14.03.2020

Landeskirche empfiehlt dringend Absage von Gottesdiensten

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July: „Auch wenn wir keine öffentlichen Gottesdienste feiern, ist Fürbitte und Hilfe für andere, in der Gemeinde und Nachbarschaft unser Auftrag. Dabei wissen wir uns von Gott getragen und setzen unser Vertrauen auf ihn.“

Angesichts der dynamischen Entwicklungen und zunehmenden Veranstaltungsverboten in Kommunen und Landkreisen akualisiert die Landeskirche ihre bisher ausgegebene Empfehlung, Gottesdienste - wo möglich - stattfinden zu lassen.

In der aktuellen Ausnahmesituation empfiehlt die Kirchenleitung nunmehr dringend, ab sofort und bis auf weiteres auf Gottesdienste zu verzichten. Eine landeskirchenweite Anordnung ist aus rechtlichen Gründen momentan noch nicht möglich.

Dieser Schritt falle ausgesprochen schwer, so Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July, soll aber etwas von der Verantwortung von Christen in der Gesellschaft ausdrücken. „Wir haben Pfarrerinnen und Pfarrer gebeten, zur üblichen Gottesdienstzeit vor Ort zu sein, die Glocken sollen läuten und aktuelle Predigten und Andachten zum Mitnehmen zur Verfügung gestellt werden.“ Zu den abzusagenden Gottesdiensten gehören auch alle Kasualgottesdienste wie Taufen und Trauungen mit Ausnahme von Beerdigungen.

Sollten einzelne Gemeinden dennoch die Feier von Gottesdiensten nach den Gegebenheiten vor Ort für verantwortbar halten, so kann dies am morgigen Sonntag Okuli nur mit den nachfolgenden Einschränkungen geschehen. Für die Woche darauf gilt die dringende Empfehlung zur Absage aber uneingeschränkt, insbesondere auch für Konfirmationsgottesdienste und Jubiläumskonfirmationen.

Verantwortbar erscheint ein Gottesdienst in der gegebenen Situation höchstens wenn: 

  • kein ortspolizeiliches Verbot vor Ort vorliegt
  • es die Größe des Gottesdienstraums ohne Weiteres erlaubt, dass sich Gottesdienstbesucher mit einem Abstand von mindestens 1,5 Meter voneinander platzieren,
  • der Kirchenraum geschlossen wird, wenn 90 Gottesdienstbesucher eingelassen wurden,
  • die Kirche (insbesondere Kirchenbänke, Stühle, Gesangbücher, Türklinken und ähnliches) vor dem Gottesdienst desinfiziert und der Kirchenraum gelüftet wurde,
  • auf Gesangbücher soweit als möglich verzichtet wird
  • die Kirchentüren zum Ein- und Ausgang offenstehen,
  • kein Körperkontakt stattfindet (Handschlag, Friedensgruß und ähnliches).

Glocken sollten trotzdem läuten

Die Glocken sollen auch bei Absage des Gottesdienstes läuten. Wenn möglich, sollten hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger zur Zeit des Gottesdienstbeginns vor Ort und ansprechbar sein. Aktuelle Predigten sollen zur Verfügung gestellt werden.

Auf Radio- und Fernsehgottesdienste weisen wir ausdrücklich hin. Darüber hinaus sammeln und verlinken wir digitale Angebote.

Kommunikationsketten aufbauen

Wir bitten Sie, vor Ort telefonische oder digitale Kommunikationsketten aufzubauen, damit Menschen, die zu Hause bleiben wollen oder müssen, nicht von allen sozialen Kontakten abgeschnitten sind. Denken Sie dabei besonders an ältere Menschen und Menschen mit besonderen gesundheitlichen Risiken.

Bitte informieren Sie die Menschen in Ihren Gemeinden, wie sie seelsorgerliche Begleitung erhalten, zum Beispiel auch telefonisch oder per Mail.

Landesbischof July: „In dieser Situation bedeutet verantwortliches Handeln für uns als Kirchenleitung, den Empfehlungen zu folgen und beizutragen, die Infektionsketten zu unterbrechen. Es gilt dabei, den Schwachen in der Gesellschaft ein Zeichen der Nächstenliebe zu geben. Für andere zu sorgen ist ein Grundauftrag der Christen. Auch wenn wir keine öffentlichen Gottesdienste feiern, ist Fürbitte und Hilfe für andere, in der Gemeinde und Nachbarschaft unser Auftrag. Dabei wissen wir uns von Gott getragen und setzen unser Vertrauen auf ihn.“

Auch Kasualgottesdienste betroffen

Zu den abzusagenden Gottesdiensten gehören auch alle Kasualgottesdienste mit Ausnahme der Bestattungen, die dann aber möglichst unter freiem Himmel stattfinden sollten. Trauergespräche sollten insbesondere bei der Bestattung an Covid-19 verstorbener Gemeindeglieder telefonisch geführt werden.

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