Einwilligungsverwaltung

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Technisch Notwendig (kann nicht abgewählt werden)

  • EMH - Einwilligungsverwaltung

    Digitaler Dienst:
    Einwilligungsverwaltung und -dokumentation

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 6 DSG-EKD i.V.m. § 5 Abs. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Matomo

    Digitaler Dienst:
    Statistische Web-Analyse

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Anbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • FundraisingBox

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Twingle

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • ChurchTools

    Digitaler Dienst:
    Digitales Gemeindemanagement

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • User Session Management

    Digitaler Dienst:
    User-Session-Verwaltung

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzuriff); § 6 Nr. 3, 4, 5, 6 DSG-EKD und § 49 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

Weitere Dienste

  • SoundCloud

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit (Audio-Blogging)

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    SoundCloud Global Limited & Co. KG, Deutschland

  • Google Maps

    Digitaler Dienst:
    Geodaten- und Standortverwaltung

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Irland Limited, Irland

  • YouTube

    Digitale Dienste:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Ireland Limited, Irland

  • Facebook

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Meta Platforms Ireland Limited, Irland

  • Vimeo

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Vimeo LLC, USA

  • Südwestrundfunk

    Digitaler Dienst:
    Informations- und Nachrichtenservice des Südwestrundfunks

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    Südwestrundfunk, Deutschland

     

  • Instagram

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Meta Platforms Ireland Limited, Irland

     

  • Bibel Online

    Digitaler Dienst:
    Informationsservice zur Bibel

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Datenübermittlung an Dritte:
    Deutsche Bibelgesellschaft, Deutschland

24.05.2017

Gott ist nur ein Gebet entfernt

Kirchengemeinde Willsbach führt digitale Gebetswand ein

Seit Sonntag, 21. Mai, gibt es in der St. Georgs-Kirche der Evangelischen Kirchengemeinde Willsbach (Kirchenbezirk Weinsberg) eine digitale Gebetswand, die so genannte „PrayWall“. Dabei können über das soziale Netzwerk Twitter Gebete und Gebetsanliegen direkt in die Kirche gesendet werden. Was es damit auf sich hat und wie der Service der Gemeinde funktioniert, klärt Jens Schmitt im Gespräch mit Pfarrer Tobias Schneider, dem Initiator der „PrayWall“.

Tobias Schneider wird neuer Leiter der Missionarischen Dienste.

Herr Schneider, wie sind Sie auf die Idee für eine digitale Gebetswand gekommen?
Wir haben bei der Renovierung unserer Kirche auch die Technik modernisiert. Dazu gehören auch digitale Liedanzeigen, also Monitore, die übers Netzwerk bespielt werden können. Schon länger habe ich überlegt, wie solche Monitore auch unter der Woche genutzt werden können und nicht nur für die Zeit des Gottesdienstes, möglichst mit irgendeiner Form von Interaktivität. Da wir unsere Kirche inzwischen täglich geöffnet haben und dafür auch ein Gästebuch ausliegt, kam ich auf die Idee, das Ganze um eine digitale Komponente zu erweitern. Es war dann naheliegend, die digitale Welt in Form von Social Media mit der realen Welt zu verbinden. Mit der „PrayWall“ können Gedanken, Gebete oder Gebetsanliegen über Twitter wörtlich „in die Kirche“ geschickt werden. Die Tweets erscheinen dann bei uns und können von den Besuchern gelesen werden. 

Sie haben selbst eine Idee, was Kirche tun kann, um bei Digital Natives und Followern im Kopf, im Gespräch, im Smartphone zu sein? Ideen können bei unserem Digitalisierungsprojekt eingereicht werden.

 

Was erhoffen Sie sich davon für die Gemeinde?
Eine offene Kirche soll den Menschen die Möglichkeit geben, Zeit mit sich und Zeit mit Gott zu verbringen – außerhalb des Trubels des Alltags. Und nicht nur am Sonntag im Gottesdienst. Trotzdem brauchen viele auch Hilfestellung, Anregungen für diese Zeit der Stille. Wir haben dafür zum Beispiel Heftchen und Karten mit Gebeten und Texten in der Kirche ausgelegt. Nun geht das auch digital. Die „PrayWall“ kann ebenso Menschen anregen, für andere zu beten. Für mich ist außerdem sehr wichtig: Glaube ist nicht auf das Kirchengebäude beschränkt. Er hat auch mit der Welt, mit dem Alltag, mit dem Leben allgemein zu tun. Wir bringen unseren Alltag mit in die Kirche – und wir haben unseren Glauben auch „draußen“. Diese Verbindung symbolisiert die „PrayWall“. So wie die Menschen von überall auf der Welt einen Tweet in die Kirche schicken können, bei der Arbeit, vor dem Schlafengehen, beim Feiern, auf Reisen – genauso kann auch überall gebetet werden. Gott ist nur ein Gebet entfernt. So wie nun die Willsbacher Kirche nur noch einen Tweet entfernt ist.

Was wünschen Sie sich für die „PrayWall“?
Ich wünsche mir, dass Menschen die „PrayWall“ nutzen um ihre Gedanken, ihre Anliegen und Wünsche zu formulieren. Allein das kann schon eine Form des Gebets sein. Ich wünsche mir, dass Besucherinnen und Besucher unserer Kirche diese Anliegen in ihre Gedanken und Gebete mitnehmen, wenn sie die „PrayWall“ lesen. Und ein bisschen wünsche mir auch, dass die Idee der „PrayWall“ anderen Anstöße gibt, sich neue Möglichkeiten zu überlegen, wie digitale Kirche ganz konkret im Gemeindealltag aussehen kann.

Während der Öffnungszeiten der St. Georgs-Kirche in Willsbach täglich von 9 Uhr bis 18 Uhr ist auch die „PrayWall“ geschaltet. Dabei handelt es sich um eine der digitalen Liedanzeigen, auf der ein Twitter-Feed läuft. Alle Tweets, die an @PrayWillsbach gesendet oder mit dem Hashtag #PrayWillsbach versehen werden, werden dort direkt angezeigt.

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