Kirchenwahl 2025

Kirchengemeinderäte und Landessynode werden neu gewählt

2025 neigt sich in der württembergischen Landeskirche die aktuelle Legislaturperiode dem Ende zu. Deshalb müssen Ende 2025 alle Gremien neu gewählt werden, über deren Besetzung die Kirchenmitglieder bei der sogenannten Kirchenwahl bestimmen.

Diese Wahl findet am Sonntag, 30. November 2025 gleichzeitig in allen Kirchengemeinden der Landeskirche statt.

Dabei wählen die Kirchenmitglieder ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Kirchengemeinderäte vor Ort und für die Landessynode, die gemäß der württembergischen Kirchenverfassung gemeinsam mit dem Landesbischof und dem Oberkirchenrat die Landeskirche leitet.

Mehr Informationen rund um die Kirchenwahl 2025 gibt's hier:

Wahlaufruf von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Ernst-Wilhelm GohlLandesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Wahlaufruf zur Kirchenwahl 2025 von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl im Volltext

„Liebe Gemeindeglieder,

Sie können mitgestalten. So wie die Gärtnerin, auf deren Initiative jetzt eine Solaranlage auf dem Kirchendach läuft. Oder der Lehrer, der in seiner Gemeinde die Vesperkirche ins Leben gerufen hat. Oder die Bankkauffrau, die im Gottesdienstteam mitwirkt. Was sie in ihrer Verschiedenheit eint: Sie haben Freude daran, das Leben ihrer Gemeinde mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen. 

Am 30. November 2025 ist Kirchenwahl in Württemberg:
Die Kirchengemeinderäte vor Ort und die Landessynode – das Parlament der Landeskirche – werden von Ihnen, den Gemeindegliedern ab 14 Jahren, neu gewählt. Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie die Zukunft Ihrer eigenen Gemeinde und die der württembergischen Landeskirche aktiv mit! 

Die rund 7.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte und die Mitglieder der Landessynode in Württemberg üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie werden direkt und persönlich für sechs Jahre gewählt, ebenso die 90 Mitglieder der neuen Landessynode.   

Vor den Kirchenwahlen suchen die Kirchengemeinden engagierte Menschen ab 18 Jahren, die für diese Ämter kandidieren. Als Mitglied des Kirchengemeinderats tragen Sie zu allen wichtigen Entscheidungen in Ihrer Kirchengemeinde bei, gestalten aktiv mit und können viele eigene Ideen umsetzen. Sie treffen auch Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen haben. Ein Amt mit großer Verantwortung, aber auch mit viel Freude am Tun. Bringen Sie Ihre Persönlichkeit, Ihre Wünsche und Ziele in dieses Amt ein – unsere Kirche lebt von der Vielfalt. 

Gestalten Sie unsere Kirche mit. Kandidieren Sie selbst. Und wählen Sie.
Ich freue mich sehr, wenn Sie bereit sind, sich für unsere Kirche und den christlichen Glauben einzusetzen!   

Herzlichen Dank und Gottes Segen!

Ihr
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl“

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