Stuttgart/Karlsruhe. Die beiden evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg kritisieren die Landesregierung dafür, dass die Läden im Land nach der Corona-Verordnung am Karfreitag geöffnet sein dürfen.
„Es ist unvorstellbar, dass die Menschen an diesem Tag einkaufen gehen, aber nicht in den Gottesdienst dürfen. Wir haben den Kurs der Landesregierung deutlich unterstützt, um Menschenleben zu schützen. Aber dies halten wir für nicht akzeptabel“, so die Bischöfe Dr. h. c. Frank Otfried July (Württemberg) und Professor Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh (Baden) am Freitag, 3. April.
Die Landesregierung habe ihre Entscheidung zur Ladenöffnung am Karfreitag ohne die vorgeschriebene vorherige Anhörung der Kirchen getroffen, kritisieren die Landesbischöfe. Die Erlaubnis zur Ladenöffnung am Karfreitag betreffe nicht nur einen nach dem Feiertags- und Ladenschlussrecht besonders geschützten stillen Feiertag, sondern auch den mit Ostern zusammen höchsten evangelischen Feiertag, an dem des Kreuzestodes Jesu Christi gedacht wird.
„Auch in unserer gegenwärtigen Situation ist es unbegreiflich, dass der Karfreitag als stiller Feiertag in Frage gestellt werden soll. In der Vergangenheit haben wir immer darauf hingewiesen, dass dieser Feiertag unter besonderem Schutz steht. Es gibt überhaupt keinen Grund dafür, am Karfreitag einkaufen zu gehen. Wir fordern die umgehende Rücknahme der Ladenöffnungsmöglichkeit am Karfreitag“, betonen die Landesbischöfe July und Cornelius-Bundschuh.
Am Freitagnachmittag haben sich die katholischen Kirchen im Land dem Protest der evangelischen Landeskirchen angeschlossen. Die Bischöfe Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart) und Erzbischof Stephan Burger (Freiburg) stellten sich „mit großem Nachdruck“ hinter die Forderung, die Karfreitags-Ladenöffnung rückgängig zu machen.
Auch eine ersatzweise Öffnung am Ostersonntag kommt für die Diözesen nicht in Frage. Da schon bisher kaum Geschäfte die derzeitigen Öffnungsmöglichkeiten an Sonntagen nutzen, sei es vollauf ausreichend, wenn die Menschen am Gründonnerstag und am Ostersamstag einkaufen könnten.
Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium begründet die Möglichkeit zur Feiertagsöffnung von Supermärkten und Lebensmittelgeschäften damit, „die österlichen Einkäufe zu entzerren und somit die Bildung von Warteschlangen zu vermeiden“.
Neben Karfreitag sollen die Geschäfte nach dem Willen des Landes auch an den Osterfeiertagen jeweils zwischen 12 und 18 Uhr öffnen dürfen.