Frühjahrstagung 2019

Die Landessynode tagte vom 21. bis 23. März in Stuttgart

Von Donnerstag bis Samstag, 21. bis 23. März, kam im Stuttgarter Hospitalhof die Württembergische Evangelische Landessynode zu ihrer Frühjahrstagung zusammen. Die Tagesordnung und alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Diskussionen in der Pause
Modell des Neubaus auf der Gänsheide
Aus der Vogelperspektive
Abstimmung während der Synode
Live von überall aus mitzuverfolgen
1. Sitzungstag - 21. März 2019

Eröffnung der Tagung

Die Tagung hat mit einem Gottesdienst in der Hospitalkirche Stuttgart begonnen. Für die Gestaltung war dieses Mal der Gesprächskreis Lebendge Gemeinde verantwortlich.

Pfarrerin Maike Sachs

TOP 1 - Bericht des Landesbischofs

„Kirche(n) in Europa – Suchet Europas Bestes“. Mit diesem Titel überschreibt Landesbischof Frank Otfried July seinen jährlichen Bericht an die Landessynode. „Als europäische Christinnen und Christen, ja als Kirche sind wir berufen, Europa in besonderer Weise in den Blick zu nehmen“, sagte er. July sieht Europa vor allem als Wertegemeinschaft und die Europäische Union (EU) als „einzigartiges Friedensprojekt“. Die Landeskirche verstehe sich als europäischer Partner für Menschen, Kirchen und Politik. Er wies auf die europäischen Netzwerke und Partnerschaften hin, in denen sich die Landeskirche engagiere. „In nationenübergreifender und ökumenischer Verbundenheit wollen wir als Kirchen Jesus Christus bezeugen und ein Europa stärken, das an der Seite der Schwachen steht“, so July.

Aufruf zur Europawahl

Die Menschen in Württemberg rief Landesbischof July dazu auf, an der im Mai stattfindenden Europawahl teilzunehmen. Es stehe viel auf dem Spiel. „Entweder entscheiden wir uns für ein Europa, das wieder Nationalsozialismus, Fremdenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Rassismus zulässt. Oder das Ergebnis ist die Stärkung des Hauses Europa“, so July. Nämlich ein Europa, das sich zu Menschenwürde, Frieden, Freiheit, Toleranz, Recht und Gerechtigkeit als gemeinsamen Grundwerten bekenne. „Wählen Sie dieses Europa! Ein Europa für Frieden und Versöhnung“, forderte July.

Einsatz für Menschenrechte

July äußerte sich besorgt über das Erstarken eines neuen Nationalismus, „der nicht nur Parteien und Parlamente infiziert hat, sondern auch zum Teil Kirchen.“ Er sieht die Gefahr, dass aus partikularen Interessen der Anspruch universal gültiger Menschenrechte geopfert wird. Doch: „Rassismus und Nationalismus haben im Glauben unserer Gemeinden keine Platz“, betonte July. „Wir müssen das moderne Europa gegen diese Ewiggestrigen verteidigen. Hier können die Kirchen eine große Rolle spielen.“ 
Der Bischof erinnerte an die Flüchtlingskrise, in der EU-Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Flüchtlingspolitik „kleinmütig, blockiert und egoistisch“ verweigerten. „Für mich und für viele Christinnen und Christen Europas ist und bleibt das ein Skandal“, erklärte der Landesbischof. Die Kirche habe eine bleibende diakonische Berufung und setze sich deshalb aktuell besonders für die Rechte von Flüchtlingen ein. 

Die Achtung der Menschwürde sei in Europa zwar politisch als Grundrecht verankert, so July weiter. Ihn treibe aber die Sorge um, dass dies im Krisenfall ausgehöhlt werde. „Wenn die Würde des Menschen unveräußerliches Grundrecht bleiben soll, braucht es auch die starke Stimme von Menschen, die sich durch Gott rufen lassen und getragen wissen.“ July nennt in diesem Zusammenhang den Umgang mit dem Gedenken an Auschwitz, das er als Seismograph versteht für die Bedrohung der Menschenrechte.

Ein weltoffenes Europa

In Europa sieht July eine Chance, zwischen dem amerikanischen und dem chinesischen Weg einen dritten Weg zu gehen. „Denn wir im- und exportieren nicht nur Waren, sondern wollen dies auf Grundlage ethischer Wertvorstellungen tun“, betonte er. Er weist Europa und den Kirchen in Europa eine Verantwortung zu, sich für die Bewahrung der Schöpfung, Frieden und Gerechtigkeit in der Welt einzusetzen. Als Beispiele nannte er eine Aufarbeitung der Kolonialgeschichte, die Bereitschaft zum Austausch mit den Menschen aus aller Welt sowie den Einsatz gegen den Klimawandel. Kirchengemeinden July ermutigte die Kirchengemeinden, in ihrer Partnerschaftsarbeit, in ihrem Einsatz für mehr Klimaschutz durch effizientes Energie- und Klimaschutzmanagement, mit ihrem Engagement für Faire Handelsbeziehungen und ein friedliches Miteinander nicht nachzulassen. „Bauen Sie so mit an einem neuen, wahrlich weltoffenen Europa“, so July.

Kirchen als Partner

Der ökumenische Geist der Versöhnung und die Pluralismusfähigkeit, die die Kirchen über Jahrzehnte hinweg eingeübt haben, könnten ein wichtiger Anstoß zur Verständigung innerhalb Europas sein. Davon ist July überzeugt.  Er forderte deshalb die Gründung je einer ökumenischen und evangelischen europäischen Kirchensynode. Damit wären kirchliche Regionen – Landeskirchen, Diözesen, etc. – auf europäischer Ebene direkt repräsentiert. „Wir könnten damit eine Stärkung kirchliche Demokratie und Partizipation der Regionen auf europäischer Ebene erreichen, die Vorbild sein kann auch für das politische Europa.“

TOP 1 - Votum der Lebendigen Gemeinde

„Ein offenes Europa – gegründet auf biblischen Werten –  bleibt unsere gemeinsame Verpflichtung“, betonte Philippus Maier von der Lebendigen Gemeinde. Er bekräftigte die Warnung des Landesbischof, „dass aus einem barmherzigen Europa ein wirtschaftsdominiertes und digital kaltes Europa wird“, wenn sich Europa mehr und mehr von seiner christlichen Grundlage entferne. 

Ökumene als versöhnte Verschiedenheit könne ein Vorbild für Europa sein, das nicht die Unterschiede der Völker einebne, sondern bei allen Unterschieden auf dem Fundament von gemeinsamen Werten friedlich zusammenlebt und gemeinsam agiert, so Maier weiter. „Für eine Akzeptanz von Europa auf der Ebene der Wählerinnen und Wähler wird entscheidend sein, dass Europa nicht Gleichmacherei bedeutet, sondern ein gemeinsames Eintreten und Auftreten bei aller Verschiedenheit.“

TOP 1 - Votum der Offenen Kirche

Harald Kretschmer von der Offenen Kirche bezeichnete in seinem Votum zum Bischofsbericht das Erstarken des Antisemitismus in Europa als „zutiefst verstörend“. Gleichzeitigt wandte er sich gegen eine Vermischung der Begriffe „antisemitisch“ und „israel-kritisch“. In den vergangenen beiden Jahren seien in Deutschland fast 40 menschenrechtsorientierte Veranstaltungen zum Thema Israel und Palästina auch auf Betreiben des Israelischen Ministeriums für Öffentliche Sicherheit und Strategische Angelegenheiten abgesagt worden. „Solche Kampagnen haben in Deutschland eine verheerende Wirkung und diskreditieren – teilweise mit groben Unwahrheiten – berechtigte Kritik an der Palästina-Politik der derzeitigen israelischen Regierung“, sagte Kretschmer. Er wies in diesem Zusammenhang auch auf die auch innerhalb der Kirche viel kritisierte Tagung der Bad Boller Akademie zum Israel-Palästina-Konflikt im vergangenen Herbst hin. 

TOP 1 - Votum des Gesprächskreis Kirche für morgen

Ein „Durchwursteln im Entwicklungsprozess“, so nennt Willi Beck vom Gesprächskreis „Kirche für morgen“ das Erfolgsgeheimnis der EU. Die Entwicklung der Europäischen Union folge keinem strategischen Plan. Das habe zu unterschiedlichen Integrationsstufen und -geschwindigkeiten und zu einer starken Kompromisskultur mit Vetorecht geführt.

„Die Integrationsmechanismen zur Europäischen Union könnten Pate stehen für eine zukünftige Kirche“, sagte Beck. Denn es brauche die Stimme der Kirche, die sich für eine geistliche Erneuerung in Europa stark macht. Beck diagnostizierte bei der Kirche ein Integrationsproblem. Zu verschieden seien die Menschen und Mitgliedsgruppen. Er mahnte deshalb mehr Toleranz und Kompromissbereitschaft an. 

TOP 1 - Votum des Gesprächskreis Evangelium und Kirche

Peter Schaal-Ahlers vom Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“ dankte dem Landesbischof für sein engagiertes Plädoyer für die Zukunft Europas. „Als evangelische Christen sind wir leidenschaftliche Europäer“, betonte Schaal-Ahlers. „Evangelium und Kirche“ wende sich entschieden „gegen jegliche Form von Rassismus in all seinen Erscheinungsformen des Antiislamismus, Antisemitismus, Antiziganismus und jeder Fremdenfeindlichkeit.“

Ob es wirklich eine europäische Synode brauche, müsse gut überlegt werden, so Schaal-Ahlers weiter. Die Traditionen der einzelnen Kirchen seien doch sehr unterschiedlich, wichtig sei indes eine evangelische Stimme. In diesem Zusammenhang regte Schaal-Ahlers ein evangelisches Jugendaustauschprogramm in Europa an.

Die Synode verabschiedete im Anschluss einen Wahlaufruf zur Europawahl am 26. Mai 2019, der gemeinsam mit der badischen Synode bzw. den Diözesanräten der römisch-katholischen Kirchen in Baden-Württemberg herausgegeben werden soll.

TOP 2 - 1. Kulturbericht

Den Erhalt der Stelle des Kunstbeauftragten sowie die Einrichtung eines angemessen ausgestatteten Kulturbüros mit einem Kulturbeauftragten – das fordert der Kulturrat der Landeskirche in seinem ersten Kulturbericht, den Robby Höschele als Mitglied des Kulturrats der Landessynode vorstellte. Ein Kulturbüro hätte die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen Landeskirchenmusikdirektor, dem Kunstbeauftragten und dem Kulturrat zu organisieren, das Netzwerk zwischen Kirche, Kunst und Kultur zu pflegen, und Gemeinden und Bildungseinrichtung bei der Durchführung kultureller Veranstaltungen zu unterstützen. Höschele mahnte zudem eine stärkere Zusammenarbeit in diesem Bereich mit der Evangelischen Landeskirche in Baden an.

„Kirche ist und hat Teil an Kultur. Sie repräsentiert kulturelle Traditionen und bringt Kultur hervor. Sie ist eine kulturgestaltende Kraft neben anderen in Geschichte und Gesellschaft“, betonte der Synodale. Kirche schreibe mit am kulturellen Gedächtnis der Gegenwart. Dabei könne sie Ankerpunkt und Orientierungsmuster in einer zunehmend differenzierten Gesellschaft sein. 

In seinem Bericht stellt Robby Höschele die unterschiedlichen Stellen in der Landeskirche vor, in denen Kulturförderung geschieht. Der Verein für Kirche und Kunst zählt mittlerweile mehr als 1.000 Mitglieder. Die Stiftung Kirche und Kultur der Landeskirche fördert vorrangig zeitgenössische Kunst im Kontext der Kirche, etwa den landeskirchlichen Kunstpreis. Die Stiftung, so Höschele, habe derzeit aufgrund der schwierigen Entwicklung bei den Kapitalerträgen mit finanziellen Problemen zu kämpfen und sei deshalb auf Zuschüsse der Landeskirche angewiesen.

Als Austausch-, Vernetzungs- und Beratungsgremium fungiert der Kulturrat, als dessen Geschäftsführer der Kunstbeauftragte der Landeskirche fungiert. Letzterer berät Kirchengemeinden bei der künstlerischen Ausstattung ihrer Gebäude, engagiert sich in der Aus- und Fortbildung etwa bei der Kirchenführerausbildung und pflegt Kontakte zu Künstlerinnen und Künstlern und zum Kulturbetrieb. Besonders hob Höschele die Rolle der Kirchenmusik hervor. Sie sei nicht nur „schönes Beiwerk“, sondern repräsentiert und prägt „Kirche in seiner Breite und Vielfalt nach innen und außen“. Der Landeskirchenmusikplans 2019 bis 2025 ist Teil der strategischen Planung der Landeskirche.

TOP 3 - Finanzierung der Autobahnkapelle Sindelfinger Wald

„Die Rahmenbedingungen sind mit dem Kirchenbezirk Böblingen und der Kirchengemeinde Sindelfingen ausgehandelt“, berichtete Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel. Er reagierte damit auf den Vorwurf, ein Antrag bezüglich der Finanzierung der Autobahnkapelle Sindelfinger Wald aus 2016 wäre vom OKR verschleppt worden.

Weiter erklärte der Oberkirchenrat, dass der Mittelfristantrag Nr. 1251 um folgende Eckpunkte erweitert worden sei:

•    Einsatz von Kirchensteuermitteln: 1 Mio. €
•    Ersatz durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart: 1 Mio. €
•    Spenden und Sponsoring: 500.000 €.

Durch die Aktualisierung könnten somit bis zu 2,4 Mio Euro realisiert werden. „Es ist davon auszugehen, dass der Betrag nicht ausgeschöpft werden wird“, so Prof. Dr. Heckel weiter.
Schlussendlich stellte der Oberkirchenrat noch einen Zeitplan für die Umsetzung des Bauvorhabens vor, der wie folgt aussieht:

•    Förmlicher Beschluss: Rückbringung des Antrags Nr. 55/16; Aufnahme der erforderlichen Kirchensteuermittel in den 1. Nachtrag: Sommersynode 2019
•    Erstellung der Konzeption: 3. Quartal 2019
•    Planungswettbewerb und Ausschreibung: 1. Quartal 2020
•    Erster Spatenstich: 3. Quartal 2020
•    Rohbau fertig/Richtfest: 1. Quartal 2021
•    Einweihung: 3. Quartal 2021

Der Oberkirchenrat brachte anschließend den Vorschlag ein, dass der Kirchenbezirk Böblingen die Rechte und Pflichten der Bauherrschaft übernehmen soll und damit Betreiber der Autobahnkirche werden würde. Im Gegenzug solle der Bezirk von allen Pflichten hinsichtlich Finanzverpflichtungen, Personalgestellung und Betrieb durch die Landeskirche freigestellt werden. Die Landeskirche wiederrum würde als Mieter der Autobahnkirche auftreten und die angefallenen Baukosten mit den Mietvorauszahlungen verrechnen, die zwischen dem Regierungspräsidium Stuttgart als Vertreter der Bundesrepublik und der Landeskirche als Nutzungszeit vereinbart werden.

Nach der Fertigstellung der Autobahnkirche soll diese in die Hände des Arbeitsbereichs Missionarische Dienste gelegt werden, wobei die Gottesdienste in die örtliche Gottesdienstordnung der Kirchengemeinde Sindelfingen Nord aufzunehmen wären. Anschließend könne das Kanzelrecht an eine Pfarrperson unserer Landeskirche übertragen werden, so Prof. Dr. Heckel weiter. Damit würde ein „rechtlich unanfechtbares Konstrukt“ entstehen.

TOP 22 - Förmliche Anfrage

Folgende Förmliche Anfrage wurde bei der Frühjahrstagung eingebracht:

  • Förmliche Anfrage Nr. 45-15 - Aktion Aufschrei und Pilgerweg

TOP 4 - Neubau Dienstgebäude Evangelischer Oberkirchenrat

Direktor Stefan Werner berichtete über die aktuellen Planungen zum Neubau des Dienstgebäudes des Evangelischen Oberkirchenrats. Die bestehenden Gebäude haben brandschutztechnische Mängel und sind sanierungsbedürftig. Nach Abwägung von Alternativen, auch alternativen Standorten, hat sich der Oberkirchenrat für einen Neubau entschieden. Auch deswegen, weil eine Sanierung im Bestand von Kosten und Bauaufwand kaum geringer sind als ein Neubau. Die neuen Gebäude werden den energetischen und ökologischen Gebäudestandard enorm verbessern. Die Pläne dazu haben bei den bisher einbezogenen politischen Gremien große Zustimmung erfahren und werden vom Architektenbüro Riehle und Assoziierte dem Synodenplenum vorgetragen.

Für den Neubau gibt es bisher eine geprüfte Kostenschätzung der unabhängigen Projektsteuerung, in der vorsorglich bereits eine Steigerung der Baukosten eingerechnet wurde. Von einer aktuellen Veranschlagung der Kosten wird abgesehen, um den Zeitablauf nicht unnötig zu verzögern und dadurch entstehende zu verhindern.

Die Planung wurde bereits der Mitarbeiterschaft und auch der Nachbarschaft vorgestellt. Die Mitarbeiterschaft reagiert insgesamt sehr unterstützend auf den Neubau, in 14 sogenannten Nutzerteilprojekten bringt sie ihr Knowhow in die Planungen ein. Auch die Nachbarschaftsanhörung nahm einen insgesamt positiven Verlauf und die Landeskirche erreicht auch aus der Nachbarschaft eine überwiegend positive Resonanz.

In der Aussprache erklärte der Finanzausschussvorsitzende Michael Fritz, dass der  Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung diesen Tagesordnungpunkt besprochen hat und einstimmig empfiehlt, diesen Planungen und der im Nachtrag veranschlagten Summe zuzustimmen. Die Planungen seien professionell und sehr transparent vorangetrieben worden. Das war auch der Tenor der Aussprache, die neben Fragen zu weiteren Details auch den OKR ermutigte, beim Neubau auf wegweisende Umwelttechnik zu setzen und zum Beispiel die Planungen einer Eisspeicherheizung voranzutreiben. Dem von Direktor Werner eingebrachten Antrag stimmten die Synodalen einstimmig zu.

2. Sitzungstag - 22. März 2019

TOP 5 - Zuschuss für kirchenleitende Gremien

Am 1. Advent 2019 werden neue Kirchengemeinderäte gewählt. Damit diese neu gewählten kirchenleitenden Gremien Tagungen zum Thema „Geistlich leiten“ abhalten und dafür bezuschusst werden können, sollen in den landeskirchlichen Haushalt 2020 zwei Millionen Euro eingestellt werden, so Ernst-Wilhelm Gohl, Stellvertretender Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, in seinem Bericht. Damit solle die Möglichkeit gegeben werden, dass sich kirchenleitende Gremien in ihren Klausurtagungen mit den geistlichen Arbeitsgrundlagen auseinendersetzen können.

„Nach den positiven Erfahrungen mit thematischen Klausuren für Kirchengemeinderatsgremien im Rahmen des Reformationsgedenkens, bietet die Neuwahl der kirchenleitenden Gremien die Chance, dass sich die örtlichen kirchleitenden Gremien auch mit dem Thema geistlich leiten beschäftigen“, so Gohl weiter.

Jedes Gremium könne dabei selbst entscheiden, welches Tagungsformat ihrem individuellen Bedürfnis am besten entspricht. Die Summe von zwei Millionen Euro orientiere sich dabei an der Summe, die während des Reformationsjubiläums in Anspruch genommen wurde. In dieser Summe seien auch die Kosten für eine Personalstelle enthalten, die die Anfragen dann bearbeitet. Die Erfahrungen des Reformationsjubiläums könnten auch in einer Broschüre zusammengefasst werden, die Lust und Interesse an dem Thema „Geistlich leiten“ wecken könne, führte Gohl weiter aus. Deshalb befürworten der Theologische Ausschuss und der Finanzausschuss diesen Antrag.

Die Synode betont die Wichtigkeit des Themas „Geistlich leiten“. Deshalb soll das Geld bereits in dem zweiten Nachtragshaushalt 2019 bereitgestellt werden. Die Synode hat den Antrag einstimmig beschlossen.

TOP 6 - 1. Nachtrag 2019

Finanzdezernent Dr. Martin Kastrup stellte den ersten Nachtrag 2019 vor. Er hat ein Volumen von 5,4 Millionen Euro. Die laufenden Kosten liegen bei 336.700 Euro. Mit den Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre handelte es sich allerdings schon um stattliche 68,8 Millionen Euro. „Der Riesenbrocken betrifft dabei das Bauvorhaben in der Gänsheide, für das allein mit Risikopuffer 64 Millionen Euro über die Jahre 2019 bis 2021 angesetzt werden“, erklärte Kastrup. 15 Millionen Euro dieses Betrages stammten aus der Gebäudeinstandsetzungsrücklage der Landeskirche, die damit in weiten Teilen aufgezehrt sei. 

Michael Fritz, Vorsitzender des Finanzausschusses, erklärte, dass 2019 für die Bauplanungen 3,5 Millionen Euro im Haushalt eingestellt werden. Das Besondere an diesem ersten Nachtragshaushalt 2019 sei, dass die die Planungen noch im Zustand der Kostenschätzung sind.

„Für die Jahre 2020 und 2021 geben wir im Wege der Verpflichtungsermächtigung weitere 56,5 Millionen Euro frei“, so Fritz. Diese Gelder seien allerdings mit dem Sperrvermerk des Finanzausschusses versehen und werden erst nach Prüfung der Kostenberechnung vom Finanzausschuss freigegeben. Darüber hinaus haben das Kollegium und der Finanzausschuss einen Risikopuffer in Höhe von 4 Millionen Euro für den ersten Nachtrag 2019 vorgesehen. Der Risikopuffer diene zur Abdeckung jährlicher Baukostensteigerungen in den Jahren 2020 und 2021, die das normale Maß signifikant übersteigen. Die für diese Jahre jeweils vorgesehenen Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro sind mit einem Sperrvermerk des Finanzausschusses belegt. „Sollte sich im Verlauf der weiteren Planungen ergeben, dass der angestrebte gute energetische Standard nicht im Rahmen des Budgets von 60 Millionen Euro darstellbar ist, wird in Abhängigkeit von der Baupreisentwicklung darüber zu entscheiden sein, ob die 4 Millionen Euro gegebenenfalls auch dafür herangezogen werden sollen“, erklärt Fritz.

Zweitgrößte Position, neben den 3,5 Millionen Euro für die Bauplanungen, sei die Verlängerung des Projekts Digitalisierung mit einem Budget in Höhe von 1,5 Millionen Euro. „Zahlreiche Startup-Ideen haben zu einer weitgehenden Vorbelegung der bisherigen Mittel geführt. Da weiterhin ständig gute, förderungswürdige Konzepte eingereicht werden, befürwortet der Oberkirchenrat ergänzende Mittel“, so Kastrup.

Weitere 300.000 Euro seien für archäologische Grabungen in Denkendorf erforderlich. Alle weiteren Änderungen im Nachtrag nähmen Budgetrücklagen in Anspruch. Darin enthalten seien unter anderem die neue Zimmermöblierung im Haus Birkach in Höhe von 480.000 Euro, 380.000 Euro für den umfassend professionellen Umgang mit sexualisierter Gewalt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg oder 350.000 Euro für die Restrukturierung der Kirchenleitung, um zusätzliche anstehende Herausforderungen zu bewältigen.

Die Landessynode hat den 1. Nachtrag 2019 einstimmig beschlossen.

TOP 11 - Kirchliches Gesetz über die personale Bezirksgemeinde

„Mit dem vorgelegten Gesetz zur Einführung von Personalgemeinden auf Kirchenbezirksebene wird ein weiterer Schritt zu einer neuen Gestalt kirchengemeindlicher Arbeit gegangen“, so Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker in seinem Bericht vor der Synode. Diese solle Menschen in den veränderten Lebensverhältnissen vor allem im städtischen Bereich in einer neuen rechtlichen Form einen Zugang zu besonderen gottesdienstlichen Angeboten und einem Gemeindeleben geben, das weniger an der Nähe zur Wohnumgebung, sondern mehr an den weiträumigeren Angeboten der Gemeindebildung anknüpft.

Seit längerem gebe es in der Landeskirche an einer Reihe von Orten besondere Formen von gemeindlichem Leben, die ihren Mittelpunkt in einem regelmäßigen Gottesdienst neben den Hauptgottesdiensten der örtlichen Kirchengemeinden in einer besonderen Gottesdienstform haben. Durch das vorgelegte kirchliche Gesetz solle der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die um einen solchen besonderen Gottesdienst gewachsenen und strukturell verfestigten Gruppen sich als Handlungsgemeinschaft auch über den Gottesdienst innerhalb der Kirchengemeinde und des Kirchenbezirks hinaus verstehen, so Duncker weiter. Zugleich kämen die örtlichen Kirchengemeinden häufig an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit bei der strukturellen und finanziellen Unterstützung solcher meist sehr selbstständig agierender Gruppen. 

Der vorliegende Gesetzentwurf wählt den Weg der Bildung von Personalgemeinden, die in die Kirchenbezirksstrukturen eingebunden sind. Dies deckt sich mit der Erfahrung, dass solche Gruppen und neuen Aufbrüche regelmäßig auch von Gemeindegliedern besucht werden, die von außerhalb der Kirchengemeinde kommen, in der der Gottedienst stattfindet. Die Bildung von Personalgemeinden solle einerseits in einer Anbindung an die Kirchenbezirke als deren rechtlicher Teil erfolgen, andererseits solle der Gottesdienst der Personalgemeinde nicht unverbunden neben den Gottesdiensten der Kirchengemeinden stehen, an deren Ort er stattfindet. Vielmehr sollten diese Gottesdienste sich in der örtlichen Gottesdienstordnung der örtlich zuständigen Kirchengemeinden finden und damit auch von dieser mitgetragen und bejaht sein. Insoweit soll eine Zustimmung der örtlichen Kirchengemeinde erforderlich sein.

Die Synode hat das Gesetz zur weiteren Beratung in die zuständigen Auschüsse verwiesen.

TOP 7 - Alt werden auf dem Land

Wie kann gerade im ländlichen Raum die Seelsorgearbeit gewährleistet werden, wenn die Menschen immer älter werden, es aber immer weniger Pfarrerinnen und Pfarrer gibt? Das sei die Leitfrage für den Antrag 26/17 gewesen, so Markus Mörike, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie. Der Antrag sehe zur Lösung eine dauerhafte Vernetzungsstelle beim Diakonischen Werk Württemberg (DWW) vor, die Ideen sammelt, wie die seelsorgerliche Arbeit vor Ort unterstützt und gewährleistet werden kann.

Eine solche neue Personalstelle halte der Ausschuss für Diakonie nach grundlegender Beratung aber für nicht angemessen, so Mörike weiter. Deshalb hat der Ausschuss für Diakonie der Synode empfohlen, den Antrag nicht weiter zu verfolgen.

Einen Gedanken des Antrags habe der Ausschuss für Diakonie aber aufgegriffen und weiterverfolgt: „Wenn die Seelsorgeprofis nur noch seltener präsent sein können, müssen wir die diakonischen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die bei den pflege- und hilfebedürftigen Menschen sind und deren Lebenssituation kennen, besser befähigen und sie bei der seelsorgerlichen Betreuung stärken“, so Mörike.

Das seien zum größten Teil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie vor Ort. Sie seien es, die jeden Tag mit dem Leid konfrontiert werden und die manchmal der einzige Kontakt zu alten Menschen sind. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort möglichst einfach zu unterstützen sei wichtig. 

Um diese Mitarbeitenden in der Diakonie zu einer BasicSeelsorge zu befähigen, ohne sie gleich zu aufwändigen Sonder- und Zusatzausbildungen schicken zu müssen, schlägt der Ausschuss für Diakonie vor, diesen Mitarbeitenden zwei Broschüren des Diakonischen Werk Württembergs an die Hand zu geben. „Mit den dort gesammelten Texten werden auch Mitarbeitende zur Seelsorge befähigt, denen der Zugang zu diesem Gebiet, zu einem Gebet oder einem Segensspruch bisher nicht oder schwer möglich war oder die in Krisensituation ratlos waren und nicht die richtigen Worte fanden“, so Mörike weiter. Mit Zuhilfenahme dieser Büchlein auf der Pflege-Tour erhielten sie nun eine Hilfe, in denen sie blättern und Hilfstexte für Seelsorge erhalten können. Diese Handreichungen könnten im DWW bestellt und bezogen werden, sie sind dort vorrätig und werden bei Bedarf auch immer wieder neu aufgelegt.

Zudem gebe es auf der Webseite www.seelsorge-im-alter.de wertvolle Anregungen für die Seelsorge auf dem Land und in der Stadt.

TOP 8 - Aktuelle Stunde „Fridays for Future“

Die Landessynode diskutierte in der „Aktuellen Stunde“ über den Schulstreik „Fridays for Future“. Diese junge politische Bewegung trifft sich jeden Freitag, um gemeinsam für den Klimaschutz zu streiken. Im Sommer 2018 begann die Schülerin Greta Thunberg ihren Schulstreik in Stockholm für eine bessere Klimapolitik. Inzwischen ist aus diesem einen Streik eine weltweite Jugendbewegung geworden. In über hundert Ländern wurde bereits am globalen Streik teilgenommen.

Die Synodale Elke Dangelmaier-Vinçon betonte, dass „die jungen Menschen gegen einen Lebensstil demonstrieren, den wir leben. Wir gehören jetzt an ihre Seite. Wir sollten raus und mit ihnen diskutieren und Ideen entwickeln, um diese Erde zu erhalten.“ In der Debatte kam zur Sprache, welche Impulse aus der Jugendbewegung in die Evangelische Landeskirche in Württemberg aufgenommen werden können. „Das Besondere für die Jugendlichen an der Bewegung ist, dass sie nicht von Erwachsenen organisiert worden ist. Sie merken: ‚Es geht es um uns, wir können hier etwas machen‘“, sagte Tobias Geiger (Esslingen). „Junge Menschen fordern Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten ein. Dies können wir aus der der Bewegung lernen“, so Geiger weiter. Matthias Böhler (Besigheim) bekräftigte diesen Gedanken: „Junge Menschen müssen befähigt werden zur Übernahme von Verantwortung und dabei begleitet werden.“ Den Anliegen von Jugendlichen müsse mehr Gehör verschafft werden. „Die Jugendlichen halten uns den Spiegel vor und fordern uns zum Handeln auf“, betonte Eva Glock (Heidenheim). Die Landessynode ist sich darin einig, wie wichtig das Engagement der Jugend für die Bewahrung der Schöpfung ist. Sie selbst wolle in Zukunft den Emissionsverbrauch der Synode weiter senken.

TOP 15 - Bericht des Beauftragten bei Landtag und Landesregierung

Kirchenrat Volker Steinbrecher würdigte das gute Miteinander zwischen Landeskirche und Landespolitik. Das sei gerade auch im Vergleich mit anderen Bundesländern nicht selbstverständlich, sagte er vor der Landessynode. Es gebe jährliche Regelgespräche, intensive Arbeitskontakte in den Bereichen Bildung und Diakonie sowie verschiedene Veranstaltungsformate wie den Jahresempfang, die geschätzt und gut besucht würden. Außerdem sei der Finanzausgleich verlässlich geregelt.

Mit dem Einzug der AfD hätte sich die Atmosphäre im parlamentarischen Betrieb deutlich ins Negative verändert, so Steinbrecher. Provokationen, eine Verunglimpfung des Parlaments, die Radikalisierung der Sprache bis hin zu gezielten Tabubrücken: Dies präge das politische Auftreten der AfD im Landtag. Die Landeskirche pflege keine formellen Kontakte zur AfD-Fraktion und bietet ihren Mitgliedern keine Bühne bei Veranstaltungen. Er selbst stehe als Beauftragte allerdings allen Abgeordneten als Gesprächspartner zur Verfügung.

Die etablierten Parteien tun sich schwer im Umgang mit der AfD und mit dem Erstarken des Rechtspopulismus allgemein. Einige Vertreterinnen und Vertreter der Landespolitik hätten ihn gebeten, die Kirchenleitungen zu mehr politischem Engagement zu bewegen. Sie trauen den Kirchen wichtige Impulse für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu. Steinbrecher rief auch im Hinblick auf die Landtagswahlen in dazu auf, das gesellschaftspolitische Engagement zu verstärken.

TOP 9 - Finanzmanagement der Landeskirche

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg stellt derzeit ihre kamerale Buchführung in eine kaufmännische Buchführung, auch Doppik genannt, um. Sie orientiert sich dabei an dem Verfahren, dass auch in den kommunalen Gemeinden des Landes Baden-Württemberg verwendet wird, der sogenannten Dreikomponentenrechnung.

Strittig war bisher, was mit der Substanzerhaltungsrücklage (SERL) passieren soll, die im System der Doppik strenggenommen nicht mehr nötig wäre. Die Doppik würde mit ihrer Gewinn- und Verlustrechnung den Wertverzehr von Gebäuden automatisch darstellen. Man müsse daher den kirchlichen Körperschaften nur vorschreiben, keine Verluste zu machen. Allerdings würde dann für Instanthaltungen, die auch während des Abschreibungszeitraums anfallen, keine Vorsorge getroffen. 

Deshalb schlägt der Oberkirchenrat in Zusammenarbeit mit dem Rechts- und dem Finanzausschuss der Synode ein anderes Vorgehen vor: Das Substanzerhaltungskapital wird durch eine Rücklage für Immobilienunterhalt (RUI) ersetzt. Diese Rücklage soll nicht nach dem Abschreibungszeitraum, sondern während dieses Zeitraums parallel zu den Reinvesitionsmitteln aufgebaut werden. In einer Durchführungsverordnung will man die Berechnung der zurückzulegenden Mittel festlegen.

Die Landessynode hat das Gesetz einstimmig angenommen.

TOP 12 - Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Die Synode diskutiert über ein Gesetz, das Kirchengemeinden ermöglicht, gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst zu segnen. Voraussetzung für eine entsprechende Änderung der örtlichen Gottesdienstordnung ist laut Gesetzesvorlage, dass sich Dreiviertel der Pfarrerinnen und Pfarrer einer Gemeinde sowie Dreiviertel des Kirchengemeinderats für eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher aussprechen. Zuvor soll die Gemeinde, laut Gesetzestext, in einem Klärungsprozess zu der Auffassung kommen, dass ein Segnungsgottesdienst der Heiligen Schrift und den Bekenntnissen der Reformation nicht widerspricht. 

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen in bis zu einem Viertel aller Kirchengemeinden bzw. Verbundkirchengemeinden Gottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare stattfinden können, sollte diese Zahl erreicht sein, befasst sich die Landessynode erneut mit dem Thema.

In seiner Präambel stellt der Gesetzestext fest, dass es in der Frage der öffentlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare keinen Konsens innerhalb der Landeskirche gebe. Die unterschiedlichen Meinungen beruhten auf unterschiedlichen Auslegungen der Bibel. Dennoch verstehe man sich als „Auslegungsgemeinschaft“ und sehe sich trotz der Vielfalt der Auslegungen „bleibend gemeinschaftlich in der Kirche verbunden“. In der Frage der gottesdienstlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare „besteht Streit, ohne dass dieser die Einheit der Kirche in Christus in Frage stellt“, so die Gesetzesvorlage.  Die angestrebte Regelung trage dieser Situation Rechnung und gebe „unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum“, heißt es weiter.   

Bei der Einbringung des Gesetzes nannte Professor Dr. Christian Heckel, Vorsitzender des Rechtsausschusses, noch einmal die unterschiedlichen Positionen innerhalb der Landeskirche: Während eine Gruppe die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare aus der Heiligen Schrift ableite, finde eine andere Gruppe in der Bibel das „strikte Verbot für jeden öffentlichen Gottesdienst“. Für eine dritte Gruppe liege die Beantwortung der Frage in „menschlichem Ermessen“ und sei keine Frage des Schriftverständnisses. 

Heckel rief die Synodalen dazu auf, sich mit ihrer unterschiedlichen Auslegung der Bibel zu respektieren. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses nannte den vorliegenden Gesetzesentwurf eine „Lösung, welche die unterschiedlichen Überzeugungen ernst nimmt“, das Gewissen respektiere und dem „Wildwuchs und der Willkür“ wehre. Wenn es keine Mehrheit finde, stehe man vor der Frage, „wie mit denen umzugehen ist, die ihrem Gewissen mehr gehorchen als den landeskirchlichen Gesetzen“, gab Heckel zu bedenken. Der Gesetzesentwurf verdecke die mangelnde Einigkeit in der Frage der Segnungsgottesdienste nicht, halte aber an der „viel weitergehenden, grundlegenden Einigkeit im Bekenntnis zum Evangelium Jesu Christi“ fest.

Der Ausschussvorsitzende forderte die Synodalen auf, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen: „Sie selbst werden zu nichts gezwungen und tun auch ihren Brüdern und Schwestern mit einem anderen Schriftverständnis keinen Zwang an“, sagte Heckel.

Der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Ernst-Wilhelm Gohl, gab Einblick in die Arbeit seines Gremiums am Gesetzentwurf. Ziel sei es gewesen, den unterschiedlichen Auffassungen gerecht zu werden. Gohl unterstrich die Bedeutung der „Präambel, die feststellt, dass die unterschiedlichen Auffassungen in dieser Frage die in Christus geschenkte Einheit der Kirche nicht in Frage stellen“. 

Die Beschränkung der Anzahl der Gemeinden, die Segnungsgottesdienste einführen können, habe „allein verfassungsrechtliche Gründe“, erklärte der Ausschussvorsitzende. Der Verzicht auf die Beschränkung mache ein eigenes Gottesdienstbuch, eine sogenannte Agende, notwendig. Eine solche Agende für einen öffentlichen Gottesdienst zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare habe im November 2017 jedoch die notwendige Zweidrittelmehrheit innerhalb der Synode verfehlt, erinnerte Gohl.

Sein Ausschuss habe auch darüber beraten, statt einer Dreiviertel- nur eine Zweidrittelmehrheit für die Einführung von Segnungsgottesdiensten in einer Gemeinde zu verlangen, sich aber dagegen entschieden, berichtete Gohl. Eine Dreiviertelmehrheit sei „Ausdruck größtmöglicher Einmütigkeit und macht auch eine lange Verlässlichkeit wahrscheinlicher“. 

Aussprache und Ergebnis erste Lesung

Das Gesetz, das die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst möglich machen soll, hat die erste Hürde genommen. In erster Lesung sprachen sich die Synodalen für die Gesetzesvorlage des Oberkirchenrates aus. In allen einzeln abgestimmten Artikel fand das Gesetz bereits in der ersten Lesung die nötige einfache Mehrheit. Wenn die Synode morgen Vormittag bei der zweiten Lesung über das Gesetz mit der dann nötigen Zweidrittelmehrheit abstimmt, ist es beschlossen. 

Zuvor fanden zwei Änderungsanträge, den Mitglieder des Gesprächskreises Offene Kirche einbrachten, keine Zustimmung. Der eine forderte, dass statt einer Dreiviertelmehrheit eine Zweidrittelmehrheit ausreichen sollte, um Segnungsgottesdienste in einer Kirchengemeinde zu ermöglichen. Ein weiterer Antrag wollte das Wort „Gottesdienst“ im Gesetzesentwurf durch „Traugottesdienst“ ersetzen.

In der allgemeinen Aussprache, die der Abstimmung vorangegangen war, nannte Hellger Koepff den Gesetzesentwurf ein „Armutszeugnis“, dem er aber dennoch zustimmen werde.  „Besser ein Armutszeugnis als gar kein Zeugnis“, sagte der Synodale vom Gesprächskreis Offene Kirche. 

Marina Walz-Hildenbrand vom gleichen Gesprächskreis sagte, der Gesetzentwurf verletze homosexuelle Menschen in ihrer Würde, „weil sie nicht so angenommen werden, wie Gott sie geschaffen hat“. Sie könne der ausgrenzenden und diskriminierenden Regelung nicht zustimmen. 

„Theologisch ist nichts gegen diesen Entwurf einzuwenden“, lobte Thomas Wingert vom Gesprächskreis Lebendige Gemeinde. Er sei nicht „der denkbar beste aller Entwürfe“, aber „der einzige Konsensentwurf, den wir haben“. 

Für Philippus Maier von der Lebendigen Gemeinde bedeutet das Gesetz einen Bruch gegenüber dem Wort der Heiligen Schrift und der Bekenntnistradition. Es werde in der Landeskirche auf Widerstand stoßen, sagte Maier voraus. 

Matthias Böhler vom Gesprächskreis Kirche für Morgen rief dazu auf, die Meinung des jeweils anderen und anzuerkennen und dem anderen zuzugestehen, dass seine Haltungen im Ringen mit der Heiligen Schrift gewonnen wurden.

Ernst-Wilhelm Gohl vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche bat die Synode um Zustimmung und appellierte an die Verantwortung der Synode: „Wenn wir keine Lösung finden, lassen wir die Gemeinden allein, und das kann nicht sein“.

Ralf Albrecht vom Gesprächskreis Lebendige Gemeinde bat die Synode um Respekt für diejenigen, die aufgrund ihrer „biblischen Gewissensbindung“ nicht für das Gesetz stimmen könnten. Auf der anderen Seite sprach er sich dafür aus, die zu achten, denen der Entwurf nicht weit genug gehe. 

Professor Dr. Jürgen Kampmann, von der Theologischen Fakultät der Universität Tübingen entsandtes Mitglied der Landessynode nannte es „bitter, dass wir keine Einigkeit in der Lehre haben“. Man müsse jetzt mindestens dafür sorgen, dass der Unordnung gewehrt werde, sprach er sich für die Gesetzesvorlage aus. 

Franziska Stocker-Schwarz, von der Lebendigen Gemeinde erinnerte daran, dass es auch in der Vergangenheit Dissens in zentralen Fragen in der Synode gegeben habe. So habe man sich Ende der 90er Jahre auf keine gemeinsame Aussage über die Bedeutung des Kreuzestodes Jesu einigen können. 

3. Sitzungstag - 23. März 2019

TOP 12 - Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

In Zukunft ist in der württembergischen Landeskirche die öffentliche gottesdienstliche Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren möglich. Einem entsprechenden Gesetzentwurf stimmte die Landesynode mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu. 65 Synodale sprachen sich für das Gesetz aus, 23 waren dagegen und zwei enthielten sich.

Die jetzt beschlossene Regelung ermöglicht es bis zu einem Viertel der Kirchengemeinden der Landeskirche, Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare in ihre örtliche Gottesdienstordnung aufzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass sich Dreiviertel der Pfarrerinnen und Pfarrer einer Kirchengemeinde sowie Dreiviertel des Kirchengemeinderates für diese Möglichkeit ausspricht. Davor muss die Gemeinde in einem Klärungsprozess zu dem Ergebnis kommen, dass die öffentlich Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ihrem Verständnis nach dem Evangelium ,wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, nicht widerspricht. 

Vor der Abstimmung wandte sich Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July mit einem eindringlichen Appell an die Synode. „Ich bitte nach dieser intensiven Debatte, mit dem Blick auf die Einheit unserer Landeskirche und im Blick auf die Menschen, um die es geht, diesem Gesetz zuzustimmen“, sagte er.
July erinnerte an die Große Spannbreite der Meinungen, die es innerhalb der Landeskirche gebe. Sie reiche von denen, die bereits die Debatte über die öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare als Sünde bezeichnen und denen, die sich fragen, warum man überhaupt noch darüber debattieren müsse. „Wir haben letztlich keine einheitliche Antwort gefunden, aber uns bemüht, die Verschiedenheit in dieser Frage so zu ordnen, dass in unserer Landeskirche nebeneinander gelebt werden kann, ohne das Miteinander unter dem Kreuz in Frage zu stellen, stellte July fest. „Wir bleiben auch in diesem Nebeneinander und Miteinander dem Evangelium von Jesus Christus treu“, war sich der Landesbischof sicher.  Mit der Zustimmung zu diesem Gesetz setze die Synode auch ein „Zeichen in einer pluralisierten Gesellschaft“, die es nicht mehr schaffe, Einheit trotz strittiger Fragen zu zeigen. Das große Ziel der Synode und der Landeskirche müsse es sein, als Kirche beieinander zu bleiben, um das Evangelium von Jesus Christus in einer fragmentierten Gesellschaft zu verkünden, sagte July.

TOP 13 - Feiertage, Perikopen, Gesang-, GD- und Kirchenbuch

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch hat der Synode ein „Gesetz zur Änderung der Feiertagsordnung, des Perikopengesetzes, des Evangelischen Gesangbuchs und des Gottesdienst- und Kirchenbuchs“ vorgestellt. Mit dem Gesetz übernimmt die Landeskirche die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Union Evangelischer Kirchen (UEK) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) bereits im November 2017 beschlossene Veränderung der bisherigen Perikopenordnung. Die neue Ordnung enthält mehr alttestamentliche Predigttexte als bisher. Weitere Neuerungen sind beispielsweise die Ausweitung des Weihnachtsfestkreises auf 40 Tage bis zum 2. Februar. Auch soll es in Zukunft für jeden Sonntag zwei Wochenlieder zur Auswahl geben statt bisher eines. Ferner erlaubt die EKD-Ordnung, Tage besonders gottesdienstlich zu begehen, die bisher keine Berücksichtigung fanden, wie etwa den Holocaustgedenktag, den Martinstag, den Nikolaustag oder den Aschermittwoch. 

Durch die Übernahme der EKD-weiten Perikopenordnung sollen auch die „rund 300, meist kleineren, Abweichungen“ beseitigt werden, durch die sich die württembergische Perikopenordnung bisher von denen der anderen Landeskirchen unterscheidet, erklärte Frisch. Es wird aber auch in Zukunft zusätzlich zu den sechs verschiedenen Perikopenreihen eine eigene Württembergische Marginalreihe geben. Zudem sollen auch in Zukunft Continuapredigten der Passions- und Auferstehungsgeschichte möglich sein – eine weitere württembergische Eigenheit. 

Das Änderungsgesetz wird nun im Rechts- und im Theologischen Ausschuss weiter beraten und soll auf der diesjährigen Sommersynode beschlossen werden. Denn die Zeit drängt. Für das laufende Kirchenjahr hat der Oberkirchenrat die neue Perikopenordnung per Verordnung eingeführt. Beschließt die Synode bis zum Ende des Kirchenjahres kein neues Gesetz, wird ab dem Ersten Advent in Württemberg wieder nach der alten Perikopenordnung gepredigt. 

Die Perikopenordnung gibt vor, über welche Bibeltexte (Perikopen) an den Sonn- und Feiertagen eines Kirchenjahres gepredigt wird. Es gibt sechs jährliche Reihen, so dass sich die Predigttexte alle sechs Jahre wiederholen. Zudem schreibt die Ordnung für jeden Sonn- und Feiertag des Kirchenjahres ein Psalmgebet (Wochenpsalm), einen Bibeltext (Schriftlesung) und ein Lied (Wochenlied) vor. All diese Eigenheiten eines Sonn- oder Feiertages nennt man Proprium.

TOP 14 - Fusion Weinsberg Neuenstadt

Die Kirchenbezirke Weinsberg und Neuenstadt möchten fusionieren. Nahezu einstimmig – es gab je eine Gegenstimme – haben die beiden Bezirkssynoden beschlossen, sich zum Kirchenbezirk „Weinsberg-Neuenstadt“ zusammenzuschließen. Die Fusion soll zum 1. Januar 2020 vollzogen werden. „Die Kirchenbezirke stellen sich damit dem demografischen Wandel und schaffen Strukturen, die langfristig gelebt werden können“, so der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Prof. Dr. Christian Heckel.

Rechtlich solle der Vorgang des Zusammenschlusses so ablaufen, dass die beiden alten Kirchenbezirke aufgelöst und zeitgleich die Kirchengemeinden der beiden Bezirke zu einem neuen Kirchenbezirk zusammengeschlossen werden. „Das hat den Vorteil, dass nicht der eine vom anderen ‚geschluckt‘ wird“, erklärte der Vorsitzende. Die weiteren Regelungen beinhalteten im Wesentlichen die Aufhebung der beiden alten Kirchenbezirke, Regelungen zur Bezirkssatzung sowie zur Übergangszuständigkeit.

Die Landessynode hat das Gesetz einstimmig beschlossen.

TOP 10 - Kirchliches Besoldungsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 eine Absenkung der Eingangsbesoldung der Jahre 2013 bis 2017 für nichtig erklärt. Der Ministerrat hat aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts beschlossen, allen Landesbeamten die Absenkungsbeträge der Eingangsbesoldung nachzuzahlen. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Landesregierung müssen nicht auf das kirchliche Besoldungsrecht übertragen werden. Dennoch empfiehlt der Oberkirchenrat der Synode die entsprechenden Nachzahlungen zu übernehmen, um den Mitarbeitern Anerkennung auszusprechen.

Die Auszahlungen sollen im Laufe des Kalenderjahres 2019 erfolgen. Der Oberkirchenrat rechnet mit einmaligen Kosten von etwa 1. Million Euro. Um einen verantwortlichen Umgang mit Kirchensteuermittel zu sichern, erhalten diese Auszahlungen nur Mitarbeiter, die am 1. Januar 2019 noch im Dienst der Landeskirche stehen. Pfarrerinnen und Pfarrer, die in den Dienst des Landes Baden-Württemberg übergeleitet wurden und ein Übergangsgeld erhalten, werden eventuelle Auszahlungen mit dem Übergangsgeld verrechnet. 

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hatte im Zeitraum von 2013 bis 2017 eine vom Landesrecht abweichende Regelung zur Absenkung der Eingangsbesoldung. Beim gehobenen Dienst gab es keine Absenkung der Eingangsbesoldung und die Absenkung im höheren Dienst betrug nur 4%. Im Landesdienst war die Absenkung der Eingangsbesoldung in den höheren Eingangsämtern auf 8 % erhöht.

Das Gesetz wurde zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

TOP 16 - Zusätzliche Stelle im Konfi 3-Bereich

„Allein die ungewöhnlich hohe Zahl an Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des Antrags Nr. 46/15 – zusätzliche Stelle im Konfi 3-Bereich – macht deutlich, dass es hinsichtlich dieser kirchlichen Aufgabe um eine wichtige und in allen Gesprächskreisen anerkannte Arbeit geht“, eröffnete der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Siegfried Jahn, seinen Bericht vor der Synode. Ziel des Antrages war die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Pädagogisch-Theologisches Zentrum Birkach.

Trotz stagnierender Zahlen, sei unbestritten, welche Stärken die Konfi 3-Arbeit biete. Insbesondere hob Jahn das Erreichen breiter Schichten aller Milieus hervor und vor allem das der Eltern der mittleren Generation, deren Fehlen in der kirchlichen Arbeit oft beklagt werde. Als wünschenswert hinsichtlich der Stärkung von Konfi 3, führte Jahn vor allem mehr Kapazitäten bei der Beratung vor Ort, intensivere Fortbildungen für federführende Ehrenamtliche und die Weiterentwicklung des Unterrichtsmaterials auf.

Die zusätzliche Stelle im Konfi 3-Bereich sei bisher nur zu 50 % besetzt gewesen, so Jahn weiter. Seit vergangenem Herbst sei aber Michael Pohlers, ein junger und kompetenter Referent im ptz, zu weiteren 50 % aktiv. „Wir erhoffen uns von dieser Maßnahme eine flächenweite Vor-Ort-Präsenz des Konfi 3-Gedankens und eine stärkere Nähe zu den Gemeinden vor Ort.“

TOP 17 - Treibhausgasemissionen

Auch die Landessynode ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt bewusst. Schon seit der Herbsttagung 2015 arbeitet die Synode papierlos. Dies kann aber nur ein Anfang sein. Deshalb berät die Synode über eine Kompensation der Treibhausgasemissionen der Landessynode.

 Damit die Emissionen ausgeglichen werden können, musste zunächst der Emissionswert der Synode ermittelt werden. Der Gesamtausstoß für das Jahr 2017 lag bei 93,6 t CO2. Hierbei fiel der größte Teil der Emissionen auf den Bereich der Mobilität. Der Verbrauch der Synode entspricht etwa elf Durchschnittspersonen in Deutschland. Um die Emissionen auszugleichen werden zirka sieben Hektar Wald benötigt. Das entspricht einer Kompensationszahlung von 2.152 Euro. 

Die Landessynode hat beschlossen, dass die Treibhausgase jährlich mit einem Beitrag von 3.00 Euro ausgeglichen werden sollen. Der Missionsprojekte-Ausschuss soll dafür geeignete Projekte zum Emissionsausgleich finden. Die Ausgleichszahlungen können aber nur ein Zeichen sein, dass sich die Synode ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt bewusst ist. Das übergeordnete Ziel ist die weitere Senkung des Emissionsverbrauchs. Dafür muss in allen Synodenprojekten der Umweltaspekt berücksichtigt werden, um die Schöpfung zu bewahren.

TOP 18 - Kirche und Gemeinwesen

Bei der Sommersynode 2017 wurde durch die Unterarbeitsgruppe des Schwerpunkthalbtags Ländlicher Raum der Antrag Nr. 24/17 eingebracht. Der Antrag beinhaltete die Bitte an den Oberkirchenrat, ein Format zur Verfügung zu stellen, mit dem landeskirchenweit Jahreskirchenempfänge durchgeführt werden können. Um gewisse Standards bei Einladungen einzuhalten, sollte zudem eine Checkliste zur Verfügung gestellt werden, an der sich Veranstalter orientieren können.

Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit weise ausdrücklich darauf hin, dass das Evangelische Medienhaus Angebote im Bereich Eventorganisation anbiete und sich schon länger mit dem Thema befasse, so die Vorsitzende des Ausschusses. „Die Erstberatung durch das Medienhaus für die Organisation von Veranstaltungen ist dabei kostenfrei“, so Stocker-Schwarz. Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit empfehle daher den Antrag Nr. 24/17 nicht weiterzuverfolgen.
 

TOP 19 - Aktion Rotlicht

Die württembergische Landeskirche tritt der Aktion „Rotlicht aus“ bei. Das hat die Synode auf ihrer Frühjahrstagung mit großer Mehrheit beschlossen. „Diese Aktion bündelt Kräfte, um gemeinsam gegen den Sexkauf vorzugehen. Sie will eine Gesellschaft, in der Frauen nicht wie Ware verkauft werden", so die Vorsitzende des Ausschusses Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit Franziska Stocker-Schwarz. 

„Aktionen setzen Zeichen“, sagte Tabea Dölker in der Aussprache. Und Zeichen müsse man immer wieder setzen, damit die Gesellschaft immer wieder darauf aufmerksam gemacht werde. Prostitution sei mit der Menschenwürde nicht vereinbar. „Uns als Kirche steht es daher gut an, dass wir heute ein solches Zeichen setzen“, so Dölker.

An diesem Aktionsbündnis könnten sich einzelne Personen als Unterstützer beteiligen, aber auch Einrichtungen und Organisationen. Beispielsweise zählt auch die Diözese Rottenburg-Stuttgart zu den Unterstützern. Der Beitritt selbst sei kostenfrei, Spenden seien willkommen, so Stocker-Schwarz weiter.

TOP 20 - Aufwandsentschädigung für Synodale

Ein Gesetzentwurf aus der Mitte der Synode zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Synodale wurde diskutiert und nach einer kurzen Aussprache in den Rechtsausschuss verwiesen.

TOP 23 - Pfarrdienstgesetz EKD

Ein Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Pfarrdienstgesetzes der EKD für die Evangelische Landeskirche in Württemberg wurde nach einer kurzen Aussprache in die entsprechenden Ausschüsse verwiesen, um dort weiter beraten zu werden.

TOP 21 - Selbständige Anträge

Folgende selbstständigen Anträge wurden bei der Frühjahrstagung eingebracht und in die entsprechenden Ausschüsse verwiesen, um weiter beraten zu werden:

  • Selbständiger Antrag Nr. 03-19 - Personalstrukturplanung
  • Selbstädiger Antrag Nr. 04-19 - Roma Beratungsstelle
  • Selbstädiger Antrag Nr. 05-19 - Material Konfi3
  • Selbständiger Antrag Nr. 06-19 - Stelle Pilgern

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

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