Stuttgart. Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der neuen württembergischen Landessynode stehen fest: 161 Frauen und Männer kandidieren in insgesamt 26 Wahlkreisen zwischen Ulm und Freudenstadt, Weikersheim und Ravensburg zur Synode. Die Synodalwahl findet am Sonntag, 1. Dezember (1. Advent), statt. Gleichzeitig werden in der württembergischen Landeskirche auch die Kirchengemeinderäte gewählt. Die Wahlperiode dauert jeweils sechs Jahre.
Die Württembergische Evangelische Landessynode wird – im Gegensatz zu allen anderen Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) – direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Alle Mitglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, dürfen das Kirchenparlament wählen. Das sind rund zwei Millionen der rund 2,2 Millionen Mitglieder umfassenden Landeskirche. Gewählt werden kann, wer volljährig ist. Die Staatsangehörigkeit spielt für das aktive wie passive Wahlrecht keine Rolle.
Zu wählen sind 90 Synodale, nämlich 60 Laien und 30 Theologen, die ein geistliches Amt begleiten. Dazu kommt ein Vertreter der Evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Tübingen. Außerdem hat die Synode die Möglichkeit, bis zu acht stimmberechtigte und bis zu sechs beratende Mitglieder hinzuzuwählen. Zu den Aufgaben des Kirchenparlaments zählen beispielsweise die Wahl des Landesbischofs und die kirchliche Gesetzgebung. Es beschließt den landeskirchlichen Haushalt und richtet Anträge, Wünsche und Beschwerden an den Landesbischof und den Oberkirchenrat.
Insgesamt treten 103 Männer und 58 Frauen für die Gesprächskreise „Lebendige Gemeinde“, „Offene Kirche“, „Evangelium und Kirche“ und „Kirche für Morgen“ oder für lokale Wahlbündnisse einzelner Gesprächskreise an. Außerdem gibt es Wahlvorschläge, die nicht an einen Gesprächskreis gebunden sind.
„Durch die Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre sind etwa 50.000 Wählerinnen und Wähler mehr wahlberechtigt als bei der vergangenen Wahl“, weiß der landeskirchliche Wahlleiter Christian Schuler zu berichten. „Aus Erfahrungen anderer Landeskirchen bei Kirchengemeinderatswahlen wissen wir, dass die Wahlbeteiligung bei den jungen Leuten mindestens so hoch liegen dürfte wie der Durchschnitt der Gesamtwahlbeteiligung.“
Die Landessynode, die es seit 1869 in der württembergischen Landeskirche gibt, hatte anfänglich nur beratende Funktion. Seit 1924 ist sie eines der Verfassungsorgane der Landeskirche. In dem württembergischen Kirchenparlament haben sich seit 1869 rund 2.300 Männer und Frauen für die Belange der Landeskirche eingesetzt – und dies immer im Ehrenamt.
In der zu Ende gehenden Legislaturperiode gehören 99 Frauen und Männer der Landessynode an. Davon haben sich 44 dem Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“ angeschlossen, 27 dem Gesprächskreis „Offene Kirche“, 19 dem Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“ sowie acht dem Gesprächskreis „Kirche für Morgen“. Ein Mitglied der Landessynode gehört keinem Gesprächskreis an.
Oliver Hoesch
Sprecher der Landeskirche