22.11.2013

Zahlen, Daten und Fakten zur Kirchenwahl am 1. Dezember

Knapp zwei Millionen Kirchenmitglieder dürfen neue Kirchengemeinderäte und die Landessynode wählen

Stuttgart. Am 1. Dezember finden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg Kirchenwahlen statt. Von den rund 2,15 Millionen Kirchenmitgliedern sind etwa 1,9 Millionen wahlberechtigt. Da das Wahlalter von 16 auf 14 Jahre abgesenkt wurde, dürfen in diesem Jahr etwa 50.000 junge Menschen mehr wählen. „Somit können sich rund 222.000 Menschen zwischen 14 und 21 Jahren zum ersten Mal an der Wahl beteiligen, da die heute 21-Jährigen bei der letzten Wahl im Jahr 2007 noch keine 16 Jahre alt waren“, sagt Christian Schuler, Wahlleiter der Landeskirche. Die jüngsten Wähler feiern ihren 14. Geburtstag am 1. Dezember. Die ältesten Wahlberechtigten sind 108 Jahre alt. Die Wahlbeteiligung lag 2007 bei 24,3 Prozent.

In 1.317 Kirchengemeinden werden aus knapp 12.000 Kandidaten über 10.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte gewählt. Sie werden in den kommenden sechs Jahren die jeweilige Kirchengemeinde zusammen mit den Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrern leiten. Ihre Amtseinsetzung ist frühestens für 22. Dezember geplant.

Außerdem werden die Mitglieder der 15. Württembergischen Evangelischen Landessynode neu bestimmt. Insgesamt stehen 161 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Davon sind 104 Männer und 57 Frauen. Zu wählen sind 90 Synodale, und zwar 60 Laien und 30 Theologen. Dazu kommt ein Vertreter der Evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Tübingen. Außerdem hat die Synode die Möglichkeit, bis zu acht stimmberechtigte und bis zu sechs beratende Mitglieder hinzu zu wählen. Auf diese Weise gehörten der 14. Landessynode der vergangenen Amtsperiode 99 Mitglieder an.

Die Landessynode wird direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Das ist unter den Gliedkirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland einzigartig. Aus den 24 Wahlkreisen werden je nach Größe zwischen drei und sieben Personen in die Synode gewählt. Gewählt wird nach reinem Mehrheitswahlrecht. Der kleinste Wahlbezirk der Landeskirche ist die Kirchengemeinde Sichertshausen im Dekanat Weikersheim mit 26 Wahlberechtigten, den größten bildet die Kirchengemeinde Schwenningen am Neckar im Dekanat Tuttlingen mit 8.964 potenziellen Wählern.

Seit der Wahl im Jahr 2007 können die Kirchengemeinden den Wählern die Briefwahlunterlagen direkt zusenden. Damals machten knapp die Hälfte aller Kirchengemeinden davon Gebrauch. Dieses Mal haben schätzungsweise 75 Prozent aller Gemeinden diese Möglichkeit in Anspruch genommen.

Seit 1869 gibt es eine württembergische Landessynode, anfänglich in einer vor allem beratenden Funktion, seit 1924 aber als eines der Verfassungsorgane der Landeskirche. Von Anfang an bis heute ist das Amt des Synodalen ein Ehrenamt gewesen. Die Stellung und die Aufgaben der Landessynode sind in der heute noch gültigen württembergischen Kirchenverfassung vom 24. Juni 1920 festgelegt, die am 1. April 1924 in Kraft getreten ist. Die Verfassungsstruktur ist geprägt von einem Gegenüber von Bischof und Oberkirchenrat auf der einen Seite und der Synode auf der anderen Seite. Grundlegend kommen der Synode das Gesetzgebungs- und das Budgetrecht zu. Über die Gesetzgebung bestimmt die Synode die Grundlinien des Handelns innerhalb der Landeskirche, also auch für die Kirchengemeinden und die Kirchenbezirke. Sie gibt den rechtlichen Rahmen vor, in dem sich der Oberkirchenrat und die kirchlichen Einrichtungen bewegen können.

Daneben hat die Synode das Recht, Anträge, Wünsche und Beschwerden an die Kirchenleitung zu richten, sowie das Prüfungsrecht über die Rechnung der Landeskirche und ihr Vermögen. Zudem benötigen alle kirchlichen Bücher, die zum allgemeinen Gebrauch bestimmt sind, beispielsweise Gottesdienstordnungen oder Gesangbücher, die Zustimmung der Landessynode. Sie wählt ferner den Landesbischof oder die Landesbischöfin, die Mitglieder des Präsidiums und der Ausschüsse. Unter ihnen ist auch der wichtige Landeskirchenausschuss, der über die Ernennung der Prälaten und der anderen Mitglieder des Oberkirchenrates beschließt und der der Besetzung von Dekanatsstellen zustimmen muss. Neben den von der Verfassung vorgesehenen Aufgaben hat die Synode in der Vergangenheit immer wieder Worte an die Gemeinden sowie Verlautbarungen zu grundsätzlichen Aufgabenstellungen der Kirche, aber auch zu gesellschaftspolitischen oder ethischen Fragen verabschiedet.

In der Regel tagt die Landessynode dreimal im Jahr. Die Arbeit im Plenum wird durch Geschäftsausschüsse vorbereitet. Dabei handelt es sich um den Theologischen Ausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, die Ausschüsse für Bildung und Jugend, für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit, für Diakonie sowie den Ausschuss für Mission und Ökumene.

Die ehrenamtlich tätigen Synodalen schließen sich in der Landessynode gemäß ihrer jeweiligen kirchenpolitischen Orientierung in der Regel einem der sogenannten Gesprächskreise an. Deren Entstehung ist mit auf die Urwahl zurückzuführen, die es nahelegt, dass sich der einzelne Bewerber in einer bestimmten kirchenpolitischen Richtung positioniert. Nachdem sich das System von den drei Gesprächskreisen „Evangelium und Kirche“, „Lebendige Gemeinde“ und „Offene Kirche“ etabliert hatte, zog bei der Wahl zur 13. Landessynode im Jahr 2001 unter der Bezeichnung „Kirche für morgen“ eine weitere Gruppierung in die Landessynode ein. In der zurückliegenden 14. Landessynode verteilten sich die 99 Synodalen wie folgt auf die Gesprächskreise:

  • Lebendige Gemeinde - 44 - (44,4 Prozent)
  • Offene Kirche - 27 - (27,3 Prozent)
  • Evangelium und Kirche - 19 - (19,2 Prozent)
  • Kirche für morgen - 8 - (8,1 Prozent)
  • Kein Gesprächskreis - 1 - (1,0 Prozent)

Der zeitliche Aufwand beträgt für ein normales Mitglied der Landessynode rund 30 Tage im Jahr. Diese ergeben sich vor allem durch die Plenarsitzungstage, die Sitzungen der Ausschüsse und Gesprächskreise sowie die Präsenz bei Veranstaltungen im Wahlkreis.

Oliver Hoesch
Sprecher der Landeskirche

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