

Sommertagung 2016: Abend der Begegnung in Heilbronn
3. Sitzungstag

TOP 15 - Brasilienreise

Ulrich Hirsch

Die Evangelische Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien (EKLBB) oder „Igreja Evangélica de Confissâo Luterana no Brasil“ (IECLB) ist die Partnerkirche der EKD und des Gustav-Adolf-Werks.

Eine Delegation bestehend aus Mitgliedern des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung sowie des Oberkirchenrats waren im April 2016 für 14 Tage in Brasilien, um sich vor Ort ein Bild des Landes und der Menschen vor Ort zu machen. Dabei wurden mehrere Projekte der Partnerkirche besichtigt.

TOP 16 - Aktuelle Stunde

Thema dieses Mal: "Was können wir als Kirchen zu einem guten Miteinander in Europa beitragen?"

Gut zu wissen: Aktuelle Stunde

Sommertagung 2016: Was ist die aktuelle Stunde?

TOP 11 - Änderung der Konfirmationsordnung

Das Gesetz zur Änderung der Konfirmationsordnung ist mit einer Gegenstimme und drei Enthaltungen verabschiedet worden.

TOP 18 - Änderung des Württ. Pfarrergesetzes

Wenn während der Ausbildungszeit im Vikariat bereits früh klar wird, dass eine Person definitiv nicht für den Pfarrdienst geeignet ist, soll es in Zukunft nun möglich sein, das Dienstverhältnis früher zu beenden. Bislang war es so, dass damit bis zur Prüfung und Schlussbeurteilung gewartet werden musste. „Die neue Regelung entstpricht dem Charakter des Vorbereitungsdienstes als Pfarrdienstverhältnis auf Widerruf“, so Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch. Dies sei auch im Interesse von Vikarinnen und Vikaren, die sich so frühzeitig beruflich neu orientieren können.

TOP 19 - Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes

Wenn bislang eine Pfarrerin oder ein Pfarrer auf seinen Religionsunterricht verzichtet hat  - man bezeichnet dies im internen Jargon als „seinen RU verkaufen“ – verdiente man bislang 120 Euro pro Wochenstunde im Monat weniger. Ab dem Schuljahr 2016/17 soll diese Gehaltseinbuße auf 140 Euro erhöht werden.

Als Begründung nannte Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, dass die Privilegierung derjenigen, die sich auch persönlichen Gründen vom Religionsunterricht befreien lassen, denjenigen gegenüber, die aus anderen Gründen einen eingeschränkten Dienstauftrag wahrnehmen, aufgegeben werden sollen. „Zukünftig soll eine Befreiung vom Religionsunterricht dem Sachverhalt entsprechend bei den Rechtsfolgen als Einschränkung des Dienstauftrags gewertet werden und damit auch Auswirkungen auf die zu erwartenden Versorgungsbezüge haben“, so Frisch. 

Der Rechtsausschuss wird sich weiter mit dem Thema beschäftigen.

TOP 20 - Inklusion

Markus Mörike

„Inklusion ist nicht etwas, was wir in der Kirche auch noch machen, sondern was uns ausmacht.“ Mit diesen Worten zitiert der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie Markus Mörike den Landesbischof. Frank Otfried July äußerte sie 2013 als die Synode dieses Thema zum ersten Mal aufgriff. Landesbischof July ist zum Zeichen der Wichtigkeit dieses Anliegens Vorsitzender des Netzwerks Inklusion in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (NIL) und das Thema wurde in vielen Kirchengemeinden fest verankert.

Aus den synodalen Überlegungen von 2013 heraus wurde der Aktionsplan „Inklusion leben“ in Leben gerufen. Oberkirchenrat Dieter Kaufmann stellt ihn vor. Der Aktionsplan soll helfen, Ausgrenzung systematisch zu überwinden und inklusive Ansätze in Kirchengemeinden zu entwickeln und zu fördern. Ziel sei es, Kirchengemeinden, diakonische Einrichtungen und Dienste dabei zu unterstützen, vor Ort eigene Wege zu gehen und Impulse zu setzen für umfassende Inklusion bei Arbeitslosigkeit, Armut, Krankheit, Behinderung und Flucht.

„Kirche beansprucht aufgrund des unmissverständlichen biblischen Auftrags eine vorantreibende Rolle, wenn es darum geht, Ausgrenzung zu überwinden und Teilhabe zu ermöglichen“, so Mörike.

Ausblick auf die Herbsttagung 2016

Sommertagung 2016: Ausblick und Gedanken zum Abschluss

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