21.10.2010

30 Jahre „Dritter Weg“ in Württemberg

Vertreter der Kirchenleitung und der Mitarbeitervertretung begehen Jubiläum in Herrenberg

Stuttgart/Herrenberg. Arbeitskämpfe in Tarifauseinandersetzungen sind mit dem Selbstverständnis der Kirche als Glaubens- und Dienstgemeinschaft nicht vereinbar. Deshalb einigt man sich auch in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg auf dem so genannten „Dritten Weg“ über Arbeitsverträge und Vergütungen, und das seit nunmehr 30 Jahren. Am Donnerstag, 21. Oktober wird dieses Jubiläum ab 15 Uhr in der Evangelischen Tagungs- und Begegnungsstätte in Herrenberg gefeiert. Mitarbeitervertreter und Vertreter der Kirchenleitung blicken auf die Geschichte des „Dritten Weges“ in Württemberg zurück und stellen dar, wie dieser in Zukunft gestaltet werden kann.

Beschrieben und umgesetzt wird der „Dritte Weg“ durch das in Württemberg seit 1980 geltende Arbeitsrechtsregelungsgesetz. Danach beschließen Vertreter der Mitarbeiterschaft und Vertreter der Anstellungsträger in Kirche und Diakonie in einer paritätisch besetzten Kommission die Inhalte des jeweils geltenden Tarifrechts. Grundlage dafür ist das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes. Bei Konflikten sind alle Beteiligten verpflichtet, den Weg der partnerschaftlichen Lösung zu gehen. Kann im Ausnahmefall keine Einigung erzielt werden, gibt es ein Schlichtungsverfahren. Streik und Aussperrung sind zugunsten des kirchlichen Auftrags nicht vorgesehen. Grundlage für den „Dritten Weg“ ist das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.

Diakon Reinhard Haas, Vorsitzender der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung, beschreibt anlässlich des Jubiläums die Vorteile des „Dritten Weges“: „Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst bildet eine solide Grundlage, auf der wir kirchliche Modifikationen vornehmen können“. In diesem Rahmen könne man in einer „konstruktiven Streitkultur“ gestalten, was für die Kirche und ihre Mitarbeitenden erforderlich ist.

Oberkirchenrat Erwin Hartmann, Arbeitsrechtsdezernent der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, hält den „Dritten Weg“ für alternativlos, er sei im kirchlichen Rahmen ein geeignetes Mittel der Konfliktlösung. „Es werden nie alle zufrieden sein“, so Hartmann, aber das „gemeinsame Ringen ohne heftige Formen der Auseinandersetzung“ sei wichtig.

"Christen – seien sie Dienstgeber oder Dienstnehmer - sind nicht klüger als andere Menschen in unserer Gesellschaft. Aber sie sind verbunden durch die Arbeit an einer gemeinsamen Sache und durch einen gemeinsamen Auftrag", sagt der württembergische evangelische Landesbischof Frank Otfried July anlässlich des Jubiläums. Sie könnten daher immer wieder zusammenfinden, auch wenn sie in Fragen einer gerechten Abwägung der jeweiligen Interessen durchaus in heftige Konflikte geraten mögen. "Aus meiner Sicht ist der Dritte Weg nach wie vor das kirchengemäße Mittel zur Lösung von Tarifkonflikten und zur Wahrung der Dienstgemeinschaft", so July. Der württembergische „Dritte Weg“ sei durch austarierte Verfahrensregeln so ausgestaltet, dass sich die Beteiligten „auf Augenhöhe“ begegnen können.

Dieser „Zwang zum Kompromiss“ mache es unerlässlich, dass die Beteiligten auch nach heftigen Auseinandersetzungen immer wieder aufeinander zugehen. "Das tut uns allen gut. Mögen auch im Einzelfall die Wellen hoch schlagen, mein Wunsch ist es dennoch, dass wir auch künftig immer wieder zu diesem gemeinsamen Weg zurückfinden", betont der Bischof.

Durch die gesetzliche Öffnung des sozialen Marktes für private Anbieter Anfang der 90er Jahre habe sich der Kostendruck auf diakonische Einrichtungen verschärft, erinnert der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, zur Veranstaltung in Herrenberg. Diakonische Einrichtungen bekämen ihre Kosten seither nicht mehr im gleichen Umfang wie zuvor vom Staat erstattet. „Diese Entwicklung hat gerade in den letzten Jahren zu schwierigen und oft kräftezehrenden Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission geführt“, so Kaufmann. Dennoch seien in den zurückliegenden Jahren konstruktive Ergebnisse erzielt worden. „Es ist eine ständige Weiterentwicklung des Arbeitsrechts notwendig, um sowohl den Erfordernissen der Einrichtungen und Diensten, als auch den Bedürfnissen der Mitarbeitenden gerecht zu werden“, so der Vorstandsvorsitzende weiter.

Christian Tsalos

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