„Der Diakonat leistet einen wichtigen Beitrag zum gesamtkirchlichen Auftrag im Hier und Heute“, betonte Oberkirchenrat Werner Baur in seinem Bericht an die Landessynode. Den Diakonat zukunftsfähig machen: Das war das Ziel von drei Anträgen der 14 Landessynode an den Oberkirchenrat im Sommer 2014. Dabei ging es vor allem um Fragen des Amtes, der Ausbildung und der Anstellung. Baur präsentierte der 15. Landessynode nun einen Zwischenbericht über die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des Diakonats.
Die Landeskirche sei aufgrund verschiedener Zugangsregelungen im Bereich Diakonenausbildung gut aufgestellt, berichtete Baur. Derzeit werde zudem an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg eine Studiengang entwickelt, der individuellen Berufsbiographien und Lebenssituationen gerecht wird. Im Zentrum Diakonat, das im September 2014 seine Arbeit aufgenommen hat, arbeiten Fachleute daran, das Profil des Diakonats zu schärfen, Fort- und Weiterbildungsgänge weiterzuentwickeln und Anstellungsträger zu beraten und zu unterstützen.
Das Instrument einer Personalstrukturübersicht für Diakoninnen und Diakone stehe noch am Anfang, berichtet Oberkirchenrat Baur weiter. Erste Ergebnisse zeigten, dass sich aufgrund des demographischen Wandels auch bei den Diakoninnen und Diakonen ein Fachkräftemangel abzeichnet. „Es heißt in den kommenden Jahren verstärkt in Personalgewinnung und Personalbindung zu investieren“, betonte Baur. Neben den bereits laufenden Werbemaßnahmen für „kirchliche Berufe gehörten dazu auch attraktive und „lebbare“ Stellenkonzepte, verlässliche Anstellungsperspektiven und eine aktive Begleitung. Nach bisheriger Planung solle das landeskirchliche Personalentwicklungskonzept für Diakoninnen und Diakone 2019 „in die Fläche gehen“.
Darüber hinaus wurde die Möglichkeit einer landeskirchlichen Anstellungsträgerschaft für Diakoninnen und Diakone von Kirchenbezirken oder Kirchengemeinden geschaffen. Insgesamt 15 derartige Stellen seien im Haushaltsplan hinterlegt. Baur erklärte: „Damit sollen Erfahrungen und Erkenntnisse im Zusammenspiel zwischen dezentraler Beauftragung und zentraler Anstellung gewonnen werden.“
Der Ausschuss für Diakonie hat beschlossen Antrag Nr. 25/16 nicht weiter zu verfolgen. Dafür führte der Vorsitzende des Ausschusses Markus Mörike folgende Gründe auf: Sollten die Träger Diakonischer Einrichtungen im Zuge von Ausgründungen tarifliche Vereinbarungen treffen, könnten diese eine Verschlechterung für die Bezahlung der Mitarbeiter/innen darstellen. Der kirchliche Bereich sollte hier Beispielhaft handeln. Diakonischen Einrichtungen dürfe es nicht egal sein, ob ihre Mitarbeiter/innen unterdurchschnittlich schlecht bezahlt werden oder nicht. Menschenwürdiges Handeln sei schließlich auch ein Unterscheidungsmerkmal diakonischer Einrichtungen gegenüber anderen vergleichbaren Einrichtungen. Da der Kirchengerichtshof in diesem Fall keine klare Antwort gegeben habe, sondern lediglich fordert die Gegebenheiten von Fall zu Fall zu prüfen, empfiehlt der Ausschuss der Synode den Antrag nicht weiter zu verfolgen.
"Die Feiern anlässlich des Reformationsjubiläums haben viel zu einer positiveren Reputation der Kirche geleistet", so Jutta Henrich, die stellvertretend für Robby Höschele dessen Bericht vor der Synode vorgetragen hat. Im nächsten Jahr ergeben sich vorrangig vier Aufgaben für die Evangelische Kirche:
Weiterhin ist noch festzuhalten, dass das eingeplante Budget von 30 Millionen Euro für kirchliche Veranstaltungen im Jahr 2017 um 12 Millionen Euro überschritten wurde. Das Ratsmitglied Andreas Barner, der den Haushalt 2018 einbrachte, betrachtete die Ausgaben nicht in erster Linie als Kosten, sondern als sehr sinnvolle Investition: „Denn wir haben zusammen mit vielen Partnern aus Staat, Kommunen, Kultur und Wissenschaft ganz viel bewegt“.
Kern berichtete vom Bericht des Ratsvorsitzenden, über den Haushalt und das Echo dazu in der Presse sowie den Bericht des Rates zur Digitalisierung und mögliche Konsequenzen.
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm hob „die erstaunliche Beteiligung an den Gottesdiensten“ hervor, die oft auch ökumenisch gehalten worden seien. Bei allem Lob, übte Bedford- Strohm auch Kritik an den hohen Ausgaben für die von der EKD ausgerichteten Veranstaltungen. Weiterhin betonte Bedford-Strohm, dass die Kirche sich nicht als Moralapostel aufspielen wolle, wenn sie zu Nächstenliebe gegenüber Flüchtlingen aufrufe. Nur durch die von Christus gegebene Freiheit, könne der Mut zum Handeln entstehen.
Zum Thema Haushalt gilt festzuhalten, dass die Kirchensteuern trotz rückläufiger Mitgliedszahlen steigen. 5,5 Milliarden Euro Kirchensteuereinnahmen im Jahr 2016 stehen 21,9 Millionen Protestanten gegenüber. Im Jahr 2000 waren es noch fünf Millionen mehr. In Anbetracht der hohen Steuereinnahmen, wurde der Beschluss den Zuschuss für den evangelischen Pressdienst idea zu kürzen und mittelfristig zu streichen, mit großer Verwunderung aufgenommen.
Im Rahmen der Digitalisierungsprojekte der EKD stellte sich Kern u.a. folgende Fragen:
Kern betonte, dass die EKD und Württemberg sich diesen Fragen und Herausforderungen stellen wolle.
Der Oberkirchenrat wird gebeten, im Namen der Landeskirche der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ beizutreten. Das hat die Synode nach ausführlicher Diskussion mit 44 Ja-Stimmen zu 15 Neinstimmen bei 18 Enthaltungen beschlossen.
Ursprünglich hatte der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit den Beitritt nicht empfohlen, weil die Landeskirche bereits zwei Erklärungen abgegeben, einen Studientag der Synode sowie eine Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll veranstaltet habe und ein Runde Tisch Rüstungskonversion unter Leitung von Oberkirchenrat Professor Dr. Heckel existiere. In den Augen der Mehrheit der Synode sei das nicht ausreichend. Es gelte, die Stimmen aller friedensliebenden und rüstungskritischen Stimmen zu bündeln, betonten mehrere Synodale auch mit Verweis auf andere Landeskirchen und Diözesanräte, die der Aktion bereits beigetreten sind.
Die Aktion Aufschrei wendet sich gegen den Export von Rüstungsgütern an menschenrechts-verletzende und kriegführende Staaten. Sie fordert ein Verbot für den Export von Kleinwaffen und Munition, ein Verbot von Hermesbürgschaften für Rüstungsexporte sowie ein Verbot von Lizenzvergaben zum Nachbau deutscher Kriegswaffen. Außerdem stellt sie sich für die Umstellung der Rüstungsindustrie auf nachhaltige zivile Produkte ein. Die Aktion wird von der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), Brot für die Welt, Misereor, Ohne Rüstung leben, Pay Christi und anderer Organisationen getragen.
Der Antrag Änderung des Artikels 26 des Grundgesetzes soll nicht weiter verfolgt werden.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit, Franziska Stocker-Schwarz, weist im Namen ihres Ausschusses darauf hin, dass der Antrag Änderung des Artikel 26 des Grundgesetzes nicht weiter verfolgt werden soll. Das Anliegen sei bereits aufgegriffen.
Stocker-Schwarz verweist wie bereits eben (TOP 30 Antritt auf Beitritt zur Aktion Aufschrei) auf Erklärungen der Landeskirche, einen Studientag der Synode sowie eine Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll sowie auf den Runden Tisch Rüstungskonversion unter Leitung von Oberkirchenrat Professor Dr. Heckel.
Der Antrag auf Änderung des Artikels 26 Grundgesetzes begehrte vom Bundestag eine Verschärfung des Artikels, der die Herstellung, Beförderung und den Verkauf von Kriegswaffen im Grundsatz regelt.
Der Antrag zu TOP 32 wurde durch die Haushaltsberatungen bereits überholt. Statt einer, wie ursprünglich vorgesehenen, befristeten Angestelltenstelle für Weltanschauungsfragen, soll absehbar eine unbefristete Stelle geschaffen werden. Franziska Stocker-Schwarz, Ausschussvorsitzendes des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit, berichtete dennoch von den Gründen für die Stellenschaffung: „Die religiöse Pluralisierung unserer Gesellschaft schreitet weiter voran“, sagte sie in ihrem Bericht. Vorgesehen ist eine professionsoffene Stelle, „denn sehr unterschiedliche Berufsbilder sind hier denkbar: Sozialpädagoge/ -in, Psychologe/ -in, Religionswissenschaftler/ -in, Diplomtheologe/ -in“, wie es im ursprünglichen Antrag heißt.
Stocker-Schwarz ging noch auf weitere Gründe für die Stellenschaffung ein: Anfragen an die Arbeitsstelle für Weltanschauungsfragen nähmen zu, nicht nur aus dem innerkirchlichen Raum, sondern auch von Schulen, Jugendämtern und weiteren Behörden. Zudem sei für ausgewogene Stellungnahmen ein interner fachlicher Austausch nötig und die Arbeit werde kleinteiliger, da die Zahl von regionalen Kleingruppen und Anbietern dramatisch ansteige. Der Antrag wurde einstimmig in den Finanzausschuss verwiesen, der bereits über eine über den Antrag hinausgehende Schaffung einer unbefristeten Stelle berät.
Im Rahmen der Sommersynode 2016 wurde der Oberkirchenrat gebeten, auf die Politik einzuwirken, um die Abschiebung von Flüchtlingen in die Türkei und Griechenland zu stoppen.
Die menschenwürdige Unterbringung sei weder in der Türkei, noch in Griechenland möglich.
Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit hat sich daraufhin von Frau Dr. Birgit Susanne Dinzinger vom DWW über die Situation der Flüchtlinge gründlich informieren lassen und in mehreren Sitzungen die geeignete Vorgehensweise diskutiert. Die Not von Flüchtlingen ist auch 2017 noch ein schwerwiegendes und relevantes Thema.
In dem neu eingebrachten Antrag Nr. 44/17 bittet die Landessynode den Landesbischof einen Appell an die politischen Verantwortungs- und Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu richten, so dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit geflüchtete Menschen in jedem Fall menschenwürdige Unterbringung und medizinische Grundversorgung erhalten. Weiterhin wird der Bischof gebeten sich für die Umsetzung konkreter Maßnahmen, wie Rechtsberatung in den Hotspots durch unabhängige Rechtsanwälte und die Unterstützung griechischer Hilfsorganisationen einzusetzen.
Die Landeskirche hat seit dem Jahr 2015 sowohl über den Missionsprojekte-Ausschuss als auch über die Diakonie- Katastrophenhilfe und auch über das Gustav-Adolf-Werk insgesamt 1 213 000 € Gelder zur Hilfe ausgeschüttet. Der Oberkirchenrat wird gebeten, den Kontakt zwischen den von der Landeskirche geförderten Hilfsorganisationen und der Landesregierung herzustellen.
Die Synodalen stimmten darin überein, dass die Evangelische Landeskirche in Württemberg eine flüchtlingsbereite Kirche ist. Auch aus diesem Grund wurde der Antrag Nr. 44/17 mit großer Mehrheit angenommen.
Der Oberkirchenrat wurde gebeten, sich auf allen ihm möglichen Ebenen dafür einzusetzen, dass Flüchtlingen, deren Asylverfahren in Deutschland positiv beschieden wurde und denen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, der Familiennachzug ohne Wartezeit ermöglicht wird.
In Deutschland gilt momentan generell bis März 2018 eine Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete, die subsidiären Schutz erhalten. Der privilegierte Familiennachzug bezieht sich lediglich auf die „Kernfamilie“. Zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen können keine minderjährigen Geschwister nachziehen.
Flüchtlinge erleben die Abwesenheit ihrer Familie als sehr belastend. Diese psychische Belastung erschwert die Integration. Manche verlassen das sichere Land wieder, um bei ihrer Familie sein zu können.
Auch für Mitarbeiter der Seelsorge ist die Situation belastend, da die momentane Regelung der Bundesregierung für diese emotional nicht nachvollziehbar und somit schwer an ratsuchende Flüchtlinge zu vermitteln ist.
Die große Mehrheit der Synodalen hat dem Antrag zugestimmt.
Folgende Selbstständige Anträge wurden eingebracht und in die entsprechende Ausschüsse verwiesen.
Dem Gesetzentwurf des Evangelischen Oberkirchenrats wurde am Dienstag, 28. November, nach intensiver Debatte mit der erforderlichen einfachen Mehrheit zugestimmt. Bei der zweiten Lesung am Mittwoch, 29. November, wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.
„Beinahe zwei Drittel der Landessynode haben sich für die Ermöglichung einer öffentlichen kirchlichen Amtshandlung für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. Dieses durchaus starke Votum, das ich auch für repräsentativ für die Stimmungslage an der kirchlichen Basis halte, verstehe ich als Verpflichtung, in dieser Sache weiter aktiv zu bleiben. Denn bei allem Respekt vor denen, die dem Gesetzentwurf des Oberkirchenrats nicht zustimmen konnten, kann ich die Augen nicht davor verschließen, dass eine breite Mehrheit hier anders denkt und entschieden hat. Als Bischof, dem die Einheit unserer Landeskirche ein Herzensanliegen ist, sehe ich mein Einigungswerk jedenfalls im Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren noch längst nicht getan – und darin sehe ich mich und das Kollegium des Oberkirchenrats auch durch die breite Mehrheit in der Synode gestärkt. Und voller Gottvertrauen sage ich: „Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.“ (2. Tim. 1,7)
Ziel des Antrags Nr. 14/16 ist, dass die Pfarrstellen der Kirchengemeinden auf die Gesamtkirchengemeinde übertragen werden, dass die Pfarrer durch den Gesamtkirchengemeinderat gewählt werden, auch wenn dieser verkleinert wird, und dass fakultativ der verkleinerte Gesamtkirchengemeinderat in unmittelbarer unechter Teilortswahl gewählt wird.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Prof. Dr. Christian Heckel, betonte, dass weder der Theologische noch der Rechtsausschuss die Weiterverfolgung des Antrags weiterempfehle. Der Theologische Ausschuss hat sich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob Artikel 14 der Confessio Augustana bei der Umsetzung des Antrags gewahrt bleiben würde; diese Frage hat er im Ergebnis bejaht, er hat aus den Bekenntnisschriften keine theologische Vorgabe für diesen Antrag ableiten können. Jedoch wurde das Anliegen des Antrags im Theologischen Ausschuss besonders im Blick auf den PfarrPlan 2024 als nicht umsetzbar angesehen.
Als Gründe von Seiten des Rechtsausschusses nannte Heckel, dass in der bisherigen Aufstellung des Besetzungsgremiums für Pfarrstellen bereits örtliche und überörtliche Verantwortungen wahrgenommen würden. Durch die bisherige Regelung werde ein gewisses Maß an Ausgewogenheit bei der Besetzung mit liberalen und konservativen Pfarrern gewahrt.
Die Beratungen zum Haushalt der Landeskirche gehen in die zweite Runde.
In den Haushaltsberatungen abgelehnt hat die Landessynode den Antrag, die Gelder für die Telefonseelsorgen um 100.000 Euro aufzustocken sowie die Anträge, die Befristungen einer Stelle bei der Arbeitsstelle für Weltanschauungsfragen sowie einer Stelle beim Projekt Energiemanagement, aufzuheben. Die Themen sind damit nicht vom Tisch. Sie werden aber auf anderem Wege Anfang 2018 weiterverfolgt.
Die Landessynode hat dem Haushaltsentwurf 2018 mit großer Mehrheit zugestimmt. Das bereinigte Haushaltsvolumen im Haushaltsbereich Aufgaben der Landeskirche liegt für 2018 bei 463.502.400 €.
Planüberschreitungen genehmigt
Die Synode hat mit großer Mehrheit den Rechnungsabschluss 2016 mit Planüberschreitungen in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro genehmigt.
Zuführung von Zinserträgen
Vom Anteil des Zinsertrags, der der Gesamtheit der Kirchengemeinden an der Evangelischen Versorgungsstiftung Württemberg zusteht, sollen rund 4,6 Millionen Euro dem Stamm des Vermögens und etwa 1,3 Millionen den Kirchengemeinden zufließen.
Die knapp 157.000 Euro, die den Kirchengemeinden aus der Vermietung der Immobilie in der Stuttgarter Augustenstraße zustehen, sollen nicht ausgeschüttet werden, sondern für Renovierungsarbeiten zur Verfügung stehen. Dies hat das Kirchenparlament mit großer Mehrheit beschlossen.
Oberkirchenrat und Theologischer Ausschuss haben der Synode den Entwurf eines neuen Gottesdienstbuches zur Taufe vorgestellt. Unter anderem ermöglicht die neue Taufagende, dass ein Täufling bei seiner Taufe ganz untergetaucht werden kann.
Diese so genannte Immersionstaufe bilde „die Bewegung Christi in den Tod und aus dem Tod in ein neues Leben“, erklärte der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses Dr. Karl Hardecker und finde deshalb „einen hervorragend geeigneten Platz“ in der Osternacht. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg sei die erste Landeskirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die diese Form ermögliche, betonte Hardecker. Damit gehe eine 500 Jahre währende Abgrenzung gegenüber der Täuferbewegung zu Ende.
Der Agendenentwurf berücksichtige auch die unterschiedlichen Milieus, aus denen Tauffamilien kämen, so der Ausschussvorsitzende. Neben einem „Kernmodul“, das bei jeder Taufe gleich sei und deren Erkennbarkeit gewährleiste, gebe es die Möglichkeit, der „kontextuellen und milieuorientierten Ausgestaltung“. Neben dem Sonntagsgottesdienst könnten Taufen in Zukunft auch gleichrangig in selbständigen Taufgottesdiensten gefeiert werden. Die „Absage an den Teufel“ sei im Agendenentwurf der Formulierung „Absage an die Mächte des Bösen gewichen“, so Hardecker.
Die gegenwärtig gültige Taufagende sei beinahe 30 Jahre alt, erinnerte Kirchenrat Dr. Frank Zeeb. Der Entwurf der neuen Taufagende, trage den „immensen Wandlungen“ Rechnung, die es seit 1989 innerhalb der Landeskirche gegeben habe.
Als Beispiel hierfür nannte Oberkirchenrat Dr. Ulrich Heckel die Debatte „Kindertaufe versus Glaubenstaufe“, die deutlich an Schärfe verloren habe. Kinder- und Erwachsenentaufe, so Heckel weiter, gälten heute als gleichwertig. Zudem seien Kinder, wenn sie getauft würden heute im Durchschnitt älter als früher. Zu dieser Spreizung des Taufalters kämen unterschiedliche lebensweltliche Gegebenheiten der Tauffamilien, erklärte der Oberkirchenrat. Beim neuen Agendenentwurf habe man sich auch um eine verständlichere Sprache bemüht, so Heckel. So laute beispielsweise die Antwort des Pfarrers auf das Taufversprechen der Eltern und Paten nicht mehr „Gott gebe euch zum Wollen das Vollbringen“, sondern „Gott gebe euch zum Wollen, das Gelingen“.
Hans Veith sagte in der Aussprache, er freue sich über die Möglichkeit der Immersionstaufe. Auch Tabea Dölker begrüßte die neue Möglichkeit. Sie erzählte von der Taufe einer Frau aus dem Irak, die sich ausdrücklich die Immersionstaufe gewünscht habe. Dr. Waltraud Bretzger dagegen nannte die Taufe durch Untertauchen „populistisch“ und fragte kritisch, ob die Kirche mit dieser Form der Taufe nicht den Weg der „Eventisierung“ einschlage.
Die Synode verwies den Agendenentwurf mit großer Mehrheit zur weiteren Beratung in den Theologischen Ausschuss.
Die Landeskirche will die Taufordnung an mehreren Stellen ändern. Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch stellte der Synode die geplanten Gesetzesänderungen vor. So soll die Taufe durch Untertauchen, die so genannte Immersionstaufe, in Ausnahmefällen möglich sein. Zudem sollen in Zukunft auch Menschen Taufzeugen werden können, die nicht Gemeindeglieder der betreffenden Kirchengemeinde sind. Falls Taufen nicht im Predigtgottesdienst stattfinden, sollen sie „im Interesse der Gemeindeöffentlichkeit“ künftig im Gottesdienst abgekündigt werden, sagte Frisch.
Daneben sorge die Gesetzesänderung auch für einige Klarstellungen, so der Oberkirchenrat. In der geänderten Taufordnung werde etwa deutlich, dass auch Christen Taufpaten werden können, die einer Kirche angehören, die nicht zur Bundesarbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gehört. Im Zuge einer weiteren Klarstellung soll in der Taufordnung und anderen kirchlichen Gesetzen künftig nicht mehr von „Eltern“, sondern von „Erziehungsberechtigten“ die Rede sein.
Die Synode verwies den Gesetzesentwurf einstimmig in den Rechtsausschuss.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend Siegfried Jahn berichtete über den aktuellen Stand der Bearbeitung von Antrag Nr. 31/14. Darin wurde der Ausschuss für Bildung und Jugend beauftragt, sich über die Ergebnisse der Studie zur Kinder- und Jugendarbeit in der Ev. Landeskirche und über die möglichen Folgerungen, die aus den Erkenntnissen zu erwarten sind berichten zu lassen. In der Frühjahrssynode 2015 mündete der Antrag in einem Schwerpunkttag mit dem Thema „Landschaft statt Inseln – Konsequenzen aus der Studie „Jugend zählt“. Hieraus ergab sich ein neuer Antrag auf eine regelmäßige Jugendberichterstattung der Landessynode. Die Anliegen des Antrags werden auch in den Anträgen des Familienpaketes mitbedacht. Der Ausschuss für Bildung und Jugend betrachtet den Antrag daher als bearbeitet.
"Bei 'Neuen Aufbrüche' geht es nicht um eine spezifische Form von Gemeindegründung, sondern um die Begleitung und Förderung aller Initiativen, die gemeinsam mit der Kirchengemeinde und dem Kirchenbezirk, aber eben auch in Selbständigkeit nach innovativen Wegen suchen, unsere Kirche voranzubringen", so Oberkirchenrat Ulrich Heckel. Dies impliziere neben der konkreten Arbeit vor Ort auch die Bearbeitung ekklesiologischer, rechtlicher, struktureller und haushaltstechnischer Fragestellungen. Die Stelle wurde zum 1. September 2012 mit Pfarrer Dr. Martin Brändl besetzt, die bis Ende August dieses Jahres befristet war.
Es sei unbestritten, dass sich die Gesellschaft am Beginn des 21. Jahrhunderts in einem sich immer schneller vollziehenden Wandlungsprozess befindet, der sich kaum beeinflussen lässt. "Diese Transformationsprozesse wirken global, haben aber unterschiedliche regionale und lokale Auswirkungen, die sich sowohl auf einzelne Menschen und ihren Lebenskontext, wie auch auf die Gesellschaft als ganze und ihre Institutionen, wie etwa die Kirche, auswirken", so Heckel. Diesen Wandel begreife die Landeskirche nicht als Krise, sondern auch als Chance.
Kirchengemeinden und christliche Bewegungen versuchten schon seit längerem den gesellschaftlichen Veränderungsprozessen zu begegnen, etwa indem sie sich durch neue Gottesdienstformate auf geänderte Gewohnheiten und Vorlieben im Blick auf Zeiten und Räume einstellen. Eine milieusensible Gemeindearbeit habe verstärkt die sich veränderten Lebenskulturen und sich bildenden Lebenswelten im Blick. Dem Wandel der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen versuche man mit Angeboten zu begegnen, die mehr in der Lebenswelt der Menschen verortet sind: „Kirche am dritten Ort“, „Kirche unterwegs“ oder auch Autobahnkirchen. "Diese unterschiedlichen Bemühungen führen nicht nur zu neuen Angeboten, sie regen auch an, über die Gestalt von Kirche neu nachzudenken", so Heckel weiter.
Einige Ziele konnten bereits erreicht werden:
Die Herausforderung für die Tätigkeit von Pfarrer Dr. Brändl habe vor allem darin bestanden, auf eine Veränderung von Mentalitäten hinzuwirken, die oft das Miteinander von traditioneller Ortsgemeinde und neuen Aufbrüchen erschwert haben. Entscheidend sei das Vertrauen gewesen, das durch gute Erfahrungen gewachsen ist. Deshalb sei es ihm wichtig gewesen, die Kommunikationskultur zwischen den verschiedenen Beteiligten zu fördern. "Dies geschah vor allem durch Präsenz vor Ort, durch das Vermitteln von Wertschätzung und Anerkennung, durch gemeinsame Gottesdienste, sachdienliche Hinweise, biblische Horizonterweiterung und das Ansprechen von Förderungsmöglichkeiten", so Heckel.
Durch eine wertschätzende Kommunikation, das wachsende Vertrauen und gelungene Beispiele sei eine größere Offenheit für „Neue Aufbrüche“ entstanden. Im Vordergrund stünden jetzt nicht mehr die alten Konfliktgeschichten, sondern eine Vielzahl sehr unterschiedlich verorteter neuer Formen von Gemeinden, Initiativen und Projekten. Diese reichen von Personalen Gemeinden, wie der im Mai 2016 ins Leben gerufenen „Gemeinde am Glemseck“ in Leonberg, über Kirchengemeindevereine wie „Gospel im Osten“ im Stuttgarter Osten, neu entstehende Junge Gemeinden wie etwa in Waiblingen oder Nürtingen, Jugendbewegungen wie „CONNECT“ in Heidenheim bis hin zu lebensweltorientieren Initiativen, die sich als „fresh expressions of church“ verstehen wie etwa dem „laifHof“ in Wankheim bei Tübingen, dem „Café am Roten Meer“ in Knittlingen, dem CVJM Fitnessstudio in Langenbrand oder der jüngsten Initiative „flowers and friends“ im Stuttgarter Osten.
Zukünftig wird vor Allem die Veränderung festgefahrener Mentalitäten zur Hauptaufgabe des Projektes "Neue Aufbrüche" gehören.
Der Theologische Ausschuss empfiehlt der Synode den Antrag Nr. 80/16 nicht weiterzuverfolgen, da er bereits aufgegriffen wurde. In dem Antrag wurde der Oberkirchenrat gebeten alternative Zugänge zum Pfarrdienst aufzusetzen. Durch ein entsprechendes Förderprogramm sollte es Studienanwärtern finanziell ermöglicht werden, ein Studium durchführen zu können.
Der Antrag steht in einem engen Zusammenhang mit dem in der Herbstsynode 2016 beschlossenen Antrag Nr. 76/16: Erweiterung alternative Zugänge zum Pfarrdienst. Da Anwärter auf einen Masterstudiengang in vielen Fällen bereits eine Familie gegründet haben und vor Aufnahme des Masterstudiums bereits beruflich tätig waren, sollte hier geprüft werden, wie diese finanziell entlastet werden könnten.
Ab dem Wintersemester 2016/2017 haben diejenigen, die in den nicht konsekutiven Masterstudiengang Evangelische Theologie an den Universitäten in Marburg oder Heidelberg eingeschrieben sind und die gleichzeitig auf der Liste der Württembergischen Kandidaten für die genannten Studiengänge eingetragen sind, die Möglichkeit ein Stipendium zu erhalten.
Dieses beläuft sich auf einen monatlichen Betrag von 500 €, der maximal für zwei Jahre gewährt wird. Dieser Betrag steht auch Bewerbern zur Verfügung, die einen nichttheologischen Abschluss nachweisen können und gleichzeitig eine sich daran anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis und danach das Studium der Evangelischen Theologie mit dem Studienziel „Kirchlicher Abschluss“ aufnehmen.
Der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses Dr. Karl Hardecker stellte die Arbeit der Vorbereitungsgruppe zum Thementag des Reformationsjubiläums vor. Die Gruppen entschied sich für den Titel: „Um Gottes Willen- Barmherzigkeit. Zur Aktualität der Rechtfertigungslehre.“ Die Mehrheit der Synodalen war mit der Arbeit der Vorbereitungsgruppe äußerst zufrieden und lobte deren Vorträge und Workshops. Die Vorbereitungsgruppe der Synodalen verzichtete bewusst auf das Stellen von Anträgen. Die Beschäftigung mit zentralen Themen des Glaubens, sei Ihnen gewinnbringend genug.
Die Vollversammlung des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK) hat 2013 in Busan „Christinnen und Christen und alle Menschen guten Willens“ überall auf der Welt aufgerufen, sich einem Pilgerweg der Gerechtigkeit und des Friedens anzuschließen.
Die Württembergische Landessynode hat sich nun diesen Aufruf der 10. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirche zu diesem Pilgerweg zu eigen gemacht. Dr. Viola Schrenk, Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung, forderte den Landesbischof auf, dies öffentlich zu erklären.
Eine vom Oberkirchenrat eingerichtete Fachgruppe „pilgrimage“ wird weitere konkrete Schritte zur Umsetzung sammeln und dabei Erfahrungen aus anderen Landeskirchen einfließen lassen.
Der Ausschuss weiß darum, dass die Kenntnisse über diesen Pilgerweg in den Kirchengemeinden sehr unterschiedlich ausgeprägt sind, zumal der Ausdruck „Pilgerweg“ mehrdeutig ist. „Die Kirchengemeinden sollen wissen, dass unsere Landeskirche dieses Anliegen mitträgt und selbst Teil der geistigen Bewegung des „Pilgerwegs der Gerechtigkeit und des Friedens“ ist“, so Dr. Schrenk.
Antrag Nr. 43/16 hat zum Thema, dass der Versorgungsbeitrag für Pfarrerinnen und Pfarrer im Missionsdienst nicht mehr nur anteilig, sondern vollständig zu übernehmen ist. Davon riet nun die Ausschussvorsitzende für Mission, Ökumene und Entwicklung, Dr, Viola Schrenk, ab. Sie sagte der Synode, dass es hier keine generelle Regelung, sondern nur individuelle Lösungen geben könne. „Mit den Missionsgesellschaften werden bei Freistellungen von Pfarrerinnen und Pfarrern jeweils individuelle Vereinbarungen getroffen, die entsprechend auch im Hinblick auf den Versorgungsbeitrag unterschiedlich aussehen können“, so Schrenk. Dieses System hat sich in der Vergangenheit bewährt und sollte beibehalten werden.
Kirchenrat Klaus Rieth berichtete der Synode über die Verfolgungssituation von Christen und anderen religiösen Minderheiten im Nahen und Mittleren Osten, aber auch in Asien und Afrika. Der sogenannte Islamische Staat (IS) sei mittlerweile aus seinen Hochburgen in Syrien und dem Irak vertrieben worden. Doch ob die Christen in ihre traditionellen Siedlungsgebiete etwa in der Region Mossul zurückkehren könnten, sei völlig offen. Viele Städte und Dörfer seien zerstört, die Sicherheit oft noch nicht gewährleistet, so Rieth. Auch in den Kurdengebieten habe sich die Sicherheitslage verschlechtert. „Dennoch gelingt es den christlichen Kirchen und Gemeinschaften in dem Gebiet zu helfen“, erklärte Rieth. Er begrüßte ausdrücklich das Engagement des Landes Baden-Württemberg für traumatisierte jesidische Frauen, die derzeit in Baden-Württemberg betreut würden, zum Teil auch in württembergischen Kirchengemeinden.
„Man sollte nicht den Fehler machen zu glauben, dass mit der Vertreibung des sogenannten Islamischen Staates aus dem Irak und aus Syrien nun auch das Problem an sich gelöst sei“, gab Rieth zu bedenken. „Vielmehr hat sich das Gift seiner Ideologie verbreitet und wird etwa in Asien weitere Probleme schaffen.“ Als Beispiel nannte er Indonesien, wo die radikaleren islamischen Kräfte in den vergangenen Jahren an Stärke zugenommen haben und Christen daher mit weiteren Einschränkungen rechnen müssen. Auch in Afghanistan, Ägypten, dem Iran und verschiedenen afrikanischen Ländern leiden Christinnen und Christen unter Verfolgung, werden oft in ihrem Leben bedroht. Im Libanon stehen Christen im Konflikt zwischen Suniten und Shiiten zwischen den Stühlen, obwohl sie als Vermittler immer noch sehr geschätzt würden.
Klaus Rieth rief dazu auf, weiterhin für die da zu sein, „die den Weg zu uns gefunden haben, oft unter mühsamen Entbehrungen und mit Gefahr für Leib und Leben. Aber wir müssen auch denen zur Seite stehen, die in ihrer Heimat ausharren wollen.“ Es sei ein deutliches Zeichen der Synode, dass Gelder nicht nur in die Betreuung der Geflüchteten hier in Württemberg fließen, sondern auch in die Projekte in den Ländern des Nahen Ostens, Afrikas und weltweit.Um die Friedensarbeit im Nahen Osten zu unterstützen, verwies die Landessynode Antrag 49/17 in den Finanzausschuss. Der Antrag sieht 300.000 Euro für Bildungseinrichtungen und Schulen in Syrien, Libanon und Nordirak vor. Diese Mittel sollen im 1. Nachtragshaushalt 2018 als Soforthilfe zur Verfügung gestellt werden.
Die Amtszeit der Mitglieder des Kirchlichen Verwaltungsgerichtes endet mit Ablauf des 31. Dezember 2021. Die Wahlen hierzu erfolgten im Rahmen der Herbstsynode 2016. Der Vorsitzende Richter Dieter Eiche (Vors. Richter am Verwaltungsgericht i.R.) legt sein Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder.
Dezernat 6a hat Herrn Dr. Rüdiger Albrecht zur Wahl als Mitglied des Kirchlichen Verwaltungsgerichts mit Befähigung zum Richteramt und Vorsitzenden des Kirchlichen Verwaltungsgerichts vorgeschlagen.
Dr. Rüdiger Albrecht wurde in geheimer Wahl einstimmig gewählt.
Der Synodale Prof. Dr. Martin Plümicke legt sein Amt als Stellvertretender Vorsitzender im Strukturausschuss nieder und scheidet aus diesem aus.
Der Gesprächskreis Offene Kirche hat die Synodale Angelika Herrmann für den frei werdenden Sitz des Strukturausschusses vorgeschlagen. Zeitgleich wird sie ihr Mandat in der Prüfergruppe und im Beirat für landeskirchliche Beteiligungen niederlegen. Derzeit gibt es noch keine Nachfolgerin bzw. noch keinen Nachfolger.
Die Synodale Herrmann wurde in offener Abstimmung einstimmig gewählt. Es gab keine Enthaltungen und keine Gegenstimmen.
Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July gibt den Startschuss zur Diskussion um ein Kirchliches Gesetz zur Änderung der Ordnung der Kirchlichen Trauung.
Der Bischof der Evangelischen Landeskirchen in Württemberg, Frank Otfried July, hat dafür geworben, Kirchengemeinden die öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare zu ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Oberkirchenrats ermögliche diese "evangelische Freiheit", sagte July zum Auftakt der Beratungen der Landessynode über eine entsprechende Amtshandlung für homosexuelle Paare. Die Landeskirche könne weiterhin biblisch-orientiert und christusorientiert ihren Weg gehen und zugleich homophilen Menschen ihre Weg-Gemeinschaft nicht verweigern.
July wies darauf hin, dass die geplante Neuregelung, die eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ins Ermessen der Gemeinden stellt, einen Abstand zur traditionellen Ehe halte. Außerdem werde es einen umfassenden Gewissensschutz für Pfarrer geben. Dass gleichgeschlechtliche Ehen in der Bibel nicht vorkämen, sei keine Diskriminierung, sondern eine besondere Betonung der Ehe von Mann und Frau.
Der Landesbischof rief die 98 Synodalen zur Einheit auf. Er bedauerte die "polarisierende" Diskussion in den vergangenen Monaten. Es gehe in der Debatte aber nicht um Bibeltreue gegen Bibelvergessenheit oder Barmherzigkeit gegen Fundamentalismus, hob der Bischof hervor. Befürworter und Gegner beriefen sich beide auf biblische Grundlagen.
Quelle: Evangelischer Pressedienst (epd)
Der Gesprächskreis Offene Kirche hat einen eigenen Gesetzentwurf zur Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren vorgelegt. Demnach soll die bereits bestehende Trauordnung für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und entsprechend geändert werden.
Der Gesprächskreis wendet sich damit gegen den Gesetzentwurf des Oberkirchenrates, der eine eigene „Amtshandlung anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts“ vorschlägt, die von der Trauung unterschieden ist. Mit der Öffnung der bestehenden Trauordnung werde eine „Rechtunsicherheit“ beseitigt, die mit der Öffnung der Bürgerlichen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare durch den Deutschen Bundestages entstanden sei, sagte Marina Walz-Hildenbrand, die den Gesetzesentwurf für die Offene Kirche einbrachte.
Sein Ausschuss gebe keine Empfehlung für die Abstimmung ab, sagte der Vorsitzender des Rechtsausschusses, Dr. Christian Heckel.
Eine Ausweitung des Ehebegriffs auf gleichgeschlechtliche Paare besitze „Bekenntnisrelevanz“, gab der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses Dr. Karl Hardecker die Mehrheitsmeinung seines Gremiums wieder. Die Bekenntnisse der Reformation verstünden unter Ehe die Verbindung zwischen Mann und Frau. Nach Einschätzung der meisten Mitglieder des Theologischen Ausschusses müsse zunächst der Ehebegriff des Bekenntnisses weiterentwickelt werden bevor der Gesetzentwurf der Offenen Kirche realisiert werden könne, so Hardecker.
Diese Einschätzung bekräftigte Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch. Das Kirchenrecht müsse sich am Evangelium und an den Bekenntnissen der Reformation messen lassen, betonte der Jurist. Für das biblisch-reformatorische Eheverständnis sei die Verschiedenheit der Geschlechter ist konstitutiv. „Die Trauagende ist auf die Ehe zwischen Mann und Frau beschränkt“, so Frisch. Mit der Öffnung der Bürgerlichen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare habe sich der Staat vom biblisch-reformatorischen Ehebegriff entfernt. Die Kirche habe dieser Entscheidung aber nicht automatisch zu folgen. Es liege im Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, wie sie auf die Rechtsänderungen reagierten, betonte Frisch. Die Kirche sei „frei von staatlichen Vorgaben“, so der Jurist. Die Öffnung der kirchlichen Trauung für zwei Personen gleichen Geschlechts „ist nach dem Bekenntnis derzeit nicht möglich“. Deshalb müsse es eine eigene Amtshandlung anlässlich der Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts geben. Denn das Bekenntnis sei nicht Gegenstand der kirchlichen Gesetzgebung. Es zu ändern, erfordere einen langen und breiten Verständigungsprozess hin zu einer breiten Übereinstimmung (Magnus Consensus) innerhalb der Kirche. Der Oberkirchenrat empfehle deshalb gegen den eingebrachten Gesetzentwurf zu stimmen.
In der Aussprache warben zahlreiche Mitglieder des Gesprächskreises Offene Kirche für ihren Gesetzentwurf. So forderte etwa Brigitte Lösch, Lesbische, Schwule und Bisexuelle Menschen nicht länger als Christen zweiter Klasse zu behandeln. Die Kirche solle die „Gleichwertigkeit homosexueller Liebe“ endlich anerkennen. Es gab auch Gegenstimmen. So sagte Walter Keppler vom Gesprächskreis Lebendige Gemeinde, der Gesetzentwurf der Offenen Kirche sei mit dem Eheverständnis der Trauagende nicht vereinbar.
In der Abstimmung verfehlte der Gesetzentwurf der Offenen Kirche in erster Lesung die erforderliche Mehrheit und ist damit vom Tisch. 36 Synodale stimmten für den Entwurf, 59 dagegen. Zwei Synodale enthielten sich.
Der Oberkirchenrat bringt einen Gesetzentwurf ein, der die Rahmenbedingungen für eine Einführung einer öffentlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare regeln will. Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch sprach in seinem Bericht vor der Synode von einer „Amtshandlung“, da diese von der Trauung zwischen Mann und Frau klar unterschieden sei.
Möglich sein sollen „künftig zwei Formen der kirchlichen Begleitung anlässlich der Schließung einer Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts“, so Frisch, nämlich wie bisher eine Segnung im Rahmen der Seelsorge oder eine „Amtshandlung“ in einem öffentlichen Gottesdienst. Generell sollen die Kirchengemeinden selbst entscheiden, ob sie ihre Gottesdienstordnung für den zweiten Fall verändern wollen oder nicht. Frisch erklärte, dass so etwa die sogenannten „Regenbogengemeinden“ eine rechtlich geordnete Möglichkeit hätten, durch eine Änderung ihrer Gottesdienstordnung die Voraussetzung für eine „Amtshandlung“ für gleichgeschlechtliche Paare zu schaffen. Es bedürfe dazu, so der Gesetzentwurf, eine Dreiviertelmehrheit im Kirchengemeinderat. Zudem hätten Pfarrerinnen und Pfarrer generell ein Weigerungsrecht.
Es gehe bei diesem Gesetzentwurf, den der Oberkirchenrat zur Abstimmung empfiehlt, „um einen wohlbegründeten, geordneten Umgang mit Vielfalt zur Erhaltung der Einheit“, erklärte Frisch. „Die Frage, ob eine kirchliche Amtshandlung anlässlich der Eheschließung von zwei Personen gleichen Geschlechts in Gottes Wort verboten ist, wird in den Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbunds und in den Gliedkirchen der EKD unterschiedliche beurteilt.“ Gleiches gelte für die Bekenntnisrelevanz der Fragestellung. Einigkeit bestehe jedoch darüber, dass Unterschiede in der Beurteilung dieser Frage eine bestehende Kirchengemeinschaft nicht gefährde. Erforderlich sei „eine wechselseitige Annäherung ohne vollständigen Konsens“, betonte Frisch.
„In Wahrheitsfragen gibt es keine Mehrheit“, sagte Prof. Dr. Christian Heckel, Vorsitzender des Rechtsausschusses, in seinem Bericht an die Synode. Keiner könne dem anderen vorschreiben, was dieser für wahr halten dürfe und was nicht. Heckel bezog sich hier auf die theologischen Lehrdifferenzen, die sich mit der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in der Württembergischen Landeskirche ergeben. Heckel fasste das unterschiedliche Schriftverständnis folgendermaßen zusammen: „Die einen leiten aus der Heiligen Schrift das Gebot ab, gleichgeschlechtliche Paare regulär in einem öffentlichen Gottesdienst kirchlich zu segnen, und halten alles andere nicht nur für rechtlich diskriminierend, sondern auch im biblischen Sinne für schriftwidrig. Die anderen entnehmen der Heiligen Schrift umgekehrt das strikte Verbot einer solchen öffentlichen Amtshandlung. Und eine dritte Gruppe sieht hierin keine Bekenntnisfrage; für sie ist die Entscheidung keine Frage des Schriftverständnisses, sondern des menschlichen Ermessens.“
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses legte in seinem Bericht unterschiedliche Möglichkeiten einer kirchengesetzlichen Regelung dar, die allerdings den Grundkonflikt des unterschiedlichen Schriftverständnisses nicht lösen könnten. Deshalb hält er, auch wenn der Rechtsausschuss den Synodalen kein Abstimmungsverhalten empfehlen wolle, den Entwurf des Oberkirchenrats für eine gangbare Lösung, da er „ein Nebeneinander in dieser Sache“ ermögliche. Es sei kein „Kompromiss auf halbem Wege“, sondern ein „Eingeständnis, dass es in der betreffenden Frage an einer Einheit im Bekenntnis der Kirche – jedenfalls derzeit – fehlt.“ Heckel hält das zwar für einen „schwer erträglichen Zustand“, der die Ausnahme bleiben müsse. „Gleichwohl kann es für einen Ausnahmefall eine angemessene Lösung sein“, so Heckel weiter.
Er appellierte an die Synodale, auf den Inhalt des Gesetzes zu schauen und sich nicht über Worte zu streiten, wie über die Begriffe „Regel“ und „Ausnahme“, die rechtlich in diesem Fall keine Bedeutung hätten. „Ich möchte Ihnen an dieser Stelle einen Teil meiner morgendlichen Nüchternheit weitergeben“, so Heckel. „Der vorgelegte Gesetzentwurf zeigt eine Lösung auf, die unterschiedliche Überzeugungen ernstnimmt.“
Der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Dr. Karl Hardecker, berichtete der Synode von den Diskussionen im Theologischen Ausschuss zur Frage, ob die Kirche gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst segnen darf oder nicht. Zum einen sei darauf hingewiesen worden, dass durch eine öffentliche Segnung die zentralen Inhalte des Glaubensbekenntnisses an keiner Stelle berührt oder verändert würden. Andererseits sei auch auf Aussagen der Schrift hingewiesen worden, die sich gegen Formen gelebter Homosexualität richteten.
Hardecker wies darauf hin, dass Luther die Ehe nicht als heilsrelevant ansah, sondern als einen „Ort für die Bewährung christlicher Nächstenliebe“. Lebensordnungen hätten für Luther immer dienende Funktion. „Letztendlich sind es Formen, die den Menschen helfen sollen ihr Leben zu bewältigen.“ Die Taufe hingegen sei ein Sakrament und stehe für die reformatorische Theologie an oberster Stelle. „Auf unseren Fall angewandt“, erklärte Hardecker: „Es treten in der Regel Getaufte auf uns zu, die als in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft Lebende um den Segen bitten. Ihnen den Segen in einem öffentlichen Gottesdienst zu verwehren, hieße die Frage nach der Lebensform über das Sakrament der Taufe zu stellen.“ Auch darüber sei im Theologischen Ausschuss diskutiert worden.
Da sich die Frage der Auslegung und des Schriftverständnisses in diesem Fall nicht institutionell regeln lässt, habe sich der Oberkirchenrat für ein Verfahren entschieden, das den gesetzlichen Rahmen regelt, erklärte Hardecker. Innerhalb dessen könnten einzelne Kirchengemeinden es bei der bisherigen Regelung belassen oder ihre Gottesdienstordnung so verändern, dass eine Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares in einem öffentlichen Gottesdienst möglich sei. Konsens bei allen Beratungen sei allerdgins immer gewesen, dass „die Gewissensfreiheit der Ordinierten gewährleistet werden muss“, betonte Hardecker.
„Gott segnet die Ehe von Mann und Frau in besonderer Weise. Der Trausegen ist ein einzigartiger Segen für die eheliche Gemeinschaft von Mann und Frau. Er kann darum nicht auf eine andere Lebensform eins zu eins übertragen werden.“ Davon ist der Gesprächskreis Lebendige Gemeinde überzeugt. Mit großer Wertschätzung habe der Gesprächskreis wahrgenommen, dass das Alleinstellungsmerkmal des kirchlichen Ehebegriffs in der vorgestellten Ordnung bekenntnisgemäß festgehalten wurde, erklärte Ralf Abrecht in seinem Votum. Auch dass die Gewissensbindung aller Pfarrerinnen und Pfarrer gewahrt werden solle, sei als starkes Moment der Vorlage wahrgenommen worden.
Dennoch könne sich die Lebendige Gemeinde dem Vorschlag einer neuen Kasualie mittels ausgearbeiteter Ordnung und Agende nicht anschließen. „In der Wirkung, nicht in der Absicht, ist eine neue Kasualie ein falsches Zeichen“, betonte Albrecht. Dies betreffe insbesondere die Frage der Segnung in einem öffentlichen Rahmen.
Homosexuelle hätten selbstverständlich einen Raum in Kirche und in den Gemeinden. Ihnen gelte die Liebe Gottes gleichermaßen ohne Vorbedingung. Der Gesprächskreis Lebendige Gemeinde ist deshalb bereit, konstruktiv an einer seelsorgerlichen Begleitung im pastoraltheologisch verantworteten Raum mitzuarbeiten und hat deshalb eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet, erklärte Albrecht.
„Paare, die aus Menschen des gleichen Geschlechts bestehen und die in der Kirchen heiraten wollen, danken Gott für das Geschenk ihrer Liebe, erbitten für ihre Ehe die Fürbitte der Gemeinde und den Segen Gottes. Also das, wozu eine kirchliche Trauung gedacht ist“, erklärte Elke Dangelmaier-Vinçon in ihrem Votum für den Gesprächskreis Offene Kirche. Sie bezeichnete es als Diskriminierung, wenn „krampfhaft zwischen Trauung und Amtshandlung“ unterschieden würde.
Dangelmaier-Vinçon wies darauf hin, dass die sexuelle Orientierung eines Menschen nicht seinem freien Willen unterworfen sei und deshalb nicht geändert werden kann. „Wir müssen anerkennen, dass sie zum So-Sein einer Person gehört, wie für die anderen die Heterosexualität.“, erklärte sie. Eine Diskriminierung sei in etwa so sinnvoll wie eine Verurteilung wegen der Augenfarbe. Christen hätten zu allen Zeiten ihre Ethik neu justiert. Als Beispiel nannte Dangelmaier-Vinçon die Sklaverei, die in der Bibel nicht verurteilt, aber heute doch als zutiefst unchristlich angesehen würde.
Dangelmaier-Vinçon appellierte an die Synode, den Weg zu einer Trauung für alle Ehepaare frei zu machen. „Welches Zeichen setzen wir, wenn wir die Bibel als Handbuch für Ausgrenzung verwenden? Ein noch so gut gemeinter Kompromiss wird keinen Frieden bringen, denn die Wunde der Diskriminierung wird weiter schwären“, betonte sie. Die Offene Kirche hatte deshalb einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, „der es der Landeskirche ermöglicht, als erste Landeskirche ohne Diskriminierung Amtshandlungen anlässlich einer Eheschließung, also Trauungen, zu vollziehen.“ Wenn sie jetzt dem Vorschlag des Oberkirchenrats zustimmen werde, dann deshalb, damit endlich ein kleiner Schritt nach vorne gemacht werde.
Der Gesprächskreis Evangelium und Kirche stellt die Gewissensfreiheit in den Mittelpunkt seines Votums. „Ich bitte alle, die zur Ablehnung entschlossen sind, weil ihnen der Antrag nicht weit genug oder die, denen der Antrag zu weit geht: Stimmt dennoch zu! Ermöglicht, dass alle in einer Sache, die das Bekenntnis nicht berührt, ihrer Überzeugung folgen können“, appellierte Ernst-Wilhelm Gohl an die Synodale.
Gohl berichtete von einer langjährige Kinderkirchmitarbeiterin, die ihre Partnerin geheiratet habe und sich einen Segnungsgottesdienst wünschte in der Kirche, in der sie jeden Sonntag den Kindergottesdienst gehalten habe. „Mit unserer derzeitigen Regelung wäre dies verboten. Sollte der Pfarrer diesen Segnungsgottesdienst durchführen, müsste er disziplinarrechtlich belangt werden. Wollen wir das wirklich?“, fragte Gohl.
Der Gesprächskreis Evangelium und Kirche trage deshalb den Kompromissvorschlag des Oberkirchenrats mit. „Wir hätten uns gewünscht, dass die gleichgeschlechtliche Segnung nicht die ‚Ausnahme‘ ist, sondern eine reguläre Möglichkeit“, erklärte Gohl. „Dennoch ermöglicht sie gleichgeschlechtlichen Paaren einen öffentlichen Gottesdienst. Dieses Ergebnis ist für uns entscheidend!“
Für Götz Kanzleiter vom Gesprächskreis „Kirche für morgen“ ist die Frage nach einer Segnung gleichgeschlechtlich Liebender eine offene Wunde. „Die Wunde ist aufgebrochen und eitert vor sich hin und verursacht Schmerzen.“ Er appellierte an die Synodale, die eitrige Wunde zu schließen und zu heilen.
Für den Gesprächskreis „Kirche für morgen“ verstehe die Segnung gleichgeschlechtlich liebender Paare als eine ethische Frage, „bei der Christen in unserer unserer Kirche zu unterschiedlichen Positionen kommen können, obwohl wir uns auf Basis der Heiligen Schrift zum gleichen Herrn bekennen“, so Kanzleiter. Der vorliegende Vorschlag aus dem Oberkirchenrat sei ein gangbarer Weg, der die verschieden Grundhaltungen gelten lasse und notwendige Veränderungen gestalte. Er könne die Gemeinde vor Ort mit einbinden und lasse handelnden Pfarrerinnen und Pfarrern die Möglichkeit die Segnung vorzunehmen oder auch abzulehnen.
Dem Gesetzentwurf des Evangelischen Oberkirchenrats wurde nach intensiver Debatte mit der erforderlichen einfachen Mehrheit zugestimmt, sodass er am Mittwoch in zweiter Lesung erneut abgestimmt wird. Dann ist zu seiner Annahme eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
2 Stimmen fehlen: Gesetzentwurf zur Einführung einer neuen Amtshandung erreicht erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht.
Gemeindebezogene Sonderpfarrstellen wie Krankenhaus- oder Hochschulseelsorge sollen im Zielstellenplan des PfarrPlanes 2024 erhalten bleiben. Dafür hat sich der Strukturausschuss der Landeskirche ausgesprochen. Zuvor hatte er einen Antrag beraten, der es ermöglichen sollte, solche Sonderpfarrstellen mit Personen anderer Berufsgruppen zu besetzen. Durch den Antrag wäre es möglich gewesen, im Zuge des PfarrPlanes mehr Gemeindepfarrstellen halten zu können. Matthias Hanßmann, Vorsitzender des Strukturausschuss, sprach von einem berechtigten Anliegen. Allerdings brauche es die Reflektion aus dem Zielstellenplan der Sonderpfarrstellen insgesamt für den PfarrPlan 2030: „Es ist wichtig, dass wir die Erfahrungswerte dann einspeisen können.“
Die Skizze für das Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“ steht. Der stellvertretende Vorsitzende Prof. Dr. Martin Plümicke hat sie für den Strukturausschuss vorgestellt. Für die Projektleitung ist eine Stabsstelle beim Direktor des Oberkirchenrates vorgesehen. Zudem sind laut Plümicke 500.000 Euro für Sachausgaben eingeplant. Eine externe Agentur soll das Projekt begleiten. Bis Ende 2017 sollen die Projektstelle besetzt und die Kriterien für die externe Beratung erarbeitet sein. Mit „Kirchliche Strukturen 2024Plus“ möchte die Landeskirche strukturelle Veränderungen entwickeln. „Am Ende“, sagte Plümicke, „soll eine breit abgestimmte und umsetzbare Roadmap mit Zielvorgaben für eine Verwaltungsstruktur 2030Plus vorliegen.“ Die Synode stimmte dem Projekt zugrunde liegenden Antrag bei zwei Enthaltungen zu.
Geschäftsführende Pfarrstellen sollen auch künftig unterschiedlich eingestuft werden können. Einen Antrag zu einer prinzipiellen Höhergruppierung von geschäftsführenden Pfarrstellen hatte der Theologische Ausschuss beraten. Wie der Ausschussvorsitzende Dr. Karl Hardecker berichtete, könne der Aufwand für Geschäftsführungen unterschiedlich wahrgenommen werden. Daher habe sich der Ausschuss einstimmig dazu entschlossen, gegen eine prinzipielle Höhergruppierung solcher Pfarrstellen zu stimmen. Bei den Merkmalen zur Einstufung einer Pfarrstelle solle beim Punkt „besonderer Schwierigkeitsgrad“ künftig aber auch stärker auf eine „besondere Raumstruktur“ geachtet werden. Als Beispiele dafür nannte er kleine Kommunen, geringe Bevölkerungsdichte oder Grenzlagen an den Rändern der Landeskirche. „Da diese Kennzeichen rechnerisch nicht objektivierbar sind,“ führte Hardecker aus, „soll die Stellenkommission im Einzelfall auf Antrag entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Höherstufung vorliegen.“
Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup bringt den Haushalt 2018 ein. Darin sind Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 690 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2016 hat die Landeskirche Kirchensteuern in Höhe von 711 Millionen Euro eingenommen. Für das Jahr 2017 rechnet Kastrup mit bis zu 750 Millionen Euro, 20 Millionen mehr als geplant.
Nach Abzug der Ausgaben für etwa die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), den Evangelischen Entwicklungsdienst, den Lutherischen Weltbund und die staatliche Finanzverwaltung verbleiben im Haushalt 2018 netto etwa 560 Millionen Euro, die hälftig zwischen den Kirchengemeinden und der Landeskirche geteilt werden. „Standardgemäß ist Württemberg die größte Zahlerkirche innerhalb der EKD, weil sie in Kombination mit Mitgliederzahlen und Kirchensteueraufkommen pro Kopf die beste Finanzbasis aufweist“, so Kastrup.
2018 sollen die landeskirchlichen Budgets um knapp 1,9 Prozent erhöht werden, um vor allem die Lohnkostensteigerungen aufzufangen. Für neue Maßnahmen sollen mehr als 76 Millionen Euro freigegeben werden.
Die Kirchengemeinden sollen einen um drei Prozent erhöhten Verteilbetrag, eine Sonderzahlung von zehn Millionen Euro, 7,5 Millionen für individuelle Strukturverbesserungen, 15 Millionen Euro aus dem Strukturfonds um die rückläufige Zahl von Pfarrern aufzufangen sowie weitere Gelder erhalten. „Damit können sie nicht nur die Lohnsteigerungen ausgleichen, sondern sich auch inhaltlich und strukturell weiterentwickeln“, sagt der kirchliche Finanzexperte.
„Wir sind noch in einer Phase, in der wir größere Gestaltungsspielräume haben“, sagt der Vorsitzendes Finanzausschusses Michael Fritz. Später würden Demografie und jährlicher Mitgliederrückgang die Finanzkraft schmälern. Es gelte eine ausreichende Zahl von Vikaren, Religionspädagogen und Diakonen zu gewinnen, weil die Kirche inhaltlich nur mit genügend gutem Personal punkten könne.
Als Schwerpunkte bei den Ausgaben der Landeskirche im kommenden Jahr nennt Fritz die Stärkung von Familien und die Digitalisierung sowie als Begleitpaket des Pfarrplans eine Entlastung beim Religionsunterricht. Zudem sollen Gelder für die Katastrophenhilfe in Ostafrika bereitgestellt werden.
Auch die Kirchengemeinden sollen finanziell gestärkt werden, etwa durch die Erhöhung des Verteilbetrags sowie Gelder, die den Pfarrdienst entlasten. Um die Kindergartenarbeit in den Kirchenbezirken zu unterstützen, soll im Frühjahr zehn Millionen Euro ausgegeben werden. Darüber hinaus diskutiere man eine jährliche Zuweisung für diese Arbeit, betont der Vorsitzende des Finanzausschusses.
Die Vorsitzende des Ausschusses für die Mittel aus dem Ausgleichsstock, Anita Gröh, betont wie wichtig Immobilienkonzeptionen für die Kirchengemeinden seien. „Ziel ist es, den Gebäudestand langfristig vorzuhalten, in dem eine gute kirchliche Arbeit möglich ist und der auch von den Gemeinden im Betrieb und Bauunterhalft finanziert werden kann“, so Gröh. An mehreren Beispielen macht sie deutlich, wie es Gemeinden gelang, ihre Flächenzahl zu verringern und dennoch mit neuen oder frisch renovierten Gebäuden für die nächsten Jahrzehnte bei geringeren Betriebskosten gut ausgestattet zu sein.
Nach dem Reformationsjubiläum gilt es aufzubrechen in die Jahre 500 plus, sagt Andrea Bleher im Namen des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde. Dies geschehe „gut gesichert“ durch das Auffüllen der Versorgungsstiftung für Pfarrerinnen und Pfarrer und die Entscheidung deren Krankheitshilfe neu aufzustellen. Zudem spricht sich ihr Gesprächskreis für eine verstärkte Werbung für den Pfarrberuf aus. Es gelte aber auch Strukturen zu gestalten, betont Bleher. Sie nennt unter anderem die Digitalisierung bei der für ihren Gesprächskreis der Grundsatz gilt: „So viel Zentralität wie nötig und so wenig wie möglich.“ Jede Arbeit brauche die Rückbindung an die Gemeinde. Den Pfarrplan wolle die Lebendige Gemeinde abmildern. Lobend erwähnt Bleher die Erhöhung der jährlichen Zuweisung sowie verschiedene Sonderzuweisungen, die es den Gemeinden ermögliche, sich gut aufzustellen, ebenso die Gelder für neue Aufbrüche und für die Diakone. Mit der Entscheidung, die Arbeit unter Prostituierten zu unterstützen und eine Million Euro für die Hungerhilfe in Ostafrika zu geben, nehme die Kirche zu ethischen Fragen Stellung und leiste tätige Hilfe.
„Die Maxime, keine Schaffung von Dauerfinanzierungen, hatte eine Projektitis zur Folge, die nur noch schwer zu überschauen ist und keine nachhaltige Wirkung entfaltet“, betont Dr. Waltraud Bretzger im Namen des Gesprächskreises Offene Kirche. Die Landeskirche werde von außen nicht mehr als attraktiv wahrgenommen, erlebe einen eklatanten Mangel an qualifizierten Bewerbern und müsse teure Programme auflegen, um in der Konkurrenz zu bestehen. „Wir haben die Betriebswirtschaft auf den Thron gehoben und merken jetzt erstaunt, dass die Austrittszahlen in der Altersgruppe der 25- bis 40-Jährigen am höchsten sind. Denn sie verlangen nach Antworten und Hilfen in persönlichen Sinn- und Lebenskrisen und merken, dass ein Weiter-wie-bisher nicht mehr geht.“ Die Synodale lobt, dass wieder mehr Geld in Familienzentren fließt, die erhöhte Zahl von neu anzustellenden Religionspädagoginnen und -pädagogen, die Ausgaben zur Entlastung des Pfarrberufs und die Erhöhung der Gelder, die an die Gemeinden gehen. „Wir sollten uns aus der defizitären Sichtweise verabschieden, die unsere Kirche nur aus dem Mangel heraus definiert“, betont Bretzger. „Wir haben zwei Millionen Kirchengenossen, wir haben unsere Botschaft, unseren Glauben und unsere Schrift.“
„Wir leben in schon mehr als sieben fetten Jahren. Wieder ist das Aufkommen an Kirchensteuer gestiegen, wieder können wir mehr Geld an die Gemeinden geben“, sagt Pfarrer Dr. Harry Jungbauer im Namen des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche“. Er warnt davor, in einen kurzfristigen Rausch des „immer mehr“ zu verfallen. Mit einer Million Euro für die Menschen, die im östlichen Afrika von Hungernot bedroht sind, zeige die Landeskirche, dass sie nicht nur an sich denke. Jungbauer verweist auf die zusätzlichen Gelder, die die Gemeinden und Bezirke erhalten. Er erwähnt den Abbau hoher Budgetrücklagen, die ein Projekt zum Blumhardt- Jubiläum, eine 50-Prozent-Stelle im Archiv- und Bibliothekswesen sowie einen Zuschuss für das Haus Beilstein möglich machen. Jungbauer lobt die Verdoppelung der Zahl jährlich neu einzustellender Religionspädagogen. Sie helfe manche Lücke zu schließen, die der Pfarrplan reißen werde. Ein Konzept zur Unterstützung der Notfallseelsorge sei „im Blick“. Außerdem stehe Antrag zur soliden Finanzierung der Kindergartenarbeit im Raum. Besonders erfreulich nennt er die Zusage einer künftigen Personalstrukturplanung im Oberkirchenrat.
„Die in der mittelfristigen Finanzplanung festgelegten drei Prozent Erhöhung des Kirchensteuerbudgets reichen meist nicht aus, um strukturell bedingte Defizite in Gemeinden und –bezirken auszugleichen.“ Das sagt Kai Münzing und fordert im Namen des Gesprächskreises Kirche für morgen eine lineare Budgetsteigerung auf vier Prozent sowie einen Ausgleich für die finanziellen Belastungen bei den Kindertagesstätten. Es gelte Fragen zu stellen wie etwa: Was bewirkt die Kirche mit dem Geld und wie gelingt es, Menschen für das Evangelium zu begeistern? Als positiv bewertet er in diesem Zusammenhang die eine Million Euro an Hilfen für Menschen in Ostafrika, die 19 Millionen Euro für Strukturanpassungen in den Kirchengemeinden sowie die 1,5 Millionen Euro die für innovatives Handeln in den Kirchenbezirken sowie für die Förderung neuer Aufbrüche. Ebenso nennt er die 34 Millionen Euro an Entlastungshilfen bis zum Jahr 2030, die 1,5 Millionen Euro zur Schaffung von Krippenplätzen sowie die vorgesehenen 3,6 Millionen Euro für das Familienpaket. Dies alles seien aber nur wenige kleine Anfänge eines größeren Veränderungsprozesses.
Mit einem Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche hat am 27. November die Tagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode in Stuttgart begonnen.
Die Amtszeit der Mitglieder des Kirchlichen Verwaltungsgerichtes endet mit Ablauf des 31. Dezember 2021. Die Wahlen hierzu erfolgten im Rahmen der Herbstsynode 2016.
Der Vorsitzende Richter Dieter Eiche (Vors. Richter am Verwaltungsgericht i.R.) legt sein Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder. Dezernat 6a schlägt Herrn Dr. Rüdiger Albrecht zur Wahl als Mitglied des Kirchlichen Verwaltungsgerichts mit Befähigung zum Richteramt und Vorsitzenden des Kirchlichen Verwaltungsgerichts vor.
Aufgrund dienstlicher Verpflichtungen stellte sich Herr Dr. Albrecht bereits am Sonntagabend in den Gesprächskreisen vor. Die geheime Wahlhandlung selbst erfolgt dann am Dienstag.
Der Synodale Prof. Dr. Plümicke hat mitgeteilt, dass er sein Amt als Stellvertretender Vorsitzender im Strukturausschuss niederlegt und aus diesem ausscheiden wird.
Der Gesprächskreis Offene Kirche hat die Synodale Angelika Herrmann für den frei werdenden Sitz des Strukturausschusses vorgeschlagen. Zeitgleich wird sie ihr Mandat in der Prüfergruppe und im Beirat für landeskirchliche Beteiligungen niederlegen. Derzeit gibt es noch keine Nachfolgerin bzw. noch keinen Nachfolger.
Die Synodale Herrmann wurde in offener Abstimmung einstimmig gewählt. Es gab keine Enthaltungen und keine Gegenstimmen.
Die Landeskirche befindet sich auf dem Weg zu einer „vernetzten Kirche“. Vorgezeichnet ist dieser Weg in einer „Digitalen Roadmap“. Denn bei Digitalisierung „geht es nicht nur um IT-Projekte und Apps“, hat Oberkirchenratsdirektor Stefan Werner betont, „sondern darum, neu zu denken und zu verstehen, was Digitalisierung generell und konkret für die Kirche bedeutet“. „Digitalisierung gestalten“ ist einer von fünf Schwerpunkten, die der Oberkirchenrat seit einem Jahr verfolgt. Von dieser Strategischen Planung berichtete Werner gemeinsam mit Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July.
Die weiteren Schwerpunkte lauten „in der Wertediskussion Präsenz zeigen“, „Ehe und Familie stärken“, „das Personalwesen im Oberkirchenrat überprüfen und weiter entwickeln“ und „ein zukunftsfähiges Kommunikationskonzept für die Landeskirche erarbeiten“. Diese Punkte überprüfte der Oberkirchenrat nun und hat sie für das kommende Jahr, teils etwas modifiziert, bestätigt.
Die Schwerpunktsetzung „in der Wertediskussion Präsenz zeigen“ soll dabei mittelfristig beibehalten werden. Auf kirchengemeindlicher Ebene möchte der Oberkirchenrat fortan stärker für dieses Thema werben. Das Maßnahmenpaket „Familie stärken“ soll, vorbehaltlich des erforderlichen Haushaltsbeschlusses, bis 2019 umgesetzt sein. Im Personalwesen möchte der Oberkirchenrat als Arbeitgeber bis 2020 attraktiver und vielfältiger sein als Kommunen. Das Kommunikationskonzept stehe, wie July ausführte, unmittelbar vor einer Beschlussfassung im Kollegium.
Künftig möchte der Oberkirchenrat die strategischen Ziele und Schwerpunktsetzungen der Zukunftsplanung noch enger mit der Landessynode entwickeln. „Das Kollegium wünscht sich im Sinne eines rollierenden Systems eine stetige Begleitung und kritische Diskussion der erarbeiteten Zielsetzungen“, schloss July den Bericht. Zudem erwähnte Werner, dass die Schwerpunktsetzungen, zuvor Jahresziele genannt, der Synode von nun an jährlich im Rahmen der Herbsttagung im aktuellen Stand vorgestellt werden sollen.
In den anschließenden Gesprächskreisvoten monierte Ute Mayer vom Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“ eine fehlende Strahlkraft der Strategischen Planung: „Es geht in Summe viel zu sehr um uns, um die Selbstdarstellung.“ Maike Sachs dachte daher über vertiefte Kooperationen im städtischen Bereich nach, „dass nicht sonntags um 10 Uhr x-mal dasselbe Programm läuft, während sonst die Glocken schweigen“.
Für die „Offene Kirche“ forderte Jutta Henrich mit Blick auf die digitale Strategie des Oberkirchenrates: „Fragen der Ethik und auch die Frage der Arbeitsplätze müssen uns als Kirche beschäftigen.“ Zum Punkt „Ehe und Familie stärken“ ergänzte sie: „Wir stellen fest, dass Familien bunter geworden sind: Da ist auch das lesbische Paar mit einen adoptierten Kind, oder der zum drittem Mal verheiratete Vater.“
Hinsichtlich der Personalplanung erinnerte Eberhard Daferner von „Evangelium und Kirche“: „Auch Kommunen oder staatliche Stellen schlafen in diesem Bereich nicht.“Beim Schwerpunkt „Ehe und Familie stärken“ vermisste er den Bereich Senioren und Kleinkindarbeit: „Ich hätte mir die Aufwertung der Gemeinden gewünscht, die im KiTa-Bereich aktiv sind.“
Zuletzt sprach Tobi Wörner für „Kirche für morgen“. Er forderte eine Fokussierung und Rejustierung: „Uns ist viel anvertraut und manchmal doch verborgen und vergraben unter Tradition, Formen und Gewohnheit.“ Als konkrete Beispiele nannte er unter anderem verschiedene Gottesdienstformen, -zeiten und –stile.
An die vier Gesprächskreisvoten schloss sich eine umfangreiche Aussprache an. Ein darin eingebrachter Antrag des Synodalen Martin Plümicke, der einen eigenen Sprecher für die Landessynode forderte, wurde mit einer Enthaltung in die Ausschüsse verwiesen.
Die Synode hat einstimmig beschlossen, dass das Strukturerprobungsgesetz bis maximal 2031 in Kraft bleiben soll. Mit diesem Gesetz ist es möglich, Strukturreformen in der Landeskirche zügig umzusetzen. So wurden darüber die Co-Dekanate beispielsweise in den großen Kirchenbezirken Balingen und Ravensburg eingerichtet, die sich bestens bewährt haben. Außerdem ging es um die Gestaltung von Gesamtkirchengemeinden und Strukturierungen von Krankenvereinen und Posaunenchöre. In den nächsten Jahren stehen weitere Reformen der Strukturen an, deshalb soll dies Gesetz weiter gelten.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ihre Gesetze verändert, deshalb müssen sie auch in Württemberg redaktionell angepasst werden. Dem stimmte die Landessynode zu. Es geht dabei lediglich darum, dass im landeskirchlichen Gesetz die Verweisungen angepasst werden, sodass im württembergischen Gesetz die richtigen Paragrafen des EKD-Gesetzes zitiert werden.
In dem Gesetzesentwurf, dem die Landessynode einstimmig, mit einer Enthaltung, zugestimmt hat, geht es um eine punktuelle Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes. Es soll erhebliche praktische Erleichterungen und Verfahrensbeschleunigungen bewirken. Die landeskirchliche Mitarbeitervertretung, das Diakonische Werk und die Arbeitsrechtliche Kommission tragen dies ausdrücklich mit.
Bisher musste – insbesondere bei landeskirchenweiten organisatorischen Maßnahmen im Zusammenhang mit IT und Finanzen – jede einzelne Mitarbeitervertretung der Dienststellen, die von den Veränderungen betroffen sind, beteiligt werden, was vor Ort zu erheblichen Zeitverzögerungen und zu einem ganz erheblichen Beratungsbedarf führte.
Ziel des Gesetzes ist, dass die Beteiligungsrechte nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz auch in solchen Fällen flächendeckend gewahrt bleiben, in denen der Oberkirchenrat den Dienststellen Vorgaben für die Verwaltungspraxis macht, z. B. bei der Einführung einer neuen Finanzsoftware.
Da die Verantwortung für diese organisatorischen Neuerungen beim Oberkirchenrat liegt, soll auch die Durchführung des Beteiligungsverfahrens auf dieser Ebene angesiedelt werden.
Die Synode hat heute beschlossen, die doppelte Dienstwohnungspauschale abzuschaffen. Wenn ein Pfarrehepaar bislang ein Pfarrhaus bewohnte, wurde von beiden der volle Dienstwohnungsausgleich abgezogen. Jetzt soll für eine Wohnung insgesamt auch nur eine Dienstwohnungspauschale abgezogen werden. Damit wird der Pfarrberuf für Pfarrehepaare attraktiver. Dies hat die Synode mehrheitlich beschlossen.
Ebenso betroffen ist die Krankheitshilfe der Pfarrerinnen und Pfarrer, da sie nicht mehr den Anforderungen an die staatliche Krankenversicherungspflicht genügt. Personen, die bisher Leistungen der Krankheitshilfe des Evangelischen Pfarrvereins in Württemberg e. V. erhalten haben, können nach der Einstellung von deren Geschäftstätigkeit und dem Eintritt in eine Krankenversicherung ein Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen gewährt werden. Hier wurde kein endgültiger Entschluss gefasst. Der Oberkirchenrat wird sich mit den entsprechenenden synodalen Gremien weiter beraten.
Außerdem gibt es eine Anpassung in der Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Wer auf Religionsunterricht verzichtet, soll entsprechend auch weniger Pension erhalten. Dies wurde bereits in der Sommersynode beschlossen. Ergänzt wurde nun, dass die bis zum 31. Juli 2017 erfolgten Verminderungen der Dienstbezüge aufgrund vollständiger oder teilweiser Befreiung von der Verpflichtung zur Erteilung von Religionsunterricht keine Auswirkung auf die Versorgungsbezüge haben.
Auch wird angepasst, dass die Übertragung einer höherwertigen Pfarrstelle erst im mittleren Alter besoldungswirksam wird. Pfarrerinnen und Pfarrer, die schon jung eine mit P 3 bewertete Pfarrstelle innehaben, können eine Zulage erhalten. Diese Möglichkeit der Zulage soll jetzt auch für Pfarrerinnen und Pfarrer geschaffen werden, die eine P 2 – Stelle innehaben.
Der Änderungsantrag Nr. 33/17 wollte diese ganzen Einschränkungen abschaffen und die Pfarrer auf höher bewerteten Pfarrstellen auch von Anfang an der Stelle entsprechend höher besolden. Dies hat im Rechtsausschuss aber keine Mehrheit gefunden. Dessen Vorsitzender Prof. Dr. Christian Heckel sagte: „Die Pfarrbesoldung muss als Gesamtsystem gesehen werden. Dies soll nicht auf einmal grundlegend, sondern behutsam verändert werden“.