Stuttgart. In der Karwoche sowie an Ostern wird es keine Gottesdienste in der gewohnten Form geben können; Grund dafür ist die Corona-Pandemie. Auch Konfirmationsgottesdienste müssen verschoben werden.
Die baden-württembergische Landesregierung hatte am Mittwoch zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung der neuartigen Lungenkrankheit eine Rechtsverordnung mit weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens erlassen; darin enthalten ist auch ein Verbot von Gottesdiensten, das über die Passions- und Osterzeit hinaus reicht.
Nach Angaben des Oberkirchenrats ist „davon auszugehen, dass Zusammenkünfte in Kirchen bis zum 15. Juni 2020 durch die Corona-Verordnung des Landes verboten sind“. Als Reaktion darauf sind nun nicht nur generell alle Gottesdienste bis auf weiteres ausgesetzt: Der Oberkirchenrat hob auch die Konfirmationstage im April und Mai auf.
Die Kirchengemeinderäte können nun selbst festlegen, welches für sie geeignete Ersatztermine sind. Eine Verschiebung der Konfirmationen in die zweite Jahreshälfte ist damit ebenso möglich wie eine Verlegung ins kommende Jahr.
Nicht betroffen von dem vom Land verhängten generellen Versammlungsverbot sind „nach jetzigem Kenntnisstand“ Beerdigungen unter freiem Himmel, „wenn sie im engsten Familienkreis abgehalten werden“. Dabei dürfen maximal zehn Personen anwesend sein.
Kirchengebäude dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Allerdings gilt auch hier die Höchstgrenze von zehn Personen, die sich gleichzeitig in dem Gotteshaus aufhalten dürfen. „Auch hier darf es nicht zu Zusammenkünften kommen“, betont der Oberkirchenrat. Dies könne dazu führen, die Zahl der Besucher zu überwachen.
Als Ersatz für die Predigtgottesdienste mit der Gemeinde bieten immer mehr evangelische Kirchengemeinden alternative Formen der Verkündigung an: Sie nutzen das Internet, bieten Streams, Videos oder Podcasts. Auch Telefonandachten werden angeboten. Außerdem will die Landeskirche verstärkt auch über Hörfunk und Fernsehen das Evangelium verkündigen.