Stuttgart. Das baden-württembergische Kultusministerium hat neue Bestimmungen zu Bestattungen während der Corona-Krise erlassen. Galt bislang eine starre Höchstgrenze von zehn Teilnehmern, ist die Regelung nun flexibler.
Nunmehr gilt, dass neben dem engsten Familienkreis (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Ehegatten, Partner, Angehörige der häuslichen Gemeinschaft) fünf weitere Personen teilnehmen können. Pfarrer werden nicht eingerechnet. Bestatter und weitere Helfer bleiben ebenso bei der Berechnung außer Betracht, wenn kein Kontakt mit der Trauergemeinde stattfindet.
Ob diese Regelungen bei einer weiteren Verschärfung der Infektionsschutzbestimmungen Bestand haben, bleibt abzuwarten.
Ende März hatte der württembergische Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July die bisherige Teilnehmer-Höchstgrenze von zehn Personen als „rote Linie“ bezeichnet.