06.07.2017

Nachtragshaushalt und Stellungnahme zum „Sexkauf“

Sommertagung der Landessynode in Reutlingen hat begonnen

Reutlingen/Stuttgart. Die Sommertagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode hat am Donnerstag, 6. Juli, in der Stadthalle Reutlingen begonnen. Unter anderem beschlossen die Synodalen den zweiten Nachtragshaushalt 2017 sowie eine Stellungnahme zum Thema „Sexkauf“.

Darin fordert die Landeskirche, das zu Monatsbeginn in Kraft getretene Gesetz zur Prostitution erneut zu überarbeiten. Dabei sollen Freierbestrafung und Prostituiertenschutz leitend sein, wie es beispielsweise seit 1998 in Schweden geregelt ist. Dort ist der Kauf von Sexdienstleistungen unter Strafe gestellt. Somit können Käufer/Freier strafrechtlich verfolgt werden, aber nicht die Prostituierten. Dadurch habe sich die Prostitution halbiert, so die Vorsitzende des Synoden-Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit, Franziska Stocker-Schwarz. Die Landeskirche selber wird bestehende Hilfsmöglichkeiten verstärken und ausbauen, „damit die Frauen Hilfe erfahren können, die als Opfer von Menschenhandel in unserem Land leben und unter den Folgen der bestehenden Gesetzgebung leiden.“ Die Erklärung der Landessynode finden Sie hier.

Mit mehr als zehn Millionen Euro habe der zweite Nachtragshaushalt 2017 „ein sehr ordentliches Volumen“, so Finanzdezernent Dr. Martin Kastrup. „Es werden im laufenden Jahr aber nur gut 2,4 Millionen davon benötigt.“ Der „Rest“ der Gelder entfällt auf längerfristige Projekte, die 2017 beginnen und deren Kosten in den Folgejahren mit im Nachtrag eingerechnet wurden. So schlagen im Nachtrag etwa die Stuttgarter Asylpfarrstelle mit 25.500 Euro und ein Budgetzuschlag zum Bibelmuseum mit 175.000 Euro zu Buche. Knapp 700.000 Euro sind für die Verlängerung der Projektstelle „Innovatives Handeln und Neue Aufbrüche“ bis zum Jahr 2022 vorgesehen, die innovative Konzepte in Kirchengemeinden und neugegründete Projekte begleitet. 250.000 Euro fallen bis 2021 für ein Projekt der Ausländerseelsorge an. In die Flüchtlingsarbeit der Gemeinden anderer Sprache und Herkunft sollen einschließlich des nächsten Jahres 200.000 Euro fließen. Das Projekt „Kirche trotzt Armut und Ausgrenzung“ wird bis zum Jahr 2020 vermutlich 990.000 Euro kosten. Den Rest machen Bau- und Sanierungskosten aus.

Außerdem will die Landeskirche den Notlagenfonds zur Unterstützung werdender Eltern von 80.000 auf 150.000 Euro im Jahr nahezu verdoppeln. Wie der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie, Markus Mörike, der Synode berichtete, bestehe bei manchen Schwangeren die Angst, die angespannte oder prekäre Lebenslage könne aus Geldmangel oder Überschuldung entgleisen. Eingesetzt wird das Geld für Baby- und Kleinkindbedarf, Möbel und Haushaltsgeräte, Renovierung oder Umzug sowie für Entschuldungen.

Am Freitag beschäftigt sich die Landessynode mit dem Schwerpunktthema „Um Gottes Willen – Barmherzigkeit. Zur Aktualität der Rechtfertigungslehre“. Dazu sprechen der Tübinger Theologieprofessor Christoph Schwöbel, Dr. Simone Sinn vom Lutherischen Weltbund sowie Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Oliver Hoesch
Sprecher der Landeskirche

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