25.11.2022

Synode beschließt Klimaschutzgesetz

Landeskirche diskutiert die Entwicklung der Planstellen im Pfarrdienst, hört einen Bericht zur Lage verfolgter Christen und will bis 2040 klimaneutral werden

Stuttgart. Die 16. Württembergische Evangelische Landessynode hat am heutigen Freitag ein Klimaschutzgesetz für die Landeskirche beschlossen. Das Gesetz sieht vor, bis 2040 Nettotreibhausneutralität zu erreichen, die vor allem durch Maßnahmen im Gebäude- und Mobilitätssektor erreicht werden soll. Die Regelungen des Gesetzes umfassen die Gesamtheit der Kirchengemeinden, Kirchenbezirke, kirchlichen Verbände und kirchlichen öffentlich-rechtlichen Stiftungen.

Erreicht werden soll dieses Ziel durch die Einsparung von Energie, effiziente Bereitstellung, Umwandlung und Speicherung sowie Nutzung erneuerbarer Energien. Darüber hinaus werden Emissionsminderungsmaßnahmen als mögliche Ergänzung genannt. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant: Neue Heizungsanlagen und Stromlieferungsverträge aus nicht erneuerbaren Energien werden nicht mehr zulässig sein. Bei Dienstreisen soll möglichst auf öffentliche und klimafreundliche Verkehrsmittel zurückgegriffen werden. Beim Lebensmittelangebot in kirchlichen Einrichtungen sollen Aspekte des Klimaschutzes berücksichtigt werden. Schöpfungstheologie wird in die Ausbildung von Pfarrern,und Diakonen und in der Jugendarbeit  integriert. Nicht vermeidbare Emissionen sollen durch rechtlich anerkannte Emissionsminderungsmaßnahmen kompensiert werden.

Alle fünf Jahre wird der Oberkirchenrat ein Klimaschutzkonzept aufstellen, das Zwischenziele zur Reduktion der CO2-Emissionen in den Bereichen Gebäude, Grundstücke, Mobilität, Ernährung und Beschaffung beschreibt und weitere Vorschläge zur Kompensation von Emissionen, zur Novellierung von Vorschriften zur Treibhausgasreduktion und zur Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit enthalten soll. 

Darüber hinaus werden auch Ziele zur besseren Klimabildung festgelegt: Mesner und Hausmeister werden regelmäßig zum Klimaschutz geschult. Klimagerechtigkeit, die Bewahrung der Schöpfung und die Verantwortung für die Mitwelt sollen noch stärker in der kirchlichen Arbeit thematisiert werden, auch in den Lehrplänen für die Ausbildung von Pfarrerinnen und Pfarrern, Diakoninnen und Diakonen und anderer Mitarbeitenden.

In ihrem ausführlichen Bericht ging Kirchenrätin Dr. Christine Keim auf die Verfolgungssituation von verfolgten Christinnen und Christen in Indien, China, Nigeria, Eritrea, Äthiopien und Armenien ein. Schwerpunkte setzte sie zunächst bei der Ukrainekrise. Im Anschluss berichtete sie über mehrere Länder in Afrika und Asien. Diese gehörten, so Keim, zu den Ländern, in denen Christen am meisten unter Verfolgung leiden. Keim wies darauf hin, mehr als 360 Millionen Christinnen und Christen seien weltweit aufgrund ihres Glaubens Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt. Sie betonte, diese Konflikte seien oft nicht allein religiöse Machtkämpfe, sondern eng mit politischen Interessen verbunden.

Ein weiterer Beschluss lautet, die Zahl der Pfarrstellen bis 2030 nicht auf die aktuell anvisierten 1036 zu senken, sondern nur auf 1100. Die Synode möchte die Reduktion der Pfarrstellen bis 2030, bedingt durch den Ruhestand der Babyboomer-Generation, die Entwicklung der Kirchenmitgliederzahlen und die sinkenden Kirchensteuereinnahmen sowie damit verbundene Strukturanpassungen, durch folgende Maßnahmen verlangsamen:

Die Möglichkeit einer Dienstverlängerung von Pfarrpersonen über die Altersgrenze von 67 Jahren hinaus und die Möglichkeit landeskirchlicher Beauftragungen im Ruhestand.

Ein leichterer Einstieg in den Pfarrberuf für Seiteneinsteiger aus fachfremden Branchen und die Erweiterung von berufsbegleitenden Ausbildungen zum Pfarrdienst.

Die weitere Öffnung des Zugangs für Absolventinnen und Absolventen staatlich anerkannter nichtuniversitärer Hochschulen.

Damit soll die bisherige Zielzahl der zu verteilenden Pfarrstellen im Jahr 2030 von 1.036 (-28,3% gegenüber 2024) auf 1.100 (-24,2% gegenüber 2024) erhöht werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt beim Oberkirchenrat. Die Finanzierung müsste die Synode über den Haushalt der jeweiligen Jahre beschließen.

Weiteres Tagungsprogramm

Die Landesynode tagt noch bis einschließlich Samstag, an diesem Tag soll der landeskirchliche Doppelhaushalt 2023/2024 beraten und beschlossen werden. Ebenso befasst sich die Synode am Samstag mit den Schwerpunktsetzungen und Posterioritäten der kommenden Jahre.
 

Dan Peter     
Sprecher der Landeskirche
       

Hinweis: Die aktuelle Tagesordnung finden Sie hier. Sie können die Tagung im Livestream verfolgen. Dort finden Sie auch unsere aktuelle Berichterstattung. Fotos finden Sie im Pressebereich unserer Website www.elk-wue.de.

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