Stuttgart. Am zweiten Tag der Herbsttagung der württembergischen Landessynode befassten sich die Synodalen in einer kontroversen Debatte mit dem Eheverständnis. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl kündigte an, dass eine Arbeitsgruppe bis zur Sommersynode 2025 einen Gesetzentwurf zur “vollwertigen” Trauung gleichgeschlechtlicher Paare vorlegen soll. Hintergrund ist ein Antrag mehrerer Synodaler, der in der Sommertagung 2023 eingebracht wurde. Dem Antrag zufolge sollen Traugottesdienste anlässlich der Eheschließung von Personen gleichen Geschlechtes beziehungsweise Personen dritten Geschlechtes in der Evangelischen Landeskirche Württemberg grundsätzlich möglich werden. Bislang wird bei der kirchlichen Trauung bei heterosexuellen Ehepaaren der Ehebund im Namen Gottes gesegnet, die Segenshandlung im Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare ist eine Segnung einzelner Menschen für ihren weiteren Lebensweg.
Dan Peter
Sprecher der Landeskirche
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