26.02.2020

„Tür für eine geschäftsmäßige Sterbehilfe weiter geöffnet“

Bischofszitat zum Sterbehilfe-Urteil

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über gewerbsmäßige Sterbehilfe äußert sich der Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Dr. h. c. Frank Otfried July, wie folgt:

„Ich bedauere es, dass das Bundesverfassungsgericht die Tür für eine geschäftsmäßige Sterbehilfe weiter geöffnet hat. Wichtig ist es nun, das Urteil gewissenhaft umzusetzen. Wir verstehen Sterbebegleitung als Lebenshilfe. Deshalb engagieren wir uns schon seit langem mit dem Diakonischen Werk in Hospizen und palliativmedizinischer Betreuung. Angesichts des Urteils sehe ich die Notwendigkeit, unsere Beratungs- und Betreuungsarbeit zu erweitern und zu vertiefen. Wir wollen Patienten und Angehörige noch besser über die Möglichkeiten der Palliativmedizin informieren.“

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